- Dokumentation des Wettbewerbs
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Veröffentlicht als:
- Dokumentation
- wa-ID
- wa-2027310
- Tag der Veröffentlichung
- 20.08.2019
- Aktualisiert am
- 16.07.2020
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EWG
- Teilnehmer
- Architekt*innen
- Beteiligung
- 23 Arbeiten
- Auslober
- Stadt Dortmund
- Koordination
- assmann GmbH, Dortmund
- Bewerbungsschluss
- 16.09.2019
- Abgabetermin Pläne
- 09.01.2020
- Abgabetermin Modell
- 23.01.2020
- Preisgerichtssitzung
- 30.06.2020
- Ausstellung
- 04.-19.07.2020
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb nach RPW 2013 mit vorgeschaltetem EWR-offenen Bewerbungsverfahren zur Auswahl von 20 Teilnehmer*innen sowie fünf Zuladungen und mit anschliessendem Verhandlungsverfa
Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Dortmund plant den Neubau des Kinder- und Jugendtheaters „Junge Bühne“ in Dortmund. Ziel ist ein vom Kinder- und Jugendtheater (KJT) und Musiktheater (Oper sowie bei ausgesuchten Produktionen Ballett) gemeinsam genutztes Gebäude auf dem Gelände des Theaters im Bereich der jetzigen Jungen Oper, die von Beginn an als temporäre Spielstätte vorgesehen wurde. Diese wird rückgebaut und an anderer Stelle weitergenutzt.
Der Neubau soll über zwei Spielstätten und die dazugehörigen Umfeldräume verfügen.
- Hauptbühne inkl. Zuschauerraum 310 Plätzen
- Studiobühne inkl. Zuschauerraum 140 Plätzen
Das Gebäude soll so ausgelegt sein, dass auf beiden Bühnen parallel Veranstaltungen stattfinden können.
Das ca. 1.300 m2 große Plangebiet liegt im südwestlichen Innenbereich des Wallrings und vis-à-vis zum Einkaufscenter „Thier-Galerie“. In der näheren Umgebung des geplanten Neubaus befindet sich das Gesundheitshaus, ein Ende der 1950er Jahre errichteter Bau des Architekten Will Schwarz. Dieses Baudenkmal gehört zu den herausragenden Bauten der Architektur der 1950er Jahre. Es ist zu beachten, dass das Baudenkmal in Eigenart und Erscheinungsbild nicht wesentlich durch die Neubauplanung beeinträchtigt wird.
Bei der Erarbeitung des Entwurfs sollen zwei Schwerpunkte gelegt werden: Das Gebäude soll den Besuchern eine Teilhabe am Theatergeschehen ermöglichen und eine Offenheit auch in der Ausstrahlung nach außen erhalten. Gezielte Orte der Begegnung für Besucher*innen und ggf. Akteure sind an definierten Stellen im Gebäude ausdrücklich gewünscht. Außerdem soll die Begegnung der Mitarbeiter*innen und kreativ Tätigen in der täglichen Arbeit durch die Anordnung der Räume im Neubau gefördert werden.
Competition assignment
The city of Dortmund is planning the new ”Junge Bühne“ on the grounds of the children’s and youth theatre (KJT), which shall comprise two venues with a main stage and a studio stage, for 310 visitors and 140 visitors respectively.
The 1.300 mÇ planning area must regard the nearby listed health centre from the 1950s by Will Schwartz. The new building shall radiate openness and shall promote interaction with visitors and between staff and creative workers.
Fachpreisrichter*innen/Jury
Prof. Christa Reicher, Dortmund/Aachen (Vors.)
Heiner Farwick, Ahaus
Sebastian Franssen, Dortmund
Prof. Andreas Fritzen, Köln
Martin Halfmann, Köln
Sachpreisrichter*innen
Tobias Ehinger, Theater Dortmund
Birgit Jörder, Stadt Dortmund
Jörg Stüdemann, Stadt Dortmund
Ludger Wilde, Stadt Dortmund
Preisgerichtsempfehlung
Das Preisgericht empfiehlt einstimmig, die Arbeit des 1. Preises zu einer weiteren Bearbeitung zu beauftragen.
Ausstellung
Die Ausstellung aller eingereichten Arbeiten findet vom 4.–19.7.2020 im Foyer des Opernhauses der Stadt Dortmund (Theaterkarree 1-3, Dortmund) statt. Die Arbeiten sind im Eingangsbereich so positioniert, dass sie von draußen eingesehen werden.
Nicht offener Wettbewerb nach RPW 2013 mit vorgeschaltetem EWR-offenen Bewerbungsverfahren zur Auswahl von 20 Teilnehmer*innen sowie fünf Zuladungen und mit anschliessendem Verhandlungsverfa
Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Dortmund plant den Neubau des Kinder- und Jugendtheaters „Junge Bühne“ in Dortmund. Ziel ist ein vom Kinder- und Jugendtheater (KJT) und Musiktheater (Oper sowie bei ausgesuchten Produktionen Ballett) gemeinsam genutztes Gebäude auf dem Gelände des Theaters im Bereich der jetzigen Jungen Oper, die von Beginn an als temporäre Spielstätte vorgesehen wurde. Diese wird rückgebaut und an anderer Stelle weitergenutzt.
Der Neubau soll über zwei Spielstätten und die dazugehörigen Umfeldräume verfügen.
- Hauptbühne inkl. Zuschauerraum 310 Plätzen
- Studiobühne inkl. Zuschauerraum 140 Plätzen
Das Gebäude soll so ausgelegt sein, dass auf beiden Bühnen parallel Veranstaltungen stattfinden können.
Das ca. 1.300 m2 große Plangebiet liegt im südwestlichen Innenbereich des Wallrings und vis-à-vis zum Einkaufscenter „Thier-Galerie“. In der näheren Umgebung des geplanten Neubaus befindet sich das Gesundheitshaus, ein Ende der 1950er Jahre errichteter Bau des Architekten Will Schwarz. Dieses Baudenkmal gehört zu den herausragenden Bauten der Architektur der 1950er Jahre. Es ist zu beachten, dass das Baudenkmal in Eigenart und Erscheinungsbild nicht wesentlich durch die Neubauplanung beeinträchtigt wird.
Bei der Erarbeitung des Entwurfs sollen zwei Schwerpunkte gelegt werden: Das Gebäude soll den Besuchern eine Teilhabe am Theatergeschehen ermöglichen und eine Offenheit auch in der Ausstrahlung nach außen erhalten. Gezielte Orte der Begegnung für Besucher*innen und ggf. Akteure sind an definierten Stellen im Gebäude ausdrücklich gewünscht. Außerdem soll die Begegnung der Mitarbeiter*innen und kreativ Tätigen in der täglichen Arbeit durch die Anordnung der Räume im Neubau gefördert werden.
Competition assignment
The city of Dortmund is planning the new ”Junge Bühne“ on the grounds of the children’s and youth theatre (KJT), which shall comprise two venues with a main stage and a studio stage, for 310 visitors and 140 visitors respectively.
The 1.300 mÇ planning area must regard the nearby listed health centre from the 1950s by Will Schwartz. The new building shall radiate openness and shall promote interaction with visitors and between staff and creative workers.
Fachpreisrichter*innen/Jury
Prof. Christa Reicher, Dortmund/Aachen (Vors.)
Heiner Farwick, Ahaus
Sebastian Franssen, Dortmund
Prof. Andreas Fritzen, Köln
Martin Halfmann, Köln
Sachpreisrichter*innen
Tobias Ehinger, Theater Dortmund
Birgit Jörder, Stadt Dortmund
Jörg Stüdemann, Stadt Dortmund
Ludger Wilde, Stadt Dortmund
Preisgerichtsempfehlung
Das Preisgericht empfiehlt einstimmig, die Arbeit des 1. Preises zu einer weiteren Bearbeitung zu beauftragen.
Ausstellung
Die Ausstellung aller eingereichten Arbeiten findet vom 4.–19.7.2020 im Foyer des Opernhauses der Stadt Dortmund (Theaterkarree 1-3, Dortmund) statt. Die Arbeiten sind im Eingangsbereich so positioniert, dass sie von draußen eingesehen werden.
19/08/2019 S158 - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren
Deutschland-Dortmund: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2019/S 158-391426
Wettbewerbsbekanntmachung
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum
Viktoriastraße 15
Dortmund
44135
Deutschland
Kontaktstelle(n): Sonja Löher
Telefon: +49 231-5027072
E-Mail: sloeher@stadtdo.de
NUTS-Code: DEA52
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYYFYQ6V/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYYFYQ6V
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
„Planungswettbewerb Junge Bühne“ in Dortmund
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71221000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Für den Neubau des Kinder- und Jugendtheaters „Junge Bühne“ in Dortmund hat der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung beauftragt, einen Wettbewerb auszuloben.
Geplant wird ein vom Kinder- und Jugendtheater (KJT) und Musiktheater (Oper sowie bei ausgesuchten Produktionen Ballett) gemeinsam genutztes Gebäude auf dem Gelände des Theaters im Bereich der jetzigen Jungen Oper, die von Beginn an als temporäre Spielstätte vorgesehen wurde. Der Neubau soll über 2 Spielstätten und die dazugehörigen Umfeldräume verfügen.
— Hauptbühne inkl. Zuschauerraum mit ca. 310 Plätzen,
— Studiobühne inkl. Zuschauerraum mit ca. 140 Plätzen.
Das Gebäude wird so ausgelegt, dass auf beiden Bühnen parallel Veranstaltungen stattfinden können.
Das Projektvolumen wird auf ca. 15 Mio. EUR (KG 300+400 brutto) eingeschätzt.
Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 25 Teilnehmern nach RPW 2013 vorgesehen. Der Wettbewerb richtet sich an Architekten.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist, dass der Bewerber als Architekt teilnahmeberechtigt ist.
Der Auslober erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit den Preisträgern einen der Preisträger mit der Realisierung des Wettbewerbs (Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume, § 34 HOAI) zu beauftragen, stufenweise nach Leistungsphasen und/oder zu realisierenden Bauabschnitten, jeweils mindestens jedoch die Leistungsphasen 2-5 nach § 34 HOAI. Das Wettbewerbsergebnis fließt dabei mit einer erheblichen Gewichtung in das Verhandlungsverfahren ein.
Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist ein Teilnahmeantrag eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang des Teilnahmeantrags auf der Vergabeplattform im Bereich „Teilnahmeantrag“.
Von der Teilnahme ausgeschlossen werden Bewerber, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Ferner können Bewerber ausgeschlossen werden, bei denen einer der in § 124 GWB genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Bewerber haben in ihrem Teilnahmeantrag anzugeben, ob o. g. Ausschlussgründe vorliegen, und in Zweifelsfällen innerhalb einer angemessenen Nachfrist einen zulässigen Nachweis einzureichen. Die vorgenannten Ausschlussgründe gelten für das gesamte Verfahren bis zur Auftragserteilung.
Für den Teilnahmeantrag ist das Formular zu verwenden, das im Internet auf der Vergabeplattform heruntergeladen werden kann.
Der Teilnahmeantrag muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten:
1) Name des Bewerbers; bei Bewerbergemeinschaften: Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft;
2) Kontaktdaten (Büroanschrift, Name des Ansprechpartners mit Telefon- und Telefaxnummer und E-Mail-Anschrift);
3) Bestätigung, dass der Bewerber im Falle seiner Auslosung am Wettbewerb teilnehmen wird;
4) Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Architekt“;
5) Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB und § 4 Abs. 2 RPW 2013 (für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer).
6) Nachweis von Referenzen:
a) Referenz eines Gebäudes aus dem Bereich der Objektplanung (§§ 33 ff. HOAI 2013) mit ähnlich komplexer Nutzung mit mindestens Honorarzone IV mit folgenden Anforderungen:
A1) Es handelt sich um einen Neubau;
A2) Das Gebäude wurde innerhalb der letzten 5 Jahre fertiggestellt (Stichtag: 1.1.2014). Fertigstellungszeitpunkt ist die Übergabe an den Bauherrn;
A3) Die Leistungsphasen 2-5 (§ 34 HOAI) wurden vollständig bearbeitet;
A4) Das Gebäude weist eine BGF von mindestens 3 000 m2 auf.
b) Referenz eines Gebäudes aus dem Bereich der Objektplanung (§§ 33 ff. HOAI 2013) mit Anforderungen an Versammlungsstätten mit folgenden Anforderungen:
B1) Das Gebäude wurde als Versammlungsstätte laut Bauordnung eingeordnet;
B2) Das Gebäude wurde innerhalb der letzten 3 Jahre fertiggestellt (Stichtag: 1.1.2016). Fertigstellungszeitpunkt ist die Übergabe an den Bauherrn;
B3) Die Leistungsphasen 2-5 (§ 34 HOAI) wurden vollständig bearbeitet.
Der Architekt erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. von Nachunternehmern) in Anspruch zu nehmen; er muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung).
Unter den eingegangenen Teilnahmeanträgen erfolgt eine Auswahl von 20 Wettbewerbsteilnehmern sowie 5 weiteren Bewerbern als potentiellen Nachrückern (vgl. Bewerbermemorandum zum Auswahlverfahren). 5 weitere Bewerber sind bereits gesetzt worden. Weitere Informationen können dem Bewerbermemorandum auf der Vergabeplattform entnommen werden.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Architekt (vgl. Bewerbermemorandum)
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 25
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
— taab Architekten, München
— Bez+Kock Architekten Generalplaner GmbH, Stuttgart
— pfp Architekten, Hamburg
— HPP Architekten, Düsseldorf
— DFZ Architekten, Hamburg
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Schwerpunkte der gesamten Planung sind die Berücksichtigung wirtschaftlicher, städtebaulicher, gestalterischer, ökologischer und funktionaler Grundsätze.
Die eingereichten Arbeiten werde nach folgenden Kriterien beurteilt:
— Die entwurfsbestimmende Grundidee,
— Städtebauliche und architektonische Qualität,
— Funktionalität, Nutzungsqualität und Einhaltung des Raumprogramms,
— Wirtschaftlichkeit (Bau- und Lebenszykluskosten),
— Barrierefreiheit und Zielgruppenorientierung,
— Realisierungsaussicht u.a. im Hinblick auf Aspekte des Baunebenrechts.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/09/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 08/10/2019
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Für Preise und Anerkennungen stellt der Auslober als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 115 000 EUR inkl. MwSt. zu Verfügung.
Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis: 46 000 EUR
2. Preis: 28 000 EUR
3. Preis: 18 000 EUR
2 Anerkennungen à: 11 500 EUR
Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme auf Preise und Anerkennungen ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes möglich.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Tobias Ehinger, Geschäftsführender Direktor, Theater Dortmund
Heiner Farwick, Architekt und Stadtplaner, Ahaus
Sebastian Franssen, Architekt, Dortmund
Martin Halfmann, Architekt, Köln
Birgit Jörder, Bürgervertreterin, SPD-Fraktion, Stadt Dortmund
Prof. Christa Reicher, Architektin und Stadtplanerin, Aachen/Dortmund
Jörg Stüdemann, Stadtdirektor, Stadt Dortmund
Ludger Wilde, Beigeordneter Dezernat 6, Stadt Dortmund
Laura Jahnke, Architektin, Hamburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Weitere Informationen finden sich auf der Vergabeplattform im Bewerbermemorandum.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Westfalen
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48147
Deutschland
Fax: +49 251-4112165Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die im anschließenden Verhandlungsverfahren unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage(bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Auslobungsunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer Westfalen
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48147
Deutschland
Fax: +49 251-4112165Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/08/2019
Deutschland-Dortmund: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2019/S 158-391426
Wettbewerbsbekanntmachung
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum
Viktoriastraße 15
Dortmund
44135
Deutschland
Kontaktstelle(n): Sonja Löher
Telefon: +49 231-5027072
E-Mail: sloeher@stadtdo.de
NUTS-Code: DEA52
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYYFYQ6V/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYYFYQ6V
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
„Planungswettbewerb Junge Bühne“ in Dortmund
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71221000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Für den Neubau des Kinder- und Jugendtheaters „Junge Bühne“ in Dortmund hat der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung beauftragt, einen Wettbewerb auszuloben.
Geplant wird ein vom Kinder- und Jugendtheater (KJT) und Musiktheater (Oper sowie bei ausgesuchten Produktionen Ballett) gemeinsam genutztes Gebäude auf dem Gelände des Theaters im Bereich der jetzigen Jungen Oper, die von Beginn an als temporäre Spielstätte vorgesehen wurde. Der Neubau soll über 2 Spielstätten und die dazugehörigen Umfeldräume verfügen.
— Hauptbühne inkl. Zuschauerraum mit ca. 310 Plätzen,
— Studiobühne inkl. Zuschauerraum mit ca. 140 Plätzen.
Das Gebäude wird so ausgelegt, dass auf beiden Bühnen parallel Veranstaltungen stattfinden können.
Das Projektvolumen wird auf ca. 15 Mio. EUR (KG 300+400 brutto) eingeschätzt.
Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 25 Teilnehmern nach RPW 2013 vorgesehen. Der Wettbewerb richtet sich an Architekten.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist, dass der Bewerber als Architekt teilnahmeberechtigt ist.
Der Auslober erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit den Preisträgern einen der Preisträger mit der Realisierung des Wettbewerbs (Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume, § 34 HOAI) zu beauftragen, stufenweise nach Leistungsphasen und/oder zu realisierenden Bauabschnitten, jeweils mindestens jedoch die Leistungsphasen 2-5 nach § 34 HOAI. Das Wettbewerbsergebnis fließt dabei mit einer erheblichen Gewichtung in das Verhandlungsverfahren ein.
Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist ein Teilnahmeantrag eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang des Teilnahmeantrags auf der Vergabeplattform im Bereich „Teilnahmeantrag“.
Von der Teilnahme ausgeschlossen werden Bewerber, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Ferner können Bewerber ausgeschlossen werden, bei denen einer der in § 124 GWB genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Bewerber haben in ihrem Teilnahmeantrag anzugeben, ob o. g. Ausschlussgründe vorliegen, und in Zweifelsfällen innerhalb einer angemessenen Nachfrist einen zulässigen Nachweis einzureichen. Die vorgenannten Ausschlussgründe gelten für das gesamte Verfahren bis zur Auftragserteilung.
Für den Teilnahmeantrag ist das Formular zu verwenden, das im Internet auf der Vergabeplattform heruntergeladen werden kann.
Der Teilnahmeantrag muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten:
1) Name des Bewerbers; bei Bewerbergemeinschaften: Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft;
2) Kontaktdaten (Büroanschrift, Name des Ansprechpartners mit Telefon- und Telefaxnummer und E-Mail-Anschrift);
3) Bestätigung, dass der Bewerber im Falle seiner Auslosung am Wettbewerb teilnehmen wird;
4) Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Architekt“;
5) Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB und § 4 Abs. 2 RPW 2013 (für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer).
6) Nachweis von Referenzen:
a) Referenz eines Gebäudes aus dem Bereich der Objektplanung (§§ 33 ff. HOAI 2013) mit ähnlich komplexer Nutzung mit mindestens Honorarzone IV mit folgenden Anforderungen:
A1) Es handelt sich um einen Neubau;
A2) Das Gebäude wurde innerhalb der letzten 5 Jahre fertiggestellt (Stichtag: 1.1.2014). Fertigstellungszeitpunkt ist die Übergabe an den Bauherrn;
A3) Die Leistungsphasen 2-5 (§ 34 HOAI) wurden vollständig bearbeitet;
A4) Das Gebäude weist eine BGF von mindestens 3 000 m2 auf.
b) Referenz eines Gebäudes aus dem Bereich der Objektplanung (§§ 33 ff. HOAI 2013) mit Anforderungen an Versammlungsstätten mit folgenden Anforderungen:
B1) Das Gebäude wurde als Versammlungsstätte laut Bauordnung eingeordnet;
B2) Das Gebäude wurde innerhalb der letzten 3 Jahre fertiggestellt (Stichtag: 1.1.2016). Fertigstellungszeitpunkt ist die Übergabe an den Bauherrn;
B3) Die Leistungsphasen 2-5 (§ 34 HOAI) wurden vollständig bearbeitet.
Der Architekt erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. von Nachunternehmern) in Anspruch zu nehmen; er muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung).
Unter den eingegangenen Teilnahmeanträgen erfolgt eine Auswahl von 20 Wettbewerbsteilnehmern sowie 5 weiteren Bewerbern als potentiellen Nachrückern (vgl. Bewerbermemorandum zum Auswahlverfahren). 5 weitere Bewerber sind bereits gesetzt worden. Weitere Informationen können dem Bewerbermemorandum auf der Vergabeplattform entnommen werden.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Architekt (vgl. Bewerbermemorandum)
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 25
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
— taab Architekten, München
— Bez+Kock Architekten Generalplaner GmbH, Stuttgart
— pfp Architekten, Hamburg
— HPP Architekten, Düsseldorf
— DFZ Architekten, Hamburg
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Schwerpunkte der gesamten Planung sind die Berücksichtigung wirtschaftlicher, städtebaulicher, gestalterischer, ökologischer und funktionaler Grundsätze.
Die eingereichten Arbeiten werde nach folgenden Kriterien beurteilt:
— Die entwurfsbestimmende Grundidee,
— Städtebauliche und architektonische Qualität,
— Funktionalität, Nutzungsqualität und Einhaltung des Raumprogramms,
— Wirtschaftlichkeit (Bau- und Lebenszykluskosten),
— Barrierefreiheit und Zielgruppenorientierung,
— Realisierungsaussicht u.a. im Hinblick auf Aspekte des Baunebenrechts.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/09/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 08/10/2019
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Für Preise und Anerkennungen stellt der Auslober als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 115 000 EUR inkl. MwSt. zu Verfügung.
Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis: 46 000 EUR
2. Preis: 28 000 EUR
3. Preis: 18 000 EUR
2 Anerkennungen à: 11 500 EUR
Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme auf Preise und Anerkennungen ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes möglich.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Tobias Ehinger, Geschäftsführender Direktor, Theater Dortmund
Heiner Farwick, Architekt und Stadtplaner, Ahaus
Sebastian Franssen, Architekt, Dortmund
Martin Halfmann, Architekt, Köln
Birgit Jörder, Bürgervertreterin, SPD-Fraktion, Stadt Dortmund
Prof. Christa Reicher, Architektin und Stadtplanerin, Aachen/Dortmund
Jörg Stüdemann, Stadtdirektor, Stadt Dortmund
Ludger Wilde, Beigeordneter Dezernat 6, Stadt Dortmund
Laura Jahnke, Architektin, Hamburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Weitere Informationen finden sich auf der Vergabeplattform im Bewerbermemorandum.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Westfalen
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48147
Deutschland
Fax: +49 251-4112165Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die im anschließenden Verhandlungsverfahren unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage(bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Auslobungsunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer Westfalen
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48147
Deutschland
Fax: +49 251-4112165Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/08/2019