- Dokumentation des realisierten Projekts:
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Veröffentlicht als:
- Weiterverfolgt
- wa-ID
- wa-2003039
- Tag der Veröffentlichung
- 11.01.1999
- Aktualisiert am
- 01.11.2004
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Beteiligung
- 25 Arbeiten
- Auslober
- Landesgirokasse Stuttgart
- Bewerbungsschluss
- 30.11.1998
- Abgabetermin
- 11.01.1999
- Preisgerichtssitzung
- 21.05.1999
Verfahrensart
Realisierungswettbewerb
Realisierungswettbewerb
Städtebaulicher Realisierungswettbewerb
Schloßplatz
Stuttgart-Mitte 1998
Auslober
Landesgirokasse Stuttgart und
Baden-Württembergische Bank
im Benehmen mit der
Landeshauptstadt Stuttgart
Durchführung und Koordination:
Stadtplanungsamt Stuttgart Eberhardstraße 10, 70173 Stuttgart
Dipl.-Ing. Claus Endmann, Tel.: (0711) 216-6615, Fax: (0711) 216-7740;
Baden-Württembergische Bank, Kleiner Schloßplatz, 70173 Stuttgart
Dipl.-Kfm. Harald Fuchs, Tel.: (0711) 180-2461, Fax.: (0711) 180-2462
Landesgirokasse Stuttgart, Fritz-Elsas-Straße 31, 70174 Stuttgart
Dipl.-Ing. Wolf-Dieter Koch, Tel.: (0711) 124-3034, Fax.: (0711) 124-2538
Wettbewerbsaufgabe
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Ausarbeitung von Vorentwürfen für ein Galerie- und Geschäftsgebäude am Schloßplatz zwischen Königstraße und Theodor-Heuss-Straße in Stuttgart-Mitte.
Wettbewerbsart
Der Wettbewerb ist als offener, einstufiger Realisierungswettbewerb in zwei Bearbeitungsphasen ausgeschrieben. Ihre Beurteilung und die Auswahl von ca. 25 Teilnehmern für die 2. Phase erfolgt durch das Preisgericht. Das Verfahren ist bis zu seinem Abschluß anonym.
Zulassungsbereich
Der Zulassungsbereich umfaßt alle Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und die Schweiz. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
Teilnehmer/Innen
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tag der Auslobung in Ländern des Zulassungsbereichs ansässig sind und entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung »Architekt« berechtigt sind. Darüberhinaus sind teilnahmeberechtigt »Stadtplaner« und »Garten- und Landschaftsarchitekten« jedoch nur in Arbeitsgemeinschaft mit Architekten. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung als Architekt, Stadtplaner bzw. Garten- und Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG bzw. 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher Personen. Juristische Personen und Arbeitsgemeinschaften haben einen teilnahmeberechtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Bei Arbeitsgemeinschaften muß jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch für die Beteiligung freier Mitarbeiter
Schloßplatz
Stuttgart-Mitte 1998
Auslober
Landesgirokasse Stuttgart und
Baden-Württembergische Bank
im Benehmen mit der
Landeshauptstadt Stuttgart
Durchführung und Koordination:
Stadtplanungsamt Stuttgart Eberhardstraße 10, 70173 Stuttgart
Dipl.-Ing. Claus Endmann, Tel.: (0711) 216-6615, Fax: (0711) 216-7740;
Baden-Württembergische Bank, Kleiner Schloßplatz, 70173 Stuttgart
Dipl.-Kfm. Harald Fuchs, Tel.: (0711) 180-2461, Fax.: (0711) 180-2462
Landesgirokasse Stuttgart, Fritz-Elsas-Straße 31, 70174 Stuttgart
Dipl.-Ing. Wolf-Dieter Koch, Tel.: (0711) 124-3034, Fax.: (0711) 124-2538
Wettbewerbsaufgabe
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Ausarbeitung von Vorentwürfen für ein Galerie- und Geschäftsgebäude am Schloßplatz zwischen Königstraße und Theodor-Heuss-Straße in Stuttgart-Mitte.
Wettbewerbsart
Der Wettbewerb ist als offener, einstufiger Realisierungswettbewerb in zwei Bearbeitungsphasen ausgeschrieben. Ihre Beurteilung und die Auswahl von ca. 25 Teilnehmern für die 2. Phase erfolgt durch das Preisgericht. Das Verfahren ist bis zu seinem Abschluß anonym.
Zulassungsbereich
Der Zulassungsbereich umfaßt alle Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und die Schweiz. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
Teilnehmer/Innen
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tag der Auslobung in Ländern des Zulassungsbereichs ansässig sind und entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung »Architekt« berechtigt sind. Darüberhinaus sind teilnahmeberechtigt »Stadtplaner« und »Garten- und Landschaftsarchitekten« jedoch nur in Arbeitsgemeinschaft mit Architekten. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung als Architekt, Stadtplaner bzw. Garten- und Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG bzw. 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher Personen. Juristische Personen und Arbeitsgemeinschaften haben einen teilnahmeberechtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Bei Arbeitsgemeinschaften muß jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch für die Beteiligung freier Mitarbeiter