- wa-ID
- wa-2037187
- Tag der Veröffentlichung
- 28.04.2023
- Aktualisiert am
- 21.11.2023
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Architekt*innen
- Beteiligung
- 14 Arbeiten
- Auslober
- BayernGrund Grundstücksbeschaffungs- und -erschließungs-GmbH
- Koordination
- Holl Wieden Partnerschaft Stadtplaner und Architekten, Würzburg
- Bewerbungsschluss
- 26.05.2023 11:00
- Abgabetermin
- 26.05.2023 11:00
- Preisgerichtssitzung
- 20.10.2023
Nicht offener, hochbaulicher Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren
Wettbewerbsaufgabe
Die Marktgemeinde Maßbach beabsichtigt die Bereitstellung von gefördertem Mietwohnungsbau in zentraler Lage als Unterstützung für finanziell benachteiligte Menschen. Hierfür wurden in unmittelbarer Umgebung zu Rathaus und Marktplatz mehrere Grundstücke durch die Marktgemeinde aufgekauft. Die derzeit auf diesen Grundstücken bestehenden 2,5-geschossigen Gebäude, sowie die eingeschossigen Nebengebäude werden abgebrochen und an dieser Stelle soll ein Neubau entstehen, der die geplante Nutzung aufnehmen soll. Zusätzlich zu fehlendem Wohnraum gibt es in Maßbach auch den nachgewiesenen Bedarf einer Arztpraxis. Diese soll als Allgemeinarztpraxis für 2 Ärzte ebenfalls in dem Neubau untergebracht werden.
Das Areal „Marktplatz 2“ liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Sanierungsgebiet-Maßbach“, welches 2021 aus der Zusammenlegung der Sanierungsgebiete „Sanierungsgeiet I-Westlicher Altort“ und „Sanierungsgebiet II-Altort Maßbach“ inklusive der Erweiterungsfläche „Freizeitgelände“ gebildet wurde.
Für die vorhergehenden Sanierungsgebiete „I“ und „II“ wurde im Jahr 1995 eine Gestaltungssatzung durch den Marktgemeinderat beschlossen. Diese Satzung wird derzeit überarbeitet und die überarbeitete Fassung soll im 2 Quartal 2023 durch den Marktgemeinderat beschlossen werden.
Da der Marktgemeinderat bestrebt ist, bei Baumaßnahmen eine Vorreiterrolle hinsichtlich einer guten architektonischen Gestaltung einzunehmen, hat er sich entschlossen, dass für das Projekt ein Architektenwettbewerb durchgeführt wird.
In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 21.03.2023 wurde die Durchführung eines Architektenwettbewerbs für den Neubau eines Wohngebäudes mit Arztpraxis beschlossen.
Die Marktgemeinde Maßbach beabsichtigt den Bau eines Wohngebäudes mit einer Arztpraxis. Hierfür sollen die Gebäude auf den Grundstücken Flur-Nrn. 216, 216/1 und 217 abgebrochen und die Grundstücke neu genutzt werden. Geplant sind eine Arztpraxis im Erdgeschoss als Mehrfachpraxis, sowie Wohnungen in den Obergeschossen als geförderter Mietwohnungsbau. Alle Wohnungen, sowie die Arztpraxis sind barrierefrei zu planen.
Der Wettbewerb und die Wohnungen des Projektes werden durch die Regierung von Unterfranken, SG35 Wohnungswesen gefördert. Die Wohnungen sollen sich orientieren an den Maßgaben der Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) in der jeweils gültigen Fassung. Diese sind als Anlage 13 Bestandteil der Auslobungsunterlagen.
Mit dem Bauprojekt soll die begonnene Revitalisierung der Ortsmitte von Maßbach fortgesetzt werden. Ziel des Architektenwettbewerbs ist die Erarbeitung einer städtebaulich, funktional, konstruktiv wirtschaftlichen und architektonisch überzeugenden Lösung für den Neubau eines Wohngebäudes mit Arztpraxis. Besondere Sorgfalt ist der Einbindung in die Umgebung zu widmen. In unmittelbarer Umgebung befindet sich wertvoller, denkmalgeschützte Bausubstanz (Rathaus, evang. Kirche, Gebäude „Marktplatz 3“). Gestaltung, das Maß der baulichen Nutzung und die Kubatur sind sensibel in das Ortsbild einzupassen.
Jury
Ulrich Manz (Vorsitz)
Claus Kiesel
Stefan Schlicht
Claus Arnold
Christiane Wichmann
Deutschland-München: Dienstleistungen von Architekturbüros
2023/S 084-257061
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Giesinger Bahnhofplatz 2
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81539
Land: Deutschland
E-Mail: massbach@bayerngrund.de
Telefon: +49 91114691309
Fax: +49 91114691319
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bayerngrund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Marktplatz 2 - Neubau eines Wohngebäudes mit Arztpraxis im Markt Maßbach - Realisierungswettbewerb
Der Wettbewerb ist ausgelobt als nichtoffener, hochbaulicher Realisierungswettbewerb nach RPW 2013mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren. Die Gesamtzahl wird auf 18 teilnehmende Büros beschränkt. 6 Teilnehmer werden durch die Ausloberin vorab benannt. Die weiteren 12 Teilnehmer werden in einem vorgeschalteten EU-weiten Auswahlverfahren ermittelt. Die Wettbewerbssprache ist deutsch, das Verfahren ist anonym.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Marktgemeinde Maßbach beabsichtigt die Bereitstellung von gefördertem
Mietwohnungsbau in zentraler Lage als Unterstützung für finanziell benachteiligte
Menschen. Hierfür wurden in unmittelbarer Umgebung zu Rathaus und
Marktplatz mehrere Grundstücke durch die Marktgemeinde aufgekauft. Die
derzeit auf diesen Grundstücken bestehenden 2,5-geschossigen Gebäude,
sowie die eingeschossigen Nebengebäude werden abgebrochen und an dieser
Stelle soll ein Neubau entstehen, der die geplante Nutzung aufnehmen soll.
Zusätzlich zu fehlendem Wohnraum gibt es in Maßbach auch den
nachgewiesenen Bedarf einer Arztpraxis. Diese soll als Allgemeinarztpraxis für
2 Ärzte ebenfalls in dem Neubau untergebracht werden.
Das Areal „Marktplatz 2“ liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet
„Sanierungsgebiet-Maßbach“, welches 2021 aus der Zusammenlegung der
Sanierungsgebiete „Sanierungsgeiet I-Westlicher Altort“ und „Sanierungsgebiet
II-Altort Maßbach“ inklusive der Erweiterungsfläche „Freizeitgelände“ gebildet
wurde.
Für die vorhergehenden Sanierungsgebiete „I“ und „II“ wurde im Jahr 1995 eine
Gestaltungssatzung durch den Marktgemeinderat beschlossen. Diese Satzung
wird derzeit überarbeitet und die überarbeitete Fassung soll im 2 Quartal 2023
durch den Marktgemeinderat beschlossen werden.
Da der Marktgemeinderat bestrebt ist, bei Baumaßnahmen eine Vorreiterrolle
hinsichtlich einer guten architektonischen Gestaltung einzunehmen, hat er sich
entschlossen, dass für das Projekt ein Architektenwettbewerb durchgeführt
wird.
In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 21.03.2023 wurde die Durchführung
eines Architektenwettbewerbs für den Neubau eines Wohngebäudes
mit Arztpraxis beschlossen.
Die Marktgemeinde Maßbach beabsichtigt den Bau eines Wohngebäudes mit
einer Arztpraxis. Hierfür sollen die Gebäude auf den Grundstücken Flur-Nrn.
216, 216/1 und 217 abgebrochen und die Grundstücke neu genutzt werden.
Geplant sind eine Arztpraxis im Erdgeschoss als Mehrfachpraxis, sowie Wohnungen
in den Obergeschossen als geförderter Mietwohnungsbau. Alle Wohnungen,
sowie die Arztpraxis sind barrierefrei zu planen.
Der Wettbewerb und die Wohnungen des Projektes werden durch die Regierung
von Unterfranken, SG35 Wohnungswesen gefördert. Die Wohnungen sollen
sich orientieren an den Maßgaben der Wohnraumförderungsbestimmungen
(WFB) in der jeweils gültigen Fassung. Diese sind als Anlage 13 Bestandteil
der Auslobungsunterlagen.
Mit dem Bauprojekt soll die begonnene Revitalisierung der Ortsmitte von Maßbach
fortgesetzt werden. Ziel des Architektenwettbewerbs ist die Erarbeitung
einer städtebaulich, funktional, konstruktiv wirtschaftlichen und architektonisch
überzeugenden Lösung für den Neubau eines Wohngebäudes mit Arztpraxis.
Besondere Sorgfalt ist der Einbindung in die Umgebung zu widmen. In unmittelbarer
Umgebung befindet sich wertvoller, denkmalgeschützte Bausubstanz
(Rathaus, evang. Kirche, Gebäude „Marktplatz 3“). Gestaltung, das Maß der
baulichen Nutzung und die Kubatur sind sensibel in das Ortsbild einzupassen.
Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift
ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung ArchitektIn zu führen. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als ArchitektIn, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/ EU entspricht.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person oder der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn in Summe die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Die Bewerbergemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Bei teilnehmenden Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.
Als Teilnahmehindernisse gelten die unter RPW § 4.2 beschriebenen.
Berater, Fachplaner, Sachverständige unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag des Bewerbungsschlusses erfüllt sein. Insgesamt werden 18 Bewerbergemeinschaften zur Teilnahme zugelassen.
Davon werden 6 Teilnehmer durch den Auslober direkt bestimmt.
Diese sind:
1) BSS Bär Stadelmann Stöcker Architekten PGmbB, Nürnberg
2) Georg Redelbach Architekten, Marktheidenfeld
3) Hjparchitekten PGmbB, Würzburg
4) Hofmann Keicher Ring GbR, Würzburg
5) PAPTISTELLA Architekten GmbH, Hirschaid
6) RWP Architekten Beratende Ingenieure GmbH, Schweinfurt
Weitere 12 Teilnehmer werden im Rahmen eines öffentlichen Bewerbungsverfahrens anhand aufgabenbezogener qualitativer Kriterien ermittelt. Wenn mehr als 12 Bewerbungen die veröffentlichten Kriterien erfüllen, wählt der Auslober durch Losentscheidung die für die Teilnahme am Wettbewerb zugelassenen Bewerber aus. Aus den nichtberücksichtigten Losbewerbungen werden in Rangfolge eine bestimmte Anzahl von Nachrückern bestimmt die, sofern ausgeloste Büros Ihre Teilnahme zurückziehen, in das Teilnehmerfeld nachrücken.
Mit der Bewerbererklärung erklären die Bewerber ihre Fachkunde und ihre
Eignung in Bezug auf die anstehende Wettbewerbsaufgabe. Bewerber müssen mit ihrer Bewerbung die folgenden Angaben/Erklärungen/ Nachweise vorlegen:
1. Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewerbung einschließlich aller
geforderten Formblätter inklusive jeweiliger Anlagen
2. Benennung von einem Referenzprojekt vergleichbarer Komplexität
(Honorarzone III gem. HOAI) der letzten 10 Jahre (für die LPH 2-7 HOAI), bei
denen die LPH 8 HOAI ausschließlich innerhalb der letzten 5 Jahre angefangen und beendet wurde. Stichtag ist jeweils das Datum der Bekanntmachung. Zugelassen sind hierbei konkrete Projekte, bei denen im geforderten Zeitraum (letzte 10 Jahre) mind. die LPH 2-7 HOAI und gleichzeitig in den letzten 5 Jahren mindestens die LPH 8 HOAI durch den Bewerber vollständig bearbeitet wurden.
Das Projekt ist auf den dafür vorgesehenen Formblättern mit den geforderten Informationen darzustellen. Das Referenzprojekt kann auch durch den Bewerber für ein anderes Büro, in dem der Bewerber vorher angestellt war, erbracht worden sein. Es ist für diesen Fall jedoch nachzuweisen, dass der Bewerber dieses Projekt als Hauptverantwortlicher Projektleiter in dem entsprechenden Büro erbracht hat. Das Büro, unter dessen Namen das Projekt realisiert wurde, ist hierbei mit Ansprechpartner zu benennen.
3. Erklärung über Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§123,124 GWB
4. Erklärung zur Eignungsleihe / Unteraufträge gemäß VgV § 47
5. Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme über
mindestens 3.000.000 € für Personenschäden und 1.500.000 € für sonstige
Sachschäden.
Hat der Bewerber aktuell keine Berufshaftpflichtversicherung in der erforderlichen Höhe abgeschlossen, reicht als Nachweis eine Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall die Versicherungssummen auf die erforderliche Höhe aufgestuft werden, bei einer 2-fachen Maximierung pro Versicherungsjahr. Eine Eigenerklärung des Bewerbers reicht nicht aus!
6. Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
- Namentliche Benennung von mindestens 2 technischen Mitarbeitern einschließlich dem Büroinhaber / Geschäftsführer mit abgeschlossenem Studium der Architektur (Dipl.-Arch., Dipl.-Ing. (Arch), Master in Architektur an einer Universität oder Fachhochschule) oder vergleichbarer Abschluss.
- Erklärung über die genutzten Datenaustauschformate für CAD, Textverarbeitung und Tabellenkalkulation.
Darüber hinaus abgegebene Unterlagen bleiben unberücksichtigt.
Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss des Bewerbers.
Teilnahmehindernisse:
Liegen in der Person des Teilnehmers Gründe vor, die in § 4 Abs.2 RPW
aufgeführt sind, ist eine Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift
ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung
ArchitektIn zu führen. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen
Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen
als ArchitektIn, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis
verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/ EU entspricht.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem
satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der
anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte
Vertreter der juristischen Person oder der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die
fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls
teilnahmeberechtigt, wenn in Summe die Bewerbergemeinschaft insgesamt die
sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Die Bewerbergemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen,
der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Bei teilnehmenden Bewerbergemeinschaften
muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.
Als Teilnahmehindernisse gelten die unter RPW § 4.2 beschriebenen.
Berater, Fachplaner, Sachverständige unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag des Bewerbungsschlusses
erfüllt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Wettbewerb ist ausgelobt als nichtoffener Wettbewerb nach RPW 2013 im
Sinne eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbs.
Der Auslober / die Bauherrenvertretung wird, wenn die Aufgabe realisiert wird,
unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einem der Preisträger
die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen
übertragen.
Die Verfasser der im Wettbewerb mit Preisen prämierten Arbeiten werden als
Bieter zu einem Verhandlungsverfahren nach VgV eingeladen. Arbeitsgemeinschaften
aus dem Wettbewerb treten als Bietergemeinschaften auf. Bietergemeinschaften
dürfen nach Abschluss des Wettbewerbs nicht mehr eingegangen
oder erweitert werden.
Bei einstimmiger Empfehlung des Preisgerichts kann das Verhandlungsverfahren
zunächst auch nur mit dem 1. Preisträger durchgeführt werden. Der
Auslober behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot ohne Verhandlung vor.
Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich im Falle einer Beauftragung durch
den Auslober / die Bauherrenvertretung, die weitere Bearbeitung zu übernehmen
und durchzuführen.
Eine Beurteilungskommission aus Vertretern des Auslobers / der Bauherrenvertretung
führt ein Gespräch anhand eines Katalogs über die Zuschlagskriterien
mit einer Wertungswichtung der einzelnen Kriterien. Es ist beabsichtigt, die Verhandlungsgespräche
noch im Jahr 2023 stattfinden zu lassen.
Eine Einladung zu den Verhandlungsgesprächen mit genauer Angabe von Ort
und Uhrzeit erfolgt gesondert. Mit dem Einladungsschreiben erhalten die Bieter
nochmals den Hinweis auf die bereits in der Bekanntmachung zum Wettbewerb
veröffentlichen Zuschlagskriterien.
Der Auftrag wird an einen Bieter oder eine Bietergemeinschaft vergeben, der/
die alle Eignungskriterien fristgerecht nachgewiesen hat und der/die höchste
Bewertung nach folgenden Zuschlagskriterien und Wichtung im Verhandlungsverfahren
erreicht.
Bewertungsmatrix:
A Platzierung im Wettbewerb 45 %
B Vertiefung der Wettbewerbsbeiträge 16 %
Grundlage ist die Beurteilung der Bereitschaft zur
Weiterentwicklung des Wettbewerbsentwurfs unter
Berücksichtigung der Hinweise des Preisgerichtes
C Projektteam und Qualifikation 12 %
Insbesondere Darstellung der Erfahrungen mit staatlich
geförderten Maßnahmen und besonderen Erfahrungen in der
Leistungsphase 8 HOAI - Objektüberwachung
1) Projektleiter 4 %
2) Stellvertretender Projektleiter 4 %
3) Weitere Teammitglieder mit
Zusatzqualifikationen 4 %
D Projektorganisation und -koordination 17 %
1) Erreichbarkeit, Reaktionszeit,
Regelmäßige Präsenz 6 %
2) Darstellung der Terminplanung und
der Methode der Terminsicherung 6 %
3) Methode der Kostensicherung 5 %
E Honorar 10 %
1) Honorarangebot 7 %
2) Stundensätze für zusätzliche
Leistungen 2 %
3) Ansatz für Nebenkosten 1 %
Die Kriterien werden mit Wertungspunkten 0-5 gewertet. Bei Punkt A „Platzierung
im Wettbewerb“ erhält der 1. Preis - 5 Punkte, der 2. Preis - 4 Punkte und
der 3. Preis - 3 Punkte.
Die Wertungspunkte werden mit den Gewichtungsanteilen (in %) zur erreichten
Punktzahl multipliziert. Insgesamt können so im Falle des 1. Preises max. 500
Punkte, im Falle des 2. Preises max. 455 Punkte und im Falle des 3. Preises
max. 410 Punkte erreicht werden, die sich entsprechend der Gewichtung auf
die einzelnen Zuschlagkriterien A bis E verteilen.
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981-531277
Fax: +49 981-531837
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.