Verfahrensart
Einstufiger, nicht offener, interdisziplinärer Realisierungswettbewerb im Sinne der Vergabeverordnung (VgV) in Verbindung mit der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) 2013
Wettbewerbsaufgabe
Die Elbestadt Wittenberge liegt in der Mitte zwischen den Metropolen Hamburg und Berlin im einzigen innerdeutschen Vier-Länder-Eck, in dem die Bundesländer Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Niedersachen und Mecklenburg-Vorpommern aufeinandertreffen. Die Stadt mit gegenwärtig 16.795 Einwohner und Einwohnerinnen befindet sich nach schwierigen Jahren in einem zukunftsorientierten Transformationsprozess - von der traditionsreichen Arbeiter- und Industriestadt hin zu einer lebendigen Stadt an der Elbe im „Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe-Brandenburg“.
Im Frühjahr 2022 hat sich die Stadt Wittenberge erfolgreich um die Ausrichtung der achten Landesgartenschau (LAGA 2027) mit dem Motto „Stadt. Land. Elbe. Wittenberge blüht auf!“ im Land Brandenburg beworben. Insbesondere die Leitidee, die LAGA als Schlüsselprojekt für eine nachhaltige Stadtentwicklung zu nutzen, überzeugte das zuständige Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz. Ziel der LAGA ist es, die Lebensqualität für die Einwohner Wittenberges dauerhaft zu erhöhen und ein ökologisch wirksames und in der späteren Unterhaltung finanziell leistbares Konzept umzusetzen. Es geht vom Grundsatz her also nicht um die kostenintensive und später pflegeaufwendige Herstellung neuer Parks und Gärten, sondern um die Konsolidierung und ressourcenschonende Weiterentwicklung vorhandener innerstädtischer Grünflächen mit ihren sehr unterschiedlichen Potenzialen. Die LAGA ist daher nicht als gärtnerisches Event gedacht, sondern vielmehr als ein komplexes Stadtentwicklungsprojekt, wobei die folgenden vier Themenschwerpunkte den Grundsatz des Konzeptes bilden:
1. die Sicherung und Qualifizierung vorhandener, innerstädtischer Grünflächen,
2. neue und zukunftsweisende Ideen für nicht mehr benötigte Bauflächen
3. die nachhaltige Umnutzung nicht mehr benötigter grüner Infrastruktur sowie
4. die Anpassung des städtischen Grüns an den Klimawandel.
Das „Innovationsquartier“ adressiert primär den zweiten und vierten Themenschwerpunkt. Bisher wurden durch Rückbau freiwerdende Flächen meist als mehr oder weniger homogen gestaltete Grünflächen angelegt, die zwar einen geringen Pflegeaufwand erfordern, aber gleichzeitig keine besondere Qualität in Bezug auf eine mögliche Nutzung oder ökologische Vielfalt besitzen. Im Rahmen des Verfahrens sollen alternative, innovative Ansätze für den Umgang mit solchen Rückbauflächen gezeigt werden. Die lokale Wohnungsgenossenschaft setzt neben Rückbau auch auf die innovative Nachnutzungskonzepte zur Konsolidierung des Wohnungsbestandes. Für den am Wettbewerbsgebiet angrenzenden Typenbau aus DDR-Zeiten liegt solch ein Modernisierungskonzept vor, das in der Freiraumplanung zu berücksichtigen ist.
Gegenstand des Wettbewerbsverfahrens sind der Zustand des Quartiers nach der Landesgartenschau. Temporäre Maßnahmen wie Wechselflorpflanzungen, Kunstobjekte, LAGA-Möblierungen oder während der LAGA erforderliche Wegeverbreiterungen sind nicht zu planen und auch nicht Gegenstand der Kostenschätzung.
Das gesamte Wettbewerbsgebiet umfasst eine Fläche von 9.500 m². Auf Grundlage von Erfahrungswerten der Ausloberin mit vergleichbaren Projekten wurden in einer überschlägigen Kostenschätzung Brutto-Herstellungskosten von insgesamt ca. 950.000 Euro in den relevanten Kostengruppen 200, 500 und 700 gem. DIN 276 ermittelt. Die reinen Baukosten werden mit ca. 680.000 Euro netto (KG 200 und 500 gem. DIN 276) veranschlagt und gelten als einzuhaltender Kostenrahmen.
Fachpreisrichter*innen
Maria Pegelow, Dipl.-Ing. Landschaftsarchitektur (Vorsitz)
Claus Herrmann, Dipl.-Ing. Landschaftspflege
Ulrich Uphaus, Dipl.-Ing. Landschaftsarchitektur (FH)
Kathrin Maltzahn, Dipl.-Ing. Städtebau
Sachpreisrichter
Martin Hahn, Leitung Bauamt, Stadt Wittenberge
Marcel Elverich, Vorstand Wohnungsgenossenschaft Elbstrom e. G., Wittenberge
Thomas Tiepermann, Mitglied Bauausschuss Stadt Wittenberge
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt der Stadt Wittenberge, den Preisträger des ersten Preises mit der Realisierung, vorbehaltlich den Vorgaben des weiteren VgV-Verfahrens und unter Beachtung der Hinweise aus der Beurteilung, zu beauftragen.