- wa-ID
- wa-2028877
- Tag der Veröffentlichung
- 14.04.2020
- Aktualisiert am
- 22.01.2021
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EWG
- Teilnehmer
- Architekt*innen mit Landschaftsarchitekt*innen
- Beteiligung
- 14 Arbeiten
- Auslober
-
Landeshauptstadt Hannover
FB Gebäudemanagement - Koordination
- D&K drost consult GmbH, Hamburg
- Bewerbungsschluss
- 12.05.2020
- Abgabetermin Pläne
- 30.10.2020 14:00
- Abgabetermin Modell
- 06.11.2020 14:00
- Preisgerichtssitzung
- 09.12.2020
Verfahrensart
Nicht offener, einphasiger, hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. VgV
Wettbewerbsaufgabe
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Planung einer Außenstelle des Gymnasiums Wilhelm-Raabe-Schule von ca. 5 250 m2 BGF einschließlich einer 3-fach-Sporthalle sowie einer 3-gruppigen Kita. Die Gebäudekörper sind in engem Zusammenspiel mit den Außenanlagen der jeweiligen Nutzungseinheiten zu entwickeln und zu gestalten. Die Gesamtfläche des Schul- und Kitagrundstücks liegt bei ca. 6 200 m2.
Fachpreisrichter*innen
Thomas Vielhaber, Landeshauptstadt Hannover, Stadtbaurat
Jörg Gronemann, Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Gebäudemanagement, Fachbereichsleitung
Prof. Gesche Grabenhorst, Architektin, ahrens grabenhorst architekten BDA, Hannover
Ingrid Spengler, Architektin+Stadtplanerin, Spengler Wiescholek, Hamburg
Harald Kiefer, Architekt, Kiefer+Kiefer Architekten BDA, Sarstedt
Prof. Martin Prominski, Landschaftsarchitekt, Leibniz Universität Hannover, Institut für Freiraumentwicklung
Sachpreisrichter*innen
Sabine Tegtmeyer-Dette, Landeshauptstadt Hannover, Dezernentin für Wirtschaft und Umwelt und Erste Stadträtin
Joachim Albrecht, Landeshauptstadt Hannover, Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen, Vorsitzender
Stefan Rauhaus, Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Schule, Fachbereichsleitung
Bruno Adam Wolf, Landeshauptstadt Hannover, Schul- und Bildungsausschuss
Lars Kelich, Landeshauptstadt Hannover, Stadtentwicklungs- und Bauausschuss, Ratsherr
Bettina Krüger, Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Jugend und Familie, Sachgebietsleitung Kindertagesstättenplanung
Nicht offener, einphasiger, hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. VgV
Wettbewerbsaufgabe
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Planung einer Außenstelle des Gymnasiums Wilhelm-Raabe-Schule von ca. 5 250 m2 BGF einschließlich einer 3-fach-Sporthalle sowie einer 3-gruppigen Kita. Die Gebäudekörper sind in engem Zusammenspiel mit den Außenanlagen der jeweiligen Nutzungseinheiten zu entwickeln und zu gestalten. Die Gesamtfläche des Schul- und Kitagrundstücks liegt bei ca. 6 200 m2.
Fachpreisrichter*innen
Thomas Vielhaber, Landeshauptstadt Hannover, Stadtbaurat
Jörg Gronemann, Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Gebäudemanagement, Fachbereichsleitung
Prof. Gesche Grabenhorst, Architektin, ahrens grabenhorst architekten BDA, Hannover
Ingrid Spengler, Architektin+Stadtplanerin, Spengler Wiescholek, Hamburg
Harald Kiefer, Architekt, Kiefer+Kiefer Architekten BDA, Sarstedt
Prof. Martin Prominski, Landschaftsarchitekt, Leibniz Universität Hannover, Institut für Freiraumentwicklung
Sachpreisrichter*innen
Sabine Tegtmeyer-Dette, Landeshauptstadt Hannover, Dezernentin für Wirtschaft und Umwelt und Erste Stadträtin
Joachim Albrecht, Landeshauptstadt Hannover, Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen, Vorsitzender
Stefan Rauhaus, Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Schule, Fachbereichsleitung
Bruno Adam Wolf, Landeshauptstadt Hannover, Schul- und Bildungsausschuss
Lars Kelich, Landeshauptstadt Hannover, Stadtentwicklungs- und Bauausschuss, Ratsherr
Bettina Krüger, Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Jugend und Familie, Sachgebietsleitung Kindertagesstättenplanung
10/04/2020 S72 Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren
Deutschland-Hannover: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2020/S 072-172626
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Hannover, Zentrale Submission für Fachbereich Gebäudemanagement
Postanschrift: Brüderstraße 5
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Landeshauptstadt Hannover, Zentrale Submission, Brüderstr. 5, 30159 Hannover
E-Mail: submission@hannover-stadt.de
Telefon: +49 511-168-42870
Fax: +49 511-168-42087Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YRAYXZY/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YRAYXZY
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Neubau der Außenstelle Wilhelm-Raabe-Schule mit Sporthalle und Kita in Hannover
Referenznummer der Bekanntmachung: 19-0410-20
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71240000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Planung einer Außenstelle des Gymnasiums Wilhelm-Raabe-Schule von ca. 5 250 m2 BGF einschließlich einer 3-fach-Sporthalle sowie einer 3-gruppigen Kita. Die Gebäudekörper sind in engem Zusammenspiel mit den Außenanlagen der jeweiligen Nutzungseinheiten zu entwickeln und zu gestalten. Die Gesamtfläche des Schul- und Kitagrundstücks liegt bei ca. 6 200 m2.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Im Rahmen des vorgeschalteten Bewerbungsverfahrens sollen insges. 15 Teilnehmer (TN) ausgewählt werden. Die TN müssen zwingend als Planungsteam, bestehend aus Objektplaner und Landschaftsarchitekten, auftreten.
Von den 15 Teams sollen 13 Planungsteams mit Bauerfahrung ausgewählt werden. Des Weiteren sollen 2 junge Planungsteams ausgewählt werden.
Anforderungen an alle Bewerber
Die in den Dokumenten „Verfahrenshinweise“, „Auswahlbogen“ u. „Bewerbungsbogen“ aufgeführten Formalen Kriterien sind zwingend zu erfüllen. Darüber hinaus sind von allen Bewerbern Mindestanforderungen zu erfüllen:
— Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, mind. 0,3 Mio. EUR für sonstige Schäden (jeweils 2-fach maximiert);
— Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung der/des für die Erbringung der Leistung Verantwortlichen (Inhaber o. Führungskräfte);
— Nachweis der berufl. Qualifikation der Projektleitung. Für die Objektplaner ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen (mind. FH/Master, Studiennachweis), für die Freiraumplaner ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Landschaftsarchitektur/Freiraumplanung (mind. FH/Master, Studiennachweis)
Objektplanung – Anforderungen an „Büros mit Bauerfahrung“
Von „Büros mit Bauerfahrung“ sind zusätzlich folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
— Nachweis eines Jahresumsatzes von mind. 650 000 EUR (netto) für den Leistungsbereich Objektplanung gem. §§ 33 HOAI im Durchschnitt der vergangenen 3 zusammenhängenden, abgerechneten Geschäftsjahre;
— Nachweis, dass im Durchschnitt der vergangenen 3 zusammenhängenden, abgerechneten Geschäftsjahre mind. 7 festangestellte Architekten bzw. Absolventen der Fachrichtung Architektur und Bauingenieurswesen (mind. FH, Vollzeitkräfte) inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. beschäftigt waren;
— Nachweis der Erfahrung mit öffentl. AGs anhand von mind. 1 Referenzprojekt.
Freianlagen – Anforderungen an „Büros mit Bauerfahrung“
Von „Büros mit Bauerfahrung“ sind zusätzlich folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
— Nachweis eines Jahresumsatzes von mind. 250 000 EUR (netto) für den Leistungsbereich Freianlagen gem. §§ 38 HOAI im Durchschnitt der vergangenen 3 zusammenhängenden, abgerechneten Geschäftsjahre;
— Nachweis, dass im Durchschnitt der vergangenen 3 zusammenhängenden, abgerechneten Jahre mind. 3 festangestellte Landschaftsarchitekt*innen bzw. Absolventen der Fachrichtung Landschaftsarchitektur (Vollzeitkräfte) inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. beschäftigt waren;
— Nachweis der Erfahrung mit öffentl. AG anhand von mind. 1 Referenzprojekt.
Objektplanung/Freianlagen – Anforderungen an „Junge Büros“
Von „Jungen Büros“ ist zusätzlich folgende Mindestanforderung zu erfüllen:
— Nachweis für alle Verfahrensbeteiligten (Büroinhaber, Teilhaber, Entwurfsverfasser), – bei interdisziplinären Architektur- und Ingenieurbüros die Verfahrensbeteiligten der jeweiligen Fachdisziplin (hier: Objektplanung Gebäude u. Freianlagenplanung) – dass der Ersteintrag als Architekt*/-in bzw. Landschaftsarchitekt/-*in in die Architektenliste einer Architektenkammer innerhalb der letzten 5 Jahre nach dem 1.1.2015 erfolgte.
Die Nichterfüllung der formalen Kriterien o. der o. g. Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Auf die Möglichkeit, Bietergemeinschaften zu bilden oder Unterauftragnehmer zu benennen, um die genannten Anforderungen zu erfüllen, wird explizit hingewiesen.
Teilnahmewettbewerb
Für die Teilnahme ist zwingend der vorgegebene Bewerbungsbogen zu verwenden. Dieser ist vollständig auszufüllen, in Textform zu unterschreiben u. mit den geforderten Nachweisen fristgerecht über die bekanntgegebene Vergabeplattform einzureichen. Bewerbungen, die nach dem unter IV.2.2) genannten Termin eingehen, werden nicht berücksichtigt. Bewerbungen per E-Mail, Fax o. Post sind nicht zulässig.
Weitere Angaben unter VI.3) Zusätzliche Angaben.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Als Berufsqualifikation wird gem. § 75 (1) VgV der Beruf Architekt/-in für die Leistungen gem. § 34 HOAI gefordert. Als Berufsqualifikation wird gem. § 75 (1) VgV der Beruf Landschaftsarchitekt/-in für die Leistungen gem. § 39 HOAI gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenen Sätzen benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die Beurteilung erfolgt nach den Kriterien
— Formalleistungen;
— Städtebauliche Qualität;
— Hochbauliches Konzept;
— Freiraumplanerisches Konzept;
— Funktionales Konzept.
Eine detaillierte Aufstellung der Unterkriterien wird im Verfahrensteil der Auslobung bekannt gegeben. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/05/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 22/06/2020
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Ausloberin stellt eine Wettbewerbssumme von insgesamt 125 000 EUR (netto) bereit. Von der Gesamtsumme sollen 80 000 EUR (netto) für 3 Preise zur Verfügung gestellt werden:
1. Preis: 40.000 EUR;
2. Preis: 24.000 EUR;
3. Preis: 16.000 EUR.
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme vorzunehmen.
Es ist beabsichtigt, einen Teil der Gesamtwettbewerbssumme (45 000 EUR) in Form von Aufwandsentschädigungen auszuschütten und zu gleichen Teilen an die Teilnehmer des Wettbewerbs für die Erfüllung der in der Auslobung definierten Leistungen zu verteilen (siehe IV.3.2)).
Nachgeschaltetes Verhandlungsverfahren
Im Anschluss an den Wettbewerb werden alle mit Preisen ausgezeichneten Planungsteams zur Abgabe eines Honorarangebots aufgefordert (Erstangebot), zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen und anschließend zur Abgabe eines Finalen Angebots aufgefordert. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot nach den folgenden Kriterien:
1. Wettbewerbsergebnis: 40 %;
2. Fachlicher Wert: 20 %;
3. Qualität: 25 %;
4. Kommunikation/Verfügbarkeit: 5 %;
5. Honorarangebot: 10 %.
Die Ausloberin behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben (vgl. § 17 (11) VgV).
Nähere Informationen zum Verhandlungsverfahren und zu den Zuschlagskriterien sind den Dokumenten „Zuschlagsmatrix“ und „Verfahrenshinweise“ zu entnehmen und zwingend zu berücksichtigen.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Die gemäß RPW 2013 ermittelte Wettbewerbssumme von 125 000 EUR (netto) wird anteilig als Aufwandsentschädigung (45 000 EUR) zu gleichen Teilen an die Wettbewerbsteilnehmer für die Erbringung der in der Auslobung definierten Leistungen einschließlich Modell ausgezahlt (bei fristgerechter Einreichung einer prüfungsfähigen Wettbewerbsarbeit und vollständiger Erbringung der geforderten Wettbewerbsleistungen).
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Die Besetzung des Preisgerichts wird mit dem Versenden der Wettbewerbsunterlagen bekannt gegeben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Der Wettbewerbsausschuss der Architektenkammer Niedersachsen hat für den Wettbewerb die Registrierungsnummer 215-32-20/08 vergeben.
Die ausgewählten Teilnehmer müssen im Rahmen der Wettbewerbsbearbeitung zwingend ein Planungsteam bestehend aus Architekten und Landschaftsarchitekten bilden.
Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes und entsprechend § 8 (2) RPW 2013 einen oder mehrere Preisträger mit der weiteren Bearbeitung der Planungsleistungen gem. §§ 33 HOAI sowie gem. §§ 38 HOAI beauftragen, sofern das Projekt umgesetzt wird und soweit kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht (vgl. § 63 VgV). Die Ausloberin wird von § 14 (8) VgV Gebrauch machen und hierfür mit allen Preisträgern in ein Verhandlungsverfahren eintreten. Die Beauftragung erfolgt gemäß Stufenvertrag der Landeshauptstadt Hannover.
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
— LPH 1 bis 2 Objektplanung gem. § 34 HOAI;
— LPH 1 bis 2 Freianlagen gem. § 39 HOAI;
— LPH 3 bis 4 Objektplanung gem. § 34 und Freianlagen § 39 HOAI; als optionale Beauftragung durch Bestimmung der Ausloberin;
— LPH 5 bis 9 Objektplanung gem. § 34 und Freianlagen gem. § 39 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der Ausloberin (die Ausloberin behält sich vor, die Bauausführung in Einzelgewerken oder an einen Generalunternehmer, welcher die LPH 5 erbringt, auszuschreiben).
Stufenweise Beauftragung:
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsphasen. Leistungsphasen, die die Auftraggeberin nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter aufschiebender Bedingung. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen – einzeln oder im Ganzen – abzurufen. Bei der Entscheidung über den Abruf der weiteren Leistungen wird die Auftraggeberin berücksichtigen, dass dies in der Regel die politischen Beschlüsse und die Genehmigung der HU-Bau-/Bauunterlage voraussetzt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn die Auftraggeberin sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Besondere Leistungen müssen vor Ausführung schriftlich vereinbart werden.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: +49 4131152943
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: +49 4131152943
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Gebäudemanagement 19.51
Postanschrift: Aegidientorplatz 1
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Fax: +49 511-168-43272Internet-Adresse: www.hannover.de
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/04/2020
Deutschland-Hannover: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2020/S 072-172626
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Hannover, Zentrale Submission für Fachbereich Gebäudemanagement
Postanschrift: Brüderstraße 5
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Landeshauptstadt Hannover, Zentrale Submission, Brüderstr. 5, 30159 Hannover
E-Mail: submission@hannover-stadt.de
Telefon: +49 511-168-42870
Fax: +49 511-168-42087Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YRAYXZY/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YRAYXZY
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Neubau der Außenstelle Wilhelm-Raabe-Schule mit Sporthalle und Kita in Hannover
Referenznummer der Bekanntmachung: 19-0410-20
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71240000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Planung einer Außenstelle des Gymnasiums Wilhelm-Raabe-Schule von ca. 5 250 m2 BGF einschließlich einer 3-fach-Sporthalle sowie einer 3-gruppigen Kita. Die Gebäudekörper sind in engem Zusammenspiel mit den Außenanlagen der jeweiligen Nutzungseinheiten zu entwickeln und zu gestalten. Die Gesamtfläche des Schul- und Kitagrundstücks liegt bei ca. 6 200 m2.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Im Rahmen des vorgeschalteten Bewerbungsverfahrens sollen insges. 15 Teilnehmer (TN) ausgewählt werden. Die TN müssen zwingend als Planungsteam, bestehend aus Objektplaner und Landschaftsarchitekten, auftreten.
Von den 15 Teams sollen 13 Planungsteams mit Bauerfahrung ausgewählt werden. Des Weiteren sollen 2 junge Planungsteams ausgewählt werden.
Anforderungen an alle Bewerber
Die in den Dokumenten „Verfahrenshinweise“, „Auswahlbogen“ u. „Bewerbungsbogen“ aufgeführten Formalen Kriterien sind zwingend zu erfüllen. Darüber hinaus sind von allen Bewerbern Mindestanforderungen zu erfüllen:
— Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, mind. 0,3 Mio. EUR für sonstige Schäden (jeweils 2-fach maximiert);
— Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung der/des für die Erbringung der Leistung Verantwortlichen (Inhaber o. Führungskräfte);
— Nachweis der berufl. Qualifikation der Projektleitung. Für die Objektplaner ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen (mind. FH/Master, Studiennachweis), für die Freiraumplaner ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Landschaftsarchitektur/Freiraumplanung (mind. FH/Master, Studiennachweis)
Objektplanung – Anforderungen an „Büros mit Bauerfahrung“
Von „Büros mit Bauerfahrung“ sind zusätzlich folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
— Nachweis eines Jahresumsatzes von mind. 650 000 EUR (netto) für den Leistungsbereich Objektplanung gem. §§ 33 HOAI im Durchschnitt der vergangenen 3 zusammenhängenden, abgerechneten Geschäftsjahre;
— Nachweis, dass im Durchschnitt der vergangenen 3 zusammenhängenden, abgerechneten Geschäftsjahre mind. 7 festangestellte Architekten bzw. Absolventen der Fachrichtung Architektur und Bauingenieurswesen (mind. FH, Vollzeitkräfte) inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. beschäftigt waren;
— Nachweis der Erfahrung mit öffentl. AGs anhand von mind. 1 Referenzprojekt.
Freianlagen – Anforderungen an „Büros mit Bauerfahrung“
Von „Büros mit Bauerfahrung“ sind zusätzlich folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
— Nachweis eines Jahresumsatzes von mind. 250 000 EUR (netto) für den Leistungsbereich Freianlagen gem. §§ 38 HOAI im Durchschnitt der vergangenen 3 zusammenhängenden, abgerechneten Geschäftsjahre;
— Nachweis, dass im Durchschnitt der vergangenen 3 zusammenhängenden, abgerechneten Jahre mind. 3 festangestellte Landschaftsarchitekt*innen bzw. Absolventen der Fachrichtung Landschaftsarchitektur (Vollzeitkräfte) inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. beschäftigt waren;
— Nachweis der Erfahrung mit öffentl. AG anhand von mind. 1 Referenzprojekt.
Objektplanung/Freianlagen – Anforderungen an „Junge Büros“
Von „Jungen Büros“ ist zusätzlich folgende Mindestanforderung zu erfüllen:
— Nachweis für alle Verfahrensbeteiligten (Büroinhaber, Teilhaber, Entwurfsverfasser), – bei interdisziplinären Architektur- und Ingenieurbüros die Verfahrensbeteiligten der jeweiligen Fachdisziplin (hier: Objektplanung Gebäude u. Freianlagenplanung) – dass der Ersteintrag als Architekt*/-in bzw. Landschaftsarchitekt/-*in in die Architektenliste einer Architektenkammer innerhalb der letzten 5 Jahre nach dem 1.1.2015 erfolgte.
Die Nichterfüllung der formalen Kriterien o. der o. g. Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Auf die Möglichkeit, Bietergemeinschaften zu bilden oder Unterauftragnehmer zu benennen, um die genannten Anforderungen zu erfüllen, wird explizit hingewiesen.
Teilnahmewettbewerb
Für die Teilnahme ist zwingend der vorgegebene Bewerbungsbogen zu verwenden. Dieser ist vollständig auszufüllen, in Textform zu unterschreiben u. mit den geforderten Nachweisen fristgerecht über die bekanntgegebene Vergabeplattform einzureichen. Bewerbungen, die nach dem unter IV.2.2) genannten Termin eingehen, werden nicht berücksichtigt. Bewerbungen per E-Mail, Fax o. Post sind nicht zulässig.
Weitere Angaben unter VI.3) Zusätzliche Angaben.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Als Berufsqualifikation wird gem. § 75 (1) VgV der Beruf Architekt/-in für die Leistungen gem. § 34 HOAI gefordert. Als Berufsqualifikation wird gem. § 75 (1) VgV der Beruf Landschaftsarchitekt/-in für die Leistungen gem. § 39 HOAI gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenen Sätzen benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die Beurteilung erfolgt nach den Kriterien
— Formalleistungen;
— Städtebauliche Qualität;
— Hochbauliches Konzept;
— Freiraumplanerisches Konzept;
— Funktionales Konzept.
Eine detaillierte Aufstellung der Unterkriterien wird im Verfahrensteil der Auslobung bekannt gegeben. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/05/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 22/06/2020
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Ausloberin stellt eine Wettbewerbssumme von insgesamt 125 000 EUR (netto) bereit. Von der Gesamtsumme sollen 80 000 EUR (netto) für 3 Preise zur Verfügung gestellt werden:
1. Preis: 40.000 EUR;
2. Preis: 24.000 EUR;
3. Preis: 16.000 EUR.
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme vorzunehmen.
Es ist beabsichtigt, einen Teil der Gesamtwettbewerbssumme (45 000 EUR) in Form von Aufwandsentschädigungen auszuschütten und zu gleichen Teilen an die Teilnehmer des Wettbewerbs für die Erfüllung der in der Auslobung definierten Leistungen zu verteilen (siehe IV.3.2)).
Nachgeschaltetes Verhandlungsverfahren
Im Anschluss an den Wettbewerb werden alle mit Preisen ausgezeichneten Planungsteams zur Abgabe eines Honorarangebots aufgefordert (Erstangebot), zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen und anschließend zur Abgabe eines Finalen Angebots aufgefordert. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot nach den folgenden Kriterien:
1. Wettbewerbsergebnis: 40 %;
2. Fachlicher Wert: 20 %;
3. Qualität: 25 %;
4. Kommunikation/Verfügbarkeit: 5 %;
5. Honorarangebot: 10 %.
Die Ausloberin behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben (vgl. § 17 (11) VgV).
Nähere Informationen zum Verhandlungsverfahren und zu den Zuschlagskriterien sind den Dokumenten „Zuschlagsmatrix“ und „Verfahrenshinweise“ zu entnehmen und zwingend zu berücksichtigen.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Die gemäß RPW 2013 ermittelte Wettbewerbssumme von 125 000 EUR (netto) wird anteilig als Aufwandsentschädigung (45 000 EUR) zu gleichen Teilen an die Wettbewerbsteilnehmer für die Erbringung der in der Auslobung definierten Leistungen einschließlich Modell ausgezahlt (bei fristgerechter Einreichung einer prüfungsfähigen Wettbewerbsarbeit und vollständiger Erbringung der geforderten Wettbewerbsleistungen).
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Die Besetzung des Preisgerichts wird mit dem Versenden der Wettbewerbsunterlagen bekannt gegeben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Der Wettbewerbsausschuss der Architektenkammer Niedersachsen hat für den Wettbewerb die Registrierungsnummer 215-32-20/08 vergeben.
Die ausgewählten Teilnehmer müssen im Rahmen der Wettbewerbsbearbeitung zwingend ein Planungsteam bestehend aus Architekten und Landschaftsarchitekten bilden.
Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes und entsprechend § 8 (2) RPW 2013 einen oder mehrere Preisträger mit der weiteren Bearbeitung der Planungsleistungen gem. §§ 33 HOAI sowie gem. §§ 38 HOAI beauftragen, sofern das Projekt umgesetzt wird und soweit kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht (vgl. § 63 VgV). Die Ausloberin wird von § 14 (8) VgV Gebrauch machen und hierfür mit allen Preisträgern in ein Verhandlungsverfahren eintreten. Die Beauftragung erfolgt gemäß Stufenvertrag der Landeshauptstadt Hannover.
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
— LPH 1 bis 2 Objektplanung gem. § 34 HOAI;
— LPH 1 bis 2 Freianlagen gem. § 39 HOAI;
— LPH 3 bis 4 Objektplanung gem. § 34 und Freianlagen § 39 HOAI; als optionale Beauftragung durch Bestimmung der Ausloberin;
— LPH 5 bis 9 Objektplanung gem. § 34 und Freianlagen gem. § 39 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der Ausloberin (die Ausloberin behält sich vor, die Bauausführung in Einzelgewerken oder an einen Generalunternehmer, welcher die LPH 5 erbringt, auszuschreiben).
Stufenweise Beauftragung:
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsphasen. Leistungsphasen, die die Auftraggeberin nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter aufschiebender Bedingung. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen – einzeln oder im Ganzen – abzurufen. Bei der Entscheidung über den Abruf der weiteren Leistungen wird die Auftraggeberin berücksichtigen, dass dies in der Regel die politischen Beschlüsse und die Genehmigung der HU-Bau-/Bauunterlage voraussetzt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn die Auftraggeberin sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Besondere Leistungen müssen vor Ausführung schriftlich vereinbart werden.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: +49 4131152943
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: +49 4131152943
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Gebäudemanagement 19.51
Postanschrift: Aegidientorplatz 1
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Fax: +49 511-168-43272Internet-Adresse: www.hannover.de
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/04/2020