5.1.12.
Wettbewerbsbedingungen:
Die Entscheidung der Jury ist für den Erwerber bindend
Mitglieder der Jury: 1. Sven Nickel, 1. Bürgermeister, 2. Hubert Nickel , 2. Bürgermeister, Allianz für Rieneck, 3. Christina Neuf, 3. Bürgermeisterin, Rienecker Junge Wähler Union, 4. Nicole Hörnis, Stadträtin, Bürgerforum Rieneck, 5. Silvester Krutsch, Stadtrat, Freie Bürger, 1. Prof. Christian Baumgart, Architekt BDA, 1. Sven Nickel, 1. Bürgermeister, 2. Christian de Buhr, Landschaftsarchitekt, 3. Johannes Hemmelmann, Architekt, Stadtplaner, Regierung von Unterfranken, 4. Harald Neu, Architekt und Städtebauarchitekt BDA, 5. Prof. Bü Prechter, Landschaftsarchitektin und Stadtplanerin BDLA, SAIV, 6. Katrin Spahn-Fella, Architektin, Ständig anwesender stellvertretender Fachpreisrichter: Stephanie Sauer, Architektin, Würzburg
Bereits ausgewählte Teilnehmer: 1. HWP Holl Wieden Partnerschaft Stadtplaner und Architekten, Würzburg mit Claus Arnold, Architekt, Würzburg und JOMA Landschaftsarchitektur, Bamberg
Bereits ausgewählte Teilnehmer: 2. Architekturbüro Wiener + Partner, Karlstadt mit Faust Landschaftsarchitekten, Karlstadt
Bereits ausgewählte Teilnehmer: 3. Architekturbüro Jochen A. König, Veitshöchheim mit TOPONEO Engel & Schneider Landschaftsarchitekten, Burgsinn
Bereits ausgewählte Teilnehmer: 4. Schlicht Lamprecht Kern Architekten, Schweinfurt mit Studio Rauch, München und Nicole M. Meier Landschaftsarchitektur, München
Wert des Preises: 42 000,00 EUR
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: NaN
Zusätzliche Informationen: Der Auslober stellt als Wettbewerbssumme insgesamt netto 42.000 EUR zur Verfügung. Davon werden 15.000 EUR als Bearbeitungshonorar zu jeweils 1.250 EUR an alle teilnehmenden Arbeitsgemeinschaften ausgezahlt, die fristgerecht und den formalen Anforderungen entsprechend ihren Wettbewerbsbeitrag einreichen. Das Honorar für verspätet eingereichte Beiträge wird nicht ausgezahlt sondern entsprechend dem Preisgeld zugeschlagen. Die verbleibende Summe von netto 27.000 EUR soll für Preise und Anerkennungen folgendermaßen verteilt werden: 1. Preis 11.000 EUR 2. Preis 8.250 EUR 3. Preis 5.250 EUR 1 Anerkennung 2.500 EUR Das Preisgericht kann mit einstimmigem Beschluss die Wettbewerbssumme auch anders aufteilen (§ 7 Abs. 2 RPW). Sofern mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer MwSt. abführen, wird diese ihnen anteilig entsprechend dem gültigen Satz zusätzlich vergütet. Das Preisgeld wird nach Rechnungsstellung an den Auslober ausgeschüttet.
Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben