- wa-ID
- wa-2033528
- Tag der Veröffentlichung
- 03.02.2022
- Aktualisiert am
- 29.09.2022
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Bewerbergemeinschaften aus Architekt*innen/ Stadtplaner*innen mit Landschaftsarchitekt*innen
- Beteiligung
- 10 Arbeiten
- Auslober
-
Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim gGmbH
Stadt Marbach am Neckar
Evangangelische Heimstiftung GmbH - Koordination
- Wick + Partner Architekten · Stadtplaner, Stuttgart
- Bewerbungsschluss
- 04.03.2022
- Abgabetermin Pläne
- 15.07.2022
- Abgabetermin Modell
- 22.07.2022
- Preisgerichtssitzung
- 16.09.2022
Verfahrensart
Nicht offener städtebaulicher Realisierungswettbewerb mit einer Bearbeitungsphase nach RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Die Neustrukturierung des Gesundheitsangebots am Standort des Krankenhauses Marbach setzt eine bauliche Neuordnung des Areals voraus. Die Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim gGmbH (KLB) ist Eigentümerin der Fläche auf Gemarkung der Stadt Marbach am Neckar und Vorhabenträgerin für die planerische Neuordnung.
Mit der Entwicklung eines Gesundheitscampus verbindet die KLB, gemeinsam mit der Stadt Marbach und der Evangelischen Heimstiftung die Chance, den ehemaligen Klinikstandort langfristig weiterhin hinsichtlich einer sozialen und medizinischen Nutzung zu sichern. Auch der Landkreis Ludwigsburg bekennt sich zu seiner Verantwortung für eine dezentrale Gesundheitsversorgung. Zur Findung alternativer Konzeptansätze plant die KLB (Auslober) im Einvernehmen mit der Stadt Marbach einen städtebaulichen Planungswettbewerb durchzuführen.
Das Wettbewerbsgebiet hat insgesamt eine Größe von 6,3 ha und liegt nördlich der historischen Altstadt Marbachs am Gegenhang. Es ergibt sich aufgrund der topographischen Gegebenheiten eine besondere Situation. Aus der Altstadt heraus bestehen Blickbeziehungen zum heutigen Klinikgelände und umgekehrt blickt man vom Klinikum aus auf die Altstadt.
Die Stärkung des ambulanten medizinischen Angebots macht es notwendig, einerseits ein zusätzliches Raumangebot für praktizierende Ärzte und eine weitergehende medizinische Versorgung zu schaffen. Andererseits bestehen auf dem Areal Flächenpotenziale, durch ergänzende Nutzungsangebote für Bildung, Betreuung, stationäre, teilstationäre und ambulante Pflege und Wohnen ein funktionierendes Quartier zu entwickeln.
Gegenstand des Wettbewerbs ist daher die städtebauliche Planung eines gemischt genutzten Quartiers zur Weiterentwicklung des Klinikareals in Marbach mit einem Nutzungsmix aus Gesundheitsangeboten, Bildungs- und Betreuungsangeboten sowie dazu notwendigen Wohnformen.
Die verbleibenden medizinischen Bausteine am Standort Marbach wie das Panorama-Gesundheitszentrum sollen gestärkt und erweitert werden. Dazu ist es notwendig, ein zusätzliches Angebot an Flächen für praktizierende Ärzte und eine weitergehende medizinische Versorgung zu schaffen. Durch eine Erweiterung des bestehenden Ärztehauses unter Einbeziehung des bestehenden OP-Bereichs soll ein Ausgleich für den Wegfall der Krankenhausleistungen weitgehend erfolgen.
Am Standort Marbach sollen zudem eine Pflegeschule sowie eine Akademie eingerichtet werden und die baulichen Voraussetzungen hierfür geschaffen werden.
Um am Standort das Thema Betreuung und Wohnen als sinnvolle Ergänzungsnutzung des Gesundheitscampus zu realisieren, konnte die KLB die Evangelische Heimstiftung GmbH gewinnen. Die Evangelische Heimstiftung ist Dienstleister und Arbeitgeber rund um das Thema Pflege und Alter. Die Evangelische Heimstiftung bietet u.a. Einrichtungen mit Wohnangeboten ganz unterschiedlicher Betreuungsintensität. Die Wohnangebote können flexibel an unterschiedliche Lebenssituationen und Unterstützungsgrade angepasst werden.
Die Evangelische Heimstiftung beabsichtigt den Bau einer stationären Pflegeeinrichtung, Kurzzeitpflege, Tagespflege, Räume für klinische Nachsorge, Pflegewohnen und Betreutes Wohnen innerhalb des Wettbewerbsgebiets.
Diverse Bestandsnutzer wie u.a. die Rettungswache und der Kindergarten bleiben auf dem Areal erhalten.
Für die besondere Geländesituation mit deutlicher Höhendifferenz sind Lösungen zu finden, das Nutzungsprogramm in der topografischen Situation angemessen einzubinden und dabei die ortsprägenden Freiraumpotenziale zu nutzen.
Der Wettbewerb soll konzeptionelle Vorschläge für die städtebauliche Neuordnung auf Grundlage eines festgelegten Bau- und Nutzungsprogramms, unter Berücksichtigung des zu erhaltenden Bestands sowie der städtebaulichen Anbindung an die Stadt Marbach a.N. aufzeigen. Die Auslober erwarten innovative Beiträge für die Entwicklung eines zukünftigen Quartiers, das unterschiedliche Anforderungen der Wohnraumversorgung und Gesundheitsangebote im Sinne der Nachverdichtung am Standort und mit einem identitätsstiftenden Campusgedanken vereint. Die gesamte Planung soll nach den formulierten Zielen und Vorgaben ausgerichtet werden, die städtebaulichen und freiräumlichen sowie funktionalen, sozialen und ökonomischen Grundsätze zu integrieren.
Die alternativen Konzeptansätze sollen anschließend als Grundlage einer Masterplanung für die Bebauungsplanänderung / Bebauungsplanneuaufstellung dienen.
Fachpreisrichter*innen
Prof. Jörg Aldinger, Architekt Stadtplaner, Stuttgart (Vorsitz)
Dea Ecker, Architektin, Heidelberg
Steffen Mayer, Architekt, Ludwigsburg
Matthias Schuster, Architekt Stadtplaner, Stuttgart
Prof. Dr. Christina Simon-Philipp, Architektin Stadtplanerin, Stuttgart
Elke Ukas, Landschaftsarchitektin, Karlsruhe
Sachpreisrichter*innen
Prof. Dr. Jörg Martin, Geschäftsführung RKH Kliniken
Bernhard Schneider, Hauptgeschäftsführer Evangelische Heimstiftung
Bürgermeister Jan Trost, Stadt Marbach am Neckar
Erste Beigeordnete Franziska Wunschik, Stadt Marbach am Neckar
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht beschließt einstimmig, dass die mit dem ersten Preis ausgezeichnete Arbeit 1016 Grundlage der Gebietsentwicklung und weiteren Planung sein soll.
Bei der weiteren Planung und Konkretisierung des Projekts durch die Verfasser der mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit sind die in der schriftlichen Bewertung des Preisgerichts formulierten Hinweise und Empfehlungen zu berücksichtigen.
Das Preisgericht empfiehlt dem Auslober bei der Konkretisierung zur Umsetzung durch konkurrierende Planungsverfahren für die einzelnen Nutzungsbausteine und/oder ein fachliches Begleitgremium die konzeptionelle, gestalterische und funktionale Qualitätsentwicklung zu sichern. Insbesondere sollen über einen Planungswettbewerb die Funktion und Ausgestaltung des zentralen Bausteins Parkierungsbauwerk/Mobiliätszentrale konkretisiert werden und auch mit ergänzenden Quartiersaufgaben die multifunktionalen Chancen eines Mobilitäts- und Energiehubs ausgestaltet werden.
Nicht offener städtebaulicher Realisierungswettbewerb mit einer Bearbeitungsphase nach RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Die Neustrukturierung des Gesundheitsangebots am Standort des Krankenhauses Marbach setzt eine bauliche Neuordnung des Areals voraus. Die Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim gGmbH (KLB) ist Eigentümerin der Fläche auf Gemarkung der Stadt Marbach am Neckar und Vorhabenträgerin für die planerische Neuordnung.
Mit der Entwicklung eines Gesundheitscampus verbindet die KLB, gemeinsam mit der Stadt Marbach und der Evangelischen Heimstiftung die Chance, den ehemaligen Klinikstandort langfristig weiterhin hinsichtlich einer sozialen und medizinischen Nutzung zu sichern. Auch der Landkreis Ludwigsburg bekennt sich zu seiner Verantwortung für eine dezentrale Gesundheitsversorgung. Zur Findung alternativer Konzeptansätze plant die KLB (Auslober) im Einvernehmen mit der Stadt Marbach einen städtebaulichen Planungswettbewerb durchzuführen.
Das Wettbewerbsgebiet hat insgesamt eine Größe von 6,3 ha und liegt nördlich der historischen Altstadt Marbachs am Gegenhang. Es ergibt sich aufgrund der topographischen Gegebenheiten eine besondere Situation. Aus der Altstadt heraus bestehen Blickbeziehungen zum heutigen Klinikgelände und umgekehrt blickt man vom Klinikum aus auf die Altstadt.
Die Stärkung des ambulanten medizinischen Angebots macht es notwendig, einerseits ein zusätzliches Raumangebot für praktizierende Ärzte und eine weitergehende medizinische Versorgung zu schaffen. Andererseits bestehen auf dem Areal Flächenpotenziale, durch ergänzende Nutzungsangebote für Bildung, Betreuung, stationäre, teilstationäre und ambulante Pflege und Wohnen ein funktionierendes Quartier zu entwickeln.
Gegenstand des Wettbewerbs ist daher die städtebauliche Planung eines gemischt genutzten Quartiers zur Weiterentwicklung des Klinikareals in Marbach mit einem Nutzungsmix aus Gesundheitsangeboten, Bildungs- und Betreuungsangeboten sowie dazu notwendigen Wohnformen.
Die verbleibenden medizinischen Bausteine am Standort Marbach wie das Panorama-Gesundheitszentrum sollen gestärkt und erweitert werden. Dazu ist es notwendig, ein zusätzliches Angebot an Flächen für praktizierende Ärzte und eine weitergehende medizinische Versorgung zu schaffen. Durch eine Erweiterung des bestehenden Ärztehauses unter Einbeziehung des bestehenden OP-Bereichs soll ein Ausgleich für den Wegfall der Krankenhausleistungen weitgehend erfolgen.
Am Standort Marbach sollen zudem eine Pflegeschule sowie eine Akademie eingerichtet werden und die baulichen Voraussetzungen hierfür geschaffen werden.
Um am Standort das Thema Betreuung und Wohnen als sinnvolle Ergänzungsnutzung des Gesundheitscampus zu realisieren, konnte die KLB die Evangelische Heimstiftung GmbH gewinnen. Die Evangelische Heimstiftung ist Dienstleister und Arbeitgeber rund um das Thema Pflege und Alter. Die Evangelische Heimstiftung bietet u.a. Einrichtungen mit Wohnangeboten ganz unterschiedlicher Betreuungsintensität. Die Wohnangebote können flexibel an unterschiedliche Lebenssituationen und Unterstützungsgrade angepasst werden.
Die Evangelische Heimstiftung beabsichtigt den Bau einer stationären Pflegeeinrichtung, Kurzzeitpflege, Tagespflege, Räume für klinische Nachsorge, Pflegewohnen und Betreutes Wohnen innerhalb des Wettbewerbsgebiets.
Diverse Bestandsnutzer wie u.a. die Rettungswache und der Kindergarten bleiben auf dem Areal erhalten.
Für die besondere Geländesituation mit deutlicher Höhendifferenz sind Lösungen zu finden, das Nutzungsprogramm in der topografischen Situation angemessen einzubinden und dabei die ortsprägenden Freiraumpotenziale zu nutzen.
Der Wettbewerb soll konzeptionelle Vorschläge für die städtebauliche Neuordnung auf Grundlage eines festgelegten Bau- und Nutzungsprogramms, unter Berücksichtigung des zu erhaltenden Bestands sowie der städtebaulichen Anbindung an die Stadt Marbach a.N. aufzeigen. Die Auslober erwarten innovative Beiträge für die Entwicklung eines zukünftigen Quartiers, das unterschiedliche Anforderungen der Wohnraumversorgung und Gesundheitsangebote im Sinne der Nachverdichtung am Standort und mit einem identitätsstiftenden Campusgedanken vereint. Die gesamte Planung soll nach den formulierten Zielen und Vorgaben ausgerichtet werden, die städtebaulichen und freiräumlichen sowie funktionalen, sozialen und ökonomischen Grundsätze zu integrieren.
Die alternativen Konzeptansätze sollen anschließend als Grundlage einer Masterplanung für die Bebauungsplanänderung / Bebauungsplanneuaufstellung dienen.
Fachpreisrichter*innen
Prof. Jörg Aldinger, Architekt Stadtplaner, Stuttgart (Vorsitz)
Dea Ecker, Architektin, Heidelberg
Steffen Mayer, Architekt, Ludwigsburg
Matthias Schuster, Architekt Stadtplaner, Stuttgart
Prof. Dr. Christina Simon-Philipp, Architektin Stadtplanerin, Stuttgart
Elke Ukas, Landschaftsarchitektin, Karlsruhe
Sachpreisrichter*innen
Prof. Dr. Jörg Martin, Geschäftsführung RKH Kliniken
Bernhard Schneider, Hauptgeschäftsführer Evangelische Heimstiftung
Bürgermeister Jan Trost, Stadt Marbach am Neckar
Erste Beigeordnete Franziska Wunschik, Stadt Marbach am Neckar
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht beschließt einstimmig, dass die mit dem ersten Preis ausgezeichnete Arbeit 1016 Grundlage der Gebietsentwicklung und weiteren Planung sein soll.
Bei der weiteren Planung und Konkretisierung des Projekts durch die Verfasser der mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit sind die in der schriftlichen Bewertung des Preisgerichts formulierten Hinweise und Empfehlungen zu berücksichtigen.
Das Preisgericht empfiehlt dem Auslober bei der Konkretisierung zur Umsetzung durch konkurrierende Planungsverfahren für die einzelnen Nutzungsbausteine und/oder ein fachliches Begleitgremium die konzeptionelle, gestalterische und funktionale Qualitätsentwicklung zu sichern. Insbesondere sollen über einen Planungswettbewerb die Funktion und Ausgestaltung des zentralen Bausteins Parkierungsbauwerk/Mobiliätszentrale konkretisiert werden und auch mit ergänzenden Quartiersaufgaben die multifunktionalen Chancen eines Mobilitäts- und Energiehubs ausgestaltet werden.
Städtebaulicher Wettbewerb
Nichtoffener Planungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren
Stadt Marbach am Neckar
„Gesundheitscampus Marbach“
1. Anlass und Gegenstand des Wettbewerbes
Die Neustrukturierung des Gesundheitsangebots am Standort des Krankenhauses Marbach setzt eine bauliche Neuordnung des Areals voraus. Die Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim gGmbH (KLB) ist Eigentümerin der Fläche auf Gemarkung der Stadt Marbach am Neckar und Vorhabenträgerin für die planerische Neuordnung.
Mit der Entwicklung eines Gesundheitscampus verbindet die KLB, gemeinsam mit der Stadt Marbach und der Evangelischen Heimstiftung die Chance, den ehemaligen Klinikstandort langfristig weiterhin hinsichtlich einer sozialen und medizinischen Nutzung zu sichern. Auch der Landkreis Ludwigsburg bekennt sich zu seiner Verantwortung für eine dezentrale Gesundheitsversorgung. Zur Findung alternativer Konzeptansätze plant die KLB (Auslober) im Einvernehmen mit der Stadt Marbach einen städtebaulichen Planungswettbewerb durchzuführen.
Das Wettbewerbsgebiet hat insgesamt eine Größe von 6,3 ha und liegt nördlich der historischen Altstadt Marbachs am Gegenhang. Es ergibt sich aufgrund der topographischen Gegebenheiten eine besondere Situation. Aus der Altstadt heraus bestehen Blickbeziehungen zum heutigen Klinikgelände und umgekehrt blickt man vom Klinikum aus auf die Altstadt.
Die Stärkung des ambulanten medizinischen Angebots macht es notwendig, einerseits ein zusätzliches Raumangebot für praktizierende Ärzte und eine weitergehende medizinische Versorgung zu schaffen. Andererseits bestehen auf dem Areal Flächenpotenziale, durch ergänzende Nutzungsangebote für Bildung, Betreuung, stationäre, teilstationäre und ambulante Pflege und Wohnen ein funktionierendes Quartier zu entwickeln.
Gegenstand des Wettbewerbs ist daher die städtebauliche Planung eines gemischt genutzten Quartiers zur Weiterentwicklung des Klinikareals in Marbach mit einem Nutzungsmix aus Gesundheitsangeboten, Bildungs- und Betreuungsangeboten sowie dazu notwendigen Wohnformen.
Die verbleibenden medizinischen Bausteine am Standort Marbach wie das Panorama-Gesundheitszentrum sollen gestärkt und erweitert werden. Dazu ist es notwendig, ein zusätzliches Angebot an Flächen für praktizierende Ärzte und eine weitergehende medizinische Versorgung zu schaffen. Durch eine Erweiterung des bestehenden Ärztehauses unter Einbeziehung des bestehenden OP-Bereichs soll ein Ausgleich für den Wegfall der Krankenhausleistungen weitgehend erfolgen.
Am Standort Marbach sollen zudem eine Pflegeschule sowie eine Akademie eingerichtet werden und die baulichen Voraussetzungen hierfür geschaffen werden.
Um am Standort das Thema Betreuung und Wohnen als sinnvolle Ergänzungsnutzung des Gesundheitscampus zu realisieren, konnte die KLB die Evangelische Heimstiftung GmbH gewinnen. Die Evangelische Heimstiftung ist Dienstleister und Arbeitgeber rund um das Thema Pflege und Alter. Die Evangelische Heimstiftung bietet u.a. Einrichtungen mit Wohnangeboten ganz unterschiedlicher Betreuungsintensität. Die Wohnangebote können flexibel an unterschiedliche Lebenssituationen und Unterstützungsgrade angepasst werden.
Die Evangelische Heimstiftung beabsichtigt den Bau einer stationären Pflegeeinrichtung, Kurzzeitpflege, Tagespflege, Räume für klinische Nachsorge, Pflegewohnen und Betreutes Wohnen innerhalb des Wettbewerbsgebiets.
Diverse Bestandsnutzer wie u.a. die Rettungswache und der Kindergarten bleiben auf dem Areal erhalten.
Für die besondere Geländesituation mit deutlicher Höhendifferenz sind Lösungen zu finden, das Nutzungsprogramm in der topografischen Situation angemessen einzubinden und dabei die ortsprägenden Freiraumpotenziale zu nutzen.
Der Wettbewerb soll konzeptionelle Vorschläge für die städtebauliche Neuordnung auf Grundlage eines festgelegten Bau- und Nutzungsprogramms, unter Berücksichtigung des zu erhaltenden Bestands sowie der städtebaulichen Anbindung an die Stadt Marbach a.N. aufzeigen. Die Auslober erwarten innovative Beiträge für die Entwicklung eines zukünftigen Quartiers, das unterschiedliche Anforderungen der Wohnraumversorgung und Gesundheitsangebote im Sinne der Nachverdichtung am Standort und mit einem identitätsstiftenden Campusgedanken vereint. Die gesamte Planung soll nach den formulierten Zielen und Vorgaben ausgerichtet werden, die städtebaulichen und freiräumlichen sowie funktionalen, sozialen und ökonomischen Grundsätze zu integrieren.
Die alternativen Konzeptansätze sollen anschließend als Grundlage einer Masterplanung für die Bebauungsplanänderung / Bebauungsplanneuaufstellung dienen.
2. Allgemeines
Der Durchführung dieses Wettbewerbs liegen die Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) in der Fassung vom 31.01.2013 mit der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Landes Baden-Württembergs vom 27.03.2013 zugrunde, soweit in der Auslobung nicht ausdrücklich Anderes festgelegt ist.
Die Auslobung ist für den Auslober, die Teilnehmer, Mitglieder des Preisgerichts sowie alle anderen am Wettbewerb Beteiligten verbindlich.
An der Vorbereitung und Auslobung dieses Wettbewerbs hat die Architektenkammer Baden-Württemberg beratend mitgewirkt.
Die Auslobung wird dort unter der Nummer 2022 – 1 – 04 registriert.
3. Auslober
Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim gGmbH
vertreten durch
Frau Regionaldirektorin Anne Matros
Krankenhaus Marbach
Im Bannmüller 8
71672 Marbach am Neckar
im Einvernehmen mit der Stadt Marbach am Neckar
vertreten durch
Herrn Bürgermeister Jan Trost
Stadtverwaltung Stadt Marbach a.N.
Marktstraße 23
71672 Marbach am Neckar
sowie
Evangelische Heimstiftung GmbH
vertreten durch
Herrn Hauptgeschäftsführer Bernhard Schneider
Hackstraße 12
70190 Stuttgart
Wettbewerbsbetreuung:
Wick + Partner Architekten Stadtplaner Partnerschaft mbB
Silberburgstraße 159A • 70178 Stuttgart
T 0711. 255 09 55 0 • info@wick-partner.de
Kontaktadresse des WB-Verfahrens:
Fotos und Kartenmaterial:
Stadt Marbach am Neckar, 2020 - 2021
Wick+Partner, 2021
3.1 Die Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim gGmbH
Mit Wirkung zum 01.01.1994 gründeten der Landkreis und die Stadt Bietigheim-Bissingen gemeinsam eine gemeinnützige GmbH, der die bisherigen Krankenanstalten des Landkreises Ludwigsburg und das Städtische Krankenhaus in Bietigheim-Bissingen angehören.
Unter dem Dach der Regionalen Kliniken Holding RKH arbeitet die Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim gGmbH mit den Kliniken des Enzkreises und des Landkreises Karlsruhe zusammen.
Gesellschafter der Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim gGmbH sind
Landkreis Ludwigsburg (Gesellschafter mit 36,75%)
Stadt Bietigheim-Bissingen (Gesellschafter mit 12,25%)
Regionale Kliniken Holding (Gesellschafter mit 51 %)
Innerhalb der Regionale Kliniken Holding RKH wird das Klinikum Ludwigsburg, das Krankenhaus Bietigheim-Vaihingen, die Tagesklinik Vaihingen und das Krankenhaus Marbach von der Regionaldirektion Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim betreut.
4. Wettbewerbsart, Zulassungsbereich, Sprache
Der Wettbewerb ist als nicht offener städtebaulicher Realisierungswettbewerb mit einer Bearbeitungsphase nach RPW 2013 ausgelobt.
Dem Wettbewerb wird ein Bewerbungsverfahren für Interessierte vorgeschaltet.
Vom Auslober werden 7 Teilnehmer als vorausgewählte Teilnehmer gesetzt. Die Gesamtanzahl der Teilnehmer beträgt bis zu 25.
Das Verfahren ist anonym.
Der Zulassungsbereich ist nicht begrenzt. Interessierte von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können am Auswahlverfahren nach Ziffer 6 teilnehmen, wenn sie als Bürger in den Staaten des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in den Staaten der Vertragsparteien des „World-Trade-Organization Übereinkommens“ (WTO) über das öffentliche Beschaffungswesen „Government Procurement Agreement“ (GPA) die Teilnahmebedingungen erfüllen.
Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
5. Teilnehmer und Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt/-in, Stadtplaner/-in oder Landschaftsarchitekt/-in zu führen.
Ist im Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG (Berufsanerkennungsrichtlinie) gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Alle Teilnehmer haben die Teilnahmeberechtigung nachzuweisen.
Die Teilnehmer müssen Bewerbergemeinschaften aus mindestens folgenden Fachrichtungen bilden:
• Architekt/-in und Landschaftsarchitekt/-in
oder
• Stadtplaner/-in und Landschaftsarchitekt/-in
Dies gilt auch für vorab ausgewählte Teilnehmer.
Büros, die innerhalb des Büros geforderte Fachdisziplinen vereinen (gemäß obigen Anforderungen an natürliche Personen), müssen keine Bewerbergemeinschaft bilden.
Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt sein. Außerdem ist bei Bewerbergemeinschaften von den Teilnehmern das federführende Büro zu benennen (Verfassererklärung).
Mehrfachteilnahme natürlicher und juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften führen zum Ausschluss der betroffenen Beteiligten.
Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW beschrieben.
Das Hinzuziehen von Fachberatern ist zulässig.
Sachverständige, Fachplaner/-innen oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.
6. Auswahlverfahren, Bewerbungsunterlagen
6.1 Bewerber und Nachweise
Die Gesamtzahl der Teilnehmer wird auf 25 begrenzt. Davon werden vom Auslober vorab die folgenden 7 Planungsbüros zur Teilnahme ausgewählt.
Folgende Büros wurden gesetzt (Auflistung in alphabetischer Reihenfolge):
• ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR, Stuttgart
Interdisziplinarität bürointern
• Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH, Stuttgart
mit König + Partner PartmbB Freie Landschaftsarchitekten, Altbach
• FREY+SILLER ARCHITEKTEN GMBH /Arcass Freie Architekten BDA GbR
mit LUZ Landschaftsarchitektur
• KMB Plan / Werk / Stadt GmbH, Ludwigsburg
Interdisziplinarität bürointern
• Matteo Thun Milano GmbH, München
mit mahl gebhard konzepte Landschaftsarchitekten BDLA Stadtplaner Partnerschafsgesellschaft mbB, München
• Projekt GmbH, Esslingen
mit NN
• Raff Architekten PartGmbB, Bietigheim-Bissingen
mit NN
Die vorab ausgewählten Planungsbüros müssen nach § 3 (3) RPW 2013 die Nachweise der Planungsqualität in gleicher Weise wie die Bewerber sowie die interdisziplinäre Anforderung an Teilnehmer nach Ziffer 7 erfüllen.
18 weitere Teilnehmer werden im Rahmen des nachfolgend beschriebenen Bewerbungsverfahrens ausgewählt.
Zur Überprüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Erfahrung der Bewerber, insbesondere ihrer Eignung und Kompetenz für die Wettbewerbsaufgabe, werden eindeutige, nicht diskriminierende und formal prüfbare Kriterien festgelegt. Die Kriterien sind differenziert nach Eignungskriterien zum Auswahlverfahren und Auswahlkriterien zur Beurteilung der fachlichen Eignung im Auswahlverfahren.
Zum Auswahlverfahren wird nur zugelassen, wer die Eignungs- und Auswahlkriterien vollständig und fristgerecht eingereicht hat. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinaus gehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben; Kosten werden nicht erstattet.
Zwingende Eignungs- und Auswahlkriterien sind (Ausschluss bei Nichterfüllung):
• Fristgerechte Bewerbung,
• Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation:
bei Architekten, Stadtplanern und Landschaftsarchitekten z.B. durch Kopie der Eintragungsurkunde in die Stadtplaner- bzw. Architektenliste,
• Einreichung der vorgegebenen Bewerbererklärung mit eigenhändiger Unterschrift des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften des federführenden Bewerbers, bei juristischen Personen des bevollmächtigten Vertreters) inkl. Erklärung, dass die Ausschlusskriterien nach § 123 und 124 GWB nicht zutreffen und
• Nachweis der fachlichen Eignung der Bewerbergemeinschaft/Teilnehmer wie nachfolgend je Fachrichtung dargestellt.
Zu erbringender Nachweis zur Prüfung der fachlichen Eignung je Fachrichtung (Architekt*in/Stadtplaner*in und Landschaftsarchitekt*in):
• 2 Referenzen je Bewerbergemeinschaft aus den folgenden Kategorien:
(Nachweis des Referenzprojektes durch 1 Blatt DIN A3 mit Angaben zu: Name des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft, Nennung des Auslobers, Art des Erfolgs und Jahr der Bearbeitung / Fertigstellung)
Kategorie 1: Architekt*in/Stadtplaner*in
a) Planung oder Umsetzung einer vergleichbaren Gebietsentwicklung von mindestens 4 ha Größe; Planungsbeginn nach dem 31.12.2011.
ODER
b) Erfolgreiche Teilnahme an einem städtebaulichen Ideen- und/ oder Realisierungswettbewerb (Preis oder Anerkennung), Wettbewerbsaufgabe Quartiersentwicklung/ st dtebauliche Neuordnung. Wettbewerbserfolg nach dem 31.12.2011.
Kategorie 2: Landschaftsarchitekt*in
c) Freianlagenplanung oder Umsetzung einer vergleichbaren Gebietsentwicklung von mindestens 4 ha Größe oder eines Campus- oder Parkkonzeptes von mindestens 1 ha Größe; Planungsbeginn nach dem 31.12.2011.
ODER
d) Erfolgreiche Teilnahme an einem städtebaulichen und/oder freiraumplanerischen Ideen- und/ oder Realisierungswettbewerb (Preis oder Anerkennung), Wettbewerbsaufgabe städtische Freiräume, Parkanlage, Gartenschau oder Quartiersentwicklung/ städtebauliche Neuordnung. Wettbewerbserfolg nach dem 31.12.2011.
Bewerbergemeinschaften, die mit einem gemeinsamen Projekt beide Kategorien abdecken, können die Referenz für Kategorie 1 und für Kategorie 2 einreichen.
Büros, die innerhalb des Büros geforderte Fachdisziplinen vereinen müssen ebenfalls beide Kategorien nachweisen. Können sie mit einem Projekt beide Kategorien abdecken, kann die Referenz für Kategorie 1 und für Kategorie 2 einreichen werden.
Für Berufsanfänger gilt:
Berufsanfänger sind Teilnahmeberechtigte, deren Studienabschluss (Diplom/ Master) nicht vor dem 01.01.2011 liegt. Sofern sie die Referenz nicht selbst vorweisen können, dürfen sie ersatzweise ihre Mitarbeit als verantwortlicher Projektleiter an einer Referenz in einem anderen Büro vorlegen, wenn der dortige Büroinhaber dies schriftlich bestätigt.
6.2 Ausgabe der Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbungsunterlagen können unter folgender Adresse heruntergeladen werden:
6.3 Abgabe der Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbungsunterlagen müssen bis spätestens 04.03.2022 um 17.00 Uhr beim Wettbewerbsbetreuer (Wick + Partner) eingegangen sein.
Einlieferungsadresse:
Wick + Partner Architekten Stadtplaner PartmbB
Silberburgstraße 159A • 70178 Stuttgart
Zusätzlich sind die Darstellungen der Referenzprojekte (2 Blätter max. DIN A3) digital im Format JPG oder PDF an GCM@wick-partner.de mit dem Betreff „GCM Wettbewerb Gesundheitscampus Marbach“ zu senden. Hier gilt ebenfalls die oben genannte Frist.
6.4 Auswahlverfahren
Die formale Prüfung der Zulassungskriterien sowie die Feststellung der fachlichen Eignung erfolgt durch den Wettbewerbsbetreuer. Zur Gewährleistung von Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit wird das Auswahlverfahren dokumentiert.
Können mehr als 18 Bewerber die geforderten Nachweise erbringen, werden aus allen qualifizierten Bewerbungen 18 Teilnehmer zzgl. 5 Nachrücker (in geloster Rangfolge) durch Los ermittelt.
Die Auslosung erfolgt unter Aufsicht einer mit dem Wettbewerb nicht betrauten Person.
Die Vorbereitung des Auswahlverfahrens erfolgt durch den Wettbewerbsbetreuer.
6.5 Nachrücker
Für den Fall, dass Teilnehmer von der Teilnahme vor dem Rückfragenende schriftlich Abstand nehmen, rücken die Nachrücker entsprechend der gelosten Reihenfolge nach.
6.6 Absagen
Sind festgestellte oder ausgeloste Teilnehmer an der Teilnahme am Wettbewerb gehindert, so sollten sie rechtzeitig vor dem Rückfragenende ihre Teilnahme absagen, so dass die Nachrücker die Chance zur Teilnahme am Rückfragenkolloquium haben.
6.7 Ergebnis des Auswahlverfahrens
Über das Ergebnis des Auswahlverfahrens werden alle Bewerber bis zum 14.03.2022 benachrichtigt.
6.8 Weitere unverbindliche Informationen zum Wettbewerb
Gültig werden die an die ausgewählten Teilnehmer ausgegebenen Unterlagen.
7. Wettbewerbsunterlagen
Die Wettbewerbsunterlagen bestehen aus:
• den Auslobungsbedingungen (Teil A der Auslobung)
• der Beschreibung der Wettbewerbsaufgabe (Teil B der Auslobung)
• den Anlagen und Bearbeitungsunterlagen (Teil C der Auslobung)
Die Wettbewerbsunterlagen werden den Teilnehmern per Download ab dem 18.03.2022 zur Verfügung gestellt.
Die Wettbewerbsunterlagen können unter folgender Adresse heruntergeladen werden:
Das Modell wird den Teilnehmern in KW 12 auf dem Postweg zugesandt.
8. Wettbewerbsleistungen
Jeder Teilnehmer bzw. jede Bewerbergemeinschaft darf nur einen Entwurf einreichen. Varianten sind nicht zulässig. Überplanungen angrenzender Randbereiche des Plangebiets zur Unterstützung des jeweiligen stadträumlichen Entwurfskonzepts sind zugelassen.
Im Einzelnen werden von den Teilnehmern folgende Leistungen gefordert:
Insgesamt sind maximal 2 Pläne (Hochformat) gedruckt abzugeben. Die maximale Plangröße beträgt: 90 cm x 120 cm (Breite x Höhe).
Lageplandarstellungen sind zu norden.
Die eingereichten Pläne werden bei der Sitzung des Preisgerichts nebeneinander aufgehängt.
8.1 Städtebaulicher Strukturplan / Einbindung
M 1 : 2.500
• Städtebauliche Struktur im Gesamtzusammenhang (schwarze Darstellung der Gebäudegrundflächen),
• freiräumliche Einbindung,
• Erschließung, Wegevernetzung mit der Umgebung,
• Außenwirkung und Präsenz des Quartiers in der Landschaft
8.2 Städtebaulicher Vorentwurf, Freiraumkonzept
M 1 : 1.000
• Bebauungsstruktur inkl. Geschosszahlen und Dachformen
• Nutzungsangaben
• Freiraumstruktur und naturräumlicher Einbindung
• Erschließungsnetz
• Gestaltung der öffentlichen und privaten Räume
• funktionaler und städtebaulicher Einbindung
• ökologischer Verknüpfungsfunktion
8.3 Städtebaulicher Vertiefungsbereich
M 1 : 500 Darstellung von Quartiersausschnitten, welche die Bausteine A und B abbilden, mit
• schematischen Grundrissen der Erdgeschosszonen
• Nutzungsangaben
• Erschließung, Verkehrsflächen
• Erschließung der Gebäude, Lage der Zufahrten und Eingänge, ggf. Parkierung
• Parzellierung der Grundstücke, Realteilbarkeit
• Freiflächengestaltung, Gestaltung der öffentlichen und privaten Räume, Grünvernetzung
Die Originalgröße der Ausschnitte sollte max. 200 m x 150 m (Breite x Höhe) umfassen.
8.4 Schnittansichten
im Maßstab 1:500
• eine Nord-Süd-Schnittansicht durch das Plangebiet
• eine Ost-West-Schnittansicht durch das Plangebiet
mit Darstellung des bestehenden und geplanten Gel ndeverlaufs und der geplanten Geschossigkeit zur Erläuterung der topografischen Situation und der Maßstäblichkeit der Bebauung und Freiräume
8.5 Bauabschnittsbildung
Die Realisierungsfolge ist in angemessenem Maßstab auf den Plänen in obigen Planleistungen oder in separater Abbildung graphisch nachvollziehbar darzustellen.
8.6 Erläuternde Skizzen, Piktogramme, Aussagen
• zur Leitidee,
• zur städtebaulichen und naturräumlichen Einbindung,
• Freiraumkonzept mit Darstellung des Baumbestandes (Erhalt, Neupflanzung)
• zum Erschließungs- und Parkierungskonzept,
• Grundsätzliche Aussagen, Ideen zum energetischen Konzept,
• Grundsätzliche Aussagen, Ideen zum Wassermanagementkonzept,
Perspektivische Skizzen sind frei wählbar und in bis zu einer Größe von max. A3 (42 x 30 cm) auf den Plänen zugelassen. Fotorealistische Visualisierungen sind nicht zugelassen.
8.7 Erläuterungen zu den wesentlichen Entwurfsgedanken (Text)
max. 2 DIN A4-Seiten, auch auf den Plänen abzudrucken
8.8 Modell
M 1:1.000
auf dem zur Verfügung gestellten Gipsmodell
Gesamtgröße 70 cm x 50 cm
8.9 Städtebauliche Kennwerte
Berechnungen auf Grundlage des Berechnungsformulars (Anlage 10)
8.10 Verfassererklärung
Abgabe der Versicherung der Urheberschaft (Verfassererklärung) gemäß Anlage 11 in einem mit Kennzahl versehenen, undurchsichtigen und verschlossenen Umschlag. Neben der Verfassererklärung geben die Teilnehmer ihre Anschrift, Mitarbeiter, Sachverständigen und Fachplaner an, juristische Personen, Partnerschaften und Arbeitsgemeinschaften außerdem den bevollmächtigten Vertreter.
Für die öffentliche Ausstellung wird zusätzlich eine Karte DIN A5 (im verschlossenen Umschlag) mit den Namen der Verfasser und aller Beteiligten verlangt.
8.11 Kennzeichnung
Die Teilnehmer haben ihre Wettbewerbsarbeiten auf allen eingereichten Teilen in der rechten oberen Ecke mit einer sechsstelligen arabischen Kennzahl (max. 1 cm hoch und max. 6 cm breit) zu versehen.
Auf den digitalen Unterlagen sind alle Hinweise auf die Verfasser zu löschen.
Die Unterlagen der Wettbewerbsarbeit und ihre Verpackung dürfen keinerlei Hinweise auf den Namen oder sonstige Identifikationsmerkmale der Verfasserin oder des Verfassers tragen.
8.12 Abgabe der Wettbewerbsleistungen
Papier
• einen Satz Präsentationspläne gerollt
• einen zweiten Satz der Präsentationspläne (Ausdrucke im Original), gefaltet auf
DIN A4
• einen Satz Verkleinerungen der Präsentationspläne auf DIN A3
• Erläuterungsbericht auf max. 2 DIN A4-Seiten, einfach, min. Schriftgröße 10 pt
Digitale Unterlagen / Datenträger
• Präsentationspläne im Dateiformat JPG oder PDF (im Original, 300 ppi)
• sämtliche vektorisierte Plandarstellungen (auch Piktogramme) im Dateiformat DWG / DXF (AutoCAD bis Version 2018) oder VWX (Vectorworks bis Version 2020)
• Erläuterungsbericht im Dateiformat DOC / DOCX oder PDF
Die Daten dienen nur der Vorprüfung und werden nach dem Verfahren gelöscht.
9. Rückfragen
Rückfragen zum Wettbewerb können schriftlich bis einschließlich 01.04.2022 über den Wettbewerbsbetreuer unter der Email-Adresse GCM@wick-partner.de an den Auslober gerichtet werden.
Fristgerecht eingegangene schriftliche Rückfragen werden nach Möglichkeit im Rahmen des Rückfragenkolloquiums vom Auslober bzw. dem Wettbewerbsbetreuer in Abstimmung mit dem Preisgericht beantwortet.
Sämtliche Rückfragen und deren Beantwortung werden Bestandteil des Protokolls. Das Protokoll des Kolloquiums wird allen Beteiligten des Wettbewerbs bis 14.04.2022 zugesandt und ist verbindlicher Bestandteil der Auslobung.
10. Kolloquium
Der Auslober veranstaltet ein Rückfragenkolloquium. Dieses findet am 08.04.2022 statt.
Im Rahmen des Rückfragenkolloquiums ist eine gemeinsame Besichtigung der Bestandsgebäude des Klinikums vorgesehen. Ansonsten sind die Bereiche des Wettbewerbsgebiets öffentlich zugänglich bzw. einsehbar und können von den Teilnehmern selbstständig besichtigt werden.
Termin Rückfragenkolloquium:
Datum: 08.04.2022
Ort und Zeit werden noch festgelegt.
11. Einreichung / Abgabe
Abgabetermin für die Planunterlagen (alle Leistungen außer Modell) ist spätestens der 15.07.2022.
Abgabetermin für das Modell in der ausgegebenen Modellkiste ist der 22.07.2022.
Einlieferungsadresse:
Wick + Partner
Architekten Stadtplaner Partnerschaft mbB
Silberburgstra e 159A
70178 Stuttgart
Als Zeitpunkt der Ablieferung gilt im Falle der Einlieferung bei Post, Kurierdienst oder einem anderen Transportunternehmen das auf dem Einlieferungsschein angegebene Datum unabhängig von der Uhrzeit.
Pläne und Modelle können aber auch am jeweiligen Abgabetermin persönlich bis 17:00 beim Wettbewerbsbetreuer abgegeben werden.
Bei persönlicher Ablieferung beim Wettbewerbsbetreuer gilt als Einlieferungszeit die auf der Empfangsbestätigung vermerkte Zeitangabe.
Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die Anschrift des Empfängers zu verwenden.
Verspätet eingelieferte/ abgegebene Wettbewerbsarbeiten (dies gilt auch für Teile der Wettbewerbsarbeiten) werden unabhängig von den Gründen, die zur verspäteten Einlieferung geführt haben, nicht zum Wettbewerb zugelassen.
Der Teilnehmer hat dafür zu sorgen, dass er den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen kann. Da Tagesstempel/ Datum auf dem Versandgut ein späteres Datum aufweisen kann, ist der Einlieferungsschein maßgebend. Einlieferungsbelege sind daher bis zum Abschluss des Verfahrens aufzubewahren und auf Anforderung vorzulegen.
12. Preisgericht, Sachverständige, Vorprüfende
Der Auslober hat das Preisgericht wie folgt bestimmt und hat es vor der endgültigen Abfassung der Auslobung gehört.
Fachpreisrichter, stimmberechtigt (alphabetisch):
1. Prof. Jörg Aldinger, Architekt Stadtplaner, Stuttgart
2. Dea Ecker, Architektin, Heidelberg
3. Steffen Mayer, Architekt, Ludwigsburg
4. Matthias Schuster, Architekt Stadtplaner, Stuttgart
5. Prof. Christina Simon-Philipp, Architektin Stadtplanerin, Stuttgart
6. Elke Ukas, Landschaftsarchitektin, Karlsruhe
Stellvertretende Fachpreisrichter, nicht stimmberechtigt (alphabetisch):
7. Mario Flammann, Architekt Stadtplaner, Stuttgart
8. Frieso Gauder, Freier Landschaftsarchitekt, Stuttgart
Sachpreisrichter, stimmberechtigt (alphabetisch):
1. Landrat Dietmar Allgaier, Landkreis Ludwigsburg
2. Prof. Dr. Jörg Martin, Geschäftsführung RKH Kliniken
3. Bernhard Schneider, Hauptgeschäftsführer Evangelische Heimstiftung
4. Bürgermeister Jan Trost, Stadt Marbach am Neckar
5. Erste Beigeordnete Franziska Wunschik, Stadt Marbach am Neckar
Stellvertretende Sachpreisrichter, nicht stimmberechtigt (alphabetisch):
1. Peter Hettig, GB Bau und Liegenschaften, Evangelische Heimstiftung
2. Oberbürgermeister Jürgen Kessing, Kreistag Ludwigsburg
3. Anne Matros, Regionaldirektorin RKH Kliniken
4. Dieter Wanner, Amtsleiter Stadtbauamt, Stadt Marbach am Neckar
Sachverständige, Gäste
Sachverständige, nicht stimmberechtigt:
1. Axel Hechenberger, Direktor RKH Kliniken
2. Janina Öhrle, Referentin RKH Kliniken
3. Michael Jakob, Stabstelle Beteiligungsmanagement Landkreis Ludwigsburg
4. Dr. med. Michael Herzog, Stadtrat Marbach am Neckar
5. Ernst-Peter Morlock, Stadtrat Marbach am Neckar
6. Barbara Eßlinger, Stadträtin Marbach am Neckar
7. Heike Breitenbücher, Stadträtin Marbach am Neckar
8. Michaela Sowoidnich, Regionaldirektorin Evangelische Heimstiftung
9. Martin Eckert, Referatsleiter Bau Evangelische Heimstiftung
10. Dr. med. Albrecht Hendrich, TheraVent aktiv Marbach a.N.
11. Dr. med. Michael Usselmann, Krankenhaus Marbach a.N.
12. Herr Böhm, Dorothea-Schiller-Kindergarten Marbach a.N.
13. Herr Tingler., DRK Kreisverband Ludwigsbug e.V.
14. Dr. med. Franz-Peter Schnee, Praxis Dres. Schnee, Westhauser, Weismann
15. Frau Maiwald, Mietverwaltung KLB
16. Herr Wolf, Naturschutz
Die Vorprüfung der eingereichten Wettbewerbsarbeiten ist gemäß den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) geregelt und folgt dem Grundsatz, dass alle eingereichten Arbeiten nach denselben Gesichtspunkten zu prüfen sind. Die Ergebnisse der Vorprüfung werden in einem Bericht in wertungsfreier Form zusammengefasst und ausschließlich dem Preisgericht zur Verfügung gestellt. Die Vorprüfung erfolgt durch Wick+Partner Architekten Stadtplaner.
Der Auslober behält sich vor, weitere Sachverständige oder Vorprüfer zu benennen.
13. Zulassung und Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten
13.1 Zulassung der Wettbewerbsarbeiten
Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die:
• termingemäß eingegangen sind
• den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen
• keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen
• in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen.
Inhaltlich bindende Vorgaben gemäß § 5 Abs. 1 RPW bestehen nicht.
Die Teilnehmer bleiben bis zum Abschluss des Wettbewerbs anonym.
13.2 Beurteilungskriterien
Das Preisgericht wird bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten die folgenden Kriterien (ohne Gewichtung) anwenden:
• Leitidee, Adressbildung, Qualität und Nachhaltigkeit des städtebaulichen Gesamtkonzepts
• stadt- und naturräumliche Einbindung
• städtebauliche und räumlich-gestalterische Qualität
• Freiraumkonzept, Aufenthaltsqualitäten, ökologische Wertigkeit / Biodiversität, Integration des Gehölzbestands
• Erschließungs- und Mobilitätskonzept, verkehrliche Funktionalität
• stufenweise Umsetzungsmöglichkeit
• soziale, ökologische Qualität sowie Wirtschaftlichkeit
14. Prämierung
Der Auslober stellt für Preise und Anerkennungen einen Betrag von 60.000,-- € zzgl. gesetzlicher MwSt. zur Verfügung.
Zur Ermittlung der Preissumme wurden Leistungen des städtebaulichen Entwurfs und gebäudetypologische Vertiefungen berücksichtigt.
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis: 23.000,- €
2. Preis: 17.000,- €
3. Preis: 11.000,- €
Anerkennungen: 9.000,- €
Das Preisgericht kann, wenn es dies einstimmig beschließt, vor Auflösung der Anonymität die Wettbewerbssumme anders aufteilen.
15. Weitere Bearbeitung
Der Auslober wird unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts einen oder mehrere der Preisträger mit folgenden Planungsleistungen beauftragen, soweit und sobald die Aufgabe realisiert werden soll und sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht:
• Fortführung des Wettbewerbsergebnisses zum Städtebaulicher Entwurf/ Rahmenplan unter Berücksichtigung des Merkblatts 51 der AKBW (Anlage 13); die Aufgabe wird entsprechend 4.1 des Merkblattes mit “Hohe Anforderung“ eingestuft.
• Grünordnungsplan
Umfang und Anrechnung der Preissumme auf die Vergütung regelt § 8 (2) RPW.
Der Auslober, bzw. die Mitauslober, beabsichtigen weiterhin, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichtes, bei Konkretisierung der Planung einen oder mehrere Preisträger in den weiteren Planungsprozess mit beispielsweise folgenden Planungsleistungen einzubeziehen
• Erarbeitung von Gestaltungsprinzipien für die Baukörpergestaltung (Gestaltleitfaden)
• Bebauungsplan mit gegebenenfalls Umweltbericht und weiteren Fachleistungen
• Aufforderung bei weiteren Planungskonkurrenzen auf Objektebene oder Aufforderung zur Angebotsabgabe für Objektleistungen
16. Terminübersicht
Folgender Terminablauf ist vorgesehen:
Preisrichtervorbesprechung: 11.01.2022
Bekanntmachung des Wettbewerbs: 03.02.2022
Bewerbungsfrist der Teilnehmer: bis 04.03.2022
Auswahl der Teilnehmer, Mitteilung: bis 14.03.2022
Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen per Download: ab 18.03.2022
Frist für Schriftliche Rückfragen: 01.04.2022
Rückfragenkolloquium: 08.04.2022
Rückfragenbeantwortung/ -protokoll: 14.04.2022
Abgabe Pläne: 15.07.2022
Abgabe Modell: 22.07.2022
Preisgerichtssitzung, voraussichtlich: 16.09.2022
Ausstellung: Ort Zeit werden bekannt gegeben