- Dokumentation des Wettbewerbs
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Veröffentlicht als:
- Dokumentation
- wa-ID
- wa-2029315
- Tag der Veröffentlichung
- 26.06.2020
- Aktualisiert am
- 25.02.2021
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EWG
- Teilnehmer
- Arbeitsgemeinschaften aus Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen
- Beteiligung
- 8 Arbeiten
- Auslober
- GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München GmbH
- Koordination
- HOE Architects Hermann · Öttl · PartmbB, München
- Bewerbungsschluss
- 24.07.2020 12:00
- Abgabetermin Pläne
- 17.11.2020
- Abgabetermin Modell
- 24.11.2020
- Preisgerichtssitzung
- 11.12.2020
Verfahrensart
Nicht offener Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil mit vorgeschaltetem EWR-offenen Bewerbungsverfahren zur Auslosung von 6 Teilnehmer*innen sowie 2 Zuladungen und einem ansc
Wettbewerbsaufgabe
Mit der Neuplanung eines Ladenzentrums, der Aufwertung des Außenbereichs und des öffentlichen Raums in der Wiesentfelser Straße soll in Neuaubing (im Westen Münchens an der Grenze zum Stadtteil Freiham wa-ID: wa-2012026 und wa-ID: wa-2023824) die Aufenthaltsqualität gesteigert werden. Um den Standort langfristig für die Quartiersbewohner*innen zu sichern, plant die GWG München, den Abbruch und die bauliche Neuordnung des Nahbereichszentrums.
Der Wettbewerb zum neuen Nahversorgungszentrum mit Wohnen (Realisierungswettbewerb) soll einhergehen mit einem freiraumplanerischen Bearbeitungsteil (städtebaulicher Ideenteil 1,9 ha), welcher den Platz zwischen Kirche, öffentlicher Grünfläche und Schule integriert.
Ziel des Ideenteils ist dabei, konzeptionelle Lösungen zum weiteren Umfeld des Nahversorgungszentrums zu bekommen. Dies ist umsomehr geboten, als dass mit der Neubebauung der Vorplatz eine wichtige Rolle auch als freiräumlicher Aktionsbereich im Zusammenhang mit dem Nahversorgungszentrum spielen wird. Dessen Grundstück wird vornehmlich zur Wiesentfelser Straße eine Platzfläche ausbilden, die mit dem Gegenüber korrespondieren wird.
Der Realisierungsteil umfasst den Abbruch und Neubau des Nahversorgungszentrums samt direkt angrenzender Freiflächen. Auf der etwa 8.790 m2 großen Grundstücksfläche sollen mehrere Funktionseinheiten der GWG realisiert werden. Dies beinhaltet ein Ladenzentrum für Handel, soziale Dienstleistungen, ein Familien- und Kindertageszentrum sowie Wohnungsbau.
Eine durchschnittliche Wohnungsgröße von 63 m2 wird angestrebt. Die Anzahl der neu zu errichtenden Wohnungen beträgt ca. 48. Davon werden ca. 33% in einkommensorientierte Förderung (EOF), 16 WE, und ca. 67% als freifinanzierter Wohnungsbau errichtet, 32 WE.
Das SOS-Kinderdorf München, Familien- und Kindertageszentrum ist mit einer Geschossfläche von ca. 1.900 m2 und einer Freifläche im Außenbereich von ca. 555 m2 in geeigneter Form zu situieren.
Das Kindertageszentrum ist Kindertagesstätte, Kinderkrippe, Kindergarten und Hort in einem.
Competition assignment
A shopping centre and outdoor area shall be redesigned in Neuaubing (near Freiham wa-ID: wa-2012026 and wa-ID: wa-2023824). The new shopping centre with living (realisation part) shall be combined with open space planning on 1,9 ha (ideas part). The centre’s new forecourt shall become an inviting public space. The GWG Munich is planning the demolition of the old shopping centre and the development of the new centre with functional units on 8.790 m2, such as retail, social services, a daycare centre and housing (48 apartments with 63 m2). 1.900 m2 are reserved for the SOS Children's Village and the daycare centre with 555 m2 open space.
Fachpreisrichter*innen/Jury
Prof. Dr. Thomas Jocher, München (Vors.)
Gerda Peter, GWG München
Prof. Dr. Matthias Castorph, München
Christian Metzner, Regierung v. Oberbayern
Petra Stautner, München
Kerstin Oertel, Referat für Stadtplanung u. Bauordnung, München
Christian Bodensteiner, München
Sachpreisrichter*innen
Christian Amlong, GWG München
Bernd Schreyer, Stadtrat München
Christian Müller, Stadtrat München
Sebastian Kriesel, Bezirksausschuss 22
Hanns-Martin Römisch, Erzbischöfliches
Ordinariat München-Freising
Winfried Kaum, Stadträtin München
Preisgerichtsempfehlung
Das Preisgericht empfiehlt den 1. Preis zur Ausführung.
Ausstellung
Die Entwürfe aller am Realisierungswettbewerb beteiligten Architektur-
und Landschaftsarchitekturbüros können besichtigt werden unter:
www.gwg-muenchen.de/bauen/wettbewerbe/wiesentfelser-strasse-1/wettbewerbsbeitrage
Nicht offener Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil mit vorgeschaltetem EWR-offenen Bewerbungsverfahren zur Auslosung von 6 Teilnehmer*innen sowie 2 Zuladungen und einem ansc
Wettbewerbsaufgabe
Mit der Neuplanung eines Ladenzentrums, der Aufwertung des Außenbereichs und des öffentlichen Raums in der Wiesentfelser Straße soll in Neuaubing (im Westen Münchens an der Grenze zum Stadtteil Freiham wa-ID: wa-2012026 und wa-ID: wa-2023824) die Aufenthaltsqualität gesteigert werden. Um den Standort langfristig für die Quartiersbewohner*innen zu sichern, plant die GWG München, den Abbruch und die bauliche Neuordnung des Nahbereichszentrums.
Der Wettbewerb zum neuen Nahversorgungszentrum mit Wohnen (Realisierungswettbewerb) soll einhergehen mit einem freiraumplanerischen Bearbeitungsteil (städtebaulicher Ideenteil 1,9 ha), welcher den Platz zwischen Kirche, öffentlicher Grünfläche und Schule integriert.
Ziel des Ideenteils ist dabei, konzeptionelle Lösungen zum weiteren Umfeld des Nahversorgungszentrums zu bekommen. Dies ist umsomehr geboten, als dass mit der Neubebauung der Vorplatz eine wichtige Rolle auch als freiräumlicher Aktionsbereich im Zusammenhang mit dem Nahversorgungszentrum spielen wird. Dessen Grundstück wird vornehmlich zur Wiesentfelser Straße eine Platzfläche ausbilden, die mit dem Gegenüber korrespondieren wird.
Der Realisierungsteil umfasst den Abbruch und Neubau des Nahversorgungszentrums samt direkt angrenzender Freiflächen. Auf der etwa 8.790 m2 großen Grundstücksfläche sollen mehrere Funktionseinheiten der GWG realisiert werden. Dies beinhaltet ein Ladenzentrum für Handel, soziale Dienstleistungen, ein Familien- und Kindertageszentrum sowie Wohnungsbau.
Eine durchschnittliche Wohnungsgröße von 63 m2 wird angestrebt. Die Anzahl der neu zu errichtenden Wohnungen beträgt ca. 48. Davon werden ca. 33% in einkommensorientierte Förderung (EOF), 16 WE, und ca. 67% als freifinanzierter Wohnungsbau errichtet, 32 WE.
Das SOS-Kinderdorf München, Familien- und Kindertageszentrum ist mit einer Geschossfläche von ca. 1.900 m2 und einer Freifläche im Außenbereich von ca. 555 m2 in geeigneter Form zu situieren.
Das Kindertageszentrum ist Kindertagesstätte, Kinderkrippe, Kindergarten und Hort in einem.
Competition assignment
A shopping centre and outdoor area shall be redesigned in Neuaubing (near Freiham wa-ID: wa-2012026 and wa-ID: wa-2023824). The new shopping centre with living (realisation part) shall be combined with open space planning on 1,9 ha (ideas part). The centre’s new forecourt shall become an inviting public space. The GWG Munich is planning the demolition of the old shopping centre and the development of the new centre with functional units on 8.790 m2, such as retail, social services, a daycare centre and housing (48 apartments with 63 m2). 1.900 m2 are reserved for the SOS Children's Village and the daycare centre with 555 m2 open space.
Fachpreisrichter*innen/Jury
Prof. Dr. Thomas Jocher, München (Vors.)
Gerda Peter, GWG München
Prof. Dr. Matthias Castorph, München
Christian Metzner, Regierung v. Oberbayern
Petra Stautner, München
Kerstin Oertel, Referat für Stadtplanung u. Bauordnung, München
Christian Bodensteiner, München
Sachpreisrichter*innen
Christian Amlong, GWG München
Bernd Schreyer, Stadtrat München
Christian Müller, Stadtrat München
Sebastian Kriesel, Bezirksausschuss 22
Hanns-Martin Römisch, Erzbischöfliches
Ordinariat München-Freising
Winfried Kaum, Stadträtin München
Preisgerichtsempfehlung
Das Preisgericht empfiehlt den 1. Preis zur Ausführung.
Ausstellung
Die Entwürfe aller am Realisierungswettbewerb beteiligten Architektur-
und Landschaftsarchitekturbüros können besichtigt werden unter:
www.gwg-muenchen.de/bauen/wettbewerbe/wiesentfelser-strasse-1/wettbewerbsbeitrage
26/06/2020 S122 Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren
Deutschland-München: Architekturentwurf
2020/S 122-299988
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH
Postanschrift: Heimeranstr. 31
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@gwg-muenchen.de
Telefon: +49 89-55114-220
Fax: +49 89-55114-315Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: my.vergabe.bayern.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/193385
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: my.vergabe.bayern.de
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Realisierungswettbewerb Paragraph 33 ff HOAI, Lph.2-5, Neubau eines Ladenzentrum mit Wohnbebauung und Familienzentrum Wiesentfelserstrasse in München - Neuaubing
Referenznummer der Bekanntmachung: 7028-02-pen
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71220000 Architekturentwurf
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
71420000 Landschaftsgestaltung
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Das Wettbewerbsgelände befindet sich in Neuaubing im Westen der Landeshauptstadt München an der Grenze zum Stadtteil Freiham. Die Wettbewerbsaufgabe besteht aus einem städtebaulichen Ideen- und einem Realisierungsteil. Der Ideenwettbewerb hat eine Fläche von ca. 1,9 ha, dazu gehört ein Teil des Straßenraums der Wiesentfelserstr, eine Freifläche der LHM sowie das Grundstück um die Pfarrgemeinde St. Markus. Der Realisierungsteil umfasst den Abbruch und Neubau des Nahversorgungszentrums samt direkt angrenzender Freiflächen. Auf der etwa 8 790 m2 großen Grundstücksfläche sollen mehrere Funktionseinheiten der GWG realisiert werden. Der Neubau eines Ladenzentrums mit einer GF von ca. 3 340 m2, div. soziale Dienstleistungen mit ca. 1 000 m2, ein Familienzentrum und Kita mit ca. 1 450 m2 und ein Mix aus geförderten Wohnungsbau (EOF) sowie freifinanzierten Wohnungsbau von ca. 4 000 m2 ist zu planen. Mit der Neuordnung des Ladenzentrums und der Aufwertung des Außenbereichs sowie des öffentlichen Raums in der Wiesentfelser Straße soll die Aufenthaltsqualität gesteigert sowie die Nachhaltigkeit und Attraktivität des Stadtteils auch im Sinne der städtischen Zielsetzungen langfristig gesichert werden.
Im Anschluss an den Wettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren gemäß § 17 VgV durchgeführt. Die Wichtung des Wettbewerbsergebnisses wird 45 % betragen zzgl. 5 % für die Überarbeitungsbereitschaft hinsichtlich den Empfehlungen aus dem Preisgerichtsprotokoll.
Die Ausloberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einem der Preisträger für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfes die notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen; dies sind für die Architektenleistungen (Objektplanung) LPH 2-5 gem. HOAI
§ 34 sowie für die Leistungen für Freianlagenplanung die LPH 2-5 gem. HOAI § 39. Die Beauftragung der genannten Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Es ist beabsichtigt, die weiteren Planungen unmittelbar nach Auftragserteilung zu beginnen.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Aus den eingegangen Bewerbungen erfolgt die Auswahl von 6 Teilnehmer über ein Auswahlverfahren, zusätzlich werden 2 Teilnehmer gesetzt. Erfüllen mehrere Bewerbungen die Anforderungen gleichermaßen, behält sich die Ausloberin die Auswahl durch Los vor. Diese findet unter juristischer Aufsicht statt.
— Einzureichende Bewerbungsunterlagen zur Teilnahme am Wettbewerb:
Zur Bewerbung ist zwingend das ausschließl. auf der unter I.3. genannten Webseite veröffentlichte Bewerbungsformblatt zu verwenden. Formlose Bewerbungen führen zum Ausschluss. Geforderte Nachweise sind ausschließlich in deutscher Sprache u. ggf. in beglaubigter Übersetzung in Kopie der Bewerbung beizulegen.
Folgende Unterlagen sind mit der Bewerbung einzureichen:
a) Bewerbungsformblatt, vollständig ausgefüllt u. rechtsverbindlich unterschrieben. Folgende Erklärungen müssen durch vollständiges Ausfüllen des Bewerbungsformblattes abgegeben werden:
— Erklärung zum rechtlichen Status;
— Erklärung, dass die Teilnehmenden entsprechend der Bekanntmachung teilnahmeberechtigt sind;
— Erklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 79 Absatz 2 VgV vorliegt;
— Erklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 6 VgV vorliegt;
— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen;
— Erklärung, dass kein über die Planungsleistungen hinausgehendes wirtschaftliches Interesse an der Wettbewerbsaufgabe besteht;
— Erklärung, dass keine Teilnahmehindernisse gemäß § 4 (2) RPW vorliegen.
b) Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung z. B. Mitgliedsbescheinigung einer Architekten-/Ingenieurkammer,
c) Nachweis jeweils eines Referenzprojekts, das mindestens folgende Kriterien erfüllt:
— mind. Honorarzone III gem. HOAI 2013 bei Architekten/Landschaftsarchitekten;
— erbrachter Leistungsumfang mind. LPH 2-5 gem. HOAI 2013;
— das Referenzprojekt muss zum Zeitpunkt der Bekanntmachung fertiggestellt sein;
— das Referenzprojekt muss nach dem 1.6.2010 fertiggestellt sein.
Darstellung des Referenzprojektes (maximal 3 Projekte) jeweils auf 1 Seite DIN A3; Darstellung mit Fotos, Grundrissen, Ansichten usw.
Als Referenzprojekte sind Leistungen für Gebäude im Sinne von § 34 Abs. 1 HOAI zulässig.
Die Urheberschaft oder die Projektbearbeitung (Projektverantwortung/Projektleitung) des jeweiligen Referenzprojektes muss den sich bewerbenden Personen zuzurechnen sein.
Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt; zusätzliche Angaben und Bewerbungsleistungen sind nicht zulässig.
Eine pauschale Bewerbung, die nicht den hier angegebenen geforderten Nachweisen entspricht, wird nicht anerkannt.
Bewerbungen sind ausschließlich elektronisch auf der unter I.3. genannten Webseite einzureichen.
Im Anschluss an den Wettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV durchgeführt.
a) Eignungskriterien: Hinsichtlich der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen u. beruflichen Leistungsfähigkeit sind jeweils folgende Eignungskriterien von den Preisträgern zur Angebotsabgabe zu erfüllen:
— jeweils jährlicher Mindestumsatz in den letzten Jahren von im Mittel 500 000 EUR netto von Architekten sowie je 100 000 EUR netto bei Landschaftsarchitekten,
— Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber schließt eine projektbezogene kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung ab.
Die anteilige Prämie für die Leistungen des Unternehmens (Auftragnehmer) einschließlich Versicherungssteuer ist vom Unternehmen (Auftragnehmer) zu tragen und beläuft sich auf 0,5 % der Bruttohonorarsumme des Unternehmens.
Sie wird gegen den Schlusszahlungsanspruch des Unternehmens aufgerechnet.
b) Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung werden den Preisträgern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Architektin/Architekt und Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt (gemäß Art. 62a Abs.1. Nr. 1 BayBO)mit Eintragung in die Liste der Architekten/Landschaftsarchitekten.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 8
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
steidle architekten Gesellschaft von Architekten und Stadtplanern mbH München, mahl gebhard konzepte Landschaftsarchitekten Stadtplaner Part mbB
Haack + Höpfner Architekten und Stadtplaner PartG mbB München, Keller Damm Kollegen GmbH Landschaftsarchitekten Stadtplaner München
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
— Städtebau;
— Gestaltung;
— Funktionalität;
— Nutzungsqualität der Grundrisse;
— Erschließung;
— Grün- und Freiraumplanung;
— Wirtschaftlichkeit;
— Baurecht und technische Anforderungen;
— Die Reihenfolge der Kriterien stellt dabei keine Hierarchie in der Gewichtung dar.
Die angegebenen Kriterien können vom Preisgericht differenziert und gewichtet werden und werden in der Wettbewerbsauslobung endgültig festgelegt.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/07/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 12/08/2020
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die voraussichtliche Gesamtsumme der Preise und Aufwandsentschädigungen beträgt 142 000 EUR zzgl. MwSt (Wettbewerbssumme).
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
An die Teilnehmenden, die einen prüffähigen Wettbewerbsbeitrag einreichen, der im Wesentlichen den Vorgaben der Auslobung entspricht, wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von insgesamt 72 000 EUR netto ausgezahlt; kalkuliert auf der Basis von 8 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sind das 9 000 EUR netto je Teilnehmerin/Teilnehmer. Für die Preisgelder werden 70 000 EUR netto ausgezahlt
Die voraussichtliche Aufteilung der Preise ist:
— 1. Preis 29 000 EUR;
— 2. Preis 23 000 EUR und
— 3. Preis 18 000 EUR.
Die Mehrwertsteuer wird den steuerpflichtigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern anteilig zusätzlich vergütet. Das Preisgericht ist berechtigt, die Wettbewerbssumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Kosten für die Bewerbung werden nicht erstattet. Im Falle der weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb erbrachte Leistungen der Wettbewerbsteilnehmerin/ des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Fachpreisrichter/innen
Prof. Elisabeth Merk, Stadtbaurätin
Gerda Peter, Architektin, Geschäftsführerin der GWG
Christian Metzner, Baudirektor, Regierung von Oberbayern
Petra Stautner, Landschaftsarchitektin/Stadtplanerin
Prof. Dr. Ing. Matthias Castorph, Architekt/Stadtplaner
Prof. Dr. Rudolf Hierl, Architekt
Prof. Dr. Ing. Thomas Jocher, Architekt
Sachpreisrichter/innen
Christian Amlong, Sprecher der Geschäftsführung, GWG
Hanns-Martin Römisch, Architekt, Erzbischöfliches Ordinariat
N.N., Mitglied des Stadtrats, Stadtrats-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/RL
Heike Kainz, Mitglied des Stadtrats, Stadtrats-Fraktion CSU
Christian Müller, Mitglied des Stadtrats, Stadtrats-Fraktion SPD/Volt
Sebastian Kriesel, 1. Vorsitzender des Bezirksausschusses 22
Ständig anwesende stellvertretende Fachpreisrichter/innen
Kerstin Oertel, Architektin, Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Stefanie Noack, Architektin, Prokuristin der GWG
Ständig anwesender stellvertretender Sachpreisrichter
Armin Hagen, Abteilungsleiter GWG
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
— Fragen zur Bekanntmachung sowie zum Verfahren insgesamt können ausschließlich über die unter I.3. benannte Online-Plattform bis spätestens 15.7.2020, 15.00 Uhr gestellt werden. Die Fragen und Antworten werden jeweils zeitnah auf der Webseite veröffentlicht.
Über mögliche Änderungen dieser Bekanntmachung, die im EU-Amtsblatt bekanntgegeben werden, müssen sich die Bewerberinnen und Bewerber selbständig informieren;
— Zulassungsbereich: Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA);
— Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige;
— natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architektin/Architekt bzw. Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt befugt sind. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/in bzw.
Landschaftsarchitekt/in, wer über ein Diplom,
Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach Richtlinie 2005/36/EG (Abschnitt 8. Architekt, Art. 46 – 49) bzw. Dienstleistungsrichtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist,
— juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Die bevollmächtigte Vertreterin/der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person oder die verantwortliche Verfasserin/der verantwortliche Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen, Bewerbergemeinschaften, die in ihrer Gesamtheit die fachlichen Anforderungen und die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.Bewerbergem. haben in der Verfassererklärung eine bevollmächtigte Vertreterin oder einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen;
— Partnerschaften gemäß PartGG.
Für die Teilnahme am Wettbewerb ist nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus Architekt/in u. Landschaftsarchitekt/in zwingend erforderlich, sofern diese Fähigkeiten nicht auch durch einen einzelnen Wettbewerbsteilnehmer nachgewiesen werden können. Die Federführung muss bei den Architekt/innen liegen.
Mehrfachbewerbungen bzw. Mehrfachteilnahme natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Bewerbergem. haben das Ausscheiden aller Beteiligter zur Folge.
Die Organisationsform innerhalb einer Bewerbergem. ist den Bewerbern freigestellt, jedoch auch bei Auftragserteilung beizubehalten.
Die Teilnehmer dürfen keine anderen als die in der Bewerbung genannten Personen am Wettbewerb beteiligen, weder als Mitverfasserinnen und Mitverfasser noch als freie Mitarbeitende.
Die Voraussetzungen für die Teilnahme müssen am Tag des Bewerbungsendes erfüllt sein.
Die Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW aufgeführt. Die Feststellung, ob Teilnahmehindernisse vorliegen, obliegt den Bewerber/innen.
Ausgeschlossen von der Teilnahme am Wettbewerb sind zudem Personen, die infolge ihrer Beteiligung an der Auslobung oder Durchführung des Wettbewerbs bevorzugt sein könnten oder Einfluss auf die Entscheidung des Preisgerichts nehmen könnten. Das gilt insbesondere für Mitglieder des Preisgerichts, deren Ehepartner/innen, Verwandte und Verschwägerte ersten und zweiten Grades sowie für deren ständige Geschäfts-oder Projektpartner/innen und für die unmittelbaren Vorgesetzten und Mitarbeiter/innen der ausgeschlossenen Personen.
Voraussichtlicher Bearbeitungszeitraum (Pläne, Modell) ist ca. 37.-47. KW 2020, Kolloquium 37.-40.KW 2020, Preisgericht ca. 51.KW 2020. Wegen der Pandemie kann es zu Terminverschiebungen kommen, die Bewertung des Preisgerichts kann online unter Wahrung der Anonymität erfolgen.
Beauftragung Arch.-Leistungen LPH 2-5 gem. HOAI § 34, LA.-Leistungen LPH 2-5 gem. HOAI § 39, die Beauftragung erfolgt stufenweise.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: +49 89-2176-22411
Fax: +49 89-2176-2847
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
Zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertrage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus,
Dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
Zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH
Postanschrift: Haager Straße 5
Ort: München
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
Telefon: +49 89-55114-0
Fax: +49 89-55114-315
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/06/2020
Deutschland-München: Architekturentwurf
2020/S 122-299988
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH
Postanschrift: Heimeranstr. 31
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@gwg-muenchen.de
Telefon: +49 89-55114-220
Fax: +49 89-55114-315Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: my.vergabe.bayern.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/193385
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: my.vergabe.bayern.de
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Realisierungswettbewerb Paragraph 33 ff HOAI, Lph.2-5, Neubau eines Ladenzentrum mit Wohnbebauung und Familienzentrum Wiesentfelserstrasse in München - Neuaubing
Referenznummer der Bekanntmachung: 7028-02-pen
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71220000 Architekturentwurf
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
71420000 Landschaftsgestaltung
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Das Wettbewerbsgelände befindet sich in Neuaubing im Westen der Landeshauptstadt München an der Grenze zum Stadtteil Freiham. Die Wettbewerbsaufgabe besteht aus einem städtebaulichen Ideen- und einem Realisierungsteil. Der Ideenwettbewerb hat eine Fläche von ca. 1,9 ha, dazu gehört ein Teil des Straßenraums der Wiesentfelserstr, eine Freifläche der LHM sowie das Grundstück um die Pfarrgemeinde St. Markus. Der Realisierungsteil umfasst den Abbruch und Neubau des Nahversorgungszentrums samt direkt angrenzender Freiflächen. Auf der etwa 8 790 m2 großen Grundstücksfläche sollen mehrere Funktionseinheiten der GWG realisiert werden. Der Neubau eines Ladenzentrums mit einer GF von ca. 3 340 m2, div. soziale Dienstleistungen mit ca. 1 000 m2, ein Familienzentrum und Kita mit ca. 1 450 m2 und ein Mix aus geförderten Wohnungsbau (EOF) sowie freifinanzierten Wohnungsbau von ca. 4 000 m2 ist zu planen. Mit der Neuordnung des Ladenzentrums und der Aufwertung des Außenbereichs sowie des öffentlichen Raums in der Wiesentfelser Straße soll die Aufenthaltsqualität gesteigert sowie die Nachhaltigkeit und Attraktivität des Stadtteils auch im Sinne der städtischen Zielsetzungen langfristig gesichert werden.
Im Anschluss an den Wettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren gemäß § 17 VgV durchgeführt. Die Wichtung des Wettbewerbsergebnisses wird 45 % betragen zzgl. 5 % für die Überarbeitungsbereitschaft hinsichtlich den Empfehlungen aus dem Preisgerichtsprotokoll.
Die Ausloberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einem der Preisträger für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfes die notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen; dies sind für die Architektenleistungen (Objektplanung) LPH 2-5 gem. HOAI
§ 34 sowie für die Leistungen für Freianlagenplanung die LPH 2-5 gem. HOAI § 39. Die Beauftragung der genannten Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Es ist beabsichtigt, die weiteren Planungen unmittelbar nach Auftragserteilung zu beginnen.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Aus den eingegangen Bewerbungen erfolgt die Auswahl von 6 Teilnehmer über ein Auswahlverfahren, zusätzlich werden 2 Teilnehmer gesetzt. Erfüllen mehrere Bewerbungen die Anforderungen gleichermaßen, behält sich die Ausloberin die Auswahl durch Los vor. Diese findet unter juristischer Aufsicht statt.
— Einzureichende Bewerbungsunterlagen zur Teilnahme am Wettbewerb:
Zur Bewerbung ist zwingend das ausschließl. auf der unter I.3. genannten Webseite veröffentlichte Bewerbungsformblatt zu verwenden. Formlose Bewerbungen führen zum Ausschluss. Geforderte Nachweise sind ausschließlich in deutscher Sprache u. ggf. in beglaubigter Übersetzung in Kopie der Bewerbung beizulegen.
Folgende Unterlagen sind mit der Bewerbung einzureichen:
a) Bewerbungsformblatt, vollständig ausgefüllt u. rechtsverbindlich unterschrieben. Folgende Erklärungen müssen durch vollständiges Ausfüllen des Bewerbungsformblattes abgegeben werden:
— Erklärung zum rechtlichen Status;
— Erklärung, dass die Teilnehmenden entsprechend der Bekanntmachung teilnahmeberechtigt sind;
— Erklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 79 Absatz 2 VgV vorliegt;
— Erklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 6 VgV vorliegt;
— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen;
— Erklärung, dass kein über die Planungsleistungen hinausgehendes wirtschaftliches Interesse an der Wettbewerbsaufgabe besteht;
— Erklärung, dass keine Teilnahmehindernisse gemäß § 4 (2) RPW vorliegen.
b) Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung z. B. Mitgliedsbescheinigung einer Architekten-/Ingenieurkammer,
c) Nachweis jeweils eines Referenzprojekts, das mindestens folgende Kriterien erfüllt:
— mind. Honorarzone III gem. HOAI 2013 bei Architekten/Landschaftsarchitekten;
— erbrachter Leistungsumfang mind. LPH 2-5 gem. HOAI 2013;
— das Referenzprojekt muss zum Zeitpunkt der Bekanntmachung fertiggestellt sein;
— das Referenzprojekt muss nach dem 1.6.2010 fertiggestellt sein.
Darstellung des Referenzprojektes (maximal 3 Projekte) jeweils auf 1 Seite DIN A3; Darstellung mit Fotos, Grundrissen, Ansichten usw.
Als Referenzprojekte sind Leistungen für Gebäude im Sinne von § 34 Abs. 1 HOAI zulässig.
Die Urheberschaft oder die Projektbearbeitung (Projektverantwortung/Projektleitung) des jeweiligen Referenzprojektes muss den sich bewerbenden Personen zuzurechnen sein.
Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt; zusätzliche Angaben und Bewerbungsleistungen sind nicht zulässig.
Eine pauschale Bewerbung, die nicht den hier angegebenen geforderten Nachweisen entspricht, wird nicht anerkannt.
Bewerbungen sind ausschließlich elektronisch auf der unter I.3. genannten Webseite einzureichen.
Im Anschluss an den Wettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV durchgeführt.
a) Eignungskriterien: Hinsichtlich der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen u. beruflichen Leistungsfähigkeit sind jeweils folgende Eignungskriterien von den Preisträgern zur Angebotsabgabe zu erfüllen:
— jeweils jährlicher Mindestumsatz in den letzten Jahren von im Mittel 500 000 EUR netto von Architekten sowie je 100 000 EUR netto bei Landschaftsarchitekten,
— Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber schließt eine projektbezogene kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung ab.
Die anteilige Prämie für die Leistungen des Unternehmens (Auftragnehmer) einschließlich Versicherungssteuer ist vom Unternehmen (Auftragnehmer) zu tragen und beläuft sich auf 0,5 % der Bruttohonorarsumme des Unternehmens.
Sie wird gegen den Schlusszahlungsanspruch des Unternehmens aufgerechnet.
b) Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung werden den Preisträgern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Architektin/Architekt und Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt (gemäß Art. 62a Abs.1. Nr. 1 BayBO)mit Eintragung in die Liste der Architekten/Landschaftsarchitekten.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 8
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
steidle architekten Gesellschaft von Architekten und Stadtplanern mbH München, mahl gebhard konzepte Landschaftsarchitekten Stadtplaner Part mbB
Haack + Höpfner Architekten und Stadtplaner PartG mbB München, Keller Damm Kollegen GmbH Landschaftsarchitekten Stadtplaner München
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
— Städtebau;
— Gestaltung;
— Funktionalität;
— Nutzungsqualität der Grundrisse;
— Erschließung;
— Grün- und Freiraumplanung;
— Wirtschaftlichkeit;
— Baurecht und technische Anforderungen;
— Die Reihenfolge der Kriterien stellt dabei keine Hierarchie in der Gewichtung dar.
Die angegebenen Kriterien können vom Preisgericht differenziert und gewichtet werden und werden in der Wettbewerbsauslobung endgültig festgelegt.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/07/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 12/08/2020
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die voraussichtliche Gesamtsumme der Preise und Aufwandsentschädigungen beträgt 142 000 EUR zzgl. MwSt (Wettbewerbssumme).
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
An die Teilnehmenden, die einen prüffähigen Wettbewerbsbeitrag einreichen, der im Wesentlichen den Vorgaben der Auslobung entspricht, wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von insgesamt 72 000 EUR netto ausgezahlt; kalkuliert auf der Basis von 8 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sind das 9 000 EUR netto je Teilnehmerin/Teilnehmer. Für die Preisgelder werden 70 000 EUR netto ausgezahlt
Die voraussichtliche Aufteilung der Preise ist:
— 1. Preis 29 000 EUR;
— 2. Preis 23 000 EUR und
— 3. Preis 18 000 EUR.
Die Mehrwertsteuer wird den steuerpflichtigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern anteilig zusätzlich vergütet. Das Preisgericht ist berechtigt, die Wettbewerbssumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Kosten für die Bewerbung werden nicht erstattet. Im Falle der weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb erbrachte Leistungen der Wettbewerbsteilnehmerin/ des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Fachpreisrichter/innen
Prof. Elisabeth Merk, Stadtbaurätin
Gerda Peter, Architektin, Geschäftsführerin der GWG
Christian Metzner, Baudirektor, Regierung von Oberbayern
Petra Stautner, Landschaftsarchitektin/Stadtplanerin
Prof. Dr. Ing. Matthias Castorph, Architekt/Stadtplaner
Prof. Dr. Rudolf Hierl, Architekt
Prof. Dr. Ing. Thomas Jocher, Architekt
Sachpreisrichter/innen
Christian Amlong, Sprecher der Geschäftsführung, GWG
Hanns-Martin Römisch, Architekt, Erzbischöfliches Ordinariat
N.N., Mitglied des Stadtrats, Stadtrats-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/RL
Heike Kainz, Mitglied des Stadtrats, Stadtrats-Fraktion CSU
Christian Müller, Mitglied des Stadtrats, Stadtrats-Fraktion SPD/Volt
Sebastian Kriesel, 1. Vorsitzender des Bezirksausschusses 22
Ständig anwesende stellvertretende Fachpreisrichter/innen
Kerstin Oertel, Architektin, Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Stefanie Noack, Architektin, Prokuristin der GWG
Ständig anwesender stellvertretender Sachpreisrichter
Armin Hagen, Abteilungsleiter GWG
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
— Fragen zur Bekanntmachung sowie zum Verfahren insgesamt können ausschließlich über die unter I.3. benannte Online-Plattform bis spätestens 15.7.2020, 15.00 Uhr gestellt werden. Die Fragen und Antworten werden jeweils zeitnah auf der Webseite veröffentlicht.
Über mögliche Änderungen dieser Bekanntmachung, die im EU-Amtsblatt bekanntgegeben werden, müssen sich die Bewerberinnen und Bewerber selbständig informieren;
— Zulassungsbereich: Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA);
— Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige;
— natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architektin/Architekt bzw. Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt befugt sind. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/in bzw.
Landschaftsarchitekt/in, wer über ein Diplom,
Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach Richtlinie 2005/36/EG (Abschnitt 8. Architekt, Art. 46 – 49) bzw. Dienstleistungsrichtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist,
— juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Die bevollmächtigte Vertreterin/der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person oder die verantwortliche Verfasserin/der verantwortliche Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen, Bewerbergemeinschaften, die in ihrer Gesamtheit die fachlichen Anforderungen und die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.Bewerbergem. haben in der Verfassererklärung eine bevollmächtigte Vertreterin oder einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen;
— Partnerschaften gemäß PartGG.
Für die Teilnahme am Wettbewerb ist nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus Architekt/in u. Landschaftsarchitekt/in zwingend erforderlich, sofern diese Fähigkeiten nicht auch durch einen einzelnen Wettbewerbsteilnehmer nachgewiesen werden können. Die Federführung muss bei den Architekt/innen liegen.
Mehrfachbewerbungen bzw. Mehrfachteilnahme natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Bewerbergem. haben das Ausscheiden aller Beteiligter zur Folge.
Die Organisationsform innerhalb einer Bewerbergem. ist den Bewerbern freigestellt, jedoch auch bei Auftragserteilung beizubehalten.
Die Teilnehmer dürfen keine anderen als die in der Bewerbung genannten Personen am Wettbewerb beteiligen, weder als Mitverfasserinnen und Mitverfasser noch als freie Mitarbeitende.
Die Voraussetzungen für die Teilnahme müssen am Tag des Bewerbungsendes erfüllt sein.
Die Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW aufgeführt. Die Feststellung, ob Teilnahmehindernisse vorliegen, obliegt den Bewerber/innen.
Ausgeschlossen von der Teilnahme am Wettbewerb sind zudem Personen, die infolge ihrer Beteiligung an der Auslobung oder Durchführung des Wettbewerbs bevorzugt sein könnten oder Einfluss auf die Entscheidung des Preisgerichts nehmen könnten. Das gilt insbesondere für Mitglieder des Preisgerichts, deren Ehepartner/innen, Verwandte und Verschwägerte ersten und zweiten Grades sowie für deren ständige Geschäfts-oder Projektpartner/innen und für die unmittelbaren Vorgesetzten und Mitarbeiter/innen der ausgeschlossenen Personen.
Voraussichtlicher Bearbeitungszeitraum (Pläne, Modell) ist ca. 37.-47. KW 2020, Kolloquium 37.-40.KW 2020, Preisgericht ca. 51.KW 2020. Wegen der Pandemie kann es zu Terminverschiebungen kommen, die Bewertung des Preisgerichts kann online unter Wahrung der Anonymität erfolgen.
Beauftragung Arch.-Leistungen LPH 2-5 gem. HOAI § 34, LA.-Leistungen LPH 2-5 gem. HOAI § 39, die Beauftragung erfolgt stufenweise.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: +49 89-2176-22411
Fax: +49 89-2176-2847
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
Zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertrage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus,
Dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
Zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH
Postanschrift: Haager Straße 5
Ort: München
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
Telefon: +49 89-55114-0
Fax: +49 89-55114-315
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/06/2020