- Dokumentation des Wettbewerbs
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Veröffentlicht als:
- Dokumentation
- wa-ID
- wa-2028245
- Tag der Veröffentlichung
- 14.01.2020
- Aktualisiert am
- 18.01.2021
- Verfahrensart
- Offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EWG
- Teilnehmer
- Bewerbergemeinschaften aus Architekt*innen und Landschaftsplaner*innen
- Beteiligung
- 34 Arbeiten
- Auslober
-
Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen
Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf - Koordination
- büro luchterhandt stadtplaner architekten landschaftsarchitekten, Hamburg
- Abgabetermin Pläne
- 27.04.2020
- Abgabetermin Modell
- 05.05.2020
- Preisgerichtssitzung
- 19.06.2020
- Beteiligung 2. Phase
- 9 Arbeiten
- Abgabetermin Pläne 2. Phase
- 13.10.2020
- Abgabetermin Modell 2. Phase
- 23.10.2020
- Preisgerichtssitzung 2. Phase
- 20.11.2020
Verfahrensart
Offener zweiphasiger hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit freiraumplanerischem Ideenteil gem. RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Das Landtagsgebäude am Rhein wurde 1988 von den Architekten Eller · Maier · Walter fertiggestellt (siehe wa 5/1980 wa-ID: wa-2030586). Das Haus ist maßgeblich von dem kreisrunden Plenarsaal bestimmt und ist so gestaltet, dass es durch die Ausgestaltung des Abgeordnetenbereichs, der Fraktionen, der Ausschüsse und Arbeitskreise zum damaligen Zeitpunkt ein angemessenes Arbeitsumfeld für die Arbeit der Abgeordneten bietet. Durch die Offenheit der Architektur des Gebäudes werden der Leitgedanke des Parlaments und der Demokratie ebenfalls unterstützt. Seine durchlässige Fassade macht das Gebäude der Öffentlichkeit zugänglich. Des Weiteren wird den Besucher*innen im Inneren des Gebäudes durch Einblicke in das Haus das parlamentarische Geschehen offengelegt. Die Transparenz der Demokratie wird auch durch Informationszentren und den Blick in den Plenarsaal gelebt, um die Bürger*innen am Alltag des Parlaments teilhaben zu lassen. Lediglich in den Abgeordnetenbüros, wo eine ruhige Arbeitsatmosphäre von Nöten ist, verschließt sich auch das Gebäude vor den Blicken der Öffentlichkeit und bietet so eine Differenzierung der Bereiche. Auch die Einbindung in das Stadtgefüge gibt weiteren Aufschluss über das Parlamentsverständnis des Landtags. Eingebettet in den Bürgerpark und als Teil der Stadt präsentiert sich der Landtag als zugängliches Bürgerhaus.
Das Landtagsgebäude kann heute den Bedarf an Büro- und Sitzungsräumen zur Aufrechterhaltung des Parlamentsbetriebs nicht mehr abdecken. In den letzten 10 bis 15 Jahren haben sich die Notwendigkeiten der parlamentarischen Arbeit enorm verändert. Ein Grund hierfür ist der zunehmende Bedarf an fachlicher Zuarbeit für die immer komplexer werdenden Problemstellungen und die damit einhergehende Notwendigkeit, sich vor der Verabschiedung von Gesetzen inhaltlich ausführlich mit den Themen – beispielsweise in Form von Anhörungen – in den Fachausschüssen zu beschäftigen.
Ein weiterer Grund für den Bedarf eines Erweiterungsbaus ist, dass sich auch die Fraktionen durch inhaltliche und fachliche Veranstaltungen im Dialog mit Bürger*innen sowie Verbänden mit den komplexer gewordenen politischen Themenstellungen auseinander setzen. Auch wurde das Landtagsgebäude ursprünglich nur für drei Fraktionen geplant. Im Laufe des Bauens wurde es dann für vier Fraktionen umgeplant. Seit 2010 sind fünf Fraktionen im Landtag vertreten, Tendenz steigend.
Derzeit ist die Landtagsverwaltung auf vier Liegenschaften verteilt, die Auslagerung von Referaten, Besprechungsräumen und Büros in andere Liegenschaften beeinträchtigt bereits jetzt die Arbeit des Landtages und ist zudem unwirtschaftlich. Der bereits bestehende und mittelfristig weiter steigende zusätzliche Bedarf an Büroräumen und Sitzungssälen kann nur an einem Standort in unmittelbarer Nähe zum Landtagsgebäude realisiert werden.
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Planung des Erweiterungsbaus für den Landtag Nordrhein-Westfalen (Realisierungsteil) sowie die Ausarbeitung eines freiraumplanerischen Konzepts für den angrenzenden Bürgerpark (Ideenteil).
Der Erweiterungsbau des Landtags ist als eigenständige bauliche Einheit mit eigenständigem Zugang zu entwickeln, die mit dem beste-henden Landtag wetterfest verbunden sein muss und damit einen zusammenhängenden Sicherheitsbereich bildet. Ziel ist, dass sich die Gebäudenutzer*innen in und zwischen den beiden Gebäuden frei bewegen können und in dem sämtliche Funktionen des Alt- und Neubaus sich zu einer großen Einheit zusammenfügen.
Die Funktionen und Anforderungen des Erweiterungsbaus sind u.a.:
- Forum (Eingangsbereich 200 m2; Foyer mit Bistro und Kaffeebar 300 m2; Veranstaltungsfläche 700 m2; Lager 100 m2; Küche 50 m2)
- Büro/Besprechung (3 Sitzungssäle je 300 m2; 4 Sitzungssäle je 100 m2; 7 Sitzungssäle je 25-80 m2; Besprechungsräume 12,5-25 m2; Bürofl.chen bis zu 9.000 m2)
- Technik/Nebenflächen (Rechenzentr. 150 m2; 2 Technikzentralen; Verbindung Landtag)
- Mobilität (500 Pkw-Stellplätze; 400 Fahrrad-Stellplätze)
Das als Parkplatz genutzte Grundstück hat eine Größe von rund 7.000 m2 Fläche bietet ausreichend Platz für einen Erweiterungsbau und die Möglichkeit, mit städtebaulichen und landschaftsarchitektonischen Gestaltungsmitteln den städtebaulichen Übergang von der Rheinuferpromenade zum Medienhafen und die Anbindung des Stadtteils Unterbilk an den Rhein weiterzuentwickeln. Mit der Entwicklung dieses Grundstücks für die Zwecke des Landtags eröffnet sich die Chance und Herausforderung, auch die umliegenden Freiräume anzupassen und insbesondere neue Perspektiven für den Bilker Bürgerpark aufzuzeigen. Der Park hat nicht nur eine hohe Gestaltungs- und Aufenthaltsqualität, sondern auch eine wichtige Vernetzungsfunktion für die unmittelbar angrenzenden Quartiere und darüber hinaus. Er bildet sozusagen das „grüne Eingangstor“ zum Medienhafen und zum Rhein mit seiner Uferpromenade und dem Parlamentsufer im Bilker Rheinpark. So fügt es sich auf erfreuliche Weise, dass dieses Wettbewerbsverfahren gemeinsam vom Landtag Nordrhein-Westfalen als Vorhabenträger für den Erweiterungsbau und die unmittelbar angrenzenden Außenanlagen von der Landeshauptstadt Düsseldorf, die für die Freiraumplanung des Umfelds mit dem Bilker Bürgerpark eintritt, ausgelobt wird.
Competition assignment
The parliament building was completed in 1988 by architects Eller · Maier · Walter (wa 5/1980 wa-ID: wa-2030586), characterized by its circular plenary hall. The openness of its architecture makes it accessible for the public. Meanwhile the buidling is insufficient and has to be extended on one location near the existing parliament building, to unite the scattered administrations.
The competition is divided in the realisation part – the extension building for the parliament, and the ideas part – the open space planning of the nearby public park. The extension building shall become an individual unit with separate entry, but has to be linked to the existing building to form a large unit. The extension building includes the forum, offices, meeting rooms, car and bicycle parking etc.
The property used for parking with 7.000 m2 offers space for an extension and a link to the Unterbilk district and the open space planning of the Bilk public park, the ”green entrance“ to the banks of the Rhine.
Fachpreisrichter*innen/Jury
Prof. Jörg Aldinger, Stuttgart (Vors.)
Cornelia Zuschke, Düsseldorf
Prof. Robert Niess, Düsseldorf
Jórunn Ragnarsdóttir, Stuttgart
Prof. Gernot Schulz, Köln
Prof. Christoph Parade, Düsseldorf
Markus Schäfer, Zürich
Prof. Cornelia Müller, Berlin
Stephan Lenzen, Bonn
Sachpreisrichter*innen
André Kuper, Präsident Landtag NRW
Angela Erwin MdL, Landtag NRW
Markus Weske MdL, Landtag NRW
Rainer Matheisen MdL, Landtag NRW
Henning Höne MdL, Landtag NRW
Stefan Engstfeld MdL, Landtag NRW
Roger Beckamp MdL, Landtag NRW
Thomas Geisel, OB, LH Düsseldorf
Dr. Alexander Fils, LH Düsseldorf
Wilhelm Hausmann MdL, Landtag NRW
Björn Severin, Düsseldorf
Kai Fischer, LH Düsseldorf
Offener zweiphasiger hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit freiraumplanerischem Ideenteil gem. RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Das Landtagsgebäude am Rhein wurde 1988 von den Architekten Eller · Maier · Walter fertiggestellt (siehe wa 5/1980 wa-ID: wa-2030586). Das Haus ist maßgeblich von dem kreisrunden Plenarsaal bestimmt und ist so gestaltet, dass es durch die Ausgestaltung des Abgeordnetenbereichs, der Fraktionen, der Ausschüsse und Arbeitskreise zum damaligen Zeitpunkt ein angemessenes Arbeitsumfeld für die Arbeit der Abgeordneten bietet. Durch die Offenheit der Architektur des Gebäudes werden der Leitgedanke des Parlaments und der Demokratie ebenfalls unterstützt. Seine durchlässige Fassade macht das Gebäude der Öffentlichkeit zugänglich. Des Weiteren wird den Besucher*innen im Inneren des Gebäudes durch Einblicke in das Haus das parlamentarische Geschehen offengelegt. Die Transparenz der Demokratie wird auch durch Informationszentren und den Blick in den Plenarsaal gelebt, um die Bürger*innen am Alltag des Parlaments teilhaben zu lassen. Lediglich in den Abgeordnetenbüros, wo eine ruhige Arbeitsatmosphäre von Nöten ist, verschließt sich auch das Gebäude vor den Blicken der Öffentlichkeit und bietet so eine Differenzierung der Bereiche. Auch die Einbindung in das Stadtgefüge gibt weiteren Aufschluss über das Parlamentsverständnis des Landtags. Eingebettet in den Bürgerpark und als Teil der Stadt präsentiert sich der Landtag als zugängliches Bürgerhaus.
Das Landtagsgebäude kann heute den Bedarf an Büro- und Sitzungsräumen zur Aufrechterhaltung des Parlamentsbetriebs nicht mehr abdecken. In den letzten 10 bis 15 Jahren haben sich die Notwendigkeiten der parlamentarischen Arbeit enorm verändert. Ein Grund hierfür ist der zunehmende Bedarf an fachlicher Zuarbeit für die immer komplexer werdenden Problemstellungen und die damit einhergehende Notwendigkeit, sich vor der Verabschiedung von Gesetzen inhaltlich ausführlich mit den Themen – beispielsweise in Form von Anhörungen – in den Fachausschüssen zu beschäftigen.
Ein weiterer Grund für den Bedarf eines Erweiterungsbaus ist, dass sich auch die Fraktionen durch inhaltliche und fachliche Veranstaltungen im Dialog mit Bürger*innen sowie Verbänden mit den komplexer gewordenen politischen Themenstellungen auseinander setzen. Auch wurde das Landtagsgebäude ursprünglich nur für drei Fraktionen geplant. Im Laufe des Bauens wurde es dann für vier Fraktionen umgeplant. Seit 2010 sind fünf Fraktionen im Landtag vertreten, Tendenz steigend.
Derzeit ist die Landtagsverwaltung auf vier Liegenschaften verteilt, die Auslagerung von Referaten, Besprechungsräumen und Büros in andere Liegenschaften beeinträchtigt bereits jetzt die Arbeit des Landtages und ist zudem unwirtschaftlich. Der bereits bestehende und mittelfristig weiter steigende zusätzliche Bedarf an Büroräumen und Sitzungssälen kann nur an einem Standort in unmittelbarer Nähe zum Landtagsgebäude realisiert werden.
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Planung des Erweiterungsbaus für den Landtag Nordrhein-Westfalen (Realisierungsteil) sowie die Ausarbeitung eines freiraumplanerischen Konzepts für den angrenzenden Bürgerpark (Ideenteil).
Der Erweiterungsbau des Landtags ist als eigenständige bauliche Einheit mit eigenständigem Zugang zu entwickeln, die mit dem beste-henden Landtag wetterfest verbunden sein muss und damit einen zusammenhängenden Sicherheitsbereich bildet. Ziel ist, dass sich die Gebäudenutzer*innen in und zwischen den beiden Gebäuden frei bewegen können und in dem sämtliche Funktionen des Alt- und Neubaus sich zu einer großen Einheit zusammenfügen.
Die Funktionen und Anforderungen des Erweiterungsbaus sind u.a.:
- Forum (Eingangsbereich 200 m2; Foyer mit Bistro und Kaffeebar 300 m2; Veranstaltungsfläche 700 m2; Lager 100 m2; Küche 50 m2)
- Büro/Besprechung (3 Sitzungssäle je 300 m2; 4 Sitzungssäle je 100 m2; 7 Sitzungssäle je 25-80 m2; Besprechungsräume 12,5-25 m2; Bürofl.chen bis zu 9.000 m2)
- Technik/Nebenflächen (Rechenzentr. 150 m2; 2 Technikzentralen; Verbindung Landtag)
- Mobilität (500 Pkw-Stellplätze; 400 Fahrrad-Stellplätze)
Das als Parkplatz genutzte Grundstück hat eine Größe von rund 7.000 m2 Fläche bietet ausreichend Platz für einen Erweiterungsbau und die Möglichkeit, mit städtebaulichen und landschaftsarchitektonischen Gestaltungsmitteln den städtebaulichen Übergang von der Rheinuferpromenade zum Medienhafen und die Anbindung des Stadtteils Unterbilk an den Rhein weiterzuentwickeln. Mit der Entwicklung dieses Grundstücks für die Zwecke des Landtags eröffnet sich die Chance und Herausforderung, auch die umliegenden Freiräume anzupassen und insbesondere neue Perspektiven für den Bilker Bürgerpark aufzuzeigen. Der Park hat nicht nur eine hohe Gestaltungs- und Aufenthaltsqualität, sondern auch eine wichtige Vernetzungsfunktion für die unmittelbar angrenzenden Quartiere und darüber hinaus. Er bildet sozusagen das „grüne Eingangstor“ zum Medienhafen und zum Rhein mit seiner Uferpromenade und dem Parlamentsufer im Bilker Rheinpark. So fügt es sich auf erfreuliche Weise, dass dieses Wettbewerbsverfahren gemeinsam vom Landtag Nordrhein-Westfalen als Vorhabenträger für den Erweiterungsbau und die unmittelbar angrenzenden Außenanlagen von der Landeshauptstadt Düsseldorf, die für die Freiraumplanung des Umfelds mit dem Bilker Bürgerpark eintritt, ausgelobt wird.
Competition assignment
The parliament building was completed in 1988 by architects Eller · Maier · Walter (wa 5/1980 wa-ID: wa-2030586), characterized by its circular plenary hall. The openness of its architecture makes it accessible for the public. Meanwhile the buidling is insufficient and has to be extended on one location near the existing parliament building, to unite the scattered administrations.
The competition is divided in the realisation part – the extension building for the parliament, and the ideas part – the open space planning of the nearby public park. The extension building shall become an individual unit with separate entry, but has to be linked to the existing building to form a large unit. The extension building includes the forum, offices, meeting rooms, car and bicycle parking etc.
The property used for parking with 7.000 m2 offers space for an extension and a link to the Unterbilk district and the open space planning of the Bilk public park, the ”green entrance“ to the banks of the Rhine.
Fachpreisrichter*innen/Jury
Prof. Jörg Aldinger, Stuttgart (Vors.)
Cornelia Zuschke, Düsseldorf
Prof. Robert Niess, Düsseldorf
Jórunn Ragnarsdóttir, Stuttgart
Prof. Gernot Schulz, Köln
Prof. Christoph Parade, Düsseldorf
Markus Schäfer, Zürich
Prof. Cornelia Müller, Berlin
Stephan Lenzen, Bonn
Sachpreisrichter*innen
André Kuper, Präsident Landtag NRW
Angela Erwin MdL, Landtag NRW
Markus Weske MdL, Landtag NRW
Rainer Matheisen MdL, Landtag NRW
Henning Höne MdL, Landtag NRW
Stefan Engstfeld MdL, Landtag NRW
Roger Beckamp MdL, Landtag NRW
Thomas Geisel, OB, LH Düsseldorf
Dr. Alexander Fils, LH Düsseldorf
Wilhelm Hausmann MdL, Landtag NRW
Björn Severin, Düsseldorf
Kai Fischer, LH Düsseldorf
Terminänderungen vom Wettbewerbsbetreuer am 24.03.2020:
Abgabe Pläne: 27. April 2020 (alt 01.04.)
Abgabe Modelle: 05. Mai 2020 (alt 08.04.)
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14/01/2020 S9 Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Offenes Verfahren
Deutschland-Düsseldorf: Architekturentwurf
2020/S 009-017794
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen
Nationale Identifikationsnummer: DE119270452
Postanschrift: Platz des Landtags 1
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ZVS
E-Mail: vergabe@landtag.nrw.de
Telefon: +49 2118842327
Fax: +49 2118843054Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landtag.nrw.de
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf – Stadtplanungsamt
Postanschrift: Brinkmannstr. 5
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11
Postleitzahl: 40225
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ZVS
E-Mail: vergabe@landtag.nrw.de
Telefon: +49 2118842327
Fax: +49 2118843054Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: landtag.nrw.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Wettbewerb betrifft eine gemeinsame Beschaffung
Der Wettbewerb wird von einer zentralen Beschaffungsstelle organisiert
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYRWDY06/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung: Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen
Nationale Identifikationsnummer: DE119270452
Postanschrift: Völklinger Str. 1
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40219
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 2118842327
E-Mail: vergabe@landtag.nrw.de
Fax: +49 2118843054
NUTS-Code: DEA11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: landtag.nrw.de
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Verhandlungsverf. m. vorgeschaltetem off. zweiph. hochbaulich-freiraumpl. Realisierungswettb. nach VgV f. ein Erweiterungsgeb. des LT NRW sowie einem freiraumpl. Ideenteil f.d. angrenzenden Bürgerpark
Referenznummer der Bekanntmachung: www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYRWDY06/documents
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71220000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
71220000
71400000
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Der Wettbewerb wird als offener zweiphasiger hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit freiraumplanerischem Ideenteil gem. RPW 2013 durchgeführt werden. Die Anzahl der Wettbewerbsteilnehmer/innen ist in der ersten Phase unbeschränkt und in der zweiten Phase auf maximal 10 Teilnehmer/innen beschränkt. Der Auslober für den Realisierungsteil beabsichtigt unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts den/die für den Realisierungsteil mit dem ersten Preis ausgezeichnete/n Teilnehmer/-in nach dem Wettbewerb im Verhandlungsverfahren zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht (§ 8 Abs. 2 RPW 2013).
Beauftragt werden stufenweise die folgenden Planungsleistungen nach schriftlicher Aufforderung durch den späteren Auftraggeber:
a) Leistungsstufe 1 (Leistungspaket 1)
— Leistungsphasen 1 bis 5 HOAI Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI i. V .m. Anlage 10 HOAI,
— Leistungsphasen 1 bis 5 HOAI Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI i. V. m. 11 HOAI.
b) Optional: Leistungsstufe 2 (Leistungspaket 2)
— Leistungsphasen 6 HOAI bis 9 Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 HOAI,
— Leistungsphasen 6 HOAI bis 9 Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI i. V. m. 11 HOAI.
Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung mit der Leistungsstufe 2 bzw. dem Leistungspaket 2 frei. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers bzw. der Auftragnehmerin auf die Beauftragung der weiteren Leistungsstufe 2 bzw. des Leistungspakets 2 besteht nicht. Der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin hat insbesondere keinen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Entschädigung wegen der Nichtbeauftragung der Leistungsstufe 2 bzw. des Leistungspakets 2.
Das Architektenbüro Eller und Eller hat im Vorfeld eine Studie erstellt, die als Anlage 4.12 abrufbar ist.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Teilnahmeberechtigt ist, wer nach den Gesetzen der Länder (in den EWR-Mitgliedstaaten sowie in der Schweiz) berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architektin/Architekt oder Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt zu tragen oder gem. Richtlinien 2005/36EG und 2001/19 EG entsprechend befähigt ist. Die Bildung von Bewerbergemeinschaften von Architekten und Landschaftsplanern ist zwingend.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Offen
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die vollständigen Beurteilungskriterien sind in der Auslobungsbroschüre unter der Ziff. 7.3.4 aufgeführt.
Bei den nachfolgenden Beurteilungskriterien handelt es sich um eine verkürzte Darstellung.
Beurteilungskriterien Realisierungsteil:
— Originalität und gestalterische Qualität,
— Erfüllung und Qualität der Umsetzung des Raum- und Funktionsprogramms,
— Wirtschaftlichkeit,
— Funktionalität und Nutzungsqualität,
— Energie und Ressourcen/Nachhaltigkeit,
— Einbindung des Gebäudes in den landschaftsarchitektonischen Kontext,
— Funktionalität und gestalterische landschaftsarchitektonische Qualität der äußeren Erschließung,
— Stadtklima.
Beurteilungskriterien Ideenteil:
— Originalität/Grundidee des freiraumplanerischen Konzepts,
— Berücksichtigung und Würdigung bestehender Freiraumqualitäten,
— Qualität der Einbindung in den freiraumplanerischen Kontext,
— Landschaftsarchitektonische Gestaltungsqualität des „Straßenraumes im Park“,
— Qualität des Konzepts in Bezug auf Stadtökologie und Nachhaltigkeit,
— Kreuzungsfreier Verkehr Fuß-/Radweg und Fahrstraße.
Die Reihenfolge der Kriterien hat auf deren Wertigkeit keinen Einfluss.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 01/04/2020
Ortszeit: 23:59
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Für den Wettbewerb steht insgesamt eine Wettbewerbssumme in Höhe von 438 000 EUR (netto) zur Verfügung.
Es ist vorgesehen, die Wettbewerbssumme jeweils teilweise als Aufwandsentschädigungen auszuschütten. In der 1. Phase werden keine Preise vergeben oder Aufwandsentschädigungen gezahlt. Alle Teilnehmer/-innen der 2. Phase, die die geforderten Leistungen vollständig und fristgerecht eingereicht haben, erhalten eine Aufwandsentschädigung für den Realisierungsteil von 20 000 EUR (netto) und den Ideenteil von 1 000 EUR (netto). Die verbleibende Wettbewerbssumme für den Realisierungsteil von 207 000 EUR (netto) und den Ideenteil von 21 000 EUR (netto) wird für Preise und Anerkennungen für bemerkenswerte Teilleistungen wie folgt aufgeteilt:
Realisierungsteil
1. Preis 72 000 EUR
2. Preis 50 000 EUR
3. Preis 36 000 EUR
4. Preis 23 000 EUR
5. Preis 16 000 EUR
Anerkennungen insgesamt 10 000 EUR
Das Preisgericht kann für den Realisierungsteil einstimmig eine andere Aufteilung der Wettbewerbssummen beschließen.
Ideenteil
1. Preis 10 000 EUR
2. Preis 5 000 EUR
3. Preis 3 000 EUR
4. Preis 2 000 EUR
Anerkennungen insgesamt 1 000 EUR
Das Preisgericht kann für den Ideenteil einstimmig eine andere Aufteilung der Wettbewerbssummen beschließen.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
In der 1. Phase werden keine Preise vergeben oder Aufwandsentschädigungen gezahlt. Alle Teilnehmer der 2. Phase, die die geforderten Leistungen vollständig und fristgerecht eingereicht haben, erhalten eine Aufwandsentschädigung für den Realisierungsteil von 20.000 Euro (netto) und den Ideenteil von 1 000 EUR (netto).
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Fachpreisrichter/-innen:
Cornelia Zuschke, Planungsdezernentin Düsseldorf
Prof. Robert Niess, Freier Architekt, Düsseldorf
Prof. Jörg Aldinger, Freier Architekt, Stuttgart
Jórunn Ragnarsdóttir, Freie Architektin, Stuttgart
Prof. Gernot Schulz, Freier Architekt, Köln
Prof. Christoph Parade, freier Architekt, Düsseldorf
Markus Schäfer, Freier Stadtplaner, Zürich
Prof. Cornelia Müller, Freie Landschaftsarchitektin, Berlin
Stephan Lenzen, Freier Landschaftsarchitekt, Bonn
Sachpreisrichter/-innen:
André Kuper, Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen
Angela Erwin MdL, CDU-Fraktion Landtag Nordrhein-Westfalen
Markus Weske MdL, SPD-Fraktion Landtag Nordrhein-Westfalen
Henning Höne MdL, FDP-Fraktion Landtag Nordrhein-Westfalen
Stefan Engstfeld MdL, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Landtag Nordrhein-Westfalen
Roger Beckamp MdL, AfD-Fraktion Landtag Nordrhein-Westfalen
Thomas Geisel, Oberbürgermeister Landeshauptstadt Düsseldorf
Dr. Alexander Fils, Vorsitz Planungsausschuss Landeshauptstadt Düsseldorf
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Eignungskriterien Planungswettbewerb Phase 1:
— Nachweis über die Qualifikation als Architekt/in oder Landschaftsarchitekt/in,
— Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung.
Eignungskriterien Planungswettbewerb Phase 2:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien gem. §§ 123 und 124 GWB gegen die Teilnehmerin/den Teilnehmer vorliegen,
— Neutralitätserklärung,
— Berufshaftpflichtversicherung mit Mind.-Deckungssummen je Versicherungsfall für Personenschäden in Höhe von 10 000 000 EUR und für Sachschäden und Vermögensschäden in Höhe von 5 000 000 EUR je Versicherungsfall. Ausreichend ist die Bestätigung einer Versicherung, im Falle der Beauftragung entsprechende Versicherung abzuschließen,
— Eigenerklärung MiLoG,
— Verpflichtungserklärung Scientology,
— Datenschutzerklärung,
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanung Gebäude/Objektplanung Freianlagen) in Euro netto jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl und Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; Mindestgröße des Büros bzw. der Arbeitsgemeinschaft: 10 festangestellte Mitarbeiter/Führungskräfte,
— Eigenerklärung über die beabsichtigte Vergabe von Unteraufträgen (Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/in, Eignungsleiher/in, Erklärung Unterauftragnehmer/in),
— Eigenerklärung zu vergleichbaren Referenzprojekten, die folgende Mindestanforderungen erfüllen:
—— Referenzprojekt wurde innerhalb der letzten 10 Jahre seit der Wettbewerbsbekanntmachung ganz oder teilweise durch den Bauherren abgenommen.
—— Referenzprojekt wird/wurde ganz oder teilweise unter Verwendung eines Building Information Modeling (BIM) realisiert.
—— Referenzprojekt umfasst Baukosten in Höhe von mindestens 10,0 Mio. EUR (netto) (KG 300-500) und eine Bruttogrundfläche sowie Nutzfläche von jeweils mindestens 4.000 m2.
—— Referenzprojekt fällt in die Honorarzone IV im Leistungsbild Gebäude und Innenräume.
—— Im betreffenden Referenzprojekt wurden die Leistungsphasen 3 bis 5 und 8 durch den/die Teilnehmer/in selbst erbracht.
Hinweis zu den Eignungsanforderungen:
Eignungsleihe und Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen. Ein Referenzprojekt muss immer mind. 3 der vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen.
Die Übereinstimmung der Auslobung wurde vom zuständigen Wettbewerbsausschuss der Architektenkammer
NRW unter der Registrier-Nr. W62/19 bestätigt.
Mit ihrer Teilnahme erkennen die Teilnehmer den Inhalt des Verfahrens an.
Die Auslobungsunterlagen sind unter www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYRWDY06/documents zu finden.
Die Abgabe der ausgedruckten Pläne und des Modells erfolgen an: Der Präsident des Landtags NRW, Völklinger Str. 1, 40219 Düsseldorf
Die Abgabe der digitalen Unterlagen erfolgt unter: evergabe.nrw.de
Termine des Verfahrens:
Wettbewerb 1. Phase
24.1.2020 Frist für schriftliche Rückfragen
29.1.2020 Rückfragenkolloquium
1.4.2020 Abgabe Pläne (Poststempel)
8.4.2020 Abgabe Modell (Poststempel)
12.+13.5.2020 Preisgerichtssitzung
Wettbewerb 2. Phase
14.6.2020 Frist für schriftliche Rückfragen
19.6.2020 Rückfragenkolloquium
19.8.2020 Abgabe Pläne (Poststempel)
26.8.2020 Abgabe Modell (Poststempel)
1.10.2020 Preisgerichtssitzung
Anschließend erfolgt die öffentliche Ausstellung der Arbeiten und das VgV Verhandlungsverfahren.
Planunterlagen der Phasen 1 und 2 können persönlich sowie per Post, Boten oder Kurierdienst eingereicht werden. Pläne, die durch Post, Bahn oder andere Transportunternehmen eingereicht werden, gelten als fristgerecht eingereicht, wenn der Tagesstempel entsprechend das oben stehende jeweilige Datum (unabhängig von der Uhrzeit) nachweist. Die Teilnehmer/-innen haben den Einlieferungsschein bis zur Bekanntgabe der Preisgerichtsentscheidung aufzubewahren und diesen auf Nachfrage vorzulegen.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland – c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughaussstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 2211472889
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland – c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 2211472889
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB.
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Die Fristen, insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB, sind zu beachten.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist u. a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Der vollständige Wortlaut des § 160 Abs. 3 GWB lautet:
(1) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(2) Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland – c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 2211472889
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/01/2020
Abgabe Pläne: 27. April 2020 (alt 01.04.)
Abgabe Modelle: 05. Mai 2020 (alt 08.04.)
---------------------------------
14/01/2020 S9 Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Offenes Verfahren
Deutschland-Düsseldorf: Architekturentwurf
2020/S 009-017794
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen
Nationale Identifikationsnummer: DE119270452
Postanschrift: Platz des Landtags 1
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ZVS
E-Mail: vergabe@landtag.nrw.de
Telefon: +49 2118842327
Fax: +49 2118843054Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landtag.nrw.de
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf – Stadtplanungsamt
Postanschrift: Brinkmannstr. 5
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11
Postleitzahl: 40225
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ZVS
E-Mail: vergabe@landtag.nrw.de
Telefon: +49 2118842327
Fax: +49 2118843054Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: landtag.nrw.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Wettbewerb betrifft eine gemeinsame Beschaffung
Der Wettbewerb wird von einer zentralen Beschaffungsstelle organisiert
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYRWDY06/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung: Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen
Nationale Identifikationsnummer: DE119270452
Postanschrift: Völklinger Str. 1
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40219
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 2118842327
E-Mail: vergabe@landtag.nrw.de
Fax: +49 2118843054
NUTS-Code: DEA11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: landtag.nrw.de
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Verhandlungsverf. m. vorgeschaltetem off. zweiph. hochbaulich-freiraumpl. Realisierungswettb. nach VgV f. ein Erweiterungsgeb. des LT NRW sowie einem freiraumpl. Ideenteil f.d. angrenzenden Bürgerpark
Referenznummer der Bekanntmachung: www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYRWDY06/documents
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71220000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
71220000
71400000
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Der Wettbewerb wird als offener zweiphasiger hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit freiraumplanerischem Ideenteil gem. RPW 2013 durchgeführt werden. Die Anzahl der Wettbewerbsteilnehmer/innen ist in der ersten Phase unbeschränkt und in der zweiten Phase auf maximal 10 Teilnehmer/innen beschränkt. Der Auslober für den Realisierungsteil beabsichtigt unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts den/die für den Realisierungsteil mit dem ersten Preis ausgezeichnete/n Teilnehmer/-in nach dem Wettbewerb im Verhandlungsverfahren zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht (§ 8 Abs. 2 RPW 2013).
Beauftragt werden stufenweise die folgenden Planungsleistungen nach schriftlicher Aufforderung durch den späteren Auftraggeber:
a) Leistungsstufe 1 (Leistungspaket 1)
— Leistungsphasen 1 bis 5 HOAI Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI i. V .m. Anlage 10 HOAI,
— Leistungsphasen 1 bis 5 HOAI Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI i. V. m. 11 HOAI.
b) Optional: Leistungsstufe 2 (Leistungspaket 2)
— Leistungsphasen 6 HOAI bis 9 Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 HOAI,
— Leistungsphasen 6 HOAI bis 9 Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI i. V. m. 11 HOAI.
Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung mit der Leistungsstufe 2 bzw. dem Leistungspaket 2 frei. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers bzw. der Auftragnehmerin auf die Beauftragung der weiteren Leistungsstufe 2 bzw. des Leistungspakets 2 besteht nicht. Der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin hat insbesondere keinen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Entschädigung wegen der Nichtbeauftragung der Leistungsstufe 2 bzw. des Leistungspakets 2.
Das Architektenbüro Eller und Eller hat im Vorfeld eine Studie erstellt, die als Anlage 4.12 abrufbar ist.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Teilnahmeberechtigt ist, wer nach den Gesetzen der Länder (in den EWR-Mitgliedstaaten sowie in der Schweiz) berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architektin/Architekt oder Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt zu tragen oder gem. Richtlinien 2005/36EG und 2001/19 EG entsprechend befähigt ist. Die Bildung von Bewerbergemeinschaften von Architekten und Landschaftsplanern ist zwingend.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Offen
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die vollständigen Beurteilungskriterien sind in der Auslobungsbroschüre unter der Ziff. 7.3.4 aufgeführt.
Bei den nachfolgenden Beurteilungskriterien handelt es sich um eine verkürzte Darstellung.
Beurteilungskriterien Realisierungsteil:
— Originalität und gestalterische Qualität,
— Erfüllung und Qualität der Umsetzung des Raum- und Funktionsprogramms,
— Wirtschaftlichkeit,
— Funktionalität und Nutzungsqualität,
— Energie und Ressourcen/Nachhaltigkeit,
— Einbindung des Gebäudes in den landschaftsarchitektonischen Kontext,
— Funktionalität und gestalterische landschaftsarchitektonische Qualität der äußeren Erschließung,
— Stadtklima.
Beurteilungskriterien Ideenteil:
— Originalität/Grundidee des freiraumplanerischen Konzepts,
— Berücksichtigung und Würdigung bestehender Freiraumqualitäten,
— Qualität der Einbindung in den freiraumplanerischen Kontext,
— Landschaftsarchitektonische Gestaltungsqualität des „Straßenraumes im Park“,
— Qualität des Konzepts in Bezug auf Stadtökologie und Nachhaltigkeit,
— Kreuzungsfreier Verkehr Fuß-/Radweg und Fahrstraße.
Die Reihenfolge der Kriterien hat auf deren Wertigkeit keinen Einfluss.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 01/04/2020
Ortszeit: 23:59
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Für den Wettbewerb steht insgesamt eine Wettbewerbssumme in Höhe von 438 000 EUR (netto) zur Verfügung.
Es ist vorgesehen, die Wettbewerbssumme jeweils teilweise als Aufwandsentschädigungen auszuschütten. In der 1. Phase werden keine Preise vergeben oder Aufwandsentschädigungen gezahlt. Alle Teilnehmer/-innen der 2. Phase, die die geforderten Leistungen vollständig und fristgerecht eingereicht haben, erhalten eine Aufwandsentschädigung für den Realisierungsteil von 20 000 EUR (netto) und den Ideenteil von 1 000 EUR (netto). Die verbleibende Wettbewerbssumme für den Realisierungsteil von 207 000 EUR (netto) und den Ideenteil von 21 000 EUR (netto) wird für Preise und Anerkennungen für bemerkenswerte Teilleistungen wie folgt aufgeteilt:
Realisierungsteil
1. Preis 72 000 EUR
2. Preis 50 000 EUR
3. Preis 36 000 EUR
4. Preis 23 000 EUR
5. Preis 16 000 EUR
Anerkennungen insgesamt 10 000 EUR
Das Preisgericht kann für den Realisierungsteil einstimmig eine andere Aufteilung der Wettbewerbssummen beschließen.
Ideenteil
1. Preis 10 000 EUR
2. Preis 5 000 EUR
3. Preis 3 000 EUR
4. Preis 2 000 EUR
Anerkennungen insgesamt 1 000 EUR
Das Preisgericht kann für den Ideenteil einstimmig eine andere Aufteilung der Wettbewerbssummen beschließen.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
In der 1. Phase werden keine Preise vergeben oder Aufwandsentschädigungen gezahlt. Alle Teilnehmer der 2. Phase, die die geforderten Leistungen vollständig und fristgerecht eingereicht haben, erhalten eine Aufwandsentschädigung für den Realisierungsteil von 20.000 Euro (netto) und den Ideenteil von 1 000 EUR (netto).
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Fachpreisrichter/-innen:
Cornelia Zuschke, Planungsdezernentin Düsseldorf
Prof. Robert Niess, Freier Architekt, Düsseldorf
Prof. Jörg Aldinger, Freier Architekt, Stuttgart
Jórunn Ragnarsdóttir, Freie Architektin, Stuttgart
Prof. Gernot Schulz, Freier Architekt, Köln
Prof. Christoph Parade, freier Architekt, Düsseldorf
Markus Schäfer, Freier Stadtplaner, Zürich
Prof. Cornelia Müller, Freie Landschaftsarchitektin, Berlin
Stephan Lenzen, Freier Landschaftsarchitekt, Bonn
Sachpreisrichter/-innen:
André Kuper, Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen
Angela Erwin MdL, CDU-Fraktion Landtag Nordrhein-Westfalen
Markus Weske MdL, SPD-Fraktion Landtag Nordrhein-Westfalen
Henning Höne MdL, FDP-Fraktion Landtag Nordrhein-Westfalen
Stefan Engstfeld MdL, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Landtag Nordrhein-Westfalen
Roger Beckamp MdL, AfD-Fraktion Landtag Nordrhein-Westfalen
Thomas Geisel, Oberbürgermeister Landeshauptstadt Düsseldorf
Dr. Alexander Fils, Vorsitz Planungsausschuss Landeshauptstadt Düsseldorf
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Eignungskriterien Planungswettbewerb Phase 1:
— Nachweis über die Qualifikation als Architekt/in oder Landschaftsarchitekt/in,
— Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung.
Eignungskriterien Planungswettbewerb Phase 2:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien gem. §§ 123 und 124 GWB gegen die Teilnehmerin/den Teilnehmer vorliegen,
— Neutralitätserklärung,
— Berufshaftpflichtversicherung mit Mind.-Deckungssummen je Versicherungsfall für Personenschäden in Höhe von 10 000 000 EUR und für Sachschäden und Vermögensschäden in Höhe von 5 000 000 EUR je Versicherungsfall. Ausreichend ist die Bestätigung einer Versicherung, im Falle der Beauftragung entsprechende Versicherung abzuschließen,
— Eigenerklärung MiLoG,
— Verpflichtungserklärung Scientology,
— Datenschutzerklärung,
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanung Gebäude/Objektplanung Freianlagen) in Euro netto jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl und Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; Mindestgröße des Büros bzw. der Arbeitsgemeinschaft: 10 festangestellte Mitarbeiter/Führungskräfte,
— Eigenerklärung über die beabsichtigte Vergabe von Unteraufträgen (Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/in, Eignungsleiher/in, Erklärung Unterauftragnehmer/in),
— Eigenerklärung zu vergleichbaren Referenzprojekten, die folgende Mindestanforderungen erfüllen:
—— Referenzprojekt wurde innerhalb der letzten 10 Jahre seit der Wettbewerbsbekanntmachung ganz oder teilweise durch den Bauherren abgenommen.
—— Referenzprojekt wird/wurde ganz oder teilweise unter Verwendung eines Building Information Modeling (BIM) realisiert.
—— Referenzprojekt umfasst Baukosten in Höhe von mindestens 10,0 Mio. EUR (netto) (KG 300-500) und eine Bruttogrundfläche sowie Nutzfläche von jeweils mindestens 4.000 m2.
—— Referenzprojekt fällt in die Honorarzone IV im Leistungsbild Gebäude und Innenräume.
—— Im betreffenden Referenzprojekt wurden die Leistungsphasen 3 bis 5 und 8 durch den/die Teilnehmer/in selbst erbracht.
Hinweis zu den Eignungsanforderungen:
Eignungsleihe und Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen. Ein Referenzprojekt muss immer mind. 3 der vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen.
Die Übereinstimmung der Auslobung wurde vom zuständigen Wettbewerbsausschuss der Architektenkammer
NRW unter der Registrier-Nr. W62/19 bestätigt.
Mit ihrer Teilnahme erkennen die Teilnehmer den Inhalt des Verfahrens an.
Die Auslobungsunterlagen sind unter www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYRWDY06/documents zu finden.
Die Abgabe der ausgedruckten Pläne und des Modells erfolgen an: Der Präsident des Landtags NRW, Völklinger Str. 1, 40219 Düsseldorf
Die Abgabe der digitalen Unterlagen erfolgt unter: evergabe.nrw.de
Termine des Verfahrens:
Wettbewerb 1. Phase
24.1.2020 Frist für schriftliche Rückfragen
29.1.2020 Rückfragenkolloquium
1.4.2020 Abgabe Pläne (Poststempel)
8.4.2020 Abgabe Modell (Poststempel)
12.+13.5.2020 Preisgerichtssitzung
Wettbewerb 2. Phase
14.6.2020 Frist für schriftliche Rückfragen
19.6.2020 Rückfragenkolloquium
19.8.2020 Abgabe Pläne (Poststempel)
26.8.2020 Abgabe Modell (Poststempel)
1.10.2020 Preisgerichtssitzung
Anschließend erfolgt die öffentliche Ausstellung der Arbeiten und das VgV Verhandlungsverfahren.
Planunterlagen der Phasen 1 und 2 können persönlich sowie per Post, Boten oder Kurierdienst eingereicht werden. Pläne, die durch Post, Bahn oder andere Transportunternehmen eingereicht werden, gelten als fristgerecht eingereicht, wenn der Tagesstempel entsprechend das oben stehende jeweilige Datum (unabhängig von der Uhrzeit) nachweist. Die Teilnehmer/-innen haben den Einlieferungsschein bis zur Bekanntgabe der Preisgerichtsentscheidung aufzubewahren und diesen auf Nachfrage vorzulegen.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland – c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughaussstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 2211472889
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland – c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 2211472889
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB.
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Die Fristen, insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB, sind zu beachten.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist u. a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Der vollständige Wortlaut des § 160 Abs. 3 GWB lautet:
(1) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(2) Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland – c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 2211472889
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/01/2020