- wa-ID
- wa-2034727
- Tag der Veröffentlichung
- 12.08.2022
- Aktualisiert am
- 27.02.2023
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Architekt*innen in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen
- Beteiligung
- 20 Arbeiten
- Auslober
- Landkreis Neu-Ulm
- Koordination
- Landherr und Wehrhahn Architektenpartnerschaft mbB, München
- Bewerbungsschluss
- 10.09.2022 10:00
- Abgabetermin Pläne
- 21.12.2022
- Abgabetermin Modell
- 12.01.2023
- Preisgerichtssitzung
- 08. und 09.02.2023
- Ausstellung
- 13.-25.03.2023
Nicht offener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem europaweitem Bewerbungsverfahren nach RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Nachdem von einer Generalsanierung des bestehenden Schulgebäudes abgesehen wurde, beabsichtigt der Landkreis Neu-Ulm den Neubau des Lessing-Gymnasiums am neuen Standort Wiley-Nord in Neu-Ulm zu errichten.
Das Lessing-Gymnasium in Neu-Ulm soll als 4-zügiges Gymnasium mit 5-zügig ausgebauten Jahrgangsstufen 5 bis 7 (mit Erweiterungsoption auf eine vollständige 5-Zügigkeit) in der neunjährigen Form (G9) auf der pädagogischen und räumlichen Grundlage der „Offenen Lernlandschaften“ (Clusterprinzip) errichtet werden. Zudem sind zwei Dreifachsporthallen mit sechs Einheiten, Pausenhof- und Freisportflächen sowie die verkehrliche Infrastruktur (Andienung, Fahrradstellplätze etc.) zu planen. Die Sportanlagen werden von den Schüler*innen des Lessing-Gymnasiums, der FOS / BOS, der angrenzenden Mark-Twain-Grundschule sowie zum Vereinssport genutzt.
Das zukünftige Schulareal liegt im Konversionsgebiet Wiley-Nord, welches an die südliche Innenstadt angrenzt. Das städtebauliche Konzept aus dem Jahr 2013, das vom Büro bs+ Städtebau und Architektur aus Frankfurt erstellt worden war, bildet gemeinsam mit dem 2015 von der städtischen Verwaltung erarbeiteten Straßenraumkonzept die Grundlage für die weitere Entwicklung.
Im östlichen Bereich um die Curd-Jürgens-Straße wurde das Wohnquartier Wiley-Nord erschlossen. Zum Schuljahr 2018/2019 wurde die neue, 4-zügige Mark-Twain-Grundschule in Betrieb genommen. Angrenzende Flächen sind für den Neubau des Lessing-Gymnasiums reserviert.
Idealerweise werten das Schulgebäude und die Außenanlagen des Lessing-Gymnasiums Neu-Ulm das Stadtbild auf, indem es sich in die bestehende städtebauliche Struktur einfügt und einen identitätsstiftenden Charakter für Nutzer*innen des Gymnasiums und Anwohner*innen aufweist. Gestalt und Ausdruck des Schulgebäudes soll seiner Nutzung und Typologie entsprechen.
Mit dem vorliegenden Wettbewerb erwartet sich der Auslober für das zu planende Bauvorhaben gestalterisch, funktional und wirtschaftlich überzeugende Lösungen. Insbesondere werden den Themen Nachhaltigkeit, Umwelt- und Klimaanpassung, Ressourcenschonung, Energieeffizienz und Wirtschaftlichkeit (in Bezug auf die Herstellungs-, Unterhalts- und Betriebskosten) eine sehr hohe Bedeutung beigemessen, die sich im Entwurf wiederspiegeln soll. Gleichzeitig soll das Lessing-Gymnasium Neu-Ulm hinsichtlich der Umsetzung des pädagogischen Konzepts, insbesondere der „Offenen Lernlandschaften“, Modellcharakter aufweisen.
Fachpreisrichter*innen
Prof. Ulrich Holzscheiter, Architekt und Stadtplaner, München (Vorsitz)
Reinhard Bauer, Architekt, München
Günter Hofmayr, Architekt, München
Prof. Ulrich Holzscheiter, Architekt und Stadtplaner, München
Peter Röcker, Architekt, Stuttgart
Angela Spreen, Architektin, München
Johannes Talhof, Architekt, München
Rainer Streule, Architekt, Stuttgart
Thomas Meusburger, Architekt, Kempten
Barbara Brenner, Landschaftsarchitektin, Landshut
Sachpreisrichter*innen
Katrin Albsteiger, Oberbürgermeisterin, Stadt Neu-Ulm
Dr. Martin Bader, Schulleitung Lessing-Gymnasium, Neu-Ulm
Tobias Frieß, Kreisbaumeister, Landkreis Neu-Ulm
Gabriele Rzehak-Wartha, Kreisrat, Landkreis Neu-Ulm
Michael Obst, Kreisrat, Landkreis Neu-Ulm
Kurt Baiker, Kreisrat, Landkreis Neu-Ulm
Wolfgang Ostermann, Kreisrat, Landkreis Neu-Ulm
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt dem Auslober einstimmig, dem*der Verfasser*in der mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit die weiteren Planungsleistungen zu übertragen. Bei der nachfolgenden Bearbeitung sind die protokollierten Anmerkungen des Preisgerichts zu berücksichtigen.
Ausstellung
Die Wettbewerbsarbeiten werden voraussichtlich von Montag, 13.03. bis einschließlich Samstag, 25.03.2023 öffentlich ausgestellt.
Ausstellungseröffnung ist am Montag, den 13.03.2023 um 14:00 Uhr.
Öffnungszeiten
Montag bis Samstag 10:00 – 20:00 Uhr
Ort
Passage der Glacis-Galerie
Bahnhofstraße 1, 89231 Neu-Ulm
Deutschland-Neu-Ulm: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2022/S 155-444837
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Kantstraße 8
Ort: Neu-Ulm
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@lra.neu-ulm.de
Telefon: +49 731704031201
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb Neubau 4-zügiges Lessing-Gymnasium mit zwei 3-fach-Sporthallen und Freisportanlagen in Neu-Ulm
Nachdem von einer Generalsanierung des bestehenden Schulgebäudes abgesehen wurde, beabsichtigt der Landkreis Neu-Ulm den Neubau des Lessing-Gymnasiums am neuen Standort Wiley-Nord in Neu-Ulm zu errichten.
Das Lessing-Gymnasium in Neu-Ulm soll als 4-zügiges Gymnasium (mit Erweiterungsoption auf eine 5-Zügigkeit) in der neunjährigen Form (G9) auf der pädagogischen und räumlichen Grundlage der „Offenen Lernlandschaften“ (Clusterprinzip) errichtet werden. Zudem sind zwei Dreifachsporthallen mit sechs Einheiten, Pausenhof- und Freisportflächen sowie die verkehrliche Infrastruktur (Andienung, Fahrradstellplätze etc.) zu planen. Die Sportanlagen werden von den Schüler*innen des Lessing-Gymnasiums, der FOS / BOS, der angrenzenden Mark-Twain-Grundschule sowie zum Vereinssport genutzt.
Das zukünftige Schulareal liegt im Konversionsgebiet Wiley-Nord, welches an die südliche Innenstadt angrenzt. Das städtebauliche Konzept aus dem Jahr 2013, das vom Büro bs+ Städtebau und Architektur aus Frankfurt erstellt worden war, bildet gemeinsam mit dem 2015 von der städtischen Verwaltung erarbeiteten Straßenraumkonzept die Grundlage für die weitere Entwicklung.
Im östlichen Bereich um die Curd-Jürgens-Straße wurde das Wohnquartier Wiley-Nord erschlossen. Zum Schuljahr 2018/2019 wurde die neue, vierzügige Mark-Twain-Grundschule in Betrieb genommen. Angrenzende Flächen sind für den Neubau des Lessing-Gymnasiums reserviert.
Idealerweise werten das Schulgebäude und die Außenanlagen des Lessing-Gymnasiums Neu-Ulm das Stadtbild auf, indem es sich in die bestehende städtebauliche Struktur einfügt und einen identitätsstiftenden Charakter für Nutzer*innen des Gymnasiums und Anwohner*innen aufweist. Gestalt und Ausdruck des Schulgebäudes soll seiner Nutzung und Typologie entsprechen.
Mit dem vorliegenden Wettbewerb erwartet sich der Auslober für das zu planende Bauvorhaben gestalterisch, funktional und wirtschaftlich überzeugende Lösungen. Insbesondere werden den Themen Nachhaltigkeit, Umwelt- und Klimaanpassung, Ressourcenschonung, Energieeffizienz und Wirtschaftlichkeit (in Bezug auf die Herstellungs-, Unterhalts- und Betriebskosten) eine sehr hohe Bedeutung beigemessen, die sich im Entwurf widerspiegeln soll. Gleichzeitig soll das Lessing-Gymnasium Neu-Ulm hinsichtlich der Umsetzung des pädagogischen Konzepts, insbesondere der „Offenen Lernlandschaften“, Modellcharakter aufweisen.
Auftragsgegenstand sind die Objektplanung Gebäude gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 1 und die Objektplanung Freianlagen gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 2, jeweils mindestens die Leistungsphasen 1 - 5.
Der Auslober beabsichtigt optional Planungsleistungen für die Leistungsphasen 6 - 9 und die optionale Erweiterung auf eine 5-Zügigkeit zu vergeben. Ein Anspruch auf die Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung kann kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen und keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden.
Für den Wettbewerb sind folgende Termine vorgesehen:
— Versand der Unterlagen an die ausgewählten Teilnehmenden: Ende September 2022,
— Kolloquium: Ende Oktober 2022,
— Abgabe Wettbewerbsarbeiten: Mitte Dezember 2022.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das Verfahren wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) mit 21 Arbeitsgemeinschaften der Fachrichtung Architektur und Landschaftsarchitektur, von denen 7 gesetzt werden, durchgeführt. Die gesetzten Teilnehmer müssen die an die Bewerber gestellten Anforderungen und Kriterien ebenfalls erfüllen.
Informationen zur Teilnahmeberechtigung: Das Verfahren wird als kombinierter Wettbewerb für die Objektplanung Gebäude und Freianlagen durchgeführt. Ebenfalls zugelassen sind Einzelbewerber, die beide Objektplanungen abdecken können. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag die von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage „Erklärung Bewerbergemeinschaft“) abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Die Bewerber/Teilnehmer haben die Teilnahmeberechtigung nach §§ 6, 79 Abs. 2 VgV (Vermeidung von Interessenkonflikten) und nach RPW 2013 § 4 Abs. 2 (Teilnahmehindernisse) eigenverantwortlich zu prüfen. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeerklärungen erfüllt sein.
Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, die einen Projektverantwortlichen benennen, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ bzw. „Landschaftsarchitekt" befugt ist. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht und im Auftragsfall die Vorgaben des Art. 2 BauKaG erfüllt sind.
Informationen zur Auswahl der Teilnehmer:
Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist jeweils der Nachweis eines in den Leistungsphasen 2-5 bearbeiteten Referenzprojekts der Objektplanung Gebäude mit Herstellungskosten (KGr. 300 + 400 nach DIN 276, netto) von mind. 15 000 000 EUR bzw. der Objektplanung Freianlagen mit Herstellungskosten (KGr. 500 nach DIN 276, netto) von mind. 2 000 000 EUR. Die Referenzprojekte müssen mind. der Honorarzone III zugeordnet sein. Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die Bearbeitung der Leistungsphase 5 im Jahr 2012 oder später erfolgt ist und diese bis zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung abgeschlossen wurde. Es werden alle Referenzprojekte gewertet, deren Urheberschaft und/oder Projektbearbeitung (Projektverantwortung/Projektleitung) den sich bewerbenden Personen zuzurechnen ist. Ist die Projektbearbeitung in einem anderen Büro erfolgt, ist für die Bewertung eine Bestätigung des beauftragten Büros über eine verantwortliche Bearbeitung als Projektleiter für die sich bewerbende Person erforderlich und der Bewerbung beizulegen. Der Nachweis kann auch durch mehrere Bauvorhaben mit Herstellungskosten von jeweils mind. 15 000 000 EUR bzw. mind. 2 000 000 EUR erbracht werden, bei denen in Summe die Leistungsphasen 2-5 bearbeitet wurden.
Unter den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, wird die Auswahl per Los getroffen.
Siehe III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer.
Abschnitt IV: Verfahren
Umsetzung des pädagogischen und räumlichen Konzepts,
Nachhaltigkeit und Energieeffizienz,
Wirtschaftlichkeit,
Qualität der städtebaulichen Struktur und Gestalt,
Qualität, Gestalt und Funktionalität der Bebauung,
Qualität, Gestalt und Funktionalität der Grün- und Freiräume,
Funktionalität der inneren und äußeren Erschließung.
Die voraussichtliche Wettbewerbssumme beträgt 400 000 EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. In der Wettbewerbssumme enthalten sind 105 000 EUR an Bearbeitungshonoraren.
An Bearbeitungshonoraren werden insgesamt 105 000 EUR ausgeschüttet; bei 21 Teilnehmenden sind das 5 000 EUR je Teilnehmer, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb:
a) Fragen zu Bewerbungsunterlagen und zum Verfahren sind über die unter I.3) genannte Vergabeplattform einzureichen. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren, da diese ausschließlich auf der genannten Vergabeplattform eingestellt werden.
b) Als Bewerbung sind der Teilnahmeantrag und die Formblätter „Referenz Objektplanung Gebäude“ und „Referenz Objektplanung Freianlagen“ sowie (falls zutreffend) die Formblätter „Erklärung Bewerbergemeinschaft“, „Erklärung Bewerbergemeinschaft derselben Fachrichtung“, „Eignungsleihe“ mit „Verpflichtungserklärung“ elektronisch über die unter I.3) genannte Vergabeplattform einzureichen. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für die Bewerbung nicht erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungen bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
2. Verhandlungsverfahren nach VgV (nach dem Wettbewerb):
Der Auftraggeber wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger mit den weiteren Planungsleistungen beauftragen. Hierzu wird mit allen Preisträgern ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt.
Grundlage für die Beauftragung wird das Vertragsmuster des Auftraggebers.
Ausschlussgründe:
Voraussetzung für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Eignungskriterien:
Der Auftrag kann nur an Preisträger vergeben werden, die die in der Bekanntmachung aufgeführten Eignungskriterien in Form von Mindestanforderungen erfüllen.
a) Nachweis der beruflichen Befähigung der im Teilnahmeantrag genannten Projektverantwortlichen entspr. der unter III.1.10) dieser Bekanntmachung formulierten Bestimmungen,
b) Bauvorhaben vergleichbarer Größe: Nachzuweisen ist je 1 Referenzprojekt der Objektplanung Gebäude bzw. Freianlagen mit folgenden Mindestvoraussetzungen:
— LPH 6-8 bearbeitet
— Herstellungskosten (KGr. 300 + 400, netto) mind. 15 Mio EUR bzw. (KGr. 500, netto) mind. 2 Mio EUR
— Honorarzone III
— Bearbeitung der LPH 8 im Jahr 2012 oder später und bis zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung abgeschlossen
— Urheberschaft und/oder Projektbearbeitung (Projektverantwortung/-leitung) ist den sich bewerbenden Personen zuzurechnen
c) Berufshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3 Mio EUR und für Sachschäden von 3 Mio EUR (für Architekten) bzw. von 3 Mio EUR für Personenschäden und von 2 Mio EUR für Sachschäden (für Landschaftsarchitekten) bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mind. das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines entspr. Versicherungsunternehmens über eine entspr. Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Unteraufträge:
Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages bzw. für den Nachweis der Leistungsfähigkeit der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, die vergeben werden sollen, zu benennen. Eine entspr. Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmen ist auf Anforderung einzureichen.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: http://regierung.oberbayern.bayern.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Kantstraße 8
Ort: Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@lra.neu-ulm.de
Telefon: +49 731704031201