- wa-ID
- wa-2034848
- Tag der Veröffentlichung
- 07.09.2022
- Aktualisiert am
- 09.03.2023
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Architekt*innen
- Beteiligung
- 15 Arbeiten
- Auslober
- Stadt Telgte
- Koordination
- Schopmeyer Architekten, Münster
- Bewerbungsschluss
- 05.10.2022 11:00
- Abgabetermin Pläne
- 16.12.2022 13:00
- Abgabetermin Modell
- 13.01.2023 13:00
- Preisgerichtssitzung
- 01.02.2023
Nicht offener Wettbewerb nach RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Aufgabe Wettbewerbs ist die Erstellung eines Gebäudeentwurfs für den Neubau 'Haus der Musik und Begegnung' in Telgte an der Straße Emstor 7.
Zurzeit ist die Musikschule mit einem Großteil der Schüler*innen in einem alten Wohnhaus an gleicher Stelle untergebracht.
Die räumlichen Voraussetzungen für den Musikunterricht im 'Haus der Musik' am Emstor genügen in keiner Weise mehr den Anforderungen an gute Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten und für einen guten Musikunterricht.
Im Neubau für ein 'Haus der Musik und Begegnung' soll neben dem Musikunterricht sowie dem Aufführen von kleineren Konzerten ein Ort der Begegnung für unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen realisiert werden.
Ziel des Wettbewerbs ist es, ein geeignetes Architekturbüro für die weitergehenden Planungsleistungen zu finden.
Fachpreisrichter*innen
Prof. Oskar Spital-Frenking, Architekt BDA, Lüdinghausen (Vorsitz)
Dagmar Grote, Architektin BDA, Ahaus
Norbert Hensel, Architekt BDA, Ahaus
Kerstin Koch-Bocianowski, Architektin Fachbereich Bauen und Bewirtschaften der Stadt Telgte
Henrike Thiemann, Architektin BDA, Münster
Sachpreisrichter*innen
Wolfgang Pieper, Bürgermeister der Stadt Telgte
Antje Günther, Leiterin Musikschule Telgte
Stefan Klein-Ridder, Leiter Fachbereich Bauen und Bewirtschaften der Stadt Telgte
Tanja Schnur, Leiterin Fachbereich Bildung, Familie, Generationen und Kultur der Stadt Telgte
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin, die mit dem ersten Preis ausgezeichnete Arbeit der weiteren Planung zugrunde zu legen, sofern die Maßnahme realisiert wird.
Deutschland-Telgte: Dienstleistungen von Architekturbüros
2022/S 176-499190
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 172-488200)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Baßfeld 4 - 6
Ort: Telgte
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 48291
Land: Deutschland
E-Mail: rathaus@telgte.de
Telefon: +49 2504130
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.telgte.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Planungswettbewerb Neubau Haus der Musik und Begegnung Telgte
Aufgabe und Ziel des Wettbewerbs ist die Erstellung eines Gebäudeentwurfs für den Neubau 'Haus der Musik und Begegnung' in Telgte an der Straße Emstor 7.
Zurzeit ist die Musikschule mit einem Großteil der Schüler*innen in einem alten Wohnhaus untergebracht. Die räumlichen Voraussetzungen für den Musikunterricht im 'Haus der Musik' am Emstor genügen in keiner Weise mehr den Anforderungen an gute Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten und für einen guten Musikunterricht.
Die Erfahrungen in Telgte mit einer eigenständigen Musikschule als städtische Einrichtung sind vielfach geprägt durch eine hohe Bindungswirkung und eine enorme Identifikation der Schüler*innen mit 'ihrer Musikschule'. Gleiches gilt für die Lehrkräfte wie auch für die Fördernden und Unterstützer*innen der Musikschule sowie den Förderverein "Fidelio". Aus diesem Selbstverständnis wird die städtische Musikschule als integraler Bestandteil des städtischen Gesellschafts- und Kulturlebens wahrgenommen, die damit zugleich die Attraktivität der Stadt Telgte insgesamt steigert.
In dem Neubau für ein 'Haus der Musik und Begegnung' soll neben dem Musikunterricht sowie dem Aufführen von kleineren Konzerten (Ensembleraum soll keine Konkurrenz zum Bürgerhaus der Stadt Telgte bilden) ein Ort der Begegnung für unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen realisiert werden. Die Unterrichtsräume sind demnach dahingehend flexibel zu planen, dass in den nicht durch die Musikschule genutzten Zeiten weitere städtische oder in Kooperation durchgeführte Angebote wie zum Beispiel Sprach- und Integrationskurse, Weiterbildungen, Gesprächskreise durchgeführt werden können.
Die stadträumlich sensible Lage direkt in der naturnahen Umgebung der Emsaue bietet zugleich die Chance, das 'Haus der Musik und Begegnung' baulich-konzeptionell zu öffnen und das Musikleben durch Konzerte und Auftritte in den Freiraum der Flussaue zu tragen. Ziel des Wettbewerbs ist es, durch optimierte Entwürfe ein geeignetes Architekturbüro für die weitergehenden Planungsleistungen zu finden.
Der zur Verfügung stehende Grundstücksbereich beträgt ca. 760 m² und befindet sich auf einem ca. 3.170 m² großen städtischen Terrain in den Emsauen sowie in unmittelbarer Nähe zum Telgter Dümmert (Naherholungsgebiet) sowie der Planwiese.
In direkter Nachbarschaft zum Grundstück steht die alte, unter Denkmalschutz stehende Mühle. In der alten Mühle ist zum einen das Kinder- und Jugendwerk Telgte sowie in einem separaten Gebäudeteil eine kieferchirurgische Praxis untergebracht (Grundstück in privatem Besitz).
Die Planungsgrenze bildet die Trauerweide auf dem Grundstück, denn die Rasenfläche hinter der Trauerweide wird durch das Kinder- und Jugendwerk Telgte genutzt.
Planungsrechtlich wird der rückwärtige Grundstücksteil als Außenbereich nach § 35 BauGB eingestuft. Die Fläche geht in die Emswiesen über, die insgesamt als sogenannter 'Außenbereich im Innenbereich' zu bewerten ist. Das Baugrundstück liegt gemäß Flächennutzungsplan der Stadt Telgte auf einer Gemeinbedarfsfläche. Eine Bebauung kann nur auf der Grundlage eines B-Plans realisiert werden. Durch die Stadt Telgte soll parallel zum Wettbewerb ein entsprechendes Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden. Als besondere Fragestellung ist das Überschwemmungsgebiet zu betrachten und durch Einmessung und Darstellung der aktuellen tatsächlichen Höhen der Geländeoberfläche eine Lösung zu entwickeln.
Es wird seitens der Stadt Telgte angestrebt, das Gebäude als 'Effizienzhaus-Standard 40 NH' zu errichten.
Das Ergebnis des Wettbewerbs wird mit einer Wichtung von 45% in die VgV-Vergabematrix einfließen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Deutschland-Telgte: Dienstleistungen von Architekturbüros
2022/S 174-493370
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 172-488200)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Baßfeld 4 - 6
Ort: Telgte
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 48291
Land: Deutschland
E-Mail: rathaus@telgte.de
Telefon: +49 2504130
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.telgte.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Planungswettbewerb Neubau Haus der Musik und Begegnung Telgte
Aufgabe und Ziel des Wettbewerbs ist die Erstellung eines Gebäudeentwurfs für den Neubau 'Haus der Musik und Begegnung' in Telgte an der Straße Emstor 7.
Zurzeit ist die Musikschule mit einem Großteil der Schüler*innen in einem alten Wohnhaus untergebracht. Die räumlichen Voraussetzungen für den Musikunterricht im 'Haus der Musik' am Emstor genügen in keiner Weise mehr den Anforderungen an gute Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten und für einen guten Musikunterricht.
Die Erfahrungen in Telgte mit einer eigenständigen Musikschule als städtische Einrichtung sind vielfach geprägt durch eine hohe Bindungswirkung und eine enorme Identifikation der Schüler*innen mit 'ihrer Musikschule'. Gleiches gilt für die Lehrkräfte wie auch für die Fördernden und Unterstützer*innen der Musikschule sowie den Förderverein "Fidelio". Aus diesem Selbstverständnis wird die städtische Musikschule als integraler Bestandteil des städtischen Gesellschafts- und Kulturlebens wahrgenommen, die damit zugleich die Attraktivität der Stadt Telgte insgesamt steigert.
In dem Neubau für ein 'Haus der Musik und Begegnung' soll neben dem Musikunterricht sowie dem Aufführen von kleineren Konzerten (Ensembleraum soll keine Konkurrenz zum Bürgerhaus der Stadt Telgte bilden) ein Ort der Begegnung für unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen realisiert werden. Die Unterrichtsräume sind demnach dahingehend flexibel zu planen, dass in den nicht durch die Musikschule genutzten Zeiten weitere städtische oder in Kooperation durchgeführte Angebote wie zum Beispiel Sprach- und Integrationskurse, Weiterbildungen, Gesprächskreise durchgeführt werden können.
Die stadträumlich sensible Lage direkt in der naturnahen Umgebung der Emsaue bietet zugleich die Chance, das 'Haus der Musik und Begegnung' baulich-konzeptionell zu öffnen und das Musikleben durch Konzerte und Auftritte in den Freiraum der Flussaue zu tragen. Ziel des Wettbewerbs ist es, durch optimierte Entwürfe ein geeignetes Architekturbüro für die weitergehenden Planungsleistungen zu finden.
Der zur Verfügung stehende Grundstücksbereich beträgt ca. 760 m² und befindet sich auf einem ca. 3.170 m² großen städtischen Terrain in den Emsauen sowie in unmittelbarer Nähe zum Telgter Dümmert (Naherholungsgebiet) sowie der Planwiese.
In direkter Nachbarschaft zum Grundstück steht die alte, unter Denkmalschutz stehende Mühle. In der alten Mühle ist zum einen das Kinder- und Jugendwerk Telgte sowie in einem separaten Gebäudeteil eine kieferchirurgische Praxis untergebracht (Grundstück in privatem Besitz).
Die Planungsgrenze bildet die Trauerweide auf dem Grundstück, denn die Rasenfläche hinter der Trauerweide wird durch das Kinder- und Jugendwerk Telgte genutzt.
Planungsrechtlich wird der rückwärtige Grundstücksteil als Außenbereich nach § 35 BauGB eingestuft. Die Fläche geht in die Emswiesen über, die insgesamt als sogenannter 'Außenbereich im Innenbereich' zu bewerten ist. Das Baugrundstück liegt gemäß Flächennutzungsplan der Stadt Telgte auf einer Gemeinbedarfsfläche. Eine Bebauung kann nur auf der Grundlage eines B-Plans realisiert werden. Durch die Stadt Telgte soll parallel zum Wettbewerb ein entsprechendes Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden. Als besondere Fragestellung ist das Überschwemmungsgebiet zu betrachten und durch Einmessung und Darstellung der aktuellen tatsächlichen Höhen der Geländeoberfläche eine Lösung zu entwickeln.
Es wird seitens der Stadt Telgte angestrebt, das Gebäude als 'Effizienzhaus-Standard 40 NH' zu errichten.
Das Ergebnis des Wettbewerbs wird mit einer Wichtung von 45% in die VgV-Vergabematrix einfließen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Es handelt sich um einen nichtoffenen Wettbewerb. Der Wettbewerb ist einstufig und anonym. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 zugrunde.
Der Wettbewerb ist einem Verhandlungsverfahren nach VgV vorgeschaltet. Den Auslobungsunterlagen liegt die Blankette der VgV-Vergabematrix bei.
Die Teilnehmerzahl wird auf insgesamt 15 Wettbewerbsteilnehmer*innen begrenzt, davon 5 gesetzte und 10 zugeloste (nach EU-Bekanntmachung).
Interessent*innen können sich in einem offenen Verfahren um die Teilnahme bewerben. Sind mehr als 10 Bewerber zur Teilnahme zugelassen, wird von der Ausloberin durch Los ermittelt. Die ausgewählten Teilnehmer*innen werden umgehend im Anschluss an den Lostermin benachrichtigt.
Die Bewerbung und die Kommunikation erfolgen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform über den Link www.vergabe-westfalen.de.
Das Bewerbungsverfahren steht ebenfalls unter dem angegebenen Link zum Download zur Verfügung.
Zur Bewerbung muss das Bewerbungsformular mit den erforderlichen Anlagen spätestens bis zum 05.09.2022, 11:00 Uhr elektronisch eingegangen sein.
Zum Bewerbungsverfahren wird nur zugelassen, wer dieses Bewerbungsformular verwendet und fristgerecht einreicht. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig.
Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben; ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Bei Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Bewerber, die zum Auswahlverfahren zugelassen werden wollen, müssen den formalen Kriterien ausnahmslos genügen.
Geforderte Nachweise:
- ausgefülltes und vom Bewerber unterschriebenes Bewerbungsformular (Antrag auf Teilnahme am Wettbewerbsverfahren),
- Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer (Architekt(in)),
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung,
- verbindliche Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß §§ 123, 124 GWB bestehen (Verwendung Bewerbungsformular).
Es handelt sich um einen nichtoffenen Wettbewerb. Der Wettbewerb ist einstufig und anonym. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 zugrunde.
Der Wettbewerb ist einem Verhandlungsverfahren nach VgV vorgeschaltet. Den Auslobungsunterlagen liegt die Blankette der VgV-Vergabematrix bei.
Die Teilnehmerzahl wird auf insgesamt 15 Wettbewerbsteilnehmer*innen begrenzt, davon 5 gesetzte und 10 zugeloste (nach EU-Bekanntmachung).
Interessent*innen können sich in einem offenen Verfahren um die Teilnahme bewerben. Sind mehr als 10 Bewerber zur Teilnahme zugelassen, wird von der Ausloberin durch Los ermittelt. Die ausgewählten Teilnehmer*innen werden umgehend im Anschluss an den Lostermin benachrichtigt.
Die Bewerbung und die Kommunikation erfolgen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform über den Link www.vergabe-westfalen.de.
Das Bewerbungsverfahren steht ebenfalls unter dem angegebenen Link zum Download zur Verfügung.
Zur Bewerbung muss das Bewerbungsformular mit den erforderlichen Anlagen spätestens bis zum 05.10.2022, 11:00 Uhr elektronisch eingegangen sein.
Zum Bewerbungsverfahren wird nur zugelassen, wer dieses Bewerbungsformular verwendet und fristgerecht einreicht. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig.
Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben; ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Bei Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Bewerber, die zum Auswahlverfahren zugelassen werden wollen, müssen den formalen Kriterien ausnahmslos genügen.
Geforderte Nachweise:
- ausgefülltes und vom Bewerber unterschriebenes Bewerbungsformular (Antrag auf Teilnahme am Wettbewerbsverfahren),
- Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer (Architekt(in)),
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung,
- verbindliche Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß §§ 123, 124 GWB bestehen (Verwendung Bewerbungsformular).
Deutschland-Telgte: Dienstleistungen von Architekturbüros
2022/S 172-488200
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Baßfeld 4 - 6
Ort: Telgte
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 48291
Land: Deutschland
E-Mail: rathaus@telgte.de
Telefon: +49 2504130
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.telgte.de
Postanschrift: Weststraße 46
Ort: Beckum
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 59269
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle
E-Mail: submission@beckum.de
Telefon: +49 252129-112
Fax: +49 25212955-112
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.beckum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Planungswettbewerb Neubau Haus der Musik und Begegnung Telgte
Aufgabe und Ziel des Wettbewerbs ist die Erstellung eines Gebäudeentwurfs für den Neubau 'Haus der Musik und Begegnung' in Telgte an der Straße Emstor 7.
Zurzeit ist die Musikschule mit einem Großteil der Schüler*innen in einem alten Wohnhaus untergebracht. Die räumlichen Voraussetzungen für den Musikunterricht im 'Haus der Musik' am Emstor genügen in keiner Weise mehr den Anforderungen an gute Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten und für einen guten Musikunterricht.
Die Erfahrungen in Telgte mit einer eigenständigen Musikschule als städtische Einrichtung sind vielfach geprägt durch eine hohe Bindungswirkung und eine enorme Identifikation der Schüler*innen mit 'ihrer Musikschule'. Gleiches gilt für die Lehrkräfte wie auch für die Fördernden und Unterstützer*innen der Musikschule sowie den Förderverein "Fidelio". Aus diesem Selbstverständnis wird die städtische Musikschule als integraler Bestandteil des städtischen Gesellschafts- und Kulturlebens wahrgenommen, die damit zugleich die Attraktivität der Stadt Telgte insgesamt steigert.
In dem Neubau für ein 'Haus der Musik und Begegnung' soll neben dem Musikunterricht sowie dem Aufführen von kleineren Konzerten (Ensembleraum soll keine Konkurrenz zum Bürgerhaus der Stadt Telgte bilden) ein Ort der Begegnung für unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen realisiert werden. Die Unterrichtsräume sind demnach dahingehend flexibel zu planen, dass in den nicht durch die Musikschule genutzten Zeiten weitere städtische oder in Kooperation durchgeführte Angebote wie zum Beispiel Sprach- und Integrationskurse, Weiterbildungen, Gesprächskreise durchgeführt werden können.
Die stadträumlich sensible Lage direkt in der naturnahen Umgebung der Emsaue bietet zugleich die Chance, das 'Haus der Musik und Begegnung' baulich-konzeptionell zu öffnen und das Musikleben durch Konzerte und Auftritte in den Freiraum der Flussaue zu tragen. Ziel des Wettbewerbs ist es, durch optimierte Entwürfe ein geeignetes Architekturbüro für die weitergehenden Planungsleistungen zu finden.
Der zur Verfügung stehende Grundstücksbereich beträgt ca. 760 m² und befindet sich auf einem ca. 3.170 m² großen städtischen Terrain in den Emsauen sowie in unmittelbarer Nähe zum Telgter Dümmert (Naherholungsgebiet) sowie der Planwiese.
In direkter Nachbarschaft zum Grundstück steht die alte, unter Denkmalschutz stehende Mühle. In der alten Mühle ist zum einen das Kinder- und Jugendwerk Telgte sowie in einem separaten Gebäudeteil eine kieferchirurgische Praxis untergebracht (Grundstück in privatem Besitz).
Die Planungsgrenze bildet die Trauerweide auf dem Grundstück, denn die Rasenfläche hinter der Trauerweide wird durch das Kinder- und Jugendwerk Telgte genutzt.
Planungsrechtlich wird der rückwärtige Grundstücksteil als Außenbereich nach § 35 BauGB eingestuft. Die Fläche geht in die Emswiesen über, die insgesamt als sogenannter 'Außenbereich im Innenbereich' zu bewerten ist. Das Baugrundstück liegt gemäß Flächennutzungsplan der Stadt Telgte auf einer Gemeinbedarfsfläche. Eine Bebauung kann nur auf der Grundlage eines B-Plans realisiert werden. Durch die Stadt Telgte soll parallel zum Wettbewerb ein entsprechendes Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden. Als besondere Fragestellung ist das Überschwemmungsgebiet zu betrachten und durch Einmessung und Darstellung der aktuellen tatsächlichen Höhen der Geländeoberfläche eine Lösung zu entwickeln.
Es wird seitens der Stadt Telgte angestrebt, das Gebäude als 'Effizienzhaus-Standard 40 NH' zu errichten.
Das Ergebnis des Wettbewerbs wird mit einer Wichtung von 45% in die VgV-Vergabematrix einfließen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es handelt sich um einen nichtoffenen Wettbewerb. Der Wettbewerb ist einstufig und anonym. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 zugrunde.
Der Wettbewerb ist einem Verhandlungsverfahren nach VgV vorgeschaltet. Den Auslobungsunterlagen liegt die Blankette der VgV-Vergabematrix bei.
Die Teilnehmerzahl wird auf insgesamt 15 Wettbewerbsteilnehmer*innen begrenzt, davon 5 gesetzte und 10 zugeloste (nach EU-Bekanntmachung).
Interessent*innen können sich in einem offenen Verfahren um die Teilnahme bewerben. Sind mehr als 10 Bewerber zur Teilnahme zugelassen, wird von der Ausloberin durch Los ermittelt. Die ausgewählten Teilnehmer*innen werden umgehend im Anschluss an den Lostermin benachrichtigt.
Die Bewerbung und die Kommunikation erfolgen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform über den Link www.vergabe-westfalen.de.
Das Bewerbungsverfahren steht ebenfalls unter dem angegebenen Link zum Download zur Verfügung.
Zur Bewerbung muss das Bewerbungsformular mit den erforderlichen Anlagen spätestens bis zum 05.09.2022, 11:00 Uhr elektronisch eingegangen sein.
Zum Bewerbungsverfahren wird nur zugelassen, wer dieses Bewerbungsformular verwendet und fristgerecht einreicht. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig.
Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben; ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Bei Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Bewerber, die zum Auswahlverfahren zugelassen werden wollen, müssen den formalen Kriterien ausnahmslos genügen.
Geforderte Nachweise:
- ausgefülltes und vom Bewerber unterschriebenes Bewerbungsformular (Antrag auf Teilnahme am Wettbewerbsverfahren),
- Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer (Architekt(in)),
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung,
- verbindliche Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß §§ 123, 124 GWB bestehen (Verwendung Bewerbungsformular).
Architektinnen/Architekten
Abschnitt IV: Verfahren
Die Arbeiten sollen vor allem beurteilt werden in Hinsicht auf:
- Programmerfüllung (Umsetzung der Konzeption, Raumprogramm, Wettbewerbsleistungen
- Städtebauliche Qualität
- Architektonische Qualität der Planung (innere und äußere Gestaltung)
- Erschließung, Funktion und Nutzung
- Berücksichtigung der Aspekte des nachhaltigen Bauens
- Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit bei der Erstellung und Unterhaltung
- Durchführbarkeit im Hinblick auf bauordnungsrechtliche sowie organisatorische Belange
Gesamtpreissumme 25.000 EUR inkl. Nebenkosten und Mehrwertsteuer
1. Preis 10.000,00EUR
2. Preis 6.000,00 EUR
3. Preis 4.000,00 EUR
Für Anerkennungen (2) 5.000,00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Voraussichtliche Terminkette im Wettbewerbsverfahren:
- Versand Auslobung: 41. KW 2022
- Kolloquium: 43. KW 2022
- Abgabe Wettbewerbsarbeiten:16.12.2022
- Abgabe Modelle: 13.01.2023
- Preisgerichtssitzung: 05. KW 2023, voraussichtlich
Bitte beachten Sie die Bestimmungen zur Eignungsleihe; § 47 Absatz 1 - 4 GWB:
(1) Ein(e) Bewerber*in oder Bieter*in kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn sie er nachweist, dass ihr/ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem sie/er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen der/dem Bewerber*in oder Bieter*in und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein(e) Bewerber*in oder Bieter*in kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
(2) Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten die/der Bewerber*in oder Bieter*in für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Legt die/der Bewerber*in oder Bieter*in eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 vor, so muss diese auch die Angaben enthalten, die für die Überprüfung nach Satz 1 erforderlich sind. Der öffentliche Auftraggeber schreibt vor, dass die/der Bewerber*in oder Bieter*in ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, ersetzen muss. Er kann vorschreiben, dass die/der Bewerber*in oder Bieter*in auch ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, ersetzen muss. Der öffentliche Auftraggeber kann der/dem Bewerber+in oder Bieter*in dafür eine Frist setzen.
(3) Nimmt ein(e) Bewerber*in oder Bieter*in die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so kann der öffentliche Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für Bewerber- oder Bietergemeinschaften.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDF9W1H
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.de
Telefon: +49 251411-1691
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.de
Telefon: +49 251411-1691
Fax: +49 251411-2165
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Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Absatz 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
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