5.1.12.
Wettbewerbsbedingungen:
Die Entscheidung der Jury ist für den Erwerber bindend: ja
Mitglieder der Jury: Prof. Ulrike Lauber, Architektin, Berlin
Mitglieder der Jury: Prof. Dr. Engelbert Lütke Daldrup, Stadtplaner, Berlin
Mitglieder der Jury: Tobias Micke, Landschaftsarchitekt, Berlin
Mitglieder der Jury: Prof. Jórunn Ragnarsdóttir, Architektin, Stuttgart
Mitglieder der Jury: Prof. Donnatella Fioretti, Architektin, Berlin
Mitglieder der Jury: Prof. Jost Haberland, Architekt, Berlin
Mitglieder der Jury: Anath Wolff Architektin, Berlin
Mitglieder der Jury: Lioba Lissner, Landschaftsarchitekt, Berlin
Mitglieder der Jury: Andreas Geisel, Vertreter des Kuratoriums zum Wiederaufbau der Synagoge am Fraenkelufer, Berlin
Mitglieder der Jury: Clara Herrmann, Bezirksbürgermeisterin Friedrichshain-Kreuzberg, Berlin
Mitglieder der Jury: Prof. Petra Kahlfeldt, Senatsbaudirektorin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Berlin
Mitglieder der Jury: Dr. Dekel Peretz, Vorsitzender Jüdisches Zentrum Synagoge Fraenkelufer e.V., Berlin
Mitglieder der Jury: Markus Frenzel, Vertreter des Kuratoriums zum Wiederaufbau der Synagoge am Fraenkelufer, Berlin
Mitglieder der Jury: Nina Peretz, Vorsitzende Freunde der Synagoge Fraenkelufer e.V., Berlin
Mitglieder der Jury: NN, Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Berlin
Mitglieder der Jury: Dr. Christian von Oppen, Leitung der Stabstelle Architektur, Stadtgestaltung, Planung, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Berlin
Bereits ausgewählte Teilnehmer: D/FORM Gesellschaft für Architektur + Städtebau mbH, Berlin mit Simons & Hinze Landschaftsarchitekten GmbH
Bereits ausgewählte Teilnehmer: GRAFT Gesellschaft von Architekten mbH, Berlin mit Man Made Land GbR, Berlin
Bereits ausgewählte Teilnehmer: Kuehn Malvezzi Associates GmbH, Berlin mit Atelier Le Balto, Berlin
Bereits ausgewählte Teilnehmer: Manuel Herz Architects, Basel mit Studio Vulkan, Zürich
Bereits ausgewählte Teilnehmer: Staab Architekten GmbH, Berlin mit LOIDL Landschaftsarchitekten, Berlin
Bereits ausgewählte Teilnehmer: W&V Architekten GmbH, Leipzig/Berlin mit bbz Landschaftsarchitekten berlin GmbH, Berlin
Preis:
Wert des Preises: 55 000,00 EUR
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 1
Preis:
Wert des Preises: 35 000,00 EUR
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 2
Preis:
Wert des Preises: 22 000,00 EUR
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 3
Zusätzliche Informationen: Zusätzlich wird angestrebt 2 Anerkennungen in Höhe von insgesamt 28.000 EUR (je 14.000 EUR) zu vergeben.
Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).