- Dokumentation des Wettbewerbs
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Veröffentlicht als:
- Dokumentation
- Zwischenbericht
- wa-ID
- wa-2013678
- Tag der Veröffentlichung
- 18.11.2014
- Aktualisiert am
- 12.11.2020
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EWG
- Teilnehmer
- Arbeitsgemeinschaften aus Stadtplanern und Landschaftsarchitekten
- Beteiligung
- 43 Arbeiten
- Auslober
-
Stadtwerke Mainz AG
Ten Brinke Projektentwicklung GmbH - Koordination
- scheuvens + wachten plus planungsgesellschaft mbh, Dortmund
- Bewerbungsschluss
- 14.12.2014
- Abgabetermin
- 13.03.2015
- Abgabetermin Pläne
- 13.03.2015
- Abgabetermin Modell
- 08.06.2015
- Preisgerichtssitzung
- 26.06.2015
- Bekanntgabe
- 26.06.2015
Verfahrensart
Nicht offener, zweiphasiger städtebaulicher Wettbewerb nach RPW 2013 mit vorgeschaltetem EWR-offenen Bewerbungsverfahren zur Auswahl von 20 Teilnehmern sowie 5 Zuladungen
Wettbewerbsaufgabe
In innenstadtnaher Lage der Landeshauptstadt Mainz liegt das Heiligkreuz-Areal, ein ehemaliges Produktions- und Gewerbeareal der IBM Deutschland. 1965 als Produktionsstandort der IBM gegründet, ist das Gelände nach Aufgabe der Produktion 2003 geschlossen worden. Nach einer wechselhaften Geschichte seit 2003, mit mehreren Vorbesitzern, wurde 2012 das alte IBM-Areal durch die Stadtwerke Mainz AG, die Firmengruppe Richter und die Ten Brinke Projektentwicklung GmbH erworben. Nach weitgehender Aufgabe der gewerblichen Nutzungen soll nunmehr ein neues attraktives Stadtquartier entstehen. Das „Heiligkreuz-Areal“ soll ein urbanes und durchmischtes Viertel mit hoher Lebensqualität, guter Infrastrukturausstattung, energieeffizienten Gebäuden, familien- und altersgerechten Wohnungen sowie einem attraktiven Wohnumfeld werden. Mit Blick auf die sehr angespannte Situation auf dem Mainzer Wohnungsmarkt sollen auf dem Heiligkreuz-Areal Geschosswohnungen sowohl im niedrigeren als auch mittleren Preissegment, aber auch im eigentumsbildenden Bereich entstehen. Ergänzt werden sollen diese eher „klassischen“ Wohnformen durch weitere Wohnformen wie genossenschaftliches Wohnen, Wohnen in Baugruppen oder seniorengerechtes Wohnen. Bei der Umsetzung wird auf einen ausgewogenen Mix bzw. Durchmischung des Gebietes für eine stabile Sozialstruktur gesetzt. In den Randbereichen zu den Haupterschließungsstraßen soll verträgliches Gewerbe die Nutzungsstruktur abrunden.
Competition assignment
A new attractive urban quarter shall be developed on the former IBM premises in Mainz. The ”Heiligkreuz Area“ shall become a quarter with high quality of life, good infrastructure and energy efficient residential buildings comprising of various forms of apartments (rented, owned, for seniors etc.), rounded off by businesses located near the main access roads.
Fachpreisrichter
Prof. Dr. Franz Pesch, Herdecke (Vors.)
Prof. Thomas Meurer, Frankfurt
Prof. Sophie Wolfrum, München
Prof. Gerd Aufmkolk, Nürnberg
Peter Köster, Hamburg
Sachpreisrichter
Hanns-Detlev Höhne, Stadtwerke Mainz AG
Michael Ebling, OB Stadt Mainz
Albert Ten Brinke, Ten Brinke Projektentw. GmbH
Marianne Grosse, Stadt Mainz
Katrin Eder, Stadt Mainz
Preisgerichtsempfehlung
Das Preisgericht gibt die Empfehlung, den 1. Preis als Grundlage für die Realisierung des Projektes zu nehmen und zu beauftragen.
Nicht offener, zweiphasiger städtebaulicher Wettbewerb nach RPW 2013 mit vorgeschaltetem EWR-offenen Bewerbungsverfahren zur Auswahl von 20 Teilnehmern sowie 5 Zuladungen
Wettbewerbsaufgabe
In innenstadtnaher Lage der Landeshauptstadt Mainz liegt das Heiligkreuz-Areal, ein ehemaliges Produktions- und Gewerbeareal der IBM Deutschland. 1965 als Produktionsstandort der IBM gegründet, ist das Gelände nach Aufgabe der Produktion 2003 geschlossen worden. Nach einer wechselhaften Geschichte seit 2003, mit mehreren Vorbesitzern, wurde 2012 das alte IBM-Areal durch die Stadtwerke Mainz AG, die Firmengruppe Richter und die Ten Brinke Projektentwicklung GmbH erworben. Nach weitgehender Aufgabe der gewerblichen Nutzungen soll nunmehr ein neues attraktives Stadtquartier entstehen. Das „Heiligkreuz-Areal“ soll ein urbanes und durchmischtes Viertel mit hoher Lebensqualität, guter Infrastrukturausstattung, energieeffizienten Gebäuden, familien- und altersgerechten Wohnungen sowie einem attraktiven Wohnumfeld werden. Mit Blick auf die sehr angespannte Situation auf dem Mainzer Wohnungsmarkt sollen auf dem Heiligkreuz-Areal Geschosswohnungen sowohl im niedrigeren als auch mittleren Preissegment, aber auch im eigentumsbildenden Bereich entstehen. Ergänzt werden sollen diese eher „klassischen“ Wohnformen durch weitere Wohnformen wie genossenschaftliches Wohnen, Wohnen in Baugruppen oder seniorengerechtes Wohnen. Bei der Umsetzung wird auf einen ausgewogenen Mix bzw. Durchmischung des Gebietes für eine stabile Sozialstruktur gesetzt. In den Randbereichen zu den Haupterschließungsstraßen soll verträgliches Gewerbe die Nutzungsstruktur abrunden.
Competition assignment
A new attractive urban quarter shall be developed on the former IBM premises in Mainz. The ”Heiligkreuz Area“ shall become a quarter with high quality of life, good infrastructure and energy efficient residential buildings comprising of various forms of apartments (rented, owned, for seniors etc.), rounded off by businesses located near the main access roads.
Fachpreisrichter
Prof. Dr. Franz Pesch, Herdecke (Vors.)
Prof. Thomas Meurer, Frankfurt
Prof. Sophie Wolfrum, München
Prof. Gerd Aufmkolk, Nürnberg
Peter Köster, Hamburg
Sachpreisrichter
Hanns-Detlev Höhne, Stadtwerke Mainz AG
Michael Ebling, OB Stadt Mainz
Albert Ten Brinke, Ten Brinke Projektentw. GmbH
Marianne Grosse, Stadt Mainz
Katrin Eder, Stadt Mainz
Preisgerichtsempfehlung
Das Preisgericht gibt die Empfehlung, den 1. Preis als Grundlage für die Realisierung des Projektes zu nehmen und zu beauftragen.
WettbewerbsbekanntmachungDieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/ Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Stadtwerke Mainz AG, Firmengruppe Richter, Ten Brinke ProjektentwicklungRheinallee 41Kontaktstelle(n): Stadtwerke Mainz AGZu Händen von: Frau Martina von Stallenberg55118 MainzDEUTSCHLANDTelefon: +49 6131127172E-Mail: martina.vonstallenberg@stadtwerke-mainz.deFax: +49 6131126023Internet-Adresse(n):Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:www.stadtwerke-mainz.deWeitere Auskünfte erteilen: scheuvens+wachtenFriedenstraße 18Zu Händen von: Martin Ritscherle44139 DortmundDEUTSCHLANDTelefon: +49 23118998716E-Mail: heiligkreuzareal@scheuvens-wachten.deInternet-Adresse: www.scheuvens-wachten.deAusschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen fürden wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)verschicken: scheuvens+wachtenFriedensstraße 18Zu Händen von: Martin Ritscherle44139 DortmundDEUTSCHLANDTelefon: +49 23118998716E-Mail: heiligkreuzareal@scheuvens-wachten.deAngebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: scheuvens+wachtenFriedensstraße 18Zu Händen von: Martin Ritscherle44139 DortmundDEUTSCHLANDTelefon: +49 23118998716E-Mail: heiligkreuzareal@scheuvens-wachten.de
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Sonstige: Grundstückseigentümer/Investor
1.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
anderer AuftraggeberDer öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag andereröffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Gegenstand
des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen
Auftraggeber / den Auftraggeber:
Heiligkreuz-Areal in Mainz.
II.1.2) Kurze Beschreibung:
Zweiphasiger städtebaulicher Wettbewerb nach RPW 2013.Im Stadtgebiet Mainz, nicht weit der Innenstadt und nahe derinnerstädtischen Parkflächen Volkspark und Stadtpark Rosengarten, liegenderzeit gewerblich genutzte Flächen, die nach dem Wegfall der bisherigenNutzungen neu geordnet und mit neuem, städtischen Leben gefüllt werdensollen.Hauptziel ist es, auf dem Heiligkreuz-Areal ein attraktives Angebot anbezahlbarem Wohnraum in der Landeshauptstadt zu schaffen. Es soll eingemischtes Quartier mit unterschiedlichen Wohnformen und Qualitätenentstehen, bei dem neben hochwertigen Eigentums- und Mietwohnungen auchfreifinanzierte, preisgünstige Mietwohnungen, preisgünstigeEigentumswohnungen sowie öffentlich geförderte Wohnungen realisiert werdensollen. Möglich sind zudem ergänzende Angebote für Senioren undBaugemeinschaften. Den Kern der Umstrukturierungsflächen bilden Flächenfür den Wohnungsbau, entlang der Haupterschließungsstraßen schließen sichMI- und GEE-Flächen an, die in das Konzept eingebunden werden sollen.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71400000
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Eine Bewerbung um die Teilnahme am Auswahlverfahren ist ausschließlich mitdem entsprechenden Bewerbungsformular möglich (Download unterwww.scheuvens-wachten.de). Darüberhinaus gehendeInformationen werden nicht zur Kenntnis genommen. Das ausgefüllte Formularist via Post zu richten an:scheuvens+wachtenFriedensstraße 1844139 DortmundDer Eingang muss bis zum 15.12.2014, 16:00 Uhr erfolgen.Insgesamt sollen 25 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Teilnahme amWettbewerb aufgefordert werden.5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften werden von der Auslobergemeinschaft indem Verfahren gesetzt.Von den verbleibenden 20 Bewerber/Bewerbergemeinschaften sollen ca. 15Bewerber/Bewerbergemeinschaften in der Kategorie „erfahren“ und ca. 5Bewerber/Bewerbergemeinschaften in der Kategorie „kleineBüroorganisation/junges Büro“ zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordertwerden.Erfüllen mehr Bewerber als auszuwählen sind gleichermaßen dieAnforderungen des Bewerbungsverfahrens, werden die weiteren Teilnehmerdurch ein Losverfahren ermittelt.Die Auswahl der Teilnehmer für den Wettbewerb nach RPW 2013 erfolgt durchdie Auswahl des Stadtplanungsbüros des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaftauf der Basis von formalen, qualitativen und quantitativen Kriterien.1. Formale Kriterien:a. Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen (ausgefülltesBewerbungsformular, Nachweis zur Führung der Berufsbezeichnung, max. 3 DINA 3-Seiten als Referenzen für Stadtplaner);b. Fristgerechter Eingang der Bewerbungsunterlagen;c. Nachweis der Berechtigung der Führung der Berufsbezeichnung Stadtplanerdurch Benennung der Eintragungsnummer einer Architektenkammer und z. B.der letzten Beitragsrechnung oder, falls dies in dem Heimatland nichtgesetzlich geregelt ist, in geeigneter Form;d. Versicherung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß VOF § 4, Abs. 2, 6und 9 gegen sie vorliegen;e. Versicherung, dass sich kein weiteres Mitglied des Büros oder derArbeitsgemeinschaft bewirbt.Der Punkte c muss von den genannten Berufsgruppen, die Punkte d, e müssenvon allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft nachgewiesen werden.2. Qualitative Kriterien:— Die ausgewählten Referenzprojekte sollten mindestens einen der folgendenPunkten beinhalten:– Projekte mit einer Fläche von über 10 ha,– Revitalisierung eines altindustriellen Areals oder einerKonversionsfläche,– Nutzung als Wohnquartier oder gemischte Nutzung Wohnen/Arbeiten.— Zudem sind für die Referenzprojekte die folgenden Kriterien zu beachten:– Die Planung des Projektes im Rahmen eines Auftrages/einerMehrfachbeauftragung erfolgte innerhalb der letzten 10 Jahre (im Zeitraumzwischen 1.12.2004 und heute) oder– es handelt sich um einen Wettbewerbserfolg (Preis, Ankauf, Anerkennung)innerhalb der letzten 10 Jahre (im Zeitraum zwischen 1.12.2004 und heute).Die Referenzprojekte müssen durch den Part der Stadtplanung derBewerbergemeinschaft erbracht werden.Es sind max. 3 Referenzprojekte auf insgesamt 3 DINA 3-Seitendarzustellen. Das Bewerbungsformular umfasst eine Projektbeschreibung.Die Teilnehmer werden durch ein qualifiziertes Gremium ausgewählt.3. Quantitative Kriterien:a. Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften haben die Büroerfahrungdarzustellen, mind. 5 Jahre nach Gründung; bei Arbeitsgemeinschaften vonmindestens einem Büro des Bewerberteams.b. Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften haben die Leistungsfähigkeitdarzustellen. Angabe zur Anzahl und zur Qualifikation der Mitarbeiter istim Bewerbungsformular erforderlich.c. Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften haben zu bestätigen, dass eineBerufshaftpflichtversicherung in Höhe von je 2 500 000 EUR für Personen-und Sachschäden besteht oder im Auftragsfalle dieBerufshaftpflichtversicherung entsprechend abgeschlossen bzw. erhöht wird.Um gemäß VOF § 2 (4) auch Berufsanfänger und kleineren Büroorganisationenangemessen zu beteiligen, behält die Ausloberin sich vor, auch solcheBewerber der Fachrichtung Stadtplanung zum Auswahlverfahren zuzulassen,die die oben genannten Nachweise zur Qualität und zur Quantität nicht vollerbringen können, sofern sie durch Vorlage von Projekten geringerer Größeoder anderer Art, durch Wettbewerbserfolge in den letzten 5 Jahren oderAuszeichnungen erwarten lassen, dass sie für die anstehendePlanungsaufgabe geeignet sind.Als Berufsanfänger gelten jene Bewerber, deren Eintrag in eineentsprechende Liste einer Architektenkammer nicht länger als 5 Jahrezurückliegt oder jene Büros, deren Inhaber unter 40 Jahre alt sind(Stichtag Einsendeschluss Bewerbung). Als kleinere Büroorganisation geltenjene Büros, die maximal 8 technische Mitarbeiter (einschließlich derBüroinhaber) beschäftigen.Mehrfachbewerbungen sind unzulässig. Verstöße hiergegen haben denAusschluss sämtlicher Bewerbungen des/der Beteiligten zur Folge.Fehlende Unterlagen oder Angaben führen zum Ausschluss.Weitere Angaben sind dem Bewerbungsformular zu entnehmen.
III.2) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: jaDer Wettbewerb richtet sich an Stadtplanerinnen/Stadtplaner in Kooperationmit Landschaftsarchitektinnen/Landschaftsarchitekten. Die Kooperationzwischen Stadtplanerinnen/ Stadtplaner undLandschaftsarchitektinnen/Landschaftsarchitekten ist zwingend. Die Bildungeiner Arbeitsgemeinschaft von Stadtplanerinnen/Stadtplanern mit und/oderLandschaftsarchitektinnen/ Landschaftsarchitekten ist im Rahmen desBewerbungsverfahrens bereits möglich.Die Mindestvoraussetzung für den Part der Landschaftsarchitektur ist:— Nachweis zur Führung der TitelsLandschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt,— Nachweis in der Erfahrung von Flächenplanungen von mind. 5 ha,— Nachweis des Tätigkeitsbereichs Ausführungsplanung imstadtgestalterischen Sinn, z. B. Umsetzung von Stadtplätzen, öffentlichenFrei-/Parkanlagen.Die Prüfung der oben genannten Mindestvoraussetzungen erfolgt als erfülltoder nicht erfüllt.Des weiteren besteht die Möglichkeit, einen weiteren Kooperationspartneraus dem Bereich Stadtplanung zu benennen. Alle Kooperationspartner sindspätestens nach der Auswahl zu benennen. Ausschlaggebend für Auswahl sinddie Bewerbung und die Angaben des federführenden PartsStadtplanerin/Stadtplaner.Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Bewerber/Bewerbergemeinschaften,die die Disziplin Stadtplanung und Landschaftsarchitektur abdecken(Bildung einer ArbeitsgemeinschaftStadtplanungsbüro/Landschaftsarchitekturbüro oder Erfüllung der genanntenAnforderungen im selben Büro).Als Bewerber oder Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zulässig sindnatürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatlandes am Tageder Bekanntmachung zur Führung der BerufsbezeichnungStadtplanerinnen/Stadtplaner bzw.Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt berechtigt sind.Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischenWirtschaftsraums (EWR), sowie die Staaten der Vertragsparteien desWTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.Ist in dem jeweiligen Herkunftsmitgliedsstaat die Berufsbezeichnunggesetzlich nicht geregelt, so erfüllen die fachlichen Anforderungen alsStadtplanerinnen/Stadtplaner bzw.Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, einenAusbildungsnachweis oder einen sonstigen Nachweis verfügt, dessenAnerkennung nach der Richtlinie 2005/EG gewährleistet ist.Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn zu ihremGeschäftszweck die Erbringung von Planungsleistungen gehört, die derWettbewerbsaufgabe entsprechen, und der oder die in der Gesellschafttätigen Verfasser der Wettbewerbsarbeit die oben genannten Anforderungenerfüllen.Wer am Tage der Auslobung bei einem Bewerber oder Mitglied einerBewerbergemeinschaft angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiterinoder Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsbeitrag teilnimmt, ist von dereigenen Teilnahme ausgeschlossen. Mitgliedern von Bewerbern/Bewerbergemeinschaften sowie freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, diean der Ausarbeitung der Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nichtzusätzlich am Wettbewerb teilnehmen.Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Bewerbungen undArbeiten der Beteiligten zur Folge.Die Federführung obliegt dem Part der Stadtplanung. Bewerber undBewerbergemeinschaften haben einen verantwortlichen Vertreter zu benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Art des Wettbewerbs
NichtoffenGeplante Teilnehmerzahl: 25
IV.3) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Kriterien für die Bewertung der eingereichten Referenzprojekte zur Auswahlder geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften in dieser Projektphase:— Qualität der Konzeption der städtebaulichen Planung.— Vergleichbarkeit der Aufgabe.
IV.4) Verwaltungsangaben
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden
UnterlagenSchlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme:12.12.2014Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 15.12.2014
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte
BewerberTag: 12.1.2015
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
Teilnahmeanträge verfasst werden könnenDeutsch.
IV.5) Preise und Preisgericht
IV.5.1) Angaben zu Preisen:
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: jaAnzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: In der ersten Phase werdenkeine Preise ausgeschüttet. Die Arbeiten der engeren Wahl werden zurÜberarbeitung und Detaillierung des Entwurfs der ersten Phaseaufgefordert.Für Preise und Anerkennungen stellen die Auslober als Wettbewerbssummeeinen Gesamtbetrag in Höhe von 120 000 EUR zur Verfügung, die nach derzweiten Phase ausgeschüttet wird.Die Wettbewerbssumme wurde auf der Basis der HOAI (2013) ermittelt.Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:1. Preis: 40 000 EUR,2. Preis: 30 000 EUR,3. Preis: 25 000 EUR,zwei Anerkennungen je 12 500 EUR.Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) von derzeit 19 % ist in den genanntenBeträgen enthalten.Das Preisgericht kann mit einem einstimmigen Beschluss eine andereVerteilung der Wettbewerbssumme beschließen.Die Auslobergemeinschaft beabsichtigt, den 1. Preis direkt mit weiterenPlanungsleistungen zu beauftragen.Eine weitere Beauftragung umfasst nicht die Erarbeitung einesBebauungsplanes für das Areal, diese Leistung wird durch die Stadt Mainzerbracht.Vorgesehene weitere Beauftragungen sind:— Überarbeitung bzw. Vertiefungen des städtebaulichen Wettbewerbsentwurfesnach den Vorgaben des Preisgerichtes und nach den Anforderungen derAuslober durch die Entwurfsverfasser.— Erarbeitung eines Gestaltungshandbuches für den Bereich desWohnungsbaus.— Realisierung der öffentlichen Grünflächen und Plätze durch denLandschaftsarchitekten, sofern sie durch die Auslobergemeinschafthergestellt werden.
IV.5.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. aneinen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.5.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber /den Auftraggeber bindend: nein
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Mitglieder des Fachpreigerichtes2. Prof. Thomas Meurer, Architekt/Stadtplaner Frankfurt3. Prof. Sophie Wolfrum, Stadtplanerin, München4. Prof. Gerd Aufmkolk, Landschaftsarchitekt, Nürnberg5. Peter Köster, Landschaftsarchitekt, Hamburg6. Prof. Dr.-Ing. Franz Pesch, Architekt/Stadtplaner, Herdecke7. Dr. Michael Denkel, Architekt/Stadtplaner, Frankfurt (stellv.Fachpreisrichter)8. Hiltrud Lintel, Landschaftsarchitektin, Düsseldorf (stellv.Fachpreisrichter)9. Günther Ingenthron, Stadtverwaltung Mainz, Amtsleitung Stadtplanungsamt(stellv. Fachpreisrichter)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das ausMitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2) Zusätzliche Angaben:
Terminkette (voraussichtlich):Ende Bewerbungszeit 15.12.2014.;Auswahl 19.12.2014;Versand der Auslobung 12.1.2015;Auftaktkolloquium 22.1.2015;Abgabe Wettbewerbsbeitrag Phase 1: 13.3.2015;Preisgerichtssitzung Phase 1: 27.4.2015;Versand Protokoll Phase 1: 4.5.2015;Start Bearbeitungszeit Phase 2 mit Versand Protokoll Phase 1;Abgabe Wettbewerbsbeitrag Phase 2: 8.6.2015;Abgabe Wettbewerbsmodell Phase 2: 15.6.2015;Preisgerichtssitzung Phase 2: 26.6.2015.
VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und LandesplanungVergabekammern Rheinland-PfalzStiftstraße 955116 MainzDEUTSCHLANDTelefon: +49 6131162234Fax: +49 6131162113
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:Übermittelte Unterlagen sind vom Bewerber unverzüglich nach Erhalt aufVollständigkeit und Verständlichkeit zu prüfen. Sollten die Unterlagenunvollständig, teilweise unverständlich oder missverständlich sein, bittenwir um unverzügliche schriftliche Rückmeldung an die Kontaktstelle. Derspäteste Termin für Anfragen oder Einwendungen zu den Unterlagen und zumVerfahren ist der 05. Dezember 2014 (für Bewerbungszeit); spätere werdennicht berücksichtigt.Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 107 GWB:(1) Die zuständigen Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nurauf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hatund eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durchNichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei istdarzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften imVergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglichgerügt hat,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachungerkennbar sind, und nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit desVertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.Formvorschrift gem. § 108 GWB:(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen undunverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. EinAntragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oderGeschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einenEmpfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des Gesetzes (BRD) zubenennen.(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eineBeschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellungund die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen,dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweitbekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteiltStadtwerke Mainz AGRheinallee 4155118 MainzDEUTSCHLANDTelefon: +49 6131127172Fax: +49 6131126023
VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14.11.2014
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/ Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Stadtwerke Mainz AG, Firmengruppe Richter, Ten Brinke ProjektentwicklungRheinallee 41Kontaktstelle(n): Stadtwerke Mainz AGZu Händen von: Frau Martina von Stallenberg55118 MainzDEUTSCHLANDTelefon: +49 6131127172E-Mail: martina.vonstallenberg@stadtwerke-mainz.deFax: +49 6131126023Internet-Adresse(n):Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:www.stadtwerke-mainz.deWeitere Auskünfte erteilen: scheuvens+wachtenFriedenstraße 18Zu Händen von: Martin Ritscherle44139 DortmundDEUTSCHLANDTelefon: +49 23118998716E-Mail: heiligkreuzareal@scheuvens-wachten.deInternet-Adresse: www.scheuvens-wachten.deAusschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen fürden wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)verschicken: scheuvens+wachtenFriedensstraße 18Zu Händen von: Martin Ritscherle44139 DortmundDEUTSCHLANDTelefon: +49 23118998716E-Mail: heiligkreuzareal@scheuvens-wachten.deAngebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: scheuvens+wachtenFriedensstraße 18Zu Händen von: Martin Ritscherle44139 DortmundDEUTSCHLANDTelefon: +49 23118998716E-Mail: heiligkreuzareal@scheuvens-wachten.de
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Sonstige: Grundstückseigentümer/Investor
1.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
anderer AuftraggeberDer öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag andereröffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Gegenstand
des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen
Auftraggeber / den Auftraggeber:
Heiligkreuz-Areal in Mainz.
II.1.2) Kurze Beschreibung:
Zweiphasiger städtebaulicher Wettbewerb nach RPW 2013.Im Stadtgebiet Mainz, nicht weit der Innenstadt und nahe derinnerstädtischen Parkflächen Volkspark und Stadtpark Rosengarten, liegenderzeit gewerblich genutzte Flächen, die nach dem Wegfall der bisherigenNutzungen neu geordnet und mit neuem, städtischen Leben gefüllt werdensollen.Hauptziel ist es, auf dem Heiligkreuz-Areal ein attraktives Angebot anbezahlbarem Wohnraum in der Landeshauptstadt zu schaffen. Es soll eingemischtes Quartier mit unterschiedlichen Wohnformen und Qualitätenentstehen, bei dem neben hochwertigen Eigentums- und Mietwohnungen auchfreifinanzierte, preisgünstige Mietwohnungen, preisgünstigeEigentumswohnungen sowie öffentlich geförderte Wohnungen realisiert werdensollen. Möglich sind zudem ergänzende Angebote für Senioren undBaugemeinschaften. Den Kern der Umstrukturierungsflächen bilden Flächenfür den Wohnungsbau, entlang der Haupterschließungsstraßen schließen sichMI- und GEE-Flächen an, die in das Konzept eingebunden werden sollen.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71400000
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Eine Bewerbung um die Teilnahme am Auswahlverfahren ist ausschließlich mitdem entsprechenden Bewerbungsformular möglich (Download unterwww.scheuvens-wachten.de). Darüberhinaus gehendeInformationen werden nicht zur Kenntnis genommen. Das ausgefüllte Formularist via Post zu richten an:scheuvens+wachtenFriedensstraße 1844139 DortmundDer Eingang muss bis zum 15.12.2014, 16:00 Uhr erfolgen.Insgesamt sollen 25 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Teilnahme amWettbewerb aufgefordert werden.5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften werden von der Auslobergemeinschaft indem Verfahren gesetzt.Von den verbleibenden 20 Bewerber/Bewerbergemeinschaften sollen ca. 15Bewerber/Bewerbergemeinschaften in der Kategorie „erfahren“ und ca. 5Bewerber/Bewerbergemeinschaften in der Kategorie „kleineBüroorganisation/junges Büro“ zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordertwerden.Erfüllen mehr Bewerber als auszuwählen sind gleichermaßen dieAnforderungen des Bewerbungsverfahrens, werden die weiteren Teilnehmerdurch ein Losverfahren ermittelt.Die Auswahl der Teilnehmer für den Wettbewerb nach RPW 2013 erfolgt durchdie Auswahl des Stadtplanungsbüros des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaftauf der Basis von formalen, qualitativen und quantitativen Kriterien.1. Formale Kriterien:a. Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen (ausgefülltesBewerbungsformular, Nachweis zur Führung der Berufsbezeichnung, max. 3 DINA 3-Seiten als Referenzen für Stadtplaner);b. Fristgerechter Eingang der Bewerbungsunterlagen;c. Nachweis der Berechtigung der Führung der Berufsbezeichnung Stadtplanerdurch Benennung der Eintragungsnummer einer Architektenkammer und z. B.der letzten Beitragsrechnung oder, falls dies in dem Heimatland nichtgesetzlich geregelt ist, in geeigneter Form;d. Versicherung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß VOF § 4, Abs. 2, 6und 9 gegen sie vorliegen;e. Versicherung, dass sich kein weiteres Mitglied des Büros oder derArbeitsgemeinschaft bewirbt.Der Punkte c muss von den genannten Berufsgruppen, die Punkte d, e müssenvon allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft nachgewiesen werden.2. Qualitative Kriterien:— Die ausgewählten Referenzprojekte sollten mindestens einen der folgendenPunkten beinhalten:– Projekte mit einer Fläche von über 10 ha,– Revitalisierung eines altindustriellen Areals oder einerKonversionsfläche,– Nutzung als Wohnquartier oder gemischte Nutzung Wohnen/Arbeiten.— Zudem sind für die Referenzprojekte die folgenden Kriterien zu beachten:– Die Planung des Projektes im Rahmen eines Auftrages/einerMehrfachbeauftragung erfolgte innerhalb der letzten 10 Jahre (im Zeitraumzwischen 1.12.2004 und heute) oder– es handelt sich um einen Wettbewerbserfolg (Preis, Ankauf, Anerkennung)innerhalb der letzten 10 Jahre (im Zeitraum zwischen 1.12.2004 und heute).Die Referenzprojekte müssen durch den Part der Stadtplanung derBewerbergemeinschaft erbracht werden.Es sind max. 3 Referenzprojekte auf insgesamt 3 DINA 3-Seitendarzustellen. Das Bewerbungsformular umfasst eine Projektbeschreibung.Die Teilnehmer werden durch ein qualifiziertes Gremium ausgewählt.3. Quantitative Kriterien:a. Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften haben die Büroerfahrungdarzustellen, mind. 5 Jahre nach Gründung; bei Arbeitsgemeinschaften vonmindestens einem Büro des Bewerberteams.b. Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften haben die Leistungsfähigkeitdarzustellen. Angabe zur Anzahl und zur Qualifikation der Mitarbeiter istim Bewerbungsformular erforderlich.c. Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften haben zu bestätigen, dass eineBerufshaftpflichtversicherung in Höhe von je 2 500 000 EUR für Personen-und Sachschäden besteht oder im Auftragsfalle dieBerufshaftpflichtversicherung entsprechend abgeschlossen bzw. erhöht wird.Um gemäß VOF § 2 (4) auch Berufsanfänger und kleineren Büroorganisationenangemessen zu beteiligen, behält die Ausloberin sich vor, auch solcheBewerber der Fachrichtung Stadtplanung zum Auswahlverfahren zuzulassen,die die oben genannten Nachweise zur Qualität und zur Quantität nicht vollerbringen können, sofern sie durch Vorlage von Projekten geringerer Größeoder anderer Art, durch Wettbewerbserfolge in den letzten 5 Jahren oderAuszeichnungen erwarten lassen, dass sie für die anstehendePlanungsaufgabe geeignet sind.Als Berufsanfänger gelten jene Bewerber, deren Eintrag in eineentsprechende Liste einer Architektenkammer nicht länger als 5 Jahrezurückliegt oder jene Büros, deren Inhaber unter 40 Jahre alt sind(Stichtag Einsendeschluss Bewerbung). Als kleinere Büroorganisation geltenjene Büros, die maximal 8 technische Mitarbeiter (einschließlich derBüroinhaber) beschäftigen.Mehrfachbewerbungen sind unzulässig. Verstöße hiergegen haben denAusschluss sämtlicher Bewerbungen des/der Beteiligten zur Folge.Fehlende Unterlagen oder Angaben führen zum Ausschluss.Weitere Angaben sind dem Bewerbungsformular zu entnehmen.
III.2) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: jaDer Wettbewerb richtet sich an Stadtplanerinnen/Stadtplaner in Kooperationmit Landschaftsarchitektinnen/Landschaftsarchitekten. Die Kooperationzwischen Stadtplanerinnen/ Stadtplaner undLandschaftsarchitektinnen/Landschaftsarchitekten ist zwingend. Die Bildungeiner Arbeitsgemeinschaft von Stadtplanerinnen/Stadtplanern mit und/oderLandschaftsarchitektinnen/ Landschaftsarchitekten ist im Rahmen desBewerbungsverfahrens bereits möglich.Die Mindestvoraussetzung für den Part der Landschaftsarchitektur ist:— Nachweis zur Führung der TitelsLandschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt,— Nachweis in der Erfahrung von Flächenplanungen von mind. 5 ha,— Nachweis des Tätigkeitsbereichs Ausführungsplanung imstadtgestalterischen Sinn, z. B. Umsetzung von Stadtplätzen, öffentlichenFrei-/Parkanlagen.Die Prüfung der oben genannten Mindestvoraussetzungen erfolgt als erfülltoder nicht erfüllt.Des weiteren besteht die Möglichkeit, einen weiteren Kooperationspartneraus dem Bereich Stadtplanung zu benennen. Alle Kooperationspartner sindspätestens nach der Auswahl zu benennen. Ausschlaggebend für Auswahl sinddie Bewerbung und die Angaben des federführenden PartsStadtplanerin/Stadtplaner.Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Bewerber/Bewerbergemeinschaften,die die Disziplin Stadtplanung und Landschaftsarchitektur abdecken(Bildung einer ArbeitsgemeinschaftStadtplanungsbüro/Landschaftsarchitekturbüro oder Erfüllung der genanntenAnforderungen im selben Büro).Als Bewerber oder Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zulässig sindnatürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatlandes am Tageder Bekanntmachung zur Führung der BerufsbezeichnungStadtplanerinnen/Stadtplaner bzw.Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt berechtigt sind.Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischenWirtschaftsraums (EWR), sowie die Staaten der Vertragsparteien desWTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.Ist in dem jeweiligen Herkunftsmitgliedsstaat die Berufsbezeichnunggesetzlich nicht geregelt, so erfüllen die fachlichen Anforderungen alsStadtplanerinnen/Stadtplaner bzw.Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, einenAusbildungsnachweis oder einen sonstigen Nachweis verfügt, dessenAnerkennung nach der Richtlinie 2005/EG gewährleistet ist.Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn zu ihremGeschäftszweck die Erbringung von Planungsleistungen gehört, die derWettbewerbsaufgabe entsprechen, und der oder die in der Gesellschafttätigen Verfasser der Wettbewerbsarbeit die oben genannten Anforderungenerfüllen.Wer am Tage der Auslobung bei einem Bewerber oder Mitglied einerBewerbergemeinschaft angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiterinoder Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsbeitrag teilnimmt, ist von dereigenen Teilnahme ausgeschlossen. Mitgliedern von Bewerbern/Bewerbergemeinschaften sowie freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, diean der Ausarbeitung der Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nichtzusätzlich am Wettbewerb teilnehmen.Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Bewerbungen undArbeiten der Beteiligten zur Folge.Die Federführung obliegt dem Part der Stadtplanung. Bewerber undBewerbergemeinschaften haben einen verantwortlichen Vertreter zu benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Art des Wettbewerbs
NichtoffenGeplante Teilnehmerzahl: 25
IV.3) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Kriterien für die Bewertung der eingereichten Referenzprojekte zur Auswahlder geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften in dieser Projektphase:— Qualität der Konzeption der städtebaulichen Planung.— Vergleichbarkeit der Aufgabe.
IV.4) Verwaltungsangaben
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden
UnterlagenSchlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme:12.12.2014Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 15.12.2014
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte
BewerberTag: 12.1.2015
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
Teilnahmeanträge verfasst werden könnenDeutsch.
IV.5) Preise und Preisgericht
IV.5.1) Angaben zu Preisen:
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: jaAnzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: In der ersten Phase werdenkeine Preise ausgeschüttet. Die Arbeiten der engeren Wahl werden zurÜberarbeitung und Detaillierung des Entwurfs der ersten Phaseaufgefordert.Für Preise und Anerkennungen stellen die Auslober als Wettbewerbssummeeinen Gesamtbetrag in Höhe von 120 000 EUR zur Verfügung, die nach derzweiten Phase ausgeschüttet wird.Die Wettbewerbssumme wurde auf der Basis der HOAI (2013) ermittelt.Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:1. Preis: 40 000 EUR,2. Preis: 30 000 EUR,3. Preis: 25 000 EUR,zwei Anerkennungen je 12 500 EUR.Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) von derzeit 19 % ist in den genanntenBeträgen enthalten.Das Preisgericht kann mit einem einstimmigen Beschluss eine andereVerteilung der Wettbewerbssumme beschließen.Die Auslobergemeinschaft beabsichtigt, den 1. Preis direkt mit weiterenPlanungsleistungen zu beauftragen.Eine weitere Beauftragung umfasst nicht die Erarbeitung einesBebauungsplanes für das Areal, diese Leistung wird durch die Stadt Mainzerbracht.Vorgesehene weitere Beauftragungen sind:— Überarbeitung bzw. Vertiefungen des städtebaulichen Wettbewerbsentwurfesnach den Vorgaben des Preisgerichtes und nach den Anforderungen derAuslober durch die Entwurfsverfasser.— Erarbeitung eines Gestaltungshandbuches für den Bereich desWohnungsbaus.— Realisierung der öffentlichen Grünflächen und Plätze durch denLandschaftsarchitekten, sofern sie durch die Auslobergemeinschafthergestellt werden.
IV.5.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. aneinen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.5.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber /den Auftraggeber bindend: nein
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Mitglieder des Fachpreigerichtes2. Prof. Thomas Meurer, Architekt/Stadtplaner Frankfurt3. Prof. Sophie Wolfrum, Stadtplanerin, München4. Prof. Gerd Aufmkolk, Landschaftsarchitekt, Nürnberg5. Peter Köster, Landschaftsarchitekt, Hamburg6. Prof. Dr.-Ing. Franz Pesch, Architekt/Stadtplaner, Herdecke7. Dr. Michael Denkel, Architekt/Stadtplaner, Frankfurt (stellv.Fachpreisrichter)8. Hiltrud Lintel, Landschaftsarchitektin, Düsseldorf (stellv.Fachpreisrichter)9. Günther Ingenthron, Stadtverwaltung Mainz, Amtsleitung Stadtplanungsamt(stellv. Fachpreisrichter)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das ausMitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2) Zusätzliche Angaben:
Terminkette (voraussichtlich):Ende Bewerbungszeit 15.12.2014.;Auswahl 19.12.2014;Versand der Auslobung 12.1.2015;Auftaktkolloquium 22.1.2015;Abgabe Wettbewerbsbeitrag Phase 1: 13.3.2015;Preisgerichtssitzung Phase 1: 27.4.2015;Versand Protokoll Phase 1: 4.5.2015;Start Bearbeitungszeit Phase 2 mit Versand Protokoll Phase 1;Abgabe Wettbewerbsbeitrag Phase 2: 8.6.2015;Abgabe Wettbewerbsmodell Phase 2: 15.6.2015;Preisgerichtssitzung Phase 2: 26.6.2015.
VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und LandesplanungVergabekammern Rheinland-PfalzStiftstraße 955116 MainzDEUTSCHLANDTelefon: +49 6131162234Fax: +49 6131162113
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:Übermittelte Unterlagen sind vom Bewerber unverzüglich nach Erhalt aufVollständigkeit und Verständlichkeit zu prüfen. Sollten die Unterlagenunvollständig, teilweise unverständlich oder missverständlich sein, bittenwir um unverzügliche schriftliche Rückmeldung an die Kontaktstelle. Derspäteste Termin für Anfragen oder Einwendungen zu den Unterlagen und zumVerfahren ist der 05. Dezember 2014 (für Bewerbungszeit); spätere werdennicht berücksichtigt.Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 107 GWB:(1) Die zuständigen Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nurauf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hatund eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durchNichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei istdarzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften imVergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglichgerügt hat,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachungerkennbar sind, und nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit desVertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.Formvorschrift gem. § 108 GWB:(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen undunverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. EinAntragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oderGeschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einenEmpfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des Gesetzes (BRD) zubenennen.(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eineBeschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellungund die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen,dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweitbekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteiltStadtwerke Mainz AGRheinallee 4155118 MainzDEUTSCHLANDTelefon: +49 6131127172Fax: +49 6131126023
VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14.11.2014