Veröffentlicht als:
- Kurzergebnis
- wa-ID
- wa-2011642
- Tag der Veröffentlichung
- 29.07.2011
- Aktualisiert am
- 12.10.2011
- Verfahrensart
- Offener Wettbewerb
- Beteiligung
- 26 Arbeiten
- Auslober
-
Stadt Luzern
Tiefbauamt - Koordination
- Planteam S AG Raumentwicklung, Städtebau und Geoinfo., Sempach-Station
- Bewerbungsschluss
- 14.03.2011
- Abgabetermin
- 29.07.2011
- Preisgerichtssitzung
- 22.08.2011
Verfahrensart
Projektwettbewerb im offenen Verfahren
Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Luzern verfügt an der Industriestrasse über ein Areal von ungefähr 9.200 m² Fläche. Das Areal ist heute vorwiegend mit Lagerflächen, einigen Ateliers und kleingewerblichen Nutzungen und einer Wohnung belegt.
Die Stadt Luzern führte einen Projektwettbewerb für Architekten und Investoren (Investorenwettbewerb) durch, und möchte das Land nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens an einen Investor veräussern oder im Baurecht abgeben. Nach der Veräusserung oder Abgabe im Baurecht ist die umgehende Realisierung von ungefähr 2/3 des gesamten Bauvolumens geplant.
Mit dem Wettbewerbsverfahren sollten folgende Ziele erreicht werden:
1. Ein städtebaulich und architektonisch hochwertiges Bauprojekt, welches die Nutzungsvorstellungen der Stadt Luzern erfüllt
2. Ein attraktives Kaufangebot / Baurechtsangebot Planung und Realisierung der ersten Bauetappe erfolgen aufgrund der heute rechtsgültigen Bau- und Zonenordnung der Stadt Luzern; es ist insbesondere die Beschränkung der Wohnnutzungen zu beachten. Für das Planungsgebiet gilt zudem eine Gestaltungsplanpflicht.
Der Entwicklungsschwerpunkt Industriestrasse soll schwergewichtig die folgenden Zielsetzungen erfüllen:
- Es soll eine vielfältige Quartierstruktur geschaffen werden mit einer engen Verknüpfung von Wohn- und Arbeitsnutzungen. Dabei sollen auch kleinere und mittlere Gewerbe- und Dienstleistungsunternehmungen Platz finden und ein breites Angebot an Mietwohnungen bereitgestellt werden.
- Für die Ansiedlung von grösseren Firmen soll eine zusammenhängende Fläche von 4.000-5.000 m² erstellt oder zumindest baureif gemacht werden. Solche Ansiedlungen sollen in einem Zeitraum von
maximal 2 Jahren erfolgen können.
- Die Realisierung zumindest einer ersten Etappe soll rasch (innert maximal 2 – 3 Jahren) in Angriff genommen werden.
- Die Veräusserung des Areals erfolgt entweder im Baurecht oder im Volleigentum.
Die erwartete Geschossfläche liegt bei insgesamt 17.000 bis 20.000 m² (aGF).
Für die Ansiedlung von grösseren, wertschöpfungsintensiven Firmen in der Stadt werden Dienstleistungsflächen benötigt, die genügend gross sind und in kurzer Zeit zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck waren im Rahmen dieses Wettbewerbs Dienstleistungsflächen so zu planen, dass diese abhängig von der Nachfrage umgehend oder allenfalls in einer zweiten Etappe realisiert werden können. Kann die Ansiedlung der gewünschten Firmen innerhalb einer bestimmten Frist nicht umgesetzt werden, ist die Bietergemeinschaft (Investor und Architekten) im Rahmen der baurechtlichen Vorgaben frei in der weiteren Entwicklung des Areals.
Für kleinere Betriebe und Starterbetriebe sind flexibel unterteilbare Raumeinheiten vorzusehen. Wohnungen sollen als Mietwohnungen erstellt werden, der Wohnanteil soll ungefähr 45% der Geschossfläche betragen.
Projektwettbewerb im offenen Verfahren
Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Luzern verfügt an der Industriestrasse über ein Areal von ungefähr 9.200 m² Fläche. Das Areal ist heute vorwiegend mit Lagerflächen, einigen Ateliers und kleingewerblichen Nutzungen und einer Wohnung belegt.
Die Stadt Luzern führte einen Projektwettbewerb für Architekten und Investoren (Investorenwettbewerb) durch, und möchte das Land nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens an einen Investor veräussern oder im Baurecht abgeben. Nach der Veräusserung oder Abgabe im Baurecht ist die umgehende Realisierung von ungefähr 2/3 des gesamten Bauvolumens geplant.
Mit dem Wettbewerbsverfahren sollten folgende Ziele erreicht werden:
1. Ein städtebaulich und architektonisch hochwertiges Bauprojekt, welches die Nutzungsvorstellungen der Stadt Luzern erfüllt
2. Ein attraktives Kaufangebot / Baurechtsangebot Planung und Realisierung der ersten Bauetappe erfolgen aufgrund der heute rechtsgültigen Bau- und Zonenordnung der Stadt Luzern; es ist insbesondere die Beschränkung der Wohnnutzungen zu beachten. Für das Planungsgebiet gilt zudem eine Gestaltungsplanpflicht.
Der Entwicklungsschwerpunkt Industriestrasse soll schwergewichtig die folgenden Zielsetzungen erfüllen:
- Es soll eine vielfältige Quartierstruktur geschaffen werden mit einer engen Verknüpfung von Wohn- und Arbeitsnutzungen. Dabei sollen auch kleinere und mittlere Gewerbe- und Dienstleistungsunternehmungen Platz finden und ein breites Angebot an Mietwohnungen bereitgestellt werden.
- Für die Ansiedlung von grösseren Firmen soll eine zusammenhängende Fläche von 4.000-5.000 m² erstellt oder zumindest baureif gemacht werden. Solche Ansiedlungen sollen in einem Zeitraum von
maximal 2 Jahren erfolgen können.
- Die Realisierung zumindest einer ersten Etappe soll rasch (innert maximal 2 – 3 Jahren) in Angriff genommen werden.
- Die Veräusserung des Areals erfolgt entweder im Baurecht oder im Volleigentum.
Die erwartete Geschossfläche liegt bei insgesamt 17.000 bis 20.000 m² (aGF).
Für die Ansiedlung von grösseren, wertschöpfungsintensiven Firmen in der Stadt werden Dienstleistungsflächen benötigt, die genügend gross sind und in kurzer Zeit zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck waren im Rahmen dieses Wettbewerbs Dienstleistungsflächen so zu planen, dass diese abhängig von der Nachfrage umgehend oder allenfalls in einer zweiten Etappe realisiert werden können. Kann die Ansiedlung der gewünschten Firmen innerhalb einer bestimmten Frist nicht umgesetzt werden, ist die Bietergemeinschaft (Investor und Architekten) im Rahmen der baurechtlichen Vorgaben frei in der weiteren Entwicklung des Areals.
Für kleinere Betriebe und Starterbetriebe sind flexibel unterteilbare Raumeinheiten vorzusehen. Wohnungen sollen als Mietwohnungen erstellt werden, der Wohnanteil soll ungefähr 45% der Geschossfläche betragen.