- wa-ID
- wa-2029363
- Tag der Veröffentlichung
- 02.07.2020
- Aktualisiert am
- 12.03.2021
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EWG
- Teilnehmer
- Architekt*innen in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen
- Beteiligung
- 19 Arbeiten
- Auslober
- Stadt Mainburg
- Koordination
- Landherr und Wehrhahn Architektenpartnerschaft mbB, München
- Bewerbungsschluss
- 31.07.2020
- Abgabetermin Pläne
- 02.11.2020
- Abgabetermin Modell
- 16.11.2020
- Preisgerichtssitzung
- 19.02.2021
Verfahrensart
Nicht offener städtebaulicher und hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem EWR-offenen Bewerbungsverfahren zur Auswahl von 18 Teilnehmer*innen sowie 2 Zuladungen
Wettbewerbsaufgabe
Die Grundschule Sandelzhausen liegt im Ortszentrum in einem Gebäude aus den 60er Jahren, welches dringend sanierungsbedürftig ist. Da eine Sanierung sehr kostspielig wäre und ein Bürgerbegehren im Jahr 2018 mit großer Mehrheit den Neubau forderte, wurde seitens der Stadt Mainburg ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück am Ortsrand von Sandelzhausen erworben, mit dem Ziel, dieses durch eine Änderung des Flächennutzungsplans bzw. Aufstellung eines Bebauungsplans einer zukünftigen Nutzung für den Neubau der Grund- und Förderschule sowie weiterer Gebäude zuzuführen.
Der Neubau der Grundschule bietet die Möglichkeit, in einem Modellprojekt möglicher Inklusion die Sandelzhausener Grundschule und die Prälat-Michael-Thaller-Schule, die Kinder mit besonderem Förderbedarf unterrichtet, unter einem gemeinsamen Dach zusammenzuführen. Des Weiteren soll auf dem Wettbewerbsgrundstück das örtliche Schützenheim untergebracht werden.
Wettbewerbsaufgabe ist neben dem Entwurf des Schulgebäudes ein sinnfälliger Vorschlag für die städtebauliche Gesamtkonzeption, eine belastbare Erschließung für Schule und Schützenheim bei effizienter Anordnung der Buszufahrt und Wendeschleife, der Flächen für den Hol- und Bringverkehr sowie der Stellplätze.
Fachpreisrichter*innen
Prof. Ulrich Holzscheiter, München (Vors.)
Bernhard Peck, München
Walter Rohrmoser, Waal
Ellen Dettinger, München
Ulrich Dempf, Mainburg
Marion Linke, Landshut
Sachpreisrichter*innen
Claudia Artinger, Grundschule Sandelzhausen
Wolfgang Niemetz, Prälat-Michael-Thaller-Schule
Helmut Fichtner, 1. Bürgermeister Stadt Mainburg
Renate Fuchs, Stadträtin und Schulreferentin Mainburg
Edgar Fellner, Stadtrat Mainburg
Katharina Schweigard, Stadträtin Mainburg
Preisgerichtsempfehlung
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin einstimmig, die Verfasser*innen der mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit die weiteren Planungsleistungen zu übertragen.
Nicht offener städtebaulicher und hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem EWR-offenen Bewerbungsverfahren zur Auswahl von 18 Teilnehmer*innen sowie 2 Zuladungen
Wettbewerbsaufgabe
Die Grundschule Sandelzhausen liegt im Ortszentrum in einem Gebäude aus den 60er Jahren, welches dringend sanierungsbedürftig ist. Da eine Sanierung sehr kostspielig wäre und ein Bürgerbegehren im Jahr 2018 mit großer Mehrheit den Neubau forderte, wurde seitens der Stadt Mainburg ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück am Ortsrand von Sandelzhausen erworben, mit dem Ziel, dieses durch eine Änderung des Flächennutzungsplans bzw. Aufstellung eines Bebauungsplans einer zukünftigen Nutzung für den Neubau der Grund- und Förderschule sowie weiterer Gebäude zuzuführen.
Der Neubau der Grundschule bietet die Möglichkeit, in einem Modellprojekt möglicher Inklusion die Sandelzhausener Grundschule und die Prälat-Michael-Thaller-Schule, die Kinder mit besonderem Förderbedarf unterrichtet, unter einem gemeinsamen Dach zusammenzuführen. Des Weiteren soll auf dem Wettbewerbsgrundstück das örtliche Schützenheim untergebracht werden.
Wettbewerbsaufgabe ist neben dem Entwurf des Schulgebäudes ein sinnfälliger Vorschlag für die städtebauliche Gesamtkonzeption, eine belastbare Erschließung für Schule und Schützenheim bei effizienter Anordnung der Buszufahrt und Wendeschleife, der Flächen für den Hol- und Bringverkehr sowie der Stellplätze.
Fachpreisrichter*innen
Prof. Ulrich Holzscheiter, München (Vors.)
Bernhard Peck, München
Walter Rohrmoser, Waal
Ellen Dettinger, München
Ulrich Dempf, Mainburg
Marion Linke, Landshut
Sachpreisrichter*innen
Claudia Artinger, Grundschule Sandelzhausen
Wolfgang Niemetz, Prälat-Michael-Thaller-Schule
Helmut Fichtner, 1. Bürgermeister Stadt Mainburg
Renate Fuchs, Stadträtin und Schulreferentin Mainburg
Edgar Fellner, Stadtrat Mainburg
Katharina Schweigard, Stadträtin Mainburg
Preisgerichtsempfehlung
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin einstimmig, die Verfasser*innen der mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit die weiteren Planungsleistungen zu übertragen.
02/07/2020 S126 Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren
Deutschland-Mainburg: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2020/S 126-308893
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Mainburg
Postanschrift: Marktplatz 1-4
Ort: Mainburg
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 84048
Land: Deutschland
E-Mail: ulrich.dempf@mainburg.de
Telefon: +49 875170442Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mainburg.de/
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.landherr-wehrhahn.de/wettbewerbsverfahren/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Landherr und Wehrhahn Architektenpartnerschaft mbB
Postanschrift: Karlstraße 55
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
E-Mail: info@landherr-wehrhahn.de
Telefon: +49 89189396716Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landherr-wehrhahn.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung: Stadt Mainburg, Vergabestelle
Postanschrift: Marktplatz 1-4
Ort: Mainburg
Postleitzahl: 84048
Land: Deutschland
Telefon: +49 875170442
E-Mail: ulrich.dempf@mainburg.de
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mainburg.de/
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Neubau einer Grund- und Förderschule mit Einfeld-Sporthalle in Sandelzhausen, Mainburg
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Da aus ökonomischer Sicht die Sanierung der bestehenden Grundschule in Sandelzhausen sehr kostspielig wäre und auf Grundlage eines Bürgerbegehrens im Jahr 2018, entschied sich die Stadt Mainburg für den Neubau der Grundschule. Dieser bietet die Möglichkeit, in einem Modellprojekt möglicher Inklusion die Sandelzhausener Grundschule (2-zügig) und die Prälat-Michael-Thaller-Schule (1-zügig), die Kinder mit besonderem Förderbedarf unterrichtet, unter einem gemeinsamen Dach zusammenzuführen. Die beiden Schulen sollen zwar als jeweils eigenständige Einheiten funktionieren, es sollen aber auch bewusst Überschneidungen und Berührungspunkte geschaffen werden. Des Weiteren sollen auf dem Wettbewerbsgrundstück das örtliche Schützenheim sowie, falls möglich, Parzellen für Einfamilienhäuser in entwurfsabhängiger Anzahl untergebracht werden. Wettbewerbsaufgabe ist neben dem Entwurf des Schulgebäudes ein sinnfälliger Vorschlag für die städtebauliche Gesamtkonzeption auf einer Fläche von ca. 1,7 ha, eine belastbare Erschließung für Schule, Schützenheim und Wohngebäude bei effizienter Anordnung der Buszufahrt und Wendeschleife, der Flächen für den Hol- und Bringverkehr sowie der Stellplätze. Das Wettbewerbsgebiet am Ortsrand von Sandelzhausen wird derzeit landwirtschaftlich genutzt, eine Änderung des Flächennutzungsplans bzw. Aufstellung eines Bebauungsplans ist im Anschluss an den Wettbewerb vorgesehen.
Für den Wettbewerb sind folgende Termine vorgesehen: Versand der Unterlagen an die ausgewählten Teilnehmer: Anfang August 2020, Kolloquium/Rückfragen: bis Anfang September 2020, Abgabe Wettbewerbsarbeiten: Anfang November 2020.
Auftragsgegenstand sind die Leistungen für den städtebaulichen Entwurf als Grundlage für einen Bebauungsplan (entsprechend Merkblatt Nr. 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg) für das Wettbewerbsgebiet sowie die Objektplanung Gebäude gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 1 und die Objektplanung Freianlagen gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 2, jeweils mindestens die Leistungsphasen 1-5 für die Grund- und Förderschule.
Die Ausloberin beabsichtigt für die Objektplanungen optional Planungsleistungen für die Leistungsphasen 6-9 zu vergeben. Ein Anspruch auf die Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst bis einschließlich Leistungsphase 2. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet die Auftraggeberin im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung kann kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen und keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden.
Die Ausloberin führt nach Abschluss des Wettbewerbs ein Vergabeverfahren nach VgV mit allen Preisträgern durch.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Das Verfahren wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) mit 20 Teilnehmern, von denen 2 gesetzt werden, durchgeführt. Die gesetzten Teilnehmer müssen die an die Bewerber gestellten Anforderungen und Kriterien ebenfalls erfüllen.
Informationen zur Teilnahmeberechtigung:
Das Verfahren wird als kombinierter Wettbewerb für die Objektplanung Gebäude und Freianlagen durchgeführt. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens müssen die zum Wettbewerb zugelassenen Architekten einen Landschaftsarchitekten auswählen, mit dem sie für die Bearbeitung des Wettbewerbs zusammenarbeiten. Die Zusammenarbeit ist zwingend. Ebenfalls zugelassen sind Einzelbewerber, die beide Objektplanungen abdecken können. Weiterhin kann, ebenfalls nach Abschluss des Auswahlverfahrens, eine Arbeitsgemeinschaft mit einem Stadtplaner gebildet werden. Die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft mit Stadtplanern wird empfohlen.
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag die von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage „Erklärung Bewerbergemeinschaft“) abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Die Bewerber/Teilnehmer haben die Teilnahmeberechtigung nach §§ 6, 79 Abs. 2 VgV (Vermeidung von Interessenkonflikten) und nach RPW 2013 § 4 Abs. 2 (Teilnahmehindernisse) eigenverantwortlich zu prüfen. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge erfüllt sein.
Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften die einen Projektverantwortlichen benennen, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ befugt ist. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht und im Auftragsfall die Vorgaben des Art. 2 BauKaG erfüllt sind.
Informationen zur Auswahl der Teilnehmer:
Zulassungsvoraussetzung ist der Nachweis eines in den Leistungsphasen 2-8 bearbeiteten Referenzprojekts mit Herstellungskosten (KGr. 300 + 400 nach DIN 276, netto) von mindestens 4 500 000 EUR. Das Referenzprojekt muss mindestens der Honorarzone III zugeordnet sein. Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die Bearbeitung der Leistungsphase 8 im Jahr 2010 oder später erfolgt ist und diese bis zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung abgeschlossen wurde. Es werden nur Referenzen gewertet, deren Urheberschaft den sich bewerbenden Personen zuzurechnen ist. Der Nachweis kann auch durch mehrere Bauvorhaben mit Herstellungskosten von jeweils mindestens 4 500 000 EUR erbracht werden, bei denen in Summe die Leistungsphasen 2-8 bearbeitet wurden.
Unter den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, wird die Auswahl per Los getroffen.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Architekt Siehe III.1.10. Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 20
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
ARGE ebenhoech & partner architekten mbB mit kplan AG, Mainburg
ARGE pe df architekten gmbh mit TRATHNIGG Planungsgruppe, Mainburg
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
— Qualität der städtebaulichen Struktur und Gestalt;
— Qualität, Gestalt und Funktionalität der Bebauung;
— Qualität, Gestalt und Funktionalität der Grün- und Freiräume;
— Funktionalität der inneren und äußeren Erschließung;
— Wirtschaftlichkeit;
— Nachhaltigkeit und Energieeffizienz.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 31/07/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die voraussichtliche Gesamtsumme der Preise und Anerkennungen beträgt 92 000 EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Es werden weder Bearbeitungshonorare bezahlt noch Kosten erstattet.
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Fachpreisrichter/innen
Prof. Ulrich Holzscheiter, Architekt, München
Bernhard Peck, Architekt, München
Walter Rohrmoser, Architekt, Waal
Ellen Dettinger, Architektin, München
Marion Linke, Landschaftsarchitektin, Landshut
Ulrich Dempf, Stadtbaumeister Stadt Mainburg
Stellvertretende Fachpreisrichter/innen
Konrad Schwendner, Kreisbaumeister Landkreis Kelheim
Christian Goldbach, Architekt, München
Franz Hilger, Landschaftsarchitekt, Landshut
Sachpreisrichter/innen
Claudia Artinger, Schulleiterin Grundschule Sandelzhausen
Wolfgang Niemetz, Schulleiter Prälat-Michael-Thaller-Schule
Helmut Fichtner, 1. Bürgermeister Stadt Mainburg
Renate Fuchs, Stadträtin Stadt Mainburg
Edgar Fellner, Stadtrat Stadt Mainburg
Stellvertretende Sachpreisrichter/innen
Hannelore Langwieser, 2. Bürgermeisterin Stadt Mainburg
Katharina Schweigard, Stadträtin Stadt Mainburg
Michael Hätscher, Stadtrat Stadt Mainburg
Die Zusammensetzung des Preisgerichts ist nicht endgültig.
Die Ausloberin kann die Zusammensetzung ändern und einzelne Personen hinzufügen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
1. Angaben für die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb
a) Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind per E-Mail an die unter I.3. der Bekanntmachung genannte Kontaktstelle zu senden (info@landherr-wehrhahn.de). Fragen zum Teilnahmewettbewerb, die nicht 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich auf der unter I.3. der Bekanntmachung genannten Internetseite (www.landherr-wehrhahn.de) eingestellt, ebenso etwaige Änderungen der Bewerbungsunterlagen. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren;
b) Als Bewerbung sind der Teilnahmeantrag, das ausgefüllte Formblatt „Referenz Objektplanung Gebäude“ und die Anlage „Erklärung der Bewerbergemeinschaft“ (falls zutreffend) vollständig ausgefüllt und unterschrieben in Papierform an die unter Ziffer I.3. der Bekanntmachung genannte Kontaktstelle einzureichen. Formlose Bewerbungen und nicht rechtskräftig unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge führen zum Ausschluss der Bewerbung;
2. Angaben zum Verhandlungsverfahren nach VgV (nach dem Wettbewerb)
Weitere Beauftragung und vertragliche Regelungen:
Der Auftraggeber wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger mit den weiteren Planungsleistungen beauftragen. Er wird hierzu mit allen Preisträgern ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchführen. Grundlage für die Beauftragung im Verhandlungsverfahren wird das Vertragsmuster des Auftraggebers.
Ausschlussgründe:
Voraussetzung für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Diese Erklärung ist erst im Verhandlungsverfahren vorzulegen.
Eignungskriterien:
Der Auftrag kann nur an Preisträger vergeben werden, die die in der Bekanntmachung aufgeführten Eignungskriterien in Form von Mindestanforderungen erfüllen.
a) Nachweis der beruflichen Befähigung des im Teilnahmeantrag genannten Projektverantwortlichen entsprechend der unter III.1.10. dieser Bekanntmachung formulierten Bestimmungen,
b) Berufshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3 000 000 EUR und für Sachschäden von 1 500 000 EUR bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines entsprechenden Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Unteraufträge:
Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, die vergeben werden sollen, zu benennen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmen ist auf Anforderung einzureichen.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847Internet-Adresse: regierung.oberbayern.bayern.de
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Stadt Mainburg
Postanschrift: Marktplatz 1-4
Ort: Mainburg
Postleitzahl: 84048
Land: DeutschlandInternet-Adresse: www.mainburg.de
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/06/2020
Deutschland-Mainburg: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2020/S 126-308893
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Mainburg
Postanschrift: Marktplatz 1-4
Ort: Mainburg
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 84048
Land: Deutschland
E-Mail: ulrich.dempf@mainburg.de
Telefon: +49 875170442Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mainburg.de/
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.landherr-wehrhahn.de/wettbewerbsverfahren/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Landherr und Wehrhahn Architektenpartnerschaft mbB
Postanschrift: Karlstraße 55
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
E-Mail: info@landherr-wehrhahn.de
Telefon: +49 89189396716Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landherr-wehrhahn.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung: Stadt Mainburg, Vergabestelle
Postanschrift: Marktplatz 1-4
Ort: Mainburg
Postleitzahl: 84048
Land: Deutschland
Telefon: +49 875170442
E-Mail: ulrich.dempf@mainburg.de
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mainburg.de/
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Neubau einer Grund- und Förderschule mit Einfeld-Sporthalle in Sandelzhausen, Mainburg
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Da aus ökonomischer Sicht die Sanierung der bestehenden Grundschule in Sandelzhausen sehr kostspielig wäre und auf Grundlage eines Bürgerbegehrens im Jahr 2018, entschied sich die Stadt Mainburg für den Neubau der Grundschule. Dieser bietet die Möglichkeit, in einem Modellprojekt möglicher Inklusion die Sandelzhausener Grundschule (2-zügig) und die Prälat-Michael-Thaller-Schule (1-zügig), die Kinder mit besonderem Förderbedarf unterrichtet, unter einem gemeinsamen Dach zusammenzuführen. Die beiden Schulen sollen zwar als jeweils eigenständige Einheiten funktionieren, es sollen aber auch bewusst Überschneidungen und Berührungspunkte geschaffen werden. Des Weiteren sollen auf dem Wettbewerbsgrundstück das örtliche Schützenheim sowie, falls möglich, Parzellen für Einfamilienhäuser in entwurfsabhängiger Anzahl untergebracht werden. Wettbewerbsaufgabe ist neben dem Entwurf des Schulgebäudes ein sinnfälliger Vorschlag für die städtebauliche Gesamtkonzeption auf einer Fläche von ca. 1,7 ha, eine belastbare Erschließung für Schule, Schützenheim und Wohngebäude bei effizienter Anordnung der Buszufahrt und Wendeschleife, der Flächen für den Hol- und Bringverkehr sowie der Stellplätze. Das Wettbewerbsgebiet am Ortsrand von Sandelzhausen wird derzeit landwirtschaftlich genutzt, eine Änderung des Flächennutzungsplans bzw. Aufstellung eines Bebauungsplans ist im Anschluss an den Wettbewerb vorgesehen.
Für den Wettbewerb sind folgende Termine vorgesehen: Versand der Unterlagen an die ausgewählten Teilnehmer: Anfang August 2020, Kolloquium/Rückfragen: bis Anfang September 2020, Abgabe Wettbewerbsarbeiten: Anfang November 2020.
Auftragsgegenstand sind die Leistungen für den städtebaulichen Entwurf als Grundlage für einen Bebauungsplan (entsprechend Merkblatt Nr. 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg) für das Wettbewerbsgebiet sowie die Objektplanung Gebäude gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 1 und die Objektplanung Freianlagen gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 2, jeweils mindestens die Leistungsphasen 1-5 für die Grund- und Förderschule.
Die Ausloberin beabsichtigt für die Objektplanungen optional Planungsleistungen für die Leistungsphasen 6-9 zu vergeben. Ein Anspruch auf die Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst bis einschließlich Leistungsphase 2. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet die Auftraggeberin im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung kann kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen und keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden.
Die Ausloberin führt nach Abschluss des Wettbewerbs ein Vergabeverfahren nach VgV mit allen Preisträgern durch.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Das Verfahren wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) mit 20 Teilnehmern, von denen 2 gesetzt werden, durchgeführt. Die gesetzten Teilnehmer müssen die an die Bewerber gestellten Anforderungen und Kriterien ebenfalls erfüllen.
Informationen zur Teilnahmeberechtigung:
Das Verfahren wird als kombinierter Wettbewerb für die Objektplanung Gebäude und Freianlagen durchgeführt. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens müssen die zum Wettbewerb zugelassenen Architekten einen Landschaftsarchitekten auswählen, mit dem sie für die Bearbeitung des Wettbewerbs zusammenarbeiten. Die Zusammenarbeit ist zwingend. Ebenfalls zugelassen sind Einzelbewerber, die beide Objektplanungen abdecken können. Weiterhin kann, ebenfalls nach Abschluss des Auswahlverfahrens, eine Arbeitsgemeinschaft mit einem Stadtplaner gebildet werden. Die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft mit Stadtplanern wird empfohlen.
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag die von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage „Erklärung Bewerbergemeinschaft“) abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Die Bewerber/Teilnehmer haben die Teilnahmeberechtigung nach §§ 6, 79 Abs. 2 VgV (Vermeidung von Interessenkonflikten) und nach RPW 2013 § 4 Abs. 2 (Teilnahmehindernisse) eigenverantwortlich zu prüfen. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge erfüllt sein.
Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften die einen Projektverantwortlichen benennen, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ befugt ist. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht und im Auftragsfall die Vorgaben des Art. 2 BauKaG erfüllt sind.
Informationen zur Auswahl der Teilnehmer:
Zulassungsvoraussetzung ist der Nachweis eines in den Leistungsphasen 2-8 bearbeiteten Referenzprojekts mit Herstellungskosten (KGr. 300 + 400 nach DIN 276, netto) von mindestens 4 500 000 EUR. Das Referenzprojekt muss mindestens der Honorarzone III zugeordnet sein. Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die Bearbeitung der Leistungsphase 8 im Jahr 2010 oder später erfolgt ist und diese bis zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung abgeschlossen wurde. Es werden nur Referenzen gewertet, deren Urheberschaft den sich bewerbenden Personen zuzurechnen ist. Der Nachweis kann auch durch mehrere Bauvorhaben mit Herstellungskosten von jeweils mindestens 4 500 000 EUR erbracht werden, bei denen in Summe die Leistungsphasen 2-8 bearbeitet wurden.
Unter den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, wird die Auswahl per Los getroffen.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Architekt Siehe III.1.10. Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 20
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
ARGE ebenhoech & partner architekten mbB mit kplan AG, Mainburg
ARGE pe df architekten gmbh mit TRATHNIGG Planungsgruppe, Mainburg
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
— Qualität der städtebaulichen Struktur und Gestalt;
— Qualität, Gestalt und Funktionalität der Bebauung;
— Qualität, Gestalt und Funktionalität der Grün- und Freiräume;
— Funktionalität der inneren und äußeren Erschließung;
— Wirtschaftlichkeit;
— Nachhaltigkeit und Energieeffizienz.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 31/07/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die voraussichtliche Gesamtsumme der Preise und Anerkennungen beträgt 92 000 EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Es werden weder Bearbeitungshonorare bezahlt noch Kosten erstattet.
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Fachpreisrichter/innen
Prof. Ulrich Holzscheiter, Architekt, München
Bernhard Peck, Architekt, München
Walter Rohrmoser, Architekt, Waal
Ellen Dettinger, Architektin, München
Marion Linke, Landschaftsarchitektin, Landshut
Ulrich Dempf, Stadtbaumeister Stadt Mainburg
Stellvertretende Fachpreisrichter/innen
Konrad Schwendner, Kreisbaumeister Landkreis Kelheim
Christian Goldbach, Architekt, München
Franz Hilger, Landschaftsarchitekt, Landshut
Sachpreisrichter/innen
Claudia Artinger, Schulleiterin Grundschule Sandelzhausen
Wolfgang Niemetz, Schulleiter Prälat-Michael-Thaller-Schule
Helmut Fichtner, 1. Bürgermeister Stadt Mainburg
Renate Fuchs, Stadträtin Stadt Mainburg
Edgar Fellner, Stadtrat Stadt Mainburg
Stellvertretende Sachpreisrichter/innen
Hannelore Langwieser, 2. Bürgermeisterin Stadt Mainburg
Katharina Schweigard, Stadträtin Stadt Mainburg
Michael Hätscher, Stadtrat Stadt Mainburg
Die Zusammensetzung des Preisgerichts ist nicht endgültig.
Die Ausloberin kann die Zusammensetzung ändern und einzelne Personen hinzufügen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
1. Angaben für die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb
a) Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind per E-Mail an die unter I.3. der Bekanntmachung genannte Kontaktstelle zu senden (info@landherr-wehrhahn.de). Fragen zum Teilnahmewettbewerb, die nicht 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich auf der unter I.3. der Bekanntmachung genannten Internetseite (www.landherr-wehrhahn.de) eingestellt, ebenso etwaige Änderungen der Bewerbungsunterlagen. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren;
b) Als Bewerbung sind der Teilnahmeantrag, das ausgefüllte Formblatt „Referenz Objektplanung Gebäude“ und die Anlage „Erklärung der Bewerbergemeinschaft“ (falls zutreffend) vollständig ausgefüllt und unterschrieben in Papierform an die unter Ziffer I.3. der Bekanntmachung genannte Kontaktstelle einzureichen. Formlose Bewerbungen und nicht rechtskräftig unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge führen zum Ausschluss der Bewerbung;
2. Angaben zum Verhandlungsverfahren nach VgV (nach dem Wettbewerb)
Weitere Beauftragung und vertragliche Regelungen:
Der Auftraggeber wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger mit den weiteren Planungsleistungen beauftragen. Er wird hierzu mit allen Preisträgern ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchführen. Grundlage für die Beauftragung im Verhandlungsverfahren wird das Vertragsmuster des Auftraggebers.
Ausschlussgründe:
Voraussetzung für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Diese Erklärung ist erst im Verhandlungsverfahren vorzulegen.
Eignungskriterien:
Der Auftrag kann nur an Preisträger vergeben werden, die die in der Bekanntmachung aufgeführten Eignungskriterien in Form von Mindestanforderungen erfüllen.
a) Nachweis der beruflichen Befähigung des im Teilnahmeantrag genannten Projektverantwortlichen entsprechend der unter III.1.10. dieser Bekanntmachung formulierten Bestimmungen,
b) Berufshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3 000 000 EUR und für Sachschäden von 1 500 000 EUR bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines entsprechenden Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Unteraufträge:
Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, die vergeben werden sollen, zu benennen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmen ist auf Anforderung einzureichen.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847Internet-Adresse: regierung.oberbayern.bayern.de
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Stadt Mainburg
Postanschrift: Marktplatz 1-4
Ort: Mainburg
Postleitzahl: 84048
Land: DeutschlandInternet-Adresse: www.mainburg.de
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/06/2020