- wa-ID
- wa-2029496
- Tag der Veröffentlichung
- 23.07.2020
- Aktualisiert am
- 16.12.2020
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EWG
- Teilnehmer
- Architekt*innen mit Landschaftsarchitekt*innen
- Beteiligung
- 13 Arbeiten
- Auslober
- Stadt Bad Reichenhall
- Koordination
- pm5 Projektmanagement GmbH, München
- Bewerbungsschluss
- 20.08.2020
- Abgabetermin Pläne
- 18.11.2020
- Abgabetermin Modell
- 25.11.2020
- Preisgerichtssitzung
- 10.12.2020
Verfahrensart
Nicht offener Planungswettbewerb mit vorgeschaltetem, europaweit (EWR) offenen Bewerbungsverfahren, zur Auswahl von insgesamt max. 25 Teilnehmern
Wettbewerbsaufgabe
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Planung des Schulstandortes St. Zeno in Bad Reichenhall. Ziel ist es den ermittelten Bedarf zu decken, sowie den Standort zukunftssicher zu gestalten. Durch den Neubau der Grundschule mit Ganztagesbetreuung und der Erweiterung der bestehenden Mittelschule sollen die Schulen bzw. der gesamte Standort umstrukturiert werden. Der Bestand ist sinnvoll neu anzuordnen sowie die dazugehörigen Freiflächen mitzugestalten.
Die aktuell 2-zügige Grundschule (entspricht 2 Lernbereiche mit jeweils ca. 100 Kindern) mit Ganztagesbetreuung soll in einem Neubau untergebracht werden. Eine zukünftige Erweiterungsoption auf eine 3-zügige Schule (insgesamt 3 Lernbereiche mit jeweils ca. 100 Kindern) soll berücksichtigt werden. Das 3.OG der Mittelschule ist derzeit vollständig von der Grundschule belegt. Erst nach Auszug kann die Mittelschule umstrukturiert bzw. umgebaut werden. Die Mittelschule soll nach Auszug der Grundschule überwiegend im Bestand auf insgesamt 19 Klassen (entspricht insgesamt 4 Lernbereichen mit jeweils ca. 85-110 Schülerinnen und Schüler) erweitert werden. Die Mittelschule ist gem. Raumprogramm und aktuellem pädagogischen Konzept im Bestand umzustrukturieren und um 4 Klassen und den erforderlichen Fachräumen zu erweitern. Diese 4 Klassen bzw. die fehlenden Mehrflächen können, sofern diese nicht im Bestandsgebäude untergebracht werden können, in einem Neubau und/oder einer Aufstockung situiert werden.
Die Verwaltung und Mensa beider Schulen sollen zusammengeführt werden. Es ist angedacht eine neue Versorgungsküche für alle städtischen Kindergärten und Schulen im Neubau unterzubringen. Aktuell muss die Stadt Bad Reichenhall zur Versorgung aller Kindergärten und Schulen ca. 500 bis 600 Essen über Lieferdienste/Caterer zukaufen. Ein künftiger Anstieg ist zu erwarten. Dabei ist besonders auf die Anlieferung/Auslieferung in Bezug auf dem Schülerverkehr zu achten.
Im Bereich des Neubaus oder der Erweiterung ist die Hausmeisterwohnung mit ca. 80-85 m2 zu situieren. Die Wohnung muss separat zugänglich sein und eine attraktive Lage erhalten.
Falls im Planungskonzept der Abbruch von Gebäuden vorgesehen ist, sind die Funktionen mit den dazugehörigen Bedarfen und Flächen wiederherzustellen. Die Bestandsflächen für die Vereinsnutzung sollten ebenfalls wieder in der Neubauplanung mit separatem Zugang berücksichtigt werden. Die Planungskonzeption ist auf die Nutzergruppen (Stadtkapelle und Trachtenverein) entsprechend abzustimmen.
Die Funktionen im Freiraum sind gem. dem übergeordneten Gesamtkonzept und dem Bedarf sinnvoll zu planen und anzuordnen. Im Rahmen der Entwicklung eines Wege-/Verkehrskonzeptes ist der angrenzende städtische Parkplatz mitzubetrachten. Die Sicherheit der Schüler hat hier oberste Priorität. Eine Trennung der Besucher- bzw. Schülerströme (je Art) bzw. die Schaffung von separaten Zugängen ist gewünscht.
Fachpreisrichter
Jochen Schurr, Architekt, BildungsRaumAG, Marktoberdorf (Vorsitzender)
Alexander Bauer, Architekt, BKS & Partner Bauer Reichert Seitz Architekten mbb, München
Nikolaus Magg, Architekt, magg architekten, Freilasssing
Thomas Strunz, Architekt, strunz_architekten, München
Heinz Lang, Architekt, Halle 1, Salzburg
Sachpreisrichter*innen
Dr. Christoph Lung, Oberbürgermeister Bad Reichenhall,
Thomas Knaus, Abteilungsleiter Stadtbauamt Bad Reichenhall
Stadträtin Julia Schmied, Schulreferentin
Stadträtin Tauber-Spring
Stadträtin Knoll-Ziegler
Nicht offener Planungswettbewerb mit vorgeschaltetem, europaweit (EWR) offenen Bewerbungsverfahren, zur Auswahl von insgesamt max. 25 Teilnehmern
Wettbewerbsaufgabe
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Planung des Schulstandortes St. Zeno in Bad Reichenhall. Ziel ist es den ermittelten Bedarf zu decken, sowie den Standort zukunftssicher zu gestalten. Durch den Neubau der Grundschule mit Ganztagesbetreuung und der Erweiterung der bestehenden Mittelschule sollen die Schulen bzw. der gesamte Standort umstrukturiert werden. Der Bestand ist sinnvoll neu anzuordnen sowie die dazugehörigen Freiflächen mitzugestalten.
Die aktuell 2-zügige Grundschule (entspricht 2 Lernbereiche mit jeweils ca. 100 Kindern) mit Ganztagesbetreuung soll in einem Neubau untergebracht werden. Eine zukünftige Erweiterungsoption auf eine 3-zügige Schule (insgesamt 3 Lernbereiche mit jeweils ca. 100 Kindern) soll berücksichtigt werden. Das 3.OG der Mittelschule ist derzeit vollständig von der Grundschule belegt. Erst nach Auszug kann die Mittelschule umstrukturiert bzw. umgebaut werden. Die Mittelschule soll nach Auszug der Grundschule überwiegend im Bestand auf insgesamt 19 Klassen (entspricht insgesamt 4 Lernbereichen mit jeweils ca. 85-110 Schülerinnen und Schüler) erweitert werden. Die Mittelschule ist gem. Raumprogramm und aktuellem pädagogischen Konzept im Bestand umzustrukturieren und um 4 Klassen und den erforderlichen Fachräumen zu erweitern. Diese 4 Klassen bzw. die fehlenden Mehrflächen können, sofern diese nicht im Bestandsgebäude untergebracht werden können, in einem Neubau und/oder einer Aufstockung situiert werden.
Die Verwaltung und Mensa beider Schulen sollen zusammengeführt werden. Es ist angedacht eine neue Versorgungsküche für alle städtischen Kindergärten und Schulen im Neubau unterzubringen. Aktuell muss die Stadt Bad Reichenhall zur Versorgung aller Kindergärten und Schulen ca. 500 bis 600 Essen über Lieferdienste/Caterer zukaufen. Ein künftiger Anstieg ist zu erwarten. Dabei ist besonders auf die Anlieferung/Auslieferung in Bezug auf dem Schülerverkehr zu achten.
Im Bereich des Neubaus oder der Erweiterung ist die Hausmeisterwohnung mit ca. 80-85 m2 zu situieren. Die Wohnung muss separat zugänglich sein und eine attraktive Lage erhalten.
Falls im Planungskonzept der Abbruch von Gebäuden vorgesehen ist, sind die Funktionen mit den dazugehörigen Bedarfen und Flächen wiederherzustellen. Die Bestandsflächen für die Vereinsnutzung sollten ebenfalls wieder in der Neubauplanung mit separatem Zugang berücksichtigt werden. Die Planungskonzeption ist auf die Nutzergruppen (Stadtkapelle und Trachtenverein) entsprechend abzustimmen.
Die Funktionen im Freiraum sind gem. dem übergeordneten Gesamtkonzept und dem Bedarf sinnvoll zu planen und anzuordnen. Im Rahmen der Entwicklung eines Wege-/Verkehrskonzeptes ist der angrenzende städtische Parkplatz mitzubetrachten. Die Sicherheit der Schüler hat hier oberste Priorität. Eine Trennung der Besucher- bzw. Schülerströme (je Art) bzw. die Schaffung von separaten Zugängen ist gewünscht.
Fachpreisrichter
Jochen Schurr, Architekt, BildungsRaumAG, Marktoberdorf (Vorsitzender)
Alexander Bauer, Architekt, BKS & Partner Bauer Reichert Seitz Architekten mbb, München
Nikolaus Magg, Architekt, magg architekten, Freilasssing
Thomas Strunz, Architekt, strunz_architekten, München
Heinz Lang, Architekt, Halle 1, Salzburg
Sachpreisrichter*innen
Dr. Christoph Lung, Oberbürgermeister Bad Reichenhall,
Thomas Knaus, Abteilungsleiter Stadtbauamt Bad Reichenhall
Stadträtin Julia Schmied, Schulreferentin
Stadträtin Tauber-Spring
Stadträtin Knoll-Ziegler
23/07/2020 S141 Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren
Deutschland-Bad Reichenhall: Dienstleistungen von Architekturbüros
2020/S 141-347624
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bad Reichenhall
Postanschrift: Rathausplatz 1 + 8
Ort: Bad Reichenhall
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadtbauamt – Hochbau und Bauunterhalt
E-Mail: vergabestelle@stadt-bad-reichenhall.de
Telefon: +49 8651775266
Fax: +49 8651775204Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-bad-reichenhall.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=194361
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=194361
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Neubau Grundschule St. Zeno und Erweiterung Mittelschule St. Zeno, Bad Reichenhall – Nichtoffener, interdisziplinärer Planungswettbewerb: Planungsleistungen für Objektplanung Gebäude und Innenräume, Freianlagen und Verkehrsanlagen mit vorgeschaltetem, europaweit (EWR) offenen Bewerbungsverfahren
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Der Wettbewerb ist ein nichtoffener Planungswettbewerb für Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume und Freianlagen/Verkehrsanlagen mit vorgeschaltetem, europaweit (EWR) offenen Bewerbungsverfahren, zur Auswahl von insgesamt max. 25 Teilnehmern. Es werden durch die Stadt Bad Reichenhall maximal 5 Teilnehmer vorab gesetzt, welche die Auswahlkriterien vollständig erfüllen.
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Planung des Schulstandortes St. Zeno in Bad Reichenhall. Ziel ist es den ermittelten Bedarf zu decken, sowie den Standort zukunftssicher zu gestalten. Durch den Neubau der Grundschule mit Ganztagesbetreuung und der Erweiterung der bestehenden Mittelschule sollen die Schulen bzw. der gesamte Standort umstrukturiert werden. Der Bestand ist sinnvoll neu anzuordnen sowie die dazugehörigen Freiflächen mitzugestalten.
Die aktuell 2-zügige Grundschule (entspricht 2 Lernbereiche mit jeweils ca. 100 Kindern) mit Ganztagesbetreuung soll in einem Neubau untergebracht werden. Eine zukünftige Erweiterungsoption auf eine 3-zügige Schule (insgesamt 3 Lernbereiche mit jeweils ca. 100 Kindern) soll berücksichtigt werden. Das 3.OG der Mittelschule ist derzeit vollständig von der Grundschule belegt. Erst nach Auszug kann die Mittelschule umstrukturiert bzw. umgebaut werden. Die Mittelschule soll nach Auszug der Grundschule überwiegend im Bestand auf insgesamt 19 Klassen (entspricht insgesamt 4 Lernbereichen mit jeweils ca. 85-110 Schülerinnen und Schüler) erweitert werden. Die Mittelschule ist gem. Raumprogramm und aktuellem pädagogischen Konzept im Bestand umzustrukturieren und um 4 Klassen und den erforderlichen Fachräumen zu erweitern. Diese 4 Klassen bzw. die fehlenden Mehrflächen können, sofern diese nicht im Bestandsgebäude untergebracht werden können, in einem Neubau und/oder einer Aufstockung situiert werden.
Die Verwaltung und Mensa beider Schulen sollen zusammengeführt werden. Es ist angedacht eine neue Versorgungsküche für alle städtischen Kindergärten und Schulen im Neubau unterzubringen. Aktuell muss die Stadt Bad Reichenhall zur Versorgung aller Kindergärten und Schulen ca. 500 bis 600 Essen über Lieferdienste/Caterer zukaufen. Ein künftiger Anstieg ist zu erwarten. Dabei ist besonders auf die Anlieferung/Auslieferung in Bezug auf dem Schülerverkehr zu achten.
Im Bereich des Neubaus oder der Erweiterung ist die Hausmeisterwohnung mit ca. 80-85 m2 zu situieren. Die Wohnung muss separat zugänglich sein und eine attraktive Lage erhalten.
Falls im Planungskonzept der Abbruch von Gebäuden vorgesehen ist, sind die Funktionen mit den dazugehörigen Bedarfen und Flächen wiederherzustellen. Die Bestandsflächen für die Vereinsnutzung sollten ebenfalls wieder in der Neubauplanung mit separatem Zugang berücksichtigt werden. Die Planungskonzeption ist auf die Nutzergruppen (Stadtkapelle und Trachtenverein) entsprechend abzustimmen.
Die Funktionen im Freiraum sind gem. dem übergeordneten Gesamtkonzept und dem Bedarf sinnvoll zu planen und anzuordnen. Im Rahmen der Entwicklung eines Wege-/Verkehrskonzeptes ist der angrenzende städtische Parkplatz mitzubetrachten. Die Sicherheit der Schüler hat hier oberste Priorität. Eine Trennung der Besucher- bzw. Schülerströme (je Art) bzw. die Schaffung von separaten Zugängen ist gewünscht.
Das nachfolgende Verhandlungsverfahren wird unter den Preisträgern durchgeführt, gemäß § 80 VgV.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2 bis 9 – vorbehaltlich der Genehmigung durch die Stadt Bad Reichenhall nach der Lph 3 – entsprechend §§ 33ff. Gebäude und Innenräume, §§ 38ff. Freianlagen und §§ 45ff. Verkehrsanlagen beabsichtigt.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Auswahlkriterien (Die nachfolgenden Kriterien werden geprüft und in der Matrix zum Auswahlverfahren eingetragen. Die Bewerber, welche die Kriterien erfüllen, werden zum Losverfahren zugelassen. Aus den zugelassenen Bewerbern werden die Büros ausgelost, welche zur Teilnahme an dem Wettbewerb aufgefordert werden):
— Nachweis der beruflichen Qualifikation und zum Führen der in III.2.1) der Bekanntmachung geforderten Berufsbezeichnungen nach der RL 2013/55/EU;
— Nachweis einer Referenz derselben Plananforderungen (HZ III § 34 und § 39 HOAI) je Berufsstand, unabhängig von Größe und Kosten. Es sind geeignete Referenzen -Beginn der Ausführung der Leistung nicht vor 1.7.2010 und Abschluss der Ausführung der Leistung bis Ende Teilnahmefrist- aufzulisten [Referenzliste];
— bei Bewerbergemeinschaft: gesamtschuldnerische Haftung (Eigenerklärung auf Teilnahmeantrag ausreichend);
— Eigenerklärung über Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB (Eigenerklärung auf Teilnahmeantrag ausreichend).
Eignungskriterien:
— Berufshaftpflichtversicherung (Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von mind. 3 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 1,5 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmers erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistung und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen [also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden] ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmers erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind;
— Darstellung von 3 Referenzobjekten für die ausgeschriebenen Leistungen im u.g. Referenzzeitraum aus dem Bereich Hochbau (Referenzen 1+2) und Freiflächenplanung (Referenz 3);
— Neubau/Erweiterungsbau eines Gebäudes min. HZ III (Referenz 1+2);
— Freiflächplanung Neubau mind. HZ III (Referenz 3);
— Vom Büro selbst federführend beauftragte und vollständig erbrachte Leistungsphasen (LP 2-8) nach HOAI;
— Projektkosten der Referenzprojekte für Referenzen Hochbau (Referenz 1+2) KG 300-400 in Euro brutto: mind. 5 Mio. je Referenz.
Für Refererenz Freiflächenplanung (Referenz 3) KG 500 in Euro brutto: mind. 0,5 Mio. EUR
— Mindestens 1 Referenzprojekt in Zusammenarbeit mit öffentlichem Auftraggeber (i. S. d. § 98 GWB) mit Anwendung öffentliches Vergaberecht;
— Obige Nachweise ggf. durch Eignungsleihe nach § 47 VgV..
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
— Beginn der Ausführung der Leistung nicht vor 1.7.2010 und Abschluss der Ausführung der Leistung bis Ende Teilnahmefrist;
— Mindestanzahl der für das Projekt zur Verfügung stehenden Leistungserbringer (festangestellte technische MA in Vollzeit) = 5.
Die Zulassung der Bewerbung gilt nur für den Planungswettbewerb selbst. D. h. eine Eignungsprüfung findet erst im Rahmen des nachfolgenden Verhandlungsverfahrens mit den Preisträgern statt.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die ansässig in Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sind und gem. Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zu Führung der Berufsbezeichnung „Architekt(-in)“ und „Landschaftsarchitekt(-in)“ gem. Art. 2 BauKaG. befugt sind.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als „Architekt(-in)“ und Landschaftsarchitekt(-in), wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU (EU-Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist.
Ist der Bewerber juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, mit entsprechender Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates des Zulassungsbereichstragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft in der BRD niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der RL 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach RL 2013/55/EU angezeigt haben. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 25
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
1. härtner-ito architekten, Stuttgart
2. wulf architekten gmbh, Stuttgart
3. Hirner und Riehl Architekten, München
4. Diezinger Architekten, Eichstätt.
5. architekt bernhard putzhammer, Freilassing
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt, wobei die Reihenfolge der Nennung keine Rangfolge zum Ausdruck bringt:
— Städtebau;
— Architektur;
— Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit;
— Funktion und Raumprogramm;
— Pädagogische und soziale Aspekte;
— Freiraumplanung.
Hinweis: Es besteht keine Rangfolge oder Gewichtung der Kriterien.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/08/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 24/08/2020
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Für den Wettbewerb steht eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 45 000 EUR netto zur Verfügung.
Die Wettbewerbssumme wird wie folgt aufgeteilt:
1. Preis 18 000 EUR netto,
2. Preis 11 250 EUR netto,
3. Preis 6 750 EUR netto; Anerkennungen insgesamt: 9 000 EUR netto. Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) wird zusätzlich vergütet. Das Preisgericht kann die ausgelobte Wettbewerbssumme durch einstimmigen Beschluss anders verteilen. Bei Zahlungen an im Ausland ansässige Teilnehmer wird der Vorsteuerbetrag einbehalten. Das Ergebnis des Wettbewerbs wird allen Teilnehmern der Preisgerichtssitzung mitgeteilt und öffentlich bekannt gegeben.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Es erfolgt keine Zahlung einer Aufwandsentschädigung an alle Teilnehmer. Nur die von der Jury bestimmten Preisträger und Anerkennungen werden honoriert.
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Herr Jochen Schurr, BildungsRaumAG;
Herr Alexander Bauer, BKS Architekten;
Herr Nikolaus Magg, Magg Architekten;
Herr Thomas Strunz, strunz_architekten;
Herr Hermann Brenner; lab;
Herr Heinz Lang, Halle 1;
Herr Oberbürgermeister Dr. Christoph Lung, Bad Reichenhall;
Herr Thomas Knaus, Bad Reichenhall;
Frau Julia Schmied, Fraktion Grüne;
Frau Knoll-Ziegler, Fraktion CSU;
Frau Tauber-Spring, Fraktion Bürgerliste;
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder,
— gem. § 21 BA: 1 Arbeitsnehmerentsendegesetz oder,
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Zur Abgabe des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle hierzu zur Verfügung gestellten Teilnahmeformulare zu verwenden. Unter dem angegebenen Link werden Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Bewerber müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahlunter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV:
Alle Preisträger werden zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert. Mit der Aufforderung zur Teilnahme erfolgt gleichzeitig die Eignungsprüfung.
Der AG behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben,ohne Verhandlungen durchzuführen (§ 17 Abs. 11 VgV).
Wertungsmatrix VgV-Verfahren:
— Kriterium 1 – Wettbewerbsentscheidung;
— Kriterium 2 – Projektteam: Persönliche Qualifikation und Berufserfahrung des Projektleiters (Erläuterung anhand max. 2 Refrenzprojekte); Persönliche Qualifikation und Berufserfahrung des verantwortlichen Planers (Erläuterung anhand max. 2 Refrenzprojekte); Persönliche Qualifikation und Berufserfahrung des Projektleiters – Freiflächenplanung (Erläuterung anhand max. 2 Refrenzprojekte); Organisation des Projektteams: geplanter Personaleinsatz, Organisation der Präsenz vor Ort, Sicherstellung der kurzfristigen Verfügbarkeit vor Ort, Kommunikation intern und mit dem Auftraggeber, Kontinuität des Projektteams;
— Kriterium 3 – Darstellung der Herangehensweise (Idee, Konzept, Projektaufbau, Gestaltungsansätze etc.) an die Projektaufgabe mit Bezug auf maximal 2 vergleichbare Referenzen;
— Kriterium 4 – Geplantes Vorgehen und Projektabwicklung;
— Kriterium 4.1 – Kostensicherheit: Beschreibung der Maßnahmen/Methodik zur Kostenermittlung, Kostenkontrolle, Kosten;
— Terminsicherheit: Beschreibung der Maßnahmen/Methodik zur Terminierung u. zeitlichen Abwicklung, Termine;
— Qualitätssicherheit: Beschreibung der Maßnahmen/Methodik zur Qualitätsicherung hinsichtlich der Koordination anderer Planungsbeteiligter, Gewährleistung der Qualität bei der Planung und Ausschreibung/Vergabe und Gewährleistung der Qualität bei der Ausführung;
— Kriterium 4.2 –Aussage zur Preisgerichtssitzung und der Machbarkeit; Erläuterung in Bezug auf:
— Plausibilität und genauere Darstellung der Realisierbarkeit in Bezug auf die Umsetzung der Baumaßnahme im laufenden Betrieb, besonders in Hinblick auf Ablauf, Bauabschnitte und Interimslösungen;
— Stellungnahme und Beantwortung der Fragen und Kritikpunkte aus dem Protokoll der Preisgerichtssitzung;
— Kriterium 5 – Angaben zur Wirtschaftlichkeit des Angebotes.
Das niedrigste Angebot erhält die höchste Punktzahl (5); alle weiteren Angebote werden in der Weise linear interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Honorar und dem angebotenen Honorar mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Dabei wird eine Rundung auf die zweite Nachkommastelle erfolgen.
Gewichtung:
— K1: 50 %;
— K2: 18 %; davon 6 % für Persönliche Qualifikation und Berufserfahrung des Projektleiters – Objektplanung (Erläuterung anhand max. 2 Refrenzprojekte); 4 % für Persönliche Qualifikation und Berufserfahrung des verantwortlichen Planers – Objektplanung (Erläuterung anhand max. 2 Refrenzprojekte); 4 % für Persönliche Qualifikation und Berufserfahrung des Projektleiters - Freiflächenplanung (Erläuterung anhand max. 2 Refrenzprojekte); 4 % für Organisation des Projektteams: geplanter Personaleinsatz, Organisation der Präsenz vor Ort, Sicherstellung der kurzfristigen Verfügbarkeit vor Ort, Kommunikation intern und mit dem Auftraggeber, Kontinuität des Projektteams;
— K3: 8 %;
— K4: 14 %; davon 6 % für K4.1 (je 2 % für Kostensicherheit, Terminsicherheit und Qualitätssicherheit) und 8 % für K4.2 (davon 4 % für Plausibilität und genauere Darstellung der Realisierbarkeit in Bezug auf die Umsetzung der Baumaßnahme im laufenden Betrieb, besonders in Hinblick auf Ablauf, Bauabschnitte und Interimslösungen; 4 % für Stellungnahme und Beantwortung der Fragen und Kritikpunkte aus dem Protokoll der Preisgerichtssitzung;
— K5: 10 %.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Auslobungsunterlagen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen.
Ein Anspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Es wird angestrebt, einzelne Verträge mit den Parteien der Arbeitsgemeinschaft zu schließen.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847Internet-Adresse: regierung.oberbayern.bayern.de
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bad Reichenhall
Postanschrift: Rathausplatz 1 + 8
Ort: Bad Reichenhall
Postleitzahl: 83435
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@stadt-bad-reichenhall.de
Telefon: +49 8651775223
Fax: +49 8651775204Internet-Adresse: www.stadt-bad-reichenhall.de
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/07/2020
Deutschland-Bad Reichenhall: Dienstleistungen von Architekturbüros
2020/S 141-347624
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bad Reichenhall
Postanschrift: Rathausplatz 1 + 8
Ort: Bad Reichenhall
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadtbauamt – Hochbau und Bauunterhalt
E-Mail: vergabestelle@stadt-bad-reichenhall.de
Telefon: +49 8651775266
Fax: +49 8651775204Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-bad-reichenhall.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=194361
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=194361
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Neubau Grundschule St. Zeno und Erweiterung Mittelschule St. Zeno, Bad Reichenhall – Nichtoffener, interdisziplinärer Planungswettbewerb: Planungsleistungen für Objektplanung Gebäude und Innenräume, Freianlagen und Verkehrsanlagen mit vorgeschaltetem, europaweit (EWR) offenen Bewerbungsverfahren
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Der Wettbewerb ist ein nichtoffener Planungswettbewerb für Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume und Freianlagen/Verkehrsanlagen mit vorgeschaltetem, europaweit (EWR) offenen Bewerbungsverfahren, zur Auswahl von insgesamt max. 25 Teilnehmern. Es werden durch die Stadt Bad Reichenhall maximal 5 Teilnehmer vorab gesetzt, welche die Auswahlkriterien vollständig erfüllen.
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Planung des Schulstandortes St. Zeno in Bad Reichenhall. Ziel ist es den ermittelten Bedarf zu decken, sowie den Standort zukunftssicher zu gestalten. Durch den Neubau der Grundschule mit Ganztagesbetreuung und der Erweiterung der bestehenden Mittelschule sollen die Schulen bzw. der gesamte Standort umstrukturiert werden. Der Bestand ist sinnvoll neu anzuordnen sowie die dazugehörigen Freiflächen mitzugestalten.
Die aktuell 2-zügige Grundschule (entspricht 2 Lernbereiche mit jeweils ca. 100 Kindern) mit Ganztagesbetreuung soll in einem Neubau untergebracht werden. Eine zukünftige Erweiterungsoption auf eine 3-zügige Schule (insgesamt 3 Lernbereiche mit jeweils ca. 100 Kindern) soll berücksichtigt werden. Das 3.OG der Mittelschule ist derzeit vollständig von der Grundschule belegt. Erst nach Auszug kann die Mittelschule umstrukturiert bzw. umgebaut werden. Die Mittelschule soll nach Auszug der Grundschule überwiegend im Bestand auf insgesamt 19 Klassen (entspricht insgesamt 4 Lernbereichen mit jeweils ca. 85-110 Schülerinnen und Schüler) erweitert werden. Die Mittelschule ist gem. Raumprogramm und aktuellem pädagogischen Konzept im Bestand umzustrukturieren und um 4 Klassen und den erforderlichen Fachräumen zu erweitern. Diese 4 Klassen bzw. die fehlenden Mehrflächen können, sofern diese nicht im Bestandsgebäude untergebracht werden können, in einem Neubau und/oder einer Aufstockung situiert werden.
Die Verwaltung und Mensa beider Schulen sollen zusammengeführt werden. Es ist angedacht eine neue Versorgungsküche für alle städtischen Kindergärten und Schulen im Neubau unterzubringen. Aktuell muss die Stadt Bad Reichenhall zur Versorgung aller Kindergärten und Schulen ca. 500 bis 600 Essen über Lieferdienste/Caterer zukaufen. Ein künftiger Anstieg ist zu erwarten. Dabei ist besonders auf die Anlieferung/Auslieferung in Bezug auf dem Schülerverkehr zu achten.
Im Bereich des Neubaus oder der Erweiterung ist die Hausmeisterwohnung mit ca. 80-85 m2 zu situieren. Die Wohnung muss separat zugänglich sein und eine attraktive Lage erhalten.
Falls im Planungskonzept der Abbruch von Gebäuden vorgesehen ist, sind die Funktionen mit den dazugehörigen Bedarfen und Flächen wiederherzustellen. Die Bestandsflächen für die Vereinsnutzung sollten ebenfalls wieder in der Neubauplanung mit separatem Zugang berücksichtigt werden. Die Planungskonzeption ist auf die Nutzergruppen (Stadtkapelle und Trachtenverein) entsprechend abzustimmen.
Die Funktionen im Freiraum sind gem. dem übergeordneten Gesamtkonzept und dem Bedarf sinnvoll zu planen und anzuordnen. Im Rahmen der Entwicklung eines Wege-/Verkehrskonzeptes ist der angrenzende städtische Parkplatz mitzubetrachten. Die Sicherheit der Schüler hat hier oberste Priorität. Eine Trennung der Besucher- bzw. Schülerströme (je Art) bzw. die Schaffung von separaten Zugängen ist gewünscht.
Das nachfolgende Verhandlungsverfahren wird unter den Preisträgern durchgeführt, gemäß § 80 VgV.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2 bis 9 – vorbehaltlich der Genehmigung durch die Stadt Bad Reichenhall nach der Lph 3 – entsprechend §§ 33ff. Gebäude und Innenräume, §§ 38ff. Freianlagen und §§ 45ff. Verkehrsanlagen beabsichtigt.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Auswahlkriterien (Die nachfolgenden Kriterien werden geprüft und in der Matrix zum Auswahlverfahren eingetragen. Die Bewerber, welche die Kriterien erfüllen, werden zum Losverfahren zugelassen. Aus den zugelassenen Bewerbern werden die Büros ausgelost, welche zur Teilnahme an dem Wettbewerb aufgefordert werden):
— Nachweis der beruflichen Qualifikation und zum Führen der in III.2.1) der Bekanntmachung geforderten Berufsbezeichnungen nach der RL 2013/55/EU;
— Nachweis einer Referenz derselben Plananforderungen (HZ III § 34 und § 39 HOAI) je Berufsstand, unabhängig von Größe und Kosten. Es sind geeignete Referenzen -Beginn der Ausführung der Leistung nicht vor 1.7.2010 und Abschluss der Ausführung der Leistung bis Ende Teilnahmefrist- aufzulisten [Referenzliste];
— bei Bewerbergemeinschaft: gesamtschuldnerische Haftung (Eigenerklärung auf Teilnahmeantrag ausreichend);
— Eigenerklärung über Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB (Eigenerklärung auf Teilnahmeantrag ausreichend).
Eignungskriterien:
— Berufshaftpflichtversicherung (Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von mind. 3 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 1,5 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmers erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistung und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen [also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden] ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmers erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind;
— Darstellung von 3 Referenzobjekten für die ausgeschriebenen Leistungen im u.g. Referenzzeitraum aus dem Bereich Hochbau (Referenzen 1+2) und Freiflächenplanung (Referenz 3);
— Neubau/Erweiterungsbau eines Gebäudes min. HZ III (Referenz 1+2);
— Freiflächplanung Neubau mind. HZ III (Referenz 3);
— Vom Büro selbst federführend beauftragte und vollständig erbrachte Leistungsphasen (LP 2-8) nach HOAI;
— Projektkosten der Referenzprojekte für Referenzen Hochbau (Referenz 1+2) KG 300-400 in Euro brutto: mind. 5 Mio. je Referenz.
Für Refererenz Freiflächenplanung (Referenz 3) KG 500 in Euro brutto: mind. 0,5 Mio. EUR
— Mindestens 1 Referenzprojekt in Zusammenarbeit mit öffentlichem Auftraggeber (i. S. d. § 98 GWB) mit Anwendung öffentliches Vergaberecht;
— Obige Nachweise ggf. durch Eignungsleihe nach § 47 VgV..
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
— Beginn der Ausführung der Leistung nicht vor 1.7.2010 und Abschluss der Ausführung der Leistung bis Ende Teilnahmefrist;
— Mindestanzahl der für das Projekt zur Verfügung stehenden Leistungserbringer (festangestellte technische MA in Vollzeit) = 5.
Die Zulassung der Bewerbung gilt nur für den Planungswettbewerb selbst. D. h. eine Eignungsprüfung findet erst im Rahmen des nachfolgenden Verhandlungsverfahrens mit den Preisträgern statt.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die ansässig in Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sind und gem. Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zu Führung der Berufsbezeichnung „Architekt(-in)“ und „Landschaftsarchitekt(-in)“ gem. Art. 2 BauKaG. befugt sind.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als „Architekt(-in)“ und Landschaftsarchitekt(-in), wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU (EU-Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist.
Ist der Bewerber juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, mit entsprechender Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates des Zulassungsbereichstragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft in der BRD niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der RL 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach RL 2013/55/EU angezeigt haben. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 25
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
1. härtner-ito architekten, Stuttgart
2. wulf architekten gmbh, Stuttgart
3. Hirner und Riehl Architekten, München
4. Diezinger Architekten, Eichstätt.
5. architekt bernhard putzhammer, Freilassing
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt, wobei die Reihenfolge der Nennung keine Rangfolge zum Ausdruck bringt:
— Städtebau;
— Architektur;
— Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit;
— Funktion und Raumprogramm;
— Pädagogische und soziale Aspekte;
— Freiraumplanung.
Hinweis: Es besteht keine Rangfolge oder Gewichtung der Kriterien.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/08/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 24/08/2020
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Für den Wettbewerb steht eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 45 000 EUR netto zur Verfügung.
Die Wettbewerbssumme wird wie folgt aufgeteilt:
1. Preis 18 000 EUR netto,
2. Preis 11 250 EUR netto,
3. Preis 6 750 EUR netto; Anerkennungen insgesamt: 9 000 EUR netto. Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) wird zusätzlich vergütet. Das Preisgericht kann die ausgelobte Wettbewerbssumme durch einstimmigen Beschluss anders verteilen. Bei Zahlungen an im Ausland ansässige Teilnehmer wird der Vorsteuerbetrag einbehalten. Das Ergebnis des Wettbewerbs wird allen Teilnehmern der Preisgerichtssitzung mitgeteilt und öffentlich bekannt gegeben.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Es erfolgt keine Zahlung einer Aufwandsentschädigung an alle Teilnehmer. Nur die von der Jury bestimmten Preisträger und Anerkennungen werden honoriert.
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Herr Jochen Schurr, BildungsRaumAG;
Herr Alexander Bauer, BKS Architekten;
Herr Nikolaus Magg, Magg Architekten;
Herr Thomas Strunz, strunz_architekten;
Herr Hermann Brenner; lab;
Herr Heinz Lang, Halle 1;
Herr Oberbürgermeister Dr. Christoph Lung, Bad Reichenhall;
Herr Thomas Knaus, Bad Reichenhall;
Frau Julia Schmied, Fraktion Grüne;
Frau Knoll-Ziegler, Fraktion CSU;
Frau Tauber-Spring, Fraktion Bürgerliste;
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder,
— gem. § 21 BA: 1 Arbeitsnehmerentsendegesetz oder,
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Zur Abgabe des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle hierzu zur Verfügung gestellten Teilnahmeformulare zu verwenden. Unter dem angegebenen Link werden Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Bewerber müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahlunter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV:
Alle Preisträger werden zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert. Mit der Aufforderung zur Teilnahme erfolgt gleichzeitig die Eignungsprüfung.
Der AG behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben,ohne Verhandlungen durchzuführen (§ 17 Abs. 11 VgV).
Wertungsmatrix VgV-Verfahren:
— Kriterium 1 – Wettbewerbsentscheidung;
— Kriterium 2 – Projektteam: Persönliche Qualifikation und Berufserfahrung des Projektleiters (Erläuterung anhand max. 2 Refrenzprojekte); Persönliche Qualifikation und Berufserfahrung des verantwortlichen Planers (Erläuterung anhand max. 2 Refrenzprojekte); Persönliche Qualifikation und Berufserfahrung des Projektleiters – Freiflächenplanung (Erläuterung anhand max. 2 Refrenzprojekte); Organisation des Projektteams: geplanter Personaleinsatz, Organisation der Präsenz vor Ort, Sicherstellung der kurzfristigen Verfügbarkeit vor Ort, Kommunikation intern und mit dem Auftraggeber, Kontinuität des Projektteams;
— Kriterium 3 – Darstellung der Herangehensweise (Idee, Konzept, Projektaufbau, Gestaltungsansätze etc.) an die Projektaufgabe mit Bezug auf maximal 2 vergleichbare Referenzen;
— Kriterium 4 – Geplantes Vorgehen und Projektabwicklung;
— Kriterium 4.1 – Kostensicherheit: Beschreibung der Maßnahmen/Methodik zur Kostenermittlung, Kostenkontrolle, Kosten;
— Terminsicherheit: Beschreibung der Maßnahmen/Methodik zur Terminierung u. zeitlichen Abwicklung, Termine;
— Qualitätssicherheit: Beschreibung der Maßnahmen/Methodik zur Qualitätsicherung hinsichtlich der Koordination anderer Planungsbeteiligter, Gewährleistung der Qualität bei der Planung und Ausschreibung/Vergabe und Gewährleistung der Qualität bei der Ausführung;
— Kriterium 4.2 –Aussage zur Preisgerichtssitzung und der Machbarkeit; Erläuterung in Bezug auf:
— Plausibilität und genauere Darstellung der Realisierbarkeit in Bezug auf die Umsetzung der Baumaßnahme im laufenden Betrieb, besonders in Hinblick auf Ablauf, Bauabschnitte und Interimslösungen;
— Stellungnahme und Beantwortung der Fragen und Kritikpunkte aus dem Protokoll der Preisgerichtssitzung;
— Kriterium 5 – Angaben zur Wirtschaftlichkeit des Angebotes.
Das niedrigste Angebot erhält die höchste Punktzahl (5); alle weiteren Angebote werden in der Weise linear interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Honorar und dem angebotenen Honorar mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Dabei wird eine Rundung auf die zweite Nachkommastelle erfolgen.
Gewichtung:
— K1: 50 %;
— K2: 18 %; davon 6 % für Persönliche Qualifikation und Berufserfahrung des Projektleiters – Objektplanung (Erläuterung anhand max. 2 Refrenzprojekte); 4 % für Persönliche Qualifikation und Berufserfahrung des verantwortlichen Planers – Objektplanung (Erläuterung anhand max. 2 Refrenzprojekte); 4 % für Persönliche Qualifikation und Berufserfahrung des Projektleiters - Freiflächenplanung (Erläuterung anhand max. 2 Refrenzprojekte); 4 % für Organisation des Projektteams: geplanter Personaleinsatz, Organisation der Präsenz vor Ort, Sicherstellung der kurzfristigen Verfügbarkeit vor Ort, Kommunikation intern und mit dem Auftraggeber, Kontinuität des Projektteams;
— K3: 8 %;
— K4: 14 %; davon 6 % für K4.1 (je 2 % für Kostensicherheit, Terminsicherheit und Qualitätssicherheit) und 8 % für K4.2 (davon 4 % für Plausibilität und genauere Darstellung der Realisierbarkeit in Bezug auf die Umsetzung der Baumaßnahme im laufenden Betrieb, besonders in Hinblick auf Ablauf, Bauabschnitte und Interimslösungen; 4 % für Stellungnahme und Beantwortung der Fragen und Kritikpunkte aus dem Protokoll der Preisgerichtssitzung;
— K5: 10 %.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Auslobungsunterlagen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen.
Ein Anspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Es wird angestrebt, einzelne Verträge mit den Parteien der Arbeitsgemeinschaft zu schließen.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847Internet-Adresse: regierung.oberbayern.bayern.de
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bad Reichenhall
Postanschrift: Rathausplatz 1 + 8
Ort: Bad Reichenhall
Postleitzahl: 83435
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@stadt-bad-reichenhall.de
Telefon: +49 8651775223
Fax: +49 8651775204Internet-Adresse: www.stadt-bad-reichenhall.de
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/07/2020