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Grundschule Baakenhafen , Hamburg/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

Veröffentlicht als:

Kurzergebnis
wa-ID
wa-2021643
Tag der Veröffentlichung
15.10.2016
Aktualisiert am
20.12.2017
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Beteiligung
9 Arbeiten
Auslober
Koordination
büro luchterhandt stadtplaner architekten landschaftsarchitekten, Hamburg
DU Diederichs Projektmanagement AG & Co. KG, Hamburg
Preisgerichtssitzung
29.09.2016

Wie viele Buchstaben hat "wa"?

1. Preis

LRO Lederer · Ragnarsdóttir · Oei, Stuttgart
Jórunn Ragnarsdóttir · Dimitri Sonnenberg
Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA, Überlingen
  • 1. Preis: LRO Lederer · Ragnarsdóttir · Oei, Stuttgart
  • 1. Preis: LRO Lederer · Ragnarsdóttir · Oei, Stuttgart
  • 1. Preis: LRO Lederer · Ragnarsdóttir · Oei, Stuttgart
  • 1. Preis: LRO Lederer · Ragnarsdóttir · Oei, Stuttgart
  • 1. Preis: LRO Lederer · Ragnarsdóttir · Oei, Stuttgart
  • 1. Preis: LRO Lederer · Ragnarsdóttir · Oei, Stuttgart
  • 1. Preis: LRO Lederer · Ragnarsdóttir · Oei, Stuttgart
  • 1. Preis: LRO Lederer · Ragnarsdóttir · Oei, Stuttgart
  • 1. Preis: LRO Lederer · Ragnarsdóttir · Oei, Stuttgart
  • 1. Preis: LRO Lederer · Ragnarsdóttir · Oei, Stuttgart

2. Preis

bof Architekten bücking, ostrop & flemming Architekten, Hamburg
cityförster, Hamburg
Kirstin Bartels · Bert Bücking · Ole Flemming
Patrick Ostrop · Patrizia Roos · Yuichiro Yamada
L.Arch.: Landschaftsarchitektur+, Hamburg
Felix Holzapfel-Herziger · Jane Heidemann

3. Preis

Georg · Scheel · Wetzel Architekten, Berlin
Bettina Georg · Tobias Scheel · Simon Wetzel
Tabea Däuwel
Lützow 7 C. Müller · J. Wehberg Garten- und Landschaftsarchitekten, Berlin
C. Müller · J. Wehberg · K. Keßler · C. Keller

4. Preis

PFP Planungs GmbH, Hamburg
Prof. Jörg Friedrich · Götz Schneider · Friedrich Benter
Christoff Oltmann · Nils Klinkmann · Lisa Mu
Rainer Schmidt Landschaftsarchitekten, München
Prof. R. Schmidt · C. Stolte · A. Walker · M. Grönefeld

5. Preis

Herbert Hussmann Architekten, Berlin
Herbert Hussmann · Christian Nowatzky
Studio RW, Berlin
Stefan Wiebersinsky · Heiko Ruddigkeit · Lisa Fütterer
Verfahrensart
Nicht offener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren mit 9 Teilnehmern

Wettbewerbsaufgabe
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche beträgt etwa 9 100 000 m2 und die Hauptnutzungsfläche etwa 3 100 000 m2.
In dieser Tätigkeit wurde Schulbau Hamburg mit der Durchführung des Wettbewerbs für den Neubaueiner Grundschule mit Gemeinschafts- und Ganztagsflächen sowie einer Zweifeldsport-halle am Standort Baakenallee (Baufeld 94 a+b, HafenCity), in Hamburg beauftragt. Der Zuschnitt des zu beplanenden Grundstücks steht fest. Die Wettbewerbsaufgabe befindet sich im Bereich des Grundstücks 94 a+b als Eckgebäude am Lola-Rogge-Platz. Das Gebäude ist nach dem HafenCity Umweltzeichen in Gold(www.hafencity.com) zu realisieren. Es sind keine PKW-Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen.
Standort und Planung.
Das Grundstück befindet sich am Lola-Rogge-Platz, dem zentralen Platz des neuen Wohnungsbauquartiers Baakenhafen. Die Schule soll sich mit ihrem Eingangsbereich auf den Lola-Rogge Platz orientieren. Um eine Nutzung zu ergänzen, die auch außerhalb der Schulzeiten für publikumsintensive Frequenzen sorgen kann, ist am Platz auf dem Grundstück auch ein Laden/ Café vorgesehen.
Die östlich an die Schule angrenzende Kita (Baufeld 94c) ist mit einer BGF von rund 3 000 m² sowie entsprechenden Außenbereichen vorgesehen. Die Planung der Kita ist nicht Bestandteil der Wettbewerbsaufgabe, jedoch sind bauliche Übergänge zwischen der Schule und der Kita in allen Geschossen herzustellen.
Die Grundschule ist vierzügig zu planen. Es ist von einer Schülerzahl von max. 460 Schülern auszugehen. Insgesamt sind bei einer 4-Zügigkeit 5 643,60 m2 NGF inkl. Sportflächen für die Schulnutzung vorgesehen. Insgesamt sind 2 300 m2 Schulhoffläche (nutzbare und bespielbare Außenfläche) für die Grundschule nachzuweisen und zu gestalten. Die Nutzung von Dachflächen ist hierfür möglich. Der verbindliche Übergabetermin an den Nutzer ist der 1.8.2019. Zusätzlich ist eine Ladenfläche im Erdgeschoss mit einer NGF in Höhe von 295 m2 zu planen. Von Seiten des Auslobers wäre es wünschenswert, die Entwicklung von Low-Tech-Lösungen ebenso wie die Prüfung einer Ausführung in modularer Bauweise zu erwägen.
Mit der Auslobung wird den ausgewählten Teilnehmern des Wettbewerbs der Funktionsplan von APB Architekten sowie ein Auszug aus der Machbarkeitsstudie „Phase 0“ (Raum- und Funktionszusammenhänge)des Büro luchterhandt beigefügt.
Kostenobergrenze:
Für das Bauvorhaben besteht eine Kostenobergrenze in Höhe von 10 700 000 EUR (Bruttobaukosten KG 300 und 400 gem. DIN 276) für den Hochbau und technischen Ausbau sowie von 481 500 EUR (Bruttobaukosten KG 500 gem. DIN 276) für die Freianlagen. Diese Kostenober-grenze ist im Rahmen der Vorentwurfsplanung des Wettbewerbs zwingend einzuhalten und es ist beabsichtigt, diese im Rahmen der folgenden Vertragsverhandlungen in den Stufenvertrag aufzunehmen.
Verfahren:
Der Wettbewerb wird gemäß VOF Kapitel 2 und § 3 (2) Richtlinien für Planungswettbewerbe der Freien und Hansestadt Hamburg (RPW der FHH 2015), als nichtoffener, hochbaulicher Realisierungswettbewerb für bis zu 10 Teilnehmer, mit einem vorgeschalteten öffentlichen Bewerbungsverfahren ausgeschrieben. Die Wettbewerbsbeiträge bleiben bis zur jeweiligen Entscheidung des Preisgerichts anonym (§1 (4) RPW 2015). Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.
Der Wettbewerbsausschuss der Hamburgischen Architektenkammer hat beratend mitgewirkt und die Registriernummer NO_13_15_HLRW mit Datum vom 24.3.2016 erteilt.
Das Verfahren wird fachlich durch das Büro luchterhandt, Hamburg betreut.
02/09/2015    S169    Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren  Deutschland-Hamburg: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen2015/S 169-308793WettbewerbsbekanntmachungDieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/ Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Freie und Hansestadt Hamburg, FB SBH | Schulbau HamburgU 40 Einkauf/Vergabe, An der Stadthausbrücke 1Zu Händen von: Kirsten Spann20355 HamburgDEUTSCHLANDTelefon: +49 40428236268E-Mail: vergabestellesbh@sbh.fb.hamburg.deFax: +49 40427310143Internet-Adresse(n): Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: www.hamburg.de/schulbau/Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten KontaktstellenAusschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten KontaktstellenAngebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
1.3) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
anderer AuftraggeberDer öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Gegenstand
des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen

Auftraggeber / den Auftraggeber:
Neubau der „Grundschule Baakenhafen“ in der Baakenallee, Hamburg – Leistungen der Objektplanung gem. § 34 HOAI 2013.
II.1.2) Kurze Beschreibung:
Hintergrund:Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche beträgt etwa 9 100 000 m2 und die Hauptnutzungsfläche etwa 3 100 000 m2.In dieser Tätigkeit wurde Schulbau Hamburg mit der Durchführung des Wettbewerbs für den Neubau einer Grundschule mit Gemeinschafts- und Ganztagsflächen sowie einer Zweifeldsport-halle am Standort Baakenallee (Baufeld 94, HafenCity), in Hamburg beauftragt. Der Zuschnitt des zu beplanenden Grundstücks steht fest. Die Wettbewerbsaufgabe befindet sich im Bereich des Grundstücks 94 a+b als Eckgebäude am Lola – Rogge – Platz. Das Gebäude ist nach dem Hafen City Umweltzeichen in Gold (www.hafencity.com) zu realisieren. Es sind keine PKW – Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen.Standort und PlanungDas Grundstück befindet sich am Lola-Rogge-Platz, dem zentralen Platz des neuen Wohnungsbauquartiers Baakenhafen. Die Schule soll sich mit Ihrem Eingangsbereich auf den Lola-Rogge Platz orientieren. Um eine Nutzung zu ergänzen, die auch außerhalb der Schulzeiten für publikumsintensive Frequenzen sorgen kann, ist am Platz auf dem Grundstück auch ein Laden/Cafe vorgesehen.Die östlich an die Schule angrenzende Kita ist mit einer BGF von rund 1 900 m2 sowie entsprechenden Außenbereichen vorgesehen. Die Planung der Kita ist nicht Bestandteil der Wettbewerbsaufgabe, jedoch sind bauliche Übergänge zwischen der Schule und der Kita in allen Geschossen herzustellen.Die Grundschule ist 4-zügig zu planen. Es ist von einer Schülerzahl von max. 460 Schülern auszugehen. Insgesamt sind bei einer 4-Zügigkeit 5 643,60 m2 NGF inkl. Sportflächen für die Schulnutzung vorgesehen. Insgesamt sind 2 300 m2 Schulhoffläche (nutzbare und bespielbare Außenfläche) für die Grundschule nachzuweisen. Die Nutzung von Dachflächen ist möglich. Der verbindliche Übergabetermin an den Nutzer ist der 1.8.2018. Zusätzlich sind eine Ladenfläche im Erdgeschoss mit einer NGF in Höhe von 295 m2 und im Warftgeschoss eine Fläche für eine Wasserwerkstatt mit einer Fläche von 371 m2 NGF zu planen.Mit der Auslobung wird den ausgewählten Teilnehmern des Wettbewerbs der Funktionsplan von APB Architekten sowie ein Auszug aus der Machbarkeitsstudie „Phase 0“ (Raum- und Funktionszusammenhänge) des büro luchterhandt beigefügt.Kostenobergrenze:Für das Bauvorhaben besteht eine Kostenobergrenze für den Hochbau und technischen Ausbau in Höhe von 11 500 000 EUR (Bruttobaukosten KG 300 und 400 gem. DIN 276,). Diese Kostenobergrenze ist im Rahmen der Vorentwurfsplanung des Wettbewerbs zwingend einzuhalten.Verfahren:Der Wettbewerb wird gemäß VOF Kapitel 2 und § 3 (2) Richtlinien für Planungswettbewerbe der Freien und Hansestadt Hamburg (RPW der FHH 2015), als nichtoffener, hochbaulicher Realisierungswettbewerb für bis zu 10 Teilnehmer, mit einem vorgeschalteten öffentlichen Bewerbungsverfahren ausgeschrieben. Die Wettbewerbsbeiträge bleiben bis zur jeweiligen Entscheidung des Preisgerichts anonym (§1 (4) RPW 2015). Die Wettbewerbssprache ist deutsch.Der Wettbewerbsausschuss der Hamburgischen Architektenkammer hat beratend mitgewirkt und die Registriernummer Nr. NO_13_15_HRW mit Datum vom 28.8.2015 erteilt.Das Verfahren wird fachlich durch das büro luchterhandt, Hamburg betreut.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71240000
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Der Zulassungsbereich umfasst die Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) und ergänzender Abkommen.Arbeitsgemeinschaften (Bietergemeinschaften) von Architekten sind zugelassen und müssen als solche im Bewerbungsbogen kenntlich gemacht werden. Jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft muss die geforderte Berufsqualifikation (siehe Punkt III.2)) nachweisen und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Im Falle der Bewerbung als Arbeitsgemeinschaft ist der Bewerbungsbogen von allen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft auszufüllen. Ein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft ist als bevollmächtigter Vertreter und Ansprechpartner zu benennen (Anlage 1E). Jedes Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft darf nur eine Bewerbung einreichen, Mehrfachbeteiligungen sind nicht zulässig.Im Rahmen der Vorbereitung des Verfahrens wurde ein städtebaulicher Funktionsplan durch ein externes Planungsbüro erstellt. Diese liegt als abgeschlossene Leistung vor. Der Ersteller der Funktionsplanung ist nicht vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen.In dem vorgeschalteten, offenen Bewerbungsverfahren sollen insgesamt 10 Büros/Arbeitsgemeinschaften für die Teilnahme an dem Wettbewerb ausgewählt werden. 8 Teilnehmer sollen aus der Kategorie „Bewerber mit aufgabenbezogener Bauerfahrung“ ausgewählt werden. Jeweils ein Teilnehmer soll mittels Losverfahren aus den Kategorien „Junges Büro“ und „Kleines Büro“ ausgewählt werden.Die Auswahl der 8 Teilnehmer aus der Kategorie „bewerber mit aufgabenbezogener Bauerfahrung“ erfolgt durch ein von dem Auslober berufenes Gremium. Voraussetzung der Auswahl durch das Gremium sind die aus den ausgefüllten Formblättern des Bewerberbogens ersichtlichen Nachweise.Für die beiden folgenden Kategorien findet jeweils ein Losverfahren statt:Ein Teilnehmer aus der Kategorie „junges Büro“ und ein Teilnehmer aus der Kategorie „kleines Büro“.Angaben und Formalien, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:A) Für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist zwingend ein Bewerbungsbogen (Formblatt) zu verwenden, vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und die darin geforderten Anlagen mit abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Angaben zu fordern. Die Bewerbungsunterlagen inklusive der Bewerbungsformblätter sind bei der oben genannten Kontaktstelle oder unter der E-Mailadresse vergabestellesbh@sbh.fb.hamburg.de anzufordern. Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 28.9.2015 um 14:00 Uhr bei der unter Punkt I.1) genannten Adresse eingereicht werden. Der Poststempel gilt nicht! Bewerbungen, die nach dem genannten Termin eingeliefert werden, können nicht berücksichtigt werden. Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen.Bewerbungen per E-Mail oder Fax sind nicht zulässig.B) Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen abzugeben:vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular inkl. folgender Erklärungen und Nachweise:— Anlage 1A: Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (sofern erforderlich in Kopie);— Anlage 1B: Erklärung zur Zuverlässigkeit des Bewerbers (Vordruck);— Anlage 1B-1: Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben (Vordruck);— Anlage 1C: Erklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen gemäß § 4 (2) VOF (Vordruck);— Anlage 1D: Bereitschaft zur Verpflichtung gem. Verpflichtungsgesetz (Vordruck);— Anlage 1E: Bevollmächtigung des Vertreters bei Bietergemeinschaften (Vordruck);— Anlage 1F: Angaben zu Auftragsteilen in einer Arbeitsgemeinschaft (Vordruck);— Anlage 1G: Erklärung über die Leistungsbereitstellung bei Unterauftragsnehmern (Vordruck);— Anlage 1H: Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (Vordruck);— Anlage 2A: Bescheinigung über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut (Kopie des Versicherungsscheins) oder eine Erklärung des Versicherers, dass ein Versicherungsschutz bis zu den geforderten Versicherungssummen im Falle der Beauftragung gewährt wird. Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens ist ein Versicherungsschutz mit Deckungssummen für Personenschäden von mindestens 1 500 000 EUR (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden von mindestens 500 000 EUR (pro Schadensfall) nachzuweisen. Es ist darüber hinaus der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssummen beträgt, d. h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei der Bewerberin bzw. dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z. B. aus anderen Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt. Im Auftragsfall sind die Deckungssummen wie folgt nachzuweisen: Für Personenschäden auf 3 000 000 EUR (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden auf mindestens 1 000 000 EUR (pro Schadensfall). Die Maximierung der Ersatzleistung beträgt mindestens das Zweifache der erhöhten Versicherungssummen. Sofern die erhöhten Versicherungssummen (3 000 000 EUR/1 000 000 EUR) im Rahmen der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung nicht nachgewiesen werden können, ist die schriftliche Bestätigung der Versicherung bzw. des Kreditinstituts, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein, einzureichen. Versicherungsnachweise bei Arbeits- bzw. Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden.— Anlage 2B: Nachweis über die Berufszulassung oder Bescheinigung über die berufliche Befähigung des Bewerbers (in Kopie).Bei Bewerbungen in der Kategorie „Bewerber mit aufgabenbezogener Bauerfahrung“:— Anlage 2C: Erklärung über den Teilumsatz des Bewerbers für den Leistungsbereich gem. § 34 HOAI in den letzte 3 Geschäftsjahren (Vordruck). Der durchschnittliche Jahresumsatz muss in den letzten 3 Geschäftsjahren (2012, 2013, 2014) mindestens 600 000 EUR (netto) erreichen.— Anlage 2D: Erklärung über die Anzahl an der fachlich geeigneten festangestellten Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren (Vordruck). Für den Leistungsbereich gem. § 34 HOAI sind im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2012, 2013, 2014) mindestens 6 Mitarbeiter mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss nachzuweisen.— Anlage 3, 3A und 3B: Detaillierte Darstellung von 2 vergleichbaren Referenzprojekten für den Leistungsbereich gem. § 34 HOAI (Vordruck und Präsentationsblätter). Zusätzlich zu den Formblättern sind die 2 Projekte auf maximal je einem DIN A3 Blatt einseitig mit Zeichnungen und Fotos detailliert vorzustellen.— Anlage 4A: Kategorie „Bewerber mit aufgabenbezogener Bauerfahrung“: Darstellung von 2 vergleichbaren Referenzprojekten (Vordruck) Bei Bewerbungen in der Kategorie „Junges Büro“ :— Anlage 4B: Kategorie „Junges Büros“: Kammerurkunde/Bescheinigung über den Ersteintrag in der Architektenkammer frühestens ab dem 1.1.2008 für alle Büroinhaber, Teilhaber und benannten Entwurfsverfasser (in Kopie).Bei Bewerbungen in der Kategorie „Kleines Büro“:— Anlage 4C: Kategorie „kleines Büro“: Erklärung des Steuerberaters über die Anzahl der angestellten Architekten/Absolventen der Fachrichtung Architektur der letzten 3 Geschäftsjahre oder Eigenerklärung mit Nachweis der Qualifikation oder des Hochschulabschlusses für die entsprechenden Mitarbeiter.C) Die aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden und Referenzschreiben), d. h. nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Die geforderten Unterlagen sind bei Arbeitsgemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen.D) Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn die nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Da die Amtssprache für dieses Verfahren Deutsch ist, sind alle fremdsprachige Urkunden oder Nachweise zu übersetzen. Eine eigenverantwortliche Übersetzung ist ausreichend. Etwaige Übersetzungskosten trägt der Bewerber selbst.E) Das Format der Unterlagen darf DIN A3 nicht überschreiten. Die einzureichenden Unterlagen sind bitte deutlich sichtbar mit Ziffern und Buchstaben in der im Bewerbungsbogen vorgegebenen Reihenfolge zu kennzeichnen.F) Die Bewerbung und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Die Bewerbung ist in einem als Teilnahmeantrag (mit Angabe der Vergabenummer) gekennzeichneten, verschlossenen Umschlag einzureichen.G) Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem und unterschriebenem Bewerbungsbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen einzureichen. Der Bewerberbogen und die Vordrucke sind in den Originalen an den gekennzeichneten Stellen zu unterschreiben. Gescannte oder kopierte Unterschriften werden nicht zugelassen.H) Bei fehlenden Nachweisen, die nicht fristgerecht und/oder nicht vollständig nachgereicht wurden oder falschen Angaben bleibt ein Ausschluss von der Wettbewerbsteilnahme vorbehalten. Für diesen Fall oder wenn ein ausgewählter Bewerber seine Teilnahme bis zum genannten Datum nicht bestätigt, werden Nachrücker (getrennt für „Bewerber mit aufgabenbezogener Berufserfahrung“, Bewerber der Rubrik „junges“ Büro und Bewerber der Kategorie „kleines“ Büro) in einer Reihenfolge festgelegt und zur Teilnahme zugelassen.I) Über den o.g. Umfang hinausgehende Unterlagen werden für die Auswahl nicht berücksichtigt.J) Alle Bewerber werden schriftlich durch die Vergabestelle per Fax über das Ergebnis des Bewerbungsverfahrens informiert.Es sollen bis zu 10 teilnehmende Büros/Arbeitsgemeinschaften ausgewählt werden. Die Auswahl der bis zu 10 Wettbewerbsteilnehmer erfolgt mittels eines offenen Bewerbungsverfahrens, wobei 8 Teilnehmer aus der Kategorie „Bewerber mit aufgabenbezogener Bauerfahrung“ ausgewählt werden (Anforderungen s. u.).Für die beiden folgenden Kategorien findet jeweils ein Losverfahren statt:Ein Teilnehmer aus der Kategorie „Junges Büro“ undein Teilnehmer aus der Kategorie „Kleines Büro“.Anforderungen an die Bewerber der Kategorie „Mit aufgabenbezogener Bauerfahrung“Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, 8 Bewerber aus, die er zur Teilnahme am Wettbewerb auffordert. Der bei der Auswahl verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird mit dem Bewerbungsbogen versandt.Von den Bewerbern der Kategorie „mit aufgabenbezogener Bauerfahrung“ sind in den vorgegebenen Bewerbungsformblättern (Anlage 4a) Angaben zu 2 Projekten zu leisten, die von dem Bewerber entsprechend § 34 HOAI Leistungsbild Gebäude, mindestens die LP 2-4 sowie mind. LP 5 in Teilen bearbeitet wurden.Für jedes Projekt Angaben zu:— Auftraggeber/Bauherr mit Ansprechpartner (Name, Adresse, Telefonnummer),— Projektname und Funktion/Nutzung (falls zutreffend: Angabe zum Schultyp/Art der Bildungsstätte und schulischer Nutzbereich),— Maßgeblich beteiligte Mitarbeiter und Projektleiter,— Standort (Anschrift),— Leistungszeitraum,— Größe in m2 NGF Neubau und Angabe, welchen Umfang ggf. Sanierung und Umbaumaßnahmen betrafen,— Gesamtbausumme (Gesamtbaukosten KG 300 + 400 in EUR netto und je m2 NGF) getrennt für Neubau und Maßnahmen im Bestand,— Leistungsphasen, die für das vorgestellte Projekt vom Bewerber erbracht wurden (mind. LP 2-4 sowie LP5-8 in Teilen, § 34 HOAI Leistungsbild Gebäude).Zusätzlich zu den Formblättern sind die 2 Projekte auf maximal je einem DIN A3 Blatt einseitig mit Zeichnungen und Fotos detailliert vorzustellen (Vordruck). Diese Unterlagen sollen dem Auswahlgremium einen Einblick in die gestalterische Detailarbeit des Bewerbers – möglichst am ausgeführten Projekt – ermöglichen.Anforderungen an die Bewerber der Kategorie „Junges Büro“Zur Kategorie „Junges Büro“ zählen Bewerber, deren Ersteintrag in die Architektenkammer frühestens ab dem 1.1.2008 vermerkt ist. Berufsanfänger müssen eine Kopie der Kammerurkunde aller Büroinhaber, Teilhaber und Entwurfsverfasser einreichen.Anforderungen an die Bewerber der Kategorie „Kleines Büro“:Zur Kategorie „Kleines Büro“ zählen Bewerber, in deren Büro maximal 5 angestellte Architekten bzw. Absolventen der Fachrichtung Architektur beschäftigt sind (weitere sonstige Mitarbeiter sind hier nicht relevant). Kleine Büros müssen eine Erklärung ihres Steuerberaters einreichen, dass das Büro maximal 5 angestellte Architekten bzw. Absolventen der Fachrichtung Architektur im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre (2012, 2013, 2014) beschäftigt hat. Sollte der Bewerber keinen Steuerberater beauftragt haben, ist eine verbindliche Eigenauskunft einzureichen.Auswahlkriterien:Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, 10 Bewerber aus, die er zur Teilnahme am Wettbewerb auffordert. Der bei der Auswahl verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird mit dem Bewerbungsbogen versandt.Auswahlgremium:Aus dem Bewerberfeld Büros mit „aufgabenbezogener Bauerfahrung“ findet nach Prüfung der formellen Mindestanforderungen eine qualitative Auswahl der 8 Teilnehmer durch ein von dem Auslober berufenes Gremium unter der Beteiligung der Bereichsleitung Mitte SBH statt. Voraussetzung der Auswahl durch das Gremium sind die aus den ausgefüllten Formblättern des Bewerberbogens ersichtlichen Nachweise. Hierfür werden für folgende Projekteigenschaften Punkte vergeben (siehe Auswahlbogen, max. 14 Punkte je Projekt): Vergleichbare Baufgabe: 1-3 Punkte, vergleichbare Größe: 1-2 Punkte,Vergleichbarer Leistungsbereich: 2-4 Punkte, Qualität: max. 3 Punkte,Vergleichbarer Kostenkennwert: 0-2 PunkteLosziehung:Die Auswahl von jeweils einem Teilnehmer aus den Kategorien „Junges Büro“ und „Kleines Büro“ erfolgt in Form einer Losziehung. Die Losziehung erfolgt für die genannten Kategorien jeweils aus einem separaten Lostopf. Die Losziehung findet unter Aufsicht eines von der auslobenden Dienststelle unabhängigen Beamten statt.Bei fehlenden Nachweisen, die nicht fristgerecht und/oder nicht vollständig nachgereicht wurden oder falschen Angaben bleibt ein Ausschluss von der Wettbewerbsteilnahme vorbehalten. Für diesen Fall oder wenn ein ausgewählter Bewerber seine Teilnahme bis zum genannten Datum nicht bestätigt, werden Nachrücker (getrennt für „Bewerber mit aufgabenbezogener Berufserfahrung“ und Bewerber der Rubrik „Junges Büro“/„Kleines Büro“) in einer Reihenfolge festgelegt und zur Teilnahme zugelassen.Alle Bewerber werden schriftlich durch die Vergabestelle per Fax über das Ergebnis des Bewerbungsverfahrens informiert.
III.2) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: jaZur Bewerbung für die Teilnahme am Wettbewerb zugelassen sind gem. § 19, Abs. 1 und 3 VOF Architekten, die Leistungen gemäß §34 HOAI erbringen.Die Berechtigung zur Teilnahme besitzen:— Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als Architekten (Leistungsbild im Bereich § 34 HOAI) tätig sind und dementsprechend gemäß den jeweiligen Vorschriften ihres Heimatlandes zum Führen der Berufsbezeichnung berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, deren Anerkennung bezogen auf Mitgliedsstaaten der EU nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist und der berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden.— Juristische Personen, sofern sie einen für die Durchführung der Aufgabe Verantwortlichen benennen, die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt. Die Bewerber müssen bauvorlageberechtigt nach § 67 der Hamburgischen Bauordnung sein. Mehrfachbewerbungen bzw. Mehrfachteilnahme auch einzelner Mitglieder einer Bürogemeinschaft (Partner, freie Mitarbeiter oder Angestellte) haben das Ausscheiden der gesamten Bürogemeinschaft zur Folge, sofern hierbei eine personelle Identität vorliegt, d. h. Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Dies betrifft auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers, sofern hierbei eine personelle Identität vorliegt. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Einreichungsfrist erfüllt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Art des Wettbewerbs
NichtoffenGeplante Teilnehmerzahl: 10
IV.2) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer
IV.3) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die Beurteilung erfolgt nach den Kriterien:— Erfüllung der formalen Vorgaben;— Hochbauliches Konzept;— Städtebauliche Qualität;— Berücksichtigung der planungs- und bauordnungsrechtlichen Anforderungen;— Erfüllung und Qualität der Umsetzung des Raum- und Funktionsprogramms;— Einhaltung des Kostenrahmens sowie Wirtschaftlichkeit in Unterhalt und Betrieb.Eine detaillierte Aufstellung der Unterkriterien wird im Verfahrensteil der Auslobung bekannt gegeben. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
IV.4) Verwaltungsangaben
IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
SBH W 002/2015
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden
UnterlagenSchlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 25.9.2015 - 14:00
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 28.9.2015 - 14:00
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte
Bewerber
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
Teilnahmeanträge verfasst werden könnenDeutsch.
IV.5) Preise und Preisgericht
IV.5.1) Angaben zu Preisen:
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: jaAnzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Die Ausloberin stellt die Wettbewerbssumme von 108 000 EUR (netto) bereit. Es ist beabsichtigt, einen Teil der Wettbewerbssumme in Form eines Bearbeitungshonorars auszuschütten und zu gleichen Teilen auf die Teilnehmer für die Erfüllung der in der Auslobung definierten Leistungen zu verteilen (siehe IV.5.2)).Es sollen fünf Preise (Preissumme insgesamt: 68 000 EUR (netto) vergeben werden.1. Preis 21 000 EUR;2. Preis 17 000 EUR;3. Preis 13 000 EUR;4. Preis 10 000 EUR;5. Preis 7 000 EUR.Das Preisgericht ist berechtigt, eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme gemäß (§ 7 Abs. 2 Satz 4 RWP 2015) vorzunehmen.
IV.5.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
Die gemäß RPW ermittelte Wettbewerbssumme von 108 000 EUR (netto) wird anteilig (Aufteilung: 55-65 % Preissumme und ca. 35-45 % Bearbeitungshonorar) als Bearbeitungssumme (40 000 EUR (netto)) zu gleichen Teilen an die Teilnehmer für die Erbringung der in der Auslobung definierten Leistungen einschließlich Modell, bei fristgerechter Einreichung einer prüfungsfähigen Wettbewerbsarbeit, ausgezahlt.
IV.5.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein
IV.5.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber bindend: nein
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Die Besetzung der Jury wird mit Versenden der Wettbewerbsunterlagen bekannt gegeben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2) Zusätzliche Angaben:
Die im Auswahlverfahren ermittelten Bewerber, die zu dem weiteren Verfahren zugelassen sind, erhalten die Wettbewerbsunterlagen nach ihrer Teilnahmebestätigung unaufgefordert zugesandt.Der Wettbewerb wird gemäß RPW der FHH 2015 durchgeführt.Hinweis zu IV.5.3) und IV.5.4):Es handelt sich um einen hochbaulichen Wettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren. Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe gemäß § 6 (2) RPW der FHH 2015. Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts und entsprechend der § 8 (2) RPW der FHH 2015 einen der Preisträger mit der weiteren Bearbeitung des Projektes beauftragen, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, insbesondere soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird. Beauftragt werden stufenweise Planungsleistungen mind. bis zur abgeschlossenen Leistungsphase 5 gemäß HOAI § 34 (für die Leistungsphase 5 ggf. nur Teile davon (mind. die qualitätssichernden Bestandteile)). Die Beauftragung erfolgt als optionale Bestimmung des AG ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen, ggf. bis Leistungsphase 9.Alle mit Preisen oder Anerkennungen ausgezeichneten Arbeiten werden gem. § 8 Abs. 3 RPW der FHH 2015 Eigentum der Ausloberin. Das Urheberrecht einschließlich des Schutzes gegen Nachbauen und das Recht auf Veröffentlichung der Entwürfe bleibt jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer erhalten. Für das hier ausgeschriebene Bauvorhaben ist eine Kostenobergrenze für den Hoch- und technischen Ausbau in Höhe von 11 500 000 EURO (Bruttobaukosten KG 300 und 400) haushaltsmäßig anerkannt.SBH | Schulbau Hamburg wird als Bauherr für alle baulichen Komponenten der Wettbewerbsaufgabe fungieren. Die Kostenobergrenze ist im Rahmen der Vorentwurfsplanung des Wettbewerbs bereits sorgfältig zu beachten. Die Ausloberin beabsichtigt, nach der Preisgerichtsentscheidung zunächst eine qualifizierte Kostenschätzung gemäß DIN 276 aufstellen zu lassen, da die Einhaltung dieser Kostenobergrenze wie auch eine wirtschaftliche Planung Voraussetzung für die Realisierung und weitere Beauftragung ist. Zur Gewährleistung einer wirtschaftlichen Realisierung erwartet die Ausloberin insbesondere die kurzfristige Überarbeitung des zur weiteren Bearbeitung empfohlenen Entwurfs nach den Empfehlungen des Preisgerichts und die Konkretisierung wesentlicher baulicher Standards wie auch die Erstellung einer qualifizierten Kostenschätzung (s. o.). Die Ausloberin behält sich vor, sofern ein Teilnehmer aus der Kategorie „Junges Büro“/„Kleines Büro“ vom Preisgericht zur weiteren Bearbeitung empfohlen wird, für die Realisierung die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Architekturbüro zu fordern. Bei der Wahl dieses Büros ist eine Zustimmung der Ausloberin erforderlich. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Anforderung der Auftraggeberin ein ausreichend besetztes Büro am Ausführungsort zu errichten und zu unterhalten.Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und sobald der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.Im Anschluss an den hochbaulichen Wettbewerb werden alle mit Preisen ausgezeichneten.Wettbewerbsteilnehmer zur Abgabe eines Honorarangebots aufgefordert und zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot nach den folgenden Kriterien:1. Wettbewerbsergebnis 30 %;2. Fachlicher Wert 15 %;3. Qualität 15 %;4. Kundendienst 5 %;5. Ausführungszeitraum 5 %;6. Honorarangebot 30 %.Voraussichtliche Termine des Wettbewerbs:Versendung der Auslobung an die ausgewählten Teilnehmer: 44. KW 2015;Rückfragenkolloquium: 12.11.2015;Abgabe der Wettbewerbsarbeiten: 3. KW 2016;Abgabe Modell: 3. KW 2016;Preisgerichtssitzung: 8. KW 2016;Fertigstellung: 1.8.2018.
VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen HamburgNeuenfelder Straße 1921109 HamburgDEUTSCHLANDFax: +49 4428402039
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen.
VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteiltSBH | Schulbau Hamburg, Rechtsabteilung U 1An der Stadthausbrücke 120355 HamburgDEUTSCHLANDFax: +49 40427310143
VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28.8.2015

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