- Dokumentation des Wettbewerbs
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Veröffentlicht als:
- Kurzergebnis
- wa-ID
- wa-2014769
- Tag der Veröffentlichung
- 20.04.2017
- Aktualisiert am
- 01.05.2017
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
Europäischer Wirtschaftsraum
- Teilnehmer
- Architekten Design Landschaft
- Beteiligung
- 17 Arbeiten
- Auslober
- Landeshauptstadt Mainz
- Koordination
- Kurz Architekten, Mainz
- Bewerbungsschluss
- 20.01.2017
- Abgabetermin Pläne
- 27.01.2017
- Preisgerichtssitzung
- 03.03.2017
Verfahrensart
Nicht offener Ideenwettbewerb mit 17 Teilnehmern
Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Mainz beabsichtigt die Vergabe eines Auftrages zur Erarbeitung eines künstlerischen und landschaftsplanerischen Konzeptes für einen Gedenkort, der an die Entrechtung und Vertreibung von Mainzer Bürgern durch Mainzer Bürger während des Zweiten Weltkrieges erinnern soll. Der Charakter des geplanten Mahnmals sollte der Art und Weise der Deportationen entsprechen. Die Deportationen fanden eher unauffällig, aber dennoch für alle wahrnehmbar statt.
Damit das Mahnmal von der Öffentlichkeit wahrgenommen und nicht „umgangen“ wird, erscheint es zunächst wichtig, die „Anschlussfähigkeit“ des Mahnmals herzustellen. Das heißt, es muss so geschaffen sein, dass es durch seine architektonische und/oder künstlerische Ausgestaltung anspricht oder abschreckt, die Bevölkerung in jedem Falle aber erreicht. Nur dann kann ein Nach-Denken und eine öffentliche Diskussion initiiert werden. Die künstlerische Ausgestaltung darf dabei nicht dominieren und zum Selbstzweck werden, sondern muss der zentralen Aussage des Mahnmals – der Erinnerung an die Vertreibung und Ermordung vom Mainzer Bürgern – untergeordnet bleiben.
Das geplante Mahnmal muss der Kritik begegnen, dass es zwar der Opfer gedenkt, sich aber nicht – wie viele andere Mahnmale und selbst das zentrale Denkmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin – mit den Fragen der Täterschaft, Schuld und Verantwortung auseinandersetzt. Ein modernes Mahnmal muss dem aktuellen Stand der historischen Forschung und Denkmaldidaktik Rechnung tragen und die Opfer- Täter-Relation zur Sprache bringen. Denn Deportationen waren und sind nicht denkbar ohne Menschen, die ihre Mitmenschen ausgrenzen und zum Verlassen des Lebensraumes zwingen. Nur wenn dies berücksichtigt wird, erhält das Mahnmal Aussagekraft in Richtung Gegenwart und Zukunft, indem es Toleranz innerhalb der Gesellschaft einfordert und dadurch Verweischarakter für künftige Zeiten erhält. Das Mahnmal sollte also nach Möglichkeit so gestaltet sein, dass es über die Erinnerung an die Ereignisse in Mainz hinaus die überzeitliche Bedeutung von Vertreibung(en) offenlegt und thematisiert.
Die Umsetzung soll auf dem Gelände des ehemaligen Mainzer Güterbahnhofes in unmittelbarer Nähe des Standortes erfolgen, von dem aus im Zweiten Weltkrieg die Deportationen der Stadt Mainz und Rheinhessen ausgingen.
Nicht offener Ideenwettbewerb mit 17 Teilnehmern
Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Mainz beabsichtigt die Vergabe eines Auftrages zur Erarbeitung eines künstlerischen und landschaftsplanerischen Konzeptes für einen Gedenkort, der an die Entrechtung und Vertreibung von Mainzer Bürgern durch Mainzer Bürger während des Zweiten Weltkrieges erinnern soll. Der Charakter des geplanten Mahnmals sollte der Art und Weise der Deportationen entsprechen. Die Deportationen fanden eher unauffällig, aber dennoch für alle wahrnehmbar statt.
Damit das Mahnmal von der Öffentlichkeit wahrgenommen und nicht „umgangen“ wird, erscheint es zunächst wichtig, die „Anschlussfähigkeit“ des Mahnmals herzustellen. Das heißt, es muss so geschaffen sein, dass es durch seine architektonische und/oder künstlerische Ausgestaltung anspricht oder abschreckt, die Bevölkerung in jedem Falle aber erreicht. Nur dann kann ein Nach-Denken und eine öffentliche Diskussion initiiert werden. Die künstlerische Ausgestaltung darf dabei nicht dominieren und zum Selbstzweck werden, sondern muss der zentralen Aussage des Mahnmals – der Erinnerung an die Vertreibung und Ermordung vom Mainzer Bürgern – untergeordnet bleiben.
Das geplante Mahnmal muss der Kritik begegnen, dass es zwar der Opfer gedenkt, sich aber nicht – wie viele andere Mahnmale und selbst das zentrale Denkmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin – mit den Fragen der Täterschaft, Schuld und Verantwortung auseinandersetzt. Ein modernes Mahnmal muss dem aktuellen Stand der historischen Forschung und Denkmaldidaktik Rechnung tragen und die Opfer- Täter-Relation zur Sprache bringen. Denn Deportationen waren und sind nicht denkbar ohne Menschen, die ihre Mitmenschen ausgrenzen und zum Verlassen des Lebensraumes zwingen. Nur wenn dies berücksichtigt wird, erhält das Mahnmal Aussagekraft in Richtung Gegenwart und Zukunft, indem es Toleranz innerhalb der Gesellschaft einfordert und dadurch Verweischarakter für künftige Zeiten erhält. Das Mahnmal sollte also nach Möglichkeit so gestaltet sein, dass es über die Erinnerung an die Ereignisse in Mainz hinaus die überzeitliche Bedeutung von Vertreibung(en) offenlegt und thematisiert.
Die Umsetzung soll auf dem Gelände des ehemaligen Mainzer Güterbahnhofes in unmittelbarer Nähe des Standortes erfolgen, von dem aus im Zweiten Weltkrieg die Deportationen der Stadt Mainz und Rheinhessen ausgingen.
p> Gedenkort Deportationsrampe Mainz
Mainz
Auslober
Landeshauptstadt Mainz
Wettbewerbsbetreuung
Stadtverwaltung Mainz
Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Mainz beabsichtigt die Vergabe eines Auftrages zur Erarbeitung eines künstlerischen und landschaftsplanerischen Konzeptes für einen Gedenkort, der an die Entrechtung und Vertreibung von Mainzer Bürgern durch Mainzer Bürger während des Zweiten Weltkrieges erinnern soll. Der Charakter des geplanten Mahnmals sollte der Art und Weise der Deportationen entsprechen. Die Deportationen fanden eher unauffällig, aber dennoch für alle wahrnehmbar statt.
Damit das Mahnmal von der Öffentlichkeit wahrgenommen und nicht „umgangen“ wird, erscheint es zunächst wichtig, die „Anschlussfähigkeit“ des Mahnmals herzustellen. Das heißt, es muss so geschaffen sein, dass es durch seine architektonische und/oder künstlerische Ausgestaltung anspricht oder abschreckt, die Bevölkerung in jedem Falle aber erreicht. Nur dann kann ein Nach-Denken und eine öffentliche Diskussion initiiert werden. Die künstlerische Ausgestaltung darf dabei nicht dominieren und zum Selbstzweck werden, sondern muss der zentralen Aussage des Mahnmals – der Erinnerung an die Vertreibung und Ermordung von Mainzer Bürgern – untergeordnet bleiben.
Das geplante Mahnmal muss der Kritik begegnen, dass es zwar der Opfer gedenkt, sich aber nicht – wie viele andere Mahnmale und selbst das zentrale Denkmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin – mit den Fragen der Täterschaft, Schuld und Verantwortung auseinandersetzt. Ein modernes Mahnmal muss dem aktuellen Stand der historischen Forschung und Denkmaldidaktik Rechnung tragen und die Opfer-Täter-Relation zur Sprache bringen. Denn Deportationen waren und sind nicht denkbar ohne Menschen, die ihre Mitmenschen ausgrenzen und zum Verlassen des Lebensraumes zwingen. Nur wenn dies berücksichtigt wird, erhält das Mahnmal Aussagekraft in Richtung Gegenwart und Zukunft, indem es Toleranz innerhalb der Gesellschaft einfordert und dadurch Verweischarakter für künftige Zeiten erhält. Das Mahnmal sollte also nach Möglichkeit so gestaltet sein, dass es über die Erinnerung an die Ereignisse in Mainz hinaus die überzeitliche Bedeutung von Vertreibung(en) offenlegt und thematisiert.
Die Umsetzung soll auf dem Gelände des ehemaligen Mainzer Güterbahnhofes in unmittelbarer Nähe des Standortes erfolgen, von dem aus im Zweiten Weltkrieg die Deportationen der Stadt Mainz und Rheinhessen ausgingen. Die Ausloberin sieht vor, eine Arbeitsgemeinschaft, bestehend aus Architekten / Landschaftsarchitekten und Künstlern mit der weiteren Bearbeitung und Ausführung zum gegebenen Zeitpunkt zu beauftragen.
Wettbewerbsart
Nichtoffener Ideenwettbewerb
Teilnehmer
Architekten, Landschaftsarchitekten, Künstler
Termine
Bewerbungsschluss 02. September 2016
Abgabe Unterlagen 27. Januar 2017
Preisgerichtssitzung 03. März 2017
Preise
1. Preis € 5.000,–
2. Preis € 3.000,–
3. Preis € 2.000,–
Unterlagen
http://www.mainz.de/verwaltung-und-politik/buergerservice-online/staedtebauliche-
planungen.php
Mainz
Auslober
Landeshauptstadt Mainz
Wettbewerbsbetreuung
Stadtverwaltung Mainz
Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Mainz beabsichtigt die Vergabe eines Auftrages zur Erarbeitung eines künstlerischen und landschaftsplanerischen Konzeptes für einen Gedenkort, der an die Entrechtung und Vertreibung von Mainzer Bürgern durch Mainzer Bürger während des Zweiten Weltkrieges erinnern soll. Der Charakter des geplanten Mahnmals sollte der Art und Weise der Deportationen entsprechen. Die Deportationen fanden eher unauffällig, aber dennoch für alle wahrnehmbar statt.
Damit das Mahnmal von der Öffentlichkeit wahrgenommen und nicht „umgangen“ wird, erscheint es zunächst wichtig, die „Anschlussfähigkeit“ des Mahnmals herzustellen. Das heißt, es muss so geschaffen sein, dass es durch seine architektonische und/oder künstlerische Ausgestaltung anspricht oder abschreckt, die Bevölkerung in jedem Falle aber erreicht. Nur dann kann ein Nach-Denken und eine öffentliche Diskussion initiiert werden. Die künstlerische Ausgestaltung darf dabei nicht dominieren und zum Selbstzweck werden, sondern muss der zentralen Aussage des Mahnmals – der Erinnerung an die Vertreibung und Ermordung von Mainzer Bürgern – untergeordnet bleiben.
Das geplante Mahnmal muss der Kritik begegnen, dass es zwar der Opfer gedenkt, sich aber nicht – wie viele andere Mahnmale und selbst das zentrale Denkmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin – mit den Fragen der Täterschaft, Schuld und Verantwortung auseinandersetzt. Ein modernes Mahnmal muss dem aktuellen Stand der historischen Forschung und Denkmaldidaktik Rechnung tragen und die Opfer-Täter-Relation zur Sprache bringen. Denn Deportationen waren und sind nicht denkbar ohne Menschen, die ihre Mitmenschen ausgrenzen und zum Verlassen des Lebensraumes zwingen. Nur wenn dies berücksichtigt wird, erhält das Mahnmal Aussagekraft in Richtung Gegenwart und Zukunft, indem es Toleranz innerhalb der Gesellschaft einfordert und dadurch Verweischarakter für künftige Zeiten erhält. Das Mahnmal sollte also nach Möglichkeit so gestaltet sein, dass es über die Erinnerung an die Ereignisse in Mainz hinaus die überzeitliche Bedeutung von Vertreibung(en) offenlegt und thematisiert.
Die Umsetzung soll auf dem Gelände des ehemaligen Mainzer Güterbahnhofes in unmittelbarer Nähe des Standortes erfolgen, von dem aus im Zweiten Weltkrieg die Deportationen der Stadt Mainz und Rheinhessen ausgingen. Die Ausloberin sieht vor, eine Arbeitsgemeinschaft, bestehend aus Architekten / Landschaftsarchitekten und Künstlern mit der weiteren Bearbeitung und Ausführung zum gegebenen Zeitpunkt zu beauftragen.
Wettbewerbsart
Nichtoffener Ideenwettbewerb
Teilnehmer
Architekten, Landschaftsarchitekten, Künstler
Termine
Bewerbungsschluss 02. September 2016
Abgabe Unterlagen 27. Januar 2017
Preisgerichtssitzung 03. März 2017
Preise
1. Preis € 5.000,–
2. Preis € 3.000,–
3. Preis € 2.000,–
Unterlagen
http://www.mainz.de/verwaltung-und-politik/buergerservice-online/staedtebauliche-
planungen.php