- Dokumentation des Wettbewerbs
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Veröffentlicht als:
- Dokumentation
- wa-ID
- wa-2031735
- Tag der Veröffentlichung
- 26.05.2021
- Aktualisiert am
- 01.04.2022
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EWG
- Teilnehmer
- Architekt*innen, die frühzeitige Aufnahme von Ideen und Konzepten aus dem Bereich der Szenografie wird erwartet.
- Beteiligung
- 16 Arbeiten
- Auslober
- Landeshauptstadt Stuttgart
- Koordination
- pp a l s pesch partner architekten stadtplaner, Stuttgart
- Bewerbungsschluss
- 21.06.2021
- Abgabetermin Pläne
- 18.11.2021
- Abgabetermin Modell
- 25.11.2021
- Preisgerichtssitzung
- 02.02.2022
Verfahrensart
Nicht offener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem EWR-offenen Bewerbungsverfah- ren zur Auswahl von 15 Teilnehmer*innen sowie fünf Zuladungen
Wettbewerbsaufgabe
Stuttgart verfügt über zahlreiche Einrichtungen wie z.B. die Stadtbibliothek (wa-2002756), das Kunstmuseum oder das StadtPalais. Im Bereich audiovisueller, transmedialer oder digitaler Medien und Kunstwerke fehlt aber ein Präsentations-, Diskurs-, Vermittlungs- und Experimentierort. Seit Schließung des Kommunalen Kinos ist Stuttgart ohne ein vergleichbares Angebot.Stuttgart benötigt infolgedessen ein Haus für Film und Medien (HFM), das den Bürger*innen ein medienpädagogisch und kulturell hochwertiges Programm anbietet.
Das HFM soll sich als eine zentrale Kultur- und Bildungseinrichtung etablieren, die weit über die Stadtgrenzen hinausstrahlt. Es ist als ein analoger und digitaler Ort zu konzipieren, an dem sich die Bevölkrung aktiv mit dem Bewegt- bild in all seinen Formen auseinandersetzen kann, insbesondere dem klassischen Film, der Animation, interaktiven Anwendungen, dem Internet oder als Einbindung in andere Medien. Besondere Aufmerksamkeit soll der eigenständigen und aktiven Arbeit an audiovisuellen Erzeugnissen vielfältiger Positionen gewidmet werden.
Das Raumprogramm des HFM umfasst eine NF von ca. 4.400 m2 und zeichnet sich aus durch:
– Kombination der Grundelemente des Hauses, bestehend aus Kinos, Veranstaltungs- und Ausstellungsbereichen, Labs, Studios und Workshop-Räumen für aktive Medienarbeit und Präsentationen sowie Gastronomie.
– Thematisiert werden soll das Bewegtbild in seiner allumfassenden Form sowie dessen aktuelle Entwicklungen z.B. in den Bereichen Animation/Visuelle Effekte, Games, Software, Virtual/Augmented Reality, digitale Plattformen, Künstliche Intelligenz. Darüber hinaus wird über die Herkunft, Funktion und Wirkung von Bewegtbildern aufgeklärt.
– Die Initiative geht vom Zusammenschluss von 24 nichtkommerziellen Einrichtungen aus. Somit stehen dem HFM vielfältige Kontakte für Kooperationsmöglichkeiten und Preview-Veranstaltungen zur Verfügung.
Im Jahr 2020 wurde ein städtebaulicher Wettbewerb zur Umgestaltung und Umstrukturierung der B14 in Stuttgart durchgeführt (wa-2028127). Die Ergebnisse des Wettbewerbs bilden u.a. die Grundlage zur städtebaulichen Positionierung des HFM im städtischen Gefüge. Ab 2022 soll das Breuninger-Parkhaus abgerissen und durch den Neubau eines „Mobility Hub“ (wa-2030672) ersetzt werden. Durch die Neuplanung wird im Südwesten das Bau- fenster für das HFM frei.
Competition assignment
Stuttgart has numerous cultural facilities such as the city library (wa-2002756), but needs a House of Film and Media (HFM) as a central cultural and educational institution.
The program of the HFM with 4.400 m2 covers:
– Combination of the basic elements of the building, consisting of cinemas, event and exhibition areas, studios, etc.
– The moving image e.g. animation effects, games etc.
– The initiative is based on the merger of 24 non- commercial institutions.
The positioning of the HFM in the urban fabric is based on the 2020 urban planning competition of the B14 in Stuttgart (wa-2028127)
Fachpreisrichter*innen/Jury
Prof. Jörg Aldinger, Stuttgart (Vors.)
Cem Arat, Stuttgart
Stefan Behnisch, Stuttgart
Prof. Dr. Vanessa M. Carlow, TU Braunschweig
Gunter Fleitz, Stuttgart
Andreas Hofer, IBA ’27, Stuttgart
Martin Ritz, Stuttgart
Prof. Much Untertrifaller, Bregenz
Petra Wörner, Frankfurt am Main
Joel Harris, Stuttgart
Sachpreisrichter*innen/Jury
Dr. Fabian Mayer, Erster Bürgermeister
Peter Pätzold, Bürgermeister
Prof. Dr. Barbara Bader, HFM Stuttgart e.V.
Petra Rühle, Gemeinderätin
Jürgen Sauer, Gemeinderat
Luigi Pantisano, Gemeinderat
Armin Serwani, Gemeinderat
Peter Holzer, Hochbauamt Stuttgart
Thorsten Puttenat, Gemeinderat
Preisgerichtsempfehlung
Das Preisgericht empfiehlt, die Verfasser*innen der mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit mit der Realisierung des Projekts zu beauftragen.
Nicht offener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem EWR-offenen Bewerbungsverfah- ren zur Auswahl von 15 Teilnehmer*innen sowie fünf Zuladungen
Wettbewerbsaufgabe
Stuttgart verfügt über zahlreiche Einrichtungen wie z.B. die Stadtbibliothek (wa-2002756), das Kunstmuseum oder das StadtPalais. Im Bereich audiovisueller, transmedialer oder digitaler Medien und Kunstwerke fehlt aber ein Präsentations-, Diskurs-, Vermittlungs- und Experimentierort. Seit Schließung des Kommunalen Kinos ist Stuttgart ohne ein vergleichbares Angebot.Stuttgart benötigt infolgedessen ein Haus für Film und Medien (HFM), das den Bürger*innen ein medienpädagogisch und kulturell hochwertiges Programm anbietet.
Das HFM soll sich als eine zentrale Kultur- und Bildungseinrichtung etablieren, die weit über die Stadtgrenzen hinausstrahlt. Es ist als ein analoger und digitaler Ort zu konzipieren, an dem sich die Bevölkrung aktiv mit dem Bewegt- bild in all seinen Formen auseinandersetzen kann, insbesondere dem klassischen Film, der Animation, interaktiven Anwendungen, dem Internet oder als Einbindung in andere Medien. Besondere Aufmerksamkeit soll der eigenständigen und aktiven Arbeit an audiovisuellen Erzeugnissen vielfältiger Positionen gewidmet werden.
Das Raumprogramm des HFM umfasst eine NF von ca. 4.400 m2 und zeichnet sich aus durch:
– Kombination der Grundelemente des Hauses, bestehend aus Kinos, Veranstaltungs- und Ausstellungsbereichen, Labs, Studios und Workshop-Räumen für aktive Medienarbeit und Präsentationen sowie Gastronomie.
– Thematisiert werden soll das Bewegtbild in seiner allumfassenden Form sowie dessen aktuelle Entwicklungen z.B. in den Bereichen Animation/Visuelle Effekte, Games, Software, Virtual/Augmented Reality, digitale Plattformen, Künstliche Intelligenz. Darüber hinaus wird über die Herkunft, Funktion und Wirkung von Bewegtbildern aufgeklärt.
– Die Initiative geht vom Zusammenschluss von 24 nichtkommerziellen Einrichtungen aus. Somit stehen dem HFM vielfältige Kontakte für Kooperationsmöglichkeiten und Preview-Veranstaltungen zur Verfügung.
Im Jahr 2020 wurde ein städtebaulicher Wettbewerb zur Umgestaltung und Umstrukturierung der B14 in Stuttgart durchgeführt (wa-2028127). Die Ergebnisse des Wettbewerbs bilden u.a. die Grundlage zur städtebaulichen Positionierung des HFM im städtischen Gefüge. Ab 2022 soll das Breuninger-Parkhaus abgerissen und durch den Neubau eines „Mobility Hub“ (wa-2030672) ersetzt werden. Durch die Neuplanung wird im Südwesten das Bau- fenster für das HFM frei.
Competition assignment
Stuttgart has numerous cultural facilities such as the city library (wa-2002756), but needs a House of Film and Media (HFM) as a central cultural and educational institution.
The program of the HFM with 4.400 m2 covers:
– Combination of the basic elements of the building, consisting of cinemas, event and exhibition areas, studios, etc.
– The moving image e.g. animation effects, games etc.
– The initiative is based on the merger of 24 non- commercial institutions.
The positioning of the HFM in the urban fabric is based on the 2020 urban planning competition of the B14 in Stuttgart (wa-2028127)
Fachpreisrichter*innen/Jury
Prof. Jörg Aldinger, Stuttgart (Vors.)
Cem Arat, Stuttgart
Stefan Behnisch, Stuttgart
Prof. Dr. Vanessa M. Carlow, TU Braunschweig
Gunter Fleitz, Stuttgart
Andreas Hofer, IBA ’27, Stuttgart
Martin Ritz, Stuttgart
Prof. Much Untertrifaller, Bregenz
Petra Wörner, Frankfurt am Main
Joel Harris, Stuttgart
Sachpreisrichter*innen/Jury
Dr. Fabian Mayer, Erster Bürgermeister
Peter Pätzold, Bürgermeister
Prof. Dr. Barbara Bader, HFM Stuttgart e.V.
Petra Rühle, Gemeinderätin
Jürgen Sauer, Gemeinderat
Luigi Pantisano, Gemeinderat
Armin Serwani, Gemeinderat
Peter Holzer, Hochbauamt Stuttgart
Thorsten Puttenat, Gemeinderat
Preisgerichtsempfehlung
Das Preisgericht empfiehlt, die Verfasser*innen der mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit mit der Realisierung des Projekts zu beauftragen.
26/05/2021 S100
Deutschland-Stuttgart: Dienstleistungen von Architekturbüros
2021/S 100-264886
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Stuttgart – Hochbauamt
Postanschrift: Hauptstätter Str. 66
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Landeshauptstadt Stuttgart – Hochbauamt – Abt. 65-1 DLZ.1
E-Mail: DLZ1.HBA@stuttgart.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stuttgart.de
Adresse des Beschafferprofils: www.meinauftrag.rib.de
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/4/tenderId/35218
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/4/tenderId/35218
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: www.vergabe.stuttgart.de
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Neubau Haus für Film und Medien – Architekturleistungen
Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_HFM_Arch
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.2) Beschreibung
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Im Rahmen des VgV-Verfahrens mit architektonischem Realisierungswettbewerb soll ein Architekturbüro ermittelt werden.
1. Gegenstand und Ziel des Verfahrens:
— > s. Vergabeunterlagen,
2. Verfahrensablauf:
Das Vergabeverfahren gliedert sich in 3 Stufen.
a) Teilnahmewettbewerb:
Es ist vorgesehen, insgesamt, maximal 20 Teilnehmer für den Realisierungswettbewerb zuzulassen. Hiervon werden 5 gesetzte Teilnehmer im Voraus festgelegt, welche sich dem Teilnahmewettbewerb nicht mehr zu stellen brauchen. Weitere 15 Teilnehmer werden über den öffentlichen Teilnahmewettbewerb ermittelt.
Im Bewerbungsverfahren bekunden Architekturbüros ihr Interesse an einer Teilnahme an dem Verfahren und erbringen die geforderten Unterlagen aus dem Teilnahmeantrag. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen wählt die Landeshauptstadt Stuttgart mindestens 15 geeignete Bewerber mit den höchsten, erreichten Punktzahlen aus, die zusätzlich zu den 5 gesetzten Teilnehmern, zum Realisierungswettbewerb eingeladen werden. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
b) Realisierungswettbewerb:
Die Ausloberin plant einen der Preisträger mit der weiteren Bearbeitung gemäß HOAI 2021 bis mindestens einschließlich LPH 5 zu beauftragen; die Beauftragung bis einschließlich LPH 9 wird angestrebt. Die Preisträger verpflichten sich im Falle einer Beauftragung, zur Erbringung der Architektenleistungen gemäß HOAI 2021 bis einschließlich LPH 9.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise unter Berücksichtigung des Zustimmungsvorbehalts des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Falls notwendig, folgt eine Weiterentwicklung der Wettbewerbsergebnisse nach Vorgaben des Preisgerichts. Die Preisträger werden im Rahmen des VgV-Verfahrens zu Auftragsverhandlungen eingeladen. Das Wettbewerbsergebnis bildet, ggfs. inkl. Überarbeitung, mit 75 von 100 Prozent die Grundlage der Bewertung. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden im Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut
Vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43 Abs. 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben.
c) Verhandlungsgespräch:
Im Verhandlungsgespräch stellen die Bewerber ihr Büro sowie am Verfahren beteiligte Personen (Büroinhaber, Projektleiter) persönlich vor und geben Auskunft über ihre Arbeitsweise. Im Verhandlungsgespräch wird die Überarbeitung des Wettbewerbsentwurfs vorgestellt. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß §17 (11) VgV auf das Erstangebot zu erteilen.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Die Ausschluss- und Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag (Excel) zu erbringen.
— Ausschlusskriterien:
Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen alle formalen Anforderungen – die Ausschlusskriterien – ausnahmslos erfüllen. Bewerber belegen dies mit dem von der Landeshauptstadt Stuttgart vorgegebenen „Teilnahmeantrag“ und mit den Eigenerklärungen und Nachweisen,die im Bewerbungsformular gefordert werden. Kann ein Bewerber nur eine/n einzige/n Erklärung/Nachweis nicht erbringen, wird er vom Verfahren ausgeschlossen.
— Die Ausschlusskriterien sind.
— Formalien:
—— fristgerechter Eingang der Bewerbung,
—— III.1) EU Deckblatt Teilnahmeantrag,
— Nachweise:
—— Berufliche Qualifikation (Nachweis von mindestens einem Inhaber oder einer Führungskraft des Unternehmens über die Mitgliedschaft in der Architektenkammer oder die Bauvorlagenberechtigung gemäß § 43 LBO oder einer im Ausland erworbenen gleichwertigen Qualifikation.),
— Eigenerklärungen:
—— Ausschlussgründe nach§ 123 GWB,
—— Ausschlussgründe nach§ 124 GWB (bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss),
—— Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen nach VgV § 73 Abs. 3 (Ausschlusskriterium),
—— Verknüpfung mit anderen Unternehmen gemäß § 43 VgV,
—— Berufshaftpflichtversicherung nach § 45 Abs. 1 Nr. 3. und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV,
—— Eignungsleihe nach § 47 VgV (Formblatt I.3 EU).
Die Landeshauptstadt Stuttgart macht keine Vorgaben bzgl. der Rechtsform. Sollte eine Bewerbergemeinschaft angestrebt werden, ist eine plausible Aufgabenteilung, die gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie die Angabe eines bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen. Sollte eine Bewerber-/Bietergemeinschaft angestrebt werden, ist das Formblatt 234 zu verwenden. Alle Teilnehmer müssen die o. g. Ausschlusskriterien separat erfüllen.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43, Absatz 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben. Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Erklärungen gemäß Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg sind abzugeben.
— Eignungskriterien:
Bewerber haben zum Nachweis ihrer Eignung folgende Eignungskriterien zu erbringen:
2.1.1. Beschäftigte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV:
— bis zu 5 Vollzeitbeschäftigte 10 Pkt.,
— mehr als 5 und bis zu 15 Vollzeitbeschäftigte 50 Pkt.,
— mehr als 15 Vollzeitbeschäftigte 80 Pkt..
2.2. Fachliche Eignung Bewerber:
— Referenzen 1, 2 und 3 nach Vorgaben des „Teilnahmeantrags“.
Die zuvor beschriebenen Projekte müssen im Unternehmen des/der Bewerber erbracht worden sein. Bei Bewerbergemeinschaften aus mehreren Architekten gelten die Angaben und die Referenzen in Summe. Die Referenz gilt auch als erfüllt, wenn die Leistung als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro erbracht wurde. In diesem Fall ist über die verantwortliche Projektleitung eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros mit einzureichen.
— Nachforderung von Unterlagen:
Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 15 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
— Die Sprache, in der die Gespräche geführt werden und in der der Auftrag ausgeführt werden muss, ist Deutsch. Der Zulassungsbereich ist die Europäische Union (EU) bzw. der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) und das Beschaffungsübereinkommen Agreement on Government Procurement (GPA).
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Architekt/in gemäßigten §43 LBO BW und §75 Abs. 1 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 20
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
3XN, Kopenhagen, Dänemark
Delugan Meissl ZT GmbH, Wien, Österreich
haascookzemmrich Studio2050, Stuttgart, Deutschland
Marte.Marte Architekten ZT GmbH, Feldkirch, Österreich
Sauerbruch Hutton Gesellschaft von Architekten mbH, Berlin, Deutschland
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
2.2.1. Referenzobjekt 1 des Bewerbers: Neubau, mindestens Honorarzone IV HOAI:
1. Nutzungsart:
— Sonstiger Neubau 5 Pkt.,
— Neubau mit Publikumsverkehr 25 Pkt.,
— Versammlungsstätte (Neubau) mit Publikumsverkehr 75 Pkt..
2. Bauwerkskosten KG 300 + 400 (in Euro netto)
— unter 10,0 Mio EUR 5 Pkt.,
— von 10,0 Mio bis 15,0 Mio EUR 15 Pkt.,
— über 15,0 Mio EUR 25 Pkt..
3. Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Gebäudeplanung nach HOAI durch den Bewerber:
— LPH 2 3,5 Pkt.,
— LPH 3 7,5 Pkt.,
— LPH 4 1,5 Pkt.,
— LPH 5 13,5 Pkt.,
— LPH 6 5 Pkt.,
— LPH 7 2 Pkt.,
— LPH 8 17 Pkt..
4. Jahr der Inbetriebnahme:
— vor 1.1.2011 bzw. nicht in Betrieb genommen 0 Pkt.,
— 1.1.2011-31.12.2015 5 Pkt.,
— ab 1.1.2016 15 Pkt..
2.2.2. Referenzobjekt 2 des Bewerbers: Neubau, mindestens Honorarzone III HOAI:
1. Nutzungsart:
— Sonstiger Neubau 10 Pkt.,
— Innerstädtischer Neubau; Höhen der umgebenden Bebauung bis 4 Vollgeschosse (Traufhöhe bis 12 m) 30 Pkt.,
— Innerstädtischer Neubau; Höhen der umgebenden Bebauung in der Mehrzahl über 4 Vollgeschosse (Traufhöhe über 12 m) 55 Pkt..
2. Bauwerkskosten KG 300 + 400 (in Euro netto):
— unter 5,0 Mio EUR 5 Pkt.,
— von 5,0 Mio bis 10,0 Mio EUR 15 Pkt.,
— über 10,0 Mio EUR 25 Pkt..
3. Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Gebäudeplanung nach HOAI durch den Bewerber:
— LPH 2 1,5 Pkt.,
— LPH 3 4 Pkt.,
— LPH 4 1 Pkt.,
— LPH 5 6,5 Pkt.,
— LPH 6 2,5 Pkt.,
— LPH 7 1 Pkt.,
— LPH 8 8,5 Pkt..
Weitere Angaben unter Punkt VI.3).
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/06/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Betrag von insgesamt voraussichtlich 148 000,00 EUR (Netto) zur Verfügung. Die Wettbewerbssumme ist ermittelt auf Basis der RPW und HOAI 2021.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Fachpreisgericht – Prof. Jörg Aldinger | Architekt
Fachpreisgericht – Cem Arat | Architekt
Fachpreisgericht – Stefan Behnisch | Architekt
Fachpreisgericht – Prof. Dr. Vanessa Miriam Carlow | Architektin
Fachpreisgericht – Gunter Fleitz | Architekt
Fachpreisgericht – Andreas Hofer
Fachpreisgericht – Prof. Alexander Schwarz | Architekt
Fachpreisgericht – Prof. Much Untertrifaller | Architekt
Fachpreisgericht – Petra Wörner | Architektin
Fachpreisgericht – N. N.
Sachpreisgericht – Dr. Fabian Mayer | Erster Bürgermeister All-gemeine Verwaltung Kultur und Recht | Landeshauptstadt Stuttgart
Sachpreisgericht – Peter Pätzold | Bürgermeister Referat Städtebau, Wohnen und Umwelt | Landeshauptstadt Stuttgart
Sachpreisgericht – Dirk Thürnau | Bürgermeister Technisches Referat | Landeshauptstadt Stuttgart
Sachpreisgericht – Prof. Dr. Barbara Bader | Rektorin ABK Stutt-gart | Vorstandsvorsitzende Haus für Film und Medien e. V., Stuttgart
Sachpreisgericht – Petra Rühle | Gemeinderat | Bündnis‘90/Die Grüne | Landeshauptstadt Stuttgart
Sachpreisgericht – Jürgen Sauer | Gemeinderat | CDU | Landeshauptstadt Stuttgart
Sachpreisgericht – Luigi Pantisano | Gemeinderat | FG Linke-SÖS-Junge Liste-Piraten | Landeshauptstadt Stuttgart
Sachpreisgericht – Dejan Perc | Gemeinderat | SPD | Landeshauptstadt Stuttgart
Sachpreisgericht – Armin Serwani | Gemeinderat | FDP | Landeshauptstadt Stuttgart
+ entsprechende Anzahl an Stellvertretern
+ Berater/Sachverständige/Gäste
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
— Zusatz IV.2.9):
4. Jahr der Inbetriebnahme:
— vor 1.1.2011 bzw. nicht in Betrieb genommen 0 Pkt.,
— 1.1.2011 – 31.12.2015 5 Pkt.,
— ab 1.1.2016 15 Pkt..
2.2.3. Referenzobjekt 3 des Bewerbers: Wettbewerbserfolg/Auszeichnung:
1. Angabe Wettbewerbsart:
— Kein Wettbewerbserfolg (Preis/Anerkennung)/Keine Auszeichnung/Keine Mehrfachbeauftragung bzw. Mehrfachbeauftragung ohne Gestaltungsteil (bspw. VgV-Verfahren) 0 Pkt.,
— Mehrfachbeauftragung mit Gestaltungsteil (bspw. VgV-Verfahren)* 5 Pkt.,
— Wettbewerbserfolg (Preis/Anerkennung)* und/oder Auszeichnung** 20 Pkt..
*Nachweis beilegen (bspw. Kopie der Veröffentlichung bei competitionline, Preisgerichtsprotokoll o. Ä.)
**Nachweis beilegen (bspw. Kopie der Urkunde (Hugo-Häring Preis, Beispielhaftes Bauen, BDA-Preis o. Ä.)); Herstellerpreise werden nicht gewertet:
2. Jahr des Erfolgs (Wettbewerb/Auszeichnung):
—— vor 1.1.2016 5 Pkt.,
—— 1.1.2016-31.12.2017 10 Pkt.,
—— ab 1.1.2018 15 Pkt..
— Zusatz Punkt IV.3.4):
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Teilnahmewettbewerbs standen noch nicht alle Preisrichter fest, dadurch kann sich die Zusammenstellung des Preisgerichts noch ändern. Die Ausloberin behält sich vor, weitere Preisgerichtsteilnehmer zu benennen oder auszutauschen.
— Zusatz Punkt IV.3.5):
Die Ausloberin behält sich bis zum Start des Wettbewerbs vor weitere Preisgerichtsmitglieder zu benennen oder auszutauschen.
Der Auftraggeber stellt den Teilnahmeantrag in Form einer Excel-Datei zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen stehen unter der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2) genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesen Weg erhältlich. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen mit Angabe der erreichten Gesamtpunktzahl sind auf der von der Einreichungsstelle zur Verfügung gestellten Vergabeplattform hochzuladen. Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen und als Anlagen beizulegen. Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zu den angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen. Zusätzliche Unterlagen, über die geforderten hinaus, werden nicht gewertet.
Termine:
Hinweis: Aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Virus) behält sich die Landeshauptstadt Stuttgart vor, die Termine zu verschieben. Es wird angestrebt, dass alle Termine bestehen bleiben.
— Auswahl der Teilnehmer voraussichtlich KW 28 2021,
— Start Planungswettbewerb voraussichtlich KW 35 2021,
— Auftakt- und Rückfragenkolloquium voraussichtlich KW 37 2021,
— Ende Planungswettbewerb voraussichtlich KW 45 2021,
— Preisgerichtssitzung voraussichtlich KW 05 2022,
— Verhandlungsgespräch voraussichtlich KW 14 2022.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs.3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: LHS Stuttgart – Dienstleistungszentrum Bauvertragswesen
Postanschrift: Hauptstätter Str. 66
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
Fax: +49 711 / 216-89066
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/05/2021