- wa-ID
- wa-2028095
- Tag der Veröffentlichung
- 06.11.2019
- Aktualisiert am
- 17.12.2019
- Verfahrensart
- Einladungswettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Architekt*innen
- Auslober
- wohnfonds_wien
- Koordination
- JIREK Managementconsulting GmbH, Wien
- Preisgerichtssitzung
- 06.11.2019
Verfahrensart
Einladungswettbewerb
Wettbewerbsaufgabe
Gegenstand des vorliegenden Bauträgerwettbewerbs sind die Bauplätze 2 und 3 des Projektgebietes 23., Gastgebgasse im 23. Wiener Gemeindebezirk zwischen Gastgebgasse, Wiegelestraße und Walter-Jurmann-Gasse, die einer geförderten Wohnbebauung zugeführt werden sollen. Der Bauplatz 3, mit einer Fläche von 14.912 m², wird im offenen Wettbewerb angeboten. Dabei sind ausschließlich WettbewerberInnengemeinschaften bestehend aus zumindest zwei Bauträgern und zumindest zwei ArchitektInnen (ArchitektInnenteams/Gesellschaften) zugelassen. Die Realisierung von geförderten Wohnbauten auf dem Bauplatz 2 erfolgt durch den Fixstarter Sozialbau AG als Liegenschaftseigentümer. Der Fixstarter wird sich dem Verfahren in organisatorischer und qualitativer Hinsicht stellen und daher auch dem Urteil des Beurteilungsgremiums zur Optimierung der Projektqualitäten unterwerfen. Ein Ausscheiden aus dem laufenden Verfahren durch die Beurteilung ist jedoch ausgeschlossen.
Einladungswettbewerb
Wettbewerbsaufgabe
Gegenstand des vorliegenden Bauträgerwettbewerbs sind die Bauplätze 2 und 3 des Projektgebietes 23., Gastgebgasse im 23. Wiener Gemeindebezirk zwischen Gastgebgasse, Wiegelestraße und Walter-Jurmann-Gasse, die einer geförderten Wohnbebauung zugeführt werden sollen. Der Bauplatz 3, mit einer Fläche von 14.912 m², wird im offenen Wettbewerb angeboten. Dabei sind ausschließlich WettbewerberInnengemeinschaften bestehend aus zumindest zwei Bauträgern und zumindest zwei ArchitektInnen (ArchitektInnenteams/Gesellschaften) zugelassen. Die Realisierung von geförderten Wohnbauten auf dem Bauplatz 2 erfolgt durch den Fixstarter Sozialbau AG als Liegenschaftseigentümer. Der Fixstarter wird sich dem Verfahren in organisatorischer und qualitativer Hinsicht stellen und daher auch dem Urteil des Beurteilungsgremiums zur Optimierung der Projektqualitäten unterwerfen. Ein Ausscheiden aus dem laufenden Verfahren durch die Beurteilung ist jedoch ausgeschlossen.