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Märkischer Gewerbepark , Rosmart/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

Dokumentation des Wettbewerbs
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Veröffentlicht als:

Kurzergebnis
wa-ID
wa-2005257
Tag der Veröffentlichung
12.02.2017
Aktualisiert am
01.11.2001
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Beteiligung
6 Arbeiten
Auslober
Abgabetermin Pläne
13.06.2001
Abgabetermin Modell
19.06.2001
Preisgerichtssitzung
22.06.2001

Wie lautet der letzte Buchstabe von "aktuell"?

1. Rang

Planquadrat, Dortmund
Heimer + Herbstreit, Bochum
Stapelmann & Bramey, Schalksmühle

2. Rang

ASTOC Architects and Planners GmbH, Köln
Planergruppe Oberhausen
Vössing Ing., Düsseldorf

3. Rang

Winking Froh Architekten, Hamburg
Prof. Bernhard Winking
arbos landschaftsarchitekten, Hamburg
Masuch + Olbrich, Hamburg

4. Rang

Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH, Köln
Smeets + Damaschek, Köln
Donner + Marenbach, Köln

5. Rang

Molenaar Architekten u. Stadtplaner, Gräfeling
Claudia Weber, Gräfeling
Brenner & Münnich, München

6. Rang

Stadtplanung Zimmermann GmbH, Köln
ULA Vilmon · Kren, Köln
Franz Fischer Ing., Köln
Verfahrensart
Einstufiger städtebaulicher Realisierungswettbewerb als Einladungswettbewerb im kooperativen Verfahren nach Durchführung eines vorgeschalteten EU-offenen Bewerbungsverfahren

Auslober:
MGR Märkischer Gewerbepark Rosmart GmbH,
Altena

Betreuung/Vorprüfung:
Faltin · Scheuvens · Wachten, Dortmund

Wettbewerbsaufgabe:
Mit der Gründung der „Märkischer Gewerbepark Rosmart“ GmbH wurden vor mehr als 2 Jah ren die ersten Weichen für die Entwicklung eines neuen Industrie- und Gewerbeparks im „Städte - dreieck“ zwischen Altena, Lüdenscheid und Werdohl gestellt. Die geplante Größe des Gebietes mit ca. 60 ha Bruttobauland, der bisher zum größten Teil landwirtschaftlich genutzt wird, lässt Raum für vielschichtige Ansiedlungswünsche und bietet Wachstumspotentiale. Der Standort Rosmart, dessen Untersuchungsgebiet ca. 93 ha umfaßt, liegt an der Schnittstelle der Landstrassen L 655 und L 694, die eine direkte Verbingung mit der Autobahn A 45 sicherstellen. Das neue Industrie- und Gewerbegebiet soll sich trotz starker topographischer Gegebenheiten möglichst harmonisch in das vorhandene Landschaftsbild und Geländerelief einfügen und zu einer überregional akzeptierten Gewerbeadresse werden. Darüber hinaus gilt das Ziel der Entwicklung eines verdichteten und zukunftsfähigen Gewerbestandortes mit hohen städtebaulichen Qualitäten bei sparsamen Flächenverbrauch. Aus der grundlegenden Zielsetzung definiert sich eine klare städtebauliche und landschaftsplanerische Aufgabe. Als zeitgemäßer Standard einer Industrie- und Gewerbeparkkonzeption wird die Gestaltung öffentlicher Räume und die positive Beeinflussung der Gestaltqualität zu - künftiger Gebäude angesehen. Die Lösungsvorschläge müssen dabei von den Teildiszi plinen Städtebau-Freiraumplanung und Er schließungs - planung im Rahmen des integrierten Gesamtkonzeptes gleichermaßen aufgezeigt werden. Die Grundstücksparzellierung und Bebaubarkeiten für „klassische“ kleine und mittlere Betriebe müssen ebenfalls unterschiedlichen Ansiedlungswünschen entsprechen können. Es wird davon ausgegangen, dass sich der Flächenbedarf bezogen auf die insgesamt zu bebauende Fläche wie folgt verteilt: Grundstücke bis ca. 3.000 m2: ca. 40 – 60%; Grundstücke von ca. 3.000 m2 – 10.000 m2: bei ca. 30 – 40%; Grundstücke über 10.000 m2: ca. 10%. Die Aufgabenstellung umfaßt über den städtebaulichen Rahmenplanentwurf hinaus auch einen „Grünplan“ einschließlich einer Eingriffsbilanzierung mit den im Untersuchungsgebiet vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen.

Fachpreisrichter:
Prof. Holger Haag, Heidelberg (Vors.)
Prof. Christa Reicher, Aachen
Roland Balkenhol, Stadt Altena
Stellv.: Prof. Wolfgang Harfst, Hannover/Höxter
Dr. Philipp Ambrosius, Bochum
Martin Bärwolf, Stadt Lüdenscheid

Sachpreisrichter:
Friedrich Karl Schmidt, Bürgerm., Lüdenscheid
Dr. Andreas Hollstein, Bürgermeister, Altena
Stellv.: Harald Metzger, MGR GmbH
Heiner Burkhard, MGR GmbH

Preisgerichtsempfehlung:
Das Preisgericht empfiehlt die Arbeit des Teams
Planquadrat, Dortmund, Heimer + Herbstreit,
Bochum, Stapelmann & Bramey, Schalksmühle,
einstimmig zur Grundlage der weiteren Bearbeitung

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