- wa-ID
- wa-2037491
- Tag der Veröffentlichung
- 05.04.2023
- Aktualisiert am
- 15.12.2023
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Architekt*innen
- Beteiligung
- 14 Arbeiten
- Auslober
- Gemeinde Möglingen
- Koordination
- Drees & Sommer Projektmanagement und bautechnische Beratung GmbH, Stuttgart
- Bewerbungsschluss
- 02.05.2023 12:00
- Preisgerichtssitzung
- 29.11.2023
Verhandlungsverfahren mit nicht offenem Architektenwettbewerb
Wettbewerbsaufgabe
Die Gemeinde Möglingen plant den Neubau einer Feuerwache. Die bestehende Feuerwache im Ortszentrum entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Nach Untersuchung verschiedener Optionen wurde beschlossen, für die aktuellen Anforderungen ein Grundstück am Ortsrand für einen Feuerwehr-Neubau mit insgesamt sechs Stellplätzen zu nutzen.
Jury
Kai Bierich (Vorsitz)
Bärbel Hoffmann
Martin Klaiber
Odile Laufner
Martin Wypior
Enno Loose
Reiner Schulze
Deutschland-Möglingen: Dienstleistungen von Architekturbüros
2023/S 068-203069
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 3
Ort: Möglingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71696
Land: Deutschland
E-Mail: rschulze@moeglingen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.moeglingen.de/willkommen
Postanschrift: Obere Waldplätze 13
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70569
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Felix Haßler
E-Mail: felix.hassler@dreso.com
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dreso.com
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Feuerwehr Möglingen - Planungswettbewerb Objektplanung
Neubau Feuerwehr Möglingen - Planungswettbewerb Objektplanung
Möglingen
Die Gemeinde Möglingen plant den Neubau einer Feuerwache. Die bestehende Feuerwache im Ortszentrum entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Nach Untersuchung verschiedener Optionen wurde beschlossen, für die aktuellen Anforderungen ein Grundstück am Ortsrand für einen Feuerwehr-Neubau mit insgesamt sechs Stellplätzen zu nutzen.
Für diese Maßnahme werden Objektplanungsleistungen für die LPH 1-8 gemäß § 34 HOAI erforderlich.
Die Objektplanungsleistungen werden im europaweiten, dreistufigen Verhandlungsverfahren ausgeschrieben:
- Stufe 1: Präqualifikationsverfahren mit Auswahl von 15 Teilnehmern für die Teilnahme an Stufe 2
- Stufe 2: Architektenwettbewerb mit 15 Teilnehmern in Anlehnung an die RPW
- Stufe 3: Verhandlungsverfahren (ca. 3 - 5 Teilnehmer)
Zur Abgabe der Teilnahmeerklärung ist der Teilnameantrag zu verwenden. Dieser liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Hier sind die Aufforderungen detailliert beschrieben. Die Auslobung wird den Teilnehmern der Stufe 2 des Verfahrens rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Der Sieger des 3-stufigen Verfahrens wird am Ende der Stufe 3 festgestellt. Die Vergabe des Auftrags erfolgt voraussichtlich im zweiten Quartal 2024. Der Bauherr beabsichtigt die stufenweise Beauftragung der Objektplanung.
Die Bewertungskriterien für die Stufe 2 (Architektenwettbewerb) und Stufe 3 (Verhandlungsverfahrens) werden bereits mit der Stufe 1 mitgeteilt.
Diese werden neben dem Teilnahmeantrag für die Stufe 1 auf der Bieterplattform Tender 24 zur Verfügung gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten vorliegt (§75, Abs. 1 VgV)
Durschnittlicher Gesamtjahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß § 45 Absatz 1 bis 5 VgV: Mindestpunktzahl ab 200.000 € netto p.a., Höchstpunktzahl ab 400.000 € netto p.a. (Wichtung 15 %)
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
(auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird: Personenschäden mind. 1 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 1 Mio. EUR (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (Angabe Name,
Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektposition) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV (Wichtung 10 %)
Jährliches Mittel der Beschäftigten und Anzahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV, Mindestpunktzahl ab 1 Beschäftigten, Höchspunktzahl ab 5 Beschäftigten (Wichtung 15 %)
Vorlage einer Referenzliste geeigneter Referenzen, über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste. Die maximale Punktzahl kann mit 3 Referenzen erreicht werden. (Wichtung 60 %)
Eine Referenz ist geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen erfüllt sind (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
Mindestanforderungen:
- Mindesthonorarzone III oder höher
- Objektplanungsleistungen gem. § 34 HOAI, LPH 2-8 vollständig erbracht
- Projektfertigstellung innerhalb der letzten 10 Jahre
Bewertungskriterien:
- Angaben zur Höhe der Herstellkosten KGR 300 + 400 nach DIN 276 gem. § 33 HOAI (Mindestpunktzahl ab einer Höhe von 3,0 Mio. € netto, Höchstpunktzahl ab einer Höhe von 5,0 Mio. € netto)
- Datum der Inbetriebnahme (Mindestpunktzahl bei einer Inbetriebnahme innerhalb der letzten 7 Jahre (nach 01.01.2016), Höchstpunktzahl bei einer Inbetriebnahme innerhalb der letzten 3 Jahre (nach 01.01.2020))
BEWERBERGEMEINSCHAFT:
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten Referenzprojekte beliebig von den verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erkennbar sein, durch welches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche bzw. juristische Personen,
die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum Tage der
Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung
Architektin bzw. Architekt berechtigt sind
- Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrages gem. § 57 Abs. 1 und 3 VgV
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrags
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (strafrechtliche Verurteilung)
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben)
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (Insolvenz)
- Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt (§ 73 Abs. 3 VgV)
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Formale Ausschlusskriterien:
- Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe
IV.2.2 der Bekanntmachung) gemäß § 57 Absatz 1 Nr. 1 VgV
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrags
2. Beauftragung und Realisierung:
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung.
Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren
behält sich der Auslober vor, die ausgeschriebenen Leistungen
nicht vollumfänglich zu beauftragen.
3. Bewerbungsformular und Bieterplattform:
Die Bewerbungsunterlagen stehen auf der Bieterplattform
Tender24 zur Verfügung. Zur Angabe der notwendigen
Nachweise soll das Bewerbungsformular verwendet werden,
das über die Bieterplattform Tender24 zur Verfügung gestellt
wird (Link siehe I.3 der Bekanntmachung). Der
Teilnahmeantrag ist elektronisch über die Bieterplattform
einzureichen (Link siehe I.3 der Bekanntmachung). Die
Registrierung auf der Bieterplattform wird ausdrücklich
empfohlen. Nach Erfolgreicher Registrierung werden Sie über
Änderungen oder beantwortete Rückfragen per E-Mail
informiert.
4. Fehlende Unterlagen:
Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende oder unvollständige
Unterlagen und Angaben nicht bei den Bewerbern
nachgefordert werden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass veraltete/abgelaufene Erklärungen nicht nachgefordert werden.
5. Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe:
- Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung
ab. Geforderte Eigenerklärungen zu Ausschlusskriterien und/
oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied
gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die
entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen,
von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/
Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch
der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und
elektronischer Adresse zu benennen ist.
- Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter
Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/
oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/
Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen
Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor
Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird
verwiesen.
6. Rückfragen zum Verfahren:
Rückfragen können jeweils bis 6 Tage vor Schlusstermin für
den Eingang der Teilnahmeanträge bzw. Angebote über die
Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform gestellt werden.
Postanschrift: Durchlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von
Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer, die unter VI.4.1) angegeben ist, gestellt werden, solange die
Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtige Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160
Abs. 3 GWB).