- wa-ID
- wa-2036653
- Tag der Veröffentlichung
- 07.08.2023
- Aktualisiert am
- 28.03.2024
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Architekt*innen in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen
- Beteiligung
- 16 Arbeiten
- Auslober
- Gemeinde Gräfelfing
- Koordination
- Landherr und Wehrhahn Architektenpartnerschaft mbB, München
- Bewerbungsschluss
- 11.09.2023 09:00
- Abgabetermin Pläne
- 24.01.2024
- Abgabetermin Modell
- 07.02.2024
- Preisgerichtssitzung
- 14.03.2024
- Ausstellung
- 21.03.-11.04.2024
Nicht offener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren / Einladungswettbewerb
Wettbewerbsaufgabe
Der Gemeinderat Gräfelfing hat beschlossen, dass auf dem Gelände der Alten Brauakademie (ehemaliges Doemens Areal) bezahlbarer Wohnraum realisiert werden soll und hat auf der Grundlage einer städtebaulichen Untersuchung zur Entwicklung des Grundstücks Stefanusstraße 8 einen Bebauungsplan aufgestellt. Dieser ermöglicht eine nachhaltige Weiterverwendung der bestehenden Bausubstanz des Schulungsgebäudes und den vollständigen Erhalt und Schutz der bestehenden Bäume, sowie eine Entsiegelung von Flächen. Realisiert sollen insgesamt 3.300 m² Geschossfläche auf 1.300 m² Grundfläche.
Um auf dem Areal der ehemaligen Brauakademie ein gemeinschaftsorientiertes Wohnprojekt umzusetzen wird das Grundstück an die Gemeindebau Gräfelfing GmbH vergeben mit der Maßgabe einer Kooperation mit der bestehenden Interessengemeinschaft Alte Brauakademie Gräfelfing e.V. einzugehen.
Für die Realisierung hat die Interessengemeinschaft Alte Brauakademie Gräfelfing e.V. folgendes Leitbild formuliert:
„Wir leben in einer Zeit der zunehmenden Vereinzelung und in einer Zeit der Notwendigkeit zum bewussten Umgang mit unseren Ressourcen. Wir wollen deshalb in unserer Gemeinde einen auch nach außen wirkenden Ort einer modernen „Dorfgemeinschaft“ mit generationenübergreifendem Leben schaffen.
Wohngemeinschaften für Auszubildende, Raum für Familien in der Gründungsphase, Cluster-Wohnen für Jung und Alt, altersgerechte Apartments, Wohnen gegen Hilfe, eine Bürgerwerkstatt sowie gegenseitige Unterstützung und Spaß an der Gemeinschaft sind unsere Ziele. Wir wollen dadurch einen Beitrag leisten und ein Vorbild sein für zukunftsorientierte Wohnformen und den Zusammenhalt in Gräfelfing.
Ziel ist die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, insbesondere auch für die ortsansässige Bevölkerung. Die Bewohnerschaft soll gemischt sein, hinsichtlich Haushaltsgrößen, Alter und Einkommenssituation. Grundlage einer heterogenen Struktur der Bewohnenden ist unter anderem das Angebot unterschiedlicher Wohnungsgrößen und -zuschnitte. Flexible bauliche Strukturen bieten die Möglichkeit, den Wohnraum an sich ändernde Lebenssituationen und -phasen anzupassen und somit in den Gebäuden ein Wohnen in allen Lebensphasen zu ermöglichen.“
Fachpreisrichter*innen
Ina Laux, Architektin und Stadtplanerin, LAUX Architekten GmbH, München (Vorsitz)
Tobias de la Ossa, delaossa architekten gmbH, Architekt und Stadtplaner, München
Benedikt Sunder-Plassmann, Architekt und Stadtplaner, Sunder-Plassmann Architekten Stadtplaner BDA GmbH, Utting
Andreas Müsseler, Architekt, dreisterneplus GmbH, München
Maria Auböck, Landschaftsarchitektin, Wien
Sachpreisrichter*innen
Peter Köstler, 1. Bürgermeister der Gemeinde Gräfelfing
Till Reichert, Geschäftsführer der Gemeindebau Gräfelfing GmbH
Mathias Pollok, Vertreter des Gemeinderats Gräfelfing
Patricia Young-Balik, Vorsitzende der Interessengemeinschaft Alte Brauakademie Gräfelfing e.V.
Jan Hausen, Vertreter der Anwohnenden
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin, dem*der Verfasser*in der mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit die weiteren Planungsleistungen zu übertragen. Bei der weiteren Bearbeitung sind die Anmerkungen des Preisgerichts zu berücksichtigen.
Ausstellung
Die Wettbewerbsarbeiten werden von Donnerstag, 21.03. bis einschließlich Donnerstag, 11.04.2024 öffentlich ausgestellt.
Ausstellungseröffnung ist am Mittwoch, den 20.03.2024 um 17:00 Uhr.
Öffnungszeiten
Dienstag, Donnerstag, Freitag: 11:00 – 19:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 – 19:00 Uhr
Samstag: 11:00 – 14:30 Uhr
Ort
Foyer der Gemeindebücherei,
Stefanusstraße 8, 82166 Gräfelfing
Deutschland-Gräfelfing: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2023/S 150-479257
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Ruffiniallee 2
Ort: Gräfelfing
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82166
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle Gemeinde Gräfelfing
E-Mail: vergabe@graefelfing.bayern.de
Telefon: +49 8985821069
Fax: +49 8985829969
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.graefelfing.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nachnutzung Alte Brauakademie für den Wohnungsbau, Gräfelfing
Der Gemeinderat Gräfelfing hat beschlossen, dass auf dem Gelände der Alten Brauakademie (ehemaliges Doemens Areal) bezahlbarer Wohnraum realisiert werden soll und hat auf der Grundlage einer städtebaulichen Untersuchung zur Entwicklung des Grundstücks Stefanusstraße 8 einen Bebauungsplan aufgestellt. Dieser ermöglicht eine nachhaltige Weiterverwendung der bestehenden Bausubstanz des Schulungsgebäudes und den vollständigen Erhalt und Schutz der bestehenden Bäume, sowie eine Entsiegelung von Flächen. Realisiert sollen insgesamt 3.300 m² Geschossfläche auf 1.300 m² Grundfläche.
Um auf dem Areal der ehemaligen Brauakademie ein gemeinschaftsorientiertes Wohnprojekt umzusetzen wird das Grundstück an die Gemeindebau Gräfelfing GmbH vergeben mit der Maßgabe einer Kooperation mit der bestehenden Interessengemeinschaft Alte Brauakademie Gräfelfing e.V. einzugehen.
Für die Realisierung hat die Interessengemeinschaft Alte Brauakademie Gräfelfing e.V. folgendes Leitbild formuliert:
„Wir leben in einer Zeit der zunehmenden Vereinzelung und in einer Zeit der Notwendigkeit zum bewussten Umgang mit unseren Ressourcen. Wir wollen deshalb in unserer Gemeinde einen auch nach außen wirkenden Ort einer modernen „Dorfgemeinschaft“ mit generationenübergreifendem Leben schaffen.
Wohngemeinschaften für Auszubildende, Raum für Familien in der Gründungsphase, Cluster-Wohnen für Jung und Alt, altersgerechte Apartments, Wohnen gegen Hilfe, eine Bürgerwerkstatt sowie gegenseitige Unterstützung und Spaß an der Gemeinschaft sind unsere Ziele. Wir wollen dadurch einen Beitrag leisten und ein Vorbild sein für zukunftsorientierte Wohnformen und den Zusammenhalt in Gräfelfing.
Ziel ist die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, insbesondere auch für die ortsansässige Bevölkerung. Die Bewohnerschaft soll gemischt sein, hinsichtlich Haushaltsgrößen, Alter und Einkommenssituation. Grundlage einer heterogenen Struktur der Bewohnenden ist unter anderem das Angebot unterschiedlicher Wohnungsgrößen und -zuschnitte. Flexible bauliche Strukturen bieten die Möglichkeit, den Wohnraum an sich ändernde Lebenssituationen und -phasen anzupassen und somit in den Gebäuden ein Wohnen in allen Lebensphasen zu ermöglichen.“
Für den Wettbewerb sind folgende Termine vorgesehen: Versand der Unterlagen an die ausgewählten Teilnehmer: Ende September 2023, Rückfragenbeantwortung bis: Mitte November 2023, Abgabe Wettbewerbsarbeiten: Ende Januar 2024.
Auftragsgegenstand sind die Objektplanung Gebäude gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 1 und die Objektplanung Freianlagen gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 2, jeweils mindestens die Leistungsphasen 1-5. Die Gemeindebau Gräfelfing GmbH als Kooperationspartnerin der Ausloberin beabsichtigt optional Planungsleistungen für die Leistungsphasen 6-9 stufenweise zu vergeben. Ein Anspruch auf die Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht.
Die Beauftragung erfolgt jeweils stufenweise. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet die Auftraggeberin im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung kann kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen und keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden.
Es werden gesonderte Verträge über die Leistungen der Objektplanung Gebäude einerseits und über die Leistungen der Objektplanung Freianlagen andererseits geschlossen. Handelt es sich beim Preisträger um einen Zusammenschluss aus Architekturbüro und Landschaftsarchitekturbüro, müssen diese auch als Bietergemeinschaft am Verhandlungsverfahren teilnehmen. Der jeweilige Vertrag wird aber nur mit dem für die jeweilige Planungsdisziplin zuständigen Mitglied geschlossen (keine Arbeitsgemeinschaft/gesamtschuldnerische Haftung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das Verfahren wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) mit 18 Teilnehmern, von denen 6 gesetzt werden, durchgeführt. Die gesetzten Teilnehmer müssen die an die Bewerber gestellten Anforderungen und Kriterien ebenfalls erfüllen.
Informationen zur Teilnahmeberechtigung:
Gegenstand des Wettbewerbs sind die Gebäude- und Freianlagenplanung. Für die Teilnahme am Wettbewerb bewerben sich Architekten. Erst nach Abschluss des Auswahlverfahrens müssen die zum Wettbewerb zugelassenen Architekten einen Landschaftsarchitekten auswählen, mit dem sie für die Bearbeitung des Wettbewerbs zusammenarbeiten. Die Zusammenarbeit ist zwingend. Ebenfalls zugelassen sind Einzelbewerber, die beide Objektplanungen abdecken können.
Die Bewerber/Teilnehmer haben die Teilnahmeberechtigung nach §§ 6, 79 Abs. 2 VgV (Vermeidung von Interessenkonflikten) und nach RPW 2013 § 4 Abs. 2 (Teilnahmehindernisse) eigenverantwortlich zu prüfen. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge erfüllt sein.
Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, die einen Projektverantwortlichen benennen, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ befugt ist. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht und im Auftragsfall die Vorgaben des Art. 2 BauKaG erfüllt sind.
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag die von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage „Erklärung Bewerbergemeinschaft“) abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Informationen zur Auswahl der Teilnehmer:
Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist der Nachweis eines in den Leistungsphasen 2-5 bearbeiteten Referenzprojekts der Objektplanung Gebäude mit Herstellungskosten (KGr. 300 + 400 nach DIN 276, netto) von mindestens 4 000 000 EUR. Das Referenzprojekt muss mindestens der Honorarzone III zugeordnet sein. Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die Bearbeitung der Leistungsphase 5 im Jahr 2013 oder später erfolgt ist und diese bis zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung abgeschlossen wurde. Es werden alle Referenzprojekte gewertet, deren Urheberschaft und/oder Projektbearbeitung (Projektverantwortung/Projektleitung) den sich bewerbenden Personen zuzurechnen ist. Ist die Projektbearbeitung in einem anderen Büro erfolgt, ist für die Bewertung eine Bestätigung des beauftragten Büros über eine verantwortliche Bearbeitung als Projektleiter für die sich bewerbende Person erforderlich und der Bewerbung beizulegen. Der Nachweis kann auch durch mehrere Bauvorhaben mit Herstellungskosten von jeweils mindestens 4 000 000 EUR erbracht werden, bei denen in Summe die Leistungsphasen 2-5 bearbeitet wurden.
Unter den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, wird die Auswahl per Los getroffen.
Siehe III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer.
Abschnitt IV: Verfahren
▪ Qualität der städtebaulichen Struktur und Gestalt
▪ Qualität, Gestalt und Funktionalität der Bebauung
▪ Qualität, Gestalt und Funktionalität der Grün- und Freiräume
▪ Funktionalität der inneren und äußeren Erschließung
▪ Wirtschaftlichkeit
▪ Nachhaltigkeit und Energieeffizienz
Die voraussichtliche Wettbewerbssumme beträgt 75 000 EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Angaben für die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb:
a) Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und zum Verfahren sind über die unter I.3) genannte Vergabeplattform bis einschließlich 05.09.2023 einzureichen. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich auf der genannten Vergabeplattform eingestellt, ebenso etwaige Änderungen der Bewerbungsunterlagen. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
b) Als Bewerbung sind der Teilnahmeantrag und das Formblatt „Referenz Objektplanung Gebäude“ sowie ggf. (falls zutreffend) die Formblätter „Erklärung Bewerbergemeinschaft derselben Fachrichtung“, „Eignungsleihe“ mit „Verpflichtungserklärung“ elektronisch über die unter I.3) genannte Vergabeplattform einzureichen. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für die Bewerbung nicht erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungen bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
2. Angaben zum Verhandlungsverfahren nach VgV (nach dem Wettbewerb)
Weitere Beauftragung und vertragliche Regelungen:
Die Auftraggeberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger mit den weiteren Planungsleistungen beauftragen. Hierzu wird mit allen Preisträgern ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt. Grundlage für die Beauftragung wird das Vertragsmuster der Auftraggeberin.
Ausschlussgründe:
Voraussetzung für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Eignungskriterien:
Der Auftrag kann nur an Preisträger vergeben werden, die folgende Eignungskriterien in Form von Mindestanforderungen erfüllen.
a) Nachweis der beruflichen Befähigung des im Teilnahmeantrag genannten Projektverantwortlichen entsprechend der unter III.1.10) dieser Bekanntmachung formulierten Bestimmungen,
b) Bauvorhaben vergleichbarer Größe: Nachzuweisen ist ein Referenzprojekt der Objektplanung Gebäude mit folgenden Mindestvoraussetzungen:
- LPH 6-8 bearbeitet,
- Herstellungskosten (KGr. 300 + 400 nach DIN 276, netto) 4 000 000 EUR,
- Honorarzone III,
- Bearbeitung der Leistungsphase 8 im Jahr 2013 oder später und diese bis zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung abgeschlossen,
- Urheberschaft und/oder Projektbearbeitung (Projektverantwortung/Projektleitung) ist den sich bewerbenden Personen zuzurechnen.
c) Berufshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3 000 000 EUR und für Sachschäden von 1 500 000 EUR bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines entsprechenden Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Unteraufträge:
Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages bzw. für den Nachweis der Leistungsfähigkeit der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, die vergeben werden sollen, zu benennen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmen ist auf Anforderung einzureichen.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.