- wa-ID
- wa-2036495
- Tag der Veröffentlichung
- 30.06.2023
- Aktualisiert am
- 20.12.2023
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Landschaftsarchitekt*innen bzw. Stadtplaner*innen
- Beteiligung
- 7 Arbeiten
- Auslober
- Kreisstadt Olpe, Der Bürgermeister
- Koordination
- pp a l s pesch partner architekten stadtplaner, Dortmund
- Bewerbungsschluss
- 26.07.2023 23:59
- Abgabetermin Pläne
- 20.10.2023 14:00
- Abgabetermin Modell
- 03.11.2023 14:00
- Preisgerichtssitzung
- 05.12.2023
Nicht offener einphasiger freiraumplanerisch-städtebaulicher Realisierungswettbewerb nach VgV und RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Die Kreisstadt Olpe hat die große Chance, die westliche Innenstadt als einen neuen Teil ihrer Innenstadt zu entwickeln.
Während mit dem neugeschaffenen Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB), dem neuen Bahnhaltepunkt und der Stellwerkstraße als neue innerstädtische Verkehrsführung bereits wichtige Verkehrsprojekte umgesetzt wurden und mit dem Fachmarktzentrum westlich des ZOB ein erster Neubauimpuls in der westlichen Innenstadt platziert werden konnte, stehen nun weitere bedeutende Schritte in der Entwicklung der Olper Innenstadt an.
Auf dem ehemaligen Bahnhofsareal am westlichen Biggeufer wird ein neues Bürgerrathaus entstehen. Das alte Bahnhofsgebäude wird abgerissen, aber in derselben Kubatur wieder aufgebaut. Das aktuelle Rathausgebäude, das Parkhaus sowie die leergezogene bzw. in Teilen abgebrannte Realschule am östlichen Biggeufer werden abgerissen. Die Fläche des alten Busbahnhofs über der Bigge wird zurückgebaut und die freiwerdenden Flächen werden attraktiven öffentlichen Nutzungen unter Einbindung der Bigge zugeführt.
Die Maßnahmen sind Teil des im August 2020 beschlossenen Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts "Innenstadt". Dessen insgesamt 20 Haupt- und 69 Untermaßnahmen sollen dazu beitragen, die Alt- bzw. Oberstadt behutsam aufzuwerten und vor allem das Biggeumfeld in einem Zeitraum von acht bis zehn Jahren, d. h. bis 2030, zu einem neuen, attraktiven Quartier in der Olper Innenstadt zu entwickeln.
Gegenstand des Wettbewerbs ist die freiraumplanerische und städtebauliche Entwicklung des Areals der westlichen Innenstadt. Die Wettbewerbsaufgabe umfasst konkret ein freiraumplanerisches Gestaltungskonzept für die nicht zu überbauenden Flächen - abhängig vom Entwurf beträgt die Größe etwa 2,2 ha - sowie ergänzend städtebauliche Vorschläge für die zu überbauenden Flächen. Für die Platz- und Grünflächen wird von Baukosten in Höhe von insgesamt 5,6 Mio. EUR ausgegangen.
Preisrichter*innen
Prof. Stephan Lenzen, Landschaftsarchitekt, Bonn (Vorsitz)
Klaus Bierbaum, Landschaftsarchitekt, Mainz
Ina Bimberg, Landschaftsarchitektin, Iserlohn
Prof. Dr. Thorsten Erl, Architekt, Stadtplaner, Universität Siegen
Judith Feldner, Technische Beigeordnete
Prof. Andreas Fritzen, Architekt, Stadtplaner, Hochschule Bochum
Timo Herrmann, Landschaftsarchitekt, Berlin
Judith Kusch, Architektin, Stadtplanerin, Köln
Rüdiger Schnüttgen, Vorsitzender Ausschuss Umwelt, Planen, Bauen
Joachim Sondermann, Landschaftsarchitekt, Olpe
Prof. Oskar Spital-Frenking, Architekt, Stadtplaner, Lüdinghausen
Prof. Kathrin Volk, Landschaftsarchitektin, Technische Hochschule OWL
Frank Clemens
Andreas Molter
Martin Moseler
Volker Reichel
Michael Siepmann
Peter Weber, Bürgermeister
Andreas Zimmermann
Empfehlung des Preisgerichts
Entsprechend Bekanntmachung und Auslobung werden mit den zwei Preisträgern Verhandlungsverfahren gemäß VgV durchgeführt.
Die in den schriftlichen Beurteilungen beschriebenen Punkte und Empfehlungen und die von der Vorprüfung überprüften Kriterien sind bei den Auftragsverhandlungen und der weiteren Bearbeitung zu berücksichtigen.
Deutschland-Olpe: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2023/S 124-389391
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Franziskanerstraße 6
Ort: Olpe
NUTS-Code: DEA59 Olpe
Postleitzahl: 57462
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Judith Feldner
E-Mail: j.feldner@olpe.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.olpe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Olpe | Gestaltung der westlichen Innenstadt und des Freiraums entlang der Bigge
Die Kreisstadt Olpe hat die große Chance, die westliche Innenstadt als einen neuen Teil ihrer Innenstadt zu entwickeln.
Während mit dem neugeschaffenen Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB), dem neuen Bahnhaltepunkt und der Stellwerkstraße als neue innerstädtische Verkehrsführung bereits wichtige Verkehrsprojekte umgesetzt wurden und mit dem Fachmarktzentrum westlich des ZOB ein erster Neubauimpuls in der westlichen Innenstadt platziert werden konnte, stehen nun weitere bedeutende Schritte in der Entwicklung der Olper Innenstadt an.
Auf dem ehemaligen Bahnhofsareal am westlichen Biggeufer wird ein neues Bürgerrathaus entstehen. Das alte Bahnhofsgebäude wird abgerissen, aber in derselben Kubatur wieder aufgebaut. Das aktuelle Rathausgebäude, das Parkhaus sowie die leergezogene bzw. in Teilen abgebrannte Realschule am östlichen Biggeufer werden abgerissen. Die Fläche des alten Busbahnhofs über der Bigge wird zurückgebaut und die freiwerdenden Flächen werden attraktiven öffentlichen Nutzungen unter Einbindung der Bigge zugeführt.
Die Maßnahmen sind Teil des im August 2020 beschlossenen Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts "Innenstadt". Dessen insgesamt 20 Haupt- und 69 Untermaßnahmen sollen dazu beitragen, die Alt- bzw. Oberstadt behutsam aufzuwerten und vor allem das Biggeumfeld in einem Zeitraum von acht bis zehn Jahren, d. h. bis 2030, zu einem neuen, attraktiven Quartier in der Olper Innenstadt zu entwickeln.
Gegenstand des Wettbewerbs ist die freiraumplanerische und städtebauliche Entwicklung des Areals der westlichen Innenstadt. Die Wettbewerbsaufgabe umfasst konkret ein freiraumplanerisches Gestaltungskonzept für die nicht zu überbauenden Flächen - abhängig vom Entwurf beträgt die Größe etwa 2,2 ha - sowie ergänzend städtebauliche Vorschläge für die zu überbauenden Flächen. Für die Platz- und Grünflächen wird von Baukosten in Höhe von insgesamt 5,6 Mio. EUR ausgegangen.
Die Kreisstadt Olpe lobt für die beschriebenen Maßnahmen einen einphasigen nichtoffenen Wettbewerb nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) vom 18. April 2016 zur Auswahl von maximal 15 teilnehmenden Planungsteams aus.
Davon werden vier Teilnehmende von der Ausloberin eingeladen, am Wettbewerbsverfahren teilzunehmen (gesetzte Teilnehmende). Die verbleibenden elf Plätze werden im Bewerbungsverfahren vergeben, ggf. per Losentscheid.
Der Wettbewerb richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber der Fachdisziplin Landschaftsarchitektur in Verbindung mit der Fachdisziplin Stadtplanung. Die Federführung liegt beim Landschaftsarchitekturbüro. Die Fachdisziplinen können im Rahmen einer Arbeits-/Bietergemeinschaft oder als Landschaftsarchitekturbüro mit Nachunternehmerin/Nachunternehmer abgedeckt werden. Werden beide Fachdisziplinen in einem Landschaftsarchitekturbüro nachgewiesen und abgedeckt, so kann die Bewerbung als Landschaftsarchitekturbüro erfolgen.
Der Wettbewerb ist anonym. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Die fristgerechte Vorlage (Abgabe mit Teilnahmeantrag) der geforderten Nachweise und das ausgefüllte Bewerbungsformular (rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle, technische Leistungsfähigkeit). Erfolgt eine Bewerbung als Arbeits-/Bietergemeinschaft bzw. als Landschaftsarchitekturbüro mit Nachunternehmerin/Nachunternehmer, hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Unterlagen zu erbringen.
2. Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen:
Nachweis der Eignung gemäß § 122 (2) Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 (3) Nr. 1 VgV
Für den Leistungsbereich Landschaftsarchitektur:
Vorlage mindestens einer Planung einer innerörtlichen Freianlage. Die Referenz muss in den letzten 10 Jahren realisiert worden sein, mindestens die Leistungsphasen 2 bis 3 und 5 der HOAI müssen im eigenen Büro erbracht worden sein, die Baukosten (Kostengruppe 500) müssen mindestens 100.000 EUR brutto betragen haben.
Die Bewerberinnen und Bewerber bestätigen mit der Einreichung der Bewerbungsunterlagen die Richtigkeit und die Urheberschaft der angegebenen Referenz/en.
Für den Leistungsbereich Stadtplanung:
Vorlage mindestens einer beauftragten und abgeschlossenen Planung eines städtebaulichen Konzepts, die in den letzten 10 Jahren erbracht worden ist; alternativ Vorlage mindestens einer preisgekrönten Wettbewerbsarbeit (nur Preise, keine Anerkennungen) aus den letzten 10 Jahren, städtebaulicher Wettbewerb.
Die Bewerberinnen und Bewerber bestätigen mit der Einreichung der Bewerbungsunterlagen die Richtigkeit und die Urheberschaft der angegebenen Referenz/en.
Es soll zudem eine Darstellung der benannten Referenz/en über Abbildungen und Beschreibungen auf jeweils einem Blatt DIN A4 eingereicht werden.
Nachweis der Eignung gemäß § 122 (2) Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 VgV
Berechtigung der Führung der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt" bzw. "Stadtplanerin/Stadtplaner" (z. B. Kopie der gültigen Kammermitgliedsbescheinigung der jeweiligen Architektenkammer, bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern ein Befähigungsnachweis entsprechend EG-Richtlinie 2014/24/EU).
Nachweis der Eignung gemäß § 122 (2) Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 (1) Nr. 3 VgV
Nachweis (Bescheinigung) einer Berufshaftpflichtversicherung mit entsprechender Mindestdeckungssumme; Landschaftsarchitekturbüro bei Abdeckung beider Fachdisziplinen bzw. mit Nachunternehmerin/Nachunternehmer: Deckungsschutz Personenschäden 4.000.000 EUR, Sach- und Vermögensschäden 1.200.000 EUR; Nachunternehmerin/Nachunternehmer: Versicherungsbescheinigung ohne Anforderung in der Höhe der Deckungssumme; innerhalb einer Arbeits-/Bietergemeinschaft Deckungsschutz Landschaftsarchitekturbüro und Stadtplanungsbüro: jedes Büro jeweils Personenschäden 2.000.000 EUR, Sach- und Vermögensschäden 600.000 EUR Deckungsschutz.
In dem Fall, dass die Versicherung nicht die geforderte Höhe aufweist, ist neben der Versicherungsbescheinigung zusätzlich eine Bestätigung einer Versicherung vorzulegen, die die Absicht bestätigt, im Auftragsfall eine Versicherung in der geforderten Höhe abzuschließen.
Ist nach Überprüfung der Eignungskriterien die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber, die diese Kriterien erfüllen, größer als die benannte maximale Zahl der Teilnehmenden am Wettbewerbsverfahren, wird die Ausloberin gem. § 75 (6) VgV die Teilnehmenden per Losentscheid ermitteln.
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Rahmen des sich an den Wettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens weitere Nachweise und Erklärungen von den Bewerbern einzufordern.
Zum Bewerbungsverfahren zugelassen werden grundsätzlich nur Bewerberinnen und Bewerber, gegen die keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (Zwingende Ausschlussgründe) und § 124 GWB (Fakultative Ausschlussgründe) bestehen.
Es sind ausschließlich elektronische Bewerbungen über die Vergabeplattform (Bietertool) zugelassen. Andere als elektronische Bewerbungen führen zum Ausschluss.
Falsche Angaben haben den Ausschluss zur Folge.
Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Von Büros, Partnerschaften oder ständigen Arbeitsgemeinschaften wird nur eine Bewerbung akzeptiert. Erst nach der Bewerbung gebildete Arbeitsgemeinschaften sind ausgeschlossen. Fachberatungen dürfen im Laufe des Verfahrens eingeholt werden und müssen bei der Bewerbung noch nicht aufgeführt werden.
Einlieferung der Bewerbungsunterlagen:
Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum in der Bekanntmachung genannten Termin im digitalen Postfach eingegangen sein. Als Dateiformat ist *.pdf* zu verwenden.
Die Bewerberinnen und Bewerber haben die Rechtzeitigkeit des Eingangs sicherzustellen. Bewerbungsunterlagen, die anders als elektronisch über das Bietertool oder nach der Bewerbungsfrist eingehen, können beim weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.
Alle Bewerberinnen und Bewerber werden umgehend über das Ergebnis des Bewerbungsverfahrens benachrichtigt.
Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt bzw. Stadtplanerin/Stadtplaner, Eintragung in die entsprechende Kammer.
Teilnahmeberechtigt sind in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), der Schweiz und Großbritannien ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt" bzw. "Stadtplanerin/Stadtplaner" berechtigt sind.
Für die Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), der Schweiz und Großbritannien sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S. 65) aufgeführt. (§ 44 (1) VgV)
Juristische Personen haben eine bevollmächtigte Vertretung zu benennen, die für die Wettbewerbsleistungen verantwortlich ist. Die bevollmächtigte Vertretung sowie die Verfasserinnen/Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
Wer am Tag der Bekanntmachung bei einem Teilnehmenden angestellt ist oder in einer anderen Form als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Jedes Bewerbungsmitglied darf sich nur einmal bewerben und muss entsprechend der geforderten Zulassungskriterien teilnahmeberechtigt sein, dies gilt auch für die Beteiligung von freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Abschnitt IV: Verfahren
Die zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten der ausgewählten Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden nach folgenden Kriterien beurteilt:
- entwurfsbestimmende Grund-/Leitidee
- Qualität der Einbindung in den städtebaulichen und freiraumplanerischen Kontext
- ökologische Nachhaltigkeit und Klimafreundlichkeit
- Gestalt- und Aufenthaltsqualität
- Berücksichtigung der verkehrlichen, funktionalen und technischen Anforderungen
- Realisierbarkeit
- Wirtschaftlichkeit hinsichtlich Erstellung und Folgekosten
- Kinderfreundlichkeit
- Barrierefreiheit
- Sicherheit im öffentlichen Raum (Vandalismussicherheit, Unfallsicherheit, Sicherheit vor Straftaten)
- Einhaltung planungs- und bauordnungsrechtlicher Vorschriften und wasserbaulicher Vorgaben
- Umsetzungsmöglichkeit in Bauabschnitten
Rangfolge und Wichtung der Beurteilungskriterien werden vom Preisgericht festgelegt.
Wettbewerbssumme 175.000,- EUR (inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer)
Es ist beabsichtigt, ein Bearbeitungshonorar in Höhe von 4.000 EUR sowie drei Preise und zwei Anerkennungen zu vergeben.
Folgende Aufteilung der Wettbewerbssumme ist angedacht:
Bearbeitungshonorar 60.000,- Euro (brutto)
1. Preis: 47.000,- EUR (brutto)
2. Preis: 30.000,- EUR (brutto)
3. Preis: 18.000,- EUR (brutto)
Anerkennungen insgesamt 20.000,- EUR (brutto)
Das Bearbeitungshonorar wird für eine vollständig eingereichte Wettbewerbsarbeit vergeben.
Die Preise und Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme auf Preise und Anerkennungen ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts möglich.
Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der teilnehmenden Büros gegenüber der Bauherrin für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen.
Es ist beabsichtigt, ein Bearbeitungshonorar in Höhe von 4.000 EUR zu zahlen. Das Bearbeitungshonorar wird für eine vollständig eingereichte Wettbewerbsarbeit vergeben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Stellvertretendes Preisgericht
Markus Maria Arens, CDU-Fraktion, Kreisstadt Olpe
Thomas Bär, Kreisstadt Olpe, Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters
Arne Bubenheim, Kreisstadt Olpe, Leiter Bauordnungs- und Planungsamt
Günter Greis, Landschaftsarchitekt, Hamburg
Holger Hoffschröer, Stadtplaner, Aachen/Dortmund
Zaklina Marjanovic, Fraktionsvorsitzende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Kreisstadt Olpe
Joachim Sondermann, Landschaftsarchitekt, Olpe
Weitere Hinweise bzgl. Bewerbung: Die Bewerbung muss bestehen aus
- dem vollständig ausgefüllten Bewerbungsformular (im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist für jedes Mitglied der entsprechende Bewerbungsbogen einzureichen);
- dem ausgefüllten Referenzbogen (Bestandteil des Bewerbungsformulars; es ist unbedingt darauf zu achten, dass alle in der Ausschreibung geforderten Angaben in das Formular eingetragen werden, vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.06.2021 - VII-Verg 48/20);
- der Darstellung der benannten Referenz/en über Abbildungen und Beschreibungen (s. Zulassungskriterien) auf jeweils einem Blatt DIN A4;
- dem Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt" bzw. "Stadtplanerin/Stadtplaner" (z. B. Kopie der Bescheinigung der Kammermitgliedschaft, bei ausländischen Bewerberinnen/Bewerbern Nachweis nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates) (im Falle einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied);
- der Kopie der Bescheinigung der Berufshaftpflichtversicherung (im Falle einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied) mit Deckungsschutz in der geforderten Höhe;
- bei nicht ausreichendem Deckungsschutz: zusätzlich eine Erklärung einer Versicherung über die Anpassung des Deckungsschutzes im Auftragsfall.
Die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb ist bis zum in der Bekanntmachung genannten Termin (Eingang digitales Postfach) einzureichen. Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Die Bewerbung hat zwingend unter Verwendung des von der Vergabeplattform abrufbaren Bewerbungsformulars nebst den ergänzenden Erklärungen und Nachweisen zu erfolgen. Die Bewerbung muss aus den ausgefüllten Formblättern und den entsprechenden Nachweisen und Erklärungen bestehen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft hat ungeachtet der rechtlichen Zusammensetzung jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft jeweils ein getrenntes Formblatt auszufüllen und mit den entsprechenden Erklärungen und Nachweisen einzureichen.
Mit der Einreichung in Textform nach § 126b BGB gilt das Angebot und alle damit eingereichten Unterlagen als unterschrieben. Evtl. in den vorgegebenen Formularen enthaltene Eintragungsmöglichkeiten für Unterschrift und Firmenstempel müssen nicht ausgefüllt werden.
Die geforderten Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Nicht deutschsprachige Nachweise sind in einer beglaubigten Übersetzung beizufügen.
Die Ausloberin behält sich das Recht vor, Nachweise oder Erklärungen nachzufordern. Diese sind binnen einer Frist von sechs Kalendertagen nach entsprechender Aufforderung einzureichen.
Hinweis zu EU-Mitteln: Derzeit sind keine EU-Mittel zur Finanzierung des Auftrags vorgesehen. Es ist möglich, dass für die spätere Realisierung der Planung Fördermittel der EU beantragt werden.
Weitere Hinweise:
Fragen bezüglich dieser Bekanntmachung können nur über die Vergabeplattform bis zum 18. Juli 2023 gestellt werden. Die Beantwortung der Fragen erfolgt auch über diese Plattform.
Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens gem. § 119 (5) GWB i. V. m. §§ 74, 80 (1) und 17 VgV.
Teilnehmende am Verhandlungsverfahren sind die Preisträgerinnen und Preisträger, wie sie in den Bewerbungsunterlagen benannt wurden.
Die Zuschlagskriterien des Verhandlungsverfahrens einschließlich deren Gewichtung werden den Bietenden vor dem Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt.
Die Qualität der Wettbewerbsplanung (Wettbewerbsergebnis und Umgang mit den Stellungnahmen zum Wettbewerbsentwurf) wird in der Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien des Verhandlungsverfahrens mit 60 % gewichtet. Dabei geht das Wettbewerbsergebnis mit 36 %, das Ergebnis nach Stellungnahmen mit 24 % ein. Der/Die 1. Preisträger:in erhält für das Wettbewerbsergebnis 10 Punkte, der/die 2. Preisträger:in 6 Punkte, der/die 3. Preisträger:in 2 Punkte.
Für den Teilnahmeantrag ist zwingend der Bewerbungsbogen zu verwenden. Der Bewerbungsbogen wird nicht nachgefordert. Teilnahmeanträge ohne Bewerbungsbogen werden von der Wertung ausgeschlossen. Unzureichende oder ungenaue Angaben zu den genannten Referenzen führen zum Ausschluss (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.06.2021 - VII-Verg 48/20).
Ein auf der Download-Plattform eingestellter Nachtrag wird Teil der Vergabeunterlagen.
Zur Sicherstellung einer vollumfänglichen elektronischen Kommunikation (z. B. Benachrichtigungen, bei Änderung der Teilnahme-/Vergabeunterlagen usw.) wird den Bewerberinnen und Bewerbern dringend empfohlen, sich unter Angabe der E-Mail-Adresse auf der Vergabeplattform für dieses Vergabeverfahren anzumelden.
Nicht angemeldete/freigeschaltete Bewerberinnen und Bewerber müssen daher regelmäßig die Vergabeplattform auf Änderungen überprüfen.
Bei der Öffnung der Teilnahmeanträge sind Bewerberinnen oder Bewerber gemäß § 55 (2) VgV nicht zugelassen.
Vorgesehener Zeitplan (Änderungen möglich):
- Ende Bewerbungsfrist: Mi 26. Juli 2023, 23:59 Uhr (Eingang elektronisches Postfach)
- Eröffnungstermin: Do 27. Juli 2023
- Auswahl der teilnehmenden Teams: Mo 07. August 2023
- Frist Teilnahmebestätigung bis spätestens: Fr 11. August 2023
- Freischaltung der Auslobungsunterlagen bis: Fr 18. August 2023
- Kolloquium: Di 29. August 2023
- Abgabefrist Wettbewerbsunterlagen: Fr 20. Oktober 2023, bis 14.00 Uhr Eingang beim verfahrensbetreuenden Büro bzw. Poststempel
- Abgabefrist Modell: Fr 03. November 2023, bis 14.00 Uhr Eingang beim verfahrensbetreuenden Büro bzw. Poststempel
Rechtzeitig eingelieferte Wettbewerbsunterlagen, die erst nach dem 10. November 2023 bzw. rechtzeitig eingelieferte Modelle, die erst nach dem 24. November 2023 beim verfahrensbetreuenden Büro eingehen, werden zur Beurteilung zunächst nicht zugelassen. Das Preisgericht hat hierüber endgültig zu entscheiden.
- Preisgericht: Di 05. Dezember 2023
- Antragstellung Fördermittelgeber: Herbst 2024
- Start erster Maßnahmen: 2025
Die Wettbewerbsteilnehmenden verpflichten sich mit der Teilnahme an dem Wettbewerbsverfahren, im Falle der Beauftragung die v. g. Leistungen zu erbringen.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden die durch den Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Teilbereiche bearbeitet, so erfolgt eine Anrechnung in einem angemessenen Verhältnis.
Die Ausloberin wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien, einen der Preisträgerinnen/Preisträger, in der Regel den Gewinner, mit der weiteren Bearbeitung der Aufgabe (gem. RPW § 8.2) beauftragen,
- sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht und
- soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll.
Landschaftsarchitektur
Freianlagenplanung, mind. Leistungsphasen 2-5, Honorarzone IV
Stadtplanung
Städtebaulicher Entwurf, Leistungsphasen 1 bis 3
Wird die Leistungsphase 1 nicht mitbeauftragt, weil sie durch die Auslobungsunterlagen als abgegolten gilt, erfolgt eine Beauftragung von Leistungen in vergleichbarem Umfang.
Die Ausloberin beabsichtigt eine phasen- und stufenweise Beauftragung der Teilbereiche und der Leistungsphasen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUX6G6R
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg.muenster.nrw.de
Telefon: +49 2514410
Fax: +49 254112525
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg.muenster.nrw.de
Telefon: +49 2514410
Fax: +49 254112525
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers über die beabsichtigte Vergabe (gem. § 134 Abs. 1 GWB) muss ein Nachprüfungsverfahren spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen beantragt werden. Bei der Übermittlung der Mitteilung auf elektronischen Weg verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg.muenster.nrw.de
Telefon: +49 2514410
Fax: +49 254112525
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen