- Dokumentation des Wettbewerbs
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Veröffentlicht als:
- Dokumentation
- wa-ID
- wa-2021662
- Tag der Veröffentlichung
- 02.01.2018
- Aktualisiert am
- 26.08.2018
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EWG
- Teilnehmer
- Arbeitsgemeinschaften aus Landschaftsarchitekten, Stadtplanern und Lichtplanern
- Beteiligung
- 4 Arbeiten
- Auslober
- Stadt Wuppertal
- Koordination
- Niemann + Steege Ges. für Stadentwicklung Stadtplanung Städtebau Städtebaurecht mbH, Düsseldorf
- Bewerbungsschluss
- 24.01.2018
- Abgabetermin Pläne
- 04.05.2018
- Preisgerichtssitzung
- 07.06.2018
Verfahrensart
Nicht offener städtebaulicher, freiraumplanerischer und lichtplanerischer Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem EWR-offenen Bewerbungsverfahren gemäß RPW 2013 mit Beteiligung der Öffen
Wettbewerbsaufgabe
Der Werth ist die zentrale Einkaufsstraße in der Fußgängerzone in Wuppertal-Barmen. Durch die Neugestaltung des Werth sollen als übergeordnete Ziele eine Stärkung der Innenstadt Barmen als Wirtschafts- und Wohnstandort sowie Impulse für eine Wiederbelebung der Handelsfunktion erreicht werden. Neben der Schaffung von Aufenthaltsqualitäten, insbesondere für Familien mit Kindern, soll der Werth als zusammenhängende Achse ausgebildet werden um somit auch den „oberen Werth“ zu stärken sowie die Trennwirkung der Rudolf-Herzog-Straße zu überwinden. Darüber hinaus soll eine Idee für ein „Barmer Band“ in der Innenstadt als imagebildendes Alleinstellungsmerkmal insbesondere hinsichtlich der Lichtplanung entwickelt werden.
Das Wettbewerbsgebiet mit ca. 10.000 m2 Fläche umfasst die Fußgängerzone von Wuppertal Barmen, den Werth, auf der Länge vom Alten Markt bis zum Übergang zur Werther Brücke. Weiterhin sind die Übergänge zu den, den Werth begrenzenden, innerstädtischen Platzflächen Alter Markt, Johannes-Rau-Platz, Geschwister-Scholl-Platz und „Ankunftsort Werther Brücke/Schwebebahnhaltestelle“ in den Entwurf mit einzubeziehen.
Es sind umsetzbare realitätsnahe Teilkonzepte zur Freiraumplanung (bspw. Möblierung, Begrünung und der Pflasterflächen) und zur Beleuchtung (Beleuchtungskonzept) sowie erste entwerferische Ansätze einer Gestaltungsfibel innerhalb des Rahmens eines Gesamtkonzeptes für das urbane Wettbewerbsgebiet als Grundlage für ein Satzungsverfahren zu entwickeln. Diese entwerferischen Ansätze einer Gestaltungsfibel sollen sich an der bestehenden „Gestaltungssatzung Westlicher Werth“ orientieren und diese für den gesamten Werth weiterentwickeln und qualifizieren.
Das Gesamtkonzept und seine Teile sind jeweils unter Beachtung der technischen Vorgaben und Erfordernissen von z.B. Stadtwerken, Feuerwehr, Lieferverkehr, Einzelhandels- und Gastronomieverbänden etc. und unter Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der im Verfahren vorgesehenen öffentlichen Foren zu entwickeln.
Competition assignment
The Werth is the central shopping street in the pedestrian zone and shall be redesigned on 10.000 m2 to invigorate the inner city of Barmen, designed as coherent axis.
The design concept shall include open space planning and lighting and shall comply with the technical requirements of municipal utilities. It shall be developed with the participation of the public.
Preisgerichtsempfehlung
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin mit dem ersten Preisträger in Verhandlungen zu treten und den ersten Preisträger stufenweise zu beauftragen.
Fachpreisrichter
Stephan Lenzen, Bonn/Köln (Vors.)
Ina Bimberg, Iserlohn
Rüdiger Bleck, Stadt Wuppertal
Jochen Meyer-Brandis, Aachen
Prof. Thomas Römhild, Hochschule Wismar
Sachpreisrichter
Thomas Helbig, ISG Barmen Werth e.V.
Hans Hermann Lücke, Bezirksbgm. Barmen
Michael Gehrke, Stadt Wuppertal
Detlef-Roderich Roß, Stellv. Bezirksbgm., Barmen
Nicht offener städtebaulicher, freiraumplanerischer und lichtplanerischer Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem EWR-offenen Bewerbungsverfahren gemäß RPW 2013 mit Beteiligung der Öffen
Wettbewerbsaufgabe
Der Werth ist die zentrale Einkaufsstraße in der Fußgängerzone in Wuppertal-Barmen. Durch die Neugestaltung des Werth sollen als übergeordnete Ziele eine Stärkung der Innenstadt Barmen als Wirtschafts- und Wohnstandort sowie Impulse für eine Wiederbelebung der Handelsfunktion erreicht werden. Neben der Schaffung von Aufenthaltsqualitäten, insbesondere für Familien mit Kindern, soll der Werth als zusammenhängende Achse ausgebildet werden um somit auch den „oberen Werth“ zu stärken sowie die Trennwirkung der Rudolf-Herzog-Straße zu überwinden. Darüber hinaus soll eine Idee für ein „Barmer Band“ in der Innenstadt als imagebildendes Alleinstellungsmerkmal insbesondere hinsichtlich der Lichtplanung entwickelt werden.
Das Wettbewerbsgebiet mit ca. 10.000 m2 Fläche umfasst die Fußgängerzone von Wuppertal Barmen, den Werth, auf der Länge vom Alten Markt bis zum Übergang zur Werther Brücke. Weiterhin sind die Übergänge zu den, den Werth begrenzenden, innerstädtischen Platzflächen Alter Markt, Johannes-Rau-Platz, Geschwister-Scholl-Platz und „Ankunftsort Werther Brücke/Schwebebahnhaltestelle“ in den Entwurf mit einzubeziehen.
Es sind umsetzbare realitätsnahe Teilkonzepte zur Freiraumplanung (bspw. Möblierung, Begrünung und der Pflasterflächen) und zur Beleuchtung (Beleuchtungskonzept) sowie erste entwerferische Ansätze einer Gestaltungsfibel innerhalb des Rahmens eines Gesamtkonzeptes für das urbane Wettbewerbsgebiet als Grundlage für ein Satzungsverfahren zu entwickeln. Diese entwerferischen Ansätze einer Gestaltungsfibel sollen sich an der bestehenden „Gestaltungssatzung Westlicher Werth“ orientieren und diese für den gesamten Werth weiterentwickeln und qualifizieren.
Das Gesamtkonzept und seine Teile sind jeweils unter Beachtung der technischen Vorgaben und Erfordernissen von z.B. Stadtwerken, Feuerwehr, Lieferverkehr, Einzelhandels- und Gastronomieverbänden etc. und unter Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der im Verfahren vorgesehenen öffentlichen Foren zu entwickeln.
Competition assignment
The Werth is the central shopping street in the pedestrian zone and shall be redesigned on 10.000 m2 to invigorate the inner city of Barmen, designed as coherent axis.
The design concept shall include open space planning and lighting and shall comply with the technical requirements of municipal utilities. It shall be developed with the participation of the public.
Preisgerichtsempfehlung
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin mit dem ersten Preisträger in Verhandlungen zu treten und den ersten Preisträger stufenweise zu beauftragen.
Fachpreisrichter
Stephan Lenzen, Bonn/Köln (Vors.)
Ina Bimberg, Iserlohn
Rüdiger Bleck, Stadt Wuppertal
Jochen Meyer-Brandis, Aachen
Prof. Thomas Römhild, Hochschule Wismar
Sachpreisrichter
Thomas Helbig, ISG Barmen Werth e.V.
Hans Hermann Lücke, Bezirksbgm. Barmen
Michael Gehrke, Stadt Wuppertal
Detlef-Roderich Roß, Stellv. Bezirksbgm., Barmen
28/12/2017 S248 - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren
Deutschland-Wuppertal: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
2017/S 248-524013
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Stadt Wuppertal, Ressort Stadtentwicklung und Städtebau
Johannes-Rau-Platz 1
Wuppertal
42275
Deutschland
E-Mail: sb.zentrale-vergabestelle@stadt.wuppertal.de
NUTS-Code: DEA1A
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wuppertal.de
Adresse des Beschafferprofils: www.meinauftrag.rib.de
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.meinauftrag.rib.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Stadt Wuppertal, Zentrale Vergabestelle, 004.2
Johannes-Rau-Platz 1
Wuppertal
42275
Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Pastner
Telefon: +49 2025635457
E-Mail: sb.zentrale-vergabestelle@stadt.wuppertal.de
Fax: +49 2025638536
NUTS-Code: DEA1A
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wuppertal.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.meinauftrag.rib.de
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Nichtoffener Realisierungswettbewerb m. Öffentlichkeitsbeteiligung u. Verhandlungsverfahren
Referenznummer der Bekanntmachung: F-0217-17
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71400000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
71410000
71420000
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Der Werth ist die zentrale Einkaufsstraße in der Fußgängerzone in Wuppertal-Barmen. Durch die Neugestaltung sollen als übergeordnete Ziele eine Stärkung der Innenstadt Barmen als Wirtschafts- und Wohnstandort sowie Impulse für eine Wiederbelebung der Handelsfunktion erreicht werden. Es sind umsetzbare realitätsnahe Teilkonzepte zur Freiraumplanung (bspw. Möblierung, Begrünung und der Pflasterflächen) und zur Beleuchtung (Beleuchtungskonzept) sowie erste entwerferische Ansätze einer Gestaltungsfibel als Grundlage für ein Satzungsverfahren zu entwickeln. Der Wettbewerb wird als nichtoffener und anonymer freiraumplanerischer, städtebaulicher und lichtplanerischer Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren und Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Das Verfahren erfolgt gemäß öffentlichen einheitlichen Regelungen von Wettbewerben (RPW 2013).Die Architektenkammer NRW hat an der Vorbereitung des Wettbewerbs mitgewirkt und Kenntnis vom Inhalt der Auslobung erhalten. Der Wettbewerb ist von der AKNW unter der Registriernummer W 94/17 am 08.12.2017 bestätigt worden. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt ein Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer: Zur Teilnahme berechtigt ist jede / jeder, die / der berechtigt ist die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitektin /Landschaftsarchitekt und / oder Stadtplanerin / Stadtplaner zu tragen oder nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden und ggf. eine Bewerbergemeinschaft mit einer Lichtplanerin / einem Lichtplaner gründet.Teil der Bieterinnen / Bieter bzw. dieser Bewerbergemeinschaften müssen Landschaftsarchitektinnen /Landschaftsarchitekten und Stadtplanerinnen / Stadtplaner sowie Lichtplanerinnen / Lichtplaner sein. Als Lichtplanerin / Lichtplaner sind Fachplanerinnen / Fachplaner zur Teilnahme berechtigt, die einen Diplom-oder Master-Hochschulabschluss in den Fachbereichen Lightning Design oder Lichtplanung vorweisen können. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß § 43 (1) VgV benennen. Im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs sollen 4 Bieterinnen/Bieter/Bietergemeinschaften aufgrund ihrer Eignung gemäß § 42 VgV zur Teilnahme am Wettbewerbsverfahren ausgewählt werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen (Anlagen 1–10) ist hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Bewerbungen zwingend erforderlich, insbesondere ist das Bewerbungsformular vollständig auszufüllen, zu unterschreiben unddie darin geforderten Anlagen zu übermitteln. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind unzulässig. Es ist sicherzustellen, dass die Teilnahmeanträge bei der Vergabestelle bis zum Abgabetermin eingegangen sind. Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Die notwendigen Informationen zur Bewertung der Auswahlkriterien gemäß Auswahlmatrix (Anlage A) sind eindeutig und prüfbar einzureichen. Bei Nichtvollständigkeit der geforderten Unterlagen und Angaben behält sich die Auftraggeberin vor, diese gemäß § 56 (2) VgV nicht nachzufordern. Nichteinreichen von angeforderten Unterlagen kann zum Ausschluss vom Verfahren führen. Anhand der Anlagen 1–10 werden die Auswahlkriterien gemäß Anlage A geprüft und mögliche Ausschlusskriterien/Teilnahmehindernisse ggf. festgestellt. Alle fremdsprachigen Urkunden oder Nachweise sind zu übersetzen. Eine eigenverantwortliche Übersetzung ist ausreichend. Die maximale Gesamtbewertungspunktzahl für eine Bewerbung beträgt 180 Punkte. Detaillierte Angaben zur Bewerberbewertung sind den Anlagen 8-10 und der Anlage A (Auswahlmatrix) zu entnehmen.Im Teilnahmewettbewerb werden 4 Bieterinnen/Bieter/Bietergemeinschaften mit den höchsten Gesamtbewertungspunktzahlen ausgewählt und aufgefordert, am Wettbewerb teilzunehmen. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien, behält sich die Auftraggeberin vor gemäß §75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern ein Losverfahren durchzuführen.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben: Landschaftsarchitektinnen/Landschaftsarchitekten, Stadtplanerinnen/Stadtplaner und Lichtplanerinnen/Lichtplaner gemäß Ziff. III.1.10.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 4
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte: Die Entscheidung für eine der eingereichten Konzeptionen wird auf Grundlage der mit dem Entwurf verknüpften freiraumplanerischen sowie städtebaulichen und lichtplanerischen Qualitäten getroffen. Insbesondere werden zur Beurteilung der eingereichten Arbeiten nachfolgende Kriterien zugrunde gelegt. Die Reihenfolge und Gewichtung der Kriterien wird durch das Preisgericht definiert. Das Preisgericht hat das Recht, die unten genannten Bewertungsmerkmale zu ergänzen, zu ändern oder zu modifizieren: 1. Gestalterische und räumliche Qualitäten (Nutzungsqualitäten des freiraumplanerischen und städtebaulichen sowie lichtplanerischen Konzeptes), 2. Funktionale Aspekte, 3. Bautechnische Aspekte
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/01/2018
Ortszeit: 09:30
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 02/07/2018
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Für die Wettbewerbssumme stellt die Ausloberin gemäß § 7 Abs. 2 und Anlage II RPW 2013 sowie § 39 und Anlage 11 HOAI eine Gesamtsumme von 120.000,- € (brutto) zur Verfügung. Für die Preisgelder stehen nach Abzug der Aufwandsentschädigung gemäß Ziff. IV.3.2 eine Summe in Höhe von insgesamt 60.000 Euro (brutto) zur Verfügung. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen: 1. Preis = 30.000 (brutto) Euro, 2. Preis = 18.000 Euro (brutto) und 3. Preis = 12.000 (brutto) Euro. Die Aufteilung der Preise kann abweichend von den vorgenannten Beiträgen einstimmig durch das Preisgericht geändert werden. Die Preise sind Gegenleistungen für die vom Preisgericht ausgezeichneten Entwürfe und sind als Bruttobeträge aufgeführt. Es wird das deutsche Umsatzsteuergesetz (UStG) zugrunde gelegt. Es muss auf die Anwendung des §13b UStG hingewiesen werden. Im Fall einer Beauftragung wird das ausgeschüttete Preisgeld des Preisträgers / der Preisträgerin auf das zu vereinbarende Honorar angerechnet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer: Eine Summe in Höhe von insgesamt 60.000,- € (brutto) wird in Form einer Aufwandsentschädigung ausgeschüttet und zu gleichen Teilen auf die vier Teilnehmer (vier Teilnehmer á 15.000,- €) bei Erfüllung der geforderten Wettbewerbsleistungen verteilt. Über die Erfüllung der Leistungen bzw. die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen entscheidet das Preisgericht. Es wird das deutsche Umsatzsteuergesetz (UStG) zugrunde gelegt. Es muss auf die Anwendung des §13b UStG hingewiesen werden.
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Dipl.-Ing. Ina Bimberg (Gestaltungsbeirat Stadt Wuppertal, Landschaftsarchitektin)
Dipl.-Ing. Rüdiger Bleck (Leiter Ressort 101 Stadt Wuppertal, Stadtplaner/Landschaftsarchitekt)
Prof. Dr.-Ing. Frank Lohrberg (RWTH Aachen)
Prof. Dr.-Ing. Thomas Römhild (Hochschule Wismar, Lichtplaner)
Prof. Dipl.-Ing. Rolf Egon Westerheide (Gestaltungsbeirat Stadt Wuppertal, Architekt/Stadtplaner)
Herr Thomas Helbig (ISG Barmen Werth e.V.)
Herr Hans Hermann Lücke (Bezirksbürgermeister)
Dipl.-Ing. Frank Meyer (Technischer Beigeordneter Stadt Wuppertal, Stadtplaner)
Herr Detlef-Roderich Roß (Stellv. Bezirksbürgermeister)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
: Die unter Ziff. IV.3.5 Personen sind als Preisrichter angefragt worden. Die Ausloberin behält sich vor, andere und weitere fachkundige Personen als Preisrichter und stellvertretende Preisrichter oder sachverständige Berater hinzuzuziehen. Der Wettbewerb und das Verhandlungsverfahren werden in deutscher Sprache durchgeführt. Gemäß § 38 Abs. 4 VgV verzichtet die Auftraggeberin auf eine erneute Bekanntmachung für das Verhandlungsverfahren. Die Aufforderung zur Interessensbestätigung gemäß § 52 Abs. 3 VgV erfolgt nach der Preisgerichtssitzung des Realisierungswettbewerbs in Verbindung mit dem Versand des Protokolls des Preisgerichts. Die Bieterinnen/Bieter/Bietergemeinschaften werden im Verhandlungsverfahren verpflichtet die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlichsind anzugeben. Durch die Bewerbung am nicht offenen Realisierungswettbewerb erklären die Bewerberinnen/Bewerber/Bewerbergemeinschaften, dass die Angebotsfrist vorab für das anschließende Verhandlungsverfahren einvernehmlich auf zehn Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe, gemäß § 17 Abs. 7 VgV zugunsten des Städtebauförderungs-Bewilligungsverfahrensfestgelegt wird. Die zur Angebotsabgabe notwendigen Unterlagen werden den gemäß § 8 Abs. 2 RPW 2013 zur Angebotsabgabe aufzufordernden Wettbewerbsteilnehmern zur Verfügung gestellt. Die/der Bieterin/Bieter/Bietergemeinschaft, die die höchste Gesamtbewertungspunktzahl gemäß der Zuschlagskriterien 1–4 gemäß Anlage B (Zuschlagsmatrix) erreicht, wird der Zuschlag sofern keine anderen Gründe dagegen sprechen erteilt und mit der Bearbeitung stufenweise beauftragt. Sofern keine wichtigen Gründe einer Beauftragung der Gewinnerin/des Gewinners des Wettbewerbsverfahrens entgegenstehen, behält sich die Auftraggeberin vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote an die Gewinnerin / den Gewinner des Realisierungswettbewerbs gemäß § 17 (11) VgV und § 8 (2) RPW 2013 sowie Ziff. II.2.4 zu vergeben ohne in Verhandlungen zu treten. Voraussichtliche Termine des Realisierungswettbewerbs: — Versand der Unterlagen / Beginn der Bearbeitungsphase am 09. Februar 2018, — Online-Rückfragen gemäß Anlage IV RPW 2013 bis 14. Februar 2018, — Abgabe der Präsentation für die Öffentlichkeitsbeteiligung I bis 20. Februar 2018, — Rückfragenkolloquium und Öffentlichkeitsbeteiligung I Werkbericht (Präsentation durch Teams) am 22. Februar 2018, — Versand der Protokolle des Rückfragenkolloquiums und der Öffentlichkeitsbeteiligung I 01. März 2018, — Abgabe der Zwischenpräsentationen 07. März 2018, — Öffentlichkeitsbeteiligung II Zwischenpräsentation (Präsentation durch Verfahrensbetreuer) am 08. März 2018, — Abgabe der Wettbewerbsbeiträge bis 04. Mai 2018, — Vorprüfung der eingereichten Arbeiten 04. Mai bis 06. Juni 2018, — Öffentlichkeitsbeteiligung III Abschlusspräsentation (Präsentation durch Verfahrensbetreuer) und Preisgerichtssitzung am 07. Juni 2018, — Ggf. Ausstellung der Verfahrensergebnisse/Pressekonferenz 08. Juni 2018. Voraussichtliche Termine des Verhandlungsverfahrens: — Abgabe der Erstangebote bis 19. Juni 2018, — Prüfung der eingegangenen Angebote bis 27. Juni 2018, — Verhandlungen gemäß § 17 Abs. 10 bis 12 VgV am 27. und ggf. 28. Juni 2018. Abschluss Leistungsphase 3 gemäß §§ 39 und 55 HOAI Ende September 2018. Mögliche und aus verfahrenstechnischen Gründen notwendige Änderungen der Terminplanung dieses Verfahrens bspw. gemäß § 17 (11) VgV werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern rechtzeitig bekanntgegeben. Folgende Unterlagen werden als Information zur Verfügung gestellt. Sie sind für die Bewerbung nicht einzureichen: Anlage A: Auswahlmatrix. Anlage B: Zuschlagsmatrix. Anlage C: Wettbewerbsgebiet. Anlage D: Gestaltungssatzung. Für die Umsetzung der planerischen Maßnahmen stehen bis zu 4.000.000 Euro zur Verfügung.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Düsseldorf über Bezirksregierung Düsseldorf
Am Bonneshof 35
Düsseldorf
40474
Deutschland
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
X
X
Deutschland
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — vgl. § 134 Abs. 2 GWB (während der Informations- und Wartepflicht – innerhalb von 15 bzw. 10 KT), — vgl. § 160 Abs. 3 GWB (nach Nichtabhilfe einer Rüge – innerhalb von 15 KT).
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Düsseldorf über Bezirksregierung Düsseldorf
Am Bonneshof 35
Düsseldorf
40474
Deutschland
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/12/2017
Deutschland-Wuppertal: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
2017/S 248-524013
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Stadt Wuppertal, Ressort Stadtentwicklung und Städtebau
Johannes-Rau-Platz 1
Wuppertal
42275
Deutschland
E-Mail: sb.zentrale-vergabestelle@stadt.wuppertal.de
NUTS-Code: DEA1A
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wuppertal.de
Adresse des Beschafferprofils: www.meinauftrag.rib.de
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.meinauftrag.rib.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Stadt Wuppertal, Zentrale Vergabestelle, 004.2
Johannes-Rau-Platz 1
Wuppertal
42275
Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Pastner
Telefon: +49 2025635457
E-Mail: sb.zentrale-vergabestelle@stadt.wuppertal.de
Fax: +49 2025638536
NUTS-Code: DEA1A
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wuppertal.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.meinauftrag.rib.de
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Nichtoffener Realisierungswettbewerb m. Öffentlichkeitsbeteiligung u. Verhandlungsverfahren
Referenznummer der Bekanntmachung: F-0217-17
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71400000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
71410000
71420000
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Der Werth ist die zentrale Einkaufsstraße in der Fußgängerzone in Wuppertal-Barmen. Durch die Neugestaltung sollen als übergeordnete Ziele eine Stärkung der Innenstadt Barmen als Wirtschafts- und Wohnstandort sowie Impulse für eine Wiederbelebung der Handelsfunktion erreicht werden. Es sind umsetzbare realitätsnahe Teilkonzepte zur Freiraumplanung (bspw. Möblierung, Begrünung und der Pflasterflächen) und zur Beleuchtung (Beleuchtungskonzept) sowie erste entwerferische Ansätze einer Gestaltungsfibel als Grundlage für ein Satzungsverfahren zu entwickeln. Der Wettbewerb wird als nichtoffener und anonymer freiraumplanerischer, städtebaulicher und lichtplanerischer Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren und Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Das Verfahren erfolgt gemäß öffentlichen einheitlichen Regelungen von Wettbewerben (RPW 2013).Die Architektenkammer NRW hat an der Vorbereitung des Wettbewerbs mitgewirkt und Kenntnis vom Inhalt der Auslobung erhalten. Der Wettbewerb ist von der AKNW unter der Registriernummer W 94/17 am 08.12.2017 bestätigt worden. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt ein Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer: Zur Teilnahme berechtigt ist jede / jeder, die / der berechtigt ist die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitektin /Landschaftsarchitekt und / oder Stadtplanerin / Stadtplaner zu tragen oder nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden und ggf. eine Bewerbergemeinschaft mit einer Lichtplanerin / einem Lichtplaner gründet.Teil der Bieterinnen / Bieter bzw. dieser Bewerbergemeinschaften müssen Landschaftsarchitektinnen /Landschaftsarchitekten und Stadtplanerinnen / Stadtplaner sowie Lichtplanerinnen / Lichtplaner sein. Als Lichtplanerin / Lichtplaner sind Fachplanerinnen / Fachplaner zur Teilnahme berechtigt, die einen Diplom-oder Master-Hochschulabschluss in den Fachbereichen Lightning Design oder Lichtplanung vorweisen können. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß § 43 (1) VgV benennen. Im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs sollen 4 Bieterinnen/Bieter/Bietergemeinschaften aufgrund ihrer Eignung gemäß § 42 VgV zur Teilnahme am Wettbewerbsverfahren ausgewählt werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen (Anlagen 1–10) ist hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Bewerbungen zwingend erforderlich, insbesondere ist das Bewerbungsformular vollständig auszufüllen, zu unterschreiben unddie darin geforderten Anlagen zu übermitteln. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind unzulässig. Es ist sicherzustellen, dass die Teilnahmeanträge bei der Vergabestelle bis zum Abgabetermin eingegangen sind. Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Die notwendigen Informationen zur Bewertung der Auswahlkriterien gemäß Auswahlmatrix (Anlage A) sind eindeutig und prüfbar einzureichen. Bei Nichtvollständigkeit der geforderten Unterlagen und Angaben behält sich die Auftraggeberin vor, diese gemäß § 56 (2) VgV nicht nachzufordern. Nichteinreichen von angeforderten Unterlagen kann zum Ausschluss vom Verfahren führen. Anhand der Anlagen 1–10 werden die Auswahlkriterien gemäß Anlage A geprüft und mögliche Ausschlusskriterien/Teilnahmehindernisse ggf. festgestellt. Alle fremdsprachigen Urkunden oder Nachweise sind zu übersetzen. Eine eigenverantwortliche Übersetzung ist ausreichend. Die maximale Gesamtbewertungspunktzahl für eine Bewerbung beträgt 180 Punkte. Detaillierte Angaben zur Bewerberbewertung sind den Anlagen 8-10 und der Anlage A (Auswahlmatrix) zu entnehmen.Im Teilnahmewettbewerb werden 4 Bieterinnen/Bieter/Bietergemeinschaften mit den höchsten Gesamtbewertungspunktzahlen ausgewählt und aufgefordert, am Wettbewerb teilzunehmen. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien, behält sich die Auftraggeberin vor gemäß §75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern ein Losverfahren durchzuführen.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben: Landschaftsarchitektinnen/Landschaftsarchitekten, Stadtplanerinnen/Stadtplaner und Lichtplanerinnen/Lichtplaner gemäß Ziff. III.1.10.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 4
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte: Die Entscheidung für eine der eingereichten Konzeptionen wird auf Grundlage der mit dem Entwurf verknüpften freiraumplanerischen sowie städtebaulichen und lichtplanerischen Qualitäten getroffen. Insbesondere werden zur Beurteilung der eingereichten Arbeiten nachfolgende Kriterien zugrunde gelegt. Die Reihenfolge und Gewichtung der Kriterien wird durch das Preisgericht definiert. Das Preisgericht hat das Recht, die unten genannten Bewertungsmerkmale zu ergänzen, zu ändern oder zu modifizieren: 1. Gestalterische und räumliche Qualitäten (Nutzungsqualitäten des freiraumplanerischen und städtebaulichen sowie lichtplanerischen Konzeptes), 2. Funktionale Aspekte, 3. Bautechnische Aspekte
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/01/2018
Ortszeit: 09:30
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 02/07/2018
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Für die Wettbewerbssumme stellt die Ausloberin gemäß § 7 Abs. 2 und Anlage II RPW 2013 sowie § 39 und Anlage 11 HOAI eine Gesamtsumme von 120.000,- € (brutto) zur Verfügung. Für die Preisgelder stehen nach Abzug der Aufwandsentschädigung gemäß Ziff. IV.3.2 eine Summe in Höhe von insgesamt 60.000 Euro (brutto) zur Verfügung. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen: 1. Preis = 30.000 (brutto) Euro, 2. Preis = 18.000 Euro (brutto) und 3. Preis = 12.000 (brutto) Euro. Die Aufteilung der Preise kann abweichend von den vorgenannten Beiträgen einstimmig durch das Preisgericht geändert werden. Die Preise sind Gegenleistungen für die vom Preisgericht ausgezeichneten Entwürfe und sind als Bruttobeträge aufgeführt. Es wird das deutsche Umsatzsteuergesetz (UStG) zugrunde gelegt. Es muss auf die Anwendung des §13b UStG hingewiesen werden. Im Fall einer Beauftragung wird das ausgeschüttete Preisgeld des Preisträgers / der Preisträgerin auf das zu vereinbarende Honorar angerechnet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer: Eine Summe in Höhe von insgesamt 60.000,- € (brutto) wird in Form einer Aufwandsentschädigung ausgeschüttet und zu gleichen Teilen auf die vier Teilnehmer (vier Teilnehmer á 15.000,- €) bei Erfüllung der geforderten Wettbewerbsleistungen verteilt. Über die Erfüllung der Leistungen bzw. die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen entscheidet das Preisgericht. Es wird das deutsche Umsatzsteuergesetz (UStG) zugrunde gelegt. Es muss auf die Anwendung des §13b UStG hingewiesen werden.
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Dipl.-Ing. Ina Bimberg (Gestaltungsbeirat Stadt Wuppertal, Landschaftsarchitektin)
Dipl.-Ing. Rüdiger Bleck (Leiter Ressort 101 Stadt Wuppertal, Stadtplaner/Landschaftsarchitekt)
Prof. Dr.-Ing. Frank Lohrberg (RWTH Aachen)
Prof. Dr.-Ing. Thomas Römhild (Hochschule Wismar, Lichtplaner)
Prof. Dipl.-Ing. Rolf Egon Westerheide (Gestaltungsbeirat Stadt Wuppertal, Architekt/Stadtplaner)
Herr Thomas Helbig (ISG Barmen Werth e.V.)
Herr Hans Hermann Lücke (Bezirksbürgermeister)
Dipl.-Ing. Frank Meyer (Technischer Beigeordneter Stadt Wuppertal, Stadtplaner)
Herr Detlef-Roderich Roß (Stellv. Bezirksbürgermeister)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
: Die unter Ziff. IV.3.5 Personen sind als Preisrichter angefragt worden. Die Ausloberin behält sich vor, andere und weitere fachkundige Personen als Preisrichter und stellvertretende Preisrichter oder sachverständige Berater hinzuzuziehen. Der Wettbewerb und das Verhandlungsverfahren werden in deutscher Sprache durchgeführt. Gemäß § 38 Abs. 4 VgV verzichtet die Auftraggeberin auf eine erneute Bekanntmachung für das Verhandlungsverfahren. Die Aufforderung zur Interessensbestätigung gemäß § 52 Abs. 3 VgV erfolgt nach der Preisgerichtssitzung des Realisierungswettbewerbs in Verbindung mit dem Versand des Protokolls des Preisgerichts. Die Bieterinnen/Bieter/Bietergemeinschaften werden im Verhandlungsverfahren verpflichtet die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlichsind anzugeben. Durch die Bewerbung am nicht offenen Realisierungswettbewerb erklären die Bewerberinnen/Bewerber/Bewerbergemeinschaften, dass die Angebotsfrist vorab für das anschließende Verhandlungsverfahren einvernehmlich auf zehn Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe, gemäß § 17 Abs. 7 VgV zugunsten des Städtebauförderungs-Bewilligungsverfahrensfestgelegt wird. Die zur Angebotsabgabe notwendigen Unterlagen werden den gemäß § 8 Abs. 2 RPW 2013 zur Angebotsabgabe aufzufordernden Wettbewerbsteilnehmern zur Verfügung gestellt. Die/der Bieterin/Bieter/Bietergemeinschaft, die die höchste Gesamtbewertungspunktzahl gemäß der Zuschlagskriterien 1–4 gemäß Anlage B (Zuschlagsmatrix) erreicht, wird der Zuschlag sofern keine anderen Gründe dagegen sprechen erteilt und mit der Bearbeitung stufenweise beauftragt. Sofern keine wichtigen Gründe einer Beauftragung der Gewinnerin/des Gewinners des Wettbewerbsverfahrens entgegenstehen, behält sich die Auftraggeberin vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote an die Gewinnerin / den Gewinner des Realisierungswettbewerbs gemäß § 17 (11) VgV und § 8 (2) RPW 2013 sowie Ziff. II.2.4 zu vergeben ohne in Verhandlungen zu treten. Voraussichtliche Termine des Realisierungswettbewerbs: — Versand der Unterlagen / Beginn der Bearbeitungsphase am 09. Februar 2018, — Online-Rückfragen gemäß Anlage IV RPW 2013 bis 14. Februar 2018, — Abgabe der Präsentation für die Öffentlichkeitsbeteiligung I bis 20. Februar 2018, — Rückfragenkolloquium und Öffentlichkeitsbeteiligung I Werkbericht (Präsentation durch Teams) am 22. Februar 2018, — Versand der Protokolle des Rückfragenkolloquiums und der Öffentlichkeitsbeteiligung I 01. März 2018, — Abgabe der Zwischenpräsentationen 07. März 2018, — Öffentlichkeitsbeteiligung II Zwischenpräsentation (Präsentation durch Verfahrensbetreuer) am 08. März 2018, — Abgabe der Wettbewerbsbeiträge bis 04. Mai 2018, — Vorprüfung der eingereichten Arbeiten 04. Mai bis 06. Juni 2018, — Öffentlichkeitsbeteiligung III Abschlusspräsentation (Präsentation durch Verfahrensbetreuer) und Preisgerichtssitzung am 07. Juni 2018, — Ggf. Ausstellung der Verfahrensergebnisse/Pressekonferenz 08. Juni 2018. Voraussichtliche Termine des Verhandlungsverfahrens: — Abgabe der Erstangebote bis 19. Juni 2018, — Prüfung der eingegangenen Angebote bis 27. Juni 2018, — Verhandlungen gemäß § 17 Abs. 10 bis 12 VgV am 27. und ggf. 28. Juni 2018. Abschluss Leistungsphase 3 gemäß §§ 39 und 55 HOAI Ende September 2018. Mögliche und aus verfahrenstechnischen Gründen notwendige Änderungen der Terminplanung dieses Verfahrens bspw. gemäß § 17 (11) VgV werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern rechtzeitig bekanntgegeben. Folgende Unterlagen werden als Information zur Verfügung gestellt. Sie sind für die Bewerbung nicht einzureichen: Anlage A: Auswahlmatrix. Anlage B: Zuschlagsmatrix. Anlage C: Wettbewerbsgebiet. Anlage D: Gestaltungssatzung. Für die Umsetzung der planerischen Maßnahmen stehen bis zu 4.000.000 Euro zur Verfügung.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Düsseldorf über Bezirksregierung Düsseldorf
Am Bonneshof 35
Düsseldorf
40474
Deutschland
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
X
X
Deutschland
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — vgl. § 134 Abs. 2 GWB (während der Informations- und Wartepflicht – innerhalb von 15 bzw. 10 KT), — vgl. § 160 Abs. 3 GWB (nach Nichtabhilfe einer Rüge – innerhalb von 15 KT).
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Düsseldorf über Bezirksregierung Düsseldorf
Am Bonneshof 35
Düsseldorf
40474
Deutschland
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/12/2017