- wa-ID
- wa-2029523
- Tag der Veröffentlichung
- 28.07.2020
- Aktualisiert am
- 29.06.2021
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EWG
- Teilnehmer
- Architekt*innen mit Landschaftsarchitekt*innen
- Beteiligung
- 16 Arbeiten
- Auslober
-
Heidekreis-Klinikum gGmbH
Niedersächsischen Ministerium für
Soziales, Gesundheit und Gleichstellung,
Referat für Krankenhausbauplanung und
Finanzierung
Niedersächsischen Landesamt für
Bau und Liegenschaften (NLBL),
Referat Krankenhausbau - Koordination
- D&K drost consult GmbH, Hamburg
- Bewerbungsschluss
- 24.08.2020
- Abgabetermin Pläne
- 02.03.2021
- Abgabetermin Modell
- 16.03.2021
- Preisgerichtssitzung
- 19.04.2021
- 2. Preisgerichtssitzung
- 20.04.2021
Verfahrensart
Nicht offener, einphasiger, hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit freiraumplanerischem Anteil, mit Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. VgV
Wettbewerbsaufgabe
Die Aufgabe des vorliegenden Wettbewerbsverfahrens besteht in der Entwicklung eines schlüssigen, betriebsablauforientierten Gesamtkonzepts für den Neubau des zentralen Heidekreis-Klinikums. Ziel ist es, einen leistungsfähigen, qualitativ hochwertig und eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhauskomplex zu schaffen, in dem vor allem aktuelle Entwicklungen im Hinblick auf die Verbesserung der Krankenversorgung, den Fachkräftemangel, die zunehmende Ambulantisierung und Pandemiesicherheit abgebildet werden können.
Durch die Zusammenlegung der derzeitigen Krankenhausstandorte Soltau und Walsrode mit einem zentral gelegenen Krankenhausneubau bei Bad Fallingbostel sollen alle Fachabteilungen unter einem Dach gebündelt und somit der interdisziplinäre Austausch verbessert werden.
Es ist ein Krankenhausneubau mit insgesamt 6 OPs und einer Bettenzahl von insgesamt 283 somatischen Planbetten zzgl. einer Aufstellreserve bis zu 10 % zu planen. Die Anzahl der Planbetten ergibt sich aus 168 Betten der Allgemeinpflege, 28 Betten der Wöchnerinnen/Neugeborenen-Station, 28 Betten der Intensivmedizin, 13 Betten der Kinderkrankenpflege, 34 Betten der Geriatrie sowie 12 Betten der Palliativmedizin. Es handelt sich dabei um differenzierte Pflegeeinheiten, an deren Struktur aufgrund der Spezialpflege ein besonderer Anspruch gestellt wird.
Neben der Zentralen Notfallaufnahme, den Fachdisziplinen Allgemeine Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Gynäkologie/Geburtshilfe und Pädiatrie sind die Schwerpunktausrichtungen Unfallchirurgie/ Orthopädie, Viszeralchirurgie, Gastroenterologie, Kardiologie und Angiologie, Stroke-Unit und Neurologie, Diabetologie sowie Geriatrie und Palliativmedizin in der Planung zu berücksichtigen. Weiterhin soll im Krankenhausneubau eine extern betriebene Dialyse mit 24 Plätzen verortet werden.
Als separates Gebäude mit Anbindung an das Hauptgebäude ist eine Erwachsenenpsychiatrie mit 62 Planbetten inkl. Akutstation sowie einer Tagesklinik mit 31 Plätzen zu planen. Dabei ist ein besonderes Augenmerk auf die Bereitstellung therapeutisch genutzter Außenbereiche zu richten.
Die geplanten Neubauten sind gemäß Raum- und Funktionsprogramm (Anlage B.03) mit einer Fläche von rd. 21.200 m² NUF (Funktionsbereiche 1.00 bis 5.00) zu entwickeln.
Neben zukunftsfähigen flexiblen Gebäude- und Grundrissstrukturen, die künftigen Bedarfen angepasst werden können, verfolgt die Ausloberin mit dem Neubau des Klinikums einen ambitionierten nachhaltigen Anspruch (siehe Kapitel 4.2.2). Daneben liegt ein besonderes Augenmerk auf dem Thema eines pandemiesicheren Krankenhauses. Mit der bevorstehenden Restrukturierung des Gesundheitswesens soll vor allem die Adaptationsfähigkeit der Leistungserbringer an infektiologische Risiken verbessert werden. Die Einrichtung infektiologischer Vollversorgungszentren auf regionaler Ebene mit mischfunktioneller Nutzung im Nicht- Pandemiefall bietet eine medizinisch sinnvolle und wirtschaftlich nachhaltige ressourcensparende Chance, den modernen Anforderungen einer globalisierten Infektiologie gerecht zu werden. Idealerweise trägt sie dem regionalen Versorgungsauftrag in ländlichen Gebieten außerhalb der universitären Zentren Rechnung.
Ziel des Wettbewerbs ist es, eine qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung zu schaffen, die in einem leistungsfähigen und qualitativ hochwertigen Krankenhaus entsprechend des § 1 KHG mündet. Die Belegschaft und die Patienten/-innen sollen im interdisziplinären Tun zusammenwachsen, um ein interaktives Miteinander zwischen Pflege und Patient, Arzt und Patient zu schaffen. Im Rahmen dieses Verfahrens werden daher Konzepte gesucht, die einen ganzheitlichen, flexiblen, barrierefreien sowie suffizienz- und bedürftigkeitsorientierten Ansatz anbieten und vereinen. Zur Personalgewinnung und -haltung soll neben dem Patientenwohl das Personalwohl zunehmend in den Fokus genommen werden.
Fachpreisrichter*innen
Prof. Jörg Aldinger, Architekt, Aldinger Architekten, Stuttgart (Vorsitzender)
Guido von den Benken, Architekt, Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Referent für Krankenhausbauplanung und Finanzierung
Elisabeth Meyer-Pfeffermann, Baudirektorin, Architektin, Niedersächsisches Landesamt für Bau und Liegenschaften, Leiterin des Referats Krankenhausbau
Dr. Dietrich Kappler, Architekt, Kappler Planungsberatung im Krankenhausbau, Hersbruck
Prof. Ulrike Lauber, Architektin, lauber zottmann blank architekten gmbh, München
Marcus Fissan, Architekt, HENN GmbH, München
Jörg Schneider, Architekt, GSP Gerlach Schneider Partner Architekten, Bremen
Jörg Michel, Landschaftsarchitekt, POLA Landschaftsarchitekten BDLA, Berlin
Ursula Hochrein, Landschaftsarchitektin, lohrer.hochrein landschaftsarchitekten und stadtplaner, München
Sachpreisrichter*innen
Manfred Ostermann, Landkreis Heidekreis, Landrat
Karin Thorey, Bürgermeisterin Stadt Bad Fallingbostel
Hermann Norden, Heidekreis-Klinikum, Aufsichtsratsvorsitzender
Dr. med. Achim Rogge, Heidekreis-Klinikum, Geschäftsführer
Anke Wolters-Rengstorf, Heidekreis-Klinikum, Betriebsratsvorsitzende
Prof. Dr. med. Frank Schmitz, Heidekreis-Klinikum, Ärztlicher Direktor
Meike Heins, Heidekreis-Klinikum, Pflegedirektorin
Helma Spöring, Bürgermeisterin Stadt Walsrode
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt einstimmig die Verfasser der mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit 1122 mit der Weiterbearbeitung des Entwurfes zu beauftragen.
Das Preisgericht spricht für die drei Preisträger Empfehlungen für eine Weiterentwicklung ihrer jeweiligen Entwürfe aus.
Nicht offener, einphasiger, hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit freiraumplanerischem Anteil, mit Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. VgV
Wettbewerbsaufgabe
Die Aufgabe des vorliegenden Wettbewerbsverfahrens besteht in der Entwicklung eines schlüssigen, betriebsablauforientierten Gesamtkonzepts für den Neubau des zentralen Heidekreis-Klinikums. Ziel ist es, einen leistungsfähigen, qualitativ hochwertig und eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhauskomplex zu schaffen, in dem vor allem aktuelle Entwicklungen im Hinblick auf die Verbesserung der Krankenversorgung, den Fachkräftemangel, die zunehmende Ambulantisierung und Pandemiesicherheit abgebildet werden können.
Durch die Zusammenlegung der derzeitigen Krankenhausstandorte Soltau und Walsrode mit einem zentral gelegenen Krankenhausneubau bei Bad Fallingbostel sollen alle Fachabteilungen unter einem Dach gebündelt und somit der interdisziplinäre Austausch verbessert werden.
Es ist ein Krankenhausneubau mit insgesamt 6 OPs und einer Bettenzahl von insgesamt 283 somatischen Planbetten zzgl. einer Aufstellreserve bis zu 10 % zu planen. Die Anzahl der Planbetten ergibt sich aus 168 Betten der Allgemeinpflege, 28 Betten der Wöchnerinnen/Neugeborenen-Station, 28 Betten der Intensivmedizin, 13 Betten der Kinderkrankenpflege, 34 Betten der Geriatrie sowie 12 Betten der Palliativmedizin. Es handelt sich dabei um differenzierte Pflegeeinheiten, an deren Struktur aufgrund der Spezialpflege ein besonderer Anspruch gestellt wird.
Neben der Zentralen Notfallaufnahme, den Fachdisziplinen Allgemeine Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Gynäkologie/Geburtshilfe und Pädiatrie sind die Schwerpunktausrichtungen Unfallchirurgie/ Orthopädie, Viszeralchirurgie, Gastroenterologie, Kardiologie und Angiologie, Stroke-Unit und Neurologie, Diabetologie sowie Geriatrie und Palliativmedizin in der Planung zu berücksichtigen. Weiterhin soll im Krankenhausneubau eine extern betriebene Dialyse mit 24 Plätzen verortet werden.
Als separates Gebäude mit Anbindung an das Hauptgebäude ist eine Erwachsenenpsychiatrie mit 62 Planbetten inkl. Akutstation sowie einer Tagesklinik mit 31 Plätzen zu planen. Dabei ist ein besonderes Augenmerk auf die Bereitstellung therapeutisch genutzter Außenbereiche zu richten.
Die geplanten Neubauten sind gemäß Raum- und Funktionsprogramm (Anlage B.03) mit einer Fläche von rd. 21.200 m² NUF (Funktionsbereiche 1.00 bis 5.00) zu entwickeln.
Neben zukunftsfähigen flexiblen Gebäude- und Grundrissstrukturen, die künftigen Bedarfen angepasst werden können, verfolgt die Ausloberin mit dem Neubau des Klinikums einen ambitionierten nachhaltigen Anspruch (siehe Kapitel 4.2.2). Daneben liegt ein besonderes Augenmerk auf dem Thema eines pandemiesicheren Krankenhauses. Mit der bevorstehenden Restrukturierung des Gesundheitswesens soll vor allem die Adaptationsfähigkeit der Leistungserbringer an infektiologische Risiken verbessert werden. Die Einrichtung infektiologischer Vollversorgungszentren auf regionaler Ebene mit mischfunktioneller Nutzung im Nicht- Pandemiefall bietet eine medizinisch sinnvolle und wirtschaftlich nachhaltige ressourcensparende Chance, den modernen Anforderungen einer globalisierten Infektiologie gerecht zu werden. Idealerweise trägt sie dem regionalen Versorgungsauftrag in ländlichen Gebieten außerhalb der universitären Zentren Rechnung.
Ziel des Wettbewerbs ist es, eine qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung zu schaffen, die in einem leistungsfähigen und qualitativ hochwertigen Krankenhaus entsprechend des § 1 KHG mündet. Die Belegschaft und die Patienten/-innen sollen im interdisziplinären Tun zusammenwachsen, um ein interaktives Miteinander zwischen Pflege und Patient, Arzt und Patient zu schaffen. Im Rahmen dieses Verfahrens werden daher Konzepte gesucht, die einen ganzheitlichen, flexiblen, barrierefreien sowie suffizienz- und bedürftigkeitsorientierten Ansatz anbieten und vereinen. Zur Personalgewinnung und -haltung soll neben dem Patientenwohl das Personalwohl zunehmend in den Fokus genommen werden.
Fachpreisrichter*innen
Prof. Jörg Aldinger, Architekt, Aldinger Architekten, Stuttgart (Vorsitzender)
Guido von den Benken, Architekt, Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Referent für Krankenhausbauplanung und Finanzierung
Elisabeth Meyer-Pfeffermann, Baudirektorin, Architektin, Niedersächsisches Landesamt für Bau und Liegenschaften, Leiterin des Referats Krankenhausbau
Dr. Dietrich Kappler, Architekt, Kappler Planungsberatung im Krankenhausbau, Hersbruck
Prof. Ulrike Lauber, Architektin, lauber zottmann blank architekten gmbh, München
Marcus Fissan, Architekt, HENN GmbH, München
Jörg Schneider, Architekt, GSP Gerlach Schneider Partner Architekten, Bremen
Jörg Michel, Landschaftsarchitekt, POLA Landschaftsarchitekten BDLA, Berlin
Ursula Hochrein, Landschaftsarchitektin, lohrer.hochrein landschaftsarchitekten und stadtplaner, München
Sachpreisrichter*innen
Manfred Ostermann, Landkreis Heidekreis, Landrat
Karin Thorey, Bürgermeisterin Stadt Bad Fallingbostel
Hermann Norden, Heidekreis-Klinikum, Aufsichtsratsvorsitzender
Dr. med. Achim Rogge, Heidekreis-Klinikum, Geschäftsführer
Anke Wolters-Rengstorf, Heidekreis-Klinikum, Betriebsratsvorsitzende
Prof. Dr. med. Frank Schmitz, Heidekreis-Klinikum, Ärztlicher Direktor
Meike Heins, Heidekreis-Klinikum, Pflegedirektorin
Helma Spöring, Bürgermeisterin Stadt Walsrode
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt einstimmig die Verfasser der mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit 1122 mit der Weiterbearbeitung des Entwurfes zu beauftragen.
Das Preisgericht spricht für die drei Preisträger Empfehlungen für eine Weiterentwicklung ihrer jeweiligen Entwürfe aus.
28/07/2020 S144 Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren
Deutschland-Walsrode: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2020/S 144-355370
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Heidekreis-Klinikum gGmbH
Postanschrift: Robert-Koch-Straße 4
Ort: Walsrode
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Postleitzahl: 29664
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dr. med. Achim Rogge (Geschäftsführer HKK) E-Mail: Geschaeftsfuehrung@heidekreis-klinikum.deInternet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidekreis-klinikum.de/
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9VDSCX/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: D&K drost consult GmbH
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): D&K drost consult GmbH
E-Mail: vergabe@drost-consult.deInternet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.drost-consult.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9VDSCX
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Krankenhaus mit öffentlichem Versorgungsauftrag
I.5) Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Heidekreis-Klinikum
Referenznummer der Bekanntmachung: 5236.01 MV
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Die Heidekreis-Klinikum gGmbH beabsichtigt in Abstimmung mit dem Landkreis und dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung die beiden derzeitigen Standorte Soltau und Walsrode durch einen zentral gelegenen Krankenhausneubau bei Bad Fallingbostel zu ersetzen, in dem auch aktuelle Entwicklungen im Hinblick auf den Strukturwandel und die zunehmende „Ambulantisierung“ abgebildet werden können.
Grundlage der Neuverortung im Rahmen der Standortzusammenlegung bildet das im Rahmen einer umfangreichen Standortuntersuchung identifizierte Planungsgebiet am Rande von Bad Fallingbostel. Diesen Standort mit seiner guten Anbindung an das Kreis- und Bundesstraßennetz sowie an die naheliegende Autobahn hat der Kreisrat am 26.6.2020 in einem deutlichen Votum bestätigt.
Durch den Krankenhausplanungsausschuss wurde der Ersatzneubau mit einer Bettenzahl von insgesamt 376 Betten (345 Betten zzgl. 31 Betten für tagesklinische Psychiatrie) aufgenommen. Neben den üblichen Funktionsbereichen eines Grund- und Regelversorgers mit 4 OPs sind eine Psychiatrie und eine externe Dialyse in der Planung zu berücksichtigen.
Durch die Zusammenfassung der Leistungen an einem zentralen Standort sollen insbesondere folgende Vorteile genutzt werden:
— Bündelung aller Fachabteilungen unter einem Dach mit einer Verbesserung des interdisziplinären Austauschs und dem Verzicht auf pendelnde Mitarbeiter;
— Neubau unter Berücksichtigung der neuesten Erkenntnisse zur Infektionseindämmung;
— Errichtung einer zentralen Notaufnahme gemäß aktuellen Konzepten mit allen zugehörigen Funktionen zur Vermeidung von nachträglichen Patientenverlegungen zwischen den Standorten;
— Sicherung und Ausbau der medizinischen Leistungsfähigkeit und des medizinischen Angebots sowie Nutzung des Strahlkraft eines Neubaus zur verbesserten Mitarbeitergewinnung;
— Verbesserung der Erreichbarkeit aller Funktionen des Heidekreis-Klinikums;
— Modernisierung des Bettenmixes und der Zimmerausstattung durch konsequente Umsetzung von Einbettzimmern und unter Berücksichtigung kurzer Wegebeziehungen für das Pflegepersonal;
— Konsequente Trennung von elektiven und Notfallpatienten;
— Verbindung der Geburtshilfe und des OP-Bereichs zur Erhöhung der Sicherheit der werdenden Mütter und deren Kinder.
Bereits frühzeitig sind hierfür im Rahmen von umfangreichen Nutzerabstimmungen sowohl das BO-Konzept wie auch das Raum- und Funktionsprogramm abgestimmt worden. Ziel ist es, einen Krankenhausneubau zu konzipieren, der in optimaler Weise die individualisierten Anforderungen an die Patientenversorgung abbildet.
Daneben liegt ein besonderes Augenmerk auf dem Thema eines pandemiesicheren Krankenhauses. Mit der bevorstehenden Restrukturierung des Gesundheitswesens soll vor allem die Adaptationsfähigkeit der Leistungserbringer an infektiologische Risiken verbessert werden. Die Einrichtung infektiologischer Vollversorgungszentren auf regionaler Ebene mit mischfunktioneller Nutzung im Nicht-Pandemiefall, bietet eine medizinisch sinnvolle und wirtschaftlich nachhaltige ressourcensparende Chance, den modernen Anforderungen einer globalisierten Infektiologie gerecht zu werden. Idealerweise trägt sie dem regionalen Versorgungsauftrag in ländlichen Gebieten außerhalb der universitären Zentren Rechnung.
Zudem ist zur Berücksichtigung der baulichen und betrieblichen Nachhaltigkeit im Rahmen des Verfahrens ein ganzheitliches Nachhaltigkeitskonzept auf Grundlage eines vorgegebenen Energiekonzepts zu erarbeiten, um ein klimagerechtes und damit energieoptimiertes Krankenhaus mit maximal möglicher Tageslichtausbeute zu erstellen.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
IIm Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sollen 16 Bewerber ausgewählt werden. Die Bewerber müssen zwingend als Planungsteam, bestehend aus Architekten und Landschaftsarchitekten, auftreten.
Für die Teilnahme am Teilnahmewettbewerb ist zwingend der vorgegebene Bewerbungsbogen zu verwenden. Dieser ist vollständig auszufüllen, in Textform zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen fristgerecht über die bekanntgegebene Vergabeplattform einzureichen.
Die Bekanntmachung des Verfahrens sowie die Bewerbungsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und gebührenfreien Zugang zum Download bereit. Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per E-Mail oder Post.
Fragen während der Bewerbungsphase sind schriftlich über die Kommunikationsfunktion der bekanntgegebenen Vergabeplattform einzureichen. Die während der Bewerbungsphase eingegangenen Fragen und deren Beantwortung werden in anonymisierter Form auf der bekanntgegebenen Vergabeplattform veröffentlicht. Ein Versand der Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase per E-Mail oder Post erfolgt nicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich auf der bekanntgegebenen Vergabeplattform über eingegangene Bewerberfragen und deren Beantwortung zu informieren.
Anforderungen an die Bewerber
Die in den Dokumenten „Bewerbungsbogen“, „Auswahlbogen“ und „Verfahrenshinweise“ aufgeführten Formalen Kriterien sind zwingend zu erfüllen. Darüber hinaus sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
Leistungsbereich Objektplanung gem. §§ 33 HOAI
— Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (jeweils 2-fach maximiert) oder gleichwertig;
— Eigenerklärung über einen Jahresumsatz von mind. 2,0 Mio. EUR (netto) für den Leistungsbereich Objektplanung im Durchschnitt der vergangenen 3 abgerechneten Geschäftsjahre;
— Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung der/des für die Erbringung der Leistung Verantwortlichen Architekten/-in gem. § 75 (1) VgV;
— Eigenerklärung, dass im Durchschnitt der vergangenen 3 Geschäftsjahre mind. 20 festangestellte Architekten/Bauingenieure bzw. Absolventen der Fachrichtung Architektur/Bauingenieurwesen (mind. FH) inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. beschäftigt waren;
— Eigenerklärung über die Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern oder öffentlich geförderte Maßnahmen.
Leistungsbereich Freianlagen gem. §§ 38 HOAI
— Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (jeweils 2-fach maximiert) oder gleichwertig;
— Eigenerklärung über einen Jahresumsatz von mind. 0,5 Mio. EUR (netto) für den Leistungsbereich Freianlagen im Durchschnitt der vergangenen 3 abgerechneten Geschäftsjahre;
— Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung der/des für die Erbringung der Leistung Verantwortlichen Landschaftsarchitekten/-in gem. § 75 (1) VgV;
— Eigenerklärung über einen Jahresumsatz von mind. 0,5 Mio. EUR (netto) für den Leistungsbereich Freianlagen im Durchschnitt der vergangenen 3 Geschäftsjahre;
— Eigenerklärung, dass im Durchschnitt der vergangenen 3 Geschäftsjahre mind. 5 festangestellte Landschaftsarchitekten bzw. Absolventen der Fachrichtung Landschaftsarchitektur (mind. FH) inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. beschäftigt waren.
Die Nichterfüllung der formalen Kriterien und/oder Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Auf die Möglichkeit, Bietergemeinschaften zu bilden oder Unterauftragnehmer zu benennen, um die genannten Anforderungen zu erfüllen, wird explizit hingewiesen.
Auswahl der Bewerber
Die Auswahl erfolgt anhand der für die Leistungsbereiche Objektplanung und Freianlagen einzureichenden Referenzprojekte.
Detaillierte Angaben zur Auswahl der Büros sind den Dokumenten „Verfahrenshinweise“ und „Auswahlbogen“ zu entnehmen und zwingend zu berücksichtigen.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Als Berufsqualifikation werden gem. § 75 (1) VgV der Beruf Architekt/-in für die Leistungen gem. §§ 33 HOAI und der Beruf Landschaftsarchitekt/-in für die Leistungen gem. §§ 38 HOAI gefordert. Als Nachweis ist je für den Bereich der Objektplanung und den Bereich der Freianlagenplanung ein Kammereintrag als Architekt/-in gem. § 75 (1) VgV bzw. als Landschaftsarchitekt gem. § 75 (1) VgV einzureichen. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 16
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die Beurteilung erfolgt nach den Kriterien
— Städtebaulich-Freiraumplanerisches Konzept;
— Hochbauliches Konzept;
— Funktionales Konzept.
Eine detaillierte Aufstellung der Unterkriterien wird im Verfahrensteil der Auslobung bekannt gegeben. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/08/2020
Ortszeit: 14:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 02/10/2020
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Ausloberin stellt eine Wettbewerbssumme von insgesamt 350 000 EUR (netto) bereit. Von der Gesamtsumme sollen 200 000 EUR (netto) für 3 Preise zur Verfügung gestellt werden:
1. Preis: 100 000 EUR (netto),
2. Preis: 60 000 EUR (netto),
3. Preis: 40 000 EUR (netto).
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme vorzunehmen.
Es ist beabsichtigt, einen Teil der Gesamtwettbewerbssumme (150 000 EUR) in Form von Aufwandsentschädigungen auszuschütten und zu gleichen Teilen an die Teilnehmenden des Wettbewerbs für die Erfüllung der in der Auslobung definierten Leistungen zu verteilen.
Die Ausloberin behält sich vor, bei einer einstimmigen Empfehlung des Preisgerichts zunächst nur mit dem 1. Preisträger zu verhandeln. Sollte diese Verhandlung nicht zu einer Beauftragung führen, wird der Bieterkreis um die anderen Preisträger des Wettbewerbs erweitert.
In diesem Fall erfolgt der Zuschlag auf das nach folgenden Kriterien bestplatzierte Angebot:
1. Wettbewerbsergebnis: 50 %,
2. Optimierungspotentiale Entwurf (ggf. Überarbeitung): 20 %,
3. Gesamteindruck der Bieterpräsentation (inkl. Projektleiter/Projektteam): 20 %,
4. Honorarangebot: 10 %.
Die Ausloberin behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben (vgl. § 17 (11) VgV).
Informationen zum Verhandlungsverfahren sind den weiteren Vergabeunterlagen zu entnehmen.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Die Wettbewerbssumme von 350 000 EUR (netto) wird anteilig als Aufwandsentschädigung (150 000 EUR) zu gleichen Teilen an die teilnehmenden Planungsteams für die Erbringung der in der Auslobung definierten Leistungen einschließlich Modell ausgezahlt (bei fristgerechter Einreichung einer prüfungsfähigen Wettbewerbsarbeit und vollständiger Erbringung der geforderten Wettbewerbsleistungen).
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Die Besetzung des Preisgerichts wird mit der Anfrage zur Teilnahme am Wettbewerbsverfahren versandt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Das Verfahren erfolgt als hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit freiraumplanerischem Anteil, mit Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV.
Der Wettbewerbsausschuss der Niedersächsischen Architektenkammer hat für den Wettbewerb die Registrierungsnummer 215-32-20/18 vergeben.
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe gemäß § 6 (2) RPW 2013.
Gemäß § 70 (3) VgV gibt die Ausloberin das Ergebnis des Wettbewerbs innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Wettbewerbs im EU-Amtsblatt bekannt.
Die Ausloberin erklärt, dass sie unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes und entsprechend § 8 (2) RPW 2013 einen der Preisträger mit der weiteren Bearbeitung der Planungsleistungen gemäß §§ 33 HOAI und §§ 38 HOAI – mindestens der Leistungsphasen 1 bis 4 und Teile von 5 (zum Beispiel Leitdetails) – beauftragen wird. Die Beauftragung erfolgt, sofern das Projekt umgesetzt wird und soweit kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht (vgl. § 63 VgV). Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Die Beauftragung der Leistungsphasen 5-9 gemäß § 34 HOAI und § 39 HOAI erfolgt optional in vom Auftraggeber noch festzulegenden Stufen.
Es ist beabsichtigt, mit den Entwurfsplänen ein indikatives Angebot abzufordern.
Sofern der Zuschlag nicht auf das Erstangebot erfolgt, erfolgt eine Einladung zum Verhandlungsgespräch. Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung.
Sofern eine weitere Beauftragung der kompletten Ausführungsplanung nicht erfolgt, z. B. im Falle einer Generalunternehmervergabe der Bauleistungen, so wird die Ausloberin durch angemessene weitere Beauftragung des Preisträgers sicherstellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs realisiert wird. Dies erfolgt durch Regeldetails, Planfreigabe, Leistungsbeschreibung, Angebotsbewertung und Qualitätskontrolle.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch das Verfahren bereits erbrachte Leistungen der Entwurfsverfasser bis zur Höhe der zuerkannten Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Löst sich ein Planungsteam nach der Preisverleihung auf, so ist die Ausloberin berechtigt, unbeschadet der urheberrechtlichen Auseinandersetzung innerhalb des Planungsteams ein Mitglied oder mehrere Mitglieder des Planungsteams mit der dem Verfahren zugrundeliegenden Planungsaufgabe zu beauftragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9VDSCX
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 4131152943
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/07/2020
Deutschland-Walsrode: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2020/S 144-355370
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Heidekreis-Klinikum gGmbH
Postanschrift: Robert-Koch-Straße 4
Ort: Walsrode
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Postleitzahl: 29664
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dr. med. Achim Rogge (Geschäftsführer HKK) E-Mail: Geschaeftsfuehrung@heidekreis-klinikum.deInternet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidekreis-klinikum.de/
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9VDSCX/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: D&K drost consult GmbH
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): D&K drost consult GmbH
E-Mail: vergabe@drost-consult.deInternet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.drost-consult.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9VDSCX
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Krankenhaus mit öffentlichem Versorgungsauftrag
I.5) Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Heidekreis-Klinikum
Referenznummer der Bekanntmachung: 5236.01 MV
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Die Heidekreis-Klinikum gGmbH beabsichtigt in Abstimmung mit dem Landkreis und dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung die beiden derzeitigen Standorte Soltau und Walsrode durch einen zentral gelegenen Krankenhausneubau bei Bad Fallingbostel zu ersetzen, in dem auch aktuelle Entwicklungen im Hinblick auf den Strukturwandel und die zunehmende „Ambulantisierung“ abgebildet werden können.
Grundlage der Neuverortung im Rahmen der Standortzusammenlegung bildet das im Rahmen einer umfangreichen Standortuntersuchung identifizierte Planungsgebiet am Rande von Bad Fallingbostel. Diesen Standort mit seiner guten Anbindung an das Kreis- und Bundesstraßennetz sowie an die naheliegende Autobahn hat der Kreisrat am 26.6.2020 in einem deutlichen Votum bestätigt.
Durch den Krankenhausplanungsausschuss wurde der Ersatzneubau mit einer Bettenzahl von insgesamt 376 Betten (345 Betten zzgl. 31 Betten für tagesklinische Psychiatrie) aufgenommen. Neben den üblichen Funktionsbereichen eines Grund- und Regelversorgers mit 4 OPs sind eine Psychiatrie und eine externe Dialyse in der Planung zu berücksichtigen.
Durch die Zusammenfassung der Leistungen an einem zentralen Standort sollen insbesondere folgende Vorteile genutzt werden:
— Bündelung aller Fachabteilungen unter einem Dach mit einer Verbesserung des interdisziplinären Austauschs und dem Verzicht auf pendelnde Mitarbeiter;
— Neubau unter Berücksichtigung der neuesten Erkenntnisse zur Infektionseindämmung;
— Errichtung einer zentralen Notaufnahme gemäß aktuellen Konzepten mit allen zugehörigen Funktionen zur Vermeidung von nachträglichen Patientenverlegungen zwischen den Standorten;
— Sicherung und Ausbau der medizinischen Leistungsfähigkeit und des medizinischen Angebots sowie Nutzung des Strahlkraft eines Neubaus zur verbesserten Mitarbeitergewinnung;
— Verbesserung der Erreichbarkeit aller Funktionen des Heidekreis-Klinikums;
— Modernisierung des Bettenmixes und der Zimmerausstattung durch konsequente Umsetzung von Einbettzimmern und unter Berücksichtigung kurzer Wegebeziehungen für das Pflegepersonal;
— Konsequente Trennung von elektiven und Notfallpatienten;
— Verbindung der Geburtshilfe und des OP-Bereichs zur Erhöhung der Sicherheit der werdenden Mütter und deren Kinder.
Bereits frühzeitig sind hierfür im Rahmen von umfangreichen Nutzerabstimmungen sowohl das BO-Konzept wie auch das Raum- und Funktionsprogramm abgestimmt worden. Ziel ist es, einen Krankenhausneubau zu konzipieren, der in optimaler Weise die individualisierten Anforderungen an die Patientenversorgung abbildet.
Daneben liegt ein besonderes Augenmerk auf dem Thema eines pandemiesicheren Krankenhauses. Mit der bevorstehenden Restrukturierung des Gesundheitswesens soll vor allem die Adaptationsfähigkeit der Leistungserbringer an infektiologische Risiken verbessert werden. Die Einrichtung infektiologischer Vollversorgungszentren auf regionaler Ebene mit mischfunktioneller Nutzung im Nicht-Pandemiefall, bietet eine medizinisch sinnvolle und wirtschaftlich nachhaltige ressourcensparende Chance, den modernen Anforderungen einer globalisierten Infektiologie gerecht zu werden. Idealerweise trägt sie dem regionalen Versorgungsauftrag in ländlichen Gebieten außerhalb der universitären Zentren Rechnung.
Zudem ist zur Berücksichtigung der baulichen und betrieblichen Nachhaltigkeit im Rahmen des Verfahrens ein ganzheitliches Nachhaltigkeitskonzept auf Grundlage eines vorgegebenen Energiekonzepts zu erarbeiten, um ein klimagerechtes und damit energieoptimiertes Krankenhaus mit maximal möglicher Tageslichtausbeute zu erstellen.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
IIm Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sollen 16 Bewerber ausgewählt werden. Die Bewerber müssen zwingend als Planungsteam, bestehend aus Architekten und Landschaftsarchitekten, auftreten.
Für die Teilnahme am Teilnahmewettbewerb ist zwingend der vorgegebene Bewerbungsbogen zu verwenden. Dieser ist vollständig auszufüllen, in Textform zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen fristgerecht über die bekanntgegebene Vergabeplattform einzureichen.
Die Bekanntmachung des Verfahrens sowie die Bewerbungsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und gebührenfreien Zugang zum Download bereit. Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per E-Mail oder Post.
Fragen während der Bewerbungsphase sind schriftlich über die Kommunikationsfunktion der bekanntgegebenen Vergabeplattform einzureichen. Die während der Bewerbungsphase eingegangenen Fragen und deren Beantwortung werden in anonymisierter Form auf der bekanntgegebenen Vergabeplattform veröffentlicht. Ein Versand der Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase per E-Mail oder Post erfolgt nicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich auf der bekanntgegebenen Vergabeplattform über eingegangene Bewerberfragen und deren Beantwortung zu informieren.
Anforderungen an die Bewerber
Die in den Dokumenten „Bewerbungsbogen“, „Auswahlbogen“ und „Verfahrenshinweise“ aufgeführten Formalen Kriterien sind zwingend zu erfüllen. Darüber hinaus sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
Leistungsbereich Objektplanung gem. §§ 33 HOAI
— Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (jeweils 2-fach maximiert) oder gleichwertig;
— Eigenerklärung über einen Jahresumsatz von mind. 2,0 Mio. EUR (netto) für den Leistungsbereich Objektplanung im Durchschnitt der vergangenen 3 abgerechneten Geschäftsjahre;
— Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung der/des für die Erbringung der Leistung Verantwortlichen Architekten/-in gem. § 75 (1) VgV;
— Eigenerklärung, dass im Durchschnitt der vergangenen 3 Geschäftsjahre mind. 20 festangestellte Architekten/Bauingenieure bzw. Absolventen der Fachrichtung Architektur/Bauingenieurwesen (mind. FH) inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. beschäftigt waren;
— Eigenerklärung über die Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern oder öffentlich geförderte Maßnahmen.
Leistungsbereich Freianlagen gem. §§ 38 HOAI
— Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (jeweils 2-fach maximiert) oder gleichwertig;
— Eigenerklärung über einen Jahresumsatz von mind. 0,5 Mio. EUR (netto) für den Leistungsbereich Freianlagen im Durchschnitt der vergangenen 3 abgerechneten Geschäftsjahre;
— Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung der/des für die Erbringung der Leistung Verantwortlichen Landschaftsarchitekten/-in gem. § 75 (1) VgV;
— Eigenerklärung über einen Jahresumsatz von mind. 0,5 Mio. EUR (netto) für den Leistungsbereich Freianlagen im Durchschnitt der vergangenen 3 Geschäftsjahre;
— Eigenerklärung, dass im Durchschnitt der vergangenen 3 Geschäftsjahre mind. 5 festangestellte Landschaftsarchitekten bzw. Absolventen der Fachrichtung Landschaftsarchitektur (mind. FH) inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. beschäftigt waren.
Die Nichterfüllung der formalen Kriterien und/oder Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Auf die Möglichkeit, Bietergemeinschaften zu bilden oder Unterauftragnehmer zu benennen, um die genannten Anforderungen zu erfüllen, wird explizit hingewiesen.
Auswahl der Bewerber
Die Auswahl erfolgt anhand der für die Leistungsbereiche Objektplanung und Freianlagen einzureichenden Referenzprojekte.
Detaillierte Angaben zur Auswahl der Büros sind den Dokumenten „Verfahrenshinweise“ und „Auswahlbogen“ zu entnehmen und zwingend zu berücksichtigen.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Als Berufsqualifikation werden gem. § 75 (1) VgV der Beruf Architekt/-in für die Leistungen gem. §§ 33 HOAI und der Beruf Landschaftsarchitekt/-in für die Leistungen gem. §§ 38 HOAI gefordert. Als Nachweis ist je für den Bereich der Objektplanung und den Bereich der Freianlagenplanung ein Kammereintrag als Architekt/-in gem. § 75 (1) VgV bzw. als Landschaftsarchitekt gem. § 75 (1) VgV einzureichen. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 16
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die Beurteilung erfolgt nach den Kriterien
— Städtebaulich-Freiraumplanerisches Konzept;
— Hochbauliches Konzept;
— Funktionales Konzept.
Eine detaillierte Aufstellung der Unterkriterien wird im Verfahrensteil der Auslobung bekannt gegeben. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/08/2020
Ortszeit: 14:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 02/10/2020
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Ausloberin stellt eine Wettbewerbssumme von insgesamt 350 000 EUR (netto) bereit. Von der Gesamtsumme sollen 200 000 EUR (netto) für 3 Preise zur Verfügung gestellt werden:
1. Preis: 100 000 EUR (netto),
2. Preis: 60 000 EUR (netto),
3. Preis: 40 000 EUR (netto).
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme vorzunehmen.
Es ist beabsichtigt, einen Teil der Gesamtwettbewerbssumme (150 000 EUR) in Form von Aufwandsentschädigungen auszuschütten und zu gleichen Teilen an die Teilnehmenden des Wettbewerbs für die Erfüllung der in der Auslobung definierten Leistungen zu verteilen.
Die Ausloberin behält sich vor, bei einer einstimmigen Empfehlung des Preisgerichts zunächst nur mit dem 1. Preisträger zu verhandeln. Sollte diese Verhandlung nicht zu einer Beauftragung führen, wird der Bieterkreis um die anderen Preisträger des Wettbewerbs erweitert.
In diesem Fall erfolgt der Zuschlag auf das nach folgenden Kriterien bestplatzierte Angebot:
1. Wettbewerbsergebnis: 50 %,
2. Optimierungspotentiale Entwurf (ggf. Überarbeitung): 20 %,
3. Gesamteindruck der Bieterpräsentation (inkl. Projektleiter/Projektteam): 20 %,
4. Honorarangebot: 10 %.
Die Ausloberin behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben (vgl. § 17 (11) VgV).
Informationen zum Verhandlungsverfahren sind den weiteren Vergabeunterlagen zu entnehmen.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Die Wettbewerbssumme von 350 000 EUR (netto) wird anteilig als Aufwandsentschädigung (150 000 EUR) zu gleichen Teilen an die teilnehmenden Planungsteams für die Erbringung der in der Auslobung definierten Leistungen einschließlich Modell ausgezahlt (bei fristgerechter Einreichung einer prüfungsfähigen Wettbewerbsarbeit und vollständiger Erbringung der geforderten Wettbewerbsleistungen).
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Die Besetzung des Preisgerichts wird mit der Anfrage zur Teilnahme am Wettbewerbsverfahren versandt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Das Verfahren erfolgt als hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit freiraumplanerischem Anteil, mit Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV.
Der Wettbewerbsausschuss der Niedersächsischen Architektenkammer hat für den Wettbewerb die Registrierungsnummer 215-32-20/18 vergeben.
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe gemäß § 6 (2) RPW 2013.
Gemäß § 70 (3) VgV gibt die Ausloberin das Ergebnis des Wettbewerbs innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Wettbewerbs im EU-Amtsblatt bekannt.
Die Ausloberin erklärt, dass sie unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes und entsprechend § 8 (2) RPW 2013 einen der Preisträger mit der weiteren Bearbeitung der Planungsleistungen gemäß §§ 33 HOAI und §§ 38 HOAI – mindestens der Leistungsphasen 1 bis 4 und Teile von 5 (zum Beispiel Leitdetails) – beauftragen wird. Die Beauftragung erfolgt, sofern das Projekt umgesetzt wird und soweit kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht (vgl. § 63 VgV). Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Die Beauftragung der Leistungsphasen 5-9 gemäß § 34 HOAI und § 39 HOAI erfolgt optional in vom Auftraggeber noch festzulegenden Stufen.
Es ist beabsichtigt, mit den Entwurfsplänen ein indikatives Angebot abzufordern.
Sofern der Zuschlag nicht auf das Erstangebot erfolgt, erfolgt eine Einladung zum Verhandlungsgespräch. Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung.
Sofern eine weitere Beauftragung der kompletten Ausführungsplanung nicht erfolgt, z. B. im Falle einer Generalunternehmervergabe der Bauleistungen, so wird die Ausloberin durch angemessene weitere Beauftragung des Preisträgers sicherstellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs realisiert wird. Dies erfolgt durch Regeldetails, Planfreigabe, Leistungsbeschreibung, Angebotsbewertung und Qualitätskontrolle.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch das Verfahren bereits erbrachte Leistungen der Entwurfsverfasser bis zur Höhe der zuerkannten Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Löst sich ein Planungsteam nach der Preisverleihung auf, so ist die Ausloberin berechtigt, unbeschadet der urheberrechtlichen Auseinandersetzung innerhalb des Planungsteams ein Mitglied oder mehrere Mitglieder des Planungsteams mit der dem Verfahren zugrundeliegenden Planungsaufgabe zu beauftragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9VDSCX
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 4131152943
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/07/2020