Veröffentlicht als:
- Kurzergebnis
- wa-ID
- wa-2023583
- Tag der Veröffentlichung
- 09.04.2018
- Aktualisiert am
- 25.10.2018
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EWG
- Teilnehmer
- Architekten
- Beteiligung
- 15 Arbeiten
- Auslober
- OGM Oberhausener Gebäudemanagement GmbH
- Koordination
- pp a l s pesch partner architekten stadtplaner, Dortmund
- Bewerbungsschluss
- 07.05.2018
- Abgabetermin Pläne
- 02.08.2018
- Abgabetermin Modell
- 16.08.2018
- Preisgerichtssitzung
- 19.09.2018
Verfahrensart
Einstufiger nicht offener Wettbewerb nach RPW 2013 mit vorgeschaltetem Interessenbekundungs- bzw. Bewerbungsverfahren (Teilnahmewettbewerb) zur Auswahl von maximal 15 Teilnehmern
Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Oberhausen, vertreten durch die Oberhausener Gebäudemanagement GmbH, OGM GmbH, plant im Stadtteil Osterfeld die Errichtung eines Multifunktionskomplexes der sozialen, stadtteilbezogenen Infrastruktur (Jugendzentrum, Stadtteilbibliothek, Multifunktions-Aula) am Standort der Gesamtschule Osterfeld.
Entsprechend des integrierten Handlungskonzeptes „Soziale Stadt Osterfeld | Gemeinsam fit für Zukunft“ soll im Rahmen des Stadterneuerungsprozesses in Konkretisierung und Fortentwicklung der Teilmaßnahme Nr. 2 „Errichtung Jugendzentrum Osterfeld“ eine ganzheitliche, bauliche Infrastrukturlösung entstehen.
Hierfür ist geplant, den Gebäudetrakt an der Westfälischen Straße / Ecke Heine Straße, in dem derzeit die Schulverwaltung, die Schulaula und die Räumlichkeiten des ehemaligen kinderpädagogischen Dienstes untergebracht sind, zurückzubauen und an gleichem Standort einen Neubau eines Multifunktionskomplexes zu errichten. Diese bauliche Anlage soll neben einem Jugendzentrum auch eine zukunftsfähig aufgestellte Stadtteilbibliothek und eine neue, zeitgemäße und für den Stadtteil geöffnete Mehrzweck-Aula beinhalten.
Insgesamt soll ein bauliches Lösungskonzept entstehen, das als Ort der Kommunikation, Bildung und Partizipation für alle Bürgerinnen und Bürger des Programmgebiets „Soziale Stadt Osterfeld“ – aber auch darüber hinaus – verstanden wird und der insbesondere die Aspekte Integration, Inklusion und Gender aufgreift und aktiv einbezieht.
Einstufiger nicht offener Wettbewerb nach RPW 2013 mit vorgeschaltetem Interessenbekundungs- bzw. Bewerbungsverfahren (Teilnahmewettbewerb) zur Auswahl von maximal 15 Teilnehmern
Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Oberhausen, vertreten durch die Oberhausener Gebäudemanagement GmbH, OGM GmbH, plant im Stadtteil Osterfeld die Errichtung eines Multifunktionskomplexes der sozialen, stadtteilbezogenen Infrastruktur (Jugendzentrum, Stadtteilbibliothek, Multifunktions-Aula) am Standort der Gesamtschule Osterfeld.
Entsprechend des integrierten Handlungskonzeptes „Soziale Stadt Osterfeld | Gemeinsam fit für Zukunft“ soll im Rahmen des Stadterneuerungsprozesses in Konkretisierung und Fortentwicklung der Teilmaßnahme Nr. 2 „Errichtung Jugendzentrum Osterfeld“ eine ganzheitliche, bauliche Infrastrukturlösung entstehen.
Hierfür ist geplant, den Gebäudetrakt an der Westfälischen Straße / Ecke Heine Straße, in dem derzeit die Schulverwaltung, die Schulaula und die Räumlichkeiten des ehemaligen kinderpädagogischen Dienstes untergebracht sind, zurückzubauen und an gleichem Standort einen Neubau eines Multifunktionskomplexes zu errichten. Diese bauliche Anlage soll neben einem Jugendzentrum auch eine zukunftsfähig aufgestellte Stadtteilbibliothek und eine neue, zeitgemäße und für den Stadtteil geöffnete Mehrzweck-Aula beinhalten.
Insgesamt soll ein bauliches Lösungskonzept entstehen, das als Ort der Kommunikation, Bildung und Partizipation für alle Bürgerinnen und Bürger des Programmgebiets „Soziale Stadt Osterfeld“ – aber auch darüber hinaus – verstanden wird und der insbesondere die Aspekte Integration, Inklusion und Gender aufgreift und aktiv einbezieht.
07/04/2018 S68 - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren
Deutschland-Oberhausen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2018/S 068-151601
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
OGM Oberhausener Gebäudemanagement GmbH im Auftrag der Stadt Oberhausen
Bahnhofstraße 66
Oberhausen
46145
Deutschland
Kontaktstelle(n): OGM Oberhausener Gebäudemanagement GmbH
Telefon: +49 208/ 5947116
E-Mail: lukas.wolski@ogm.de
Fax: +49 208/ 5947141
NUTS-Code: DEA17
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ogm.de
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.vergabe.metropoleruhr.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
pp a|s pesch partner architekten stadtplaner GmbH
Hörder Burgstraße 11
Dortmund
44263
Deutschland
Kontaktstelle(n): pp a|s pesch partner architekten stadtplaner GmbH
Telefon: +49 2314779290
E-Mail: kalkowski@pesch-partner.de
Fax: +49 23147792929
NUTS-Code: DEA52
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pesch-partner.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
OGM Oberhausener Gebäudemanagement GmbH Zentrale Verwaltung/Submissionen Zimmer D009
Bahnhofstrasse 66
Oberhausen
46145 Oberhausen
Deutschland
Kontaktstelle(n): OGM GmbH
Telefon: +49 2085947272
E-Mail: uwe.keiser@ogm.de
NUTS-Code: DEA17
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ogm.de
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Städtische Tochtergesellschaft
I.5) Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Kommunale Entwicklungsprojekte
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
2018 OB/GS Osterfeld – Nichtoffener Wettbewerb nach VgV und RPW 2013
Referenznummer der Bekanntmachung: 2018 OB/GS Osterfeld
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71240000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Oberhausen-Osterfeld – Jungendzentrum, Stadtteilbibliothek, Mehrzweck-Aula; Neubau am Standort der Gesamtschule Osterfeld. Die Stadt Oberhausen, vertreten durch die Oberhausener Gebäudemanagement GmbH, OGM GmbH, plant im Stadtteil Osterfeld die Errichtung eines Multifunktionskomplexes der sozialen, stadtteilbezogenen Infrastruktur (Jugendzentrum, Stadtteilbibliothek, Multifunktions-Aula) am Standort der Gesamtschule Osterfeld. Entsprechend des integrierten Handlungskonzeptes „Soziale Stadt Osterfeld | Gemeinsam fit für Zukunft“ soll im Rahmen des Stadterneuerungsprozesses in Konkretisierung und Fortentwicklung der Teilmaßnahme Nr. 2 „Errichtung Jugendzentrum Osterfeld“ eine ganzheitliche, bauliche Infrastrukturlösung entstehen. Hierfür ist geplant, den Gebäudetrakt an der Westfälischen Straße / Ecke Heine Straße, in dem derzeit die Schulverwaltung, die Schulaula und die Räumlichkeiten des ehemaligen kinderpädagogischen Dienstes untergebracht sind, zurückzubauen und an gleichem Standort einen Neubau eines Multifunktionskomplexes zu errichten. Diese bauliche Anlage soll neben einem Jugendzentrum auch eine zukunftsfähig aufgestellte Stadtteilbibliothek und eine neue, zeitgemäße und für den Stadtteil geöffnete Mehrzweck-Aula beinhalten. Insgesamt soll ein bauliches Lösungskonzept entstehen, das als Ort der Kommunikation, Bildung und Partizipation für alle Bürgerinnen und Bürger des Programmgebiets „Soziale Stadt Osterfeld“ – aber auch darüber hinaus – verstanden wird und der insbesondere die Aspekte Integration, Inklusion und Gender aufgreift und aktiv einbezieht. Für eine erste überschlägige Annäherung an die zu berücksichtigenden Raumbedarfe wird für das Bauvorhaben von folgenden Bedarfen ausgegangen: — Jugendzentrum ca. 400 m2 Nettonutzfläche, — Stadtteilbibliothek ca. 1 400 m2 Nettonutzfläche, — Mehrzweck-Aula ca. 500 m2 Nettonutzfläche. Die Ausloberin rechnet auf der Basis der zu errichtenden Gesamtfläche mit maximalen Baukosten in Höhe von 9 500 000 EUR brutto für die Kostengruppen 300 und 400. Diese Kostenobergrenze soll nicht überschritten werden. Realisierungsvorbehalt: Die Ausloberin weist ausdrücklich darauf hin, dass die Finanzierung des Bauvorhabens noch nicht gesichert ist. Mit dem Wettbewerbsergebnis soll im Dezember 2018 ein Förderantrag im Rahmen der Städtebauförderung bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden. Die weitere Planung und Realisierung des Bauvorhabens wird nur bei einer weitergehend erforderlichen ortspolitischen Beschlusslage und einer positiven Förderzusage erfolgen. Ein entsprechender Vorbehalt gilt demnach auch für ein aus diesem Wettbewerbsverfahren potentiell resultierendes Auftragsversprechen. Die OGM Oberhausener Gebäudemanagement GmbH lobt für das beschriebene Bauvorhaben einen einstufigen nichtoffenen Architektenwettbewerb nach § 3 (3) der Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) zur Auswahl von maximal 15 Teilnehmern aus, davon werden fünf Teilnehmer von der Ausloberin eingeladen, am Wettbewerbsverfahren teilzunehmen. Der Wettbewerb richtet sich an Bewerber der Fachdisziplin Architektur. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen in einem Verhandlungsverfahren gem. § 119 (5) GWB i.V.m. §§ 74, 80 (1) und 17 VgV in Abhängigkeit des vorgenannten Realisierungsvorbehaltes. Teilnehmer am Verhandlungsverfahren sind die Preisträger des Wettbewerbs, wie sie in den Bewerbungsunterlagen benannt wurden. Der Wettbewerb ist anonym. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer: Der Wettbewerb ist als nichtoffener Wettbewerb nach VgV und RPW 2013 ausgelobt. Die Gesamtzahl der Teilnehmer ist auf maximal 15 beschränkt. Davon wurden von der Ausloberin vorab fünf Teilnehmer benannt. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach Überprüfung der nachbenannten Eignungskriterien. 1. Die fristgerechte Vorlage (Abgabe mit Teilnahmeantrag) der geforderten Nachweise, Erklärungen und die vollständig ausgefüllten Bewerbungsformulare (rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle, technische Leistungsfähigkeit). Erfolgt eine Bewerbung als Arbeits-/Bietergemeinschaft bzw. als Generalplaner mit Nachunternehmer, hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Unterlagen zu erbringen. 2. Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen: Nachweis der Eignung gemäß § 122 (2) Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 (3) Nr. 1 VgV. Vorlage mindestens einer mit der Aufgabenstellung vergleichbaren Planung und Realisierung eines Gebäudes mit öffentlichem Charakter, wie z. B. Bildungs- und Kultureinrichtungen oder Bauten des Gesundheitswesens oder Bauten für Verwaltung und Dienstleistung o. ä. Das Gebäude muss in den letzten 10 Jahren realisiert worden sein, mindestens die Leistungsphasen 2 bis 5 der HOAI müssen im eigenen Büro erbracht worden sein, die Bauwerkskosten (Kostengruppe 300 und 400) müssen mindestens 700 000 EUR brutto betragen haben. Der Bewerber bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er Verfasser der angegebenen Referenz ist. Nachweis der Eignung gemäß § 122 (2) Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 VgV. Berechtigung der Führung der Berufsbezeichnung Architekt (z. B. Kopie der gültigen Kammermitgliedsbescheinigung der jeweiligen Architektenkammer, bei ausländischen Bewerbern ein Befähigungsnachweis entsprechend EG-Richtlinie 2014/24/EU). Nachweis der Eignung gemäß § 122 (2) Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 (1) Nr. 3 VgV. Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflicht mit einer Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2 000 000 EUR und für Sach- und Vermögensschäden ebenfalls von 2.000.000 EUR, jeweils mindestens zweifach maximiert pro Kalenderjahr oder Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Ist nach Überprüfung der Eignungskriterien die Anzahl der Bewerber, die diese Kriterien erfüllen, größer als die benannte maximale Zahl der Teilnehmer am Wettbewerbsverfahren, behält sich die Ausloberin gem. § 75 (6) VgV das Recht vor, die Teilnehmer per Losentscheid zu ermitteln. Die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb ist bis spätestens 7.5. 2018 um 12.00 (Posteingang) bei der unter I.3) genannten Stelle einzureichen. Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Die Bewerbung hat zwingend unter Verwendung des unter der Internetadresse. www.vergabe.metropoleruhr.de Abrufbaren Bewerbungsformulars nebst der ergänzenden Erklärungen und Nachweise zu erfolgen. Die weiteren Angaben zur Ausfüllung des Bewerbungsformulars und von den Bewerbern vorzulegenden Bewerbungsunterlagen, Nachweise, Erklärungen sind in den Bewerbungsbedingungen (ungekürzter Bekanntmachungstext) der Auslobungsunterlagen auf www.vergabe.metropoleruhr.de aufgeführt.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben: Architekt
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
BST Architekten+Ingenieure, Oberhausen
Arbeitsgemeinschaft Hausmann&Schenk Architekten GbR und CSP Architekten, Oberhausen
Kuehn Malvezzi Associates GmbH, Berlin
LRO Lederer Ragnarsdóttir Oei GmbH & Co. KG, Stuttgart (angefragt)
Feja+Kemper Architekten, Recklinghausen
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte: Die zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten der ausgewählten Teilnehmer werden nach folgenden Kriterien beurteilt: — Architektur und Gestaltqualität, — Städtebauliche Einbindung, — Programm- und Funktionserfüllung, — Nutzungsqualität, — Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens, — Wirtschaftlichkeit im Bau und im Betrieb, — Energetisches und ökologisches Konzept, — Berücksichtigung planungs- und baurechtlicher Bestimmungen. Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen in einem Verhandlungsverfahren gem. § 119 (5) GWB i.V.m. §§ 74, 80 (1) und 17 VgV in Abhängigkeit des vorstehend genannten Realisierungsvorbehaltes. Teilnehmer am Verhandlungsverfahren sind die als Preisträger ausgewählten Büros, wie sie in den Bewerbungsunterlagen benannt wurden. Die Zuschlagskriterien des Verhandlungsverfahrens einschließlich deren Gewichtung sind der Vergabematrix zu entnehmen, die unter www.vergabe.metropoleruhr.de zum Download bereit gestellt wird.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 07/05/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Wettbewerbssumme 65.000 EUR (inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer). Es ist beabsichtigt, 3 Preise und 2 Anerkennungen zu vergeben. Folgende Aufteilung der Wettbewerbssumme ist geplant: 1. Preis: 27 000 EUR (brutto) 2. Preis: 17 000 EUR (brutto) 3. Preis: 11 000 EUR (brutto) Anerkennungen insgesamt 10 000 EUR (brutto). Die Preise und Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts möglich. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der teilnehmenden Büros gegenüber der Ausloberin für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Martin Halfmann, Architekt Köln
Thomas Krey, Bezirksbürgermeister Osterfeld
Sabine Lauxen, Beigeordnete Stadt Oberhausen
Christof Nellehsen, Architekt Duisburg
Silvia Schellenberg-Thaut, Architektin Leipzig
Hartmut Schmidt, Geschäftsführer OGM
Daniel Schranz, Oberbürgermeister Stadt Oberhausen
Prof. Oskar Spital-Frenking, Architekt Lüdinghausen
Vertreter von SJD-Die Falken (angefragt)
Ben Dratz, Architekt Oberhausen (stellv. Preisrichter)
Frederik Jaspert, Architekt Köln (stellv. Preisrichter)
Horst Kalthoff, Geschäftsführer OGM (stellv. Preisrichter)
Rainer Mollerus, Amtsleiter Stadtplanung Stadt Oberhausen (stellv. Preisrichter)
Apostolos Tsalastras, Erster Beigeordneter Stadt Oberhausen (stellv. Preisrichter, angefragt)
Hermann Wischermann, stellvertretender Bezirksbürgermeister Osterfeld (stellv. Preisrichter)
Dr. Gregor Weibels-Balthaus, Stellv. Schulleiter GS Osterfeld (stellv. Preisrichter, angefragt)
NN, Fachpreisrichter (angefragt)
NN, Fachpreisrichter (angefragt)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
: Der ungekürzte Bekanntmachungstext liegt den abzurufenden Unterlagen unter www.vergabe.metropoleruhr.de bei. Die Beantwortung von Fragen bzgl. dieser Bekanntmachung erfolgt ebenso über diese Plattform. Vorgesehener Zeitplan (Änderungen möglich). Ende Bewerbungsfrist 7.5.2018, 12.00 (Posteingang). Auswahl der Teilnehmer 16.5.2018. Teilnahmebestätigung bis 23.5.2018. Freischaltung der. Auslobungsunterlagen 24.5.2018. Kolloquium 13.6.2018. Abgabe Wettbewerbsunterlagen 2.8.2018 (Poststempel bzw. bis 16.00 beim betreuenden Büro). Abgabe Modelle 16.8.2018 (Poststempel bzw. bis 16.00 beim betreuenden Büro). Preisgericht 19.9.2018. Stellung eines Förderantrages Dezember 2018. Erwarteter Zeitpunkt. Einer möglichen Bewilligung Herbst 2019. Beauftragung/Zuschlagserteilung anschließend, in Abhängigkeit des vorstehend genannten Realisierungsvorbehalts. (Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.). Die Ausloberin beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien einem der Preisträger die weitere Bearbeitung der Aufgabe (gem. § 8 (2) RPW) mindestens bis Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) zu übertragen, — sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, — soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll, — sobald die Finanzierung des Bauvorhabens gesichert ist. Realisierungsvorbehalt: Die Ausloberin weist ausdrücklich darauf hin, dass die Finanzierung des Bauvorhabens noch nicht gesichert ist. Mit dem Wettbewerbsergebnis soll im Dezember 2018 ein Förderantrag im Rahmen der Städtebauförderung bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden. Die weitere Planung und Realisierung des Bauvorhabens wird nur bei einer weitergehend erforderlichen ortspolitischen Beschlusslage und einer positiven Förderzusage erfolgen. Ein entsprechender Vorbehalt gilt demnach auch für ein aus diesem Wettbewerbsverfahren potentiell resultierendes Auftragsversprechen. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden die durch den Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Teilbereiche bearbeitet, so erfolgt eine Anrechnung in einem angemessenen Verhältnis. Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt ab Leistungsphase 2, da die für die Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) zu erbringenden Leistungen durch die Auslobungsunterlagen als abgegolten gelten. Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich mit der Teilnahme am Wettbewerbsverfahren, im Falle der Beauftragung die zuvor genannten Leistungen zu erbringen.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Düsseldorf
Am Bonneshof 35
Düsseldorf
40474
Deutschland
Telefon: +49 211475-3053
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de
Fax: +49 211475-3989Internet-Adresse:www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Düsseldorf
Am Bonneshof 35
Düsseldorf
40474
Deutschland
Telefon: +49 211475-3053
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de
Fax: +49 211475-3989Internet-Adresse:www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB). Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Düsseldorf
Am Bonneshof 35
Düsseldorf
40474
Deutschland
Telefon: +49 211475-3053
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de
Fax: +49 211475-3989Internet-Adresse:www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/04/2018
Deutschland-Oberhausen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2018/S 068-151601
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
OGM Oberhausener Gebäudemanagement GmbH im Auftrag der Stadt Oberhausen
Bahnhofstraße 66
Oberhausen
46145
Deutschland
Kontaktstelle(n): OGM Oberhausener Gebäudemanagement GmbH
Telefon: +49 208/ 5947116
E-Mail: lukas.wolski@ogm.de
Fax: +49 208/ 5947141
NUTS-Code: DEA17
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ogm.de
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.vergabe.metropoleruhr.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
pp a|s pesch partner architekten stadtplaner GmbH
Hörder Burgstraße 11
Dortmund
44263
Deutschland
Kontaktstelle(n): pp a|s pesch partner architekten stadtplaner GmbH
Telefon: +49 2314779290
E-Mail: kalkowski@pesch-partner.de
Fax: +49 23147792929
NUTS-Code: DEA52
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pesch-partner.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
OGM Oberhausener Gebäudemanagement GmbH Zentrale Verwaltung/Submissionen Zimmer D009
Bahnhofstrasse 66
Oberhausen
46145 Oberhausen
Deutschland
Kontaktstelle(n): OGM GmbH
Telefon: +49 2085947272
E-Mail: uwe.keiser@ogm.de
NUTS-Code: DEA17
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ogm.de
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Städtische Tochtergesellschaft
I.5) Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Kommunale Entwicklungsprojekte
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
2018 OB/GS Osterfeld – Nichtoffener Wettbewerb nach VgV und RPW 2013
Referenznummer der Bekanntmachung: 2018 OB/GS Osterfeld
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71240000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Oberhausen-Osterfeld – Jungendzentrum, Stadtteilbibliothek, Mehrzweck-Aula; Neubau am Standort der Gesamtschule Osterfeld. Die Stadt Oberhausen, vertreten durch die Oberhausener Gebäudemanagement GmbH, OGM GmbH, plant im Stadtteil Osterfeld die Errichtung eines Multifunktionskomplexes der sozialen, stadtteilbezogenen Infrastruktur (Jugendzentrum, Stadtteilbibliothek, Multifunktions-Aula) am Standort der Gesamtschule Osterfeld. Entsprechend des integrierten Handlungskonzeptes „Soziale Stadt Osterfeld | Gemeinsam fit für Zukunft“ soll im Rahmen des Stadterneuerungsprozesses in Konkretisierung und Fortentwicklung der Teilmaßnahme Nr. 2 „Errichtung Jugendzentrum Osterfeld“ eine ganzheitliche, bauliche Infrastrukturlösung entstehen. Hierfür ist geplant, den Gebäudetrakt an der Westfälischen Straße / Ecke Heine Straße, in dem derzeit die Schulverwaltung, die Schulaula und die Räumlichkeiten des ehemaligen kinderpädagogischen Dienstes untergebracht sind, zurückzubauen und an gleichem Standort einen Neubau eines Multifunktionskomplexes zu errichten. Diese bauliche Anlage soll neben einem Jugendzentrum auch eine zukunftsfähig aufgestellte Stadtteilbibliothek und eine neue, zeitgemäße und für den Stadtteil geöffnete Mehrzweck-Aula beinhalten. Insgesamt soll ein bauliches Lösungskonzept entstehen, das als Ort der Kommunikation, Bildung und Partizipation für alle Bürgerinnen und Bürger des Programmgebiets „Soziale Stadt Osterfeld“ – aber auch darüber hinaus – verstanden wird und der insbesondere die Aspekte Integration, Inklusion und Gender aufgreift und aktiv einbezieht. Für eine erste überschlägige Annäherung an die zu berücksichtigenden Raumbedarfe wird für das Bauvorhaben von folgenden Bedarfen ausgegangen: — Jugendzentrum ca. 400 m2 Nettonutzfläche, — Stadtteilbibliothek ca. 1 400 m2 Nettonutzfläche, — Mehrzweck-Aula ca. 500 m2 Nettonutzfläche. Die Ausloberin rechnet auf der Basis der zu errichtenden Gesamtfläche mit maximalen Baukosten in Höhe von 9 500 000 EUR brutto für die Kostengruppen 300 und 400. Diese Kostenobergrenze soll nicht überschritten werden. Realisierungsvorbehalt: Die Ausloberin weist ausdrücklich darauf hin, dass die Finanzierung des Bauvorhabens noch nicht gesichert ist. Mit dem Wettbewerbsergebnis soll im Dezember 2018 ein Förderantrag im Rahmen der Städtebauförderung bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden. Die weitere Planung und Realisierung des Bauvorhabens wird nur bei einer weitergehend erforderlichen ortspolitischen Beschlusslage und einer positiven Förderzusage erfolgen. Ein entsprechender Vorbehalt gilt demnach auch für ein aus diesem Wettbewerbsverfahren potentiell resultierendes Auftragsversprechen. Die OGM Oberhausener Gebäudemanagement GmbH lobt für das beschriebene Bauvorhaben einen einstufigen nichtoffenen Architektenwettbewerb nach § 3 (3) der Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) zur Auswahl von maximal 15 Teilnehmern aus, davon werden fünf Teilnehmer von der Ausloberin eingeladen, am Wettbewerbsverfahren teilzunehmen. Der Wettbewerb richtet sich an Bewerber der Fachdisziplin Architektur. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen in einem Verhandlungsverfahren gem. § 119 (5) GWB i.V.m. §§ 74, 80 (1) und 17 VgV in Abhängigkeit des vorgenannten Realisierungsvorbehaltes. Teilnehmer am Verhandlungsverfahren sind die Preisträger des Wettbewerbs, wie sie in den Bewerbungsunterlagen benannt wurden. Der Wettbewerb ist anonym. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer: Der Wettbewerb ist als nichtoffener Wettbewerb nach VgV und RPW 2013 ausgelobt. Die Gesamtzahl der Teilnehmer ist auf maximal 15 beschränkt. Davon wurden von der Ausloberin vorab fünf Teilnehmer benannt. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach Überprüfung der nachbenannten Eignungskriterien. 1. Die fristgerechte Vorlage (Abgabe mit Teilnahmeantrag) der geforderten Nachweise, Erklärungen und die vollständig ausgefüllten Bewerbungsformulare (rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle, technische Leistungsfähigkeit). Erfolgt eine Bewerbung als Arbeits-/Bietergemeinschaft bzw. als Generalplaner mit Nachunternehmer, hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Unterlagen zu erbringen. 2. Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen: Nachweis der Eignung gemäß § 122 (2) Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 (3) Nr. 1 VgV. Vorlage mindestens einer mit der Aufgabenstellung vergleichbaren Planung und Realisierung eines Gebäudes mit öffentlichem Charakter, wie z. B. Bildungs- und Kultureinrichtungen oder Bauten des Gesundheitswesens oder Bauten für Verwaltung und Dienstleistung o. ä. Das Gebäude muss in den letzten 10 Jahren realisiert worden sein, mindestens die Leistungsphasen 2 bis 5 der HOAI müssen im eigenen Büro erbracht worden sein, die Bauwerkskosten (Kostengruppe 300 und 400) müssen mindestens 700 000 EUR brutto betragen haben. Der Bewerber bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er Verfasser der angegebenen Referenz ist. Nachweis der Eignung gemäß § 122 (2) Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 VgV. Berechtigung der Führung der Berufsbezeichnung Architekt (z. B. Kopie der gültigen Kammermitgliedsbescheinigung der jeweiligen Architektenkammer, bei ausländischen Bewerbern ein Befähigungsnachweis entsprechend EG-Richtlinie 2014/24/EU). Nachweis der Eignung gemäß § 122 (2) Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 (1) Nr. 3 VgV. Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflicht mit einer Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2 000 000 EUR und für Sach- und Vermögensschäden ebenfalls von 2.000.000 EUR, jeweils mindestens zweifach maximiert pro Kalenderjahr oder Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Ist nach Überprüfung der Eignungskriterien die Anzahl der Bewerber, die diese Kriterien erfüllen, größer als die benannte maximale Zahl der Teilnehmer am Wettbewerbsverfahren, behält sich die Ausloberin gem. § 75 (6) VgV das Recht vor, die Teilnehmer per Losentscheid zu ermitteln. Die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb ist bis spätestens 7.5. 2018 um 12.00 (Posteingang) bei der unter I.3) genannten Stelle einzureichen. Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Die Bewerbung hat zwingend unter Verwendung des unter der Internetadresse. www.vergabe.metropoleruhr.de Abrufbaren Bewerbungsformulars nebst der ergänzenden Erklärungen und Nachweise zu erfolgen. Die weiteren Angaben zur Ausfüllung des Bewerbungsformulars und von den Bewerbern vorzulegenden Bewerbungsunterlagen, Nachweise, Erklärungen sind in den Bewerbungsbedingungen (ungekürzter Bekanntmachungstext) der Auslobungsunterlagen auf www.vergabe.metropoleruhr.de aufgeführt.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben: Architekt
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
BST Architekten+Ingenieure, Oberhausen
Arbeitsgemeinschaft Hausmann&Schenk Architekten GbR und CSP Architekten, Oberhausen
Kuehn Malvezzi Associates GmbH, Berlin
LRO Lederer Ragnarsdóttir Oei GmbH & Co. KG, Stuttgart (angefragt)
Feja+Kemper Architekten, Recklinghausen
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte: Die zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten der ausgewählten Teilnehmer werden nach folgenden Kriterien beurteilt: — Architektur und Gestaltqualität, — Städtebauliche Einbindung, — Programm- und Funktionserfüllung, — Nutzungsqualität, — Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens, — Wirtschaftlichkeit im Bau und im Betrieb, — Energetisches und ökologisches Konzept, — Berücksichtigung planungs- und baurechtlicher Bestimmungen. Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen in einem Verhandlungsverfahren gem. § 119 (5) GWB i.V.m. §§ 74, 80 (1) und 17 VgV in Abhängigkeit des vorstehend genannten Realisierungsvorbehaltes. Teilnehmer am Verhandlungsverfahren sind die als Preisträger ausgewählten Büros, wie sie in den Bewerbungsunterlagen benannt wurden. Die Zuschlagskriterien des Verhandlungsverfahrens einschließlich deren Gewichtung sind der Vergabematrix zu entnehmen, die unter www.vergabe.metropoleruhr.de zum Download bereit gestellt wird.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 07/05/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Wettbewerbssumme 65.000 EUR (inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer). Es ist beabsichtigt, 3 Preise und 2 Anerkennungen zu vergeben. Folgende Aufteilung der Wettbewerbssumme ist geplant: 1. Preis: 27 000 EUR (brutto) 2. Preis: 17 000 EUR (brutto) 3. Preis: 11 000 EUR (brutto) Anerkennungen insgesamt 10 000 EUR (brutto). Die Preise und Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts möglich. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der teilnehmenden Büros gegenüber der Ausloberin für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Martin Halfmann, Architekt Köln
Thomas Krey, Bezirksbürgermeister Osterfeld
Sabine Lauxen, Beigeordnete Stadt Oberhausen
Christof Nellehsen, Architekt Duisburg
Silvia Schellenberg-Thaut, Architektin Leipzig
Hartmut Schmidt, Geschäftsführer OGM
Daniel Schranz, Oberbürgermeister Stadt Oberhausen
Prof. Oskar Spital-Frenking, Architekt Lüdinghausen
Vertreter von SJD-Die Falken (angefragt)
Ben Dratz, Architekt Oberhausen (stellv. Preisrichter)
Frederik Jaspert, Architekt Köln (stellv. Preisrichter)
Horst Kalthoff, Geschäftsführer OGM (stellv. Preisrichter)
Rainer Mollerus, Amtsleiter Stadtplanung Stadt Oberhausen (stellv. Preisrichter)
Apostolos Tsalastras, Erster Beigeordneter Stadt Oberhausen (stellv. Preisrichter, angefragt)
Hermann Wischermann, stellvertretender Bezirksbürgermeister Osterfeld (stellv. Preisrichter)
Dr. Gregor Weibels-Balthaus, Stellv. Schulleiter GS Osterfeld (stellv. Preisrichter, angefragt)
NN, Fachpreisrichter (angefragt)
NN, Fachpreisrichter (angefragt)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
: Der ungekürzte Bekanntmachungstext liegt den abzurufenden Unterlagen unter www.vergabe.metropoleruhr.de bei. Die Beantwortung von Fragen bzgl. dieser Bekanntmachung erfolgt ebenso über diese Plattform. Vorgesehener Zeitplan (Änderungen möglich). Ende Bewerbungsfrist 7.5.2018, 12.00 (Posteingang). Auswahl der Teilnehmer 16.5.2018. Teilnahmebestätigung bis 23.5.2018. Freischaltung der. Auslobungsunterlagen 24.5.2018. Kolloquium 13.6.2018. Abgabe Wettbewerbsunterlagen 2.8.2018 (Poststempel bzw. bis 16.00 beim betreuenden Büro). Abgabe Modelle 16.8.2018 (Poststempel bzw. bis 16.00 beim betreuenden Büro). Preisgericht 19.9.2018. Stellung eines Förderantrages Dezember 2018. Erwarteter Zeitpunkt. Einer möglichen Bewilligung Herbst 2019. Beauftragung/Zuschlagserteilung anschließend, in Abhängigkeit des vorstehend genannten Realisierungsvorbehalts. (Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.). Die Ausloberin beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien einem der Preisträger die weitere Bearbeitung der Aufgabe (gem. § 8 (2) RPW) mindestens bis Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) zu übertragen, — sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, — soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll, — sobald die Finanzierung des Bauvorhabens gesichert ist. Realisierungsvorbehalt: Die Ausloberin weist ausdrücklich darauf hin, dass die Finanzierung des Bauvorhabens noch nicht gesichert ist. Mit dem Wettbewerbsergebnis soll im Dezember 2018 ein Förderantrag im Rahmen der Städtebauförderung bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden. Die weitere Planung und Realisierung des Bauvorhabens wird nur bei einer weitergehend erforderlichen ortspolitischen Beschlusslage und einer positiven Förderzusage erfolgen. Ein entsprechender Vorbehalt gilt demnach auch für ein aus diesem Wettbewerbsverfahren potentiell resultierendes Auftragsversprechen. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden die durch den Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Teilbereiche bearbeitet, so erfolgt eine Anrechnung in einem angemessenen Verhältnis. Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt ab Leistungsphase 2, da die für die Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) zu erbringenden Leistungen durch die Auslobungsunterlagen als abgegolten gelten. Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich mit der Teilnahme am Wettbewerbsverfahren, im Falle der Beauftragung die zuvor genannten Leistungen zu erbringen.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Düsseldorf
Am Bonneshof 35
Düsseldorf
40474
Deutschland
Telefon: +49 211475-3053
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de
Fax: +49 211475-3989Internet-Adresse:www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Düsseldorf
Am Bonneshof 35
Düsseldorf
40474
Deutschland
Telefon: +49 211475-3053
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de
Fax: +49 211475-3989Internet-Adresse:www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB). Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Düsseldorf
Am Bonneshof 35
Düsseldorf
40474
Deutschland
Telefon: +49 211475-3053
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de
Fax: +49 211475-3989Internet-Adresse:www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/04/2018