- Dokumentation des Wettbewerbs
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Veröffentlicht als:
- Kurzergebnis
- wa-ID
- wa-2028114
- Tag der Veröffentlichung
- 19.12.2019
- Aktualisiert am
- 10.07.2020
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Landschaftsarchitekt*innen
- Beteiligung
- 7 Arbeiten
- Auslober
- Stadt Goslar
- Koordination
- DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH, Bremen
- Bewerbungsschluss
- 27.01.2020
- Abgabetermin
- 15.05.2020
- Preisgerichtssitzung
- 06.07.2020
Verfahrensart
Nicht offener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Der Marktplatz Jürgenohl – das einstige Herz des Stadtteils, wirkt heute vereinsamt. Laden- und Dienstleistungsflächen unmittelbar rund um den Marktplatz stehen zwar nicht leer, östlich des Marktplatzes häufen sich jedoch Leerstände, da sie in ihrer Größe und Belieferungsmöglichkeiten sowie in Teilen auch hinsichtlich ihrer baulichen Gestaltung nicht mehr den Ansprüchen
gerecht werden. Weiterhin ist der Marktplatz in seiner Gestaltung und Raumaufteilung unattraktiv.
Der Marktplatz soll eine neue Einbettung in den städtebaulichen Gesamtkontext erhalten. Der Entwicklung des Geschäftsbereichs rund um den Marktplatz kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Es sollen Angebote entstehen, die die gesellschaftliche Kommunikation und den Austausch unterstützen.
Preisrichter*innen
Dr. Oliver Junk, OB Stadt Goslar
Helmut Borrmann, Stadt Goslar
Prof. Dr. Stefan Bochnig, Hannover (Vors.)
Prof. Dr. Constanze Petrow, Geisenheim
Jens Bendfeldt, Kiel
Teja Trüper, Lübeck
Annett Eine, Sanierungsbeirates Jürgenohl
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt, den 1. Preisträger mit der weiteren Planung zu beauftragen.
Nicht offener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Der Marktplatz Jürgenohl – das einstige Herz des Stadtteils, wirkt heute vereinsamt. Laden- und Dienstleistungsflächen unmittelbar rund um den Marktplatz stehen zwar nicht leer, östlich des Marktplatzes häufen sich jedoch Leerstände, da sie in ihrer Größe und Belieferungsmöglichkeiten sowie in Teilen auch hinsichtlich ihrer baulichen Gestaltung nicht mehr den Ansprüchen
gerecht werden. Weiterhin ist der Marktplatz in seiner Gestaltung und Raumaufteilung unattraktiv.
Der Marktplatz soll eine neue Einbettung in den städtebaulichen Gesamtkontext erhalten. Der Entwicklung des Geschäftsbereichs rund um den Marktplatz kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Es sollen Angebote entstehen, die die gesellschaftliche Kommunikation und den Austausch unterstützen.
Preisrichter*innen
Dr. Oliver Junk, OB Stadt Goslar
Helmut Borrmann, Stadt Goslar
Prof. Dr. Stefan Bochnig, Hannover (Vors.)
Prof. Dr. Constanze Petrow, Geisenheim
Jens Bendfeldt, Kiel
Teja Trüper, Lübeck
Annett Eine, Sanierungsbeirates Jürgenohl
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt, den 1. Preisträger mit der weiteren Planung zu beauftragen.
Marktplatz Jürgenohl in Goslar
1. Ausloberin
Stadt Goslar
Herr Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk
Charley-Jacob-Str. 2
38640 Goslar
2. Wettbewerbsbetreuung
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG
– ein Unternehmen der DSK-BIG
Anne-Conway-Straße 1
28359 Bremen
Klaus von Ohlen, Telefon: +49 421 897699-02, E-Mail: klaus.vonOhlen@dsk-gmbh.de
Zita Schule Brexel, Telefon: +49 421 897699-04, E-Mail: zita.schulzebrexel@dsk-gmbh.de
3. Anlass und Zweck des Wettbewerbes
2017 wurde die Stadt Goslar mit dem Sanierungsgebiet „Jürgenohl“ in das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ des Bundes und Landes aufgenommen. Maßgeblich dafür, sind die in der Vorbereitenden Untersuchung herausgearbeiteten vielschichtigen Problemlagen bzw. negativen Entwicklungstendenzen.
Jürgenohl wurde in den 1950/60er Jahren als eine reine Wohnsiedlung konzipiert, entsprechend stark dominiert die Wohnnutzung den Stadtteil. Die meisten Wohneinheiten befinden sich in Mehrfamilienhäusern, ergänzt um einige Reihenhausquartiere und vereinzelte freistehende Einfamilienhäuser. Die Eigentümerstruktur der Wohnungen in den Mehrfamilienhausbeständen ist von 2 Wohnungsunternehmen (Baugenossenschaft Wiederaufbau eG, Wohngesellschaften Goslar/Harz) geprägt. Ein weiteres Charakteristikum ist u.a. die Vielzahl der (halb)öffentlichen Grün- und Freiflächen und Plätze, die wenig einladend und v.a. nicht mehr zeitgemäß gestaltet sind. Es fehlen Aufenthalts- und Begegnungsräume für alle Altersgruppen, die ein nachbarschaftliches Neben- und Miteinander ermöglichen und bestärken.
Heute leben im Stadtteil rund 9.000 Menschen. Damit ist Jürgenohl der einwohnerstärkste Stadtteil Goslars. Im sozialen Profil des Sanierungsgebietes der VU wurde deutlich herausgearbeitet, dass der Anteil der Anwohnerschaft mit Migrationshintergrund, v.a. bei Kindern und Jugendlichen, deutlich über dem gesamtstädtischen Schnitt liegt ebenso der Anteil der hochbetagten Einwohnerschaft. Auffällig sei eine hohe Fluktuation und eine zunehmende Anonymisierung der Nachbarschaften.
Der Marktplatz Jürgenohl – das einstige Herz des Stadtteils, wirkt heute vereinsamt. Laden- und Dienstleistungsflächen unmittelbar rund um den Marktplatz stehen zwar nicht leer, östlich des Marktplatzes häufen sich jedoch Leerstände, da sie in ihrer Größe und Belieferungsmöglichkeiten sowie in Teilen auch hinsichtlich ihrer baulichen Gestaltung nicht mehr den Ansprüchen gerecht werden. Weiterhin ist der Marktplatz in seiner Gestaltung (Pflasterung, Grünwuchs) und Raumaufteilung unattraktiv und v.a. nicht mehr zeitgemäß. Die fehlende und veraltete Möblierung bietet nur sehr wenig Aufenthaltsqualität. Nichtsdestotrotz findet hier regelmäßig der Wochenmarkt statt, der von der Bewohnerschaft sehr geschätzt wird. Neben dem Einkaufserlebnis, geht es v.a. um die Knüpfung und Pflege sozialer Kontakte.
Der Marktplatz soll, gerade vor dem Hintergrund der Entwicklung des Fliegerhorstes, eine neue Einbettung in den städtebaulichen Gesamtkontext erhalten. Der Entwicklung des Geschäftsbereichs rund um den Marktplatz kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Es sollen Angebote entstehen, die die gesellschaftliche Kommunikation und den Austausch unterstützen. Die Baumaßnahmen sollen im Sinnen der Inklusion und Integration alle Ansprüche der Bewohnerschaft berücksichtigen.
Die Stadt Goslar beabsichtigt daher zur Erreichung des Sanierungsziels „Um- und Neugestaltung von Plätzen“ den Marktplatz Jürgenohl im Rahmen des Städtebauförderungsprogrammes „Soziale Stadt“ aufzuwerten und seine zentrale Funktion zu stärken.
Dazu wurde aus dem Sanierungsbeirat heraus ein Arbeitskreis gegründet, der sich inhaltlich näher mit der Umgestaltung des Marktplatzes Jürgenohl beschäftigt hat und in Zusammenarbeit mit dem Quartiersmanagement und der Stadtverwaltung wesentliche Eckpunkte für die zukünftige Gestaltung definiert hat. Diese wurden bereits in einer Bürgerbeteiligung der Bewohnerschaft vorgestellt.
Im Rahmen eines freiraumplanerischen nichtoffenen Realisierungswettbewerbs sollen Gestaltungsvorschläge erarbeitet werden, die den Marktplatz Jürgenohl weitergehend qualifizieren und entwickeln.
4. Wettbewerbsart
Der Wettbewerb wird als nichtoffener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 durchgeführt.
Die Auslobung hat der Architektenkammer Niedersachsen vorgelegen; diese hat die Übereinstimmung mit den Richtlinien bestätigt bzw. den Abweichungen zugestimmt und den Wettbewerb unter der Nummer 214-32-19/38 registriert.
5. Zulassungsbereich
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftraumes EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
6. Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekten*innen.
Nachstehende Anforderungen an die Berufszulassung an natürliche bzw. juristische Personen sind von den Teilnehmenden zu erfüllen:
- natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt*in berechtigt sind und gemäß EG-Richtlinien in der Bundesrepublik Deutschland tätig werden können
- juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf einschlägige Planungsleistungen ausgerichtet ist und ein bevollmächtigter Vertreter und der Verfasser der Planungsleistungen, die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; es ist eine bevollmächtigte Vertretung zu benennen. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie Mitarbeitende, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Die Hinzuziehung weiterer Fachplaner*innen (insb. Stadtplaner*innen und Tiefbauingenieur *innen) wird empfohlen. Diese Fachplaner*innen unterliegen nicht den v. g. Teilnahmebedingungen.
Alle Teilnehmenden haben ihre Teilnahmeberechtigung sorgfältig zu prüfen. Die Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung. Bei Zweifeln über die Teilnahmeberechtigung wird eine Rücksprache bei der Architektenkammer empfohlen.
7. Bewerbungsverfahren
Die Gesamtteilnehmeranzahl ist auf 10 einschl. 3 vorausgewählter Teilnehmer*innen begrenzt. Die Prüfung der Bewerbungen erfolgt durch das Wettbewerbsbüro anhand der eingereichten Unterlagen. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Abweichungen von den formalen Anforderungen der Bewerbung führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Über den geforderten Teilnahmeantrag hinaus eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Ein Bewerbungsformular ist unter dem Link
dsk-big.de/wettbewerbe/goslar/
ab dem Tag der Veröffentlichung zum Download zur Verfügung gestellt.
Folgende Eignungskriterien sind für die Zulassung zum RPW Wettbewerbsverfahren von den Bewerbenden nachzuweisen:
1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt*in.
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, nachzuweisen durch eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden sowie 750.000 EUR Sach- und Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Falle einer Beauftragung eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsformular und den Nachweisen. Das Bewerbungsformular ist auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern (Hinweis: Aktivierung des Kontrollkästchens durch Doppel-Links-Klick). Das ausgefüllte Bewerbungsformular und die erforderlichen Nachweise sind per E-Mail bis zum 27.01.2020 (E-Mail Eingang) an folgende Adresse zu senden:
juergenohl@dsk-gmbh.de.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich. Die Textform ist ausreichend.
Formale Kriterien zur Zulassung des Teilnahmeantrags:
- Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrags
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche, in Papierform eingereichte oder formlose Anträge werden nicht berücksichtigt.
Erfüllen mehr als 7 Bewerbungen die Zugangskriterien, wählt die Ausloberin durch Losentscheid die Teilnehmenden am Wettbewerb sowie 6 weitere Bewerber*innen als potenzielle Nachrücker aus. Nach Aufforderung zur Teilnahme dürfen Bewerbergemeinschaften nachträglich nicht verändert oder neu gebildet werden.
8. Gesetzte Teilnehmer
Folgende 3 Teilnehmende wurden vorausgewählt und zum Verfahren eingeladen:
- Horeis + Blatt Partnerschaft mbB Garten- und Landschaftsarchitekten BDLA, Bremen
- NSP Christoph Schonhoff Landschaftsarchitekten Stadtplaner, Hannover
- Lohaus Carl Köhlmos PartGmbH Landschaftsarchitekten Stadtplaner, Hannover
Die v. g. 3 Teilnehmenden erfüllen die o.g. Teilnahmevoraussetzungen und haben ihre Teilnahme bestätigt.
9. Preisgericht
Die Wettbewerbsarbeiten werden durch ein Preisgericht beurteilt, das sich wie folgt zusammensetzt:
Fachpreisrichter (stimmberechtigt):
Herr Prof. Dr. Ing. Stefan Bochnig, Landschaftsarchitekt, Hannover
Herr Jens Bendfeldt, Landschaftsarchitekt, Kiel
Herr Teja Trüper, Landschaftsarchitekt, Lübeck
Frau Prof. Dr. Constanze Petrow, Landschaftsarchitektin, Geisenheim
Sachpreisrichter (stimmberechtigt):
Herr Dr. Oliver Junk, Oberbürgermeister Stadt Goslar, CDU
Herr Claus-Eberhard Roschanski, Vorsitzender des Sanierungsbeirates Jürgenohl, CDU
Herr Helmut Borrmann, Fachdienstleiter Stadtplanung der Stadt Goslar
Stellvertretende Fachpreisrichter:
Frau Christiane Frenz-Römer, Landschaftsarchitektin, Bremen
Stellvertretende Sachpreisrichter:
Frau Marion Siegmeier, Fachbereichsleiterin Bauservice der Stadt Goslar
Frau Annett Eine, stellv. Vorsitzende des Sanierungsbeirates Jürgenohl, SPD
Herr Mathias Brand, Fachdienstleiter Tiefbau der Stadt Goslar
Sachverständige:
Herr Christoph Gutmann, Fachdienstleiter Kultur der Stadt Goslar
10. Preise und Anerkennungen
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von € 19.000 netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis der § 48 der HOAI 2013 ermittelt worden. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen.
1. Preis: 7.600,00 €
2. Preis: 5.700,00 €
3. Preis: 3.800,00 €
Anerkennungen: 1.900,00 €
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen.
11. Weitere Bearbeitung der Aufgabe
Bei der Umsetzung der dem Wettbewerb zugrundeliegenden Aufgabe wird unter der Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts eine*r der Preisträger*in mindestens mit den Leistungsphasen 2-5 und optional Leistungsphase 6 bis 9 nach § 48 HOAI 2013 beauftragt, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht und der / die Preisträger*in eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet. Ggf. ist eine abschnittsweise Umsetzung der Maßnahmen geplant. Die Umsetzung von Maßnahmen für den Betrachtungsbereich ist zeitlich nicht einzuordnen. Sofern es zu weiteren Beauftragungen kommt, werden diese nach dem geltenden Vergaberecht erfolgen.
Voraussetzung ist, dass die Finanzierung des Bauvorhabens durch die Ausloberin gesichert ist. Vor einer Beauftragung mit diesem Leistungsumfang wird die Ausloberin eine oder mehrere Kostenberechnung/en beauftragen, um sicherzustellen, dass die Wettbewerbsarbeit des /der Teilnehmer*in, der mit den Planungsleistungen beauftragt werden soll, innerhalb des Kostenrahmens realisiert werden kann.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem Verhältnis.
12. Terminübersicht
Tag der Absendung Wettbewerbsbekanntmachung: 20. Dezember 2019
Einsendeschluss Bewerbung: 27. Januar 2020
Ausgabe der Unterlagen: 07. Februar 2020
Kolloquium: 20. Februar 2020
Abgabe Wettbewerbsarbeit: 17. April 2020
Preisgerichtssitzung: 18. Mai 2020
Ausstellung (voraussichtlich): anschließend
1. Ausloberin
Stadt Goslar
Herr Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk
Charley-Jacob-Str. 2
38640 Goslar
2. Wettbewerbsbetreuung
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG
– ein Unternehmen der DSK-BIG
Anne-Conway-Straße 1
28359 Bremen
Klaus von Ohlen, Telefon: +49 421 897699-02, E-Mail: klaus.vonOhlen@dsk-gmbh.de
Zita Schule Brexel, Telefon: +49 421 897699-04, E-Mail: zita.schulzebrexel@dsk-gmbh.de
3. Anlass und Zweck des Wettbewerbes
2017 wurde die Stadt Goslar mit dem Sanierungsgebiet „Jürgenohl“ in das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ des Bundes und Landes aufgenommen. Maßgeblich dafür, sind die in der Vorbereitenden Untersuchung herausgearbeiteten vielschichtigen Problemlagen bzw. negativen Entwicklungstendenzen.
Jürgenohl wurde in den 1950/60er Jahren als eine reine Wohnsiedlung konzipiert, entsprechend stark dominiert die Wohnnutzung den Stadtteil. Die meisten Wohneinheiten befinden sich in Mehrfamilienhäusern, ergänzt um einige Reihenhausquartiere und vereinzelte freistehende Einfamilienhäuser. Die Eigentümerstruktur der Wohnungen in den Mehrfamilienhausbeständen ist von 2 Wohnungsunternehmen (Baugenossenschaft Wiederaufbau eG, Wohngesellschaften Goslar/Harz) geprägt. Ein weiteres Charakteristikum ist u.a. die Vielzahl der (halb)öffentlichen Grün- und Freiflächen und Plätze, die wenig einladend und v.a. nicht mehr zeitgemäß gestaltet sind. Es fehlen Aufenthalts- und Begegnungsräume für alle Altersgruppen, die ein nachbarschaftliches Neben- und Miteinander ermöglichen und bestärken.
Heute leben im Stadtteil rund 9.000 Menschen. Damit ist Jürgenohl der einwohnerstärkste Stadtteil Goslars. Im sozialen Profil des Sanierungsgebietes der VU wurde deutlich herausgearbeitet, dass der Anteil der Anwohnerschaft mit Migrationshintergrund, v.a. bei Kindern und Jugendlichen, deutlich über dem gesamtstädtischen Schnitt liegt ebenso der Anteil der hochbetagten Einwohnerschaft. Auffällig sei eine hohe Fluktuation und eine zunehmende Anonymisierung der Nachbarschaften.
Der Marktplatz Jürgenohl – das einstige Herz des Stadtteils, wirkt heute vereinsamt. Laden- und Dienstleistungsflächen unmittelbar rund um den Marktplatz stehen zwar nicht leer, östlich des Marktplatzes häufen sich jedoch Leerstände, da sie in ihrer Größe und Belieferungsmöglichkeiten sowie in Teilen auch hinsichtlich ihrer baulichen Gestaltung nicht mehr den Ansprüchen gerecht werden. Weiterhin ist der Marktplatz in seiner Gestaltung (Pflasterung, Grünwuchs) und Raumaufteilung unattraktiv und v.a. nicht mehr zeitgemäß. Die fehlende und veraltete Möblierung bietet nur sehr wenig Aufenthaltsqualität. Nichtsdestotrotz findet hier regelmäßig der Wochenmarkt statt, der von der Bewohnerschaft sehr geschätzt wird. Neben dem Einkaufserlebnis, geht es v.a. um die Knüpfung und Pflege sozialer Kontakte.
Der Marktplatz soll, gerade vor dem Hintergrund der Entwicklung des Fliegerhorstes, eine neue Einbettung in den städtebaulichen Gesamtkontext erhalten. Der Entwicklung des Geschäftsbereichs rund um den Marktplatz kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Es sollen Angebote entstehen, die die gesellschaftliche Kommunikation und den Austausch unterstützen. Die Baumaßnahmen sollen im Sinnen der Inklusion und Integration alle Ansprüche der Bewohnerschaft berücksichtigen.
Die Stadt Goslar beabsichtigt daher zur Erreichung des Sanierungsziels „Um- und Neugestaltung von Plätzen“ den Marktplatz Jürgenohl im Rahmen des Städtebauförderungsprogrammes „Soziale Stadt“ aufzuwerten und seine zentrale Funktion zu stärken.
Dazu wurde aus dem Sanierungsbeirat heraus ein Arbeitskreis gegründet, der sich inhaltlich näher mit der Umgestaltung des Marktplatzes Jürgenohl beschäftigt hat und in Zusammenarbeit mit dem Quartiersmanagement und der Stadtverwaltung wesentliche Eckpunkte für die zukünftige Gestaltung definiert hat. Diese wurden bereits in einer Bürgerbeteiligung der Bewohnerschaft vorgestellt.
Im Rahmen eines freiraumplanerischen nichtoffenen Realisierungswettbewerbs sollen Gestaltungsvorschläge erarbeitet werden, die den Marktplatz Jürgenohl weitergehend qualifizieren und entwickeln.
4. Wettbewerbsart
Der Wettbewerb wird als nichtoffener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 durchgeführt.
Die Auslobung hat der Architektenkammer Niedersachsen vorgelegen; diese hat die Übereinstimmung mit den Richtlinien bestätigt bzw. den Abweichungen zugestimmt und den Wettbewerb unter der Nummer 214-32-19/38 registriert.
5. Zulassungsbereich
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftraumes EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
6. Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekten*innen.
Nachstehende Anforderungen an die Berufszulassung an natürliche bzw. juristische Personen sind von den Teilnehmenden zu erfüllen:
- natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt*in berechtigt sind und gemäß EG-Richtlinien in der Bundesrepublik Deutschland tätig werden können
- juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf einschlägige Planungsleistungen ausgerichtet ist und ein bevollmächtigter Vertreter und der Verfasser der Planungsleistungen, die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; es ist eine bevollmächtigte Vertretung zu benennen. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie Mitarbeitende, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Die Hinzuziehung weiterer Fachplaner*innen (insb. Stadtplaner*innen und Tiefbauingenieur *innen) wird empfohlen. Diese Fachplaner*innen unterliegen nicht den v. g. Teilnahmebedingungen.
Alle Teilnehmenden haben ihre Teilnahmeberechtigung sorgfältig zu prüfen. Die Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung. Bei Zweifeln über die Teilnahmeberechtigung wird eine Rücksprache bei der Architektenkammer empfohlen.
7. Bewerbungsverfahren
Die Gesamtteilnehmeranzahl ist auf 10 einschl. 3 vorausgewählter Teilnehmer*innen begrenzt. Die Prüfung der Bewerbungen erfolgt durch das Wettbewerbsbüro anhand der eingereichten Unterlagen. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Abweichungen von den formalen Anforderungen der Bewerbung führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Über den geforderten Teilnahmeantrag hinaus eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Ein Bewerbungsformular ist unter dem Link
dsk-big.de/wettbewerbe/goslar/
ab dem Tag der Veröffentlichung zum Download zur Verfügung gestellt.
Folgende Eignungskriterien sind für die Zulassung zum RPW Wettbewerbsverfahren von den Bewerbenden nachzuweisen:
1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt*in.
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, nachzuweisen durch eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden sowie 750.000 EUR Sach- und Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Falle einer Beauftragung eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsformular und den Nachweisen. Das Bewerbungsformular ist auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern (Hinweis: Aktivierung des Kontrollkästchens durch Doppel-Links-Klick). Das ausgefüllte Bewerbungsformular und die erforderlichen Nachweise sind per E-Mail bis zum 27.01.2020 (E-Mail Eingang) an folgende Adresse zu senden:
juergenohl@dsk-gmbh.de.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich. Die Textform ist ausreichend.
Formale Kriterien zur Zulassung des Teilnahmeantrags:
- Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrags
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche, in Papierform eingereichte oder formlose Anträge werden nicht berücksichtigt.
Erfüllen mehr als 7 Bewerbungen die Zugangskriterien, wählt die Ausloberin durch Losentscheid die Teilnehmenden am Wettbewerb sowie 6 weitere Bewerber*innen als potenzielle Nachrücker aus. Nach Aufforderung zur Teilnahme dürfen Bewerbergemeinschaften nachträglich nicht verändert oder neu gebildet werden.
8. Gesetzte Teilnehmer
Folgende 3 Teilnehmende wurden vorausgewählt und zum Verfahren eingeladen:
- Horeis + Blatt Partnerschaft mbB Garten- und Landschaftsarchitekten BDLA, Bremen
- NSP Christoph Schonhoff Landschaftsarchitekten Stadtplaner, Hannover
- Lohaus Carl Köhlmos PartGmbH Landschaftsarchitekten Stadtplaner, Hannover
Die v. g. 3 Teilnehmenden erfüllen die o.g. Teilnahmevoraussetzungen und haben ihre Teilnahme bestätigt.
9. Preisgericht
Die Wettbewerbsarbeiten werden durch ein Preisgericht beurteilt, das sich wie folgt zusammensetzt:
Fachpreisrichter (stimmberechtigt):
Herr Prof. Dr. Ing. Stefan Bochnig, Landschaftsarchitekt, Hannover
Herr Jens Bendfeldt, Landschaftsarchitekt, Kiel
Herr Teja Trüper, Landschaftsarchitekt, Lübeck
Frau Prof. Dr. Constanze Petrow, Landschaftsarchitektin, Geisenheim
Sachpreisrichter (stimmberechtigt):
Herr Dr. Oliver Junk, Oberbürgermeister Stadt Goslar, CDU
Herr Claus-Eberhard Roschanski, Vorsitzender des Sanierungsbeirates Jürgenohl, CDU
Herr Helmut Borrmann, Fachdienstleiter Stadtplanung der Stadt Goslar
Stellvertretende Fachpreisrichter:
Frau Christiane Frenz-Römer, Landschaftsarchitektin, Bremen
Stellvertretende Sachpreisrichter:
Frau Marion Siegmeier, Fachbereichsleiterin Bauservice der Stadt Goslar
Frau Annett Eine, stellv. Vorsitzende des Sanierungsbeirates Jürgenohl, SPD
Herr Mathias Brand, Fachdienstleiter Tiefbau der Stadt Goslar
Sachverständige:
Herr Christoph Gutmann, Fachdienstleiter Kultur der Stadt Goslar
10. Preise und Anerkennungen
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von € 19.000 netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis der § 48 der HOAI 2013 ermittelt worden. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen.
1. Preis: 7.600,00 €
2. Preis: 5.700,00 €
3. Preis: 3.800,00 €
Anerkennungen: 1.900,00 €
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen.
11. Weitere Bearbeitung der Aufgabe
Bei der Umsetzung der dem Wettbewerb zugrundeliegenden Aufgabe wird unter der Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts eine*r der Preisträger*in mindestens mit den Leistungsphasen 2-5 und optional Leistungsphase 6 bis 9 nach § 48 HOAI 2013 beauftragt, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht und der / die Preisträger*in eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet. Ggf. ist eine abschnittsweise Umsetzung der Maßnahmen geplant. Die Umsetzung von Maßnahmen für den Betrachtungsbereich ist zeitlich nicht einzuordnen. Sofern es zu weiteren Beauftragungen kommt, werden diese nach dem geltenden Vergaberecht erfolgen.
Voraussetzung ist, dass die Finanzierung des Bauvorhabens durch die Ausloberin gesichert ist. Vor einer Beauftragung mit diesem Leistungsumfang wird die Ausloberin eine oder mehrere Kostenberechnung/en beauftragen, um sicherzustellen, dass die Wettbewerbsarbeit des /der Teilnehmer*in, der mit den Planungsleistungen beauftragt werden soll, innerhalb des Kostenrahmens realisiert werden kann.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem Verhältnis.
12. Terminübersicht
Tag der Absendung Wettbewerbsbekanntmachung: 20. Dezember 2019
Einsendeschluss Bewerbung: 27. Januar 2020
Ausgabe der Unterlagen: 07. Februar 2020
Kolloquium: 20. Februar 2020
Abgabe Wettbewerbsarbeit: 17. April 2020
Preisgerichtssitzung: 18. Mai 2020
Ausstellung (voraussichtlich): anschließend