Veröffentlicht als:
- Kurzergebnis
- wa-ID
- wa-2011036
- Tag der Veröffentlichung
- 02.11.2009
- Aktualisiert am
- 01.02.2010
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Beteiligung
- 10 Arbeiten
- Auslober
- bauwo Grundstücks AG
- Koordination
- Busch Architekten, Hannover
- Preisgerichtssitzung
- 02.11.2009
Verfahrensart
begrenzter Architektenwettbewerb
Wettbewerbsaufgabe
Auf den Standorten im Bereich des ehem. Autohauses Bischoff & Hamel zwischen Clausewitzstr. und Messeschnellweg, Fläche B, (ca. 19.600 qm) und des ehem. Verwaltungsgebäudes der AOK im Bereich der Kreuzung Hans-Böckler-Allee/Messeschnellweg Fläche A (ca. 18.000 qm), wird es in absehbarer Zeit zu baulichen Entwicklungen kommen. Beide Grundstücke gelten als potentielle Bürostandorte. Für das Grundstück nördlich der Hans-Böckler-Allee (Fläche B) gibt es z. Zt. keine konkrete Entwicklungsabsicht. Auf dem Grundstück der ehemaligen AOK (Fläche A) soll nach dem Abriss des Altbaus ein Gebäude für eine z. Zt. noch nicht definierte Büronutzung entstehen.
Im Rahmen eines Architektenwettbewerbs sollen für die städtischen Flächen nördlich der Hans- Böckler-Allee (Fläche B) im Sinne einer Ideenfindung städtebauliche Lösungen entwickelt werden, die über die Zukunftsentwicklung dieser Flächen z. B. bezügl. der Baumassen und deren Gliederung, der Gebäudehöhen, der Materialität, des architektonischen Ausdrucks etc. Aufschluss geben.
Für die Flächen südlich der Hans-Böckler-Allee (Fläche A) sollen, über die städtebauliche Betrachtung hinausgehend, exakte gebäudeplanerische, hochbauliche, realisierungsfähige Konzepte entwickelt werden. Es ist der Nachweis zu liefern, in welcher Form vor dem Hintergrund der übergreifenden städtebaulichen Überlegungen die Umsetzung einer Programmfläche von ca. 40.000 qm BGF (+/- 15%) auf dem Grundstück realisiert werden kann.
Die Ausloberin behält sich vor, die Wettbewerbsbeiträge für die Flächen A und B getrennt zu bewerten.
Die Ausloberin weist darauf hin, dass für die Fläche B großer Wert auf eine wirtschaftliche Projektrealisierung gelegt wird. Insofern werden Hochhauslösungen wie auch großflächige Tiefgaragen grundsätzlich kritisch gesehen. Die bauliche Umsetzung in mindestens drei autarken Bauabschnitten muss zwingend gegeben sein!
begrenzter Architektenwettbewerb
Wettbewerbsaufgabe
Auf den Standorten im Bereich des ehem. Autohauses Bischoff & Hamel zwischen Clausewitzstr. und Messeschnellweg, Fläche B, (ca. 19.600 qm) und des ehem. Verwaltungsgebäudes der AOK im Bereich der Kreuzung Hans-Böckler-Allee/Messeschnellweg Fläche A (ca. 18.000 qm), wird es in absehbarer Zeit zu baulichen Entwicklungen kommen. Beide Grundstücke gelten als potentielle Bürostandorte. Für das Grundstück nördlich der Hans-Böckler-Allee (Fläche B) gibt es z. Zt. keine konkrete Entwicklungsabsicht. Auf dem Grundstück der ehemaligen AOK (Fläche A) soll nach dem Abriss des Altbaus ein Gebäude für eine z. Zt. noch nicht definierte Büronutzung entstehen.
Im Rahmen eines Architektenwettbewerbs sollen für die städtischen Flächen nördlich der Hans- Böckler-Allee (Fläche B) im Sinne einer Ideenfindung städtebauliche Lösungen entwickelt werden, die über die Zukunftsentwicklung dieser Flächen z. B. bezügl. der Baumassen und deren Gliederung, der Gebäudehöhen, der Materialität, des architektonischen Ausdrucks etc. Aufschluss geben.
Für die Flächen südlich der Hans-Böckler-Allee (Fläche A) sollen, über die städtebauliche Betrachtung hinausgehend, exakte gebäudeplanerische, hochbauliche, realisierungsfähige Konzepte entwickelt werden. Es ist der Nachweis zu liefern, in welcher Form vor dem Hintergrund der übergreifenden städtebaulichen Überlegungen die Umsetzung einer Programmfläche von ca. 40.000 qm BGF (+/- 15%) auf dem Grundstück realisiert werden kann.
Die Ausloberin behält sich vor, die Wettbewerbsbeiträge für die Flächen A und B getrennt zu bewerten.
Die Ausloberin weist darauf hin, dass für die Fläche B großer Wert auf eine wirtschaftliche Projektrealisierung gelegt wird. Insofern werden Hochhauslösungen wie auch großflächige Tiefgaragen grundsätzlich kritisch gesehen. Die bauliche Umsetzung in mindestens drei autarken Bauabschnitten muss zwingend gegeben sein!