2.1.
Titel: Nicht-offener, interdisziplinärer Planungswettbewerb gem. RPW 2013 mit vorgeschaltetem Bewerbungs-/Losverfahren zum Neubau der Förderschule Gallus-Schule in Grünberg (Hessen) und anschließendes Verhandlungsverfahren gem. § 14 Absatz 4 Pkt. 8 VgV zur Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie Objektplanung Freianlagenplanung gem. HOAI.
Beschreibung: Die Gallus-Schule ist eine Förderschule mit ganztägigem Angebot. Das stark sanierungsbedürftige Schulgebäude der Gallus-Schule aus den 1970er-Jahren wird den Anforderungen an eine moderne sonderpädagogische Lernumgebung nicht gerecht. Die Schule verfügt bereits aktuell über einen wesentlich höheren Raumbedarf, als im Bestand zur Verfügung gestellt werden kann. Auf Grundlage entsprechender Voruntersuchungen wurde vom Landkreis Gießen beschlossen, dass ein Neubau zur Umsetzung kommen soll. Dem Thema des Nachhaltigen Bauens wird besondere Bedeutung für das Gesamtkonzept des Neubaus und dessen Lebenszyklus beigemessen. Die Wettbewerbsvorprüfung erfolgt daher in Anlehnung an die "Systematik für Nachhaltigkeitsanforderungen in Planungswettbewerben (SNAP)". Für das Projekt werden Gesamtbaukosten von ca. 28,9 Mio. € netto für die Kostengruppen 200-700 ausgewiesen. Davon umfassen die Bauwerkskosten (KG 300 + 400) ca. 19,9 Mio. € netto und die Freianlagenkosten (KG 500) ca. 1,2 Mio. € netto. Das Projekt wurde für folgende Förderprogramme hinsichtlich der Förderfähigkeit geprüft: – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) über die KfW, – Landesförderung nach Kommunalrichtlinie Energie. Es wird angestrebt, das Projekt als klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG (Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude) zertifizieren zu lassen. Die zur Bekanntmachung gleichlautende Beschreibung zu den Anforderungen an die Teilnahme gem. § 4 Abs. 1 RPW sowie zu den Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer gem. Unterabschnitt 5 §§ 42 - 51 VgV sind dem anliegenden Auslobungsvorabzug zusammenfassend zu entnehmen. Es werden 20 Bewerber/innen zur Wettbewerbsteilnahme zugelassen. Hiervon sind 3 Teilnehmer/innen gesetzt. Bei Eignung von mehr als den vorgesehenen Bewerbern/-innen entscheidet das Los über die Teilnahme. Eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft aus Architektin bzw. Architekt und Landschaftsarchitektin bzw. -architekt bildet im Falle der Aufforderung zur Teilnahme an den Verhandlungen nach § 43 VgV eine Bietergemeinschaft. Die mögliche Beauftragung kann dabei für jedes der Mitglieder der Bietergemeinschaft durch separate Vertragswerke erfolgen. Im Rahmen des Planungswettbewerbes wird die Zusammenarbeit mit anderen Sonderfachleuten insbesondere Klimaingenieurinnen bzw. -ingenieure, mit Energieberaterinnen bzw. -beratern, Tragwerksplanerinnen bzw. -planern und Brandschutzsachverständigen empfohlen. Die genannten Sonderfachleute unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
Zentrale Elemente des Verfahrens: Der Auslober wird unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts eine der Preisträgerinnen bzw. einen der Preisträger die für die Umsetzung und weitere Bearbeitung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen Planungsleistungen übertragen, sofern kein wichtiger Grund, z.B. ein haushaltsrechtlicher Vorbehalt, der Beauftragung entgegensteht. Bei Bietergemeinschaften sind jeweils die Mitglieder der Bietergemeinschaft zu beauftragen. Art und Umfang der Beauftragung müssen sicherstellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird. Die Planungsleistungen erstrecken sich gemäß HOAI § 34 und § 39 auf die Leistungsphasen 1 bis 8 (1%iger Abschlag bei Leistungsphase 7) und werden stufenweise an den/die Preisträger/in (Auftragnehmer/in) übertragen. Die stufenweise Übertragung erfolgt unter Vorbehalt der politischen Beschlussfassungen des Kreistages zur Projektgenehmigung. Eine erste Stufe umfasst dabei die Leistungsphasen 1 bis 3 und die zweite Stufe die Leistungsphasen 4 bis 8. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Struppiusstraße
Stadt: Grünberg
Postleitzahl: 35305
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Teilnahmeantragsunterlagen bestehen aus: 1) Allgemeinen Hinweisen, 2) der Einwilligungserklärung für Bewerberinnen bzw. Bewerber nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO, 3) dem Teilnahmeantrag, 4) den Anlagen A zum Teilnahmeantrag mit Eigen-/Verpflichtungserklärungen, Nachweisen und Angaben sowie Darstellungen zu den Referenzen, 5) der Anlage B zum Teilnahmeantrag mit Übersichten zu den Eignungs-, Mindest- und Ausschlusskriterien. Die auszufüllenden Teile des Teilnahmeantrags liegen in Form einer ausfüllbaren PDF den herunterladbaren Anlagen zu dieser Bekanntmachung anbei. Diese ist zwingend zu verwenden. Dem Teilnahmeantrag beizufügende Anlagen sind dabei auf dem Deckblatt des Teilnahmeantrags anzugeben. Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform eingestellt. Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Alle ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen dürfen ausschließlich über die Vergabeplattform eingereicht werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss die Bieterin bzw. der Bieter, die bzw. der die Erklärungen abgibt, erkennbar sein. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Nicht fristgerecht eingereichte, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterliegenden Vergabe von öffentlichen Aufträgen und bei der Ausrichtung von Wettbewerben durch öffentliche Auftraggeber. Anwendung der Richtlinie für Planungswettbewerbe gem. § 78 Abs. 2 Satz 1 VgV.
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Beschreibung: Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung EU 2022/576 Verbot von Auftragserteilungen an russische Staatsangehörige/Unternehmen/Lieferanten. Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, soweit dieser Kenntnis über das unbedingte Vorliegen von Ausschlussgründen erlangt.
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 1
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 123 GWB. Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, soweit dieser Kenntnis über das unbedingte Vorliegen von Ausschlussgründen erlangt.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 123 GWB. Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, soweit dieser Kenntnis über das unbedingte Vorliegen von Ausschlussgründen erlangt.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 123 GWB. Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, soweit dieser Kenntnis über das unbedingte Vorliegen von Ausschlussgründen erlangt.
Betrugsbekämpfung: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 123 GWB. Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, soweit dieser Kenntnis über das unbedingte Vorliegen von Ausschlussgründen erlangt.
Korruption: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 123 GWB. Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, soweit dieser Kenntnis über das unbedingte Vorliegen von Ausschlussgründen erlangt.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 123 GWB. Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, soweit dieser Kenntnis über das unbedingte Vorliegen von Ausschlussgründen erlangt.
Entrichtung von Steuern: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 123 GWB. Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, soweit dieser Kenntnis über das unbedingte Vorliegen von Ausschlussgründen erlangt.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 123 GWB. Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, soweit dieser Kenntnis über das unbedingte Vorliegen von Ausschlussgründen erlangt.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 124 GWB. Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, soweit dieser Kenntnis über das unbedingte Vorliegen von Ausschlussgründen erlangt.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 124 GWB. Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, soweit dieser Kenntnis über das unbedingte Vorliegen von Ausschlussgründen erlangt.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 124 GWB. Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, soweit dieser Kenntnis über das unbedingte Vorliegen von Ausschlussgründen erlangt.
Zahlungsunfähigkeit: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 124 GWB. Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, soweit dieser Kenntnis über das unbedingte Vorliegen von Ausschlussgründen erlangt.
Konkurs: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 124 GWB. Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, soweit dieser Kenntnis über das unbedingte Vorliegen von Ausschlussgründen erlangt.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 124 GWB. Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, soweit dieser Kenntnis über das unbedingte Vorliegen von Ausschlussgründen erlangt.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 124 GWB. Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, soweit dieser Kenntnis über das unbedingte Vorliegen von Ausschlussgründen erlangt.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 124 GWB. Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, soweit dieser Kenntnis über das unbedingte Vorliegen von Ausschlussgründen erlangt.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 124 GWB. Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, soweit dieser Kenntnis über das unbedingte Vorliegen von Ausschlussgründen erlangt.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 124 GWB. Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, soweit dieser Kenntnis über das unbedingte Vorliegen von Ausschlussgründen erlangt.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 124 GWB. Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, soweit dieser Kenntnis über das unbedingte Vorliegen von Ausschlussgründen erlangt.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 124 GWB. Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, soweit dieser Kenntnis über das unbedingte Vorliegen von Ausschlussgründen erlangt.