- wa-ID
- wa-2034186
- Tag der Veröffentlichung
- 30.05.2022
- Aktualisiert am
- 06.12.2022
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Architekt*innen und Freianlagenplaner*innen
- Beteiligung
- 18 Arbeiten
- Auslober
- Markt Pfaffenhausen
- Koordination
- Meixner + Partner GmbH, Augsburg
- Bewerbungsschluss
- 23.06.2022 10:00
- Abgabetermin Pläne
- 27.09.2022 23:59
- Abgabetermin Modell
- 13.10.2022 23:59
- Preisgerichtssitzung
- 26. und 27.10.2022
Nicht offener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil nach RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Die Marktgemeinde Pfaffenhausen plant die Schaffung einer Tagespflegeeinrichtung und barrierefreier Wohnungen am Standort neben dem bestehenden Pflegeheim St. Anna.
Das vorhandene dreigeschossige Gebäude beinhaltet das St. Anna Pflegeheim mit 35 vollstationären Pflegeplätzen sowie Apartments für Betreutes Wohnen. Neben dem Pflegeheim befindet sich derzeit ein Gebäude, in der der Kindergarten untergebracht war. Dieses Gebäude soll abgerissen werden, um Platz für die Neubebauung zu schaffen.
Folgende Nutzungen sind in der getrennt genutzten Neubebauung unterzubringen:
- eine Tagespflegeeinrichtung für ca. 15 Tagespflegegäste (ca. 250 m²)
- Räumlichkeiten für den ambulanten Pflegedienst (ca. 6 Büroarbeitsplätze, Pausenraum, Beratungsbüro und Nebenräume - ca. 170 m²)
- Mehrzweckraum für Mutter-Kind-Kurse und andere Veranstaltungen (ca. 100 m²)
- ca. 25 barrierefreie Wohnungen (davon ca. 17 Ein- bis Zwei-Zimmer-Wohnungen in der Größe von ca. 40-55 m², ca. 8 Drei-Zimmer-Wohnungen in der Größe von ca. 65-75 m²)
Die Neubebauung soll zwar eine getrennte Nutzung erhalten, trotzdem ist die Bildung möglicher Synergieeffekte zwischen Neubebauung und Bestand auch im Außenbereich wünschenswert.
Eine Tiefgarage ist denkbar, sofern nicht alle Stellplätze oberirdisch auf dem Grundstück untergebracht werden können.
Die Neubebauung kann 2- oder 3-geschossig ausgeführt sein. Als maximale Gebäudehöhe gilt die Höhe (OK First) des Bestandsgebäudes.
Neben der KommWFP sollen eine BEG-Förderung für die Neubebauung sowie Fördergelder des Förderprogramms PflegesoNah für die Tagespflegeeinrichtung beantragt werden.
Im Ideenteil der Freianlagenplanung soll ein Konzept für die Außenfläche des Bestandsgebäudes erarbeitet werden. Dazu sollen die Außenanlagen des Bestandes und der Neubebauung als Ganzes betrachtet werden. In diesem Ideenteil soll auch die vorhandene, schwierige Situation des Liegendtransportes von der Straße ins Bestandsgebäude überarbeitet werden. Derzeit erfolgt der Liegendtransport über eine Rampe, die aufgrund der Länge im Außenbereich beschwerlich und verbesserungswürdig ist.
Fachpreisrichter*innen
Dipl.-Ing. Architekt Rainer Kriebel, Grellmann Kriebel Teichmann Architekten, Würzburg (Vorsitz)
Prof. Dr. Architektin Gesine Marquardt, Technische Universität Dresden
Dipl.-Ing. Architekt Michael Deppisch, Deppisch Architekten, Freising
Dipl.-Ing. Landschaftsarchitektin + Stadtplanerin BDLA Rita Lex-Kerfers, Lex-Kerfers Landschaftsarchitekten GbR, Bockhorn
Sachpreisrichter*innen
Bürgermeister Thomas Leinauer, 1. Bürgermeister des Marktes Pfaffenhausen
Michael Gropper, 2. Bürgermeister des Marktes Pfaffenhausen
Stephanie Albrecht, Markträtin des Marktes Pfaffenhausen
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht spricht dem Auslober einstimmig die Empfehlung aus, mit der Arbeit des 1. Preises weiterzuarbeiten.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch bei der Wahl der Fachplaner auf eine hohe Qualität zu achten ist.
Deutschland-Pfaffenhausen: Dienstleistungen von Architekturbüros
2022/S 102-286233
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstr. 34
Ort: Pfaffenhausen
NUTS-Code: DE27C Unterallgäu
Postleitzahl: 87772
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Verfahrensbetreuung: Meixner+Partner GmbH, Gögginger Str.93, 86199 Augsburg
E-Mail: vgv@meixner-partner.de
Telefon: +49 82150105-197
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://marktpfaffenhausen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau bei St. Anna - Schaffung einer Tagespflegeeinrichtung und barrierefreier Wohnungen im Markt Pfaffenhausen – Realisierungswettbewerb mit Ideenteil für Architekten und Freianlagenplaner
Neubau bei St. Anna - Schaffung einer Tagespflegeeinrichtung und barrierefreier Wohnungen im Markt Pfaffenhausen - einphasiger, nicht-offener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil, mit vorgeschalteten offenen Bewerbungsverfahren im Rahmen der VgV, für Architekten (Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. § 33 ff HOAI 2021) und Freianlagenplaner (Objektplanung Freianlagen, gem. § 38ff HOAI 2021), nach den Richtlinien der RPW 2013.
Die Marktgemeinde Pfaffenhausen plant die Schaffung einer Tagespflegeeinrichtung und barrierefreier Wohnungen am Standort neben dem bestehenden Pflegeheim St. Anna.
Das vorhandene dreigeschossige Gebäude beinhaltet das St. Anna Pflegeheim mit 35 vollstationären Pflegeplätzen sowie Apartments für Betreutes Wohnen. Neben dem Pflegeheim bfindet sich derzeit ein Gebäude, in der der Kindergarten untergebracht war. Dieses Gebäude soll abge-
rissen werden, um Platz für die Neubebauung zu schaffen.
Folgende Nutzungen sind in der getrennt genutzten Neubebauung unterzubringen:
- eine Tagespflegeeinrichtung für ca. 15 Tagespflegegäste (ca. 250 m²)
- Räumlichkeiten für den ambulanten Pflegedienst (ca. 6 Büroarbeitsplätze, Pausenraum, Beratungsbüro und Nebenräume - ca. 170 m²)
- Mehrzweckraum für Mutter-Kind-Kurse und andere Veranstaltungen (ca. 100 m²)
- ca. 25 barrierefreie Wohnungen (davon ca. 17 Ein- bis Zwei-Zimmer-Wohnungen in der Größe von ca. 40-55 m², ca. 8 Drei-Zimmer-Wohnungen in der Größe von ca. 65-75 m²)
Die Neubebauung soll zwar eine getrennte Nutzung erhalten, trotzdem ist die Bildung möglicher Synergieeffekte zwischen Neubebauung und Bestand auch im Außenbereich wünschenswert.
Eine Tiefgarage ist denkbar, sofern nicht alle Stellplätze oberirdisch auf dem Grundstück untergebracht werden können.
Die Neubebauung kann 2- oder 3-geschossig ausgeführt sein. Als maximale Gebäudehöhe gilt die Höhe (OK First) des Bestandsgebäudes.
Neben der KommWFP sollen eine BEG-Förderung für die Neubebauung sowie Fördergelder des Förderprogramms PflegesoNah für die Tagespflegeeinrichtung beantragt werden.
Im Ideenteil der Freianlagenplanung soll ein Konzept für die Außenfläche des Bestandsgebäudes erarbeitet werden. Dazu sollen die Außenanlagen des Bestandes und der Neubebauung als Ganzes betrachtet werden. In diesem Ideenteil soll auch die vorhandene, schwierige Situation des Liegendtransportes von der Straße ins Bestandsgebäude überarbeitet werden. Derzeit erfolgt der Liegendtransport über eine Rampe, die aufgrund der Länge im Außenbereich beschwerlich und verbesserungswürdig ist.
Der Wettbewerb ist ausschließlich für Bewerbergemeinschaften aus Architekten und Freianlagenplanern vorgesehen.
Voraussichtliche Zeitschiene des Wettbewerbs:
- Versand der Auslobung KW 27/2022
- Colloquium ca. KW 30/2022
- Abgabe der Pläne KW 38/2022
- Abgabe der Modelle KW 40/2022
- Preisgerichtssitzung KW 43/2022
- Vergabeverhandlung KW 47/2022
Gegenstand des Auftrages sind die im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI) dargestellten Leistungen gem. HOAI 2021 sowie Leistungen zur Freianlagenplanung (§ 39 HOAI) gem. HOAI 2021. Beauftragt werden mindestens die Leistungsphasen 2-5.
Die Leistungsphasen 6-9 werden als Option im Rahmen einer stufenweisen Beauftragung ggf. abgerufen, sind aber nicht Bestandteil des Auftragsversprechens.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Bewerber müssen das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Formblatt 127 (Erklärung zu Bezug Russland) ausfüllen und dem Teilnahmeantrag beilegen (als Anlage 11).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Angaben u Erklärungen, die mit der Bewerbung (Bew.) vom Objektplaner Gebäude u Innenräume und im Teilnahmeantrag (TNA) abgegeben werden müssen (siehe W_3.1 Bewertungsmatrix Eignungskriterien):
a) Name, ausführende Niederlassung (NL), bevollmächtigter Vertreter, Ansprechpartner, Anschrift, Kontaktdaten und Rechtsform
b) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB;
c) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG;
d) ggf. Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften
e) Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung über 2 000 000 EUR für Personenschäden u über 2 000 000 EUR für Sachschäden
f) Es ist 1 Referenz für Objektplanung Gebäude anzugeben. Hierbei sind folgende Angaben zur Einhaltung der Mindestanforderungen erforderlich:
— Projektbez., Name des beauftragten Büros, ggf. Angaben zur Aufgabenverteilung mit ARGE-Partnern und Unterauftragnehmern,
— Ref.zeitraum 01.05.2012-30.04.2022 (Beginn LPH 2, Abschluss LPH 5),
— Erläuterung zur Vergleichbarkeit der Planungsanforderungen: mind. Honorazone III,
— erbrachte Leistungsbilder nach HOAI,
— LPH 2-5 beauftragt und vollständig selbst erbracht,
— Neubau,
— Name, Ansprechpartner, Anschrift und Kontaktdaten des AG,
— Projektdarstellung (4 DIN A4 oder 2 DIN A3 Seiten),
2. Erklärungen, die zum Zeitpunkt des Colloquiums vom ARGE-Partner für Objektplanung Freianlagen abgegeben werden müssen (siehe W_3.1 Bewertungsmatrix Eignungskriterien):
a) analog 1.a)
b) analog 1.b)
c) analog 1.c)
d) analog 1.d)
e) Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung über 1 500 000 EUR für Personenschäden u über 500 000 EUR für Sachschäden
f) Es ist 1 Referenz für Objektplanung Freianlagen anzugeben. Hierbei sind folgende Angaben zur Einhaltung der Mindestanforderungen erforderlich:
- Projektbezeichnung, Name d. beauftragten Büros, ggf. Angaben zur Aufgabenverteilung mit ARGE-Partnern u UnterAN,
- Ref.zeitraum 01.05.2012-30.04.2022 (Beginn LPH 2, Abschluss LPH 5),
- Erläuterung zur Vergleichbarkeit der Planungsanforderungen: mind. Honorazone III,
- erbrachte Leistungsbilder nach HOAI,
- LPH 2-5 beauftragt und vollständig selbst erbracht,
- Name, Ansprechpartner, Anschrift, Kontaktdaten d. AG,
- Projektdarstellung (4 DIN A4 oder 2 DIN A3 Seiten).
Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten AG über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiterenTeilnahme ausgeschlossen. Für die Bewertung der Referenzprojekte im Teilnahmewettbewerb gelten die o. g. Mindestanforderungen.
Erfüllen beide Referenzen (Referenz 1 Objektplanung Gebäude und Referenz 2 Objektplanung Freianlagen) die dort und in der „Bewertungsmatrix Auswahlkritierien" dargelegten Kriterien, so erfüllt der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft die Voraussetzungen zur Teilnahme am Wettbewerb. Unabhängig davon müssen aber auch die Eignungskritierien, wie oben und in der „Bewertungsmatrix Eignungskriterien" genannt, erfüllt sein. Unter den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, wird die Auswahl per Los getroffen.
Die bereits ausgewählten Teilnehmer gemäß IV.1.7) müssen ebenfalls die Eignungs- und Auswahlkriterien erfüllen, nehmen aber nicht am Losverfahren teil, sondern sind gesetzt.
1. Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation im Projektteam des Objektplaners Gebäude und Innenräume gem. § 75 VgV. Mindestanforderung: Berufsqualifikation im Projektteam mind. 1 Architekt Nachweis: Vorlage eines Eintragungsnachweises in einer Architektenkammer. 2. Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation im Projektteam des Objektplaners Freianlagen gem. § 75 VgV. Mindestanforderung: Berufsqualifikation im Projektteam mind. 1 Landschaftsarchitekt Nachweis: Vorlage eines Eintragungsnachweises in einer Architektenkammer. (siehe W_3.1 Bewertungsmatrix Eignungskriterien)
Abschnitt IV: Verfahren
Für die Bewertung der Wettbewerbsbeiträge gelten die Bewertungskriterien der „Bewertungsmatrix Beurteilungskriterien" (Die Beurteilungsskriterien werden vom Preisgericht festgelegt und gelten wie hier darsgestellt vorbehaltlich der Preisrichtervorbesprechung):
— Städtebau: städtebauliche Einbindung, äußere Erschließung
— Architektur: architektonische Qualität,
__ Funktionalität: innere Funktion, innere Erschließung und Innenraumqualität
__ Freiflächen: Erschließung und Freiflächen
— Wirtschaftlichkeit: Verhältnis der Kennwerte (BGF/NUF, BRI/NURF,…),
— Nachhaltigkeit.
Für die Bewertung der Verhandlungsgespräche gelten die Bewertungskriterien der „Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien":
— Wettbewerbsergebnis: 50 % Gewichtung,
— Projektteam: 20 % Gewichtung,
— Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe: 20 % Gewichtung,
— Honorar: 10 % Gewichtung.
— 1. Preis: 22.000 EUR netto,
— 2. Preis: 14.000 EUR netto,
— 3. Preis: 8.000 EUR netto,
Anerkennungen: 11.000 EUR netto (gesamt).
Das Preisgeld gilt für Architekten und Freianlagenplaner zusammen.
Sofern mit Preisen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer die Mehrwertsteuer abführen, wird diese ihnen anteilig zusätzlich vergütet.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Die teilnehmenden Architekten erarbeiten als Bietergemeinschaft (ARGE) mit einem Freianlagenplaner einen Wettbewerbsbeitrag. Im Preisgeld ist das Preisgeld der Freianlagenplaner bereits enthalten. Die Ausloberin wird zwar eine Bietergemeinschaft aus Architekten und Freianlagerplaner beauftragen, aber getrennte Verträge mit dem Architekten und dem Freianlagenplaner schließen. Eine gesamtschuldnerische Haftung des Architekten und des Freianlagenplaners wird es daher nicht gegeben.
Im Anschluss an den Planungswettbewerb wird eine Vergabeverhandlung für den Objektplaner Gebäude und Objektplaner Freianlagen gemäß VgV mit den Preisträgern durchgeführt. Auf das Honorar des beauftragten Verfahrenssiegers wird sein Preisgeld des Wettbewerbs in voller Höhe auf
die spätere Vergütung in der Leistungsphase 2 angerechnet. Die Anrechenbarkeit des Preisgeldes ist nur möglich, wenn und so weit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Es werden weder Bearbeitungshonorare bezahlt noch Kosten erstattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Erklärungen, die zur Vergabeverhandlung vom Bieter abgegeben werden müssen (ggf. durch Eignungsleihe): für a) bis g): siehe Eignungskrit. W_3.1 Abschn. "Fortsetzung", hier nur Stichpunkte:
a) wirtschaftl. Verknüpf.
b) im Falle einer jur. Person: PL + stv. PL müssen Anf. an natürl. Person erfüllen
c) Benennung UA (mit Verpfl.erkl.)
d) Erkl. gem. § 1 Verpfl.gesetz
e) Gesamtumsatz: 280.000€ (Arch.) / 120.000 € (Freianl.)
f) Anzahl festangest. Vollzeit-Mitarbeiter: 3 (Arch.) / 2 (Freianl.)
g) Benennung PL + stv. PL, Nachw. Berufsqualif. u. -erfahrung (jeweils 5 Jahre)
h) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (TA) - u. später im Verf. entspr. auch die Angebotsunterl. - sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachw., Erklärungen und Anlagen zwingend innerh. der BEWfrist (Bewerbungsfrist) ausschl. über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform (VP) einzureichen. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht unterschriebene bzw. formlose BEW werden im weiteren Verf. nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
i) Während der BEWsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bieterfragen-/mitteilungen unverschlüsselt über die VP bis spätestens 5 Kalendertage (KT) vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindl. Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis spätestens 3 KT vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.
j) BEWsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG.
k) Geforderte Nachw. sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachw. in einer beglaubigten Übersetzung, der BEW beizulegen.
l) Informationspflicht des Bewerbers:
Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 3 KT vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten VP zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den VergUnt vorgenommen wurden. Weiter werden die Bew. ausdrückl. darauf hingewiesen, dass sich in bes. Fällen die Notwendigk. ergeben kann, die Teilnahmefrist
auch noch innerh. der zuvor genannten 3 KT abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen o. Änderungen werden unverzügl. auf zuvor genannter VP veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentl. Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der VergUnt. sind. Sollten sich die veröffentl. Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den TA auswirken, gelten folg. Regelungen:
Ist der TA bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem AG bis zum Ende der Teilnahmefrist über die VP mitzuteilen, sofern:
— Der alte TA für ungültig erklärt u. kein neuer TA abgegeben wird,
— der alte TA für ungültig erklärt u. ein neuer TA abgegeben wird. Der neue TA muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
— der alte TA – ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben - aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom spez. Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem AG elektronisch vorliegen muss,
— der alte TA unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter TA, wenn erforderl., an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss. Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte TA unverändert aufrechtgehalten wird.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenübe dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland