- wa-ID
- wa-2033149
- Tag der Veröffentlichung
- 20.12.2021
- Aktualisiert am
- 13.06.2022
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Architekt*innen mit Landschaftsarchitekt*innen
- Beteiligung
- 10 Arbeiten
- Auslober
-
Landkreis Märkisch-Oderland
Stadt Strausberg - Koordination
- BSG Brandenburgische Stadterneuerungsges. mbH, Potsdam
- Bewerbungsschluss
- 17.01.2022
- Abgabetermin Pläne
- 01.04.2022 15:00
- Abgabetermin Modell
- 11.04.2022 15:00
- Preisgerichtssitzung
- 01.06.2022
- 2. Preisgerichtssitzung
- 02.06.2022
Nicht offener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil nach einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren
Wettbewerbsaufgabe
Der Landkreis Märkisch-Oderland beabsichtigt zur Bereitstellung erforderlicher Schulkapazitäten die Errichtung eines Gymnasiums in Strausberg. Die neue Schule soll zum Beginn des Schuljahres 2026/27 in Nutzung gehen. Dies nimmt die Stadt Strausberg zum Anlass, Maßnahmen zu ergreifen, die Wriezener Straße im Bereich der Energie-Arena vom Standort für Bildung, Kultur und Sport zum Bildungscampus zu entwickeln. Durch die gemeinsame Auslobung eines Realisierungswettbewerbs mit integriertem Ideenteil stellen sich der Landkreis Märkisch-Oderland und die Stadt Strausberg den Herausforderungen der kommenden Jahre.
Gegenstand des Realisierungswettbewerbs ist der Neubau eines Gymnasiums für 720 Schüler*innen einschließlich Mensa und Dreifeld-Sporthalle sowie Schulfreiflächen zzgl. fünf Lehrräumen für Schüler*innen des Oberstufenzentrums des Landkreises Märkisch-Oderland. Mittels Ideenwettbewerb sind Visionen zur Reaktivierung der denkmalgeschützten (ehemaligen) Turn- und Festhalle herauszuarbeiten, um das Gebäude neuen Nutzungen zuzuführen, die im Kontext des Bildungsstandortes stehen.
Ziel des Realisierungswettbewerbs ist es, ein zeitgemäßes, wirtschaftlich und funktional ausgewogenes Schulgebäude mit hoher Gestaltqualität zu erhalten, dass gutem Lernen den Weg bereitet, sich sensibel in die städtebauliche Struktur einfügt und gleichzeitig einen modernen, eigenständigen Beitrag zur Strausberger Baukultur darstellt. Das Raumprogramm für Schule und Nebenanlagen umfasst eine Brutto-Grundfläche von rund 11.000 m². Die Baukosten für Schulgebäude, Sporthalle und Freianlagen werden mit ca. 34 Millionen Euro (KG 200 - KG 700) veranschlagt.
Ziel des gesondert zu bearbeitenden Ideenteils des Wettbewerbs ist es, für die denkmalgeschützte Turn- und Festhalle auf Grundlage des vorgegebenen Raumprogramms einen konzeptionellen Entwurf zu erarbeiten, der den angestrebten Nutzungsmix im Kontext der angestrebten Entwicklung zum Bildungscampus abbildet.
Fachpreisrichter*innen
Dirk Pussert, Architekt BDA, Dresden, AK Sachsen (Vorsitz)
Prof. Claudia Schulte, Architektin BDA, Potsdam, AK Brandenburg
Anja Brückner, Landschaftsarchitektin, Havelberg, AK Brandenburg
Kirsten Hertzberg, Architektin BDA, Berlin, AK Berlin
Sachpreisrichter*innen
Gernot Schmidt, Landrat, Landkreis Märkisch-Oderland
Elke Stadeler, Bürgermeisterin, Stadt Strausberg
Tobias Seyfarth, Amtsleiter Schulverwaltungs-, Kultur- und Sportamt, Landkreis Märkisch-Oderland
Heinz-Dieter Gransee, Leiter Technische Dienste, Stadt Strausberg
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt dem Auslober einstimmig, die Arbeit 1701 zur Grundlage der weiteren Bearbeitung zu wählen.
Deutschland-Seelow: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2021/S 246-651147
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Puschkinplatz 12
Ort: Seelow
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15306
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Liegenschafts- und Bauverwaltungsamt
E-Mail: bauverwaltungsamt@landkreismol.de
Telefon: +49 3346-8506200
Fax: +49 3346-8506209
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.maerkisch-oderland.de
Postanschrift: Hegermühlenstraße 58
Ort: Strausberg
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15344
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich Technische Dienste Fachgruppe Stadtplanung
E-Mail: technische-dienste@stadt-strausberg.de
Telefon: +49 3341-381193
Fax: +49 3341-381431
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-strausberg.de
Postanschrift: Ludwig-Richter-Straße 23
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fr. Dr. Annette Münchmeyer, Hr. Jens Lüscher
E-Mail: strausberg@bsgmbh.com
Telefon: +49 331-271680
Fax: +49 331-2716830
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bsgmbh.com
Abschnitt II: Gegenstand
Gymnasium Strausberg (Wriezener Straße) - nichtoffener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil nach RPW 2013 (W2021/09)
Der Wettbewerb wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem EU-weitem Bewerbungsverfahren nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013 und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV 2016) ausgelobt. An der Vorbereitung und Auslobung des Wettbewerbs wirkte die Architektenkammer Brandenburg beratend mit. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer W2021/09 "Gymnasium Strausberg (Wriezener Straße) - nichtoffener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil" registriert.
In einem Auswahlverfahren nach § 71 Abs. 3 VgV i.V.m. § 3 RPW 2013 werden die Teilnehmer*innen des Wettbewerbs ermittelt. Diese müssen die vorgegebenen Auswahlkriterien erfüllen. Nur die im Auswahlverfahren ausgewählten Teilnehmer*innen erhalten die Auslobungsunterlagen. Es werden nur Teilnehmer*innen gesetzt, deren Teilnahmeberechtigung nach gleichen Kriterien geprüft wird.
Aufgabenstellung:
Der Landkreis Märkisch-Oderland beabsichtigt zur Bereitstellung erforderlicher Schulkapazitäten die Errichtung eines Gymnasiums in Strausberg. Die neue Schule soll zum Beginn des Schuljahres 2026/27 in Nutzung gehen. Dies nimmt die Stadt Strausberg zum Anlass, Maßnahmen zu ergreifen, die Wriezener Straße im Bereich der Energie-Arena vom Standort für Bildung, Kultur und Sport zum Bildungscampus zu entwickeln. Durch die gemeinsame Auslobung eines Realisierungswettbewerbs mit integriertem Ideenteil stellen sich der Landkreis Märkisch-Oderland und die Stadt Strausberg den Herausforderungen der kommenden Jahre.
Gegenstand des Realisierungswettbewerbs ist der Neubau eines Gymnasiums für 720 Schüler*innen einschließlich Mensa und Dreifeld-Sporthalle sowie Schulfreiflächen zzgl. fünf Lehrräumen für Schüler*innen des Oberstufenzentrums des Landkreises Märkisch-Oderland. Mittels Ideenwettbewerb sind Visionen zur Reaktivierung der denkmalgeschützten (ehemaligen) Turn- und Festhalle herauszuarbeiten, um das Gebäude neuen Nutzungen zuzuführen, die im Kontext des Bildungsstandortes stehen.
Wettbewerbsziele:
Ziel des Realisierungswettbewerbs ist es, ein zeitgemäßes, wirtschaftlich und funktional ausgewogenes Schulgebäude mit hoher Gestaltqualität zu erhalten, dass gutem Lernen den Weg bereitet, sich sensibel in die städtebauliche Struktur einfügt und gleichzeitig einen modernen, eigenständigen Beitrag zur Strausberger Baukultur darstellt. Das Raumprogramm für Schule und Nebenanlagen umfasst eine Brutto-Grundfläche von rund 11.000 m². Die Baukosten für Schulgebäude, Sporthalle und Freianlagen werden mit ca. 34 Millionen Euro (KG 200 - KG 700) veranschlagt.
Ziel des gesondert zu bearbeitenden Ideenteils des Wettbewerbs ist es, für die denkmalgeschützte Turn- und Festhalle auf Grundlage des vorgegebenen Raumprogramms einen konzeptionellen Entwurf zu erarbeiten, der den angestrebten Nutzungsmix im Kontext der angestrebten Entwicklung zum Bildungscampus abbildet.
Weitere Beauftragung:
Der Landkreis Märkisch-Oderland beabsichtigt, einen der Preisträger*innen unter Würdigung der Bewertung durch das Preisgericht mit der weiteren Bearbeitung der Planungsaufgaben zur Errichtung eines neuen Gymnasiums Strausberg in der Wriezener Straße 9 (Realisierungsteil) in den Leistungsphasen 2-9 gemäß § 34/35 und § 39/40 HOAI, in stufenweiser Beauftragung vertraglich zu binden. Zur Auftragsverhandlung wird eingeladen, sobald und soweit das Ergebnis des Planungswettbewerbs realisiert werden soll. Mit der Aufforderung zur Verhandlung werden die zum Nachweis der Eignung erforderlichen Unterlagen abgefordert. Im Hinblick auf die nachzuweisende Leistungsfähigkeit können zur Angebotsabgabe aufgeforderte Preisträger*innen die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Bezug § 47 VgV - Eignungsleihe). Die Zuschlagskriterien werden mit der Aufforderung zur Verhandlung bekannt gemacht. Es ist beabsichtigt, zunächst mit der/dem ersten Preisträger*in nach § 14 (4) Nr. 8 VgV 2016 zu verhandeln. Sofern wichtige Gründe einer Beauftragung der/des ersten Preisträger*in im Wege stehen (RPW 2013 § 8), ist ein Verhandlungsverfahren mit den weiteren Preisträger*innen durchzuführen. Der öffentliche Auftraggeber behält sich die Vergabe auf der Grundlage der Erstangebote vor, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 (11) VgV).
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteams bis zur Höhe des zuerkannten Preises oder der Anerkennung nicht erneut vergütet, sofern der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert Grundlage der weiteren Bearbeitung ist.
Die beabsichtigten Baumaßnahmen stehen unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Haushaltsmittel und der ggf. zur Finanzierung des Vorhabens erforderlichen Bewilligung von Fördermitteln. Die Preisträger*innen verpflichten sich bereits mit Teilnahmeantrag im Falle einer Beauftragung, die weitere Bearbeitung zu übernehmen.
Aus der im Ideenteil zu bearbeitenden Aufgabenstellung für ein durch die Bearbeiter*innen zu entwickelndes Nutzungskonzept für die denkmalgeschützte Turn- und Festhalle leitet sich kein Auftragsversprechen der Stadt Strausberg für die weitere Bearbeitung ab.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zulassungsbereich:
Staaten des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA).
Teilnahmeberechtigung:
Zur Teilnahme zugelassen sind Architekt*innen, die in einem interdisziplinären Wettbewerbsteam mit Landschaftsarchitekt*innen die Wettbewerbsaufgabe bearbeiten. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie am Tage der Bekanntmachung berechtigt sind, die geforderte Berufsbezeichnung "Architekt*in" bzw. "Landschaftsarchitekt*in" zu führen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der satzungsgemäße Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen die zu benennende bevollmächtigte Vertreter*in und die Verfasser*in der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt werden, erfüllen (RPW 2013).
Teilnahmehindernis:
Von der Teilnahme am Wettbewerb sind nach § 79 (2) VgV Personen ausgeschlossen, die infolge ihrer Beteiligung an der Vorbereitung oder Durchführung des Planungswettbewerbs bevorzugt sein oder Einfluss auf die Entscheidung des Preisgerichts nehmen könnten. Gleiches gilt für Personen, die sich durch Angehörige oder ihnen wirtschaftlich verbundene Personen einen entsprechenden Vorteil oder Einfluss verschaffen könnten.
Auswahl der Teilnehmer*innen:
Die Bewerber*innen belegen ihre fachliche Eignung (Kammermitgliedschaft) auf der von den Auslobern vorgegebenen Bewerbererklärung (Teilnahmeantrag). Die Wettbewerbsteilnehmer*innen werden anhand eindeutiger, nicht diskriminierender, angemessener und qualitativer Kriterien ausgewählt. Die Auslober sind berechtigt, geeignete Fachleute, die die Teilnahmeanforderungen erfüllen, für das Wettbewerbsverfahren auszuwählen und zu setzen. Gesetzte Teilnehmer*innen erfüllen die Kriterien der Teilnahmeberechtigung.
Die Zahl der Teilnehmer*innen am Planungswettbewerb ist gemäß Auslobung auf zehn Planungsteams (einschließlich gesetzte Teilnehmer*innen) begrenzt. Sechs Teilnehmer*innen werden aus den geeigneten Bewerber*innen gemäß §3 Abs. 3 RPW im Losverfahren ermittelt. Die Auslosung erfolgt unter Aufsicht einer neutralen Dienststelle der Auslober.
Vier Teilnehmer*innen des Planungswettbewerbs werden durch die Auslober gesetzt
Die Wettbewerbsteilnahme ist Architekt*innen im interdisziplinären Wettbewerbsteam mit Landschaftsarchitekt*innen vorbehalten. Die jeweilige Kammerzugehörigkeit der einzelnen Teammitglieder ist nachzuweisen. Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführt (siehe VgV § 44). Das Wettbewerbsteam hat einen bevollmächtigte/n Vertreter*in (Architekt*in) zu benennen, der/die sich für die Wettbewerbsleistung verantwortlich zeichnet.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird bei der Bewertung und Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten die folgenden Kriterien anwenden. Die dargestellten Kriterien sind nicht abschließend. Sie können im Verlauf der Preisgerichtsdiskussion modifiziert und gewichtet werden. Die Reihenfolge stellt keine Rangfolge oder Gewichtung dar.
Objekt- und Freianlagenplanung (Gymnasium) - Realisierungsteil
- Erfüllung der funktionalen Anforderungen und qualitativen Bedarfsanforderungen
- Einbindung in das städtebauliche Gesamtkonzept (stadträumliche Qualität)
- Erschließung, Freiraumkonzept und Qualität der Nutzungsangebote
- Organisation und Detailplanung (gestalterische Qualität)
- Nachhaltigkeit, Ökologie und Umweltverträglichkeit
- Kosten und Wirtschaftlichkeit
- Planungs- und Baurecht / Vorschriften / Richtlinien
Objektplanung (Turn- und Festhalle) - Ideenteil
- Erfüllung der funktionalen Anforderungen und qualitativen Bedarfsanforderungen
- städtebauliches Gesamtkonzept
- Nutzungskonzept
- Freiraumkonzept
- Organisation und Detailplanung (gestalterische Qualität)
- Beachtung der Belange des Denkmalschutzes gem. BbgDSchG (Einzeldenkmal)
Für Preise und Anerkennungen stellen die Auslober eine Wettbewerbssumme von insgesamt 210.000 EUR (netto - einschließlich Aufwandsentschädigung s.u.) zur Verfügung. Neben der Prämierung der Realisierungsaufgabe Gymnasialstandort beabsichtigen die Auslober für herausragende Leistungen in der Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung denkmalgeschützte (ehemalige) Turn- und Festhalle (Ideenteil) eigenständige, von der Realisierungsaufgabe unabhängige Preise zu vergeben.
Folgende Aufteilung der Preise / Anerkennungen ist gemäß RPW 2013 vorgesehen:
Realisierung:
1. Preis netto 54.000 EUR
2. Preis netto 33.750 EUR
3. Preis netto 20.250 EUR
Anerkennungen (2) netto 27.000 EUR
Ideenteil:
1. Preis netto 12.500 EUR
2. Preis netto 7.500 EUR
3. Preis netto 5.000 EUR
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Sofern mit Preisen bzw. Anerkennungen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer*innen MwSt. abführen, wird diese ihnen anteilig zusätzlich vergütet.
Jede/r Teilnehmer*in, die / der einen im Sinne der Wettbewerbsaufgabe vollständigen Wettbewerbsbeitrag einliefert, erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 5.000 EUR (netto).
Kosten für die Bewerbung werden nicht erstattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Teilnahmeantrag:
Der Antrag und weitere Unterlagen des Bewerbungsverfahrens stehen im Downloadbereich dieser Bekanntmachung zur Verfügung.
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YHRRJMA/documents
Eignungskriterien:
Die Eignungskriterien für den nachfolgenden Planungsauftrag sind den beiliegenden Anlagen zu entnehmen.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne in Verhandlung einzutreten (§17 Abs.1. VgV)
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHRRJMA
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs.3 Nr.1 GWB müssen bekannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem Bekanntwerden bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in Bewerbungsunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabestelle des Landes Brandenburg innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Andernfalls ist der Nachprüfungsantrag unzulässig. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften den § 134 GWB (Informations- u. Wartepflicht) und den § 135 GWB (Unwirksamkeit) hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs.2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs.1 GWB genannten Verstöße zu beachten.