- wa-ID
- wa-2035648
- Tag der Veröffentlichung
- 08.02.2023
- Aktualisiert am
- 16.01.2024
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Architekt*innen bzw. Bewerbergemeinschaften aus Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen
- Beteiligung
- 8 Arbeiten
- Auslober
- Theodor-Fliedner-Stiftung, Mannheim
- Koordination
- Drees & Sommer SE, Mannheim
- Bewerbungsschluss
- 06.03.2023 12:00
- Preisgerichtssitzung
- 14.09.2023
- Ausstellung
- 25.09.-06.10.2023
Nicht offener Realisierungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren
Wettbewerbsaufgabe
Nach aktuellem Kenntnisstand bedarf es in Mannheim einer Ausweitung des Angebots für betreute Seniorenwohnplätze sowie des Kinderbetreuungsangebots. Aus diesem Grunde beabsichtigt die Theodor-Fliedner-Stiftung, vertreten durch Bürgermeister Michael Grötsch, den Bau eines Betreuten Seniorenwohnheimes und einer 7-gruppigen Kindertagesstätte im Stadtteil Neckarau / Niederfeld und lobt einen Realisierungswettbewerb aus, um so bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.
Das Wettbewerbsgrundstück befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Stollenwörthweiher. Die Erschließungsflächen sind als Teil der Kommunikations- und Aufenthaltsflächen zu verstehen und sollen bewusst den generationsübergreifenden Gedanken zwischen den Mietern im Betreuten Wohnen und den Kindern der Kindertagesstätte fördern. Erwartet werden eine städtebauliche Strukturierung des gesamten Projektgrundstücks und eine sinnvolle Eingliederung in die Umgebung. Ziel ist es, Entwürfe für die Theodor-Fliedner-Stiftung zu erhalten, die eine hohe gestalterische Qualität bei einer wirtschaftlichen, ökologischen und Ressourcen sparenden Bauweise anstreben.
Das Grundstück in der Alberichstraße ist allein aufgrund seiner Lage und vorhandenen Infrastruktur hervorragend geeignet, eine Anlage für Betreutes Seniorenwohnen zu errichten. Das bis September 2022 im städtischen Eigentum befindliche Grundstück ist als Standort für den dringend nötigen Ausbau des Angebots an Kinderbetreuungsplätzen in Mannheim vorgesehen. Für die Theodor-Fliedner-Stiftung hat sich somit die Möglichkeit ergeben, neben dem Betreuten Seniorenwohnen, als Investor eine Kindertageseinrichtung zur späteren Vermietung an einen gemeinnützigen Träger zu planen. "Alt und Jung" in unmittelbarer Nähe ist kein Widerspruch, sondern entspricht den sehr guten Erfahrungen der Theodor-Fliedner-Stiftung, mit verschiedenen Tageseinrichtungen für Kinder in den jeweiligen Standortquartieren generationsübergreifende Kooperationsbeziehungen aufzubauen und nachhaltig zu verstetigen.
Die Planungsaufgabe besteht aus einem Neubau für die Seniorenwohnanlage sowie einem Neubau für die Kindertagesstätte. Die beiden Nutzungen sollen oberirdisch in 2 getrennten Baukörpern realisiert werden. Für das betreute Wohnen sollen die Richtlinien des KVJS-Ratgebers berücksichtig werden. Die Kindertagestätte soll eine Ganztagsbetreuung der vorgesehenen 7 Gruppen (zunächst 4 Kindergartengruppen, 3 Krippengruppen) ermöglichen. Geplant werden soll jedoch mit 7 Kindergartengruppen je 20 Kinder (140 Kinder), damit zukünftig die Möglichkeit einer bedarfsgerechten Anpassung der Verteilung zwischen Krippen- und Kindergartengruppen gegeben ist. Bei der Planung der Grundrisse und der Außenanlagen sind die funktionalen Zusammenhänge sowie die unterschiedlichen Bedürfnisse von Krippen- und Kindergartenkindern (gemäß der zunächst geplanten Gruppenaufteilung) zu berücksichtigen und darzustellen. Daneben ist die Gestaltung der Freiflächen mit Abgrenzung zum Umfeld vorzunehmen.
Fachpreisrichter*innen
Prof. Ludwig Wappner, Architekt München und Gestaltungsbeirat Stadt Mannheim (Vorsitz)
Prof. Kerstin Schultz, Architektin und Geschäftsführerin liquid Architekten, Professorin Hochschule Darmstadt
Axel Lohrer, Geschäftsführer Lohrer Hochrhein Landschaftsarchitekten und Stadtplaner
Irene Sperl-Schreiber, Architektin, Stadtplanerin, Landschaftsarchitektin und Geschäftsführerin schreiberplan Stuttgart
Achim Judt, Geschäftsführer MWS Projektentwicklungsgesellschaft mbH
Dea Ecker, Geschäftsführerin Ecker Architekten
Stephan Weber, Architekt und Geschäftsführer AAg LoebnerSchäferWeber
Sachpreisrichter*innen
Michael Grötsch, Bürgermeister Dezernat II für Wirtschaft, Arbeit, Soziales und Kultur, Stadt Mannheim/Vorsitzender Theodor-Fliedner-Stiftung
Adnan Werning, Büroleiter Dezernat IV für Bauen, Planung, Verkehr, Sport, Stadt Mannheim
Andrew Ballantyne, Ausbaukoordination Kinderbetreuung im Dezernat III für Jugend, Bildung und Gesundheit, Stadt Mannheim
Wilhelm Heuke-Scheller, Vorsitzender Bauausschuss Theodor-Fliedner-Stiftung
Dr. Katharina Rensing, Leiterin Fachbereich Klima, Natur, Umwelt, Stadt Mannheim
Reinhold Hoffmann, Bauausschuss Theodor-Fliedner-Stiftung
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin einstimmig, bei Realisierung des Vorhabens die Verfasser, des mit dem 1. Preis ausgezeichneten Entwurfs (Tarnzahl 1008) mit der weiteren Planung zu beauftragen, vorbehaltlich des Ergebnisses aus der letzten Stufe im Verfahren (Verhandlungsverfahren).
Dabei soll bei der Überarbeitung, die in der schriftlichen Beurteilung dargelegten Kritikpunkte berücksichtigt werden.
Deutschland-Mannheim: Dienstleistungen von Architekturbüros
2023/S 028-082909
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Theodor-Storm-Straße 100
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68259
Land: Deutschland
E-Mail: martin.douteil@dreso.com
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.theodor-fliedner-haus.de
Postanschrift: Q7, 24
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Martin Douteil
E-Mail: martin.douteil@dreso.com
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dreso.com
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb Neubau Betreutes Seniorenwohnen und Kita, Objektplanung und Landschaftsarchitektur
Nach aktuellem Kenntnisstand bedarf es in Mannheim einer Ausweitung des Angebots für betreute Seniorenwohnplätze sowie des Kinderbetreuungsangebots. Aus diesem Grunde beabsichtigt die Theodor-Fliedner-Stiftung, vertreten durch Bürgermeister Michael Grötsch, den Bau eines Betreuten Seniorenwohnheimes und einer 7-gruppigen Kindertagesstätte im Stadtteil Neckarau / Niederfeld und lobt einen Realisierungswettbewerb aus, um so bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.
Das Wettbewerbsgrundstück befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Stollenwörthweiher. Die Erschließungsflächen sind als Teil der Kommunikations- und Aufenthaltsflächen zu verstehen und sollen bewusst den generationsübergreifenden Gedanken zwischen den Mietern im Betreuten Wohnen und den Kindern der Kindertagesstätte fördern. Erwartet werden eine städtebauliche Strukturierung des gesamten Projektgrundstücks und eine sinnvolle Eingliederung in die Umgebung. Ziel ist es, Entwürfe für die Theodor-Fliedner-Stiftung zu erhalten, die eine hohe gestalterische Qualität bei einer wirtschaftlichen, ökologischen und Ressourcen sparenden Bauweise anstreben.
Das Grundstück in der Alberichstraße ist allein aufgrund seiner Lage und vorhandenen Infrastruktur hervorragend geeignet, eine Anlage für Betreutes Seniorenwohnen zu errichten. Das bis September 2022 im städtischen Eigentum befindliche Grundstück ist als Standort für den dringend nötigen Ausbau des Angebots an Kinderbetreuungsplätzen in Mannheim vorgesehen. Für die Theodor-Fliedner-Stiftung hat sich somit die Möglichkeit ergeben, neben dem Betreuten Seniorenwohnen, als Investor eine Kindertageseinrichtung zur späteren Vermietung an einen gemeinnützigen Träger zu planen. "Alt und Jung" in unmittelbarer Nähe ist kein Widerspruch, sondern entspricht den sehr guten Erfahrungen der Theodor-Fliedner-Stiftung, mit verschiedenen Tageseinrichtungen für Kinder in den jeweiligen Standortquartieren generationsübergreifende Kooperationsbeziehungen aufzubauen und nachhaltig zu verstetigen.
Die Planungsaufgabe besteht aus einem Neubau für die Seniorenwohnanlage sowie einem Neubau für die Kindertagesstätte. Die beiden Nutzungen sollen oberirdisch in 2 getrennten Baukörpern realisiert werden. Für das betreute Wohnen sollen die Richtlinien des KVJS-Ratgebers berücksichtig werden. Die Kindertagestätte soll eine Ganztagsbetreuung der vorgesehenen 7 Gruppen (zunächst 4 Kindergartengruppen, 3 Krippengruppen) ermöglichen. Geplant werden soll jedoch mit 7 Kindergartengruppen je 20 Kinder (140 Kinder), damit zukünftig die Möglichkeit einer bedarfsgerechten Anpassung der Verteilung zwischen Krippen- und Kindergartengruppen gegeben ist. Bei der Planung der Grundrisse und der Außenanlagen sind die funktionalen Zusammenhänge sowie die unterschiedlichen Bedürfnisse von Krippen- und Kindergartenkindern (gemäß der zunächst geplanten Gruppenaufteilung) zu berücksichtigen und darzustellen. Daneben ist die Gestaltung der Freiflächen mit Abgrenzung zum Umfeld vorzunehmen.
Für diese Maßnahme werden Objektplanungsleistungen für die LPH 1-9 gemäß § 34 HOAI erforderlich und Landschaftsarchitektur für die LPH 1-9 gemäß § 39 HOAI.
Die Objektplanungsleistungen werden im europaweiten, dreistufigen Verhandlungsverfahren ausgeschrieben:
- Stufe 1: Präqualifikationsverfahren mit Auswahl 8 Teilnehmer für die Teilnahme an Stufe 2
- Stufe 2: Architektenwettbewerb mit 8 Teilnehmern nach RPW 2013
- Stufe 3: Verhandlungsverfahren (ca. 3 Teilnehmer)
In der Stufe 1 können bei den Auswahlkriterien und der Referenzliste in Summe maximal 500 Punkte erreicht werden, dieses entspricht 1% = 5 Punkte. Ab einer erreichten Punktzahl von 300 Punkten erreicht der Bieter die Schwelle zum Lostopf. Aus diesem werden für die Stufe 2 die weiteren Teilnehmer per Losverfahren ermittelt.
Die Vergabe des Auftrages erfolgt Ende Oktober/ Anfang November 2023.
Nach derzeitigem Kenntnisstand startet der Leistungszeitraum 11/2023 und endet 04/2026.
Der Bauherr beabsichtigt die stufenweise Beauftragung der Objektplanung und Landschaftsarchitektur.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
KRITERIEN STUFE 1 (Präqualifikation)
I Ausschlusskriterien:
- Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gemäß § 57 Absatz 1 Nr. 1 VgV
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrages
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben)
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (Insolvenz)
- Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt, § 73 Abs. 3 VgV
- Eigenerklärung gem. § 44 Abs.1, § 46 Abs.3 Nr. 6 VgV, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist
- Eigenerklärung gem. § 75 Abs.1 VgV, dass die Berechtigung zur Führung der Berufsqualifikation des Architekten und Landschaftsarchitekten vorliegt. Bei Bewerbergemeinschaften, Eignungsleihen oder Unterauftragsvergabe muss klar dargestellt sein, welcher Teilnehmer welche Qualifikation mitbringt
- Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird: Personenschäden mind. 2 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 2 Mio. EUR gem. § 45 Abs.1 Nr.3 VgV
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
II Auswahlkriterien:
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der Technischen Stellen (Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektposition je Partei) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV (Eignungskriterium, Wichtung 20 %, Keine Punktevergabe bei Nichtangabe, Höchstpunktzahl bei Angabe)
- Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz in den letzten 5 Jahren: Architekturbüro: über 500T€/Jahr; Landschaftsarchitekturbüro: über 75 T€/Jahr gem. §45 Abs. 5 VgV (Eignungskriterium, Wichtung 20 %, Keine Punktevergabe bei Nichtangabe oder Nichterfüllung, Höchstpunktzahl bei Angabe und Erfüllung)
- Vorlage einer Referenzliste über 3 früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1, § 75 Abs. 5 VgV (Wichtung 60 %, davon 20 % je Referenz). Der Teilnehmer hat geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignete Referenzen sind Referenzen die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die geforderten Mindestanforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war. Es können nur Punkte für eine Referenz erzielt werden, die die Mindestanforderungen erfüllt. Erfüllt eine Referenz die Mindestanforderungen, wird für die Referenz 40% der erreichbaren Punktzahl vergeben
Mindestanforderungen Referenzen Betreutes Wohnen:
- Nutzung Betreutes Wohnen oder vergleichbar
- Objektplanung § 34 HOAI, LPH 2 bis 5 vollständig erbracht
- Mindesthonorarzone III oder höher
- Projektfertigstellung in den letzten 10 Jahren
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können folgende Zusatzpunkte erzielt werden.
Zusatzpunkte Referenzen Betreutes Wohnen:
- Wettbewerbsprämierung oder Auszeichnung des Referenzprojektes (bei Erfüllung 5 Punkte, bei Nichterfüllung 0 Punkte)
- Projekt in Verbindung mit einem Kita-Bau (bei Erfüllung 5 Punkte, bei Nichterfüllung 0 Punkte)
- Objektplanung § 34 HOAI, LPH 6 bis 8 vollständig erbracht (bei Erfüllung 5 Punkte, bei Nichterfüllung 0 Punkte)
Mindestanforderungen Referenzen Kita:
- Nutzung Kita oder vergleichbar
- Objektplanung § 34 HOAI, LPH 2 bis 5 vollständig erbracht
- Mindesthonorarzone III oder höher
- Projektfertigstellung in den letzten 10 Jahren
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können folgende Zusatzpunkte erzielt werden.
Zusatzpunkte Referenzen Kita:
- Wettbewerbsprämierung oder Auszeichnung des Referenzprojektes (bei Erfüllung 5 Punkte, bei Nichterfüllung 0 Punkte)
- Anzahl der Gruppen mindestens 5 (bei Erfüllung 5 Punkte, bei Nichterfüllung 0 Punkte)
- Objektplanung § 34 HOAI, LPH 6 bis 8 vollständig erbracht (bei Erfüllung 5 Punkte, bei Nichterfüllung 0 Punkte)
Mindestanforderungen Referenzen Landschaftsarchitektur:
- Freianlagenplanung für ein Betreutes Wohnen, Kita oder vergleichbare Nutzung
- Freianlagenplanung § 39 HOAI, LPH 2 bis 5 vollständig erbracht
- Mindesthonorarzone III oder höher
- Projektfertigstellung in den letzten 10 Jahren
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können folgende Zusatzpunkte erzielt werden.
Zusatzpunkte Referenzen Landschaftsarchitektur:
- Erhalt und Integration von Bestandsbäumen war Teil der Aufgabenstellung (bei Erfüllung 5 Punkte, bei Nichterfüllung 0 Punkte)
- Wettbewerbsprämierung oder Auszeichnung des Referenzprojektes (bei Erfüllung 5 Punkte, bei Nichterfüllung 0 Punkte)
- Freianlagenplanung § 39 HOAI, LPH 6 bis 8 vollständig erbracht (bei Erfüllung 5 Punkte, bei Nichterfüllung 0 Punkte)
Bewerbergemeinschaften:
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten Referenzprojekte beliebig von den
verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erkennbar sein, durch
welches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde.
Zugelassen sind alle Bewerber, die nach § 75 VgV berechtigt sind, die Berufsbezeichung "Architekt:innen" und "Landschaftsarchitekt:innen" zu tragen.
Ferner sind im Hinblick auf die Aufgabenstellung beide Qualifikationen erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Bewertungskriterien für die Stufe 2 (Architektenwettbewerb) und Stufe 3 (Verhandlungsverfahrens) werden bereits mit der Stufe 1 mitgeteilt.
Diese werden neben des Teilnahmeantrages für die Stufe 1 auf der Bieterplattform Tender24 zur Verfügung gestellt.
Die Wettbewerbssumme von in Summe 80.000,00 € netto inklusive Nebenkosten, zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer setzt sich wie folgt
zusammen:
Die Preise teilen sich wie folgt auf:
- 1. Preis 40.000 € netto
- 2. Preis 20.000 € netto
- 3. Preis 12.000 € netto
- Anerkennungen in Summe 8.000 € netto
siehe IV.3.1)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerbergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe:
Bewerbergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bewerbergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bewerbergemeinschaft mit postalischer und
elektronischer Adresse zu benennen ist.
Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/ oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/ Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer, die unter VI.4.1 angegeben ist, gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtige Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Rückfragen zum Verfahren:
Rückfragen zum laufenden Verfahren können bis 10 Tage vor Abgabe der Unterlagen über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform gestellt werden.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de