Wettbewerbe für Architekten und Ingenieure, Landschaftsarchitekten, Architektur Studenten Wettbewerbe für Architekten und Ingenieure, Landschaftsarchitekten, Architektur Studenten
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  • Neubau Grundschule
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  • 1. Preis: AGA-Bau Planungs GmbH, Kufstein | Architekt Schgör Christian, Hall i.T. | Architekt Torsten Herrmann, Innsbruck | Planstatt Senner GmbH | Modellfoto: © oberprillerarchitekten, Weng, OT Hörmannsdorf
  • 2. Preis: Matthias Schneider Freier Architekt, Stuttgart | Büro Markus Herthneck Planungsgemeinschaft Landschaftsarchitektur, Stuttgart | Modellfoto: © oberprillerarchitekten, Weng, OT Hörmannsdorf
  • 3. Preis: Diezinger Architekten GmbH, Regensburg | Wamsler Rohloff Wirzmüller FreiRaumArchitekten GbR, Regensburg | Modellfoto: © oberprillerarchitekten, Weng, OT Hörmannsdorf
  • Anerkennung: Philipp Kraus Architekt, Stuttgart | Levin Koch Architekt, Stuttgart | Arnimkoch + co, Tübingen | Modellfoto: © oberprillerarchitekten, Weng, OT Hörmannsdorf
  • Anerkennung: Kollektiv A . Esche, München | Janker Architekten, München | Architekturbüro Adelbrecht, München | Hinnenthal Landschaftsarchitekten, München | Modellfoto: © oberprillerarchitekten, Weng, OT Hörmannsdorf

Neubau Grundschule , Neuburg a.Inn/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2038192
Tag der Veröffentlichung
21.06.2024
Aktualisiert am
11.12.2024
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EU /EWR
Teilnehmer
Bewerbergemeinschaften aus Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen
Beteiligung
28 Arbeiten
Auslober
Koordination
oberprillerarchitekten, Weng, OT Hörmannsdorf
Bewerbungsschluss
19.07.2024 12:00
Abgabetermin Pläne
29.10.2024
Abgabetermin Modell
12.11.2024
Preisgerichtssitzung
02. und 03.12.2024

Wie lautet der letzte Buchstabe von "aktuell"?

1. Preis

AGA-Bau Planungs GmbH, Kufstein
Anton Gasteiger
Architekt Schgör Christian, Hall i.T.

Architekt Torsten Herrmann, Innsbruck

Planstatt Senner GmbH
Johann Senner
Mitarbeit: Philip Schmoeger
  • 1. Preis: AGA-Bau Planungs GmbH, Kufstein | Architekt Schgör Christian, Hall i.T. | Architekt Torsten Herrmann, Innsbruck | Planstatt Senner GmbH | Modellfoto: © oberprillerarchitekten, Weng, OT Hörmannsdorf
  • 1. Preis: AGA-Bau Planungs GmbH, Kufstein | Architekt Schgör Christian, Hall i.T. | Architekt Torsten Herrmann, Innsbruck | Planstatt Senner GmbH | Modellfoto: © oberprillerarchitekten, Weng, OT Hörmannsdorf
  • 1. Preis: AGA-Bau Planungs GmbH, Kufstein | Architekt Schgör Christian, Hall i.T. | Architekt Torsten Herrmann, Innsbruck | Planstatt Senner GmbH
  • 1. Preis: AGA-Bau Planungs GmbH, Kufstein | Architekt Schgör Christian, Hall i.T. | Architekt Torsten Herrmann, Innsbruck | Planstatt Senner GmbH
  • 1. Preis: AGA-Bau Planungs GmbH, Kufstein | Architekt Schgör Christian, Hall i.T. | Architekt Torsten Herrmann, Innsbruck | Planstatt Senner GmbH
  • 1. Preis: AGA-Bau Planungs GmbH, Kufstein | Architekt Schgör Christian, Hall i.T. | Architekt Torsten Herrmann, Innsbruck | Planstatt Senner GmbH | Modellfoto: © oberprillerarchitekten, Weng, OT Hörmannsdorf
  • 1. Preis: AGA-Bau Planungs GmbH, Kufstein | Architekt Schgör Christian, Hall i.T. | Architekt Torsten Herrmann, Innsbruck | Planstatt Senner GmbH | Modellfoto: © oberprillerarchitekten, Weng, OT Hörmannsdorf
  • 1. Preis: AGA-Bau Planungs GmbH, Kufstein | Architekt Schgör Christian, Hall i.T. | Architekt Torsten Herrmann, Innsbruck | Planstatt Senner GmbH
  • 1. Preis: AGA-Bau Planungs GmbH, Kufstein | Architekt Schgör Christian, Hall i.T. | Architekt Torsten Herrmann, Innsbruck | Planstatt Senner GmbH
  • 1. Preis: AGA-Bau Planungs GmbH, Kufstein | Architekt Schgör Christian, Hall i.T. | Architekt Torsten Herrmann, Innsbruck | Planstatt Senner GmbH

2. Preis

Matthias Schneider Freier Architekt, Stuttgart

Büro Markus Herthneck Planungsgemeinschaft Landschaftsarchitektur, Stuttgart
Markus Herthneck
Mitarbeit: Fan Rui
  • 2. Preis: Matthias Schneider Freier Architekt, Stuttgart | Büro Markus Herthneck Planungsgemeinschaft Landschaftsarchitektur, Stuttgart | Modellfoto: © oberprillerarchitekten, Weng, OT Hörmannsdorf
  • 2. Preis: Matthias Schneider Freier Architekt, Stuttgart | Büro Markus Herthneck Planungsgemeinschaft Landschaftsarchitektur, Stuttgart | Modellfoto: © oberprillerarchitekten, Weng, OT Hörmannsdorf
  • 2. Preis: Matthias Schneider Freier Architekt, Stuttgart | Büro Markus Herthneck Planungsgemeinschaft Landschaftsarchitektur, Stuttgart
  • 2. Preis: Matthias Schneider Freier Architekt, Stuttgart | Büro Markus Herthneck Planungsgemeinschaft Landschaftsarchitektur, Stuttgart
  • 2. Preis: Matthias Schneider Freier Architekt, Stuttgart | Büro Markus Herthneck Planungsgemeinschaft Landschaftsarchitektur, Stuttgart
  • 2. Preis: Matthias Schneider Freier Architekt, Stuttgart | Büro Markus Herthneck Planungsgemeinschaft Landschaftsarchitektur, Stuttgart | Modellfoto: © oberprillerarchitekten, Weng, OT Hörmannsdorf
  • 2. Preis: Matthias Schneider Freier Architekt, Stuttgart | Büro Markus Herthneck Planungsgemeinschaft Landschaftsarchitektur, Stuttgart | Modellfoto: © oberprillerarchitekten, Weng, OT Hörmannsdorf
  • 2. Preis: Matthias Schneider Freier Architekt, Stuttgart | Büro Markus Herthneck Planungsgemeinschaft Landschaftsarchitektur, Stuttgart
  • 2. Preis: Matthias Schneider Freier Architekt, Stuttgart | Büro Markus Herthneck Planungsgemeinschaft Landschaftsarchitektur, Stuttgart
  • 2. Preis: Matthias Schneider Freier Architekt, Stuttgart | Büro Markus Herthneck Planungsgemeinschaft Landschaftsarchitektur, Stuttgart

3. Preis

Diezinger Architekten GmbH, Regensburg
Andreas Weingut, Andreas Weiderer
Mitarbeit: Steffen Hinke
Wamsler Rohloff Wirzmüller FreiRaumArchitekten GbR, Regensburg
Susanne Wamsler
Mitarbeit: Alexandra Krömmer

Fachplanung:
Modellbau Thomas Egger, München
  • 3. Preis: Diezinger Architekten GmbH, Regensburg | Wamsler Rohloff Wirzmüller FreiRaumArchitekten GbR, Regensburg | Modellfoto: © oberprillerarchitekten, Weng, OT Hörmannsdorf
  • 3. Preis: Diezinger Architekten GmbH, Regensburg | Wamsler Rohloff Wirzmüller FreiRaumArchitekten GbR, Regensburg | Modellfoto: © oberprillerarchitekten, Weng, OT Hörmannsdorf
  • 3. Preis: Diezinger Architekten GmbH, Regensburg | Wamsler Rohloff Wirzmüller FreiRaumArchitekten GbR, Regensburg
  • 3. Preis: Diezinger Architekten GmbH, Regensburg | Wamsler Rohloff Wirzmüller FreiRaumArchitekten GbR, Regensburg
  • 3. Preis: Diezinger Architekten GmbH, Regensburg | Wamsler Rohloff Wirzmüller FreiRaumArchitekten GbR, Regensburg
  • 3. Preis: Diezinger Architekten GmbH, Regensburg | Wamsler Rohloff Wirzmüller FreiRaumArchitekten GbR, Regensburg | Modellfoto: © oberprillerarchitekten, Weng, OT Hörmannsdorf
  • 3. Preis: Diezinger Architekten GmbH, Regensburg | Wamsler Rohloff Wirzmüller FreiRaumArchitekten GbR, Regensburg | Modellfoto: © oberprillerarchitekten, Weng, OT Hörmannsdorf
  • 3. Preis: Diezinger Architekten GmbH, Regensburg | Wamsler Rohloff Wirzmüller FreiRaumArchitekten GbR, Regensburg
  • 3. Preis: Diezinger Architekten GmbH, Regensburg | Wamsler Rohloff Wirzmüller FreiRaumArchitekten GbR, Regensburg
  • 3. Preis: Diezinger Architekten GmbH, Regensburg | Wamsler Rohloff Wirzmüller FreiRaumArchitekten GbR, Regensburg

Anerkennung

Philipp Kraus Architekt, Stuttgart

Levin Koch Architekt, Stuttgart

Arnimkoch + co, Tübingen
Arnim Koch
  • Anerkennung: Philipp Kraus Architekt, Stuttgart | Levin Koch Architekt, Stuttgart | Arnimkoch + co, Tübingen | Modellfoto: © oberprillerarchitekten, Weng, OT Hörmannsdorf
  • Anerkennung: Philipp Kraus Architekt, Stuttgart | Levin Koch Architekt, Stuttgart | Arnimkoch + co, Tübingen | Modellfoto: © oberprillerarchitekten, Weng, OT Hörmannsdorf
  • Anerkennung: Philipp Kraus Architekt, Stuttgart | Levin Koch Architekt, Stuttgart | Arnimkoch + co, Tübingen
  • Anerkennung: Philipp Kraus Architekt, Stuttgart | Levin Koch Architekt, Stuttgart | Arnimkoch + co, Tübingen
  • Anerkennung: Philipp Kraus Architekt, Stuttgart | Levin Koch Architekt, Stuttgart | Arnimkoch + co, Tübingen
  • Anerkennung: Philipp Kraus Architekt, Stuttgart | Levin Koch Architekt, Stuttgart | Arnimkoch + co, Tübingen | Modellfoto: © oberprillerarchitekten, Weng, OT Hörmannsdorf
  • Anerkennung: Philipp Kraus Architekt, Stuttgart | Levin Koch Architekt, Stuttgart | Arnimkoch + co, Tübingen | Modellfoto: © oberprillerarchitekten, Weng, OT Hörmannsdorf
  • Anerkennung: Philipp Kraus Architekt, Stuttgart | Levin Koch Architekt, Stuttgart | Arnimkoch + co, Tübingen
  • Anerkennung: Philipp Kraus Architekt, Stuttgart | Levin Koch Architekt, Stuttgart | Arnimkoch + co, Tübingen
  • Anerkennung: Philipp Kraus Architekt, Stuttgart | Levin Koch Architekt, Stuttgart | Arnimkoch + co, Tübingen

Anerkennung

Kollektiv A . Esche, München
Lionel Esche, Benedict Esche
Janker Architekten, München
Tobias Janker

Architekturbüro Adelbrecht, München
Stephan Adelbrecht

Hinnenthal Landschaftsarchitekten, München
Michel Hinnenthal

Mitarbeit: Simon Ochott, Anna Küppers,
Katharina Gorochow, Katharina Udod
  • Anerkennung: Kollektiv A . Esche, München | Janker Architekten, München | Architekturbüro Adelbrecht, München | Hinnenthal Landschaftsarchitekten, München | Modellfoto: © oberprillerarchitekten, Weng, OT Hörmannsdorf
  • Anerkennung: Kollektiv A . Esche, München | Janker Architekten, München | Architekturbüro Adelbrecht, München | Hinnenthal Landschaftsarchitekten, München | Modellfoto: © oberprillerarchitekten, Weng, OT Hörmannsdorf
  • Anerkennung: Kollektiv A . Esche, München | Janker Architekten, München | Architekturbüro Adelbrecht, München | Hinnenthal Landschaftsarchitekten, München
  • Anerkennung: Kollektiv A . Esche, München | Janker Architekten, München | Architekturbüro Adelbrecht, München | Hinnenthal Landschaftsarchitekten, München
  • Anerkennung: Kollektiv A . Esche, München | Janker Architekten, München | Architekturbüro Adelbrecht, München | Hinnenthal Landschaftsarchitekten, München
  • Anerkennung: Kollektiv A . Esche, München | Janker Architekten, München | Architekturbüro Adelbrecht, München | Hinnenthal Landschaftsarchitekten, München
  • Anerkennung: Kollektiv A . Esche, München | Janker Architekten, München | Architekturbüro Adelbrecht, München | Hinnenthal Landschaftsarchitekten, München | Modellfoto: © oberprillerarchitekten, Weng, OT Hörmannsdorf
  • Anerkennung: Kollektiv A . Esche, München | Janker Architekten, München | Architekturbüro Adelbrecht, München | Hinnenthal Landschaftsarchitekten, München | Modellfoto: © oberprillerarchitekten, Weng, OT Hörmannsdorf
  • Anerkennung: Kollektiv A . Esche, München | Janker Architekten, München | Architekturbüro Adelbrecht, München | Hinnenthal Landschaftsarchitekten, München
  • Anerkennung: Kollektiv A . Esche, München | Janker Architekten, München | Architekturbüro Adelbrecht, München | Hinnenthal Landschaftsarchitekten, München
  • Anerkennung: Kollektiv A . Esche, München | Janker Architekten, München | Architekturbüro Adelbrecht, München | Hinnenthal Landschaftsarchitekten, München
  • Anerkennung: Kollektiv A . Esche, München | Janker Architekten, München | Architekturbüro Adelbrecht, München | Hinnenthal Landschaftsarchitekten, München
Verfahrensart
Nicht offener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahl- / Losverfahren

Wettbewerbsaufgabe
Die bestehende Grundschule der Gemeinde Neuburg a.Inn entspricht nicht mehr dem gegenwärtigen Bedarf und den aktuellen Anforderungen. Die Untebringung von jeweils vier Klassen in Dommelstadl und Neukirchen a. Inn, die fehlende Barrierefreiheit, fehlende Betreuungs- und Differenzierungsmöglichkeiten erschweren zusätzlich den Schulalltag. Eine Gemeinschaft und enge Zusammenarbeit ist unter den gegebenen Umständen nicht möglich.

Bedingt durch die steigenden Schülerzahlen und im Hinblick auf den Ganztagsanspruch ab 2026 wird zusätzlicher Raum benötigt. Im Vorfeld wurde eine Studie beauftragt, in der die Vor- und Nachteile für Umbau, Teilneubau und Neubau gegenübergestellt wurden. Anhand einer Reihe von wirtschaftlichen, funktionalen und Nachhaltigkeitskriterien, bezogen nicht nur auf die Errichtung, sondern auf den gesamten Lebenszyklus der Anlage, kam die Studie zu dem Ergebnis, dass ein kompletter Neubau die beste Lösung ist.

Gegenstand des Wettbewerbs ist die Neubauplanung des Schulgebäudes. Die bestehende Mehrzweckhalle für den Hallensport ist zu erhalten.

Fachpreisrichter*innen
Prof. Ulrich Holzscheiter, Architekt, München (Vorsitz)
Irene Burkhardt, Landschaftsarchitektin, München
Barbara Kortmann, Architektin, Landshut
Dr. Matthias Kroitzsch, Landschaftsarchitekt, Gröbenzell
Bert Reiszky, Architekt, Deggendorf
Erwin Wenzl, Architekt, Neuhaus a. Inn

Sachpreisrichter*innen
Wolfgang Lindmeier, 1. Bürgermeister, Neuburg a.Inn
Sieglinde Hofreiter-Scheibenzuber, 2. Bürgermeisterin, Neuburg a.Inn
Johann Eibl, Gemeinderat, Neuburg a.Inn
Helmut Schneemayer, Gemeinderat, Neuburg a.Inn
Peter Prinz-Hufnagel, Gemeinderat, Neuburg a.Inn

Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin einstimmig, die Verfasser des mit dem 1. Preis ausgezeichneten Projekts, mit der Tarnzahl 1020 auf der Grundlage ihres Wettbewerbsentwurfs und unter Berücksichtigung der schriftlichen Beurteilung, mit der weiteren Planung zu beauftragen.
367671-2024 - Wettbewerb See the notice on TED website
367671-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden – Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahl-/Losverfahren "Neubau Grundschule Neuburg am Inn" mit Objektplanung Gebäude und Objektplanung Freianlagen
OJ S 120/2024 21/06/2024
Wettbewerbsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Neuburg am Inn
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahl-/Losverfahren "Neubau Grundschule Neuburg am Inn" mit Objektplanung Gebäude und Objektplanung Freianlagen
Beschreibung: Die bestehende Grundschule der Gemeinde Neuburg a.Inn entspricht nicht mehr dem gegenwärtigen Bedarf und den aktuellen Anforderungen. Die Unterbringung von jeweils vier Klassen in Dommelstadl und Neukirchen a. Inn, die fehlende Barrierefreiheit, fehlende Räume für die Betreuung und Differenzierungsmöglichkeiten erschweren zusätzlich den Schulalltag. Die Trennung der Schule macht sich nicht nur im Alltag der Lehrkräfte im Hinblick auf Unterrichts- und Verwaltungsaufgaben bemerkbar, auch die Schüler kennen ihre Mitschüler aus der jeweils anderen Schule nicht. Eine Schülergemeinschaft und enge Zusammenarbeit von Lehrkräften ist unter den gegebenen Umständen nicht möglich. Bedingt durch die lt. Prognose steigenden Schülerzahlen und im Hinblick auf den Ganztagsanspruch ab 2026 wird zusätzlicher Raum benötigt. Deshalb wurde im Vorfeld eine Studie beauftragt, in der im Bezug auf die Schulerweiterung die Vor- und Nachteile für Umbau, Teilneubau auch unter Einbeziehung der leer stehenden Gebäude in der Nachbarschaft und einem Neubau gegenübergestellt wurden. Anhand einer Reihe von wirtschaftlichen, funktionalen und Nachhaltigkeits-Kriterien, bezogen nicht nur auf die Errichtung, sondern auf den gesamten Lebenszyklus der Anlage, kam die Studie zu dem Ergebnis, dass ein kompletter Neubau die beste Lösung ist. Das leer stehende Anwesen in der Nachbarschaft soll mit anderen gemeinschaftlichen Nutzungen für den Ort Neukirchen belegt werden. In einer im Vorfeld durchgeführten Bürgerbeteiligung wurde deutlich, dass ausreichend Bedarf für die Neunutzung dieser Gebäude vorhanden ist. Daher wurde von der Gemeinde Neuburg a.Inn entschieden, beide Schulstandorte zusammenzuführen und eine neue Schule am "alten" Standort der Grundschule Neukirchen a. Inn zu errichten. "Der Neubau der Grundschule bietet nun die einzigartige Chance, Bedingungen zu schaffen, mit denen sich moderne Ansprüche an Bildung und Schülerbetreuung zukunftsorientiert, nachhaltig und überregional bedeutsam verwirklichen lassen."
Kennung des Verfahrens: af0aeb97-936f-4d86-bf58-2d1823d74752
Verfahrensart: Nichtoffenes Verfahren
Zentrale Elemente des Verfahrens: Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 30 Teilnehmenden nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren (gem. § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV) vorgesehen. Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Landschaftsarchitekten. Die Zusammenarbeit von Architekt (federführend) und Landschaftsarchitekt ist zwingend vorgeschrieben.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Neukirchen am Inn
Land, Gliederung (NUTS): Passau, Landkreis (DE228)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Beschreibung: k.A.
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Korruption: Ausschlussgründe: Liegen in der Person des Teilnehmers Gründe vor, die in § 4 Abs. 2 RPW aufgeführt sind, ist eine Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen. Voraussetzung für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Diese Erklärung ist bereits mit der Bewerbung (Formblatt 1.2) abzugeben. --- Auswahlkriterien (für Bewerbung per Email an: mail@oberprillerarchitekten.de): 1) rechtsgültig unterschriebener Teilnahmeantrag (Formblatt 1.1) und dazugehöriger Bewerberbogen (Formblatt 1.2); 2) Nachweis Berufszulassung (Eigenerklärung auf Formblatt 1.2 ausreichend); 3) bei Bewerbergemeinschaft: das entsprechende Formblatt 2.1.1 / 2.1.2 ausfüllen; 4) Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber nach 01.01.2014 erbrachte Dienstleistungen aufzuführen (Formblatt 3.1) Es werden gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt: Beschreibung, Beträge, Daten, Empfänger. Mind. 1, max. 3 Projekte der Referenzliste sind aussagekräftig mit den folgenden geforderten Nachweisen darzustellen (Formblatt 3.2); 5) Nachweis einer Referenz Gebäudeplanung Neubau (mind. HZ III §34 HOAI; mind. LPH 2 nach dem 01.01.2014, unabhängig v. Größe und Kosten) Hinweis: es müssen nicht alle Planungsanforderungen in einer Referenz nachgewiesen werden. 6) Erklärung Bezug Russland (Formblatt 4.0); Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gem. § 21 BA: 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. --- Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbungen von Bewerber- bzw. Arbeitsgemeinschaften. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß §75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen. ----- Der Landschaftsarchitekt ist bis zur Rückfragenfrist am 06.09.2024 zu benennen.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Objektplanung Gebäude und Objektplanung Freianlagen
Beschreibung: Folgende Leistungen werden vergeben: Der Auftraggeber wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts entsprechend der Einführungsbekanntmachung der Obersten Baubehörde v. 01.10.2013, Az. IIZ5-4634-001/13 zur RPW einen der Preisträger mit den weiteren Planungsleistungen beauftragen. Er wird hierzu ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchführen. Der Auftraggeber wird mit allen Preisträgern verhandeln. Die Gewichtung der im Wettbewerb zuerkannten Rangfolge beträgt bei der Vergabe des Auftrages mindestens 40%. Der Auslober behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen. In Abhängigkeit von den haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen ist eine Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 4, nach Genehmigung und Förderzusage die Leistungsphase 5 nach HOAI 2021 § 35 Gebäudeplanung und § 40 Freianlagen vorgesehen. Der Auslober behält sich vor, in weiteren Stufen die jeweiligen Leistungsphasen 6 bis 9 zu beauftragen. Die Auftragsvergabe erfolgt in separaten Verträgen für Architekt und Landschaftsarchitekt. Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung durch den Auslober, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. ---- Zeitschiene: Ende Bewerbungsfrist: 19.07.2024; Ausgabe Unterlagen: 30.07.2024; Kolloquium: 13.09.2024; Abgabe der Planunterlagen: 29.10.2024; Preisgerichtssitzung: 02.12.2024
Interne Kennung: Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Passau, Landkreis (DE228)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden gemäß nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten beurteilt. Die Beurteilung erfolgt durchgängig nach einheitlichen Maßstäben vorbehaltlich Gewichtung durch das Preisgericht aus den Erkenntnissen der Wettbewerbsarbeiten. - Funktion • Städtebauliche Qualität / Einfügung / Erschließung • Freiraumkonzept • bauliche Organisation / Umsetzung des pädagogischen Konzepts • Programmerfüllung / Baurecht / Sicherheitsaspekte - Gestaltung • Baugestaltung • Freiraumgestaltung • innenräumliche Atmosphäre - Wirtschaftlichkeit / Nachhaltigkeit • Kompaktheit Baukörper • Konstruktions-, Materialaufwand, Flächen-versiegelung • Betriebsaufwand, Instandhaltungsfreundlichkeit --- Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen, die als bindend bezeichneten Vorgaben der Auslobung erfüllen, in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen, termingerecht eingegangen sind sowie keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen. --- Im Anschluss an den Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb. Teilnehmende sind dann alle Preisträger*innen, wie sie in den Verfassererklärungen benannt wurden. Die Beauftragung erfolgt in getrennten Verträgen für Architekt und Landschaftsarchitekt. --- Grundlage der Honorargestaltung im Falle eines Auftrages ist die derzeitige Fassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021). Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürl. u. jur. Personen, die gem. Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder Landschaftsarchitekt befugt sind. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/-in bzw. Landschaftsarchitekt/-in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU (Berufsanerkennungsrichtlinie) gewährleistet ist und den Vorgaben des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L255 S. 22) entspricht. Juristische Personen sind zugelassen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und sofern für die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden. Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften, bei denen in der Summe die Anforderungen erfüllt sind, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden, sind zugelassen. Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften haben in dem Bewerbungsformblatt einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Die Bildung von Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von Architekt und Landschaftsarchitekt wird zwingend vorgeschrieben. Der Landschaftsarchitekt ist bis zum 13.09.2024 zu benennen.
 
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Für die Teilnahme der Preisträger am anschließenden Verhandlungsverfahren nach §14 Abs. 4 Nr. 8 VgV gelten folgende Bedingungen (müssen erst zum Verhandlungsverfahren nachgewiesen werden): - Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber, Fertigstellung LPH 8 ab 01.01.2014, erbrachte Dienstleistungen aufzulisten (Formblatt 3.1). Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt: Beschreibung, Beträge, Daten, Empfänger. Mind. 1, max. 3 Projekte der Referenzliste sind aussagekräftig mit den folgenden geforderten Nachweisen auf dem zur Verfügung gestellten Formblatt 3.2 darzustellen: - Nachweis einer vergleichbaren Referenz: Gebäudeplanung Neubau (mind. HZ III § 34 HOAI); Leistungsphasen 2-8 (Formblatt 3.2) - Nachweis einer vergleichbaren Referenz Freianlagenplanung (mind. HZ III §39 HOAI); Leistungsphasen 2-8 (Formblatt 3.2) Hinweis: Es müssen nicht alle Planungsanforderungen in einer Referenz nachgewiesen werden. Werden mehr als 3 Projekte pro Leistungsbild näher dargestellt und eingereicht, werden nur die ersten 3 berücksichtigt. - Die Teilnehmer am Verhandlungsverfahren müssen für den Bereich Gebäudeplanung über mindestens 3 Mitarbeiter mit technischem Hochschulabschluss (Dipl.-Ing. oder vergleichbar, inkl. Büroinhaber) verfügen; für den Bereich Freianlagenplanung 2 Mitarbeiter mit technischem Hochschulabschluss (Dipl.-Ing. oder vergleichbar, inkl. Büroinhaber). - Für Nachunternehmer sind im Verhandlungsverfahren die vorgenannten Erklärungen und, bezogen auf den jeweiligen Leistungsanteil, die Eignungsnachweise sowie eine Verpflichtungserklärung vorzulegen. - Obige Nachweise ggf. durch Eignungsleihe nach §47 VgV. Die Eignungskriterien sind zur Verhandlung nachzuweisen.
 
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von mindestens 3.000.000 Euro für Personenschäden und über 2.000.000 Euro für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Für die Freianlagen in Höhe von 1.500.000 Euro für Personenschäden und 1.000.000 Euro für sonstige Schäden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Schadensarten) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines entsprechenden Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Wettbewerbsbedingungen:
Mitglieder der Jury: Irene Burkhardt, Landschaftsarchitektin, München (FP), Prof. Ulrich Holzscheiter, Architekt, München (FP), Barbara Kortmann, Architektin, Regierung von Niederbayern (FP), Dr. Matthias Kroitzsch, Landschaftsarchitekt, Gröbenzell (FP), Bert Reiszky, Architekt, Deggendorf (FP), Erwin Wenzl, Architekt, Neuhaus a. Inn (FP), Peter Kemper, Architekt, Passau (ständ. anw. stellv. FP), Wolfgang Lindmeier, 1. Bürgermeister, Neuburg a. Inn (SP), Sieglinde Hofreiter-Scheibenzuber, 2. Bürgermeisterin, Neuburg a. Inn (SP), Johann Eibl, Gemeinderat, Neuburg a. Inn (SP), Helmut Schneemayer, Gemeinderat, Neuburg a. Inn (SP), Peter Prinz-Hufnagel, Gemeinderat, Neuburg a. Inn (SP), Ursula Raida, 3. Bürgermeisterin, Neuburg a. Inn (ständ. anw. stellv. SP)
Bereits ausgewählte Teilnehmer: ARC Architekten, Bad Birnbach; toponauten Landschaftsarchitekten GmbH, Freising
Bereits ausgewählte Teilnehmer: ama Architektur Michael Auerbacher, Burghausen; lohrer.hochrein Landschaftsarchitekten u. Stadtplaner, München
Bereits ausgewählte Teilnehmer: Diezinger Architekten, Regensburg; FreiRaumArchitekten Wamsler-Rohloff-Wirzmüller, Regensburg
Bereits ausgewählte Teilnehmer: g/s architekten, Büchlberg; g+2S Garnhartner Landschaftsarchitekten, Deggendorf
Bereits ausgewählte Teilnehmer: Mitschelen + Gerstl Architekten, Passau; landschafter Michael Stegmeier, Salzweg
Bereits ausgewählte Teilnehmer: Donath Bickel Architekten PartGmbB, Passau; l a b Landschaftsarchitektur Brenner PartGmbB, Landshut
Bereits ausgewählte Teilnehmer: Haack Höpfner Architekten Stadtplaner PartG mbB, München, kübertlandschaftsarchitektur, München
Bereits ausgewählte Teilnehmer: Köberl Döringer Architekten, Passau, Logo Verde, Landshut
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 1
Zusätzliche Informationen: Die Wettbewerbssumme beträgt 65.000 € netto folgendermaßen aufgeteilt: 1.Preis 26.000 €; 2.Preis 16.250 €; 3.Preis 9.750 €; Anerkennungen 13.000 €; --- Sofern Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird ihnen diese anteilig zusätzlich vergütet. Das Preisgericht ist berechtigt, die Preissumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen. Die ausgelobte Wettbewerbssumme ist dabei auszuschöpfen. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegebüber der Bauherrschaft für die indem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Teilnehmende mit Geschäftssitz in Deutschland erhalten das Preisgeld zzgl. aktuell gültiger Mehrwertsteuer. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld netto. Die Mehrwertsteuer wird von der auslobenden Stelle in Deutschland abgeführt.
 
Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 19/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist von 6 Kalendertagen nachzufordern. --- Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabestelle Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: oberprillerarchitekten
Organisation, die Angebote bearbeitet: oberprillerarchitekten
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Neuburg am Inn
Registrierungsnummer: DE814558336
Postanschrift: Raiffeisenstr. 6  
Stadt: Neuburg a.Inn
Postleitzahl: 94127
Land, Gliederung (NUTS): Passau, Landkreis (DE228)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation: 
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: oberprillerarchitekten
Registrierungsnummer: DE340300501
Postanschrift: Am Schöllgraben 18  
Stadt: Weng
Postleitzahl: 84187
Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Landkreis (DE227)
Land: Deutschland
Telefon: 08702-91480
Rollen dieser Organisation: 
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabestelle Südbayern
Registrierungsnummer: DE811335517
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Rollen dieser Organisation: 
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation: 
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e47e021f-98dc-42b8-a20c-d195c316754e - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Wettbewerbsbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/06/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 367671-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 120/2024
Datum der Veröffentlichung: 21/06/2024

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