- wa-ID
- wa-2025868
- Tag der Veröffentlichung
- 13.02.2019
- Aktualisiert am
- 22.08.2019
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Landschaftsarchitekten/Stadtplaner
- Beteiligung
- 6 Arbeiten
- Auslober
- Schöfferstadt Gernsheim
- Koordination
- DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft, Frankfurt
- Bewerbungsschluss
- 28.02.2019
- Abgabetermin Pläne
- 19.06.2019
- Preisgerichtssitzung
- 13.08.2019
Verfahrensart
Nichtoffener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil
Gesetzte Teilnehmer
BIERBAUM.AICHELE.landschaftsarchitekten Part.GmbB, Mainz
DLA Die Landschaftsarchitekten, Bittkau - Bartfelder + Ingenieure GbR, Wiesbaden
hofmann_röttgen Landschaftsarchitekten BDLA, Bensheim
Anlass und Zweck
Die Stadt Gernsheim wurde 2016 in das Städtebauförderprogramm „Stadtumbau in Hessen“ aufgenommen. Ziel während des zehnjährigen Förderzeitraums ist die integrierte Umsetzung städtebaulicher Maßnahmen zu Klimaschutz, Klimaanpassung, sowie die Anpassung an demographische und wirtschaftsstrukturelle Veränderungen.
Das Fördergebiet ist strukturell in zwei Bereiche geteilt. Bereits im Jahr 1356 erhielt Gernsheim das Stadtrecht. Der größte Teil des Gebiets ist durch die historisch gewachsene Innenstadt geprägt. Dem gegenüber steht das Hafenareal am Rhein, welches mit Sport- und Freiflächen weitläufig und offen gestaltet ist.
Den westlichen Abschluss bildet die Hafeninsel, ein beliebtes Ausflugsziel am Rhein. In unmittelbarer Nähe befindet sich ein Fähranleger, große Stellplatzanlagen und die Rheinstraße als Zubringer zur Fähre. Im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens sollen Gestaltungsvorschläge für eine Freianlagenplanung in einem Realisierungsbereich auf der Hafeninsel sowie ein Freiraumkonzept für den gesamten öffentlichen Hafenbereich mit Verbindung in die Innenstadt erarbeitet werden. Ziel ist es die Hafeninsel weitergehend zu qualifizieren und zu entwickeln sowie näher an die Innenstadt von Gernsheim anzubinden. Das Wettbewerbsgebiet umfasst ca. 8 ha für das Freiraumkonzept mit ca. 10.000 m² für die Freianlagenplanung.
Preisgericht
Prof. Dr. Constanze Petrow, Landschaftsarchitektin, Geisenheim (Vorsitz)
Raimund Haase, Landschaftsarchitekt, Gießen
Katharina Rauh, Stadtplanerin, Darmstadt
Peter Burger, Bürgermeister, Schöfferstadt Gernsheim
Knut-Henning Krieger, Bauverwaltung, Schöfferstadt Gernsheim
Nichtoffener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil
Gesetzte Teilnehmer
BIERBAUM.AICHELE.landschaftsarchitekten Part.GmbB, Mainz
DLA Die Landschaftsarchitekten, Bittkau - Bartfelder + Ingenieure GbR, Wiesbaden
hofmann_röttgen Landschaftsarchitekten BDLA, Bensheim
Anlass und Zweck
Die Stadt Gernsheim wurde 2016 in das Städtebauförderprogramm „Stadtumbau in Hessen“ aufgenommen. Ziel während des zehnjährigen Förderzeitraums ist die integrierte Umsetzung städtebaulicher Maßnahmen zu Klimaschutz, Klimaanpassung, sowie die Anpassung an demographische und wirtschaftsstrukturelle Veränderungen.
Das Fördergebiet ist strukturell in zwei Bereiche geteilt. Bereits im Jahr 1356 erhielt Gernsheim das Stadtrecht. Der größte Teil des Gebiets ist durch die historisch gewachsene Innenstadt geprägt. Dem gegenüber steht das Hafenareal am Rhein, welches mit Sport- und Freiflächen weitläufig und offen gestaltet ist.
Den westlichen Abschluss bildet die Hafeninsel, ein beliebtes Ausflugsziel am Rhein. In unmittelbarer Nähe befindet sich ein Fähranleger, große Stellplatzanlagen und die Rheinstraße als Zubringer zur Fähre. Im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens sollen Gestaltungsvorschläge für eine Freianlagenplanung in einem Realisierungsbereich auf der Hafeninsel sowie ein Freiraumkonzept für den gesamten öffentlichen Hafenbereich mit Verbindung in die Innenstadt erarbeitet werden. Ziel ist es die Hafeninsel weitergehend zu qualifizieren und zu entwickeln sowie näher an die Innenstadt von Gernsheim anzubinden. Das Wettbewerbsgebiet umfasst ca. 8 ha für das Freiraumkonzept mit ca. 10.000 m² für die Freianlagenplanung.
Preisgericht
Prof. Dr. Constanze Petrow, Landschaftsarchitektin, Geisenheim (Vorsitz)
Raimund Haase, Landschaftsarchitekt, Gießen
Katharina Rauh, Stadtplanerin, Darmstadt
Peter Burger, Bürgermeister, Schöfferstadt Gernsheim
Knut-Henning Krieger, Bauverwaltung, Schöfferstadt Gernsheim
Schöfferstadt Gernsheim
Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil
„Hafeninsel, Gernsheim“
Registriert bei der AKH unter Nr. 02/2019 RPW 2013 mit Datum vom 12.02.2019
1. Auslober
Schöfferstadt Gernsheim
Bauverwaltung | Hochbau & Stadtplanung
Stadthausplatz 1
64579 Gernsheim
2. Wettbewerbsbetreuung
Mit der Durchführung des Verfahrens ist folgendes Büro beauftragt:
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG
Liebfrauenberg 26
60313 Frankfurt am Main
Nina Hofmann
Tel.: 0611 3411-3167
E-Mail: nina.hofmann@dsk-gmbh.de
3. Anlass und Zweck des Wettbewerbes
Die Stadt Gernsheim wurde 2016 in das Städtebauförderprogramm „Stadtumbau in Hessen“ aufgenommen. Ziel während des zehnjährigen Förderzeitraums ist die integrierte Umsetzung städtebaulicher Maßnahmen zu Klimaschutz, Klimaanpassung, sowie die Anpassung an demographische und wirtschaftsstrukturelle Veränderungen.
Das Fördergebiet ist strukturell in zwei Bereiche geteilt. Bereits im Jahr 1356 erhielt Gernsheim das Stadtrecht. Der größte Teil des Gebiets ist durch die historisch gewachsene Innenstadt geprägt. Dem gegenüber steht das Hafenareal am Rhein, welches mit Sport- und Freiflächen weitläufig und offen gestaltet ist.
Den westlichen Abschluss bildet die Hafeninsel, ein beliebtes Ausflugsziel am Rhein. In unmittelbarer Nähe befindet sich ein Fähranleger, große Stellplatzanlagen und die Rheinstraße als Zubringer zur Fähre. Im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens sollen Gestaltungsvorschläge für eine Freianlagenplanung in einem Realisierungsbereich auf der Hafeninsel sowie ein Freiraumkonzept für den gesamten öffentlichen Hafenbereich mit Verbindung in die Innenstadt erarbeitet werden. Ziel ist es die Hafeninsel weitergehend zu qualifizieren und zu entwickeln sowie näher an die Innenstadt von Gernsheim anzubinden. Das Wettbewerbsgebiet umfasst ca. 8 ha für das Freiraumkonzept mit ca. 10.000 m² für die Freianlagenplanung.
4. Wettbewerbsart
Der Wettbewerb ist als nichtoffener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil für eine Freianlagenplanung und ein Freiraumkonzept mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt.
5. Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekten/Stadtplaner. Landschaftsarchitekten wird eine Zusammenarbeit mit einem Stadtplaner sowie beratend mit einen Verkehrsplaner empfohlen. Stadtplaner sind in Bewerbergemeinschaften mit Landschaftsarchitekten teilnahmeberechtigt. Ihnen wird ebenfalls eine empfohlen einen Verkehrsplaner beratend hinzuzuziehen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, welche die in der Auslobung geforderten fachlichen Anforderungen sowie die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt, Stadtplaner zu führen. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Landschaftsarchitekt, Stadtplaner, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person oder der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Die Bewerbergemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Bei teilnehmenden Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.
Berater, Fachplaner, Sachverständige unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen. Sie dürfen nur einen Wettbewerbsteilnehmer beraten.
6. Bewerbungsverfahren
Die Gesamtteilnehmeranzahl ist auf 10 einschl. 3 vorausgewählter Teilnehmer begrenzt. Die Prüfung der Bewerbungen erfolgt durch das Wettbewerbsbüro anhand der eingereichten Unterlagen. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Abweichungen von den formalen Anforderungen der Bewerbung führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Über die geforderten Bewerbungsunterlagen hinaus eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Formale Kriterien:
fristgerechter Eingang der Bewerbungsunterlagen
Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen
Erfüllen mehr als 7 Bewerbungen die Zugangskriterien, wählt die Ausloberin durch Losentscheid die Teilnehmenden am Wettbewerb sowie 3 weitere Bewerber als potentielle Nachrücker aus. Nach Aufforderung zur Teilnahme dürfen Bewerbergemeinschaften nachträglich nicht verändert oder neu gebildet werden.
Ein Bewerbungsformular wird unter dem Link dsk-gmbh.de/wettbewerbe/wettbewerb/gernsheim/ am Tag der Veröffentlichung zum Download zur Verfügung gestellt.
Die Bewerbung ist ausgefüllt und unterschrieben als Ausdruck mit den notwendigen Anlagen und in einem verschlossenen Umschlag bis zum 28.02.2019, 12:00 Uhr (Posteingang) einzureichen. Maßgeblich ist der fristgerechte Eingang der Bewerbung. Der Umschlag ist deutlich mit der Aufschrift „Realisierungswettbewerb Gernsheim“ zu kennzeichnen. Die Bewerbungen sind bei folgender Adresse einzureichen:
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG, Liebfrauenberg 26, 60313 Frankfurt am Main
Das Versandrisiko liegt beim Bewerber. Bewerbungsunterlagen, die per Telefon, Fax oder Email übermittelt werden, sind nicht zugelassen. Später eintreffende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
7. Gesetzte Teilnehmer
Folgende Teilnehmer wurden vorausgewählt und zum Verfahren eingeladen:
BIERBAUM.AICHELE.landschaftsarchitekten Part.GmbB, Mainz
DLA Die Landschaftsarchitekten, Bittkau - Bartfelder + Ingenieure GbR, Wiesbaden
hofmann_röttgen Landschaftsarchitekten BDLA, Bensheim
Die v. g. 3 Teilnehmer erfüllen die o.g. Teilnahmevoraussetzungen und haben ihre Teilnahme bestätigt.
8. Preisgericht
Fachpreisrichter (stimmberechtigt):
Prof. Dr. Constanze Petrow, Landschaftsarchitektin, Geisenheim
Raimund Haase, Landschaftsarchitekt, Gießen
Katharina Rauh, Stadtplanerin, Darmstadt
Sachpreisrichter (stimmberechtigt):
Peter Burger, Bürgermeister, Schöfferstadt Gernsheim
Knut-Henning Krieger, Bauverwaltung, Schöfferstadt Gernsheim
Stellvertretende Fachpreisrichter:
Dorothée Hock, Landschaftsarchitektin, Frankfurt
Stellvertretende Sachpreisrichter:
Heinrich Adler, Erster Stadtrat, Schöfferstadt Gernsheim
Sachverständige
Je ein Vertreter der Fraktionen (CDU, SPD, Bündnis 90 Die Grünen, FDP, Freie Wähler)
Heiko Adler oder Michael Schäfer, Fischerfest GmbH
Hans Andres, Hotel/Gastronomiebetreiber
Herr Bonifer oder Herr Schmidt, Bauhof
Frau Koch, Magistrat der Stadt Gernsheim
Herr Römer, Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung
Herr Schwarz, Mitarbeiter Ordnungsamt
N.N., Verkehrsplaner
9. Preise und Anerkennungen
Als Wettbewerbssumme stellt der Auslober einen Gesamtbetrag in Höhe von 30.000 (zzgl. MwSt.) zur Verfügung. 20.000 € der Wettbewerbssumme wird als Preisgeld ausgelobt.
Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis: 10.000 €
2. Preis: 6.000 €
3. Preis: 4.000 €
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden.
Die weiteren 10.000 € der Wettbewerbssumme wird als Bearbeitungshonorar an die teilnehmenden Büros ausgeschüttet. Jedem Wettbewerbsteilnehmer, der eine prüffähige Arbeit einreicht, wird ein Bearbeitungshonorar in Höhe von 1.000 € (netto) ausgezahlt.
10. Weitere Bearbeitung der Aufgabe
Bei der Umsetzung des Projektes wird unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts einer der Preisträger für die Freianlagenplanung auf der Hafeninsel mindestens mit den Leistungsphasen 2-5 nach § 39 HOAI 2013 beauftragt, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Ggf. ist eine abschnittsweise Umsetzung des Projektes geplant.
Voraussetzung ist, dass die Finanzierung des Bauvorhabens durch die Ausloberin gesichert ist. Vor einer Beauftragung mit diesem Leistungsumfang wird die Ausloberin eine oder mehrere Kostenberechnungen/en beauftragen, um sicherzustellen, dass die Wettbewerbsarbeit des Preisträgers, der mit den Planungsleistungen beauftragt werden soll, innerhalb des Kostenrahmens realisiert werden kann.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem Verhältnis.
11. Zeitplan
Veröffentlichung des Verfahrens / Beginn der Bewerbungsfrist: 13. Februar 2019
Einsendeschluss Bewerbungen: 28. Februar 2019
Ausgabe der Unterlagen: 11. März 2019
Rückfragenkolloquium + Begehung des Areals: 09. April 2019
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten : 19. Juni 2019
Preisgerichtssitzung : 13. August 2019
Ausstellung (voraussichtlich): August/September 2019
Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil
„Hafeninsel, Gernsheim“
Registriert bei der AKH unter Nr. 02/2019 RPW 2013 mit Datum vom 12.02.2019
1. Auslober
Schöfferstadt Gernsheim
Bauverwaltung | Hochbau & Stadtplanung
Stadthausplatz 1
64579 Gernsheim
2. Wettbewerbsbetreuung
Mit der Durchführung des Verfahrens ist folgendes Büro beauftragt:
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG
Liebfrauenberg 26
60313 Frankfurt am Main
Nina Hofmann
Tel.: 0611 3411-3167
E-Mail: nina.hofmann@dsk-gmbh.de
3. Anlass und Zweck des Wettbewerbes
Die Stadt Gernsheim wurde 2016 in das Städtebauförderprogramm „Stadtumbau in Hessen“ aufgenommen. Ziel während des zehnjährigen Förderzeitraums ist die integrierte Umsetzung städtebaulicher Maßnahmen zu Klimaschutz, Klimaanpassung, sowie die Anpassung an demographische und wirtschaftsstrukturelle Veränderungen.
Das Fördergebiet ist strukturell in zwei Bereiche geteilt. Bereits im Jahr 1356 erhielt Gernsheim das Stadtrecht. Der größte Teil des Gebiets ist durch die historisch gewachsene Innenstadt geprägt. Dem gegenüber steht das Hafenareal am Rhein, welches mit Sport- und Freiflächen weitläufig und offen gestaltet ist.
Den westlichen Abschluss bildet die Hafeninsel, ein beliebtes Ausflugsziel am Rhein. In unmittelbarer Nähe befindet sich ein Fähranleger, große Stellplatzanlagen und die Rheinstraße als Zubringer zur Fähre. Im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens sollen Gestaltungsvorschläge für eine Freianlagenplanung in einem Realisierungsbereich auf der Hafeninsel sowie ein Freiraumkonzept für den gesamten öffentlichen Hafenbereich mit Verbindung in die Innenstadt erarbeitet werden. Ziel ist es die Hafeninsel weitergehend zu qualifizieren und zu entwickeln sowie näher an die Innenstadt von Gernsheim anzubinden. Das Wettbewerbsgebiet umfasst ca. 8 ha für das Freiraumkonzept mit ca. 10.000 m² für die Freianlagenplanung.
4. Wettbewerbsart
Der Wettbewerb ist als nichtoffener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil für eine Freianlagenplanung und ein Freiraumkonzept mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt.
5. Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekten/Stadtplaner. Landschaftsarchitekten wird eine Zusammenarbeit mit einem Stadtplaner sowie beratend mit einen Verkehrsplaner empfohlen. Stadtplaner sind in Bewerbergemeinschaften mit Landschaftsarchitekten teilnahmeberechtigt. Ihnen wird ebenfalls eine empfohlen einen Verkehrsplaner beratend hinzuzuziehen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, welche die in der Auslobung geforderten fachlichen Anforderungen sowie die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt, Stadtplaner zu führen. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Landschaftsarchitekt, Stadtplaner, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person oder der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Die Bewerbergemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Bei teilnehmenden Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.
Berater, Fachplaner, Sachverständige unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen. Sie dürfen nur einen Wettbewerbsteilnehmer beraten.
6. Bewerbungsverfahren
Die Gesamtteilnehmeranzahl ist auf 10 einschl. 3 vorausgewählter Teilnehmer begrenzt. Die Prüfung der Bewerbungen erfolgt durch das Wettbewerbsbüro anhand der eingereichten Unterlagen. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Abweichungen von den formalen Anforderungen der Bewerbung führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Über die geforderten Bewerbungsunterlagen hinaus eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Formale Kriterien:
fristgerechter Eingang der Bewerbungsunterlagen
Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen
Erfüllen mehr als 7 Bewerbungen die Zugangskriterien, wählt die Ausloberin durch Losentscheid die Teilnehmenden am Wettbewerb sowie 3 weitere Bewerber als potentielle Nachrücker aus. Nach Aufforderung zur Teilnahme dürfen Bewerbergemeinschaften nachträglich nicht verändert oder neu gebildet werden.
Ein Bewerbungsformular wird unter dem Link dsk-gmbh.de/wettbewerbe/wettbewerb/gernsheim/ am Tag der Veröffentlichung zum Download zur Verfügung gestellt.
Die Bewerbung ist ausgefüllt und unterschrieben als Ausdruck mit den notwendigen Anlagen und in einem verschlossenen Umschlag bis zum 28.02.2019, 12:00 Uhr (Posteingang) einzureichen. Maßgeblich ist der fristgerechte Eingang der Bewerbung. Der Umschlag ist deutlich mit der Aufschrift „Realisierungswettbewerb Gernsheim“ zu kennzeichnen. Die Bewerbungen sind bei folgender Adresse einzureichen:
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG, Liebfrauenberg 26, 60313 Frankfurt am Main
Das Versandrisiko liegt beim Bewerber. Bewerbungsunterlagen, die per Telefon, Fax oder Email übermittelt werden, sind nicht zugelassen. Später eintreffende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
7. Gesetzte Teilnehmer
Folgende Teilnehmer wurden vorausgewählt und zum Verfahren eingeladen:
BIERBAUM.AICHELE.landschaftsarchitekten Part.GmbB, Mainz
DLA Die Landschaftsarchitekten, Bittkau - Bartfelder + Ingenieure GbR, Wiesbaden
hofmann_röttgen Landschaftsarchitekten BDLA, Bensheim
Die v. g. 3 Teilnehmer erfüllen die o.g. Teilnahmevoraussetzungen und haben ihre Teilnahme bestätigt.
8. Preisgericht
Fachpreisrichter (stimmberechtigt):
Prof. Dr. Constanze Petrow, Landschaftsarchitektin, Geisenheim
Raimund Haase, Landschaftsarchitekt, Gießen
Katharina Rauh, Stadtplanerin, Darmstadt
Sachpreisrichter (stimmberechtigt):
Peter Burger, Bürgermeister, Schöfferstadt Gernsheim
Knut-Henning Krieger, Bauverwaltung, Schöfferstadt Gernsheim
Stellvertretende Fachpreisrichter:
Dorothée Hock, Landschaftsarchitektin, Frankfurt
Stellvertretende Sachpreisrichter:
Heinrich Adler, Erster Stadtrat, Schöfferstadt Gernsheim
Sachverständige
Je ein Vertreter der Fraktionen (CDU, SPD, Bündnis 90 Die Grünen, FDP, Freie Wähler)
Heiko Adler oder Michael Schäfer, Fischerfest GmbH
Hans Andres, Hotel/Gastronomiebetreiber
Herr Bonifer oder Herr Schmidt, Bauhof
Frau Koch, Magistrat der Stadt Gernsheim
Herr Römer, Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung
Herr Schwarz, Mitarbeiter Ordnungsamt
N.N., Verkehrsplaner
9. Preise und Anerkennungen
Als Wettbewerbssumme stellt der Auslober einen Gesamtbetrag in Höhe von 30.000 (zzgl. MwSt.) zur Verfügung. 20.000 € der Wettbewerbssumme wird als Preisgeld ausgelobt.
Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis: 10.000 €
2. Preis: 6.000 €
3. Preis: 4.000 €
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden.
Die weiteren 10.000 € der Wettbewerbssumme wird als Bearbeitungshonorar an die teilnehmenden Büros ausgeschüttet. Jedem Wettbewerbsteilnehmer, der eine prüffähige Arbeit einreicht, wird ein Bearbeitungshonorar in Höhe von 1.000 € (netto) ausgezahlt.
10. Weitere Bearbeitung der Aufgabe
Bei der Umsetzung des Projektes wird unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts einer der Preisträger für die Freianlagenplanung auf der Hafeninsel mindestens mit den Leistungsphasen 2-5 nach § 39 HOAI 2013 beauftragt, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Ggf. ist eine abschnittsweise Umsetzung des Projektes geplant.
Voraussetzung ist, dass die Finanzierung des Bauvorhabens durch die Ausloberin gesichert ist. Vor einer Beauftragung mit diesem Leistungsumfang wird die Ausloberin eine oder mehrere Kostenberechnungen/en beauftragen, um sicherzustellen, dass die Wettbewerbsarbeit des Preisträgers, der mit den Planungsleistungen beauftragt werden soll, innerhalb des Kostenrahmens realisiert werden kann.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem Verhältnis.
11. Zeitplan
Veröffentlichung des Verfahrens / Beginn der Bewerbungsfrist: 13. Februar 2019
Einsendeschluss Bewerbungen: 28. Februar 2019
Ausgabe der Unterlagen: 11. März 2019
Rückfragenkolloquium + Begehung des Areals: 09. April 2019
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten : 19. Juni 2019
Preisgerichtssitzung : 13. August 2019
Ausstellung (voraussichtlich): August/September 2019