- Dokumentation des Wettbewerbs
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Veröffentlicht als:
- Kurzergebnis
- Dokumentation
- wa-ID
- wa-2013608
- Tag der Veröffentlichung
- 26.08.2014
- Aktualisiert am
- 01.09.2015
- Verfahrensart
- Offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EWG
- Teilnehmer
- Freischaffende, angestellte und beamtete Architekten
- Beteiligung
- 18 Arbeiten
- Auslober
- Stadt Wiesloch
- Koordination
- Kaupp + Franck Architekten GmbH, Mannheim
- Abgabetermin Pläne
- 24.03.2015
- Abgabetermin Modell
- 02.04.2015
- Preisgerichtssitzung
- 15.05.2015
Verfahrensart
Offener, zweiphasiger Wettbewerb nach RPW 2013 im Sinne eines Realisierungswettbewerbs. Das Verfahren ist in beiden Phasen anonym (RPW 1.4).
Wettbewerbsaufgabe
Das im Nordwesten der Stadt Wiesloch liegende Schulareal soll um eine Gemeinschaftsschule ergänzt werden. Dabei wird in direkter Nachbarschaft der Realschule der eingeschossige Fachklassenbau abgerissen, um die Gemeinschaftsschule mit den Fachklassen der Realschule zu realisieren. Der Bereich nördlich der Realschule soll dabei als Außenraum gestaltet und nicht überbaut werden.
Ziel des Wettbewerbes ist es, mit dem zeitgemäßen und qualitätsvollen Neubau der Gemeinschaftsschule einen Bau mit heiterer Atmosphäre zu realisieren. Besondere Herausforderung der Aufgabenstellung ist neben der städtebaulichen und architektonischen Qualität auch eine möglichst kurze Bauzeit, um die Dauer der Störungen des Schulbetriebs auf dem Schulareal auf ein Minimum zu reduzieren und die Kosten für eine zwischenzeitliche Containerlösung der ca. 1.200 m2 Fachräume der Realschule möglichst gering zu halten. Dabei soll der Entwurf Techniken der Vorfertigung und der Systembauweise prüfen.
Die Gemeinschaftsschule umfasst ca. 4.940 m2 Nutzfläche und Verkehrsfläche und gliedert sich im Einzelnen in folgende Bereiche:
- Lernbereich Cluster 1 ca. 800 m2
- Lernbereich Cluster 2 ca. 800 m2
- Verwaltung ca. 540 m2
- Foyer/Eingang/Cafeteria/Bibliothek ca. 400 m2
- Naturwissenschaften ca. 600 m2
- Musik/Kunst/Werken ca. 850 m2
- Technik ca. 450 m2
- Verkehrsflächen ca. 500 m2
Competition assignment
A new comprehensive school shall be added to the existing school grounds. The single-storey building of the secondary school’s specialized classes shall be demolished to build the new school with a cheerful atmosphere. The building process shall be as fast as possible, e.g. using prefabricated building systems.
The program of 4.940 m2 comprises:
Study area cluster 1 and 2 each 800 m2
Administration 540 m2
Entrance/cafeteria/library 400 m2
Science 600 m2
Arts 850 m2
Technology 450 m2
Fachpreisrichter
Prof. Peter Cheret, Stuttgart (Vors.)
Gabriele D’Inka, Fellbach
Dea Ecker, Buchen
Heiner Farwick, Ahaus/Dortmund
Ferdinand Heide, Frankfurt
Jutta Schürmann, Stuttgart
Sachpreisrichter
Franz Schaidhammer, Oberbürgermeister
Adrian Seidler, Stadtrat
Susanne Merkel-Grau, Stadträtin
Eckhart Kamm, Stadtrat
Bärbel Kröhn, Rektorin
Preisgerichtsempfehlung
Das Preisgericht spricht einstimmig die Empfehlung aus, den Entwurf des 1. Preises der weiteren Bearbeitung zugrunde zu legen.
Offener, zweiphasiger Wettbewerb nach RPW 2013 im Sinne eines Realisierungswettbewerbs. Das Verfahren ist in beiden Phasen anonym (RPW 1.4).
Wettbewerbsaufgabe
Das im Nordwesten der Stadt Wiesloch liegende Schulareal soll um eine Gemeinschaftsschule ergänzt werden. Dabei wird in direkter Nachbarschaft der Realschule der eingeschossige Fachklassenbau abgerissen, um die Gemeinschaftsschule mit den Fachklassen der Realschule zu realisieren. Der Bereich nördlich der Realschule soll dabei als Außenraum gestaltet und nicht überbaut werden.
Ziel des Wettbewerbes ist es, mit dem zeitgemäßen und qualitätsvollen Neubau der Gemeinschaftsschule einen Bau mit heiterer Atmosphäre zu realisieren. Besondere Herausforderung der Aufgabenstellung ist neben der städtebaulichen und architektonischen Qualität auch eine möglichst kurze Bauzeit, um die Dauer der Störungen des Schulbetriebs auf dem Schulareal auf ein Minimum zu reduzieren und die Kosten für eine zwischenzeitliche Containerlösung der ca. 1.200 m2 Fachräume der Realschule möglichst gering zu halten. Dabei soll der Entwurf Techniken der Vorfertigung und der Systembauweise prüfen.
Die Gemeinschaftsschule umfasst ca. 4.940 m2 Nutzfläche und Verkehrsfläche und gliedert sich im Einzelnen in folgende Bereiche:
- Lernbereich Cluster 1 ca. 800 m2
- Lernbereich Cluster 2 ca. 800 m2
- Verwaltung ca. 540 m2
- Foyer/Eingang/Cafeteria/Bibliothek ca. 400 m2
- Naturwissenschaften ca. 600 m2
- Musik/Kunst/Werken ca. 850 m2
- Technik ca. 450 m2
- Verkehrsflächen ca. 500 m2
Competition assignment
A new comprehensive school shall be added to the existing school grounds. The single-storey building of the secondary school’s specialized classes shall be demolished to build the new school with a cheerful atmosphere. The building process shall be as fast as possible, e.g. using prefabricated building systems.
The program of 4.940 m2 comprises:
Study area cluster 1 and 2 each 800 m2
Administration 540 m2
Entrance/cafeteria/library 400 m2
Science 600 m2
Arts 850 m2
Technology 450 m2
Fachpreisrichter
Prof. Peter Cheret, Stuttgart (Vors.)
Gabriele D’Inka, Fellbach
Dea Ecker, Buchen
Heiner Farwick, Ahaus/Dortmund
Ferdinand Heide, Frankfurt
Jutta Schürmann, Stuttgart
Sachpreisrichter
Franz Schaidhammer, Oberbürgermeister
Adrian Seidler, Stadtrat
Susanne Merkel-Grau, Stadträtin
Eckhart Kamm, Stadtrat
Bärbel Kröhn, Rektorin
Preisgerichtsempfehlung
Das Preisgericht spricht einstimmig die Empfehlung aus, den Entwurf des 1. Preises der weiteren Bearbeitung zugrunde zu legen.
p> Wettbewerbsbekanntmachung
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Stadtverwaltung Wiesloch
Markstraße 13
Kontaktstelle(n): Fachgruppe 5.21 Gebäudeservice Straßen
Zu Händen von: Frau Anja Dahner
69168 Wiesloch
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 622284288
E-Mail: anja.dahner@wiesloch.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:
www.wiesloch.de
Elektronischer Zugang zu Informationen:
http://www.kaupp-franck-wettbewerb.de
Weitere Auskünfte erteilen: Kaupp + Franck Architekten GmbH
Friedrichsplatz 16
Zu Händen von: Herrn Greule
68165 Mannheim
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 62143031970
E-Mail: info@kaupp-franck.de
Fax: +49 62143031999
Internet-Adresse: www.kaupp-franck-wettbewerb.de
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: Kaupp + Franck Architekten GmbH
Friedrichsplatz 16
Zu Händen von: Herrn Greule
68165 Mannheim
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 62143031970
E-Mail: info@kaupp-franck.de
Fax: +49 62143031999
Internet-Adresse: www.kaupp-franck-wettbewerb.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Kaupp + Franck
Architekten GmbH
Friedrichsplatz 16
Zu Händen von: Herrn Greule
68165 Mannheim
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 62143031970
E-Mail: info@kaupp-franck.de
Fax: +49 62143031999
Internet-Adresse: www.kaupp-franck-wettbewerb.de
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
1.3) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer
öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen
Auftraggeber / den Auftraggeber:
Wettbewerb Neubau Gemeinschaftsschule Wiesloch, Offener zweiphasiger
Wettbewerb nach RPW 2013 im Sinne eines Realisierungswettbewerbs.
II.1.2) Kurze Beschreibung:
Auf dem Wettbewerbsgelände sollen nach dem Abbruch eines Bestandsgebäudes
Flächen für eine neue Gemeinschaftsschule mit ca. 5 400 m² BGF bestehend
aus zwei Clustern mit je 7 Unterrichtsräumen sowie Ersatzräume für die
abgängigen Fachklassen der benachbarten Realschule errichtet werden.
Wesentliche Zielsetzung ist ein in Planung, Bau und Betrieb wirtschaftlich
optimiertes Gebäude, das in der architektonischen und funktionalen
Umsetzung des Raumprogramms den Anforderungen des Auslobers gerecht wird.
Dabei wird großer Wert auf eine verkürzte Bauzeit gelegt um die
Einschränken für den Schulbetrieb auf dem Schulgelände möglichst kurz zu
halten.
Gegenstand des Wettbewerbs ist in der ersten Phase die Entwicklung eines
Gebäudekonzeptes mit städtebaulicher Konzeption des Schulareals und in der
2. Phase die Gebäudeplanung mit Außenanlagenplanung für den Neubau der
Gemeinschaftsschule mit Fachräumen der benachbarten Realschule.
In der ersten Phase (Konzeptansätze – Bearbeitungsmaßstab 1 : 500) offen
und in der zweiten Phase beschränkt offen mit ca. 15 Teilnehmern für
vertiefende Bearbeitungsmaßstab 1 : 200 und Fassadendetail 1 : 50.
Teilnehmer, die in der 1. Phase anhand der Konzeptansätze in die engere
Wahl kommen, sind für die 2. Phase zugelassen.
Das Verfahren ist in beiden Phasen anonym (RPW 1.4).
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71220000
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.2) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen
Wirtschaftsraumes EWR sowie Staaten der Vertragspartner des
WTO-Übereinkommens (world trade organisation) über das öffentliche
Beschaffungswesen GPA (government procurement agreement =
Beschaffungsübereinkommen).
Die Wettbewerbssprache ist Deutsch. Alle Beschreibungen sowie die
Vermaßung der Pläne werden in deutscher Sprache und in deutschen
Maßeinheiten gefordert. Die deutschen DIN-Normen und Regelwerke sind
einzuhalten. Dies gilt auch für eine weitere Beauftragung.
Teilnahmeberechtigt sind Architekt/innen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift
ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der
Berufsbezeichnung Architekt/in berechtigt sind.
Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht
geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/in, wer
über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähi-gungsnachweis
verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG
„Berufsanerkennungsrichtlinie“ gewährleistet ist und der die entsprechende
Tätigkeit gemäß Richtlinie und Auslobung nachweisen kann.
Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck
Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, sind
teilnahmeberechtigt, sofern mindestens eine/r der Gesellschafter/innen
oder eine/r der bevollmächtigten Vertreter/innen der Verfasser/innen der
Wettbewerbsarbeit, die an natürliche Personen gestellten Anforderungen
erfüllen. Juristische Personen haben eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in
zu benennen, der/die für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht
teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die
der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig
auf ihrem Fachgebiet tätig sind.
Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW beschrieben. Jede/r Teilnehmer/in
hat seine/ihre Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. In den
EWR-Mitgliedsstaaten sowie in der Schweiz ansässige natürliche Personen
sind teilnahmeberechtigt, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates
am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung
Landschaftsarchitekt/innen berechtigt sind, jedoch nur in bindender
Zusammenarbeit mit Städtebauarchitekt/in; Architekt/in; Stadtplaner/in
(eingetragen in eine Stadtplanerliste einer Architektenkammer). Sofern in
dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt
ist, so erfüllt die o. g. Anforderung, wer über ein Diplom,
Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen
Anerkennung nach den Richtlinien 85/384/EWG bzw. Richtlinie 89/48/EWG
gewährleistet ist.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Art des Wettbewerbs
Offen
IV.3) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die
— termingemäß eingegangen sind,
— den wesentlichen formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen,
— keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen
lassen,
— in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen.
Das Preisgericht muss Wettbewerbsarbeiten, die bindende Vorgaben der
Auslobung nicht erfüllen, vom weiteren Verfahren ausschließen; es kann
derartige Arbeiten also von Anfang an nicht zur Beurteilung zulassen.
Das Preisgericht wird bei der Bewertung und Beurteilung der
Wettbewerbsarbeiten die folgenden Kriterien anwenden (die Reihenfolge
stellt keine Gewichtung dar):
— städtebauliche und freiräumliche Qualität,
— Gestalterische Qualität,
— Erfüllung des Programms und der funktionalen Anforderungen,
— Investitions- und Folgekosten,
— Art des Umgangs mit Bestand,
— Barrierefreiheit,
— Kürze der Realisierungszeit.
IV.4) Verwaltungsangaben
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden
Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme:
2.12.2014 - 16:00
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 2.12.2014 - 17:00
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
Sonstige Die Wettbewerbssprache ist Deutsch. Alle Beschreibungen sowie die
Vermaßung der Pläne werden in deutscher Sprache und in deutschen
Maßeinheiten gefordert. Die deutschen DIN-Normen und Regelwerke sind
einzuhalten. Dies gilt auch für eine weitere Beauftragung.
IV.5) Preise und Preisgericht
IV.5.1) Angaben zu Preisen:
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Für Preise und Anerkennungen
stellt der/die Auslober/in als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe
von netto 65 000 EUR zur Verfügung. Das Preisgericht ist berechtigt, die
Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Es werden für die Stufe 2 dieser Gesamtbetrag von 65 000 EUR aufgeteilt
auf folgende Preise und Anerkennungen ausgelobt (zzgl. 19 % MwSt.):
1. Preis 16 000 EUR.
2. Preis 13 000 EUR.
3. Preis 10 000 EUR.
4. Preis 8 000 EUR.
5. Preis 6 000 EUR.
4 Anerkennungen mit insg. 12 000 EUR.
Eine andere Verteilung der Preise ist dem Preisgericht durch einstimmigen
Beschluss vorbehalten.
IV.5.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger/innen wird die
Mehrwertsteuer von 19 % vom Auslober/von der Ausloberin einbehalten und in
Deutschland abgeführt, bei in Deutschland lebenden Preisträger/innen wird
die Mehrwertsteuer ausgezahlt.
IV.5.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an
einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.5.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber /
den Auftraggeber bindend: ja
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Prof. Peter Cheret, Stuttgart
2. Gabriele Dinka, Fellbach
3. Dea Ecker, Buchen
4. Heiner Farwick, Ahaus/Dortmund
5. Ferdinand Heide, Frankfurt
6. Jutta Schürmann, Stuttgart
7. Oberbürgermeister Franz Schaidhammer
8. Vertreter der Fraktionen
9. Rektorin Bärbel Kröhn
10. sowie weitere Sachpreisrichter u. Berater
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2) Zusätzliche Angaben:
Am Dienstag, den 28.10.2014 findet in Stufe 1 ab 14:00 Uhr bis ca. 17:00
Uhr ein Rückfragenkolloquium statt, zu dem Preisrichter/innen,
Wettbewerbsteilnehmer/innen und Sachverständige eingeladen sind. Die
Teilnahme am Kolloquium wird für die Teilnehmer/innen dringend empfohlen,
um die Besonderheiten des Ortes zu erfassen.
Die Ausloberin wird – in Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes –
unter den in den § 8 (2) RPW genannten Voraussetzungen einem oder mehreren
Preisträgern die weitere Bearbeitung mit den Leistungen gemäß HOAI
mindestens bis zur Genehmigungsplanung und die künstlerische Oberleitung
vergeben.
Im Anwendungsbereich der VOF wird der Auslober im Anschluss an das
Wettbewerbsverfahren mit den Preisträgern das Verhandlungsverfahren über
die Auftragsvergabe durchführen. Mit dem Ziel, nach Abschluss der
Auftragsgespräche den Vertrag mit dem Preisträger abzuschließen, „der im
Hinblick auf die gestellte Aufgabe am ehesten die Gewähr für eine
sachgerechte und qualitätvolle Leistungserfüllung bietet“ – VOF § 20 (1).
Dabei werden folgende Kriterien angewendet:
Auftragskriterien Gewichtung Bewertung
1–5 Punkte
— Wettbewerbsergebnis 50 % 50-250,
— Nachhaltigkeit/Umwelteigenschaften/Wirtschaftlichkeit 30 % 30-150,
— Entwicklungspotenzial des Wettbewerbsergebnisses 20 % 20-100.
Summe 100 % 100-500.
Die Bepunktung erfolgt in Abhängigkeit der Anzahl der am Vergabegespräch
teilnehmenden Büros.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb erbrachte
Leistungen bis zur Höhe des Bearbeitungshonorars und der Preissumme nicht
erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen
unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Die Wettbewerbsteilnehmer/innen verpflichten sich im Falle einer
Beauftragung durch den/die Auslober/in, die weitere Bearbeitung zu
übernehmen und durchzuführen.
VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg beim RP Karlsruhe
Karl-Friedrich-Str. 17
76133 Karlsruhe
DEUTSCHLAND
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein
Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der
Vergabekammer gestellt werden.
Die Rüge muss unverzüglich nach Kenntnis des Bieters von einem
Vergabeverstoß bei dem Auftraggeber DE Standardformular 12 –
Wettbewerbsbekanntmachung 9/10 eingegangen sein.
VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Baden-Württemberg beim RP Karlsruhe
DEUTSCHLAND
VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22.8.2014
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Stadtverwaltung Wiesloch
Markstraße 13
Kontaktstelle(n): Fachgruppe 5.21 Gebäudeservice Straßen
Zu Händen von: Frau Anja Dahner
69168 Wiesloch
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 622284288
E-Mail: anja.dahner@wiesloch.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:
www.wiesloch.de
Elektronischer Zugang zu Informationen:
http://www.kaupp-franck-wettbewerb.de
Weitere Auskünfte erteilen: Kaupp + Franck Architekten GmbH
Friedrichsplatz 16
Zu Händen von: Herrn Greule
68165 Mannheim
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 62143031970
E-Mail: info@kaupp-franck.de
Fax: +49 62143031999
Internet-Adresse: www.kaupp-franck-wettbewerb.de
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: Kaupp + Franck Architekten GmbH
Friedrichsplatz 16
Zu Händen von: Herrn Greule
68165 Mannheim
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 62143031970
E-Mail: info@kaupp-franck.de
Fax: +49 62143031999
Internet-Adresse: www.kaupp-franck-wettbewerb.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Kaupp + Franck
Architekten GmbH
Friedrichsplatz 16
Zu Händen von: Herrn Greule
68165 Mannheim
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 62143031970
E-Mail: info@kaupp-franck.de
Fax: +49 62143031999
Internet-Adresse: www.kaupp-franck-wettbewerb.de
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
1.3) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer
öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen
Auftraggeber / den Auftraggeber:
Wettbewerb Neubau Gemeinschaftsschule Wiesloch, Offener zweiphasiger
Wettbewerb nach RPW 2013 im Sinne eines Realisierungswettbewerbs.
II.1.2) Kurze Beschreibung:
Auf dem Wettbewerbsgelände sollen nach dem Abbruch eines Bestandsgebäudes
Flächen für eine neue Gemeinschaftsschule mit ca. 5 400 m² BGF bestehend
aus zwei Clustern mit je 7 Unterrichtsräumen sowie Ersatzräume für die
abgängigen Fachklassen der benachbarten Realschule errichtet werden.
Wesentliche Zielsetzung ist ein in Planung, Bau und Betrieb wirtschaftlich
optimiertes Gebäude, das in der architektonischen und funktionalen
Umsetzung des Raumprogramms den Anforderungen des Auslobers gerecht wird.
Dabei wird großer Wert auf eine verkürzte Bauzeit gelegt um die
Einschränken für den Schulbetrieb auf dem Schulgelände möglichst kurz zu
halten.
Gegenstand des Wettbewerbs ist in der ersten Phase die Entwicklung eines
Gebäudekonzeptes mit städtebaulicher Konzeption des Schulareals und in der
2. Phase die Gebäudeplanung mit Außenanlagenplanung für den Neubau der
Gemeinschaftsschule mit Fachräumen der benachbarten Realschule.
In der ersten Phase (Konzeptansätze – Bearbeitungsmaßstab 1 : 500) offen
und in der zweiten Phase beschränkt offen mit ca. 15 Teilnehmern für
vertiefende Bearbeitungsmaßstab 1 : 200 und Fassadendetail 1 : 50.
Teilnehmer, die in der 1. Phase anhand der Konzeptansätze in die engere
Wahl kommen, sind für die 2. Phase zugelassen.
Das Verfahren ist in beiden Phasen anonym (RPW 1.4).
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71220000
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.2) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen
Wirtschaftsraumes EWR sowie Staaten der Vertragspartner des
WTO-Übereinkommens (world trade organisation) über das öffentliche
Beschaffungswesen GPA (government procurement agreement =
Beschaffungsübereinkommen).
Die Wettbewerbssprache ist Deutsch. Alle Beschreibungen sowie die
Vermaßung der Pläne werden in deutscher Sprache und in deutschen
Maßeinheiten gefordert. Die deutschen DIN-Normen und Regelwerke sind
einzuhalten. Dies gilt auch für eine weitere Beauftragung.
Teilnahmeberechtigt sind Architekt/innen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift
ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der
Berufsbezeichnung Architekt/in berechtigt sind.
Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht
geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/in, wer
über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähi-gungsnachweis
verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG
„Berufsanerkennungsrichtlinie“ gewährleistet ist und der die entsprechende
Tätigkeit gemäß Richtlinie und Auslobung nachweisen kann.
Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck
Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, sind
teilnahmeberechtigt, sofern mindestens eine/r der Gesellschafter/innen
oder eine/r der bevollmächtigten Vertreter/innen der Verfasser/innen der
Wettbewerbsarbeit, die an natürliche Personen gestellten Anforderungen
erfüllen. Juristische Personen haben eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in
zu benennen, der/die für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht
teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die
der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig
auf ihrem Fachgebiet tätig sind.
Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW beschrieben. Jede/r Teilnehmer/in
hat seine/ihre Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. In den
EWR-Mitgliedsstaaten sowie in der Schweiz ansässige natürliche Personen
sind teilnahmeberechtigt, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates
am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung
Landschaftsarchitekt/innen berechtigt sind, jedoch nur in bindender
Zusammenarbeit mit Städtebauarchitekt/in; Architekt/in; Stadtplaner/in
(eingetragen in eine Stadtplanerliste einer Architektenkammer). Sofern in
dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt
ist, so erfüllt die o. g. Anforderung, wer über ein Diplom,
Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen
Anerkennung nach den Richtlinien 85/384/EWG bzw. Richtlinie 89/48/EWG
gewährleistet ist.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Art des Wettbewerbs
Offen
IV.3) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die
— termingemäß eingegangen sind,
— den wesentlichen formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen,
— keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen
lassen,
— in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen.
Das Preisgericht muss Wettbewerbsarbeiten, die bindende Vorgaben der
Auslobung nicht erfüllen, vom weiteren Verfahren ausschließen; es kann
derartige Arbeiten also von Anfang an nicht zur Beurteilung zulassen.
Das Preisgericht wird bei der Bewertung und Beurteilung der
Wettbewerbsarbeiten die folgenden Kriterien anwenden (die Reihenfolge
stellt keine Gewichtung dar):
— städtebauliche und freiräumliche Qualität,
— Gestalterische Qualität,
— Erfüllung des Programms und der funktionalen Anforderungen,
— Investitions- und Folgekosten,
— Art des Umgangs mit Bestand,
— Barrierefreiheit,
— Kürze der Realisierungszeit.
IV.4) Verwaltungsangaben
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden
Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme:
2.12.2014 - 16:00
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 2.12.2014 - 17:00
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
Sonstige Die Wettbewerbssprache ist Deutsch. Alle Beschreibungen sowie die
Vermaßung der Pläne werden in deutscher Sprache und in deutschen
Maßeinheiten gefordert. Die deutschen DIN-Normen und Regelwerke sind
einzuhalten. Dies gilt auch für eine weitere Beauftragung.
IV.5) Preise und Preisgericht
IV.5.1) Angaben zu Preisen:
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Für Preise und Anerkennungen
stellt der/die Auslober/in als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe
von netto 65 000 EUR zur Verfügung. Das Preisgericht ist berechtigt, die
Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Es werden für die Stufe 2 dieser Gesamtbetrag von 65 000 EUR aufgeteilt
auf folgende Preise und Anerkennungen ausgelobt (zzgl. 19 % MwSt.):
1. Preis 16 000 EUR.
2. Preis 13 000 EUR.
3. Preis 10 000 EUR.
4. Preis 8 000 EUR.
5. Preis 6 000 EUR.
4 Anerkennungen mit insg. 12 000 EUR.
Eine andere Verteilung der Preise ist dem Preisgericht durch einstimmigen
Beschluss vorbehalten.
IV.5.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger/innen wird die
Mehrwertsteuer von 19 % vom Auslober/von der Ausloberin einbehalten und in
Deutschland abgeführt, bei in Deutschland lebenden Preisträger/innen wird
die Mehrwertsteuer ausgezahlt.
IV.5.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an
einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.5.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber /
den Auftraggeber bindend: ja
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Prof. Peter Cheret, Stuttgart
2. Gabriele Dinka, Fellbach
3. Dea Ecker, Buchen
4. Heiner Farwick, Ahaus/Dortmund
5. Ferdinand Heide, Frankfurt
6. Jutta Schürmann, Stuttgart
7. Oberbürgermeister Franz Schaidhammer
8. Vertreter der Fraktionen
9. Rektorin Bärbel Kröhn
10. sowie weitere Sachpreisrichter u. Berater
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2) Zusätzliche Angaben:
Am Dienstag, den 28.10.2014 findet in Stufe 1 ab 14:00 Uhr bis ca. 17:00
Uhr ein Rückfragenkolloquium statt, zu dem Preisrichter/innen,
Wettbewerbsteilnehmer/innen und Sachverständige eingeladen sind. Die
Teilnahme am Kolloquium wird für die Teilnehmer/innen dringend empfohlen,
um die Besonderheiten des Ortes zu erfassen.
Die Ausloberin wird – in Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes –
unter den in den § 8 (2) RPW genannten Voraussetzungen einem oder mehreren
Preisträgern die weitere Bearbeitung mit den Leistungen gemäß HOAI
mindestens bis zur Genehmigungsplanung und die künstlerische Oberleitung
vergeben.
Im Anwendungsbereich der VOF wird der Auslober im Anschluss an das
Wettbewerbsverfahren mit den Preisträgern das Verhandlungsverfahren über
die Auftragsvergabe durchführen. Mit dem Ziel, nach Abschluss der
Auftragsgespräche den Vertrag mit dem Preisträger abzuschließen, „der im
Hinblick auf die gestellte Aufgabe am ehesten die Gewähr für eine
sachgerechte und qualitätvolle Leistungserfüllung bietet“ – VOF § 20 (1).
Dabei werden folgende Kriterien angewendet:
Auftragskriterien Gewichtung Bewertung
1–5 Punkte
— Wettbewerbsergebnis 50 % 50-250,
— Nachhaltigkeit/Umwelteigenschaften/Wirtschaftlichkeit 30 % 30-150,
— Entwicklungspotenzial des Wettbewerbsergebnisses 20 % 20-100.
Summe 100 % 100-500.
Die Bepunktung erfolgt in Abhängigkeit der Anzahl der am Vergabegespräch
teilnehmenden Büros.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb erbrachte
Leistungen bis zur Höhe des Bearbeitungshonorars und der Preissumme nicht
erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen
unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Die Wettbewerbsteilnehmer/innen verpflichten sich im Falle einer
Beauftragung durch den/die Auslober/in, die weitere Bearbeitung zu
übernehmen und durchzuführen.
VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg beim RP Karlsruhe
Karl-Friedrich-Str. 17
76133 Karlsruhe
DEUTSCHLAND
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein
Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der
Vergabekammer gestellt werden.
Die Rüge muss unverzüglich nach Kenntnis des Bieters von einem
Vergabeverstoß bei dem Auftraggeber DE Standardformular 12 –
Wettbewerbsbekanntmachung 9/10 eingegangen sein.
VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Baden-Württemberg beim RP Karlsruhe
DEUTSCHLAND
VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22.8.2014