- wa-ID
- wa-2024297
- Tag der Veröffentlichung
- 03.06.2017
- Aktualisiert am
- 21.06.2018
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EWG
- Teilnehmer
- Architekten, Ingenieure
- Beteiligung
- 15 Arbeiten
- Auslober
-
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Stiftung „Zukunft in Trier-Saarburg“ - Bewerbungsschluss
- 04.07.2017
- Preisgerichtssitzung
- 12.01.2018
Verfahrensart
Nichtoffener Planungswettbewerb gemäß RPW 2013 im Verhandlungsverfahren
Wettbewerbsaufgabe
Der Verwaltungsstandort der Kreisverwaltung Trier-Saarburg am „Willy-Brandt-Platz 1“ in Trier ist weiter zu entwickeln. Hierfür erweist sich das Grundstück „Ostallee 71“ durch die unmittelbare Nähe zum Hauptgebäude der Kreisverwaltung und als attraktiver zentraler Standort in der Trierer Innenstadt als ideal. Das dort bestehende Gebäude wird abgebrochen und schafft Raum für einen zeitgemäßen Verwaltungsneubau.
Zweck des Wettbewerbs ist die Erlangung eines anspruchsvollen Entwurfs für den Verwaltungsneubau. Hierzu sind städtebauliche Anforderungen nach einer qualitätsvollen und angemessenen Einbindung in das bestehende Ensemble zu erfüllen. Für den Neubau ist eine Nutzungsfläche rd.1 400 m2 bei 2-3 Geschossen vorgesehen.
Nichtoffener Planungswettbewerb gemäß RPW 2013 im Verhandlungsverfahren
Wettbewerbsaufgabe
Der Verwaltungsstandort der Kreisverwaltung Trier-Saarburg am „Willy-Brandt-Platz 1“ in Trier ist weiter zu entwickeln. Hierfür erweist sich das Grundstück „Ostallee 71“ durch die unmittelbare Nähe zum Hauptgebäude der Kreisverwaltung und als attraktiver zentraler Standort in der Trierer Innenstadt als ideal. Das dort bestehende Gebäude wird abgebrochen und schafft Raum für einen zeitgemäßen Verwaltungsneubau.
Zweck des Wettbewerbs ist die Erlangung eines anspruchsvollen Entwurfs für den Verwaltungsneubau. Hierzu sind städtebauliche Anforderungen nach einer qualitätsvollen und angemessenen Einbindung in das bestehende Ensemble zu erfüllen. Für den Neubau ist eine Nutzungsfläche rd.1 400 m2 bei 2-3 Geschossen vorgesehen.
03/06/2017 S106 - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren Deutschland-Trier: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2017/S 106-213277
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Stiftung „Zukunft in Trier-Saarburg“
Willy-Brandt-Platz 1
Trier
54290
Deutschland
Kontaktstelle(n): Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Frau Miriam Decker
Telefon: +49 651715441
E-Mail: miriam.decker@trier-saarburg.de
Fax: +49 65171517640
NUTS-Code: DEB21
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.trier-saarburg.de
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: http://www.trier-saarburg.de/Neubau_Verwaltungsgebaeude_Ostallee
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Bürgerbüro
Willy-Brandt-Platz 1
Trier
54290
Deutschland
E-Mail: miriam.decker@trier-saarburg.de
NUTS-Code: DEB21
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.trier-saarburg.de
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Nichtoffener Planungswettbewerb gemäß RPW 2013 im Verhandlungsverfahren für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes in Trier.
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71000000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
71200000
71220000
71221000
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Der Verwaltungsstandort der Kreisverwaltung Trier-Saarburg am „Willy-Brandt-Platz 1“ in Trier ist weiter zu entwickeln. Hierfür erweist sich das Grundstück „Ostallee 71“ durch die unmittelbare Nähe zum Hauptgebäude der Kreisverwaltung und als attraktiver zentraler Standort in der Trierer Innenstadt als ideal. Das dort bestehende Gebäude wird abgebrochen und schafft Raum für einen zeitgemäßen Verwaltungsneubau. Zweck des Wettbewerbs ist die Erlangung eines anspruchsvollen Entwurfs für den Verwaltungsneubau. Hierzu sind städtebauliche Anforderungen nach einer qualitätsvollen und angemessenen Einbindung in das bestehende Ensemble zu erfüllen. Für den Neubau ist eine Nutzungsfläche rd.1.400 m2 bei 2-3 Geschossen vorgesehen. Auslobungstext siehe unter
http://www.trier-saarburg.de/Neubau_Verwaltungsgebaeude_Ostallee
Der Auslober beabsichtigt, die folgenden Leistungen stufenweise zu beauftragen: Grundleistungen der Objektplanung für Gebäude gemäß § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1, Leistungsphasen 1-9.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
1. Zur Prüfung der Bewerbungsunterlagen auf Ausschlusskriterien und Vollständigkeit sind durch die Bewerber die folgenden Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1.1 Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners des Teilnahmeantrags, bei juristischen Personen (z. B. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder vergleichbaren Registern des Herkunftslandes, bei Personengesellschaften (z. B. GbR, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Nachweis der Vertretungsmacht.
1.2 Im Falle einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter (mit Benennung und Namensangabe der konkreten Person aus dem Architekturbüro) für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Sie muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein, eine Vertretung ist nicht ausreichend.
1.3 Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73 Abs. 3 VgV.
1.4 Verbindliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
1.5 Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ gemäß § 75 Abs. 1 VgV oder nach der Richtlinie 2005/36/EG vom 07.September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Abl. EU Nr. L 255 S. 22, 2007 Nr. L 271 S. 18), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU vom 28.12.2013.
1.6 Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer 1.5 nachweisen.
1.7 Sofern ein Bewerber gemäß § 47 Abs.1 VgV im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen will, muss der Bewerber nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden. Es steht dem Bewerber oder Bieter frei einen hierfür geeigneten Verfügbarkeitsnachweis vorzulegen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Es sind die unter den Ziffern 1.1 und 1.3 bis 1.6 geforderten Angaben und Nachweise vorzulegen.
1.8 Im Falle einer Arbeits- und Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziffer 1.1 bis 1.6 geforderten Nachweise vorzulegen.
1.9 Werden die Angaben, Erklärungen und Nachweise unter den Ziffern 1.1 bis 1.8 nicht bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.2.2) vorgelegt, werden die fehlenden Unterlagen nachgefordert. Erfolgt die Übersendung der nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers, vgl. § 56 VgV.
1.10 Alle Angaben, Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
2. Eignungs- und Auswahlkriterien siehe unter
http://www.trier-saarburg.de/Neubau_Verwaltungsgebaeude_Ostallee
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben: Architekten. Zur Teilnahme sind zugelassen alle in den Mitgliedstaaten der EWR und der Schweiz ansässigen natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ gemäß § 75 Abs. 1 VgV berechtigt sind und über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Höchstzahl: 15
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Kriterien für die Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten durch das Preisgericht:
1. Qualität und Gestaltung des Baukörpers in Bezug auf die städtebauliche Einbindung in die nähere Umgebung.
2. Qualität der Arbeitsbereiche und der sonstigen Innenräume.
3. Qualität und Gestaltung des Baukörpers in Bezug auf Funktionalität, Raum- und betriebsorganisatorische Lösungen, externe und interne Erschließung, Barrierefreiheit sowie Nutzbarkeit und Qualität der entstehenden Außenanlagen.
4. Wirtschaftlichkeit in Bezug auf Planung, Herstellung und Betrieb.
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Rangfolge oder Gewichtung dar.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/07/2017
Ortszeit: 12:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 22/08/2017
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
1. Preis 7.600 EUR netto
2. Preis 4.800 EUR netto
3. Preis 2.800 EUR netto
sowie 2 Anerkennungen à 1.900 EUR netto, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
1. Prof. Ulrich Elwert, Architekt, Ravensburg (Fachpreisrichter)
2. Andreas Ludwig, Architekt, Baudezernent Stadt Trier (Fachpreisrichter)
3. Arthur Numrich, Architekt, Berlin (Fachpreisrichter)
4. Günther Schartz, Landrat Kreis Trier-Saarburg (Sachpreisrichter)
5. Arnold Schmitt, Erster Kreisbeigeordneter, Vertreter der CDU-Fraktion im Landkreis Trier-Saarburg
6. Hans Steuer, Vertreter der SPD-Fraktion im Landkreis Trier Saarburg (Sachpreisrichter)
7. Prof. Kunibert Wachten, Architekt und Stadtplaner, Dortmund, (Fachpreisrichter)
Stellvertreter:Matthias Daleiden, Vertreter der FWG-Fraktion im Landkreis Trier-Saarburg (SP)
Stellvertreter: Prof. Ulrich Hamann, Darmstadt (Fachpreisrichter)
Stellvertreter: Rolf Rauland, Geschäftsbereichsleiter KV Trier-Saarburg (Sachpreisrichter)
Stellvertreterin: Elke Reichel, Architektin, Stuttgart (Fachpreisrichterin)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben:
Detaillierte Ausführungen zu den folgenden Themen siehe unter
http://www.trier-saarburg.de/Neubau_Verwaltungsgebaeude_Ostallee
1. Angaben zum Teilnahmewettbewerb und zu laufenden Bewerberinformationen der Bieterkommunikation
2. Angaben zu der Bieterkommunikation
3. Verhandlungsverfahren und Ablauf des Zuschlagsverfahrens,
4. Zuschlagskriterien,
5. Umfang des Auftrags,
6. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Stiftsstraße 9
Mainz
55116
Deutschland
Telefon: +49 6131162234
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Fax: +49 6131162113
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 GWB).
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2
GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammern Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Stiftsstraße 9
Mainz
55116
Deutschland
Telefon: +49 6131162234
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Fax: +49 6131162113
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/05/2017
2017/S 106-213277
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Stiftung „Zukunft in Trier-Saarburg“
Willy-Brandt-Platz 1
Trier
54290
Deutschland
Kontaktstelle(n): Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Frau Miriam Decker
Telefon: +49 651715441
E-Mail: miriam.decker@trier-saarburg.de
Fax: +49 65171517640
NUTS-Code: DEB21
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.trier-saarburg.de
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: http://www.trier-saarburg.de/Neubau_Verwaltungsgebaeude_Ostallee
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Bürgerbüro
Willy-Brandt-Platz 1
Trier
54290
Deutschland
E-Mail: miriam.decker@trier-saarburg.de
NUTS-Code: DEB21
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.trier-saarburg.de
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Nichtoffener Planungswettbewerb gemäß RPW 2013 im Verhandlungsverfahren für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes in Trier.
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71000000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
71200000
71220000
71221000
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Der Verwaltungsstandort der Kreisverwaltung Trier-Saarburg am „Willy-Brandt-Platz 1“ in Trier ist weiter zu entwickeln. Hierfür erweist sich das Grundstück „Ostallee 71“ durch die unmittelbare Nähe zum Hauptgebäude der Kreisverwaltung und als attraktiver zentraler Standort in der Trierer Innenstadt als ideal. Das dort bestehende Gebäude wird abgebrochen und schafft Raum für einen zeitgemäßen Verwaltungsneubau. Zweck des Wettbewerbs ist die Erlangung eines anspruchsvollen Entwurfs für den Verwaltungsneubau. Hierzu sind städtebauliche Anforderungen nach einer qualitätsvollen und angemessenen Einbindung in das bestehende Ensemble zu erfüllen. Für den Neubau ist eine Nutzungsfläche rd.1.400 m2 bei 2-3 Geschossen vorgesehen. Auslobungstext siehe unter
http://www.trier-saarburg.de/Neubau_Verwaltungsgebaeude_Ostallee
Der Auslober beabsichtigt, die folgenden Leistungen stufenweise zu beauftragen: Grundleistungen der Objektplanung für Gebäude gemäß § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1, Leistungsphasen 1-9.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
1. Zur Prüfung der Bewerbungsunterlagen auf Ausschlusskriterien und Vollständigkeit sind durch die Bewerber die folgenden Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1.1 Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners des Teilnahmeantrags, bei juristischen Personen (z. B. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder vergleichbaren Registern des Herkunftslandes, bei Personengesellschaften (z. B. GbR, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Nachweis der Vertretungsmacht.
1.2 Im Falle einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter (mit Benennung und Namensangabe der konkreten Person aus dem Architekturbüro) für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Sie muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein, eine Vertretung ist nicht ausreichend.
1.3 Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73 Abs. 3 VgV.
1.4 Verbindliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
1.5 Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ gemäß § 75 Abs. 1 VgV oder nach der Richtlinie 2005/36/EG vom 07.September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Abl. EU Nr. L 255 S. 22, 2007 Nr. L 271 S. 18), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU vom 28.12.2013.
1.6 Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer 1.5 nachweisen.
1.7 Sofern ein Bewerber gemäß § 47 Abs.1 VgV im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen will, muss der Bewerber nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden. Es steht dem Bewerber oder Bieter frei einen hierfür geeigneten Verfügbarkeitsnachweis vorzulegen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Es sind die unter den Ziffern 1.1 und 1.3 bis 1.6 geforderten Angaben und Nachweise vorzulegen.
1.8 Im Falle einer Arbeits- und Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziffer 1.1 bis 1.6 geforderten Nachweise vorzulegen.
1.9 Werden die Angaben, Erklärungen und Nachweise unter den Ziffern 1.1 bis 1.8 nicht bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.2.2) vorgelegt, werden die fehlenden Unterlagen nachgefordert. Erfolgt die Übersendung der nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers, vgl. § 56 VgV.
1.10 Alle Angaben, Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
2. Eignungs- und Auswahlkriterien siehe unter
http://www.trier-saarburg.de/Neubau_Verwaltungsgebaeude_Ostallee
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben: Architekten. Zur Teilnahme sind zugelassen alle in den Mitgliedstaaten der EWR und der Schweiz ansässigen natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ gemäß § 75 Abs. 1 VgV berechtigt sind und über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Höchstzahl: 15
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Kriterien für die Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten durch das Preisgericht:
1. Qualität und Gestaltung des Baukörpers in Bezug auf die städtebauliche Einbindung in die nähere Umgebung.
2. Qualität der Arbeitsbereiche und der sonstigen Innenräume.
3. Qualität und Gestaltung des Baukörpers in Bezug auf Funktionalität, Raum- und betriebsorganisatorische Lösungen, externe und interne Erschließung, Barrierefreiheit sowie Nutzbarkeit und Qualität der entstehenden Außenanlagen.
4. Wirtschaftlichkeit in Bezug auf Planung, Herstellung und Betrieb.
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Rangfolge oder Gewichtung dar.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/07/2017
Ortszeit: 12:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 22/08/2017
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
1. Preis 7.600 EUR netto
2. Preis 4.800 EUR netto
3. Preis 2.800 EUR netto
sowie 2 Anerkennungen à 1.900 EUR netto, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
1. Prof. Ulrich Elwert, Architekt, Ravensburg (Fachpreisrichter)
2. Andreas Ludwig, Architekt, Baudezernent Stadt Trier (Fachpreisrichter)
3. Arthur Numrich, Architekt, Berlin (Fachpreisrichter)
4. Günther Schartz, Landrat Kreis Trier-Saarburg (Sachpreisrichter)
5. Arnold Schmitt, Erster Kreisbeigeordneter, Vertreter der CDU-Fraktion im Landkreis Trier-Saarburg
6. Hans Steuer, Vertreter der SPD-Fraktion im Landkreis Trier Saarburg (Sachpreisrichter)
7. Prof. Kunibert Wachten, Architekt und Stadtplaner, Dortmund, (Fachpreisrichter)
Stellvertreter:Matthias Daleiden, Vertreter der FWG-Fraktion im Landkreis Trier-Saarburg (SP)
Stellvertreter: Prof. Ulrich Hamann, Darmstadt (Fachpreisrichter)
Stellvertreter: Rolf Rauland, Geschäftsbereichsleiter KV Trier-Saarburg (Sachpreisrichter)
Stellvertreterin: Elke Reichel, Architektin, Stuttgart (Fachpreisrichterin)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben:
Detaillierte Ausführungen zu den folgenden Themen siehe unter
http://www.trier-saarburg.de/Neubau_Verwaltungsgebaeude_Ostallee
1. Angaben zum Teilnahmewettbewerb und zu laufenden Bewerberinformationen der Bieterkommunikation
2. Angaben zu der Bieterkommunikation
3. Verhandlungsverfahren und Ablauf des Zuschlagsverfahrens,
4. Zuschlagskriterien,
5. Umfang des Auftrags,
6. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Stiftsstraße 9
Mainz
55116
Deutschland
Telefon: +49 6131162234
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Fax: +49 6131162113
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 GWB).
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2
GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammern Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Stiftsstraße 9
Mainz
55116
Deutschland
Telefon: +49 6131162234
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Fax: +49 6131162113
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/05/2017