- Dokumentation des Wettbewerbs
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Veröffentlicht als:
- Dokumentation
- wa-ID
- wa-2005831
- Tag der Veröffentlichung
- 31.08.2001
- Aktualisiert am
- 01.03.2002
- Verfahrensart
- Offener Wettbewerb
- Teilnehmer
- Freischaffende Architekten sowie Arbeitsgemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten
- Beteiligung
- 9927 Arbeiten
- Auslober
- Land Rheinland-Pfalz
- Abgabetermin
- 31.08.2001
- Abgabetermin Pläne
- 09.11.2001
- Preisgerichtssitzung
- 04.12.2001
Verfahrensart
Offener, einstufiger Realisierungswettbewerb in zwei Bearbeitungsphasen
Auslober:
Land Rheinland-Pfalz
Betreuung/Vorprüfung:
Faltin · Scheuvens · Wachten, Dortmund
Wettbewerbsaufgabe:
Das Land Rheinland-Pfalz hat entschieden, an
einem zentralen Standort in unmittelbarer Nähe
des Campus der Johannes Gutenberg-Universität
Mainz einen Neubau für die Fachhochschule
Mainz in mehreren Bauabschnitten zu
errichten.
Im Zentrum des Hochschulerweiterungsgeländes
sieht der Bebauungsplan einen Platz vor,
dessen städtebauliche Ausformung Bestandteil
der Wettbewerbsaufgabe ist. In dieser zentralen
Lage erlaubt der Bebauungsplan zwei Hochhäuser,
von denen das südliche im Rahmen des
Realisirungswettbewerbes geplant werden
kann. Die maximale Gebäudehöhe dafür
beträgt 50 m. Die Baugrenzen bezeichnen ein
Baufenster von 25 x 25 m. Im Falle eines Verzichts
des Teilnehmers auf Inanspruchnahme
des Hochhauskonzeptes zur Erfüllung des
Raumprogramms, muss die dafür im Bebauungsplan
vorgesehene Fläche freigehalten werden.
Darüber hinaus muss dann nachgewiesen
werden, dass der für die Fachhochschule vorgesehene
Quadrant auch für die Unterbringung
des zweiten Bauabschnittes auskömmlich ist.
Städtebauliches Ziel ist die Bebauung von dem
zentralen Platz aus zu entwickeln. Im Rahmen
des Wettbewerbs wird der süd.stliche Quadrant
des Bebauungsplanes B 132 als erster
und zweiter Bauabschnitt der Fachhochschule
bearbeitet.
Das Raumprogramm für die Fachhochschule
Mainz sieht insgesamt 20.379 m2 HNF vor. Im
ersten Bauabschnitt soll der Neubau der Fachhochschule
Mainz 10.268 m2 Hauptnutzfläche
mit folgenden Funktionsgruppen beinhalten.
- 1. Verwaltung/Dienstzimmer 5.128 m HNF
Fachbereiche ca. 3.398 m2
- 2. Lehre 2.936 m HNF
Laboratorien/Werkstätten 1.234 m2
- 3. Multi-Media 2.204 m HNF
Bibliothek ca. 1.045 m2
Fachpreisrichter:
Prof. Jochem Jourdan, Frankfurt am Main (Vors.)
Tobias Ammann, Zürich
Günther Ingenthron, Stadt Mainz
Prof. Jobst Kowalewsky, Mainz
Dr. Frank Rauda, Ministerium d. Finanzen, Mainz
Prof. Dr. Jörg-Heiner Stötzer, Sindelfingen
Dr. Hans Hermann Heydorn, Dierdorf
Prof. Günter Pfeifer, Freiburg
Sachpreisrichter:
Prof. Dr. Johannes Preuß, Universität Mainz
Hubert Heimann, Geschäftsf. LBB, Mainz
Helmut Klemm, Studentenwerk Mainz
Renate Kreckel, Minist. der Finanzen, Mainz
Dr. Michael Morath, Präsident der FH Mainz
Siegfried Schlegel, Minis. f. Wissenschaft,
Weiterbildung, Forschung und Kultur, Mainz
Paul Gieswinkel, Min. d. Finanzen, Mainz
Preisgerichtsempfehlung:
Das Preisgericht empfiehlt dem Auslober einstimmig
die Realisierung der mit dem 1 Preis
ausgezeichneten Arbeit. Bei der weiteren Bearbeitung
ist das Raumprogramm ohne Einschränkungen
umzusetzen. Die Gesamtplanung
muss mit dem Ministerium der Finanzen
einvernehmlich abgestimmt werden. Darauf
weisen Wissenschaftsministerium, Ministerium
der Finanzen und Fachhochschule besonders
hin. Eine gute Anbindung und Verknüpfung der
Erdgeschosszone mit der fußläufigen Verbindung
zur Universität soll geschaffen werden.
Offener, einstufiger Realisierungswettbewerb in zwei Bearbeitungsphasen
Auslober:
Land Rheinland-Pfalz
Betreuung/Vorprüfung:
Faltin · Scheuvens · Wachten, Dortmund
Wettbewerbsaufgabe:
Das Land Rheinland-Pfalz hat entschieden, an
einem zentralen Standort in unmittelbarer Nähe
des Campus der Johannes Gutenberg-Universität
Mainz einen Neubau für die Fachhochschule
Mainz in mehreren Bauabschnitten zu
errichten.
Im Zentrum des Hochschulerweiterungsgeländes
sieht der Bebauungsplan einen Platz vor,
dessen städtebauliche Ausformung Bestandteil
der Wettbewerbsaufgabe ist. In dieser zentralen
Lage erlaubt der Bebauungsplan zwei Hochhäuser,
von denen das südliche im Rahmen des
Realisirungswettbewerbes geplant werden
kann. Die maximale Gebäudehöhe dafür
beträgt 50 m. Die Baugrenzen bezeichnen ein
Baufenster von 25 x 25 m. Im Falle eines Verzichts
des Teilnehmers auf Inanspruchnahme
des Hochhauskonzeptes zur Erfüllung des
Raumprogramms, muss die dafür im Bebauungsplan
vorgesehene Fläche freigehalten werden.
Darüber hinaus muss dann nachgewiesen
werden, dass der für die Fachhochschule vorgesehene
Quadrant auch für die Unterbringung
des zweiten Bauabschnittes auskömmlich ist.
Städtebauliches Ziel ist die Bebauung von dem
zentralen Platz aus zu entwickeln. Im Rahmen
des Wettbewerbs wird der süd.stliche Quadrant
des Bebauungsplanes B 132 als erster
und zweiter Bauabschnitt der Fachhochschule
bearbeitet.
Das Raumprogramm für die Fachhochschule
Mainz sieht insgesamt 20.379 m2 HNF vor. Im
ersten Bauabschnitt soll der Neubau der Fachhochschule
Mainz 10.268 m2 Hauptnutzfläche
mit folgenden Funktionsgruppen beinhalten.
- 1. Verwaltung/Dienstzimmer 5.128 m HNF
Fachbereiche ca. 3.398 m2
- 2. Lehre 2.936 m HNF
Laboratorien/Werkstätten 1.234 m2
- 3. Multi-Media 2.204 m HNF
Bibliothek ca. 1.045 m2
Fachpreisrichter:
Prof. Jochem Jourdan, Frankfurt am Main (Vors.)
Tobias Ammann, Zürich
Günther Ingenthron, Stadt Mainz
Prof. Jobst Kowalewsky, Mainz
Dr. Frank Rauda, Ministerium d. Finanzen, Mainz
Prof. Dr. Jörg-Heiner Stötzer, Sindelfingen
Dr. Hans Hermann Heydorn, Dierdorf
Prof. Günter Pfeifer, Freiburg
Sachpreisrichter:
Prof. Dr. Johannes Preuß, Universität Mainz
Hubert Heimann, Geschäftsf. LBB, Mainz
Helmut Klemm, Studentenwerk Mainz
Renate Kreckel, Minist. der Finanzen, Mainz
Dr. Michael Morath, Präsident der FH Mainz
Siegfried Schlegel, Minis. f. Wissenschaft,
Weiterbildung, Forschung und Kultur, Mainz
Paul Gieswinkel, Min. d. Finanzen, Mainz
Preisgerichtsempfehlung:
Das Preisgericht empfiehlt dem Auslober einstimmig
die Realisierung der mit dem 1 Preis
ausgezeichneten Arbeit. Bei der weiteren Bearbeitung
ist das Raumprogramm ohne Einschränkungen
umzusetzen. Die Gesamtplanung
muss mit dem Ministerium der Finanzen
einvernehmlich abgestimmt werden. Darauf
weisen Wissenschaftsministerium, Ministerium
der Finanzen und Fachhochschule besonders
hin. Eine gute Anbindung und Verknüpfung der
Erdgeschosszone mit der fußläufigen Verbindung
zur Universität soll geschaffen werden.