- Dokumentation des Wettbewerbs
- Dokumentation des realisierten Projekts:
Sie sind Abonnent? einloggen
Veröffentlicht als:
- Dokumentation
- Weiterverfolgt
- wa-ID
- wa-2013522
- Tag der Veröffentlichung
- 10.06.2014
- Aktualisiert am
- 12.02.2017
- Verfahrensart
- Offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EWG
- Teilnehmer
- Interdisziplinäre Bewerbergemeinschaften aus Landschaftsarchitekt*innen, Stadtplaner*innen und/oder Architekt*innen, die Federführung liegt bei den Landschaftsarchitekt*innen
- Beteiligung
- 9 Arbeiten
- Auslober
-
Stadt Mannheim
- Koordination
- Kaupp + Franck Architekten GmbH, Mannheim
- Bewerbungsschluss
- 15.09.2014
- Preisgerichtssitzung
- 16.04.2015
Verfahrensart
Offener zweistufiger landschaftsplanerischer und städtebaulicher Ideen- und Realisierungswettbewerb mit anschließender Mehrfachbeauftragung und Verhandlungsverfahren
Wettbewerbsaufgabe
Mit der Bewerbung um die Durchführung der Bundesgartenschau 2023 hat die Stadt Mannheim den Grundstein für die Realisierung des seit langem planerisch vorbereiteten großen Grünzugs gelegt. Der Wunsch nach einer durchgehenden qualitativ hochwertigen Grünverbindung ist seit langem tief in den stadtplanerischen Visionen verankert und findet sich in zahlreichen Studien wieder. Dabei ist die BUGA zuerst eine Bürgerschaftsidee – keine Verwaltungsvorgabe gewesen.
Das zentrale Motiv lautet daher konsequenterweise auch „Mannheim verbindet!“. Diese Verbindungen innerhalb des Grünzugs reichen von der Neckarquerung über die Landschaftskante am Aubuckel über die bisherige Barriere Spinelli-Barracks bis zur Anbindung der Vogelstang-Seen über die Sudetenstraße hinweg. Der Kernbereich der BUGA wird zu 2/3 im Konversionsbereich der Spinelli-Barracks und zu 1/3 im Landschaftsschutzgebiet der Feudenheimer Au liegen. Vor und nach der BUGA wird dieser neue Freiraum vom Nebeneinander intensiver und extensiver Nutzungen geprägt werden. Damit wird die BUGA keinen isolierten Park hervorbringen, sie wird Freiräume ganz eigener Charakteristik und Typik prägen, bei denen Austausch und Verbindung Kernziele sowohl der Stadtökologie als auch der Stadtkultur darstellen.
Wesentlicher Bestandteil der Neugestaltung ist die städtebauliche Entwicklung an den Rändern des Grünzuges. Auf der Basis eines Klimagutachtens mit den dort beschriebenen Mindestbreiten der neuen Grünachse sollen die Randzonen des Freiraums insbesondere mit modellhaften Wohngebieten und gewerbeartigen „Kulturhöfen“ gefasst und weiter entwickelt werden. Der Realisierungsbereich umfasst die Flächen der Spinelli-Kaserne, Ortsrandbereiche Käfertal-Süd, den Höhensprung des Hochufers einer ehemaligen Neckarschleife sowie Teile der landwirtschaftlich genutzten Flächen im Landschaftsschutzgebiet „Feudenheimer Au“ mit geschützten Biotopflächen und sucht die Verbindung nach Süden zum Neckarkanal. Innerhalb des Realisierungsbereiches befindet sich der Kernbereich der BUGA. Als Ideenbereiche werden Teile der Feudenheimer Au, die Kleingartenanlagen und der Sportpark dargestellt.
Competition assignment
For a long time the city of Mannheim had the vision of a continuous green belt. Now, as host of the Federal Garden Show 2023 (BUGA), the idea can finally be implemented. Themed ”Mannheim connects“ it connects the Neckar crossing to the Spinelli-Barracks up to the Vogelstang Lakes. 2/3 of the BUGA is located in the conversion area of the Spinelli Barracks and 1/3 is in the nature reserve ”Freudenheimer Au“. The new green belt will create its own characteristic open areas that add to the ecology and culture of the city. Based on a climate expertise, model residential areas and ”Kulturhöfe“ shall be developed along the borders of the green belt. The realisation part comprises the BUGA area up to the south of the Neckar Canal. The ideas part includes part of the nature reserve, allotments and Sports Park.
Fachpreisrichter*innen
Axel Lohrer, München (Vors.)
Prof. Ariane Röntz, Berlin
Prof. Franz Pesch, Stuttgart/Herdecke
Bernhard Schwarz, Berlin
Tilman Latz, Kranzberg
Prof. Sophie Wolfrum, München
Klaus Elliger, FB Stadtplanung
Markus Roeingh, FB Grünflächen und Umwelt
Prof. Christina Simon-Philipp, Stuttgart
Rebekka Junge, Bochum
Sachpreisrichter*innen
Dr. Peter Kurz, OB Stadt Mannheim
Christian Specht, Erster Bgm. Stadt Mannheim
Lothar Quast, Bgm. Stadt Mannheim
Felicitas Kubala, Bgm. Stadt Mannheim
M. Schnellbach, BUGA Mannheim 2023 GmbH
Jochen Sandner, Dt. Bundesgartenschauges.
Ralf Eisenhauer, Stadtrat
Konrad Schlichter, Stadtrat
Raymond Fojkar, Stadtrat
Preisgerichtsempfehlung
Das Preisgericht empfiehlt, die in den Einzelbeurteilungen getroffenen Empfehlungen bei der weiteren Beurteilung der Arbeiten im VOF Verfahren zu Grunde zu legen.
Offener zweistufiger landschaftsplanerischer und städtebaulicher Ideen- und Realisierungswettbewerb mit anschließender Mehrfachbeauftragung und Verhandlungsverfahren
Wettbewerbsaufgabe
Mit der Bewerbung um die Durchführung der Bundesgartenschau 2023 hat die Stadt Mannheim den Grundstein für die Realisierung des seit langem planerisch vorbereiteten großen Grünzugs gelegt. Der Wunsch nach einer durchgehenden qualitativ hochwertigen Grünverbindung ist seit langem tief in den stadtplanerischen Visionen verankert und findet sich in zahlreichen Studien wieder. Dabei ist die BUGA zuerst eine Bürgerschaftsidee – keine Verwaltungsvorgabe gewesen.
Das zentrale Motiv lautet daher konsequenterweise auch „Mannheim verbindet!“. Diese Verbindungen innerhalb des Grünzugs reichen von der Neckarquerung über die Landschaftskante am Aubuckel über die bisherige Barriere Spinelli-Barracks bis zur Anbindung der Vogelstang-Seen über die Sudetenstraße hinweg. Der Kernbereich der BUGA wird zu 2/3 im Konversionsbereich der Spinelli-Barracks und zu 1/3 im Landschaftsschutzgebiet der Feudenheimer Au liegen. Vor und nach der BUGA wird dieser neue Freiraum vom Nebeneinander intensiver und extensiver Nutzungen geprägt werden. Damit wird die BUGA keinen isolierten Park hervorbringen, sie wird Freiräume ganz eigener Charakteristik und Typik prägen, bei denen Austausch und Verbindung Kernziele sowohl der Stadtökologie als auch der Stadtkultur darstellen.
Wesentlicher Bestandteil der Neugestaltung ist die städtebauliche Entwicklung an den Rändern des Grünzuges. Auf der Basis eines Klimagutachtens mit den dort beschriebenen Mindestbreiten der neuen Grünachse sollen die Randzonen des Freiraums insbesondere mit modellhaften Wohngebieten und gewerbeartigen „Kulturhöfen“ gefasst und weiter entwickelt werden. Der Realisierungsbereich umfasst die Flächen der Spinelli-Kaserne, Ortsrandbereiche Käfertal-Süd, den Höhensprung des Hochufers einer ehemaligen Neckarschleife sowie Teile der landwirtschaftlich genutzten Flächen im Landschaftsschutzgebiet „Feudenheimer Au“ mit geschützten Biotopflächen und sucht die Verbindung nach Süden zum Neckarkanal. Innerhalb des Realisierungsbereiches befindet sich der Kernbereich der BUGA. Als Ideenbereiche werden Teile der Feudenheimer Au, die Kleingartenanlagen und der Sportpark dargestellt.
Competition assignment
For a long time the city of Mannheim had the vision of a continuous green belt. Now, as host of the Federal Garden Show 2023 (BUGA), the idea can finally be implemented. Themed ”Mannheim connects“ it connects the Neckar crossing to the Spinelli-Barracks up to the Vogelstang Lakes. 2/3 of the BUGA is located in the conversion area of the Spinelli Barracks and 1/3 is in the nature reserve ”Freudenheimer Au“. The new green belt will create its own characteristic open areas that add to the ecology and culture of the city. Based on a climate expertise, model residential areas and ”Kulturhöfe“ shall be developed along the borders of the green belt. The realisation part comprises the BUGA area up to the south of the Neckar Canal. The ideas part includes part of the nature reserve, allotments and Sports Park.
Fachpreisrichter*innen
Axel Lohrer, München (Vors.)
Prof. Ariane Röntz, Berlin
Prof. Franz Pesch, Stuttgart/Herdecke
Bernhard Schwarz, Berlin
Tilman Latz, Kranzberg
Prof. Sophie Wolfrum, München
Klaus Elliger, FB Stadtplanung
Markus Roeingh, FB Grünflächen und Umwelt
Prof. Christina Simon-Philipp, Stuttgart
Rebekka Junge, Bochum
Sachpreisrichter*innen
Dr. Peter Kurz, OB Stadt Mannheim
Christian Specht, Erster Bgm. Stadt Mannheim
Lothar Quast, Bgm. Stadt Mannheim
Felicitas Kubala, Bgm. Stadt Mannheim
M. Schnellbach, BUGA Mannheim 2023 GmbH
Jochen Sandner, Dt. Bundesgartenschauges.
Ralf Eisenhauer, Stadtrat
Konrad Schlichter, Stadtrat
Raymond Fojkar, Stadtrat
Preisgerichtsempfehlung
Das Preisgericht empfiehlt, die in den Einzelbeurteilungen getroffenen Empfehlungen bei der weiteren Beurteilung der Arbeiten im VOF Verfahren zu Grunde zu legen.
WettbewerbsbekanntmachungDieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/ Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Stadt Mannheim, Fachbereich StadtplanungCollinistraße 1Kontaktstelle(n): FB StadtplanungZu Händen von: Klaus-Jürgen Ammer68161 MannheimDEUTSCHLANDE-Mail: klaus-juergen.ammer@mannheim.deInternet-Adresse(n): Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:www.mannheim.deElektronischer Zugang zu Informationen:www.kaupp-franck-wettbewerb.deWeitere Auskünfte erteilen: Kaupp + Franck Architekten GmbHFriedrichsplatz 16Zu Händen von: Herrn Greule68165 MannheimDEUTSCHLANDTelefon: +49 62143031970E-Mail: info@kaupp-franck.deFax: +49 62143031999Internet-Adresse: www.kaupp-franck-wettbewerb.deAusschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen fürden wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)verschicken: Kaupp + Franck Architekten GmbHFriedrichsplatz 16Zu Händen von: Herrn Greule68165 MannheimDEUTSCHLANDTelefon: +49 62143031970E-Mail: info@kaupp-franck.deFax: +49 62143031999Internet-Adresse: www.kaupp-franck-wettbewerb.deAngebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Kaupp + FranckArchitekten GmbHFriedrichsplatz 16Zu Händen von: Herrn Greule68165 MannheimDEUTSCHLANDTelefon: +49 62143031970E-Mail: info@kaupp-franck.deFax: +49 62143031999Internet-Adresse: www.kaupp-franck-wettbewerb.de
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
1.3) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
anderer AuftraggeberDer öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag andereröffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Gegenstand
des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen
Auftraggeber / den Auftraggeber:
Grünzug Nordost und BUGA 2023, Offener landschaftsplanerischer undstädtebaulicher Ideen- und Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 in Stufe1 mit anschließender Mehrfachbeauftragung in Stufe 2.
II.1.2) Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Wettbewerbs sind Leistungen der Freianlagenplanung sowieder städtebaulich-freiraumplanerischen Planung sowie die Ausarbeitungeiner Ausstellungskonzeption für den Bereich der Bundesgartenschau.Die Stadt Mannheim hat den Zuschlag für die Ausrichtung derBundesgartenschau 2023 erhalten.Im Zuge der Konversion der Spinelli-Kaserne eröffnet sich die Chance,einen durchgehenden Grünzug von der Innenstadt bis in die freie Landschaftzu schaffen. Unter Beachtung stadtklimatischer Vorgaben sollen dieRandbereiche des Grünzugs städtebaulich ergänzt und teilweise neu geordnetwerden.Das Gelände der Bundesgartenschau verknüpft bestehende Freiräume und wirdein bedeutender Baustein innerhalb des städtischen Freiraumsystems.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71400000
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Siehe III.2).
III.2) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: jaTeilnahmeberechtigt sind ausschließlich interdisziplinäreBewerbergemeinschaften (Teams) aus Landschaftsarchitekt/innen undStadtplaner/innen und/oder Architekt/innen.Die Hinzuziehung von erforderlichen Fach-planer/innen (Verkehr; Klima)wird empfohlen.Die Federführung für die Bewerbergemeinschaft liegt beimLandschaftsarchitekten. Er ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriftihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung derBerufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in/Stadtplaner/in/Architekt/inberechtigt sind.Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nichtgeregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen alsLandschaftsarchitekt/in, Stadtplaner/in, Architekt/in, wer über einDiplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt,dessen Anerkennung gemäß Artikel 46-49 -bei Architekten- bzw. Artikel 12und 13 – bei Landschaftsarchitekten – der Richtlinie 2005/36/EG-Berufsanerkennungsrichtlinie- gewährleistet ist und der die entsprechendeTätigkeit gemäß Richtlinie und Auslobung nachweisen können.Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem GeschäftszweckPlanungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, sindteilnahmeberechtigt, sofern mindestens eine/r der Gesellschafter/innenoder eine/r der bevollmächtigten Vertreter/innen der Verfasser/innen derWettbewerbsarbeit, die an natürliche Personen gestellten Anforderungenerfüllen.Juristische Personen haben eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in zubenennen, der/die für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nichtteilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, dieder Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständigauf ihrem Fachgebiet tätig sind.Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW beschrieben. Jede/r Teilnehmer/inhat seine/ihre Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Art des Wettbewerbs
Offen
IV.3) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Zulassung der Arbeiten:Das Preisgericht lässt alle Arbeiten zur Beurteilung zu, die:— termingemäß eingegangen sind.— den wesentlichen formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen.— keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennenlassen.— in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen.— die bindenden Vorgaben der Auslobung erfüllen.Bindende Vorgaben des Verfahrens:Teil B der Auslobung enthält keine inhaltlich bindenden Vorgaben im Sinneder RPW 2013.Beurteilungskriterien:Das Preisgericht wird bei der Bewertung und Beurteilung der Arbeiten diefolgenden Kriterien anwenden (die Reihenfolge stellt keine Gewichtungdar):— städtebauliche und freiräumliche Qualität,— Gestalterische Qualität,— Erfüllung des Programms und der funktionalen Anforderungen,— Wirtschaftlichkeit,— Art des Umgangs mit Bestand,— Ökologische Qualität.
IV.4) Verwaltungsangaben
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden
UnterlagenSchlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme:12.7.2014 - 12:00Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 16.9.2014 - 17:00
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
Teilnahmeanträge verfasst werden könnenDeutsch.
IV.5) Preise und Preisgericht
IV.5.1) Angaben zu Preisen:
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: jaAnzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Für Bearbeitungshonorare undPreise stellt die Ausloberin einen Gesamtbetrag in Höhe von 360 000 EURzur Verfügung. Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durcheinstimmigen Beschluss anders zu verteilen.Es werden für die Stufe 1 ein Gesamtbetrag von 60 000 EUR aufgeteilt auffolgende Preisgruppen ausgelobt (zzgl. 19 % MwSt.):Preisgruppe freiraumplanerischer Teil:40 000 EUR.Preisgruppe städtebaulich-freiraumplanerischer Teil:20 000 EUR.Die Aufteilung der Preise innerhalb der Preisgruppe ist dem Preisgerichtdurch einstimmigen Beschluss vorbehalten.Es ist vorrangiges Ziel der Ausloberin einen Gesamtvorschlag aus einerHand zu erhalten.Es werden für die Stufe 2 ein Gesamtbetrag von 300 000 EUR zur Verfügunggestellt (zzgl. 19 % MwSt.).Für die Mehrfachbeauftragung der Teilnehmer werden 50 % der Summe = 150000 EUR als Bearbeitungshonorar ausgezahlt.Bei 10 Teilnehmern sind dies folglich 15 000 EUR je Teilnehmer.50 % der Summe werden als Preisgeld aufgeteilt auf folgende Rangfolgenverteilt:Rangfolge freiraumplanerischer Teil:insgesamt 100 000 EUR,1. Rang 33 000 EUR,2. Rang 22 000 EUR,3. Rang 15 000 EUR,4. Rang 10 000 EUR,Anerkennungen 20 000 EUR.Rangfolge städtebaulich-freiraum-planerischer Teil:Insgesamt 50 000 EUR,1. Rang 16 500 EUR,2. Rang 11 000 EUR,3. Rang 7 500 EUR,4. Rang 5 000 EUR,Anerkennungen 10 000 EUR.Eine Bildung zusätzlicher Gruppen sowie andere Aufteilung der Rangfolgeist der Jury durch einstimmigen Beschluss vorbehalten.
IV.5.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger/innen wird dieMehrwertsteuer von 19 % von der Ausloberin einbehalten und in Deutschlandabgeführt, bei in Deutschland lebenden Preisträger/innen wird dieMehrwertsteuer ausgezahlt./innen wird die Mehrwertsteuer ausgezahlt.
IV.5.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. aneinen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.5.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber /den Auftraggeber bindend: ja
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Dr. Peter Kurz, Oberbürgermeister, Stadt Mannheim2. Christian Specht, Erster Bürgermeister, Stadt Mannheim, Dezernent fürFinanzen, Vermögen, Sicherheit und Ordnung3. Lothar Quast, Bürgermeister, Stadt Mannheim, Dezernent für Planung,Bauen, Verkehr und Sport4. Felicitas Kubala, Bürgermeisterin Stadt Mannheim, Dezernentin fürUmwelt, Bürgerdienste und technische Betriebe5. Michael Schnellbach, Geschäftsführer Bundesgartenschau Mannheim 2023gGmbH6. Prof. Ariane Röntz, Landschaftsarchitektin, Berlin7. Prof. Donata Valentien, Landschaftsarchitektin, Wessling8. Axel Lohrer, Landschaftsarchitekt, München9. Prof. Franz Pesch, Stadtplaner, Stuttgart10. Und weitere
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das ausMitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2) Zusätzliche Angaben:
Rückfragen, Kolloquium und Abgabetermine:Stufe 1:Am 12.7.2014 ab 14:00 Uhr bis ca. 18:00 Uhr findet in Stufe 1 einRückfragenkolloquium mit Bürgerinformation statt. Es erfolgt eineOrtseinsicht mit Bürgern und Presse, zu dem Preisrichter/innen,Wettbewerbsteilnehmer/innen und Sachverständige eingeladen sind.Die Teilnahme am Kolloquium ist für die Teilnehmer/innen dringendempfohlen, um die Besonderheiten des Ortes und des bürgerschaftlichenKontextes zu erfassen.Rückfragen zur Aufgabenstellung können schriftlich – vorzugsweise perE-Mail – bis zum 10.7.2014 gerichtet werden an:Kaupp + Franck Architekten GmbH.Die Beantwortung der Rückfragen erfolgt sofern möglich im Kolloquium.Die Ergebnisse werden in einer Niederschrift festgehalten und allenTeilnehmer/inne/n bis voraussichtlich 18.7.2014 schriftlich zur Verfügunggestellt. Die Antworten gelten als Bestandteil der Auslobung.Abgabetermin der Stufe 1 ist der 16.9.2014 bis 17:00 Uhr.Stufe 2:In der 2. Stufe wird das Verfahren als Mehrfachbeauftragung fürvertiefende Bearbeitung fortgeführt.(Auswahl der ca. 8-12 Teilnehmern in erster Stufe durch das Preisgerichtin zwei oder mehrerer Preisgruppen – anschließend Aufhebung derAnonymität).Am Samstag, den 29.11.2014 findet ab 11:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr in Stufe2 ein Kolloquium als moderierter Bürgerdialog in Form einer öffentlichenWerkstatt mit Bürgern, Jury, Teilnehmern/innen und Sachverständigen statt.Sprecher der 4 Bürgerforen geben die vertiefenden Anregungen an dieTeilnehmer weiter.Die Teilnahme am moderierten Bürgerdialog ist für die Teilnehmer/innenverpflichtend um die Anregungen der Jury und der Bürgerschaft in dieVertiefung der Arbeiten einarbeiten zu können.Eine Nichtteilnahme führt zum Ausschluss am Verfahren.Abgabetermin der Stufe 2 ist der 3.3.2015 bis 17:00 Uhr.
VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg beim RP KarlsruheKarl-Friedrich-Str. 1776133 KarlsruheDEUTSCHLANDTelefon: +49 7219260Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.deFax: +49 7219263985
VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteiltStadt Mannheim, Fachbereich BauverwaltungCollinistraße 168161 MannheimDEUTSCHLANDInternet-Adresse: www.mannheim.de
VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
5.6.2014
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/ Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Stadt Mannheim, Fachbereich StadtplanungCollinistraße 1Kontaktstelle(n): FB StadtplanungZu Händen von: Klaus-Jürgen Ammer68161 MannheimDEUTSCHLANDE-Mail: klaus-juergen.ammer@mannheim.deInternet-Adresse(n): Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:www.mannheim.deElektronischer Zugang zu Informationen:www.kaupp-franck-wettbewerb.deWeitere Auskünfte erteilen: Kaupp + Franck Architekten GmbHFriedrichsplatz 16Zu Händen von: Herrn Greule68165 MannheimDEUTSCHLANDTelefon: +49 62143031970E-Mail: info@kaupp-franck.deFax: +49 62143031999Internet-Adresse: www.kaupp-franck-wettbewerb.deAusschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen fürden wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)verschicken: Kaupp + Franck Architekten GmbHFriedrichsplatz 16Zu Händen von: Herrn Greule68165 MannheimDEUTSCHLANDTelefon: +49 62143031970E-Mail: info@kaupp-franck.deFax: +49 62143031999Internet-Adresse: www.kaupp-franck-wettbewerb.deAngebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Kaupp + FranckArchitekten GmbHFriedrichsplatz 16Zu Händen von: Herrn Greule68165 MannheimDEUTSCHLANDTelefon: +49 62143031970E-Mail: info@kaupp-franck.deFax: +49 62143031999Internet-Adresse: www.kaupp-franck-wettbewerb.de
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
1.3) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
anderer AuftraggeberDer öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag andereröffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Gegenstand
des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen
Auftraggeber / den Auftraggeber:
Grünzug Nordost und BUGA 2023, Offener landschaftsplanerischer undstädtebaulicher Ideen- und Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 in Stufe1 mit anschließender Mehrfachbeauftragung in Stufe 2.
II.1.2) Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Wettbewerbs sind Leistungen der Freianlagenplanung sowieder städtebaulich-freiraumplanerischen Planung sowie die Ausarbeitungeiner Ausstellungskonzeption für den Bereich der Bundesgartenschau.Die Stadt Mannheim hat den Zuschlag für die Ausrichtung derBundesgartenschau 2023 erhalten.Im Zuge der Konversion der Spinelli-Kaserne eröffnet sich die Chance,einen durchgehenden Grünzug von der Innenstadt bis in die freie Landschaftzu schaffen. Unter Beachtung stadtklimatischer Vorgaben sollen dieRandbereiche des Grünzugs städtebaulich ergänzt und teilweise neu geordnetwerden.Das Gelände der Bundesgartenschau verknüpft bestehende Freiräume und wirdein bedeutender Baustein innerhalb des städtischen Freiraumsystems.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71400000
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Siehe III.2).
III.2) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: jaTeilnahmeberechtigt sind ausschließlich interdisziplinäreBewerbergemeinschaften (Teams) aus Landschaftsarchitekt/innen undStadtplaner/innen und/oder Architekt/innen.Die Hinzuziehung von erforderlichen Fach-planer/innen (Verkehr; Klima)wird empfohlen.Die Federführung für die Bewerbergemeinschaft liegt beimLandschaftsarchitekten. Er ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriftihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung derBerufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in/Stadtplaner/in/Architekt/inberechtigt sind.Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nichtgeregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen alsLandschaftsarchitekt/in, Stadtplaner/in, Architekt/in, wer über einDiplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt,dessen Anerkennung gemäß Artikel 46-49 -bei Architekten- bzw. Artikel 12und 13 – bei Landschaftsarchitekten – der Richtlinie 2005/36/EG-Berufsanerkennungsrichtlinie- gewährleistet ist und der die entsprechendeTätigkeit gemäß Richtlinie und Auslobung nachweisen können.Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem GeschäftszweckPlanungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, sindteilnahmeberechtigt, sofern mindestens eine/r der Gesellschafter/innenoder eine/r der bevollmächtigten Vertreter/innen der Verfasser/innen derWettbewerbsarbeit, die an natürliche Personen gestellten Anforderungenerfüllen.Juristische Personen haben eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in zubenennen, der/die für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nichtteilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, dieder Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständigauf ihrem Fachgebiet tätig sind.Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW beschrieben. Jede/r Teilnehmer/inhat seine/ihre Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Art des Wettbewerbs
Offen
IV.3) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Zulassung der Arbeiten:Das Preisgericht lässt alle Arbeiten zur Beurteilung zu, die:— termingemäß eingegangen sind.— den wesentlichen formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen.— keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennenlassen.— in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen.— die bindenden Vorgaben der Auslobung erfüllen.Bindende Vorgaben des Verfahrens:Teil B der Auslobung enthält keine inhaltlich bindenden Vorgaben im Sinneder RPW 2013.Beurteilungskriterien:Das Preisgericht wird bei der Bewertung und Beurteilung der Arbeiten diefolgenden Kriterien anwenden (die Reihenfolge stellt keine Gewichtungdar):— städtebauliche und freiräumliche Qualität,— Gestalterische Qualität,— Erfüllung des Programms und der funktionalen Anforderungen,— Wirtschaftlichkeit,— Art des Umgangs mit Bestand,— Ökologische Qualität.
IV.4) Verwaltungsangaben
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden
UnterlagenSchlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme:12.7.2014 - 12:00Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 16.9.2014 - 17:00
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
Teilnahmeanträge verfasst werden könnenDeutsch.
IV.5) Preise und Preisgericht
IV.5.1) Angaben zu Preisen:
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: jaAnzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Für Bearbeitungshonorare undPreise stellt die Ausloberin einen Gesamtbetrag in Höhe von 360 000 EURzur Verfügung. Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durcheinstimmigen Beschluss anders zu verteilen.Es werden für die Stufe 1 ein Gesamtbetrag von 60 000 EUR aufgeteilt auffolgende Preisgruppen ausgelobt (zzgl. 19 % MwSt.):Preisgruppe freiraumplanerischer Teil:40 000 EUR.Preisgruppe städtebaulich-freiraumplanerischer Teil:20 000 EUR.Die Aufteilung der Preise innerhalb der Preisgruppe ist dem Preisgerichtdurch einstimmigen Beschluss vorbehalten.Es ist vorrangiges Ziel der Ausloberin einen Gesamtvorschlag aus einerHand zu erhalten.Es werden für die Stufe 2 ein Gesamtbetrag von 300 000 EUR zur Verfügunggestellt (zzgl. 19 % MwSt.).Für die Mehrfachbeauftragung der Teilnehmer werden 50 % der Summe = 150000 EUR als Bearbeitungshonorar ausgezahlt.Bei 10 Teilnehmern sind dies folglich 15 000 EUR je Teilnehmer.50 % der Summe werden als Preisgeld aufgeteilt auf folgende Rangfolgenverteilt:Rangfolge freiraumplanerischer Teil:insgesamt 100 000 EUR,1. Rang 33 000 EUR,2. Rang 22 000 EUR,3. Rang 15 000 EUR,4. Rang 10 000 EUR,Anerkennungen 20 000 EUR.Rangfolge städtebaulich-freiraum-planerischer Teil:Insgesamt 50 000 EUR,1. Rang 16 500 EUR,2. Rang 11 000 EUR,3. Rang 7 500 EUR,4. Rang 5 000 EUR,Anerkennungen 10 000 EUR.Eine Bildung zusätzlicher Gruppen sowie andere Aufteilung der Rangfolgeist der Jury durch einstimmigen Beschluss vorbehalten.
IV.5.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger/innen wird dieMehrwertsteuer von 19 % von der Ausloberin einbehalten und in Deutschlandabgeführt, bei in Deutschland lebenden Preisträger/innen wird dieMehrwertsteuer ausgezahlt./innen wird die Mehrwertsteuer ausgezahlt.
IV.5.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. aneinen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.5.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber /den Auftraggeber bindend: ja
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Dr. Peter Kurz, Oberbürgermeister, Stadt Mannheim2. Christian Specht, Erster Bürgermeister, Stadt Mannheim, Dezernent fürFinanzen, Vermögen, Sicherheit und Ordnung3. Lothar Quast, Bürgermeister, Stadt Mannheim, Dezernent für Planung,Bauen, Verkehr und Sport4. Felicitas Kubala, Bürgermeisterin Stadt Mannheim, Dezernentin fürUmwelt, Bürgerdienste und technische Betriebe5. Michael Schnellbach, Geschäftsführer Bundesgartenschau Mannheim 2023gGmbH6. Prof. Ariane Röntz, Landschaftsarchitektin, Berlin7. Prof. Donata Valentien, Landschaftsarchitektin, Wessling8. Axel Lohrer, Landschaftsarchitekt, München9. Prof. Franz Pesch, Stadtplaner, Stuttgart10. Und weitere
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das ausMitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2) Zusätzliche Angaben:
Rückfragen, Kolloquium und Abgabetermine:Stufe 1:Am 12.7.2014 ab 14:00 Uhr bis ca. 18:00 Uhr findet in Stufe 1 einRückfragenkolloquium mit Bürgerinformation statt. Es erfolgt eineOrtseinsicht mit Bürgern und Presse, zu dem Preisrichter/innen,Wettbewerbsteilnehmer/innen und Sachverständige eingeladen sind.Die Teilnahme am Kolloquium ist für die Teilnehmer/innen dringendempfohlen, um die Besonderheiten des Ortes und des bürgerschaftlichenKontextes zu erfassen.Rückfragen zur Aufgabenstellung können schriftlich – vorzugsweise perE-Mail – bis zum 10.7.2014 gerichtet werden an:Kaupp + Franck Architekten GmbH.Die Beantwortung der Rückfragen erfolgt sofern möglich im Kolloquium.Die Ergebnisse werden in einer Niederschrift festgehalten und allenTeilnehmer/inne/n bis voraussichtlich 18.7.2014 schriftlich zur Verfügunggestellt. Die Antworten gelten als Bestandteil der Auslobung.Abgabetermin der Stufe 1 ist der 16.9.2014 bis 17:00 Uhr.Stufe 2:In der 2. Stufe wird das Verfahren als Mehrfachbeauftragung fürvertiefende Bearbeitung fortgeführt.(Auswahl der ca. 8-12 Teilnehmern in erster Stufe durch das Preisgerichtin zwei oder mehrerer Preisgruppen – anschließend Aufhebung derAnonymität).Am Samstag, den 29.11.2014 findet ab 11:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr in Stufe2 ein Kolloquium als moderierter Bürgerdialog in Form einer öffentlichenWerkstatt mit Bürgern, Jury, Teilnehmern/innen und Sachverständigen statt.Sprecher der 4 Bürgerforen geben die vertiefenden Anregungen an dieTeilnehmer weiter.Die Teilnahme am moderierten Bürgerdialog ist für die Teilnehmer/innenverpflichtend um die Anregungen der Jury und der Bürgerschaft in dieVertiefung der Arbeiten einarbeiten zu können.Eine Nichtteilnahme führt zum Ausschluss am Verfahren.Abgabetermin der Stufe 2 ist der 3.3.2015 bis 17:00 Uhr.
VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg beim RP KarlsruheKarl-Friedrich-Str. 1776133 KarlsruheDEUTSCHLANDTelefon: +49 7219260Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.deFax: +49 7219263985
VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteiltStadt Mannheim, Fachbereich BauverwaltungCollinistraße 168161 MannheimDEUTSCHLANDInternet-Adresse: www.mannheim.de
VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
5.6.2014