- wa-ID
- wa-2033681
- Tag der Veröffentlichung
- 01.03.2022
- Aktualisiert am
- 01.03.2022
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Architekt*innen, Landschaftsarchitekt*innen
- Beteiligung
- 10 Arbeiten
- Auslober
- Stadt Weißenburg
- Koordination
- stm°architekten PartGmbB, Nürnberg
- Bewerbungsschluss
- 25.03.2022 16:00
- Abgabetermin Pläne
- 17.06.2022
- Abgabetermin Modell
- 24.06.2022
- Preisgerichtssitzung
- 27.07.2022
Nicht offener hochbaulicher und freianlagenplanerischer Realisierungswettbewerb
Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Weißenburg beabsichtigt, am Standort Industriestraße auf einer Fläche von 11.955 m2 in Nachbarschaft zu den städtischen Werken das vorhandene Bauhofgelände neu zu ordnen und die erforderlichen Räumlichkeiten neu zu erstellen. Die wesentliche Anforderung des Wettbewerbs besteht in einer optimalen Organisation der in Hallen und im Freibereich zu erstellenden Flächen. Die Planung soll eine nachhaltige Entwicklung des Bauhofs ermöglichen. Die erforderlichen Freianlagen und Stellplätze sind ebenfalls auf dem Grundstück unterzubringen.
Die Wettbewerbsaufgabe besteht in der Entwicklung eines Bauhofkonzeptes mit hoher Wirtschaftlichkeit und optimierten Abläufen. Dabei soll das Raumprogramm in zwei sinnvolle, nacheinander ohne gegenseitige Störung zu errichtenden Bauabschnitten aufgeteilt werden.
In dem zu konzipierenden Gebäude sind die im Raumprogramm genannten, weitgehend vorhandenen Fahrzeuge mit Aufbauten, Maschinen und Materialien unterzubringen. Für das Personal von Bauhof und Gärtnerei sollen gemeinschaftlich genutzte Aufenthaltsräume, Büros und Werkstätten geplant werden.
Fachpreisrichter*innen
Prof. Florian Fischer, München (Vors.)
Prof. Hartmut Fuchs, Stuttgart
Julia Mang-Bohn, München
Sebastian Händel, München
Friedrich Bär, Nürnberg
Julius Peisl, regensburg
Susanne Wamsler, Regensburg
Sachpreisrichter*innen
Jürgen Schröppel, Oberbürgermeister, Stadt Weißenburg
Heinz Gruber, Stadtrat, Stadt Weißenburg
Klaus Drotziger, Stadtrat, Stadt Weißenburg
André Bengel, Stadtrat, Stadt Weißenburg
Maximilian Hetner, Stadtrat, Stadt Weißenburg
Victor Rother, Stadtrat, Stadt Weißenburg
Empfehlung des Preisgerichts
Die Arbeit mit des ersten Preises soll zur Grundlage der weiteren Bearbeitung genommen werden. Dabei sind die Hinweise und Empfehlungen aus der schriftlichen Beurteilung zu berücksichtigen.
Deutschland-Weißenburg: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2022/S 042-109772
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 19
Ort: Weißenburg
NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
Postleitzahl: 91781
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): stm°architekten
E-Mail: office@stm-architekten.de
Telefon: +49 911-555266
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weissenburg.de
Postanschrift: Wöhrder Hauptstraße 27
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Prof. Michael Stößlein
E-Mail: office@stm-architekten.de
Telefon: +49 911555266
Fax: +49 911555277
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stm-architekten.de
Adresse des Beschafferprofils: https://stm-architekten.de/downloads/
Postanschrift: Wöhrder Hauptstraße 27
Ort: Nürnberg
Postleitzahl: 90489
Land: Deutschland
Telefon: +49 911555266
E-Mail: office@stm-architekten.de
Fax: +49 911555277
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stm-architekten.de
Adresse des Beschafferprofils: https://stm-architekten.de/downloads/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Bauhof Weißenburg
Die Stadt Weißenburg beabsichtigt, am Standort Industriestraße auf einer Fläche von 11.955 m2 in Nachbarschaft zu den städtischen Werken das vorhandene Bauhofgelände neu zu ordnen und die erforderlichen Räumlichkeiten neu zu erstellen. Die wesentliche Anforderung des Wettbewerbs besteht in einer optimalen Organisation der in Hallen und im Freibereich zu erstellenden Flächen. Die Planung soll eine nachhaltige Entwicklung des Bauhofs ermöglichen. Die erforderlichen Freianlagen und Stellplätze sind ebenfalls auf dem Grundstück unterzubringen.
Die Wettbewerbsaufgabe besteht in der Entwicklung eines Bauhofkonzeptes mit hoher Wirtschaftlichkeit und optimierten Abläufen. Dabei soll das Raumprogramm in zwei sinnvolle, nacheinander ohne gegenseitige Störung zu errichtenden Bauabschnitten aufgeteilt werden.
In dem zu konzipierenden Gebäude sind die im Raumprogramm genannten, weitgehend vorhandenen Fahrzeuge mit Aufbauten, Maschinen und Materialien unterzubringen. Für das Personal von Bauhof und Gärtnerei sollen gemeinschaftlich genutzte Aufenthaltsräume, Büros und Werkstätten geplant werden.
Auftragsgegenstand: Die Ausloberin verpflichtet sich, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes einer/m der Preisträger/in die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen mindestens bis zur abgeschlossenen Werk- und Detailplanung zu übertragen; dies sind die Leistungen für Gebäude und Innenräume gemäß HOAI § 34 in Verbindung mit § 35 sowie der Anlage 10, mindestens die Leistungsphasen 1 bis 5. Ebenso sind dies die Leistungen für Freianlagen gemäß HOAI § 39 in Verbindung mit § 40 sowie der Anlage 11, mindestens die Leistungsphasen 1 bis 5.
Die Ausloberin behält sich vor, optional die nachfolgenden Leistungsphasen 6 bis 9 zu beauftragen.
Für den Wettbewerb sind folgende Termine vorgesehen: Versand der Unterlagen an die ausgewählten Teilnehmer: Anfang April 2022, Rückfragenbeantwortung bis: Ende April 2022, Abgabe Wettbewerbsarbeiten: Mitte Juni 2022 (Pläne), Ende Juni 2022 (Modell).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das Verfahren wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) mit 12 TeilnehmerInnen durchgeführt.
Informationen zur Teilnahmeberechtigung:
Das Verfahren wird als kombinierter Wettbewerb für die Objektplanung Gebäude und Freianlagen durchgeführt. Ebenfalls zugelassen sind Einzelbewerber, die beide Objektplanungen abdecken können. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag die von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage „Erklärung Bewerbergemeinschaft“) abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Die Bewerber/Teilnehmer haben die Teilnahmeberechtigung nach §§ 6, 79 Abs. 2 VgV (Vermeidung von Interessenkonflikten) und nach RPW 2013 § 4 Abs. 2 (Teilnahmehindernisse) eigenverantwortlich zu prüfen. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge erfüllt sein.
Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, die einen Projektverantwortlichen benennen, der/die zur Führung der Berufsbezeichnung „ArchitektIn“ bzw. „LandschaftsarchitektIn" befugt ist. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht und im Auftragsfall die Vorgaben des Art. 2 BauKaG erfüllt sind.
Informationen zur Auswahl der Teilnehmer:
Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist jeweils der Nachweis eines in den Leistungsphasen 2-5 bearbeiteten Referenzprojektes der Objektplanung Gebäude bzw. der Objektplanung Freianlagen mit Herstellungskosten (KGr. 300 + 400 nach DIN 276, netto) von mind. 4 000 000 EUR bzw. mit Herstellungskosten (KGr. 500 nach DIN 276, netto) von mind. 500 000 EUR. Die Referenzprojekte müssen mind. der Honorarzone III zugeordnet sein. Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die Bearbeitung der Leistungsphase 5 im Jahr 2012 oder später erfolgt ist und diese bis zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung abgeschlossen wurde. Es werden alle Referenzprojekte gewertet, deren Urheberschaft und/oder Projektbearbeitung (Projektverantwortung/ Projektleitung) den sich bewerbenden Personen zuzurechnen ist. Ist die Projektbearbeitung in einem anderen Büro erfolgt, ist für die Bewertung eine Bestätigung des beauftragten Büros über eine verantwortliche Bearbeitung als Projektleiter für die sich bewerbende Person erforderlich und der Bewerbung beizulegen. Der Nachweis kann auch durch mehrere Bauvorhaben mit Herstellungskosten von jeweils mind. 4 000 000 EUR bzw. mind. 500 000 EUR erbracht werden, bei denen in Summe die Leistungsphasen 2-5 bearbeitet wurden.
Unter den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, wird die Auswahl per Los getroffen.
Teilnahmeberechtigt sind alle Bewerber, die die Bedingungen der Teilnahmezulassung erfüllen. Dies sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige - natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatlandes zur Führung der folgenden Berufsbezeichnungen berechtigt sind. Es werden Arbeitsgemeinschaften aus ArchitektInnen und LandschaftsarchitektInnen gefordert. Sh. auch III.1.10;
Abschnitt IV: Verfahren
Städtebauliche Einfügung und Freiraum
Funktionserfüllung und Nutzbarkeit
Gestaltung und Materialität
Konstruktion und Nachhaltigkeit
Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit
Die voraussichtliche Wettbewerbssumme beträgt 60.000.- Euro netto, bzw. 71.400.- Euro brutto. Vorläufige Preisaufteilung:
1. Preis 30.000.- Euro netto
2. Preis 20.000.- Euro netto
3. Preis 10.000.- Euro netto
Sofern die mit Preisen und Ankäufen ausgezeichneten Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird diese zusätzlich anteilig vergütet.Das Preisgericht ist berechtigt, die gesamten Wettbewerbssummen durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen und auch Sonderpreise zu vergeben.
Es werden keine Bearbeitungshonorare bezahlt, auch werden keine Kosten erstattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind per Mail an die unter I.3) der Bekanntmachung genannte Kontaktstelle zu senden. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich auf der unter Ziffer I.3) der Bekanntmachung genannten Internetseite eingestellt, ebenso etwaige Änderungen der Bewerbungsunterlagen. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
b) Als Bewerbung sind der Teilnahmeantrag und die Formblätter „Referenz Objektplanung Gebäude“ und „Referenz Objektplanung Freianlagen“ sowie ggf. (falls zutreffend) die Formblätter „Erklärung der Bewerbergemeinschaft“, „Eignungsleihe“ mit „Verpflichtungserklärung“ schriftlich per Post oder Kurierdienst, nicht aber per Mail über die unter I.3) genannte Kontaktstelle einzureichen.
2. Angaben zum Verhandlungsverfahren nach VgV (nach dem Wettbewerb)
Weitere Beauftragung und vertragliche Regelungen:
Der Auftraggeber wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger mit den weiteren Planungsleistungen beauftragen. Hierzu wird mit allen Preisträgern ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt.
Grundlage für die Beauftragung wird das Vertragsmuster des Auftraggebers.
Der Auftrag kann nur an PreisträgerInnen vergeben werden, die die folgenden 5 Eignungskriterien in Form von Mindestanforderungen erfüllen.
Eignungskriterien:
1. Nachweis der Berufsqualifikation
2. Erklärung zur Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter/innen; Mindestkriterium: mind. 4 Architekten/innen bzw. Ingenieure/innen BA und/oder MA, inkl. Inhaber;
3. Erklärung zur Berufserfahrung des/der Projektleiters/in; Mindestkriterium: mind. 3 Jahre Berufserfahrung;
4. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen;
5. Berufshaftpflichtversicherung:
Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3 000 000 Euro und für Sachschäden von 2 000 000 Euro (für ArchitektIn) bzw. mit Deckungssummen für Personenschäden von 1 500 000 Euro und für Sachschäden von 500 000 Euro (für LandschaftsarchitektIn) bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines entsprechenden Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Unteraufträge:
Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages bzw. für den Nachweis der Leistungsfähigkeit der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, die vergeben werden sollen, zu benennen. Eine entspr. Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmen ist auf Anforderung einzureichen.
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass der geltend gemachte Vergabeverstoß spätestens 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Auslobungsunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Abgabe der Wettbewerbsarbeiten gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).