- wa-ID
- wa-2033505
- Tag der Veröffentlichung
- 01.02.2022
- Aktualisiert am
- 14.03.2023
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Architekt*innen in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen
- Beteiligung
- 18 Arbeiten
- Auslober
-
Die Autobahn GmbH des Bundes
Niederlassung Nordost - Koordination
- Architektur + Stadtplanung Fiebig Schönwälder Zimmer, Berlin
- Bewerbungsschluss
- 28.02.2022 12:00
- Abgabetermin Pläne
- 16.05.2022
- Preisgerichtssitzung
- 27.01.2023
Nicht offener Wettbewerb
Wettbewerbsaufgabe
Die Autobahn GmbH des Bundes übernimmt seit dem 01. Januar 2021 die Planung, den Bau, den Betrieb, die Erhaltung und die Finanzierung der bundesweiten Autobahnen. Die Niederlassung Nordost der Autobahn GmbH ist dabei verantwortlich für die Autobahnen in den drei Bundesländern Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, also für ein Gebiet zwischen der Ostseeküste und der Landesgrenze nach Sachsen. Dabei sichern 21 Autobahnmeistereien samt 2 Stützpunkten, 2 Fachstellen für Informationstechnik FIT und eine Tunnelleitzentrale den Betrieb auf zusammen 1.435 km Autobahn.
Um den derzeit auf mehrere Standorte verteilten Verwaltungsbetrieb zentral zusammenfassen und organisieren zu können, ist die Errichtung eines Betriebs- und Verwaltungsgebäudes am Standort in Stolpe, einem dicht an der Landesgrenze zu Berlin gelegenen Ortsteil der Stadt Hohen Neuendorf unmittelbar an der Autobahn A111, für im zukünftigen Endausbau zusammen rund 360 Mitarbeiter vorgesehen.
Auf dem bisher als Verwaltung des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg genutzten Standort unmittelbar neben der A 111, direkt benachbart der Tankstelle und Raststätte Stolper Heide, befinden sich mehrere Verwaltungsgebäude, die bis 1990 einmal Bestandteil der Grenzübergangsstelle (GÜST) nach Berlin (West) waren. Die vorhandene Bebauung umfasst bis zu drei oberirdische Vollgeschosse sowie eine Teilunterkellerung. Im Flächennutzungsplan der Stadt Hohen Neuendorf ist der Grundstücksbereich als Fläche für Gemeinbedarf, Bundesautobahnverwaltung ausgewiesen. Die umgebenden Flächen und Flurstücke sind Außenbereich nach § 35 BauGB.
Der bestehende Gebäudebestand der Verwaltungsgebäude bis auf das separat stehende Gebäude der Verkehrsrechnerzentrale auf der Südseite des Grundstücks nach Fertigstellung und Bezug des neuen Verwaltungsbauwerks vollständig abgerissen werden. Diese Fläche stünde damit für die Anlage von Stellplätzen und Grünanlagen zur Verfügung. Der für die Neubebauung vorgesehene Grundstücksteil schließt unmittelbar nördlich an die vorhandene Bebauung an. Es handelt sich um eine weitgehend ebene, regelmäßig rechteckig geschnittene Grundstücksfläche als Teilstück des Flurstücks 158/10 (Flur 004) mit einer Abmessung von ca. 80 x 132 m mit Längsausrichtung in Nord-Süd-Richtung.
Vom Bauherrn gewünscht wird ein funktionaler Baukörper mit einer Höhenentwicklung bis maximal vier oberirdische Geschosse zuzüglich einer möglichen Teilunterkellerung für Technik- und Archivflächen. Der Verwaltungsstruktur entsprechend ist in einem ersten Bauabschnitt eine Realisierung von jeweils etwa 80 Einzel- und 80 Doppelbüros mit einer NUF von rund 4.500 qm vorgesehen. Funktional und gestalterisch berücksichtigt, aber nicht sofort mitgeplant werden soll zudem eine mögliche Erweiterbarkeit des Baukörpers für zusätzlich bis zu 120 Mitarbeiter. Das Baugrundstück umfasst eine Fläche von rund 10.000 qm.
Die Errichtung des Neubaus ist unter dem besonderen Aspekt der Nachhaltigkeit vorgesehen. Es wird mindestens eine Zertifizierung in Silber nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) angestrebt. Auf eine zentrale Klimatisierung oder mechanische Lüftung des gesamten, als low-tech zu planenden, Gebäudes soll nach Möglichkeit verzichtet werden.
Der derzeitige geschätzte Gesamtmittelbedarf (KG 200 bis 600) liegt bei rund 19,0 Mio. EUR netto. Es ist geplant, mit der Baudurchführung ab 2024 zu beginnen. Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist für 2026 vorgesehen.
Jury
Prof. Heinz Nagler (Vorsitz)
Marcel Adam
Prof. Claus Anderhalten
Prof. Minka Kersten
Edzard Schultz
Deutschland-Hohen Neuendorf: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2022/S 022-055749
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: An der Autobahn A 111
Ort: Hohen Neuendorf
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16540
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Niederlassung Nordost
E-Mail: jan.bruns@autobahn.de
Telefon: +49 33028041131
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Dienstsitz Stolpe - Nichtoffener Wettbewerb gem. RPW 2013 und VgV 2016 für 22 Teilnehmer mit vorgeschaltetem Bewerberverfahren
Die Autobahn GmbH des Bundes übernimmt seit dem 01. Januar 2021 die Planung, den Bau, den Betrieb, die Erhaltung und die Finanzierung der bundesweiten Autobahnen. Die Niederlassung Nordost der Autobahn GmbH ist dabei verantwortlich für die Autobahnen in den drei Bundesländern Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, also für ein Gebiet zwischen der Ostseeküste und der Landesgrenze nach Sachsen. Dabei sichern 21 Autobahnmeistereien samt 2 Stützpunkten, 2 Fachstellen für Informationstechnik FIT und eine Tunnelleitzentrale den Betrieb auf zusammen 1.435 km Autobahn.
Um den derzeit auf mehrere Standorte verteilten Verwaltungs-betrieb zentral zusammenfassen und organisieren zu können, ist die Errichtung eines Betriebs- und Verwaltungsgebäudes am Standort in Stolpe, einem dicht an der Landesgrenze zu Berlin gelegenen Ortsteil der Stadt Hohen Neuendorf unmittelbar an der Autobahn A111, für im zukünftigen Endausbau zusammen rund 360 Mitarbeiter vorgesehen.
Auf dem bisher als Verwaltung des Landesbetriebs Straßen-wesen Brandenburg genutzten Standort unmittelbar neben der A 111, direkt benachbart der Tankstelle und Raststätte "Stolper Heide", befinden sich mehrere Verwaltungsgebäude, die bis 1990 einmal Bestandteil der Grenzübergangsstelle (GÜST) nach Berlin (West) waren. Die vorhandene Bebauung umfasst bis zu drei oberirdische Vollgeschosse sowie eine Teilunterkellerung. Im Flächennutzungsplan der Stadt Hohen Neuendorf ist der Grundstücksbereich als "Fläche für Gemeinbedarf, Bundesautobahnverwaltung" ausgewiesen. Die umgebenden Flächen und Flurstücke sind Außenbereich nach § 35 BauGB.
Der bestehende Gebäudebestand der Verwaltungsgebäude bis auf das separat stehende Gebäude der Verkehrsrechnerzentrale auf der Südseite des Grundstücks nach Fertigstellung und Bezug des neuen Verwaltungsbauwerks vollständig abgerissen werden. Diese Fläche stünde damit für die Anlage von Stellplätzen und Grünanlagen zur Verfügung. Der für die Neubebauung vorgesehene Grundstücksteil schließt unmittelbar nördlich an die vorhandene Bebauung an. Es handelt sich um eine weitgehend ebene, regelmäßig rechteckig geschnittene Grundstücksfläche als Teilstück des Flurstücks 158/10 (Flur 004) mit einer Abmessung von ca. 80 x 132 m mit Längsausrichtung in Nord-Süd-Richtung.
Vom Bauherrn gewünscht wird ein funktionaler Baukörper mit einer Höhenentwicklung bis maximal vier oberirdische Geschosse zuzüglich einer möglichen Teilunterkellerung für Technik- und Archivflächen. Der Verwaltungsstruktur entsprechend ist in einem ersten Bauabschnitt eine Realisierung von jeweils etwa 80 Einzel- und 80 Doppelbüros mit einer NUF von rund 4.500 qm vorgesehen. Funktional und gestalterisch berücksichtigt, aber nicht sofort mitgeplant werden soll zudem eine mögliche Erweiterbarkeit des Baukörpers für zusätzlich bis zu 120 Mitarbeiter. Das Baugrundstück umfasst eine Fläche von rund 10.000 qm.
Die Errichtung des Neubaus ist unter dem besonderen Aspekt der Nachhaltigkeit vorgesehen. Es wird mindestens eine Zertifizierung in "Silber" nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) angestrebt. Auf eine zentrale Klimatisierung oder mechanische Lüftung des gesamten, als low-tech zu planenden, Gebäudes soll nach Möglichkeit verzichtet werden.
Der derzeitige geschätzte Gesamtmittelbedarf (KG 200 bis 600) liegt bei rund 19,0 Mio. EUR netto. Es ist geplant, mit der Baudurchführung ab 2024 zu beginnen. Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist für 2026 vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen sind Architekt/innen in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten/innen. Am Auswahlverfahren werden nur Bewerbende beteiligt, die die formalen Bewerbungsanforderungen erfüllen und bei denen keine Ausschlussgründe gegeben sind. Mehrfachbewerbungen sind unzulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Neben 7 geladenen Teilnehmern wird die Auswahl weiteren max. 15 Teilnehmer angestrebt. Ist die Anzahl der Bewerber zu hoch, erfolgt die Auswahl durch ein Losverfahren.
Eignungskriterien formal:
Vollständig vom bevollmächtigten Vertreter*in ausgefüllter und form- sowie fristgerecht eingereichter Teilnahmeantrag mit:
- Eigenerklärungen zur Unabhängigkeit bzw. Verknüpfungen zu anderen Unternehmen / dass keine Ausschlussgründe gem. GWB §§123/124 vorliegen / zur Beruflichen Befähigung (s. Bekanntmachung Ziff. III.2.1) / über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gem. VgV / das Nichtbestehens von Tatbeständen von Geldbuße oder Freiheitsstrafe nach §21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, §98 c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des Mindestlohngesetzes und/oder §21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
- im Fall einer Bewerbergemeinschaft zusätzlich: Vorlage einer von allen Mitgliedern unterzeichneten Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt)
- in allen übrigen Fällen, in denen ein bevollmächtigter Vertreter unterschreibt: Nachweis Bevollmächtigung durch Vorlage einer Vollmachtserklärung
- bei Personengesellschaften und/oder juristischen Personen: Auszug Handelsregister
- Nachweis Kammereintragung
Mindestkriterien an den Bewerber / die Bewerbergemeinschaft:
Nettojahresumsatz für Objektplanung für Gebäude und Innenräume im Sinne HOAI 2021 §34 im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2019/2020/2021[Prognose]): größer/gleich 0,5 Mio. EUR netto pro Jahr *
Anzahl festangestellte Architekten/innen bzw. Ingenieuren/innen im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2019/2020/2021) im Leistungsbild Objektplanung für Gebäude und Innenräume im Sinne HOAI 2021 §34: größer/gleich 4 pro Jahr *
Nettojahresumsatz für Objektplanung für Freianlagen im Sinne HOAI 2021 §39 im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2019/2020/2021[Prognose]): größer/gleich 0,3 Mio. EUR netto pro Jahr *
Anzahl festangestellte Landschaftsarchitekten/innen im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2019/2020/2021) im Leistungsbild Objektplanung für Freianlagen im Sinne HOAI 2021 §39: größer/gleich 2 pro Jahr *
Referenzprojekte:
Genau 2 Referenzprojekte aus dem Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume im Sinne HOAI 2021 §34 mit Zuordnung Neubau/Erweiterungsbau im Sinne HOAI §2, bei denen mindestens LPH 2-5 im Sinne HOAI 2021 §34 durch den Bewerber durchgehend erbracht wurde und der Abschluss LPH 5 im Sinne HOAI 2021 §34 innerhalb der letzten 8 Jahre (01/2013-12/2021) erfolgte, mit Bauwerkskosten (KG 300-400 nach DIN 276) größer/gleich 5,0 Mio. EUR netto.
Mit den vorgenannten Referenzprojekten sind folgende weitere Mindestanforderungen zu erfüllen:
- mind. 1 Referenzprojekt, dass im Zeitraum 01/2013-12/2021 realisiert wurde (Abschluss LPH 8 im Sinne HOAI 2021 §34 [mind. Übergabe an Nutzer/Betreiber])
- mind. 1 Referenzprojekt mit BGF bezogen auf den Neubau/Erweiterungsbauanteil im Sinne HOAI §2 größer/gleich 4.000 qm
- mind. 1 Referenzprojekt mit Honorarzone größer/gleich III im Sinne HOAI 2021 §35
- mind. 1 Referenzprojekt als öffentlicher Auftrag im Sinne GWB §103 **
- mind. 1 Referenzprojekt, das mit der Bauaufgabe "Büro- und Verwaltungsgebäude" vergleichbar ist
Genau 1 Referenzprojekt aus dem Leistungsbild Objektplanung Freianlagen im Sinne HOAI 2021 §39 mit Zuordnung Neuanlage im Sinne HOAI §2, bei dem mindestens LPH 2-5 im Sinne HOAI 2021 §39 durch den Bewerber durchgehend erbracht wurde und der Abschluss LPH 5 im Sinne HOAI 2021 §39 innerhalb der letzten 8 Jahre (01/2013-12/2021) erfolgte, mit Baukosten (KG 500 nach DIN 276) größer/gleich 300.000 EUR netto.
Mit den vorgenannten Referenzprojekten sind folgende weitere Mindestanforderungen zu erfüllen:
- mind. 1 Referenzprojekt mit Honorarzone größer/gleich III im Sinne HOAI 2021 §40
- mind. 1 Referenzprojekt als öffentlicher Auftrag im Sinne GWB §103 **
Hinweis zu den Referenzen: Mitarbeiterreferenzen sind nur zugelassen, wenn für die Bearbeitung der/des Referenzprojekte/s maßgebliche, in verantwortlicher Position zuständige Personen nunmehr Mitarbeiter/Inhaber des sich bewerbenden Unternehmens sind. Darüber hinaus ist im Auftragsfall sicherzustellen, dass diese Person/en den Auftrag auch maßgeblich bearbeiten.
Alle Nachweise erfolgen durch Ausfüllen des Bewerbungsbogens (Abschnitt 5.1-5.3) mit geforderten Angaben.
Im Falle einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BG) müssen die Referenzprojekte nicht von jedem Mitglied sondern von der BG insgesamt vorgewiesen werden.
* Im Falle einer BG sind Umsatz- bzw. Mitarbeitendenzahlen der Mitglieder der BG zu addieren.
** Verpflichtung zur Anwendung spezifischer Regelungen und Verfahren der öffentlichen Hand [Verfahrensabläufe gem. RLBau/RBBau/ABau u.ä. o.vgl.], Verpflichtung zur Anwendung öffentliche Vergabevorschriften
Teilnahmeberechtigt sind Architekten/innen, bauvorlageberechtigte Ingenieure/innen und Landschaftsarchitekten/innen gemäß VgV §75 (1+3) in Verbindung mit VgV §44.
Eine Eigenerklärung zur beruflichen Befähigung ist erforderlich, siehe Bewerbungsbogen und Anlage A1 / A2 zum Bewerbungsbogen (jeweils Punkt 3).
Abschnitt IV: Verfahren
Städtebau / Landschaftsplanung
- Positionierung des neuen Baukörpers
- Einbindung in den Freiraum
- Erschließung / Eingänge
Architektonische Gestaltung
- Baukörpergestaltung, Ablesbarkeit
- Konstruktion/Material
- Fassadengestaltung
- innenräumliche Qualität / Qualität der Freiräume
Funktionen
- Erschließung (außen und innen)
- Funktionale Zuordnung (auch der technischen Funktionsflächen) und Raumzuschnitte
- kommunikationsfördernde Flächen und Räume
- Orientierung zu den Außenräumen, Innere Orientierung
- Barrierefreiheit
Komfort und Gesundheit
- Sicherheit
- Schallschutz
- Tageslichtnutzung
- Raumklima
- Sonnenschutz
Wirtschaftlichkeit
- Flächeneffizienz
- Nutzungsflexibilität
- Lebenszykluskosten
Ressourcen und Energie
- Flächenversiegelung
- Baustoffe
- Energiebedarf (Primärenergiebedarf)
Realisierbarkeit
- Programmerfüllung
- Einhaltung des Kostenrahmens
- Genehmigungsfähigkeit
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Rangfolge und Gewichtung dar. Das Preisgericht behält sich vor, die Kriterien zu ändern.
Die Wettbewerbssumme (RPW 2013 §7 Absatz 2) ist auf der Basis der HOAI §34 und §39 ermittelt. Für Preise und Anerkennungen stehen insgesamt 110.000,- Euro netto zur Verfügung. Die Auslobungssumme wird zu 50% als Bearbeitungshonorar und zu 50% als Preissumme aufgeteilt.
Bearbeitungshonorar: 55.000,00 EUR
Preissumme: 55.000,00 EUR
Jedes Team erhält für die Abgabe einer prüffähigen Wettbewerbsarbeit ein Bearbeitungshonorar von mindestens 2.750,00 EUR (netto).
Für die Preissumme ist folgende Aufteilung vorgesehen:
1. Preis: 27.500,- EUR;
2. Preis: 16.500,- EUR;
3. Preis: 11.000,- EUR;
Die Preise und das Bearbeitungshonorar werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Das Preisgericht kann einstimmig eine andere Verteilung beschließen oder Preisgruppen bilden.
Für die Bewerber besteht kein Anspruch auf Rücksendung ihrer Bewerbungsunterlagen und auch kein Anspruch auf Kostenerstattung und Aufwandsentschädigung jeglicher Art.
Die Preissummen werden im Anschluss an die Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges gegen Ausstellung einer Rechnung zugeteilt. Die mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten gehen in das Eigentum des Auslobers über. Das Recht der Veröffentlichung der Entwürfe verbleibt bei den Verfassern. Der Auslober hat jedoch das Recht der Erstveröffentlichung und ist darüber hinaus berechtigt, die eingereichten Wettbewerbsarbeiten ohne weitere Vergütung zu dokumentieren, auszustellen und (auch über Dritte) zu veröffentlichen.
Für Beschädigungen oder Verlust der eingegangenen Arbeiten haftet der Auslober nur im Falle eines nachweisbar grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens.
Ein Bearbeitungshonorar ist im Rahmen des Wettbewerbes nicht vorgesehen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Neben 7 geladenen wird die Auswahl weiterer max. 15 Teilnehmerteams angestrebt. Ist die Anzahl der Bewerber zu hoch, erfolgt die Auswahl durch ein Losverfahren.
(2) Bei den Formblättern handelt es sich um interaktive PDF-Dateien zum maschinellen Ausfüllen, die im Internet (s. Ziff. I.3) heruntergeladen werden können. Die Formblätter sind - in deutscher Sprache gut lesbar - vollständig auszufüllen. Eine Unterschrift auf den einzureichenden Unterlagen ist bei elektronischer Bewerbung nicht erforderlich, der Name des Erklärenden/der bevollmächtigten Person sowie der Büroname sind jedoch zwingend anzugeben. Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch unter Nutzung des sog. Bietertools auf der Vergabeplattform (s. Ziff. I.3) bis zu der in Ziff. IV.2.2 genannten Frist einzureichen, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
Soweit die Bewerbung die geforderten Erklärungen und Anlagen nicht enthält, sind nur diese auf Anforderung innerhalb einer hierfür benannten Frist nachzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
(3) Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Teilnahmeantrag inkl. Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird.
(4) Rückfragen im Zusammenhang mit dem Bewerberverfahren können nur über folgenden Link gestellt werden: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNTRZ51
Rückfragen müssen bis 7 Tage vor der Abgabefrist, bis spätestens Montag, den 21.02.2022, 12:00 Uhr gestellt werden.
Zur Gewährung des gleichen Informationsstandes aller Bewerber/innen werden die anonymisierten Rückfragen, sobald sie beantwortet sind, laufend veröffentlicht unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNTRZ51
(5) Termine Wettbewerb (voraussichtlich):
- Ausgabe der Auslobungsunterlagen: 11.03.2022
- Rückfragenkolloquium: 29.03.2022
- Abgabe Pläne: 16.05.2022
- Preisgericht: 10.06.2022
Der Wettbewerbsausschuss der Architektenkammer Brandenburg ist bei der Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbs beratend tätig. Die Registriernummer wird mit der Auslobung bekannt gegeben.
(6) Weitere Beauftragung im Anschluss an den Wettbewerb:
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung für die weitere Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe ab. Der Auslober beabsichtigt unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes mit einem der Preisträger, in der Regel mit dem Gewinner, mindestens die Planungsleistungen für die Objektplanung Gebäude LPH 2 bis 5 nach HOAI §34 und die Objektplanung Freianlagen LPH 2 bis 5 nach HOAI §39 zu vergeben, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht, insbesondere soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert werden soll (RPW 2013 § 8 Absatz 2). Eine weitere Beauftragung der weiteren Planungsphasen erfolgt nach Beschlussfassung und Zustimmung zur Entwurfsplanung. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird (RPW 2013 § 8 Absatz 2).
Es ist beabsichtigt, zwei gesonderte Verträge für Architekten/Ingenieure und Landschaftsarchitekten abzuschließen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNTRZ51
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de/
Postanschrift: Friedrichstrasse 71
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: recht@autobahn.de
Telefon: +49 30403680800
Fax: +49 30403680810
Internet-Adresse: http://www.autobahn.de/
Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Friedrichstrasse 71
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: recht@autobahn.de
Telefon: +49 30403680800
Fax: +49 30403680810
Internet-Adresse: http://www.autobahn.de/