- Dokumentation des Wettbewerbs
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Veröffentlicht als:
- Dokumentation
- wa-ID
- wa-2003368
- Tag der Veröffentlichung
- 24.04.2000
- Aktualisiert am
- 01.02.2001
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Freischaffende Architekt*innen und Stadtplaner*innen sowie Landschaftsarchitekt*innen in Zusammenarbeit mit Architekt*innen oder Stadtplaner*innen
- Beteiligung
- 28 Arbeiten
- Auslober
- Stadt Lehrte
- Koordination
- NILEG Norddt. Gesell. für Landesentwicklung u. Wohnungsbau mbH, Hannover
- Bewerbungsschluss
- 19.05.2000
- Abgabetermin Pläne
- 08.09.2000
- Abgabetermin Modell
- 15.09.2000
- Preisgerichtssitzung
- 16.11.2000
Verfahrensart
Begrenzt offener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem EWR-offenen Bewerbungsverfahren zur Auswahl von mindestens 25 Teilnehmern
Wettbewerbsaufgabe
Mit der Stillegung der Zuckerfabrik werden Flächen von fast 600.000 m2 für neue Nutzungen frei. Nur ein kleiner Teil ist für eine bauliche Nachnutzung vorgesehen und Gegenstand dieser Wettbewerbsaufgabe.
Der Wettbewerb dient dem Ziel alternative Lösungsvorschläge für die bauliche Entwicklung zu erhalten. Das Wettbewerbsgelände befindet sich in einer zentralen und hochsensiblen Lage im Stadtgebiet. Ziel der Stadt ist es, das vorhandene Zentrum der Stadt durch einen attraktiven Bereich mit Einzelhandel, Dienstleistungen und kulturellen Einrichtungen zu erweitern, diesen mit dem Stadtpark zu verknüpfen und die übrigen Flächen einer gewerblichen Nutzung zuzuführen.
Der westliche Teil des Wettbewerbsgebietes grenzt an die Burgdorfer Straße und weist eine hohe Zentralität auf. Die Stadt Lehrte beabsichtigt, durch Entwicklung dieser Fläche die Dienstleistungs- und Einzelhandelszentralität der Stadt zu verbessern. Als weitere gewerbliche Nutzungen können Freizeiteinrichtungen und ein Spaßbad vorgesehen werden. Ein schalltechnisches Gutachten macht deutlich, dass das Wettbewerbsgebiet in hohem Maße durch die Schallemissionen der Bahnstrecke belastet ist. Wohnnutzung ist deshalb nur auf den am weitesten von der Bahnstrecke entfernten Flächen oder hinter einer mehrgeschossigen Schallschutzbebauung denkbar und kommt deshalb nur als ergänzende Nutzung zum Einzelhandel und Gewerbe und zur Abrundung vorhandener Wohngebiete nördlich des Plangebietes in Betracht.
Fachpreisrichter*innen
Frau Prof. Hille von Seggern, Hamburg (Vors.)
Prof. Helmut Feußner, Kassel
Manfred Kleinke, Hannover
Dr. Detlef Naumann, Hannover
Burkhard Pietsch, Lehrte
Monika Thomas, Seelze
Günter Luerssen, Barsinghausen
Sachpreisrichter
Herr Schmezko · Herr Rückert
Herr Altmann · Herr Hoffmann
Herr Hofmann · Herr Schütz
Preisgerichtsempfehlung
Das Preisgericht empfiehlt dem Auslober einstimmig,
die Arbeit mit dem 1. Preis zur Grundlage der weiteren
Bearbeitung zu wählen.
Begrenzt offener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem EWR-offenen Bewerbungsverfahren zur Auswahl von mindestens 25 Teilnehmern
Wettbewerbsaufgabe
Mit der Stillegung der Zuckerfabrik werden Flächen von fast 600.000 m2 für neue Nutzungen frei. Nur ein kleiner Teil ist für eine bauliche Nachnutzung vorgesehen und Gegenstand dieser Wettbewerbsaufgabe.
Der Wettbewerb dient dem Ziel alternative Lösungsvorschläge für die bauliche Entwicklung zu erhalten. Das Wettbewerbsgelände befindet sich in einer zentralen und hochsensiblen Lage im Stadtgebiet. Ziel der Stadt ist es, das vorhandene Zentrum der Stadt durch einen attraktiven Bereich mit Einzelhandel, Dienstleistungen und kulturellen Einrichtungen zu erweitern, diesen mit dem Stadtpark zu verknüpfen und die übrigen Flächen einer gewerblichen Nutzung zuzuführen.
Der westliche Teil des Wettbewerbsgebietes grenzt an die Burgdorfer Straße und weist eine hohe Zentralität auf. Die Stadt Lehrte beabsichtigt, durch Entwicklung dieser Fläche die Dienstleistungs- und Einzelhandelszentralität der Stadt zu verbessern. Als weitere gewerbliche Nutzungen können Freizeiteinrichtungen und ein Spaßbad vorgesehen werden. Ein schalltechnisches Gutachten macht deutlich, dass das Wettbewerbsgebiet in hohem Maße durch die Schallemissionen der Bahnstrecke belastet ist. Wohnnutzung ist deshalb nur auf den am weitesten von der Bahnstrecke entfernten Flächen oder hinter einer mehrgeschossigen Schallschutzbebauung denkbar und kommt deshalb nur als ergänzende Nutzung zum Einzelhandel und Gewerbe und zur Abrundung vorhandener Wohngebiete nördlich des Plangebietes in Betracht.
Fachpreisrichter*innen
Frau Prof. Hille von Seggern, Hamburg (Vors.)
Prof. Helmut Feußner, Kassel
Manfred Kleinke, Hannover
Dr. Detlef Naumann, Hannover
Burkhard Pietsch, Lehrte
Monika Thomas, Seelze
Günter Luerssen, Barsinghausen
Sachpreisrichter
Herr Schmezko · Herr Rückert
Herr Altmann · Herr Hoffmann
Herr Hofmann · Herr Schütz
Preisgerichtsempfehlung
Das Preisgericht empfiehlt dem Auslober einstimmig,
die Arbeit mit dem 1. Preis zur Grundlage der weiteren
Bearbeitung zu wählen.
Zuckerfabrik
in Lehrte
(Siehe auch E.U.bau 17/2000 vom 24.04.2000)
Auslober:
Stadt Lehrte, Rathausplatz 1, 31275 Lehrte
Wettbewerbsbetreuung:
NILEG · Norddeutsche Gesellschaft für Landesentwicklung, Wohnungsbau und kommunale Anlagen mbH,
Walter-Gieseking-Straße 6, 30159 Hannover
Tel. 0511/8116-322, Fax 0511/8116-532
Wettbewerbsaufgabe:
Die Zuckerverbund-Nord AG (ZVN) beabsichtigt ihre Betriebsflächen in Lehrte bis zum Jahre 2001 aufzugeben.
Die Stadt Lehrte hat sich entschlossen, zur Entwicklung des Geländes einen städtebaulichen Wettbewerb auszuloben, um alternative Lösungsvorschläge für die bauliche Entwicklung zu erhalten. Der Wettbewerb dient zugleich dem Ziel, geeignete Architekten, Stadtplaner oder Landschaftsarchitekten als Auftragnehmer zu finden.
Das Wettbewerbsgelände befindet sich in einer zentralen und hochsensiblen Lage im Stadtgebiet.
Ziel der Stadt Lehrte ist es, das vorhandene Zentrum der Stadt durch einen attraktiven Bereich mit Einzelhandel, Dienstleistungen und kulturellen Einrichtungen zu erweitern, diesen mit dem Stadtpark zu verknüpfen und die übrigen Flächen einer gewerblichen Nutzung zuzuführen.
Das Wettbewerbsergebnis soll als Leitbild bei der Umsetzung der Planung durch die Investoren dienen.
Wettbewerbsart:
Begrenzt offener städtebaulicher Realisierungswettbewerb mit Auswahlverfahren und mit 6 namentlichen Einladungen.
Zulassungsbereich:
Der Zulassungsbereich umfaßt die Bundesrepublik Deutschland und für auswärtige Architekten i. S. §2 NArchtG den Gebietsbereich des EWR-Abkommens oder eines Drittstaates, sofern dieser Mitglied des WTO Dienstleistungsabkommens ist.
Teilnehmer:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung nachfolgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder Stadtplaner mit Eintragung der Beschäftigungsart „freischaffend“ und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland; ist in einem Bundesland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt,
so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Fachbereich Städtebau/Stadtplanung nachweist; Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt nach § 2 NArchtG (auswärtiger Architekt) bzw. Stadtplaner und Geschäftssitz/Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfaßten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dientsleistungsabkommens (GATS) ist; ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG gewährleistet ist.
Landschaftsarchitekten, die zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigt sind und im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft mit Architekten oder Stadtplanern teilnehmen.
Ist im Heimatstaat auswärtiger Stadtplaner/Landschaftsarchitekten (§ 2 NArchtG) die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein anerkennungsfähiges Diplom gemäß Richtlinie 89/48/EWG verfügt.
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen (3.2.1, 3.2.2 Abs. 2 GRW):
– Geschäftssitz im Zulassungsbereich
– zum satzungsgemäßen Geschäftszweck müssen der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören und
– der bevollmächtigte Vertreter der Gesellschaft und der/die Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt sind.
Bei Arbeitsgemeinschaften muß jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeiter. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluß sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Die Hinzuziehung von Fachplanern (Sonderfachleute) gemäß Nr. 1.1 Abs. 1 j GRW ist gestattet. Sie unterliegt nicht den v.g. Teilnahmebedingungen.
Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung sorgfältig zu prüfen. Seine Teilnahme erfolgt in eingener Verantwortung. Bei Zweifeln über die Teilnahmeberechtigung wird eine Rücksprache bei dem LWA empfohlen.
Die Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen; die Unterlagen der Wettbewerbsleistungen sind in deutscher Sprache zu beschriften.
Bewerbungen:
Auswahl der Teilnehmer:
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt durch ein Gremium, dem mindestens zur Hälfte Mitglieder mit einer den Teilnahmevoraussetzungen vergleichbaren Befähigung angehören.
Auswahlkriterien:
Die Bewerber haben nachzuweisen, daß sie
1. ein Gebiet vergleichbarer Art (Flächen in innerstädtischer zentraler Lage) als Architekt/Stadtplaner verantwortlich geplant haben und
2. erfolgreich an mindestens einem Wettbewerb zur städtebaulichen Planung (Auszeichnungen mit Preis oder Ankauf) in den letzten 5 Jahren teilgenommen haben.
Der Auslober behält sich vor, bis zu 5 Teilnehmer zu bestimmen, die aufgrund einer erst kurzen Berufsausübung (freischaffende Tätigkeit nicht länger als
10 Jahre) den Nachweis nach 1 und 2 noch nicht erbringen können, sofern sie durch Planungen von geringerem Umfang oder durch Wettbewerbserfolge nach 2 erwarten lassen, daß sie für die anstehende Planungsaufgabe geeignet sind.
Sofern mehr Bewerber diese Kriterien erfüllen, als Teilnehmer vorgesehen sind, erfolgt eine Auswahl von 25 Teilnehmern durch Losziehung unter Aufsicht einer von der auslobenden Behörde unabhängigen Dienststelle (oder eines Notars).
Bewerbungsunterlagen:
– Nachweis der Teilnahmeberechtigung
– Dokumentation der vom Bewerber bearbeiteten vergleichbaren städtebaulichen Planung auf maximal einem Blatt DIN A3
– Dokumentation der geforderten Planungen und/oder Wettbewerbserfolge auf maximal 2 Blättern DIN A3.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.
Einlieferung der Bewerbungsunterlagen:
Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum 19.05.2000 bei der NILEG · Norddeutsche Gesellschaft für Landesentwicklung, Wohnungsbau und kommunale Anlagen mbH, Walter-Gieseking-Straße 6, 30159 Hannover einzureichen.
Bewerbungen, die durch die Post, Bahn oder andere Transportunternehmen zugestellt werden, gelten als rechtzeitig eingereicht, wenn die Einlieferung unter o.g. Tagesstempel, unabhängig von der Uhrzeit erfolgt.
Ist die Rechzeitigkeit der Einlieferung nicht erkennbar, weil der Aufgabestempel fehlt, unleserlich oder unvollständig ist oder dessen Richtigkeit angezweifelt wird, werden solche Arbeiten vorbehaltlich des vom Teilnehmer zu erbringenden Nachweises zeitgerechter Einlieferung zur Auswahl zugelassen.
Rechtzeitig eingelieferte Bewerbungen, die später als 14 Tage nach dem Abgabetermin dem Auslober zugestellt werden, sind zunächst nicht zugelassen. Das Auswahlgremium hat hierüber endgültig zu entscheiden.
Fachpreisrichter:
Manfred Kleinke, Kreisbaudezernent, Hannover
Prof. Peter Latz, Baden-Württemberg
Dr. Detlef Naumann, Hannover
Burkhard Pietsch, Baudirektor, Lehrte
Prof. Hille von Seggern, Hamburg
Monika Thomas, Stadtbaurätin, Seelze
Stellv.: Günter Luerssen, Barsinghausen
Ursula Leptien, Lüneburg
Dr. Wolf Bertolt, Hannover
Preise:
1. Preis DM 34.500,–
2. Preis DM 23.000,–
3. Preis DM 16.000,–
4. Preis DM 10.500,–
Ankäufe insgesamt DM 21.000,–
Gesamtpreissumme brutto inkl. MwSt. DM 105.000,–
Termine:
Ende der Bewerbungsfrist 19. 05. 2000
Ausgabe der Unterlagen ab 05. 06. 2000
Rückfragen bis 23. 06. 2000
Kolloquium 06. 07. 2000
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten bis 08. 09. 2000
Preisgerichtssitzung (vorauss.) 19. 10. 2000
in Lehrte
(Siehe auch E.U.bau 17/2000 vom 24.04.2000)
Auslober:
Stadt Lehrte, Rathausplatz 1, 31275 Lehrte
Wettbewerbsbetreuung:
NILEG · Norddeutsche Gesellschaft für Landesentwicklung, Wohnungsbau und kommunale Anlagen mbH,
Walter-Gieseking-Straße 6, 30159 Hannover
Tel. 0511/8116-322, Fax 0511/8116-532
Wettbewerbsaufgabe:
Die Zuckerverbund-Nord AG (ZVN) beabsichtigt ihre Betriebsflächen in Lehrte bis zum Jahre 2001 aufzugeben.
Die Stadt Lehrte hat sich entschlossen, zur Entwicklung des Geländes einen städtebaulichen Wettbewerb auszuloben, um alternative Lösungsvorschläge für die bauliche Entwicklung zu erhalten. Der Wettbewerb dient zugleich dem Ziel, geeignete Architekten, Stadtplaner oder Landschaftsarchitekten als Auftragnehmer zu finden.
Das Wettbewerbsgelände befindet sich in einer zentralen und hochsensiblen Lage im Stadtgebiet.
Ziel der Stadt Lehrte ist es, das vorhandene Zentrum der Stadt durch einen attraktiven Bereich mit Einzelhandel, Dienstleistungen und kulturellen Einrichtungen zu erweitern, diesen mit dem Stadtpark zu verknüpfen und die übrigen Flächen einer gewerblichen Nutzung zuzuführen.
Das Wettbewerbsergebnis soll als Leitbild bei der Umsetzung der Planung durch die Investoren dienen.
Wettbewerbsart:
Begrenzt offener städtebaulicher Realisierungswettbewerb mit Auswahlverfahren und mit 6 namentlichen Einladungen.
Zulassungsbereich:
Der Zulassungsbereich umfaßt die Bundesrepublik Deutschland und für auswärtige Architekten i. S. §2 NArchtG den Gebietsbereich des EWR-Abkommens oder eines Drittstaates, sofern dieser Mitglied des WTO Dienstleistungsabkommens ist.
Teilnehmer:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung nachfolgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder Stadtplaner mit Eintragung der Beschäftigungsart „freischaffend“ und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland; ist in einem Bundesland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt,
so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Fachbereich Städtebau/Stadtplanung nachweist; Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt nach § 2 NArchtG (auswärtiger Architekt) bzw. Stadtplaner und Geschäftssitz/Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfaßten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dientsleistungsabkommens (GATS) ist; ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG gewährleistet ist.
Landschaftsarchitekten, die zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigt sind und im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft mit Architekten oder Stadtplanern teilnehmen.
Ist im Heimatstaat auswärtiger Stadtplaner/Landschaftsarchitekten (§ 2 NArchtG) die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein anerkennungsfähiges Diplom gemäß Richtlinie 89/48/EWG verfügt.
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen (3.2.1, 3.2.2 Abs. 2 GRW):
– Geschäftssitz im Zulassungsbereich
– zum satzungsgemäßen Geschäftszweck müssen der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören und
– der bevollmächtigte Vertreter der Gesellschaft und der/die Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt sind.
Bei Arbeitsgemeinschaften muß jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeiter. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluß sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Die Hinzuziehung von Fachplanern (Sonderfachleute) gemäß Nr. 1.1 Abs. 1 j GRW ist gestattet. Sie unterliegt nicht den v.g. Teilnahmebedingungen.
Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung sorgfältig zu prüfen. Seine Teilnahme erfolgt in eingener Verantwortung. Bei Zweifeln über die Teilnahmeberechtigung wird eine Rücksprache bei dem LWA empfohlen.
Die Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen; die Unterlagen der Wettbewerbsleistungen sind in deutscher Sprache zu beschriften.
Bewerbungen:
Auswahl der Teilnehmer:
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt durch ein Gremium, dem mindestens zur Hälfte Mitglieder mit einer den Teilnahmevoraussetzungen vergleichbaren Befähigung angehören.
Auswahlkriterien:
Die Bewerber haben nachzuweisen, daß sie
1. ein Gebiet vergleichbarer Art (Flächen in innerstädtischer zentraler Lage) als Architekt/Stadtplaner verantwortlich geplant haben und
2. erfolgreich an mindestens einem Wettbewerb zur städtebaulichen Planung (Auszeichnungen mit Preis oder Ankauf) in den letzten 5 Jahren teilgenommen haben.
Der Auslober behält sich vor, bis zu 5 Teilnehmer zu bestimmen, die aufgrund einer erst kurzen Berufsausübung (freischaffende Tätigkeit nicht länger als
10 Jahre) den Nachweis nach 1 und 2 noch nicht erbringen können, sofern sie durch Planungen von geringerem Umfang oder durch Wettbewerbserfolge nach 2 erwarten lassen, daß sie für die anstehende Planungsaufgabe geeignet sind.
Sofern mehr Bewerber diese Kriterien erfüllen, als Teilnehmer vorgesehen sind, erfolgt eine Auswahl von 25 Teilnehmern durch Losziehung unter Aufsicht einer von der auslobenden Behörde unabhängigen Dienststelle (oder eines Notars).
Bewerbungsunterlagen:
– Nachweis der Teilnahmeberechtigung
– Dokumentation der vom Bewerber bearbeiteten vergleichbaren städtebaulichen Planung auf maximal einem Blatt DIN A3
– Dokumentation der geforderten Planungen und/oder Wettbewerbserfolge auf maximal 2 Blättern DIN A3.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.
Einlieferung der Bewerbungsunterlagen:
Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum 19.05.2000 bei der NILEG · Norddeutsche Gesellschaft für Landesentwicklung, Wohnungsbau und kommunale Anlagen mbH, Walter-Gieseking-Straße 6, 30159 Hannover einzureichen.
Bewerbungen, die durch die Post, Bahn oder andere Transportunternehmen zugestellt werden, gelten als rechtzeitig eingereicht, wenn die Einlieferung unter o.g. Tagesstempel, unabhängig von der Uhrzeit erfolgt.
Ist die Rechzeitigkeit der Einlieferung nicht erkennbar, weil der Aufgabestempel fehlt, unleserlich oder unvollständig ist oder dessen Richtigkeit angezweifelt wird, werden solche Arbeiten vorbehaltlich des vom Teilnehmer zu erbringenden Nachweises zeitgerechter Einlieferung zur Auswahl zugelassen.
Rechtzeitig eingelieferte Bewerbungen, die später als 14 Tage nach dem Abgabetermin dem Auslober zugestellt werden, sind zunächst nicht zugelassen. Das Auswahlgremium hat hierüber endgültig zu entscheiden.
Fachpreisrichter:
Manfred Kleinke, Kreisbaudezernent, Hannover
Prof. Peter Latz, Baden-Württemberg
Dr. Detlef Naumann, Hannover
Burkhard Pietsch, Baudirektor, Lehrte
Prof. Hille von Seggern, Hamburg
Monika Thomas, Stadtbaurätin, Seelze
Stellv.: Günter Luerssen, Barsinghausen
Ursula Leptien, Lüneburg
Dr. Wolf Bertolt, Hannover
Preise:
1. Preis DM 34.500,–
2. Preis DM 23.000,–
3. Preis DM 16.000,–
4. Preis DM 10.500,–
Ankäufe insgesamt DM 21.000,–
Gesamtpreissumme brutto inkl. MwSt. DM 105.000,–
Termine:
Ende der Bewerbungsfrist 19. 05. 2000
Ausgabe der Unterlagen ab 05. 06. 2000
Rückfragen bis 23. 06. 2000
Kolloquium 06. 07. 2000
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten bis 08. 09. 2000
Preisgerichtssitzung (vorauss.) 19. 10. 2000