- Dokumentation des Wettbewerbs
- Dokumentation des realisierten Projekts:
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Veröffentlicht als:
- Dokumentation
- Zwischenbericht
- Weiterverfolgt
- wa-ID
- wa-2025244
- Tag der Veröffentlichung
- 05.11.2018
- Aktualisiert am
- 31.10.2024
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EWG
- Teilnehmer
- Freischaffende, angestellte und beamtete Architekten
- Beteiligung
- 17 Arbeiten
- Auslober
- BBS Bau- und Betriebsservice GmbH
- Bewerbungsschluss
- 03.12.2018
- Abgabetermin Pläne
- 12.02.2019
- Abgabetermin Modell
- 19.02.2019
- Preisgerichtssitzung
- 08.04.2019
- Fertigstellung
- 2023
Verfahrensart
Nicht offener Planungswettbewerb mit Ziel Realisierung nach RPW 2013 mit nachgelagertem Verhandlungsverfahren über Objektplanungsleistungen nach HOAI
Gesetzte Teilnehmer
Birk Heilmeyer und Frenzel Architekten, Stuttgart
Fink Thurnher Architekten, A-Bregenz
Florian Nagler Architekten, München
Motorlab Architekten, Mannheim
Reinhard Bauer Architekten, München
wulf architekten, Stuttgart
Wettbewerbsaufgabe
Auf dem Konversionsstandort der ehemaligen Kasernen Benjamin FRANKLIN Village, Funari Barracks und Sullivan Barracks soll im Norden der Stadt Mannheim bis zum Jahr 2023 ein neues Stadtquartier mit rund 9.000 Einwohner*innen entstehen (wa-ID: wa-2018055). Bei dieser Einwohnerzahl besteht im Endausbau der Bedarf an einer eigenständigen, neuen Grundschule mit dauerhaft 350 bis 390 Schüler*innen.
Ziel ist der Neubau einer vierzügigen Ganztagesgrundschule sowie der Neubau einer Doppelsporthalle.
Der Standort befindet sich ganz im Westen von FRANKLIN an der Wasserwerkstraße. Er ist Teil der ehemals auch von den U.S.-Streitkräften schulisch genutzten Fläche; hier befand sich die Elementary-School.
Von der bestehenden Elementary-School bleiben der Verwaltungstrakt und die Sporthalle dauerhaft erhalten. Das neue Schulgebäude soll zum integrativen Bestandteil des Umfeldes werden, eine „Inselentwicklung“ der zukünftigen Grundschule soll nicht erfolgen. Dazu wird die Synergie von Bestand und Neubau angestrebt und die Idee eines Campus-Charakters des gesamten Gebietes verfolgt. Auf eine hohe Qualität der Außenräume ist zu achten.
Ferner ist vorgesehen, den ersten, an der Wasserwerkstraße gelegenen Gebäudeflügel A für den dauerhaften Betrieb für kulturelle Nutzungen zu erhalten. Gebäudeflügel B wird als Interim für die Nutzung als Schule bis zur Fertigstellung des mit diesem Wettbewerb zu planenden Neubaus erhalten. Im Anschluss an die Fertigstellung des Schulneubaus soll die Schulgemeinschaft umgezogen und der Flügel B abgebrochen werden. Auf der frei werdenden Fläche soll die Doppelsporthalle errichtet werden. Die Bauaufgabe ist daher in zwei Bauabschnitten umzusetzen.
Die Bauherrin stellt sich einen zeitgemäßen Holzbau vor, der als beispielhaftes Projekt für eine nachhaltige Bauweise die Leistungsfähigkeit des Holzbaus belegt und durch seine beispielgebende Architektur über die Region hinaus Wirkung erzielt.
Der Neubau der Ganztagesgrundschule soll zum Schuljahr 2022/23, also im September 2022, bezogen werden.
Competition assignment
At the site of the former barracks - FRANKLIN Village - a new urban quarter for 9,000 residents shall be developed by 2023 (wa-ID: wa-2018055) with a new all-day primary school for up to 390 pupils and a new sports hall.
Of the existing school from the U.S. Armed Forces, the administrative wing and sports hall shall remain. The new school building shall become an integral part of the environment, synergizing with the old building. A campus character shall be created with high quality outdoor spaces. There will be two building phases: Wing A shall be kept for cultural uses. Wing B will operate as school building until the new school is completed. Then wing B will be demolished and the vacant grounds will be used for the new sports hall. The client envisages a contemporary timber construction as an exemplary project for sustainable construction, achieving an effect beyond the region. The new building shall be completed by September 2022.
Fachpreisrichter*innen/Jury
Prof. Hartmut Eckhardt, Darmstadt (Vors.)
Klaus Elliger, Stadt Mannheim
Achim Judt, MWSP Mannheim
Prof. Kerstin Schultz, Beraterkreis Franklin
Prof. Carola Wiese, Darmstadt
Julia Klumpp, Stuttgart
Markus Lager, Berlin
Jörg Finkbeiner, Berlin/Baiersbronn
Peter Doberass, BBS Mannheim
Sachpreisrichter*innen
Dr. Ulrike Freundlieb, Bgm., Stadt Mannheim
Karl-Heinz Frings, BBS Mannheim
Lutz Jahre, Stadt Mannheim
Reinhold Götz, Gemeinderat
Dirk Grunert, Gemeinderat
Roland Weiß, Gemeinderat
Gerd Stüber-Fehr, BBR-Vertreter
Hans-Jürgen Heißner, Stadt Mannheim
Preisgerichtsempfehlung
Das Preisgericht empfiehlt, die drei Arbeiten aufzufordern, die kritischen Anmerkungen aus der Stellungnahme des Preisgerichts in eine Überarbeitung im Rahmen des VgV-Verhandlungsverfahrens einfließen zu lassen.
Nicht offener Planungswettbewerb mit Ziel Realisierung nach RPW 2013 mit nachgelagertem Verhandlungsverfahren über Objektplanungsleistungen nach HOAI
Gesetzte Teilnehmer
Birk Heilmeyer und Frenzel Architekten, Stuttgart
Fink Thurnher Architekten, A-Bregenz
Florian Nagler Architekten, München
Motorlab Architekten, Mannheim
Reinhard Bauer Architekten, München
wulf architekten, Stuttgart
Wettbewerbsaufgabe
Auf dem Konversionsstandort der ehemaligen Kasernen Benjamin FRANKLIN Village, Funari Barracks und Sullivan Barracks soll im Norden der Stadt Mannheim bis zum Jahr 2023 ein neues Stadtquartier mit rund 9.000 Einwohner*innen entstehen (wa-ID: wa-2018055). Bei dieser Einwohnerzahl besteht im Endausbau der Bedarf an einer eigenständigen, neuen Grundschule mit dauerhaft 350 bis 390 Schüler*innen.
Ziel ist der Neubau einer vierzügigen Ganztagesgrundschule sowie der Neubau einer Doppelsporthalle.
Der Standort befindet sich ganz im Westen von FRANKLIN an der Wasserwerkstraße. Er ist Teil der ehemals auch von den U.S.-Streitkräften schulisch genutzten Fläche; hier befand sich die Elementary-School.
Von der bestehenden Elementary-School bleiben der Verwaltungstrakt und die Sporthalle dauerhaft erhalten. Das neue Schulgebäude soll zum integrativen Bestandteil des Umfeldes werden, eine „Inselentwicklung“ der zukünftigen Grundschule soll nicht erfolgen. Dazu wird die Synergie von Bestand und Neubau angestrebt und die Idee eines Campus-Charakters des gesamten Gebietes verfolgt. Auf eine hohe Qualität der Außenräume ist zu achten.
Ferner ist vorgesehen, den ersten, an der Wasserwerkstraße gelegenen Gebäudeflügel A für den dauerhaften Betrieb für kulturelle Nutzungen zu erhalten. Gebäudeflügel B wird als Interim für die Nutzung als Schule bis zur Fertigstellung des mit diesem Wettbewerb zu planenden Neubaus erhalten. Im Anschluss an die Fertigstellung des Schulneubaus soll die Schulgemeinschaft umgezogen und der Flügel B abgebrochen werden. Auf der frei werdenden Fläche soll die Doppelsporthalle errichtet werden. Die Bauaufgabe ist daher in zwei Bauabschnitten umzusetzen.
Die Bauherrin stellt sich einen zeitgemäßen Holzbau vor, der als beispielhaftes Projekt für eine nachhaltige Bauweise die Leistungsfähigkeit des Holzbaus belegt und durch seine beispielgebende Architektur über die Region hinaus Wirkung erzielt.
Der Neubau der Ganztagesgrundschule soll zum Schuljahr 2022/23, also im September 2022, bezogen werden.
Competition assignment
At the site of the former barracks - FRANKLIN Village - a new urban quarter for 9,000 residents shall be developed by 2023 (wa-ID: wa-2018055) with a new all-day primary school for up to 390 pupils and a new sports hall.
Of the existing school from the U.S. Armed Forces, the administrative wing and sports hall shall remain. The new school building shall become an integral part of the environment, synergizing with the old building. A campus character shall be created with high quality outdoor spaces. There will be two building phases: Wing A shall be kept for cultural uses. Wing B will operate as school building until the new school is completed. Then wing B will be demolished and the vacant grounds will be used for the new sports hall. The client envisages a contemporary timber construction as an exemplary project for sustainable construction, achieving an effect beyond the region. The new building shall be completed by September 2022.
Fachpreisrichter*innen/Jury
Prof. Hartmut Eckhardt, Darmstadt (Vors.)
Klaus Elliger, Stadt Mannheim
Achim Judt, MWSP Mannheim
Prof. Kerstin Schultz, Beraterkreis Franklin
Prof. Carola Wiese, Darmstadt
Julia Klumpp, Stuttgart
Markus Lager, Berlin
Jörg Finkbeiner, Berlin/Baiersbronn
Peter Doberass, BBS Mannheim
Sachpreisrichter*innen
Dr. Ulrike Freundlieb, Bgm., Stadt Mannheim
Karl-Heinz Frings, BBS Mannheim
Lutz Jahre, Stadt Mannheim
Reinhold Götz, Gemeinderat
Dirk Grunert, Gemeinderat
Roland Weiß, Gemeinderat
Gerd Stüber-Fehr, BBR-Vertreter
Hans-Jürgen Heißner, Stadt Mannheim
Preisgerichtsempfehlung
Das Preisgericht empfiehlt, die drei Arbeiten aufzufordern, die kritischen Anmerkungen aus der Stellungnahme des Preisgerichts in eine Überarbeitung im Rahmen des VgV-Verhandlungsverfahrens einfließen zu lassen.
03/11/2018 S212 - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren
Deutschland-Mannheim: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2018/S 212-486530
Wettbewerbsbekanntmachung
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
BBS Bau- und Betriebsservice GmbH
Leoniweg 2
Mannheim
68167
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Bernd-Ulrich Günther (Bieterkommunikation nur über eVergabe) E-Mail: bernd-ulrich.guenther@bbs-mannheim.de
NUTS-Code: DE126
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: bbs-mannheim.de/
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-BBS-2018-0002
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-BBS-2018-0002
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Städtische Gesellschaft
I.5) Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Sanierung, Planung, Bau, Finanzierung, Instandhaltung und Bewirtschaftung von kommunalen Zwecken dienenden Bauten der Stadt Mannheim, insbesondere von Schulen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Nichtoffener Planungswettbewerb mit Ziel Realisierung nach RPW 2013 mit nachgelagertem Verhandlungsverfahren über Objektplanungsleistungen nach HOAI für den Neubau Grundschule FRANKLIN in Mannheim
Referenznummer der Bekanntmachung: X-BBS-2018-0002 (Vergabenummer für www.deutsches-ausschreibungsblatt.de)
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71221000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Objektplanungsleistungen nach HOAI (LPH 1-8, stufenweise ab LPH5) für den Neubau einer Grundschule in Holz/Holzhybrid Bauweise in Mannheim.
Gegenstand der Beschaffung ist der Neubau der vierzügigen Ganztagesgrundschule sowie der Neubau einer Doppelsporthalle auf dem Areal der ehemaligen Elementary-School auf FRANKLIN. Das vorgegebene Raumprogramm und die Funktionsflächen sind vollständig umzusetzen. Der Neubau der Ganztagesgrundschule soll zum Schuljahr 2022/23, also im September 2022, bezogen werden. Die Doppelsporthalle soll im darauffolgenden Jahr in Betrieb gehen.
Bauherrin ist die Stadt Mannheim.
Die Bauherrin stellt sich für die Wettbewerbsaufgabe einen zeitgemäßen Holzbau vor, der als beispielhaftes Projekt für eine nachhaltige Bauweise die Leistungsfähigkeit des Holzbaus belegt und durch seine beispielgebende Architektur über die Region hinaus Wirkung erzielt.
Als erster Bauabschnitt soll auf dem frei zu machenden Wettbewerbsgrundstück Baufeld 1 die Grundschule einschl. der erforderlichen Pausenhofflächen und Flächen für die Bewirtschaftung sowie Stellplätze für Fahrräder errichtet werden. Nach Fertigstellung des ersten Bauabschnittes zieht die Schule vom Interim in den Neubau um.
Im zweiten Bauabschnitt wird dann der Flügel B und die provisorische Mensa der Elementary-School abgebrochen. Auf der frei werdenden Grundstücksfläche soll im Anschluss die Doppelsporthalle sowie weitere Erschließungsflächen insbesondere für den PKW-Verkehr und die notwendige Parkierung erstellt werden.
Der nördliche Teil der ehemaligen Elementary-School sowie Gebäudeflügel A bleiben über die Bauzeit hinaus erhalten. Während der Bauzeit des ersten Bauabschnitts wird auch Flügel B der bestehenden Elementary-School als Interim für die bereits gegründete Ganztagesgrundschule erhalten bleiben.
Die Planung und Umsetzung der Interimslösung ist NICHT Teil der Beschaffung.
(siehe auch Ausschreibung Teil B der per Download zur Verfügung gestellten Auftragsunterlagen)
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen – Berufsbezeichnung „Architekt/in“ – erfüllen. Die RiL 2005/36/EG „Berufsanerkennungsrichtlinie“ gilt entsprechend. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher, juristischer Personen oder Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften können zum Ausschluss führen.
(siehe Ausschreibung A.5)
Zur Auswahl der Teilnehmer für die Wettbewerbsaufgabe werden eindeutige, nicht diskriminierende und der Aufgabenstellung angemessene Kriterien festgelegt.
Zum Teilnahmewettbewerb wird nur zugelassen, wer das Bewerbungsformular abfragt, verwendet und vollständig sowie fristgerecht eingereicht hat. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen den formalen Kriterien ausnahmslos genügen. Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss. Sie belegen dies auf der vom Auslober vorgegebenen Bewerbererklärung und mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind.
Formale Kriterien für die Zulassung sind u.a.
— fristgerechte Bewerbung
— Bewerbererklärung mit Unterschrift aller Teilnahmeberechtigten
— Nachweis der beruf. Qualifikation
— Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre in Summe über 250 000 EUR netto
— Eigenerklärung zur Verknüpfung mit Unternehmen und zur Unabhängigkeit von Interessen
— Eigenerkl., dass die Ausschlusskriterien nach § 123 nicht zutreffen und Benennung möglicher Ausschlussgründe nach GWB §124
— Eigenerkl., dass kein Teilnahmehindernis im Sinne von § 4 Abs. 2 RPW vorliegt
— Nachweis/Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung
— Eigenerklärung zur Teilnahme an dem Wettbewerb im Falle der Auswahl
(siehe Ausschreibung A.6)
Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber anhand von Erklärungen und Referenzen. Ein Auswahlgremium überprüft und bewertet die eingereichten Unterlagen auf Ihre Eignung. Es qualifizieren sich diejenigen Bewerber für den Teilnehmerpool, welche mindestens 8 Punkte (von maximal 22 Punkten) erreichen.
Es werden insgesamt 20 Teilnehmer ausgewählt. Im Vorfeld werden Teilnehmer gesetzt. Qualifizieren sich mehr Teilnehmer als insgesamt zur Auswahl vorgesehen sind, wird innerhalb des Teilnehmerpools gelost. Qualifizieren sich weniger Teilnehmer als insgesamt zur Auswahl vorgesehen sind, wird mit Bewerbern (unter 8 Punkten) beginnend mit den höchsten Punkten (7, 6, 5,…) solange aufgefüllt, bis insgesamt 20 Teilnehmer (einschl. gesetzte Teilnehmer) ausgewählt sind. Gibt es weniger Teilnehmer als zur Auswahl vorgesehen sind, entscheidet der Auslober über die Fortführung oder Aufhebung Verfahrens.
(siehe Ausschreibung A.6)
Auswahl-/Eignungskriterien
— Nachweis eines oder mehrerer Wettbewerbserfolge (Preis, Anerkennung) in einem nach RPW registrierten Wettbewerb zwischen 2008 bis 2018. Nicht gemeint ist ein „Erfolg“ in Vergabeverfahren oder in „Mehrfachbeauftragungen“. (2 Punkte je Erfolg, max. 6 Punkte)
— Nachweis eines oder mehrerer realisierter Projekte mit Auszeichnung zwischen 2008 bis 2018, wie Auszeichnung für beispielhaftes Bauen, Hugo-Häring-Preis, Dt. Architekturpreis, Dt. Holzbaupreis. (3 Punkte je Nachweis, max. 6 Punkte)
— Nachweis eines oder mehrerer realisierter Projekte (der Wettbewerbsaufgabe vergleichbar) mit Fertigstellung zwischen 2008 bis 2018. (2 Punkte je Nachweis, max. 4 Punkte).
Vergleichbar bedeutet mindestens ein Neubau mit über 4 000 m2 BGF und mit verschiedenen Funktionsflächen oder ein Gebäudekomplexes. Dies muss kein Holzbau sein.
Für den Fall, dass ein oder mehrere vorgenannte realisierte Projekte in Holz-/Holzhybridbauweise geplant und gebaut wurden, werden zusätzlich Punkte vergeben (3 Punkte je Holz-/Holzhybridbauweise, max. 6 Punkte).
(siehe Ausschreibung A.6)
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Architekt oder Architektin
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 20
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Birk Heilmeyer und Frenzel Architekten, Stuttgart
Fink Thurnher Architekten, A-Bregenz
Florian Nagler Architekten, München
Motorlab Architekten, Mannheim
Reinhard Bauer Architekten, München
wulf architekten, Stuttgart
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Das Preisgericht wird bei der Bewertung und Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten die folgenden
Kriterien anwenden (die Reihenfolge hat auf die Gewichtung keinen Einfluss):
— Städtebauliche Qualität
—— Qualität der Hochbauplanung und der Konstruktion,
—— Umsetzung des Raumprogramms und pädagogischen Konzepts,
—— Freiraumplanerische Qualität,
—— Wirtschaftlichkeit.
(siehe Ausschreibung A.10)
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/12/2018
Ortszeit: 10:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Der Auslober stellt für Preise und Anerkennungen einen Betrag von 85.000 Euro (netto) zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist ermittelt auf der Basis von § 34 HOAI unter Berücksichtigung der überschlägigen Kostenermittlung des Gesamtprojekts und unter Anrechnung der konzeptionellen Außenanlagenplanung.
Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1) Preis 30 000 EUR netto;
2) Preis 18 000 EUR netto;
3) Preis 14 000 EUR netto;
4) Preis 8 000 EUR netto.
Anerkennungen bis zu 15 000 EUR netto
Das Preisgericht kann, wenn es dies einstimmig beschließt, die Wettbewerbssumme anders aufteilen.
(siehe Ausschreibung A.11)
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Prof. Hartmut Eckhardt, Architekt, Darmstadt
Klaus Elliger, Architekt und Leiter FB Stadtplanung, Stadt Mannheim
Jörg Finkbeiner, Architekt, Berlin
Achim Judt, Architekt und Geschäftsführer MWSP, Manheim
Julia Klumpp, Architektin, Stuttgart
Markus Lager, Architekt, Berlin
Prof. Kerstin Schultz, Architektin und Vertreterin Beraterkreis Franklin, Reichelsheim
Herwig Spiegl, Architekt, Wien
Prof. Carola Wiese, Architektin und Vertreterin Gestaltungsbeirat, Darmstadt
sowie Sachpreisrichter (siehe Ausschreibung A.9)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Dieser Wettbewerb ist bei der Architektenkammer Baden-Württemberg unter der Nummer 2018 – 3 – 18 registriert.
Der Durchführung dieses Wettbewerbes liegen die Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013 zugrunde. Die Auslobung ist für den Auslober, die Teilnehmer sowie alle anderen am Wettbewerb Beteiligten verbindlich. Die Auslobung wurde bei der Architektenkammer BW registriert.
Die Verfasser der Wettbewerbsarbeiten bleiben bis zum Abschluss der Preisgerichtssitzung anonym.
Zur Wahrung der Anonymität gemäß RPW 2013 im Zuge der eVergabe erfolgt die Öffnung der elektronisch abgegebenen Wettbewerbsbeiträge innerhalb der eVergabe-Software über zwei nicht an der Vorprüfung beteiligte Personen. Diese beiden Personen behandeln die softwarebedingte Kenntnis über die abgebenden Büros (im Zuge des Uploads der Unterlagen) streng vertraulich und leiten nur die durch Kennzahl anonymisierten Unterlagen an die Vorprüfung weiter.
Der Auslober wird – in Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes – unter den in § 8 (2) RPW genannten Voraussetzungen einem der Preisträger die weitere Bearbeitung der Leistungen gemäß § 34 HOAI (Gebäudeplanung) stufenweise bis zur Objektüberwachung (LPH 8) übertragen. Die erste Stufe ist bis einschließlich Ausführungsplanung (LPH 5). Die Leistungen der Haustechnik-, Tragwerks- und Freianlagenplanung erfolgt über Dritte.
Die Auswahl des Auftragnehmers erfolgt im Anwendungsbereich von §§ 69 ff VgV als „Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb“ mit den ersten 3 Preisträgern des Planungswettbewerbs. Die dabei anzuwendenden Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung ergeben sich wie folgt:
Wettbewerbsergebnis 60 %
Umsetzung der Anmerkungen des Preisgerichts 15 %
Erfahrung Projektteam (Projektleitung/Bauleitung) 10 %
Honorar (freie Bestandteile) 15 %
(die genaue Matrix siehe Ausschreibung A.12)
Termine (voraussichtlich)
— Versand Wettbewerbsbekanntmachung (EU) mit Downloadlink der Unterlagen ab 31.10.2018,
— Bewerbungsfrist zur Teilnahme der Architekturbüros (elektronisch) bis 3.12.2018 um 10.00 Uhr,
— Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber voraussichtlich ab 5.12.2018,
— Rückfragen der Teilnehmer (elektronisch) voraussichtlich bis zum 10.12.2018 um 10.00 Uhr,
— Kolloquium und Ausgabe der Modelleinsatzplatte voraussichtlich am 12.12.2018 ab 10.00 Uhr,
— Schriftliche Rückfragenbeantwortung voraussichtlich bis 19.12.2018,
— Abgabefrist Wettbewerbsarbeit (elektronisch) voraussichtlich 12.2.2019 um 10.00 Uhr,
— Abgabefrist Modell und Präsentationspläne (physisch) voraussichtlich 19.2.2019 um 10.00 Uhr,
— Preisgerichtssitzung voraussichtlich am 8.4.2019 ab 9.30 Uhr,
— Ausstellung im Anschluss für ca. 2 Wochen,
— Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb voraussichtlich April/Mai 2019.
Abgabe (elektronisch)
Über die eVergabe-Software „DA Deutsches Ausschreibungsblatt“. Link gemäß EU-Bekanntmachung bzw. Veröffentlichung in anderen Medien.
Abgabeort (physisch)
BBS Bau- und Betriebsservice GmbH, Empfang EG, Leoniweg 2, 68167 Mannheim
Modalitäten der Abgabe
Die Bewerbungs-/Abgabefrist ist eine Eingangsfrist. Dies gilt für die eVergabe als auch für den Abgabeort. Alle Unterlagen (bis auf das Modell und die Präsentationspläne) müssen zwingend elektronisch über die eVergabe-Software abgegeben werden. Eine Abgabe der Unterlagen in Papierform oder per Email ist nicht vorgesehen und kann zum Ausschluss führen.
(siehe Ausschreibung A.14)
Im Rahmen der Projektentwicklung für die Grundschule auf FRANKLIN haben zwei Büros wie folgt mitgewirkt:
1) Aufarbeitung der Bestandspläne der Elementary School durch Büro Kaupp + Franck, Mannheim. Die aufgearbeiteten Unterlagen sind den Anlagen der Ausschreibung beigefügt;
2) Machbarkeitsstudie zur „städtebauliche Einordnung einer Grundschule auf FRANKLIN“ durch MOTORLAB ARCHITEKTEN, Mannheim. Die Aufgabenstellung, die Varianten, das Ergebnis und die Bewertung/Einschätzung sind den Anlagen der Ausschreibung beigefügt.
(siehe Ausschreibung A.15)
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Durlacher Allee 100
Karlsruhe
76137
Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de
Fax: +49 721926-3985Internet-Adresse: rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einleitung des Verfahrens und die Antragstellung ist § 160 GWB zu beachten. Insbesondere ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Durlacher Allee 100
Karlsruhe
76137
Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de
Fax: +49 721926-3985Internet-Adresse: rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/10/2018
Deutschland-Mannheim: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2018/S 212-486530
Wettbewerbsbekanntmachung
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
BBS Bau- und Betriebsservice GmbH
Leoniweg 2
Mannheim
68167
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Bernd-Ulrich Günther (Bieterkommunikation nur über eVergabe) E-Mail: bernd-ulrich.guenther@bbs-mannheim.de
NUTS-Code: DE126
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: bbs-mannheim.de/
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-BBS-2018-0002
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-BBS-2018-0002
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Städtische Gesellschaft
I.5) Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Sanierung, Planung, Bau, Finanzierung, Instandhaltung und Bewirtschaftung von kommunalen Zwecken dienenden Bauten der Stadt Mannheim, insbesondere von Schulen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Nichtoffener Planungswettbewerb mit Ziel Realisierung nach RPW 2013 mit nachgelagertem Verhandlungsverfahren über Objektplanungsleistungen nach HOAI für den Neubau Grundschule FRANKLIN in Mannheim
Referenznummer der Bekanntmachung: X-BBS-2018-0002 (Vergabenummer für www.deutsches-ausschreibungsblatt.de)
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71221000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Objektplanungsleistungen nach HOAI (LPH 1-8, stufenweise ab LPH5) für den Neubau einer Grundschule in Holz/Holzhybrid Bauweise in Mannheim.
Gegenstand der Beschaffung ist der Neubau der vierzügigen Ganztagesgrundschule sowie der Neubau einer Doppelsporthalle auf dem Areal der ehemaligen Elementary-School auf FRANKLIN. Das vorgegebene Raumprogramm und die Funktionsflächen sind vollständig umzusetzen. Der Neubau der Ganztagesgrundschule soll zum Schuljahr 2022/23, also im September 2022, bezogen werden. Die Doppelsporthalle soll im darauffolgenden Jahr in Betrieb gehen.
Bauherrin ist die Stadt Mannheim.
Die Bauherrin stellt sich für die Wettbewerbsaufgabe einen zeitgemäßen Holzbau vor, der als beispielhaftes Projekt für eine nachhaltige Bauweise die Leistungsfähigkeit des Holzbaus belegt und durch seine beispielgebende Architektur über die Region hinaus Wirkung erzielt.
Als erster Bauabschnitt soll auf dem frei zu machenden Wettbewerbsgrundstück Baufeld 1 die Grundschule einschl. der erforderlichen Pausenhofflächen und Flächen für die Bewirtschaftung sowie Stellplätze für Fahrräder errichtet werden. Nach Fertigstellung des ersten Bauabschnittes zieht die Schule vom Interim in den Neubau um.
Im zweiten Bauabschnitt wird dann der Flügel B und die provisorische Mensa der Elementary-School abgebrochen. Auf der frei werdenden Grundstücksfläche soll im Anschluss die Doppelsporthalle sowie weitere Erschließungsflächen insbesondere für den PKW-Verkehr und die notwendige Parkierung erstellt werden.
Der nördliche Teil der ehemaligen Elementary-School sowie Gebäudeflügel A bleiben über die Bauzeit hinaus erhalten. Während der Bauzeit des ersten Bauabschnitts wird auch Flügel B der bestehenden Elementary-School als Interim für die bereits gegründete Ganztagesgrundschule erhalten bleiben.
Die Planung und Umsetzung der Interimslösung ist NICHT Teil der Beschaffung.
(siehe auch Ausschreibung Teil B der per Download zur Verfügung gestellten Auftragsunterlagen)
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen – Berufsbezeichnung „Architekt/in“ – erfüllen. Die RiL 2005/36/EG „Berufsanerkennungsrichtlinie“ gilt entsprechend. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher, juristischer Personen oder Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften können zum Ausschluss führen.
(siehe Ausschreibung A.5)
Zur Auswahl der Teilnehmer für die Wettbewerbsaufgabe werden eindeutige, nicht diskriminierende und der Aufgabenstellung angemessene Kriterien festgelegt.
Zum Teilnahmewettbewerb wird nur zugelassen, wer das Bewerbungsformular abfragt, verwendet und vollständig sowie fristgerecht eingereicht hat. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen den formalen Kriterien ausnahmslos genügen. Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss. Sie belegen dies auf der vom Auslober vorgegebenen Bewerbererklärung und mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind.
Formale Kriterien für die Zulassung sind u.a.
— fristgerechte Bewerbung
— Bewerbererklärung mit Unterschrift aller Teilnahmeberechtigten
— Nachweis der beruf. Qualifikation
— Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre in Summe über 250 000 EUR netto
— Eigenerklärung zur Verknüpfung mit Unternehmen und zur Unabhängigkeit von Interessen
— Eigenerkl., dass die Ausschlusskriterien nach § 123 nicht zutreffen und Benennung möglicher Ausschlussgründe nach GWB §124
— Eigenerkl., dass kein Teilnahmehindernis im Sinne von § 4 Abs. 2 RPW vorliegt
— Nachweis/Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung
— Eigenerklärung zur Teilnahme an dem Wettbewerb im Falle der Auswahl
(siehe Ausschreibung A.6)
Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber anhand von Erklärungen und Referenzen. Ein Auswahlgremium überprüft und bewertet die eingereichten Unterlagen auf Ihre Eignung. Es qualifizieren sich diejenigen Bewerber für den Teilnehmerpool, welche mindestens 8 Punkte (von maximal 22 Punkten) erreichen.
Es werden insgesamt 20 Teilnehmer ausgewählt. Im Vorfeld werden Teilnehmer gesetzt. Qualifizieren sich mehr Teilnehmer als insgesamt zur Auswahl vorgesehen sind, wird innerhalb des Teilnehmerpools gelost. Qualifizieren sich weniger Teilnehmer als insgesamt zur Auswahl vorgesehen sind, wird mit Bewerbern (unter 8 Punkten) beginnend mit den höchsten Punkten (7, 6, 5,…) solange aufgefüllt, bis insgesamt 20 Teilnehmer (einschl. gesetzte Teilnehmer) ausgewählt sind. Gibt es weniger Teilnehmer als zur Auswahl vorgesehen sind, entscheidet der Auslober über die Fortführung oder Aufhebung Verfahrens.
(siehe Ausschreibung A.6)
Auswahl-/Eignungskriterien
— Nachweis eines oder mehrerer Wettbewerbserfolge (Preis, Anerkennung) in einem nach RPW registrierten Wettbewerb zwischen 2008 bis 2018. Nicht gemeint ist ein „Erfolg“ in Vergabeverfahren oder in „Mehrfachbeauftragungen“. (2 Punkte je Erfolg, max. 6 Punkte)
— Nachweis eines oder mehrerer realisierter Projekte mit Auszeichnung zwischen 2008 bis 2018, wie Auszeichnung für beispielhaftes Bauen, Hugo-Häring-Preis, Dt. Architekturpreis, Dt. Holzbaupreis. (3 Punkte je Nachweis, max. 6 Punkte)
— Nachweis eines oder mehrerer realisierter Projekte (der Wettbewerbsaufgabe vergleichbar) mit Fertigstellung zwischen 2008 bis 2018. (2 Punkte je Nachweis, max. 4 Punkte).
Vergleichbar bedeutet mindestens ein Neubau mit über 4 000 m2 BGF und mit verschiedenen Funktionsflächen oder ein Gebäudekomplexes. Dies muss kein Holzbau sein.
Für den Fall, dass ein oder mehrere vorgenannte realisierte Projekte in Holz-/Holzhybridbauweise geplant und gebaut wurden, werden zusätzlich Punkte vergeben (3 Punkte je Holz-/Holzhybridbauweise, max. 6 Punkte).
(siehe Ausschreibung A.6)
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Architekt oder Architektin
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 20
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Birk Heilmeyer und Frenzel Architekten, Stuttgart
Fink Thurnher Architekten, A-Bregenz
Florian Nagler Architekten, München
Motorlab Architekten, Mannheim
Reinhard Bauer Architekten, München
wulf architekten, Stuttgart
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Das Preisgericht wird bei der Bewertung und Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten die folgenden
Kriterien anwenden (die Reihenfolge hat auf die Gewichtung keinen Einfluss):
— Städtebauliche Qualität
—— Qualität der Hochbauplanung und der Konstruktion,
—— Umsetzung des Raumprogramms und pädagogischen Konzepts,
—— Freiraumplanerische Qualität,
—— Wirtschaftlichkeit.
(siehe Ausschreibung A.10)
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/12/2018
Ortszeit: 10:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Der Auslober stellt für Preise und Anerkennungen einen Betrag von 85.000 Euro (netto) zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist ermittelt auf der Basis von § 34 HOAI unter Berücksichtigung der überschlägigen Kostenermittlung des Gesamtprojekts und unter Anrechnung der konzeptionellen Außenanlagenplanung.
Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1) Preis 30 000 EUR netto;
2) Preis 18 000 EUR netto;
3) Preis 14 000 EUR netto;
4) Preis 8 000 EUR netto.
Anerkennungen bis zu 15 000 EUR netto
Das Preisgericht kann, wenn es dies einstimmig beschließt, die Wettbewerbssumme anders aufteilen.
(siehe Ausschreibung A.11)
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Prof. Hartmut Eckhardt, Architekt, Darmstadt
Klaus Elliger, Architekt und Leiter FB Stadtplanung, Stadt Mannheim
Jörg Finkbeiner, Architekt, Berlin
Achim Judt, Architekt und Geschäftsführer MWSP, Manheim
Julia Klumpp, Architektin, Stuttgart
Markus Lager, Architekt, Berlin
Prof. Kerstin Schultz, Architektin und Vertreterin Beraterkreis Franklin, Reichelsheim
Herwig Spiegl, Architekt, Wien
Prof. Carola Wiese, Architektin und Vertreterin Gestaltungsbeirat, Darmstadt
sowie Sachpreisrichter (siehe Ausschreibung A.9)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Dieser Wettbewerb ist bei der Architektenkammer Baden-Württemberg unter der Nummer 2018 – 3 – 18 registriert.
Der Durchführung dieses Wettbewerbes liegen die Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013 zugrunde. Die Auslobung ist für den Auslober, die Teilnehmer sowie alle anderen am Wettbewerb Beteiligten verbindlich. Die Auslobung wurde bei der Architektenkammer BW registriert.
Die Verfasser der Wettbewerbsarbeiten bleiben bis zum Abschluss der Preisgerichtssitzung anonym.
Zur Wahrung der Anonymität gemäß RPW 2013 im Zuge der eVergabe erfolgt die Öffnung der elektronisch abgegebenen Wettbewerbsbeiträge innerhalb der eVergabe-Software über zwei nicht an der Vorprüfung beteiligte Personen. Diese beiden Personen behandeln die softwarebedingte Kenntnis über die abgebenden Büros (im Zuge des Uploads der Unterlagen) streng vertraulich und leiten nur die durch Kennzahl anonymisierten Unterlagen an die Vorprüfung weiter.
Der Auslober wird – in Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes – unter den in § 8 (2) RPW genannten Voraussetzungen einem der Preisträger die weitere Bearbeitung der Leistungen gemäß § 34 HOAI (Gebäudeplanung) stufenweise bis zur Objektüberwachung (LPH 8) übertragen. Die erste Stufe ist bis einschließlich Ausführungsplanung (LPH 5). Die Leistungen der Haustechnik-, Tragwerks- und Freianlagenplanung erfolgt über Dritte.
Die Auswahl des Auftragnehmers erfolgt im Anwendungsbereich von §§ 69 ff VgV als „Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb“ mit den ersten 3 Preisträgern des Planungswettbewerbs. Die dabei anzuwendenden Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung ergeben sich wie folgt:
Wettbewerbsergebnis 60 %
Umsetzung der Anmerkungen des Preisgerichts 15 %
Erfahrung Projektteam (Projektleitung/Bauleitung) 10 %
Honorar (freie Bestandteile) 15 %
(die genaue Matrix siehe Ausschreibung A.12)
Termine (voraussichtlich)
— Versand Wettbewerbsbekanntmachung (EU) mit Downloadlink der Unterlagen ab 31.10.2018,
— Bewerbungsfrist zur Teilnahme der Architekturbüros (elektronisch) bis 3.12.2018 um 10.00 Uhr,
— Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber voraussichtlich ab 5.12.2018,
— Rückfragen der Teilnehmer (elektronisch) voraussichtlich bis zum 10.12.2018 um 10.00 Uhr,
— Kolloquium und Ausgabe der Modelleinsatzplatte voraussichtlich am 12.12.2018 ab 10.00 Uhr,
— Schriftliche Rückfragenbeantwortung voraussichtlich bis 19.12.2018,
— Abgabefrist Wettbewerbsarbeit (elektronisch) voraussichtlich 12.2.2019 um 10.00 Uhr,
— Abgabefrist Modell und Präsentationspläne (physisch) voraussichtlich 19.2.2019 um 10.00 Uhr,
— Preisgerichtssitzung voraussichtlich am 8.4.2019 ab 9.30 Uhr,
— Ausstellung im Anschluss für ca. 2 Wochen,
— Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb voraussichtlich April/Mai 2019.
Abgabe (elektronisch)
Über die eVergabe-Software „DA Deutsches Ausschreibungsblatt“. Link gemäß EU-Bekanntmachung bzw. Veröffentlichung in anderen Medien.
Abgabeort (physisch)
BBS Bau- und Betriebsservice GmbH, Empfang EG, Leoniweg 2, 68167 Mannheim
Modalitäten der Abgabe
Die Bewerbungs-/Abgabefrist ist eine Eingangsfrist. Dies gilt für die eVergabe als auch für den Abgabeort. Alle Unterlagen (bis auf das Modell und die Präsentationspläne) müssen zwingend elektronisch über die eVergabe-Software abgegeben werden. Eine Abgabe der Unterlagen in Papierform oder per Email ist nicht vorgesehen und kann zum Ausschluss führen.
(siehe Ausschreibung A.14)
Im Rahmen der Projektentwicklung für die Grundschule auf FRANKLIN haben zwei Büros wie folgt mitgewirkt:
1) Aufarbeitung der Bestandspläne der Elementary School durch Büro Kaupp + Franck, Mannheim. Die aufgearbeiteten Unterlagen sind den Anlagen der Ausschreibung beigefügt;
2) Machbarkeitsstudie zur „städtebauliche Einordnung einer Grundschule auf FRANKLIN“ durch MOTORLAB ARCHITEKTEN, Mannheim. Die Aufgabenstellung, die Varianten, das Ergebnis und die Bewertung/Einschätzung sind den Anlagen der Ausschreibung beigefügt.
(siehe Ausschreibung A.15)
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Durlacher Allee 100
Karlsruhe
76137
Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de
Fax: +49 721926-3985Internet-Adresse: rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einleitung des Verfahrens und die Antragstellung ist § 160 GWB zu beachten. Insbesondere ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Durlacher Allee 100
Karlsruhe
76137
Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de
Fax: +49 721926-3985Internet-Adresse: rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/10/2018