5.1.
Titel: Nichtoffener Realisierungswettbewerb - Kostengünstiges Wohnen in der Dorfmitte
Beschreibung: Das Kommunalunternehmen Gemeinde Weßling (KUGW) beabsichtigt kostengünstigen Kommunalen Wohnungsbaus sowie die dazugehörigen Freianlagen und Stellplätze zu errichten. Die für die Bebauung vorgesehene Grundstücke liegen in der Ortsmitte Oberpfaffenhofens. Das Wettbewerbsgebiet ist ca. 5.700 m² groß und befindet sich im Eigentum der Gemeinde Weßling. Nach bereits erfolgtem Abbruch der Bestandsgebäude befindet sich auf dem Wettbewerbsgebiet lediglich noch das Alte Rathaus, welches als öffentliches Gebäude (Jugendtreff) genutzt wird. Die Alten Rathauses ist jedoch nicht Teil der Wettbewerbsaufgabe. Es soll kommunaler Wohnungsbau mit mind. 38 Wohneinheiten (ca. 3.900 m² BGF) entstehen. Die Gebäude sind entsprechend der Vorgaben der Auslobung zu planen. Es soll für den Geschosswohnungsbau eine ortsverträgliche Lösung gefunden werden, die sich in den dörflich geprägten Ortskern von Oberpfaffenhofen integriert. Es soll geförderter, kostengünstiger Wohnraum entstehen, der trotzdem hohen Wohnqualität besitzt. Dabei werden hohe energetische Gebäudestandards angestrebt. Die Freianlagen sollen ein attraktives Wohnumfeld schaffen und die alte und neue Nachbarschaft zusammenführen. Die Brutto-Baukosten für die Gesamtbaumaßnahme der Kostengruppen 100 bis 700 werden derzeit mit etwa 14 Mio. € angesetzt. Bearbeitungszeitraum für den Wettbewerb ist voraussichtlich Mitte April bis Mitte Juli 2024.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden, 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Argelsrieder Straße
Stadt: Gemeinde Weßling, Ortsteil Oberpfaffenhofen
Postleitzahl: 82234
Land, Gliederung (NUTS): Starnberg (DE21L)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Im Anschluss an den Planungswettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV mit allen Preisträgern durchgeführt. Die Zusammensetzung der Bietergemeinschaft muss dabei der Bewerbergemeinschaft im Wettbewerb entsprechen. Das Ergebnis des Planungswettbewerbs wird als Zuschlagskriterium mit 40 % gewichtet.Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Im Falle einer Realisierung werden, zur Sicherstellung der Qualität bei Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs, mindestens die Leistungsphasen 2 bis einschließlich 5 der Leistungsbilder § 34 HOAI „Gebäude und Innenräume“ und § 39 HOAI 2021 „Freianlagen“ stufenweise beauftragt, außer es stehen dem wichtige Gründe entgegen. Es werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 in beiden Leistungsbildern beauftragt. Im weiteren werden voraussichtlich weitere Leistungsphasen stufenweise beauftragt. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsphasen je Leistungsbild besteht nicht. Die Beauftragung erfolgt direkt im Anschluss an das Verhandlungsverfahren. Die Vergabe an eine Arbeitsgemeinschaft aus Architekt und Landschaftsarchitekt ist nicht beabsichtigt. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Planungswettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen. Fragen zum Verfahren und zur Bewerberauswahl, die nicht 10 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die oben genannte Plattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Berufliche Qualifikation
Beschreibung: Nachweis des jeweiligen Preisträgers zur beruflichen Befähigung jeweils eines Projektverantwortlichen. Preisträger mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in ein entsprechendes Berufsregister als Architekt, als Landschaftsarchitekt (jeweils Kammermitgliedschaft); Preisträger mit Sitz im Ausland müssen die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführte Registereintragung einschlägig ist.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Nachweis in Form von individuellen Beschreibungen, dass zwei Referenzprojekte im Leistungsbild "Gebäude und Innenräume" § 34 HOAI 2021 über den Neubau eines Geschosswohnungsbaus mindestens mit den LPh 2 bis einschließlich 8 vorliegen und dass ein Referenzprojekt im Leistungsbild "Freianlagen" § 39 HOAI 2021 für die Neugestaltung einer Freianlage mindestens mit den LPh 2 bis einschließlich 8, vorliegt. Der Auftraggeber behält sich vor ggf. weitere Nachweise zu verlangen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Berufshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 2,0 Mio. € für Personenschäden und von 2,0 Mio. € für Sonstige Schäden für Gebäude und Innenräume und 1,5 Mio. € für Personenschäden und von 0,25 Mio. € für Sonstige Schäden für Freianlagen. Alternativ genügt jeweils eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 15
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Wettbewerbsbedingungen:
Mitglieder der Jury: Prof. Hans-Peter Hebensperger-Hüther, Architekt, H2R Architekten BDA, Gerold Heugenhauser, Architekt, WWA Architekten, Martin Hirner, Architekt, Hirner Riehl Architekten, Michael Laubender, Architekt, Laubenderarchitektur, Rita Lex Kerfers, Landschaftsarchitektin, Lex Kerfers_Landschaftsarchitekten GbR, Doris Schmid-Hammer, Architektin, Regierung von Oberbayern, Sachgebiet Wohnungswesen, Henning Wensch, Architekt, Hahn Wensch Architekten, Klaus Ebbinghaus, Gemeinderat, Andreas Lechermann, Gemeinderat, Clemens Pollok, Gemeinderat, Michael Sturm, Erster Bürgermeister Gemeinde Weßling, Florian Zarbo, Vorstand KUGW, Christian Zollner, Gemeinderat
Bereits ausgewählte Teilnehmer: bogevischs buero, architektur & stadtplanung GmbH, Schulstraße 5, 80634 München mit Stautner + Schäf Landschaftsarchitekten und Stadtplaner Partnerschaft mbB, Frundsbergstrasse 23, 80634 München
Bereits ausgewählte Teilnehmer: ArchitekturWerkstatt Vallentin GmbH, Goethestrasse 20, 80336 München mit HinnenthalSchaar Landschaftsarchitekten GmbH, Franziskanerstr. 14, 81669 München
Bereits ausgewählte Teilnehmer: 03 Arch. GmbH, Hermann-Lingg-Straße 10, 80336 München mit liebald+aufermann landschaftsarchitekten und stadtplaner, Manzingerweg 11, 81241 München
Bereits ausgewählte Teilnehmer: ARC Architekten Partnerschaft mbB, Alfons-Hundsrucker-Straße 11, 84364 Hirschbach, Bad Birnbach mit Wamsler Rohloff Wirzmüller FreiRaumArchitekten GbR, Untere Bachgasse 15, 93047 Regensburg
Wert des Preises: 24 000,00 EUR
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 1
Zusätzliche Informationen: Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen. Sofern mit Preisen und ggf. Anerkennungen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird diese ihnen anteilig zusätzlich vergütet.
Wert des Preises: 17 999,00 EUR
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 2
Wert des Preises: 9 000,00 EUR
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 3
Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 20/04/2024 11:00:00 (UTC)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich das Nachfordern nach Maßgabe des § 56 Abs. 4 VgV vor.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern