Veröffentlicht als:
- Kurzergebnis
- wa-ID
- wa-2013633
- Tag der Veröffentlichung
- 26.03.2014
- Aktualisiert am
- 12.11.2014
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
Europäischer Wirtschaftsraum
- Teilnehmer
- Architekten, Landschaftsarchitekten, Stadtplaner
- Beteiligung
- 15 Arbeiten
- Auslober
-
Stadt Hildesheim
- Bewerbungsschluss
- 10.04.2014
- Preisgerichtssitzung
- 15.09.2014
Verfahrensart
Begrenzt offener, einstufiger städtebaulicher Wettbewerb
Wettbewerbsaufgabe:
Gegenstand des Wettbewerbs ist ein städtebaulicher Entwurf für das Areal der ehemaligen Mackensen-Kaserne im Hildesheimer Stadtteil Oststadt mit einer Gesamtgröße von 11,8 ha. Die Stadt Hildesheim beabsichtigt die Liegenschaft als hochwertigen Standort für den Wohnungsbau und verschiedene Dienstleistungsangebote zu entwickeln. Ziel des Wettbewerbs ist es, städtebauliche, stadtgestalterische und landschaftsplanerische Aspekte zu verbinden, um eine kreative und für den Ort angemessene Gesamtlösung zu erhalten.
Begrenzt offener, einstufiger städtebaulicher Wettbewerb
Wettbewerbsaufgabe:
Gegenstand des Wettbewerbs ist ein städtebaulicher Entwurf für das Areal der ehemaligen Mackensen-Kaserne im Hildesheimer Stadtteil Oststadt mit einer Gesamtgröße von 11,8 ha. Die Stadt Hildesheim beabsichtigt die Liegenschaft als hochwertigen Standort für den Wohnungsbau und verschiedene Dienstleistungsangebote zu entwickeln. Ziel des Wettbewerbs ist es, städtebauliche, stadtgestalterische und landschaftsplanerische Aspekte zu verbinden, um eine kreative und für den Ort angemessene Gesamtlösung zu erhalten.
Begrenzter städtebaulicher Wettbewerb „Mackensen-Kaserne“ HildesheimDer Wettbewerb „Mackensen-Kaserne“ wird von der Stadt Hildesheim als einphasiger, begrenzter, städtebaulicher Wettbewerb mit offenem Bewerbungsverfahren für Stadtplaner und Architekten auf der Grundlage der RPW 2013 ausgelobt.AusloberAusloberin istStadt HildesheimFachbereich 61 Stadtplanung, Stadtentwicklung und BauaufsichtMarkt 331134 Hildesheimstadtplanung@stadt-hildesheim.dewww.hildesheim.deDie Betreuung des Wettbewerbsverfahrens erfolgt durch den vorgenannten Fachbereich der Stadt Hildesheim.Auskünfte erteilt:Frau Dipl. – Ing. Heidi SchumacherTelefon (+49) 51 21 / 301 3023Telefax (+49) 51 21 / 301 953023he.schumacher@stadt-hildesheim.deAufgabeGegenstand des Wettbewerbs ist ein städtebaulicher Entwurf für das Areal der ehemaligen Mackensen - Kaserne im Hildesheimer Stadtteil Oststadt mit einer Gesamtgröße von 11,8 ha. Die Stadt Hildesheim beabsichtigt die Liegenschaft als hochwertigen Standort für den Wohnungsbau und verschiedene Dienstleistungsangebote zu entwickeln. Ziel des Wettbewerbs ist es, städtebauliche, stadtgestalterische und landschaftsplanerische Aspekte zu verbinden, um eine kreative und für den Ort angemessene Gesamtlösung zu erhalten.WettbewerbsartDer Wettbewerb wird als einstufiger, begrenzter städtebaulicher Wettbewerb gemäß der RPW 2013 ohne die Anlagen I bis VII zur RPW, sofern nicht ausdrücklich Abweichungen in der Auslobung formuliert sind, mit vorgeschaltetem offenem Bewerbungsverfahren für Stadtplaner und Architekten ausgelobt. In einem Auswahlverfahren werden neben den fünf gesetzten Teilnehmer:• Angelis & Partner, Oldenburg• Machleidt GmbH Städtebau, Berlin• DeZwarteHond, Rotterdam, Groningen, Köln• Kellner Schleich Wunderling, Architekten und Stadtplaner• Rheinflügel Severin, Düsseldorfmaximal zehn weitere Bewerber ausgewählt und zur Bearbeitung aufgefordert.Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften ist möglich.ZulassungsbereichZulassungsbereich sind die Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).Die Wettbewerbssprache ist deutsch.TeilnahmeberechtigungTeilnahmeberechtigt sind Stadtplaner und Architekten optional als Arbeitsgemeinschaft.Die Teilnahmevoraussetzung als Stadtplaner bzw. Architekt erfüllt, wer als natürliche Person am Tag der Auslobung- zur Führung der Berufsbezeichnung „Stadtplaner“ bzw. „Architekt“ berechtigt ist und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland ist, oder- die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung nach § 2 NArchG (auswärtiger Stadtplaner bzw. Architekt) und Geschäftssitz / Wohnsitz im Zulassungsbereich haben oder- zur Führung der Berufsbezeichnung „Stadtplaner“ bzw. „Architekt” nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und im Zulassungsbereich ansässig sind; ist die Berufbezeichnung dort gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach den einschlägigen EU-Richtlinien.Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, die am Tage der Auslobung- ihren Geschäftssitz im Zulassungsbereich haben und- einen satzungsgemäßen Geschäftszweck haben, zu dem der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören und- einen bevollmächtigten Vertreter der Gesellschaft und einen Verfasser der Wettbewerbsarbeit haben, die die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind erfüllen.Sachverständige, Fachplaner und weitere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.Die Zusammenarbeit mit Landschaftsplanern wird empfohlen. Diese sind nur in Arbeitsgemeinschaften mit Stadtplanern oder Architekten teilnahmeberechtigt. Die o.g. Teilnahmebedingungen gelten für Landschaftsplaner sinngemäß.BewerbungsunterlagenDie an der Teilnahme zum Wettbewerb Interessierten werden gebeten sich um die Teilnahme zu bewerben. Eine Bewerbung um die Teilnahme am Auswahlverfahren ist ausschließlich mit dem Bewerbungsformular möglich (download:www.hildesheim.de/aktuelle-wettbewerbe). Das ausgefüllte Formular kann einfach in gedruckter Form oder Digital als pdf eingereicht werden, eine Zusendung der Unterlagen ist via Mail an he.schumacher@stadt-hildesheim.de sowie auf dem Postweg bis spätestens 14. April 2014, 17 Uhr, möglich. Maßgeblich ist der fristgerechte Eingang der Bewerbung. Bewerbungen, die nach dem genannten Termin bei der Ausloberin eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Bewerber und Bewerbergemeinschaften haben ihre Teilnahmeberechtigung eigenständig zu prüfen.Die Bewerbungsunterlagen müssen enthalten:a. ausgefüllte Bewerbungsformularb. Nachweis der beruflichen Qualifikation (inkl. Daten) gemäß der unter dem Punkt „Teilnahmeberechtigt“ genannten Kriterien durch Benennung der Eintragungsnummer einer Architektenkammer (Kopie der Eintragungsurkunde) oder, falls dies in dem Heimatland nicht gesetzlich geregelt ist, in geeigneter Form.c. Versicherung, dass sich kein weiteres Mitglied des Büros oder der Arbeitsgemeinschaft bewirbt. Der Punkt b muss vom Bewerber oder alle Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft nachgewiesen werden.d. Dokumentation eigener städtebaulicher Referenzprojekte / Wettbewerbserfolge auf maximal 3 DIN A3 siehe Bewerbungsformular (die Projektblätter sollen die besondere Eignung in Bezug auf den Umgang mit Konversionsflächen darstellen und somit erwarten lassen, dass der Bewerber für die Erarbeitung hervorragender Lösungen der Wettbewerbsaufgabe befähigt ist.)Die Auswahl der 10 Bewerber/Bewerbergemeinschaften erfolgt anhand ihrer Referenzen, Projekte bzw. Wettbewerbserfolge durch ein von der Ausloberin berufenes Gremium, sofern sie den formalen und inhaltlichen Auswahlkriterien genügen.Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.PreisgerichtPreisrichter/innen:• Herr Dr. Brummer, Erster Stadtbaurat• Herr Wolfram Poppenhäger, Gemeinnützige Baugesellschaft zu Hildesheim AG• Herr Matthias Jung, Eugen und Matthias Jung GbR Architekturbüro• Frau Prof. Christl Drey, Kassel• Herr Matthias Kaufmann, Kreiswohnbau Hildesheim GmbH• Herr Prof. Andreas Fritzen, Dekan FB Architektur Bochum• Frau Hiltrud Lintel, scape Landschaftsarchitekten GmbH• Herr Dr. Ingo Meyer, Oberbürgermeister Stadt Hildesheim• Frau Dr. Eva Möllring, Vertreter des STEBA CDU• Herr Andree Busche, Vertreter des STEBA SPD• Herr Ulrich Räbiger, Vertreter des STEBA BündnisStellvertretende Preisrichter/innen1. Fachbereichsleiter Stadtplanung und Stadtentwicklung2. Herr Stefan Hartlock, scheuvens + wachtens, Dortmund3. Herr Helmut Borrmann, Ortsbürgermeister Oststadt / Stadtfeld4. Herr Niels Vauth, Stadtplaner, Hannover5. N.NBeurteilungskriterienDas Preisgericht wird sein Urteil maßgeblich aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden. Der Entscheidungsfindung dienen insbesondere folgende Beurteilungskriterien:Formalleistungen- Leistungs- und ProgrammerfüllungStädtebauliches Konzept- Idee und städtebauliches Leitbild- Städtebauliche Integration- Freiräumliche Qualitäten- Verkehrsanbindung an das Umfeld- Qualität der vorgeschlagenen NutzungsformenWirtschaftlichkeit / Realisierung- Erschließungsaufwand- Durchführbarkeit / RealisierungDie Reihenfolge der Kriterien hat auf deren Wertigkeit keinen Einfluss.Preise und AnerkennungenAls Preisgeld steht insgesamt eine Summe von 55.000,00 € zur Verfügung (inkl. aller Nebenkosten und gesetzlichen Mehrwertsteuer).Folgende Verteilung ist vorgesehen:1. Preis 20.000,00 €2. Preis 15.000,00 €3. Preis 10.000,00 €Für 2 Anerkennungen stehen je 5.000,00 € zur VerfügungDas Preisgericht kann unter Beibehaltung der Gesamtsumme eine andere Verteilung der Preisgelder beschließen. Über die Ausschüttung des Preisgeldes erfolgt keine weitere Kostenerstattung.TermineEinsendeschluss der Bewerbungen ist der 11. April 2014 bis 17.00 Uhr via Mail/Post (es zählt nicht der Poststempel). Bewerbungen, die nach dem genannten Termin bei der o.g. Anschrift de Stadt Hildesheim eingehen, können nicht berücksichtigt werden, auch wenn sie fristgerecht aufgegeben wurden.Weitere voraussichtliche Termine sind:Bekanntmachung: Ende März 2014Bewerbung bis spätestens: 11. April 2014Auswahl der Teilnehmer: 16. April 2014Versand der Unterlagen: 28. April 2014Schriftliche Rückfragen bis: 07. Mai 2014Auftaktkolloquium: 14. Mai 2014Abgabe der Wettbewerbsarbeiten (Pläne): 07. Juli 2014Abgabe der Wettbewerbsarbeiten (Modell): 14. Juli 2014Preisgericht: 15. September 2014Weiteres VerfahrenDer Auslober wird gemäß Ziff. 8.2 RPW bei der Umsetzung des Projekts einen der Preisträger unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts mit der Erstellung einer informellen Planung (städtebaulicher Entwurf für 11.8 ha) in Form einer Struktur- und Rahmenplanung unter Einbezug von Gestaltleitlinien für die zukünftige Umsetzung beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird