- wa-ID
- wa-2030308
- Tag der Veröffentlichung
- 25.11.2020
- Aktualisiert am
- 05.10.2021
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EWG
- Teilnehmer
- Architekt*innen
- Beteiligung
- 6 Arbeiten
- Auslober
- Hamburger Hochbahn AG
- Koordination
- D&K drost consult GmbH, Hamburg
- Bewerbungsschluss
- 21.12.2020 14:00
- Abgabetermin Pläne
- 17.05.2021
- Abgabetermin Modell
- 25.05.2021
- Preisgerichtssitzung
- 02.06.2021
- Beteiligung Überarbeitungsphase
- 2 Arbeiten
- Abgabetermin Pläne Überarbeitungsphase
- 19.08.2021
- Abgabetermin Modell Überarbeitungsphase
- 02.09.2021
- Preisgerichtssitzung Überarbeitungsphase
- 09.09.2021
Verfahrensart
Nicht offener, einphasiger hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. SektVO
Wettbewerbsaufgabe
Die Busanlage Harburg ist eine von derzeit 13 Busanlagen der Hochbahn AG in der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Anlage wurde in den 1980er Jahren gebaut und ist seitdem ein wichtiger Knotenpunkt im Hamburger Nahverkehrsnetz. Sie bildet eine wichtige Schnittstelle von zahlreichen Buslinien, die den Großraum südlich der Elbe bedienen und der S3 u. a. mit Anbindung an das Zentrum von Hamburg. Die Anlage am Knotenpunkt Buxtehuder Straße/Moorstraße/Hannoversche Straße/Walter-Dudek-Brücke liegt in direkter Nähe zur Harburger Innenstadt, mit Phoenix-Center und Sevepassage, sowie zum Bahnhofsvorplatz des Fernbahnhofes Harburg (DB AG) mit Anschluss an Gleise des S-Bahnhofes und Fernverkehrs. Die Busanlage befindet sich räumlich betrachtet oberhalb des komplett unterirdischen S-Bahnhofs Harburg sowie des tiefen gelegenen Fernbahnhofs. Die S-Bahn wird über einen Zugang erschlossen, der sich direkt auf der Busanlage befindet. Die Anlage besteht aus einer umlaufenden Überdachung der Wartebereiche, einem Dach oberhalb des S-Bahn-Zugangs sowie einem Betriebsgebäude mit Gewerbeflächen, Aufenthaltsräumen und einer ehemaligen Leitstelle für den Busbetrieb.
Die in die Jahre gekommene Busanlage soll identitätsstiftend grundinstand gesetzt werden. Darüber hinaus ist die Kapazitätsgrenze erreicht und aus diesem Grund soll die Anlage erweitert werden, um zukünftige und erforderliche Leistungssteigerungen abzudecken. Aus diesen Gründen sind eine Grundinstandsetzung sowie eine Erweiterung erforderlich. Ein neues Konzept, die Anlage mit einer neuen Haltestelleninsel im öffentlichen Straßenraum (Busmittelsteig Hannoversche Straße) zu erweitern, ist in enger Abstimmung mit den Behörden entwickelt worden. Das Umsteigen zwischen Bus auf dem Busmittelsteig im Straßenraum und der S-Bahn erfolgt durch die Querung der Hannoverschen Straße über 2 Furten mit anschließender Nutzung der vorhandenen Treppenanlage sowie vom Aufzug auf der Busplatte bis auf Ebene – 2. Busumsteigeanlage und Bussteig erhalten eine neue, konzeptionell im Zusammenhang entwickelte Dachlandschaft. Das Betriebs- und Zugangsgebäude auf der Busplatte sowie die Wartebereiche sollen im Rahmen der Maßnahme eine neue identitätsstiftende Gestaltung erhalten.
Planungsinhalt für die Wettbewerbsteilnehmer ist der hochbauliche Ausbau mit einer neuen prägenden Dachlandschaft im Stadtraum von Harburg für die Busanlage inkl. neuem Busmittelsteig, hierzu gehört auch die Neugestaltung des bestehenden Zugangsbauwerkes der S-Bahn auf der Bestandsanlage. Den teilnehmenden Büros wird empfohlen, sich bei der Bearbeitung der Verfahrensaufgabe von einem/einer Verkehrsplaner/in beraten zu lassen.
Grundlage ist die vorliegende Machbarkeitsstudie des Verkehrsplaners ARGUS Stadt und Verkehr Partnerschaft mbB, Hamburg. Die Machbarkeitsstudie wird allen Wettbewerbsteilnehmern zur Verfügung gestellt.
Der vorgegebene Kostenrahmen für die Maßnahmen des hochbaulichen Ausbaus beträgt nach jetzigen Planungsstand ca. 4 038 000 EUR netto gem. DIN 276 KG 300 + 400.
Preisgericht
Fachpreisrichter*innen
Jórunn Ragnarsdóttir, Architektin, LRO Lederer Ragnarsdóttir Oei GmbH & Co. KG, Stuttgart (Vorsitzende)
Franz-Josef Höing, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Oberbaudirektor
Hans Lied, Bezirksamt Harburg, Dezernent für Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Adrian Andres, Bezirksamt Harburg, Fachamtsleiter Management des öffentlichen Raumes
Volker Schmidt, Architekt, Hamburger Hochbahn AG, Hochbau
Anne Femmer, Architektin, Summacumfemmer Architekten, Leipzig
Sachpreisrichter*innen
Heinke Ehlers, Vertreterin der Bezirksversammlung Harburg
Sören Schinkel-Schlutt, Vertreter der Bezirksversammlung Harburg
Ralph-Dieter Fischer, Vertreter der Bezirksversammlung Harburg
Martin Huber, Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, Amtsleiter Amt V – Verkehr
Frank Steinhorst, Hamburger Hochbahn AG, Bereichsleiter TI
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht kann keine der in die engere Wahl gezogenen Arbeiten ohne eine
den Entwurf maßgeblich verändernde Überarbeitung zur Ausführung empfehlen.
Daher soll eine Überarbeitung (Qualifizierungsphase) der folgenden Arbeiten stattfinden:
Arbeit 1201
Arbeit 1203
Preisgericht der Überarbeitungsphase
Fachpreisrichter*innen
Jórunn Ragnarsdóttir, Architektin, LRO Lederer Ragnarsdóttir Oei GmbH & Co. KG, Stuttgart (Vorsitzende)
Franz-Josef Höing, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Oberbaudirektor
Hans Lied, Bezirksamt Harburg, Dezernent für Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Adrian Andres, Bezirksamt Harburg, Fachamtsleiter Management des öffentlichen Raumes
Volker Schmidt, Architekt, Hamburger Hochbahn AG, Hochbau
Anne Femmer, Architektin, Summacumfemmer Architekten, Leipzig
Sachpreisrichter*innen
Heinke Ehlers, Vertreterin der Bezirksversammlung Harburg
Ralph-Dieter Fischer, Vertreter der Bezirksversammlung Harburg
Martin Huber, Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, Amtsleiter Amt V – Verkehr
Frank Steinhorst, Hamburger Hochbahn AG, Bereichsleiter TI
Frank Wiesner, Vertreter der Bezirksversammlung Harburg
Empfehlung des Preisgerichts der Überarbeitungsphase
Das Preisgericht empfiehlt, die Verfasser der mit dem 1. Preis ausgezeichneten
Arbeit 1201 mit der Weiterbearbeitung des hochbaulichen Entwurfes zu beauftragen.
Nicht offener, einphasiger hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. SektVO
Wettbewerbsaufgabe
Die Busanlage Harburg ist eine von derzeit 13 Busanlagen der Hochbahn AG in der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Anlage wurde in den 1980er Jahren gebaut und ist seitdem ein wichtiger Knotenpunkt im Hamburger Nahverkehrsnetz. Sie bildet eine wichtige Schnittstelle von zahlreichen Buslinien, die den Großraum südlich der Elbe bedienen und der S3 u. a. mit Anbindung an das Zentrum von Hamburg. Die Anlage am Knotenpunkt Buxtehuder Straße/Moorstraße/Hannoversche Straße/Walter-Dudek-Brücke liegt in direkter Nähe zur Harburger Innenstadt, mit Phoenix-Center und Sevepassage, sowie zum Bahnhofsvorplatz des Fernbahnhofes Harburg (DB AG) mit Anschluss an Gleise des S-Bahnhofes und Fernverkehrs. Die Busanlage befindet sich räumlich betrachtet oberhalb des komplett unterirdischen S-Bahnhofs Harburg sowie des tiefen gelegenen Fernbahnhofs. Die S-Bahn wird über einen Zugang erschlossen, der sich direkt auf der Busanlage befindet. Die Anlage besteht aus einer umlaufenden Überdachung der Wartebereiche, einem Dach oberhalb des S-Bahn-Zugangs sowie einem Betriebsgebäude mit Gewerbeflächen, Aufenthaltsräumen und einer ehemaligen Leitstelle für den Busbetrieb.
Die in die Jahre gekommene Busanlage soll identitätsstiftend grundinstand gesetzt werden. Darüber hinaus ist die Kapazitätsgrenze erreicht und aus diesem Grund soll die Anlage erweitert werden, um zukünftige und erforderliche Leistungssteigerungen abzudecken. Aus diesen Gründen sind eine Grundinstandsetzung sowie eine Erweiterung erforderlich. Ein neues Konzept, die Anlage mit einer neuen Haltestelleninsel im öffentlichen Straßenraum (Busmittelsteig Hannoversche Straße) zu erweitern, ist in enger Abstimmung mit den Behörden entwickelt worden. Das Umsteigen zwischen Bus auf dem Busmittelsteig im Straßenraum und der S-Bahn erfolgt durch die Querung der Hannoverschen Straße über 2 Furten mit anschließender Nutzung der vorhandenen Treppenanlage sowie vom Aufzug auf der Busplatte bis auf Ebene – 2. Busumsteigeanlage und Bussteig erhalten eine neue, konzeptionell im Zusammenhang entwickelte Dachlandschaft. Das Betriebs- und Zugangsgebäude auf der Busplatte sowie die Wartebereiche sollen im Rahmen der Maßnahme eine neue identitätsstiftende Gestaltung erhalten.
Planungsinhalt für die Wettbewerbsteilnehmer ist der hochbauliche Ausbau mit einer neuen prägenden Dachlandschaft im Stadtraum von Harburg für die Busanlage inkl. neuem Busmittelsteig, hierzu gehört auch die Neugestaltung des bestehenden Zugangsbauwerkes der S-Bahn auf der Bestandsanlage. Den teilnehmenden Büros wird empfohlen, sich bei der Bearbeitung der Verfahrensaufgabe von einem/einer Verkehrsplaner/in beraten zu lassen.
Grundlage ist die vorliegende Machbarkeitsstudie des Verkehrsplaners ARGUS Stadt und Verkehr Partnerschaft mbB, Hamburg. Die Machbarkeitsstudie wird allen Wettbewerbsteilnehmern zur Verfügung gestellt.
Der vorgegebene Kostenrahmen für die Maßnahmen des hochbaulichen Ausbaus beträgt nach jetzigen Planungsstand ca. 4 038 000 EUR netto gem. DIN 276 KG 300 + 400.
Preisgericht
Fachpreisrichter*innen
Jórunn Ragnarsdóttir, Architektin, LRO Lederer Ragnarsdóttir Oei GmbH & Co. KG, Stuttgart (Vorsitzende)
Franz-Josef Höing, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Oberbaudirektor
Hans Lied, Bezirksamt Harburg, Dezernent für Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Adrian Andres, Bezirksamt Harburg, Fachamtsleiter Management des öffentlichen Raumes
Volker Schmidt, Architekt, Hamburger Hochbahn AG, Hochbau
Anne Femmer, Architektin, Summacumfemmer Architekten, Leipzig
Sachpreisrichter*innen
Heinke Ehlers, Vertreterin der Bezirksversammlung Harburg
Sören Schinkel-Schlutt, Vertreter der Bezirksversammlung Harburg
Ralph-Dieter Fischer, Vertreter der Bezirksversammlung Harburg
Martin Huber, Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, Amtsleiter Amt V – Verkehr
Frank Steinhorst, Hamburger Hochbahn AG, Bereichsleiter TI
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht kann keine der in die engere Wahl gezogenen Arbeiten ohne eine
den Entwurf maßgeblich verändernde Überarbeitung zur Ausführung empfehlen.
Daher soll eine Überarbeitung (Qualifizierungsphase) der folgenden Arbeiten stattfinden:
Arbeit 1201
Arbeit 1203
Preisgericht der Überarbeitungsphase
Fachpreisrichter*innen
Jórunn Ragnarsdóttir, Architektin, LRO Lederer Ragnarsdóttir Oei GmbH & Co. KG, Stuttgart (Vorsitzende)
Franz-Josef Höing, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Oberbaudirektor
Hans Lied, Bezirksamt Harburg, Dezernent für Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Adrian Andres, Bezirksamt Harburg, Fachamtsleiter Management des öffentlichen Raumes
Volker Schmidt, Architekt, Hamburger Hochbahn AG, Hochbau
Anne Femmer, Architektin, Summacumfemmer Architekten, Leipzig
Sachpreisrichter*innen
Heinke Ehlers, Vertreterin der Bezirksversammlung Harburg
Ralph-Dieter Fischer, Vertreter der Bezirksversammlung Harburg
Martin Huber, Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, Amtsleiter Amt V – Verkehr
Frank Steinhorst, Hamburger Hochbahn AG, Bereichsleiter TI
Frank Wiesner, Vertreter der Bezirksversammlung Harburg
Empfehlung des Preisgerichts der Überarbeitungsphase
Das Preisgericht empfiehlt, die Verfasser der mit dem 1. Preis ausgezeichneten
Arbeit 1201 mit der Weiterbearbeitung des hochbaulichen Entwurfes zu beauftragen.
25/11/2020 S230
Deutschland-Hamburg: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2020/S 230-568174
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Hamburger Hochbahn AG
Postanschrift: Steinstraße 20
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Olaf Kuchel
E-Mail: olaf.kuchel@hochbahn.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hochbahn.de
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9VDGV2/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: D & K drost consult GmbH
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bereich Vergabe
E-Mail: vergabe@drost-consult.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.drost-consult.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9VDGV2
I.6) Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Hochbaulicher Realisierungswettbewerb Grundinstandsetzung und Erweiterung der Busanlage Hamburg-Harburg – Objektplanung gem. §§ 33 HOAI
Referenznummer der Bekanntmachung: 1802.05 SB
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Die Busanlage Harburg ist eine von derzeit 13 Busanlagen der Hochbahn AG in der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Anlage wurde in den 1980er Jahren gebaut und ist seitdem ein wichtiger Knotenpunkt im Hamburger Nahverkehrsnetz. Sie bildet eine wichtige Schnittstelle von zahlreichen Buslinien, die den Großraum südlich der Elbe bedienen und der S3 u. a. mit Anbindung an das Zentrum von Hamburg. Die Anlage am Knotenpunkt Buxtehuder Straße/Moorstraße/Hannoversche Straße/Walter-Dudek-Brücke liegt in direkter Nähe zur Harburger Innenstadt, mit Phoenix-Center und Sevepassage, sowie zum Bahnhofsvorplatz des Fernbahnhofes Harburg (DB AG) mit Anschluss an Gleise des S-Bahnhofes und Fernverkehrs. Die Busanlage befindet sich räumlich betrachtet oberhalb des komplett unterirdischen S-Bahnhofs Harburg sowie des tiefen gelegenen Fernbahnhofs. Die S-Bahn wird über einen Zugang erschlossen, der sich direkt auf der Busanlage befindet. Die Anlage besteht aus einer umlaufenden Überdachung der Wartebereiche, einem Dach oberhalb des S-Bahn-Zugangs sowie einem Betriebsgebäude mit Gewerbeflächen, Aufenthaltsräumen und einer ehemaligen Leitstelle für den Busbetrieb.
Die in die Jahre gekommene Busanlage soll identitätsstiftend grundinstand gesetzt werden. Darüber hinaus ist die Kapazitätsgrenze erreicht und aus diesem Grund soll die Anlage erweitert werden, um zukünftige und erforderliche Leistungssteigerungen abzudecken. Aus diesen Gründen sind eine Grundinstandsetzung sowie eine Erweiterung erforderlich. Ein neues Konzept, die Anlage mit einer neuen Haltestelleninsel im öffentlichen Straßenraum (Busmittelsteig Hannoversche Straße) zu erweitern, ist in enger Abstimmung mit den Behörden entwickelt worden. Das Umsteigen zwischen Bus auf dem Busmittelsteig im Straßenraum und der S-Bahn erfolgt durch die Querung der Hannoverschen Straße über 2 Furten mit anschließender Nutzung der vorhandenen Treppenanlage sowie vom Aufzug auf der Busplatte bis auf Ebene – 2. Busumsteigeanlage und Bussteig erhalten eine neue, konzeptionell im Zusammenhang entwickelte Dachlandschaft. Das Betriebs- und Zugangsgebäude auf der Busplatte sowie die Wartebereiche sollen im Rahmen der Maßnahme eine neue identitätsstiftende Gestaltung erhalten.
Planungsinhalt für die Wettbewerbsteilnehmer ist der hochbauliche Ausbau mit einer neuen prägenden Dachlandschaft im Stadtraum von Harburg für die Busanlage inkl. neuem Busmittelsteig, hierzu gehört auch die Neugestaltung des bestehenden Zugangsbauwerkes der S-Bahn auf der Bestandsanlage. Den teilnehmenden Büros wird empfohlen, sich bei der Bearbeitung der Verfahrensaufgabe von einem/einer Verkehrsplaner/in beraten zu lassen.
Grundlage ist die vorliegende Machbarkeitsstudie des Verkehrsplaners ARGUS Stadt und Verkehr Partnerschaft mbB, Hamburg. Die Machbarkeitsstudie wird allen Wettbewerbsteilnehmern zur Verfügung gestellt.
Der vorgegebene Kostenrahmen für die Maßnahmen des hochbaulichen Ausbaus beträgt nach jetzigen Planungsstand ca. 4 038 000 EUR netto gem. DIN 276 KG 300 + 400.
Folgende Leistungen werden ausgeschrieben:
— LP 1 bis 4 und Teile von LP 5 Objektplanung gem. § 34 HOAI;
— LP 5-8 Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
— Besondere Leistungen in mehreren Leistungsphasen gem. §§ 33 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sollen 10 Bewerber ausgewählt werden.
Für die Teilnahme am Teilnahmewettbewerb ist zwingend der vorgegebene Bewerbungsbogen zu verwenden. Dieser ist vollständig auszufüllen, in Textform zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen fristgerecht über die bekanntgegebene Vergabeplattform einzureichen.
Die Bekanntmachung des Verfahrens sowie die Bewerbungsunterlagen stehen auf der bekanntgegebenen Vergabeplattform für einen uneingeschränkten und gebührenfreien Zugang zum Download bereit. Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per E-Mail oder Post.
Fragen während der Bewerbungsphase sind schriftlich über die Kommunikationsfunktion der bekanntgegebenen Vergabeplattform einzureichen. Die während der Bewerbungsphase eingegangenen Fragen und deren Beantwortung werden in anonymisierter Form auf der bekanntgegebenen Vergabeplattform veröffentlicht. Ein Versand der Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase per E-Mail oder Post erfolgt nicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich auf der bekanntgegebenen Vergabeplattform über eingegangene Bewerberfragen und deren Beantwortung zu informieren.
Anforderungen an die Bewerber:
Die in den Dokumenten „Bewerbungsbogen“, „Auswahlbogen“ und „Verfahrenshinweise“ aufgeführten formalen Kriterien sind zwingend zu erfüllen. Darüber hinaus sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
Leistungsbereich Objektplanung gem. §§ 33 HOAI:
— Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,3 Mio. EUR für sonstige Schäden (jeweils 2-fach maximiert) und über die Erhöhung im Auftragsfalle;
— Eigenerklärung über einen Jahresumsatz von mind. 400 000 EUR (netto) für den Leistungsbereich Objektplanung im Durchschnitt der vergangenen 3 Geschäftsjahre;
— Eigenerklärung, dass im Durchschnitt der vergangenen 3 Geschäftsjahre mind. 4 festangestellte Architekten/Bauingenieure bzw. Absolventen der Fachrichtung Architektur/Bauingenieurwesen (mind. FH);
— Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung der/des für die Erbringung der Leistung Verantwortlichen: Architekt/-in in Anlehnung § 75 (1) VgV (Kammereintrag);
— Berufliche Qualifikation der Projektleitung: Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur (mind. FH, Nachweis durch Studiennachweis);
— Nachweis der Erfahrung mit öffentlichen AG oder öffentlich geförderten Baumaßnahmen anhand von mind. 1 Referenzprojekt.
Die Nichterfüllung der formalen Kriterien und/oder Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Auf die Möglichkeit, Bietergemeinschaften zu bilden oder Unterauftragnehmer zu benennen, um die genannten Anforderungen zu erfüllen, wird explizit hingewiesen.
Auswahl der Bewerber:
Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich Objektplanung gem. §§ 33 HOAI einzureichenden Referenzprojekte.
Detaillierte Angaben zum Teilnahmewettbewerb, zu den einzureichenden Bewerbungsunterlagen und zur Auswahl der Bewerber sind den Dokumenten „Bewerbungsbogen“, „Auswahlbogen“ und „Verfahrenshinweise“ zu entnehmen und zwingend zu berücksichtigen.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Als Berufsqualifikation wird der Beruf Architekt/-in für die Leistungen gem. §§ 33 HOAI gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.
Den teilnehmenden Büros wird empfohlen, sich bei der Bearbeitung der Verfahrensaufgabe von einem/einer Verkehrsplaner/in beraten zu lassen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 10
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die Beurteilung erfolgt nach den Kriterien
— Formalleistungen,
— städtebauliche Qualität,
— hochbauliches Konzept,
— funktionales Konzept.
Eine detaillierte Aufstellung der Unterkriterien wird im Verfahrensteil der Auslobung bekannt gegeben. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/12/2020
Ortszeit: 14:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Ausloberin stellt eine Wettbewerbssumme von insgesamt 71 500 EUR (netto) bereit. Von der Gesamtsumme sollen 44 500 EUR (netto) für 3 Preise zur Verfügung gestellt werden:
1. Preis: 22 250 EUR (netto),
2. Preis: 13 350 EUR (netto),
3. Preis: 8 900 EUR (netto).
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme vorzunehmen.
Es ist beabsichtigt, einen Teil der Gesamtwettbewerbssumme (27 000 EUR) in Form von Aufwandsentschädigungen auszuschütten und zu gleichen Teilen an die Teilnehmenden des Wettbewerbs für die Erfüllung der in der Auslobung definierten Leistungen zu verteilen (siehe IV.3.2).
Alle Preisträger des hochbaulichen Wettbewerbs nehmen an dem nachgeschalteten Verhandlungsverfahren teil. Sie werden zur Abgabe eines Honorarangebots aufgefordert, zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen und ggf. anschließend zur Abgabe eines Finalen Angebots aufgefordert. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste (zweckmäßigste) Angebot nach den folgenden Kriterien:
1. Wettbewerbsergebnis 60 %,
2. Personal/Projektorganisation 10 %,
3. Preis 30 %.
Die Ausloberin behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote gem. § 15 (4) SektVO zu vergeben.
Nähere Informationen zum Verhandlungsverfahren und zu den Zuschlagskriterien sind den Dokumenten „Zuschlagsmatrix“ und „Verfahrenshinweise“ zu entnehmen und zwingend zu berücksichtigen.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Die Wettbewerbssumme von 71 500 EUR (netto) wird anteilig als Aufwandsentschädigung (27 000 EUR) zu gleichen Teilen an die teilnehmenden Büros für die Erbringung der in der Auslobung definierten Leistungen einschließlich Modell ausgezahlt (bei fristgerechter Einreichung einer prüfungsfähigen Wettbewerbsarbeit und vollständiger Erbringung der geforderten Wettbewerbsleistungen).
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Die Besetzung des Preisgerichts wird mit der Anfrage zur Teilnahme am Wettbewerbsverfahren versandt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Das Verfahren erfolgt als nicht offener, einphasiger, hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. SektVO.
Der Wettbewerbsausschuss der Hamburgischen Architektenkammer hat für den Wettbewerb die Registrierungsnummer NO-09-20-HRW vergeben.
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe gemäß § 6 (2) RPW 2015.
In Anlehnung an § 70 (3) VgV gibt die Ausloberin das Ergebnis des Wettbewerbs innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Wettbewerbs im EU-Amtsblatt bekannt.
Die Ausloberin erklärt, dass sie unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und entsprechend § 8 (2) RPW 2015 einen der Preisträger mit der weiteren Bearbeitung der Planungsleistungen gem. §§ 33 HOAI - mindestens der Leistungsphasen 1 bis 4 und Teile der Leistungsphase 5 (mindestens 15 Teilleistungspunkte) für qualitätssichernde Leistungen - beauftragen wird. Die Beauftragung erfolgt, sofern das Projekt umgesetzt wird und soweit kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht (in Anlehnung an § 63 VgV). Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Die Leistungsphasen 5-8 Objektplanung gem. § 34 HOAI sowie die besonderen Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gem. § 34 HOAI werden als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen) in Aussicht gestellt. Sollte eine Fremdvergabe der Leistungsphasen 5-8 erfolgen ist beabsichtigt, die künstlerische Oberleitung bei den Entwurfsverfassern zu belassen.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch das Verfahren bereits erbrachte Leistungen der Entwurfsverfasser bis zur Höhe der zuerkannten Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Löst sich eine Bietergemeinschaft nach der Preisverleihung auf, so ist die Ausloberin berechtigt, unbeschadet der urheberrechtlichen Auseinandersetzung innerhalb der Bietergemeinschaft ein Mitglied oder mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft mit der dem Verfahren zugrundeliegenden Planungsaufgabe zu beauftragen.
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten:
Da zu erwarten ist, dass die einzelnen Wettbewerbsarbeiten in Ihrer Datenmenge extrem groß sein werden, ist eine digitale Abgabe der Wettbewerbsarbeiten über das Vergabeportal aus technischen Gründen nicht möglich. Zudem sollen auch Modelle eingereicht werden.
Unter Berufung auf den § 53 Abs. 2 VgV weicht der Auftraggeber aus den vorgenannten Gründen von einer elektronischen Einreichung der Wettbewerbspläne und Modelle ab.
Die Wettbewerbspläne und Modelle sind jeweils bis zu dem in der Auslobung benannten Einreichtermin bei der D&K drost consult GmbH einzureichen.
Als Zeitpunkt der Abgabe gilt bei persönlicher Einlieferung der auf der Empfangsbestätigung des Büros D&K drost consult GmbH vermerkte Zeitpunkt.
Sofern die Zustellung der Arbeiten durch einen Zustelldienst erfolgt, sind die Arbeiten bzw. die Modelle am jeweiligen Abgabetag bis 16.00 Uhr an den Zustelldienst zu übergeben. Als Zeitpunkt der Abgabe gilt in diesem Fall der durch den Zustelldienst auf der Übergabebestätigung vermerkte Zeitpunkt (d. h. der Poststempel mit dem Vermerk der Uhrzeit).
Die Teilnehmenden sorgen dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Abgabe führen können. Da im Falle der Zustellung durch einen Zustelldienst der Zeitpunkt der Einlieferung bei dem Büro D&K drost consult GmbH nach den o. g. Abgabeterminen liegen kann, ist der durch den Zustelldienst auf der Übergabebestätigung vermerkte Zeitpunkt maßgebend. Die Übergabebestätigungen sind daher bis zum Abschluss des Verfahrens aufzubewahren und auf Anforderung zuzusenden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9VDGV2
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bsw.hamburg.de
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/11/2020
Deutschland-Hamburg: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2020/S 230-568174
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Hamburger Hochbahn AG
Postanschrift: Steinstraße 20
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Olaf Kuchel
E-Mail: olaf.kuchel@hochbahn.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hochbahn.de
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9VDGV2/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: D & K drost consult GmbH
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bereich Vergabe
E-Mail: vergabe@drost-consult.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.drost-consult.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9VDGV2
I.6) Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Hochbaulicher Realisierungswettbewerb Grundinstandsetzung und Erweiterung der Busanlage Hamburg-Harburg – Objektplanung gem. §§ 33 HOAI
Referenznummer der Bekanntmachung: 1802.05 SB
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Die Busanlage Harburg ist eine von derzeit 13 Busanlagen der Hochbahn AG in der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Anlage wurde in den 1980er Jahren gebaut und ist seitdem ein wichtiger Knotenpunkt im Hamburger Nahverkehrsnetz. Sie bildet eine wichtige Schnittstelle von zahlreichen Buslinien, die den Großraum südlich der Elbe bedienen und der S3 u. a. mit Anbindung an das Zentrum von Hamburg. Die Anlage am Knotenpunkt Buxtehuder Straße/Moorstraße/Hannoversche Straße/Walter-Dudek-Brücke liegt in direkter Nähe zur Harburger Innenstadt, mit Phoenix-Center und Sevepassage, sowie zum Bahnhofsvorplatz des Fernbahnhofes Harburg (DB AG) mit Anschluss an Gleise des S-Bahnhofes und Fernverkehrs. Die Busanlage befindet sich räumlich betrachtet oberhalb des komplett unterirdischen S-Bahnhofs Harburg sowie des tiefen gelegenen Fernbahnhofs. Die S-Bahn wird über einen Zugang erschlossen, der sich direkt auf der Busanlage befindet. Die Anlage besteht aus einer umlaufenden Überdachung der Wartebereiche, einem Dach oberhalb des S-Bahn-Zugangs sowie einem Betriebsgebäude mit Gewerbeflächen, Aufenthaltsräumen und einer ehemaligen Leitstelle für den Busbetrieb.
Die in die Jahre gekommene Busanlage soll identitätsstiftend grundinstand gesetzt werden. Darüber hinaus ist die Kapazitätsgrenze erreicht und aus diesem Grund soll die Anlage erweitert werden, um zukünftige und erforderliche Leistungssteigerungen abzudecken. Aus diesen Gründen sind eine Grundinstandsetzung sowie eine Erweiterung erforderlich. Ein neues Konzept, die Anlage mit einer neuen Haltestelleninsel im öffentlichen Straßenraum (Busmittelsteig Hannoversche Straße) zu erweitern, ist in enger Abstimmung mit den Behörden entwickelt worden. Das Umsteigen zwischen Bus auf dem Busmittelsteig im Straßenraum und der S-Bahn erfolgt durch die Querung der Hannoverschen Straße über 2 Furten mit anschließender Nutzung der vorhandenen Treppenanlage sowie vom Aufzug auf der Busplatte bis auf Ebene – 2. Busumsteigeanlage und Bussteig erhalten eine neue, konzeptionell im Zusammenhang entwickelte Dachlandschaft. Das Betriebs- und Zugangsgebäude auf der Busplatte sowie die Wartebereiche sollen im Rahmen der Maßnahme eine neue identitätsstiftende Gestaltung erhalten.
Planungsinhalt für die Wettbewerbsteilnehmer ist der hochbauliche Ausbau mit einer neuen prägenden Dachlandschaft im Stadtraum von Harburg für die Busanlage inkl. neuem Busmittelsteig, hierzu gehört auch die Neugestaltung des bestehenden Zugangsbauwerkes der S-Bahn auf der Bestandsanlage. Den teilnehmenden Büros wird empfohlen, sich bei der Bearbeitung der Verfahrensaufgabe von einem/einer Verkehrsplaner/in beraten zu lassen.
Grundlage ist die vorliegende Machbarkeitsstudie des Verkehrsplaners ARGUS Stadt und Verkehr Partnerschaft mbB, Hamburg. Die Machbarkeitsstudie wird allen Wettbewerbsteilnehmern zur Verfügung gestellt.
Der vorgegebene Kostenrahmen für die Maßnahmen des hochbaulichen Ausbaus beträgt nach jetzigen Planungsstand ca. 4 038 000 EUR netto gem. DIN 276 KG 300 + 400.
Folgende Leistungen werden ausgeschrieben:
— LP 1 bis 4 und Teile von LP 5 Objektplanung gem. § 34 HOAI;
— LP 5-8 Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
— Besondere Leistungen in mehreren Leistungsphasen gem. §§ 33 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sollen 10 Bewerber ausgewählt werden.
Für die Teilnahme am Teilnahmewettbewerb ist zwingend der vorgegebene Bewerbungsbogen zu verwenden. Dieser ist vollständig auszufüllen, in Textform zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen fristgerecht über die bekanntgegebene Vergabeplattform einzureichen.
Die Bekanntmachung des Verfahrens sowie die Bewerbungsunterlagen stehen auf der bekanntgegebenen Vergabeplattform für einen uneingeschränkten und gebührenfreien Zugang zum Download bereit. Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per E-Mail oder Post.
Fragen während der Bewerbungsphase sind schriftlich über die Kommunikationsfunktion der bekanntgegebenen Vergabeplattform einzureichen. Die während der Bewerbungsphase eingegangenen Fragen und deren Beantwortung werden in anonymisierter Form auf der bekanntgegebenen Vergabeplattform veröffentlicht. Ein Versand der Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase per E-Mail oder Post erfolgt nicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich auf der bekanntgegebenen Vergabeplattform über eingegangene Bewerberfragen und deren Beantwortung zu informieren.
Anforderungen an die Bewerber:
Die in den Dokumenten „Bewerbungsbogen“, „Auswahlbogen“ und „Verfahrenshinweise“ aufgeführten formalen Kriterien sind zwingend zu erfüllen. Darüber hinaus sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
Leistungsbereich Objektplanung gem. §§ 33 HOAI:
— Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,3 Mio. EUR für sonstige Schäden (jeweils 2-fach maximiert) und über die Erhöhung im Auftragsfalle;
— Eigenerklärung über einen Jahresumsatz von mind. 400 000 EUR (netto) für den Leistungsbereich Objektplanung im Durchschnitt der vergangenen 3 Geschäftsjahre;
— Eigenerklärung, dass im Durchschnitt der vergangenen 3 Geschäftsjahre mind. 4 festangestellte Architekten/Bauingenieure bzw. Absolventen der Fachrichtung Architektur/Bauingenieurwesen (mind. FH);
— Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung der/des für die Erbringung der Leistung Verantwortlichen: Architekt/-in in Anlehnung § 75 (1) VgV (Kammereintrag);
— Berufliche Qualifikation der Projektleitung: Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur (mind. FH, Nachweis durch Studiennachweis);
— Nachweis der Erfahrung mit öffentlichen AG oder öffentlich geförderten Baumaßnahmen anhand von mind. 1 Referenzprojekt.
Die Nichterfüllung der formalen Kriterien und/oder Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Auf die Möglichkeit, Bietergemeinschaften zu bilden oder Unterauftragnehmer zu benennen, um die genannten Anforderungen zu erfüllen, wird explizit hingewiesen.
Auswahl der Bewerber:
Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich Objektplanung gem. §§ 33 HOAI einzureichenden Referenzprojekte.
Detaillierte Angaben zum Teilnahmewettbewerb, zu den einzureichenden Bewerbungsunterlagen und zur Auswahl der Bewerber sind den Dokumenten „Bewerbungsbogen“, „Auswahlbogen“ und „Verfahrenshinweise“ zu entnehmen und zwingend zu berücksichtigen.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Als Berufsqualifikation wird der Beruf Architekt/-in für die Leistungen gem. §§ 33 HOAI gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.
Den teilnehmenden Büros wird empfohlen, sich bei der Bearbeitung der Verfahrensaufgabe von einem/einer Verkehrsplaner/in beraten zu lassen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 10
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die Beurteilung erfolgt nach den Kriterien
— Formalleistungen,
— städtebauliche Qualität,
— hochbauliches Konzept,
— funktionales Konzept.
Eine detaillierte Aufstellung der Unterkriterien wird im Verfahrensteil der Auslobung bekannt gegeben. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/12/2020
Ortszeit: 14:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Ausloberin stellt eine Wettbewerbssumme von insgesamt 71 500 EUR (netto) bereit. Von der Gesamtsumme sollen 44 500 EUR (netto) für 3 Preise zur Verfügung gestellt werden:
1. Preis: 22 250 EUR (netto),
2. Preis: 13 350 EUR (netto),
3. Preis: 8 900 EUR (netto).
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme vorzunehmen.
Es ist beabsichtigt, einen Teil der Gesamtwettbewerbssumme (27 000 EUR) in Form von Aufwandsentschädigungen auszuschütten und zu gleichen Teilen an die Teilnehmenden des Wettbewerbs für die Erfüllung der in der Auslobung definierten Leistungen zu verteilen (siehe IV.3.2).
Alle Preisträger des hochbaulichen Wettbewerbs nehmen an dem nachgeschalteten Verhandlungsverfahren teil. Sie werden zur Abgabe eines Honorarangebots aufgefordert, zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen und ggf. anschließend zur Abgabe eines Finalen Angebots aufgefordert. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste (zweckmäßigste) Angebot nach den folgenden Kriterien:
1. Wettbewerbsergebnis 60 %,
2. Personal/Projektorganisation 10 %,
3. Preis 30 %.
Die Ausloberin behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote gem. § 15 (4) SektVO zu vergeben.
Nähere Informationen zum Verhandlungsverfahren und zu den Zuschlagskriterien sind den Dokumenten „Zuschlagsmatrix“ und „Verfahrenshinweise“ zu entnehmen und zwingend zu berücksichtigen.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Die Wettbewerbssumme von 71 500 EUR (netto) wird anteilig als Aufwandsentschädigung (27 000 EUR) zu gleichen Teilen an die teilnehmenden Büros für die Erbringung der in der Auslobung definierten Leistungen einschließlich Modell ausgezahlt (bei fristgerechter Einreichung einer prüfungsfähigen Wettbewerbsarbeit und vollständiger Erbringung der geforderten Wettbewerbsleistungen).
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Die Besetzung des Preisgerichts wird mit der Anfrage zur Teilnahme am Wettbewerbsverfahren versandt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Das Verfahren erfolgt als nicht offener, einphasiger, hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. SektVO.
Der Wettbewerbsausschuss der Hamburgischen Architektenkammer hat für den Wettbewerb die Registrierungsnummer NO-09-20-HRW vergeben.
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe gemäß § 6 (2) RPW 2015.
In Anlehnung an § 70 (3) VgV gibt die Ausloberin das Ergebnis des Wettbewerbs innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Wettbewerbs im EU-Amtsblatt bekannt.
Die Ausloberin erklärt, dass sie unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und entsprechend § 8 (2) RPW 2015 einen der Preisträger mit der weiteren Bearbeitung der Planungsleistungen gem. §§ 33 HOAI - mindestens der Leistungsphasen 1 bis 4 und Teile der Leistungsphase 5 (mindestens 15 Teilleistungspunkte) für qualitätssichernde Leistungen - beauftragen wird. Die Beauftragung erfolgt, sofern das Projekt umgesetzt wird und soweit kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht (in Anlehnung an § 63 VgV). Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Die Leistungsphasen 5-8 Objektplanung gem. § 34 HOAI sowie die besonderen Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gem. § 34 HOAI werden als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen) in Aussicht gestellt. Sollte eine Fremdvergabe der Leistungsphasen 5-8 erfolgen ist beabsichtigt, die künstlerische Oberleitung bei den Entwurfsverfassern zu belassen.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch das Verfahren bereits erbrachte Leistungen der Entwurfsverfasser bis zur Höhe der zuerkannten Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Löst sich eine Bietergemeinschaft nach der Preisverleihung auf, so ist die Ausloberin berechtigt, unbeschadet der urheberrechtlichen Auseinandersetzung innerhalb der Bietergemeinschaft ein Mitglied oder mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft mit der dem Verfahren zugrundeliegenden Planungsaufgabe zu beauftragen.
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten:
Da zu erwarten ist, dass die einzelnen Wettbewerbsarbeiten in Ihrer Datenmenge extrem groß sein werden, ist eine digitale Abgabe der Wettbewerbsarbeiten über das Vergabeportal aus technischen Gründen nicht möglich. Zudem sollen auch Modelle eingereicht werden.
Unter Berufung auf den § 53 Abs. 2 VgV weicht der Auftraggeber aus den vorgenannten Gründen von einer elektronischen Einreichung der Wettbewerbspläne und Modelle ab.
Die Wettbewerbspläne und Modelle sind jeweils bis zu dem in der Auslobung benannten Einreichtermin bei der D&K drost consult GmbH einzureichen.
Als Zeitpunkt der Abgabe gilt bei persönlicher Einlieferung der auf der Empfangsbestätigung des Büros D&K drost consult GmbH vermerkte Zeitpunkt.
Sofern die Zustellung der Arbeiten durch einen Zustelldienst erfolgt, sind die Arbeiten bzw. die Modelle am jeweiligen Abgabetag bis 16.00 Uhr an den Zustelldienst zu übergeben. Als Zeitpunkt der Abgabe gilt in diesem Fall der durch den Zustelldienst auf der Übergabebestätigung vermerkte Zeitpunkt (d. h. der Poststempel mit dem Vermerk der Uhrzeit).
Die Teilnehmenden sorgen dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Abgabe führen können. Da im Falle der Zustellung durch einen Zustelldienst der Zeitpunkt der Einlieferung bei dem Büro D&K drost consult GmbH nach den o. g. Abgabeterminen liegen kann, ist der durch den Zustelldienst auf der Übergabebestätigung vermerkte Zeitpunkt maßgebend. Die Übergabebestätigungen sind daher bis zum Abschluss des Verfahrens aufzubewahren und auf Anforderung zuzusenden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9VDGV2
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bsw.hamburg.de
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/11/2020