- Dokumentation des Wettbewerbs
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Veröffentlicht als:
- Dokumentation
- Zwischenbericht
- wa-ID
- wa-2025546
- Tag der Veröffentlichung
- 20.12.2018
- Aktualisiert am
- 27.08.2019
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EWG
- Teilnehmer
- Architekten in Arbeitsgemeinschaft mit Landschaftsarchitekten
- Beteiligung
- 22 Arbeiten
- Auslober
- Darmstädter Stadtentwicklungsgesellschaft
- Koordination
- stadtbauplan GmbH, Darmstadt
- Bewerbungsschluss
- 01.02.2019
- Abgabetermin Pläne
- 08.05.2019
- Preisgerichtssitzung
- 19.06.2019
Verfahrensart
Nicht offener, einphasiger interdisziplinärer Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem EWR-offenen Bewerbungsverfahren zur Auswahl von 20 Teilnehmern sowie 5 Zuladungen
Bereits ausgewählte Teilnehmer
opus Architekten BDA, Darmstadt mit Landschaftsarchitektur und Ökologie Angela Bezzenberger
netzwerkarchitekten GmbH, Darmstadt mit club L94 Landschaftsarchitekten, Köln
raum-z architekten gmbh, Frankfurt am Main mit Keller & Keller, Kronberg
1100 Architekten Riehm Piscuskas Part GmbH, Frankfurt mit AG Wewer/Scholtissek, Eltville
v-architekten GmbH, Köln mit rmp Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, Bonn
Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Darmstadt hat die Errichtung der Heinrich-Hoffmann-Grundschule an einem neuen zentral gelegenen Standort „Lindenhofstraße/Mühlstraße“ und in neuer Organisationsgröße als 3-zügige inklusive Grundschule beschlossen. Im Planungsraum Stadtmitte bedarf es weiterhin eines Ausbaus der Kinderbetreuung sowohl im Bereich U3 als auch Ü3. Es wird daher die gemeinsame Umsetzung eines Kita- und Grundschulstandortes im Sinne eines Bildungshauses angestrebt. Einerseits können so die vorhandenen Flächen durch gemeinschaftlich genutzte Räume und (Frei)Flächen effizient ge-nutzt werden. Andererseits bietet dieses Modell die Chance, die Institutionen Kita und Grundschule konzeptionell eng zu verknüpften.
Das vorgesehene Grundstück bietet mit ca. 7.500 m² ausreichend Platz für eine große Vielfalt an zeitgemäßen Gestaltungsmöglichkeiten eines gemeinsamen Bildungsstandortes.
Die derzeit vorhandene öffentliche Spielplatznutzung ist in angemessener Größe (derzeit gesamt ca. 3.000 m²) auf dem Grundstück sowie ergänzend dazu im Ideenteil auf den Grünflächen südlich des Jugendstilbads bzw. westlich der historischen Stadtmauer sowie auf dem Woogsplatz wiederherzustellen. Der Woogsplatz soll zukünftig nicht mehr zum Parken genutzt werden. Die Spielplatzflächen sind dabei als sinnvoll funktional zugeordnete Flächen zu entwickeln und gemeinsam zu betrachten.
Das Raumprogramm umfasst insgesamt ca. 4.600 m² NF bei einer Bausumme von ca. 16,9 Mio. € netto (KG 300 und 400). Für die Außenanlagen sind ca. 1,0 Mio. € netto kalkuliert.
Competition assignment
The Heinrich Hoffmann Primary School shall de developed as inclusive elementary school with a daycare centre on the same location, creating an ”education building“. The space of 7.500 m² can be jointly used, providing various layout options. The existing public playground with 3.000 m² shall be restored. An ideas part shall create additional functionally assigned play-ground areas. The program comprises 4.600 m² with building costs of € 16,9 million net and € 1 million net for outdoor facilities.
Fachpreisrichter
Brigitte Holz, Darmstadt (Vors.)
Prof. Anne Beer, München
Prof. Jürgen Hauck, Würzburg
Prof. Jean Heemskerk, Mannheim
Tobias Mann, Fulda
Bernd Neis, Darmstädter Stadtentwicklungsges.
Prof. Dr. Nicole Pfoser, Nürtingen-Geislingen
Prof. Gero Quasten, Darmstadt
Prof. Felix Waechter, Darmstadt
Sachpreisrichter
Rainer Dressel, Stadt Darmstadt
Jochen Krehbiehl, Stadt Darmstadt
Wiltrud Lamm, Schulamt Darmstadt
Jochen Partsch, OB Stadt Darmstadt
Rafael Reißer, Bgm. Stadt Darmstadt
André Schellenberg, Stadt Darmstadt
Preisgerichtsempfehlung
Das Preisgericht empfiehlt dem Auslober einstimmig, die mit dem ersten Preis ausgezeichnete Arbeit zu realisieren.
Darüber hinaus empfiehlt das Preisgericht, mit Ausnahme der
Stellplätze für mobilitätseingeschränkte Menschen, auf die
Ausweisung von PKW-Stellplätzen auf dem Grundstück zu verzichten.
Nicht offener, einphasiger interdisziplinärer Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem EWR-offenen Bewerbungsverfahren zur Auswahl von 20 Teilnehmern sowie 5 Zuladungen
Bereits ausgewählte Teilnehmer
opus Architekten BDA, Darmstadt mit Landschaftsarchitektur und Ökologie Angela Bezzenberger
netzwerkarchitekten GmbH, Darmstadt mit club L94 Landschaftsarchitekten, Köln
raum-z architekten gmbh, Frankfurt am Main mit Keller & Keller, Kronberg
1100 Architekten Riehm Piscuskas Part GmbH, Frankfurt mit AG Wewer/Scholtissek, Eltville
v-architekten GmbH, Köln mit rmp Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, Bonn
Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Darmstadt hat die Errichtung der Heinrich-Hoffmann-Grundschule an einem neuen zentral gelegenen Standort „Lindenhofstraße/Mühlstraße“ und in neuer Organisationsgröße als 3-zügige inklusive Grundschule beschlossen. Im Planungsraum Stadtmitte bedarf es weiterhin eines Ausbaus der Kinderbetreuung sowohl im Bereich U3 als auch Ü3. Es wird daher die gemeinsame Umsetzung eines Kita- und Grundschulstandortes im Sinne eines Bildungshauses angestrebt. Einerseits können so die vorhandenen Flächen durch gemeinschaftlich genutzte Räume und (Frei)Flächen effizient ge-nutzt werden. Andererseits bietet dieses Modell die Chance, die Institutionen Kita und Grundschule konzeptionell eng zu verknüpften.
Das vorgesehene Grundstück bietet mit ca. 7.500 m² ausreichend Platz für eine große Vielfalt an zeitgemäßen Gestaltungsmöglichkeiten eines gemeinsamen Bildungsstandortes.
Die derzeit vorhandene öffentliche Spielplatznutzung ist in angemessener Größe (derzeit gesamt ca. 3.000 m²) auf dem Grundstück sowie ergänzend dazu im Ideenteil auf den Grünflächen südlich des Jugendstilbads bzw. westlich der historischen Stadtmauer sowie auf dem Woogsplatz wiederherzustellen. Der Woogsplatz soll zukünftig nicht mehr zum Parken genutzt werden. Die Spielplatzflächen sind dabei als sinnvoll funktional zugeordnete Flächen zu entwickeln und gemeinsam zu betrachten.
Das Raumprogramm umfasst insgesamt ca. 4.600 m² NF bei einer Bausumme von ca. 16,9 Mio. € netto (KG 300 und 400). Für die Außenanlagen sind ca. 1,0 Mio. € netto kalkuliert.
Competition assignment
The Heinrich Hoffmann Primary School shall de developed as inclusive elementary school with a daycare centre on the same location, creating an ”education building“. The space of 7.500 m² can be jointly used, providing various layout options. The existing public playground with 3.000 m² shall be restored. An ideas part shall create additional functionally assigned play-ground areas. The program comprises 4.600 m² with building costs of € 16,9 million net and € 1 million net for outdoor facilities.
Fachpreisrichter
Brigitte Holz, Darmstadt (Vors.)
Prof. Anne Beer, München
Prof. Jürgen Hauck, Würzburg
Prof. Jean Heemskerk, Mannheim
Tobias Mann, Fulda
Bernd Neis, Darmstädter Stadtentwicklungsges.
Prof. Dr. Nicole Pfoser, Nürtingen-Geislingen
Prof. Gero Quasten, Darmstadt
Prof. Felix Waechter, Darmstadt
Sachpreisrichter
Rainer Dressel, Stadt Darmstadt
Jochen Krehbiehl, Stadt Darmstadt
Wiltrud Lamm, Schulamt Darmstadt
Jochen Partsch, OB Stadt Darmstadt
Rafael Reißer, Bgm. Stadt Darmstadt
André Schellenberg, Stadt Darmstadt
Preisgerichtsempfehlung
Das Preisgericht empfiehlt dem Auslober einstimmig, die mit dem ersten Preis ausgezeichnete Arbeit zu realisieren.
Darüber hinaus empfiehlt das Preisgericht, mit Ausnahme der
Stellplätze für mobilitätseingeschränkte Menschen, auf die
Ausweisung von PKW-Stellplätzen auf dem Grundstück zu verzichten.
11/01/2019 S8 - - Dienstleistungen - Ergänzende Angaben - Nicht offenes Verfahren
Deutschland-Darmstadt: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2019/S 008-014998
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2018/S 245-561884) Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Darmstädter Stadtentwicklungsgesellschaft
Bessunger Straße 125
Darmstadt
64285
Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Elke Fleck
E-Mail: hhs@stadtbauplan.de
NUTS-Code: DE711
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dse-darmstadt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Nichtoffener, einphasiger interdisziplinärer Realisierungswettbewerb gemäß RPW und vorgeschaltetem qualifizierten Auswahlverfahren „Neubau der Heinrich-Hoffmann-Grundschule mit Kita“
Referenznummer der Bekanntmachung: 13116-HHS
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71240000
II.1.3) Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung:
Nachdem die Prüfung der Sanierungs- und Erweiterungsfähigkeit der heutigen Heinrich-Hoffmann-Schule am aktuellen Standort negativ ausfiel, hat die Stadt Darmstadt die Errichtung der Grundschule an einem neuen zentral gelegenen Standort „Lindenhofstraße/Mühlstraße“ und in neuer Organisationsgröße als 3-zügige inklusive Grundschule beschlossen. Dies trägt zudem auch dem hohen Bevölkerungszuwachs der vergangenen 4 Jahre und der damit verbundenen Erhöhung der Schülerzahlen insbesondere im Bereich der Innenstadt Rechnung.
Im Planungsraum Stadtmitte bedarf es weiterhin eines Ausbaus der Kinderbetreuung sowohl im Bereich U3 als auch Ü3. Es wird daher die gemeinsame Umsetzung eines Kita- und Grundschulstandortes (mit 3 Krippen- und 3 Kindergartengruppen) im Sinne eines Bildungshauses angestrebt.
Im Weiteren siehe Punkt II.2.4) „Beschreibung der Beschaffung“ der Bekanntmachung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/01/2019
VI.6) Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 245-561884
Abschnitt VII: Änderungen
VII.1) Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2) In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.1.10)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer
Anstatt:
muss es heißen:
Bewertung der einzureichenden Referenzen gemäß § 46 VgV:
Die Bewertung der Referenzen (siehe Anlage „Teilnahmevoraussetzung/Eignung“) erfolgt zunächst über eine quantitative Auswertung (Teilnahmekriterien erbracht ja/nein).
Im Weiteren werden aus dem Kreis der Bewerber, welche die formalen und fachlichen Anforderungen für die Zulassung erfüllen, diejenigen 20 Bewerber ausgewählt, die aufgrund der aus den Bewerbungsunterlagen ersichtlichen Qualitäten der eingereichten Referenzprojekte mit grafischen Nachweis („Architektur-/Gestaltsprache“) besonders geeignet erscheinen.
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt dabei durch ein Auswahlgremium, bestehend aus Vertretern des Auslobers und je einem externen Architekten und Landschaftsarchitekten.
Einzureichen sind hierbei „Projekte zur Darstellung der eigenen für die anstehende Bauaufgabe als adäquat angesehenen Architektursprache“. Die Anzahl der einzureichend Referenzen ist nicht begrenzt. Für dieses Kriterium können auch Wettbewerbserfolge eingereicht werden (hier gilt dann Preisgericht nicht vor 2011).
Bei der Bewertung geht es um grundsätzlich gestalterische Qualität sowie die Angemessenheit der nutzungs- und ortsspezifischen Gestaltung der jeweiligen Projekte. Das Auswahlgremium bewertet anhand des Gesamteindrucks aller Referenzen (Objektplanung Gebäude und Freianlagen), ob für die anstehende Bauaufgabe eine adäquate Gestaltung/Architektursprache zu erwarten ist.
Dabei spielt die Aussagekraft der eingereichten Nachweise sowie der gewählten Referenzen ein Rolle. So sind z. B. grafisch gut dokumentierte realisierte Projekte vergleichbarer Nutzung aussagekräftiger als Wettbewerbsplanungen, aus denen die abschließende Umsetzung noch nicht erkennbar wird.
Bei der Bewertung wird eine Einstufung in drei Kategorien vorgenommen:
Überzeugt größtenteils in weiten Teilen der Referenzen
Überzeugt teilweise in einzelnen Teilen der Referenzen
Überzeugt in geringen, wenigen Teilen der Referenzen
Für den Fall, dass mehr als 20 Bewerber „größtenteils in weiten Teilen“ überzeugen, erfolgt die Auswahl durch Losverfahren aus dieser Kategorie.
Entgegen der Vorgaben in der Anlage „Teilnahmevoraussetzung/Eignung“, sind die grafischen Nachweise, wie der gesamte Teilnahmeantrag, ausschließlich digital einzureichen.
VII.2) Weitere zusätzliche Informationen:
---
20/12/2018 S245 - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren
Deutschland-Darmstadt: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2018/S 245-561884
Wettbewerbsbekanntmachung
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Darmstädter Stadtentwicklungsgesellschaft
Bessunger Straße 125
Darmstadt
64285
Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Elke Fleck
E-Mail: hhs@stadtbauplan.de
NUTS-Code: DE711
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dse-darmstadt.de/
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=2916-511
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Stadtbauplan GmbH
Rheinstraße 40-42
Darmstadt
64283
Deutschland
Kontaktstelle(n): Fr. Wagner
Telefon: +49 615199570
E-Mail: hhs@stadtbauplan.de
Fax: +49 6151995730
NUTS-Code: DE711
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtbauplan.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.subreport-elvis.de/E44622467
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Nichtoffener, einphasiger interdisziplinärer Realisierungswettbewerb gemäß RPW und vorgeschaltetem qualifizierten Auswahlverfahren 'Neubau der Heinrich-Hoffmann-Grundschule mit Kita'
Referenznummer der Bekanntmachung: 13116-HHS
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71240000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
71221000
71242000
71420000
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Nachdem die Prüfung der Sanierungs- und Erweiterungsfähigkeit der heutigen Heinrich-Hoffmann-Schule am aktuellen Standort negativ ausfiel, hat die Stadt Darmstadt die Errichtung der Grundschule an einem neuen zentral gelegenen Standort „Lindenhofstraße/Mühlstraße“ und in neuer Organisationsgröße als 3-zügige inklusive Grundschule beschlossen. Dies trägt zudem auch dem hohen Bevölkerungszuwachs der vergangenen 4 Jahre und der damit verbundenen Erhöhung der Schülerzahlen insbesondere im Bereich der Innenstadt Rechnung.
Im Planungsraum Stadtmitte bedarf es weiterhin eines Ausbaus der Kinderbetreuung sowohl im Bereich U3 als auch Ü3. Es wird daher die gemeinsame Umsetzung eines Kita- und Grundschulstandortes (mit 3 Krippen- und 3 Kindergartengruppen) im Sinne eines Bildungshauses angestrebt. Einerseits können so die vorhandenen Flächen durch gemeinschaftlich genutzte Räume und (Frei)Flächen effizient genutzt werden. Andererseits bietet dieses Modell die Chance, die Institutionen Kita und Grundschule konzeptionell eng zu verknüpften, Übergänge neu zu gestalten und somit nahtlose Bildungsbiographien zu ermöglichen.
Das Raumprogramm umfasst insgesamt ca. 3 700 m2 NF bei einer Bausumme von ca. 16,9 Mio. EUR netto (KG 300 und 400). Für die Außenanlagen sind ca. 2,0 Mio. EUR netto kalkuliert.
Die derzeit auf dem städtischen Grundstück befindliche BMX- und Skateranlage wird im Rahmen des Neubauprojektes an einen anderen Standort verlegt.
Die Schaffung von neuen öffentlichen Spielplatzflächen zusätzlich zu den Außenanlagen der notwendigen Pausenflächen, als Ersatz für die derzeit bestehende Spielplatzfläche ist Bestandteil der Aufgabenstellung.
Die Ausloberin wird unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichtes einen der Preisträger mit den folgenden Planungsleistungen beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht:
Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. §34 HOAI
Leistungen der Objektplanung Freianlagen gem. §39 HOAI
Jeweils die LPH 1 (anteilig) sowie LPH 2-9, mindestens jedoch die LPH 2-5.
Es wird eine separate Beauftragung der Planungsleistungen für Gebäude und Freianlagen angestrebt. Die Zuschlagsentscheidung ergeht gleichwohl ausschließlich an das Planungsteam aus dem Wettbewerb. Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Nach Abschluss des Wettbewerbs wird der Auftraggeber gemäß §14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit den Preisträgern durchführen. Die Bewertung dieser Angebote/Auftragsgespräche erfolgt auf Grundlage der Ausführungen in der Vergabeverhandlung sowie des Honorarangebotes anhand der nachfolgend beschriebenen Zuschlagskriterien:
Insgesamt 100 %
A) Wettbewerbserfolg 50 %;
B) Projektteam/Projektorganisation 15 %;
C) Projektanalyse/Herangehensw. 30 %;
D) Honorar 5 %.
Hinweis:
Bevor die Ausloberin den Auftrag im beschriebenen Umfang erteilt, sind nach § 42 (1) und § 80 (1) VgV von den Preisträgern zum Verhandlungsverfahren weitere Nachweise ihrer Eignung zu erbringen.
Die Details der hierzu nachzuweisenden Mindesteignung sind der Anlage Teilnahmevoraussetzung/Eignung zu entnehmen!
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Teilnahmeberechtigt sind Architekten in bindender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten.
Für den Wettbewerb sind 25 Teilnehmer vorgesehen. 5 Teilnehmer wurden von der Ausloberin unter Zugrundelegung der den Teilnahmebedingungen entsprechenden Grundqualifikationen zur Teilnahme gesetzt. Die Auswahl der verbleibenden 20 Teilnehmer erfolgt in einem offenen Bewerbungsverfahren.
Bei der Auswertung der Bewerbungsunterlagen sind externe Architekten/Landschaftsarchitekten beteiligt. Sollten mehr als die gewünschte Anzahl an Bewerber die Anforderungen gleich gut erfüllen, erfolgt die Auswahl durch Losverfahren aus dem Kreis der gleich gut geeignet erscheinenden Büros. Zusätzlich werden per Los Nachrücker in angemessener Zahl bestimmt. Die ausgewählten Bewerber werden benachrichtigt und haben die Teilnahme innerhalb gesetzter Frist zu bestätigen, geloste Nachrücker rücken im Falle einer Absage nach.
Zur Bewerbung sind zwingend die vom Auftraggeber erstellten Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag mit Anlagen) o. eine einheitliche europäische Eigenerklärung EEE (wird nicht vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt) zu verwenden. Der Antrag ist ausgefüllt und fristgerecht elektronisch in Textform (§126b BGB) unter I.3) Adresse einzureichen.
Einzureichende Unterlagen sind:
— von einem bevollmächtigten Vertreter der Büros / der Bewerbergemeinschaft in Reinschrift ausgefüllter Teilnahmeantrag mit Anlagen,
— bei Bewerbergemeinschaften (BG) ein von sämtlichen Mitgliedern in Reinschrift ausgefülltes Formblatt ‚Bewerbergemeinschaftserklärung’ mit der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters (die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort - im Falle der Zuschlagserteilung an ein Planerteam sollen allerdings separate Verträge für die Objektplanung Gebäude und Freianlagen geschlossen werden.),
— bei dem Einsatz von Nachunternehmern zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde das in Reinschrift ausgefüllte Formblatt ‚Nachunternehmerverpflichtungserklärung‘ (§ 47 Abs. 1 VgV). Die vom Nachunternehmern (NU) zu erbringenden Leistungen waren nach Art und Umfang im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Auftraggeber behielt sich vor, bei Angabe eines hohen Nachunternehmeranteils weitergehende Eignungsnachweise für den NU im Wege der Aufklärung anzufordern,
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 79 Abs. 2 VgV
— bei jurist. Personen ein aktueller Handelsregisterauszug. In Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bzw. von Nachunternehmern)
— Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung ‚Architekt‘ und ‚Landschaftsarchitekt‘ durch beigefügte Kopie der Eintragungsurkunden in die Architektenkammer,
— Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit in Form von Referenzen gemäß § 46 VgV
Die Details zu den nachzuweisenden Referenzen sind der Anlage „Teilnahmevoraussetzung/Eignung“ zu entnehmen!
Referenzen aus früheren Tätigkeiten in anderen Büros werden zugelassen, soweit eine Bescheinigung des früheren Arbeitgebers vorliegt, dass diese Referenzen in leitender Position bearbeitet wurden.
Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgingen, werden nicht berücksichtigt.
Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitige Vorlage des in Reinschrift ausgefüllten Teilnahmeantrags, eine fehlende Bewerbergemeinschaftserklärung/Nachunternehmerverpflichtungserklärung (bei Bedarf) und Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Der Bewerber ist aufgefordert, in diesem Fall bereits mit seiner Bewerbung darzulegen, wie für die Wettbewerbsphase ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann. Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architektin/Architekt bzw. Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt zu führen. (Fortführung unter VI.3.1) Weitere Angaben)
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 25
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
opus Architekten BDA, Darmstadt mit Landschaftsarchitektur und Ökologie Angela Bezzenberger
netzwerkarchitekten GmbH, Darmstadt mit club L94 Landschaftsarchitekten, Köln
raum-z architekten gmbh, Frankfurt am Main mit Keller & Keller, Kronberg
1100 Architekten Riehm Piscuskas Part GmbH, Frankfurt mit AG Wewer/Scholtissek, Eltville
v-architekten GmbH, Köln mit rmp Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, Bonn
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
— Realisierungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Maßnahme,
— Entwurfsidee/Leitgedanke,
— Städtebau/Freiraum (Einbindung und Gestaltung),
— Erfüllung des Raumprogramms und der funktionalen Anforderungen,
— Qualität der Erschließungskonzeption,
— Architektur- und Gestaltungsqualität,
— Gebrauchs- und Nutzungsqualitäten.
Die Reihenfolge der aufgeführten Beurteilungskriterien stellt grundsätzlich keine Gewichtung dar. Auf eine wirtschaftliche Planung, Ausführung und Betrieb wird jedoch äußerster Wert gelegt.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 01/02/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 27/02/2019
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Es werden Preise und Anerkennungen in Höhe von 128 500 EUR ausgelobt (zzgl. MwSt.):
1) Preis: 51 500 EUR;
2) Preis: 32 000 EUR;
3) Preis: 19 300 EUR.
Für Anerkennungen 25 700 EUR
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Prof. Susanne Gross, Architektin, Köln
Prof. Jürgen Hauck, Architekt, Würzburg
Brigitte Holz, Architektin, Darmstadt
Bernd Neis, Architekt, Geschäftsführung DSE
Tobias Mann, Landschaftsarchitekt, Fulda
Prof. Felix Waechter, Architekt, Darmstadt
Prof. Jean Heemskerk, Architekt, Mannheim
Prof. Dr. Nicole Pfoser, Landschaftsarchitektin, Nürtingen-Geislingen
Petra Bittkau, Landschaftsarchitekt, Wiesbaden
Thomas Stark, Architekt, Darmstadt
Barbara Akdeniz, Dezernentin für Soziales
Dr. Barbara Boczek, Baudezernentin
Rainer Dressel, Leiter Bauaufsichtsamt, Stadt Darmstadt
Jochen Krehbiehl, Leiter Stadtplanungsamt Darmstadt
Jochen Partsch, Oberbürgermeister Stadt Darmstadt
Rafael Reißer, Bürgermeister Stadt Darmstadt, Schuldezernent
André Schellenberg, Stadtkämmerer
Sven Kling, Geschäftsführung DSE
Bettina Kroh, Leiterin Schulamt Darmstadt
Annette Laute, Stadtplanungsamt Darmstadt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
VI.3.1) zu III.2.1)
Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architektin/Architekt bzw. Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt zu führen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architektin/Architekt bzw. Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein bevollmächtigter Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt; dabei muss jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt sein.
Sachverständige, Fachplaner und andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistung erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entspricht, und wenn sie überwiegend und ständig auf dem Fachgebiet tätig sind.
VI.3.2) Abgabetermin
Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die bis zum Abgabetermin elektronisch unter der I.3) Kommunikation genannten URL eingegangen sind. Bewerbungen per E-Mail o. Fax sind unzulässig.
VI.3.3) voraussichtliche Termine
Ausgabe der Unterlagen: 27.2.2019
Kolloquium: 19.3.2019;
Abgabe der Wettbewerbsunterlagen: 8.5.2019
Preisgericht: 19.6.2019
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/12/2018
Deutschland-Darmstadt: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2019/S 008-014998
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2018/S 245-561884) Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Darmstädter Stadtentwicklungsgesellschaft
Bessunger Straße 125
Darmstadt
64285
Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Elke Fleck
E-Mail: hhs@stadtbauplan.de
NUTS-Code: DE711
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dse-darmstadt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Nichtoffener, einphasiger interdisziplinärer Realisierungswettbewerb gemäß RPW und vorgeschaltetem qualifizierten Auswahlverfahren „Neubau der Heinrich-Hoffmann-Grundschule mit Kita“
Referenznummer der Bekanntmachung: 13116-HHS
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71240000
II.1.3) Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung:
Nachdem die Prüfung der Sanierungs- und Erweiterungsfähigkeit der heutigen Heinrich-Hoffmann-Schule am aktuellen Standort negativ ausfiel, hat die Stadt Darmstadt die Errichtung der Grundschule an einem neuen zentral gelegenen Standort „Lindenhofstraße/Mühlstraße“ und in neuer Organisationsgröße als 3-zügige inklusive Grundschule beschlossen. Dies trägt zudem auch dem hohen Bevölkerungszuwachs der vergangenen 4 Jahre und der damit verbundenen Erhöhung der Schülerzahlen insbesondere im Bereich der Innenstadt Rechnung.
Im Planungsraum Stadtmitte bedarf es weiterhin eines Ausbaus der Kinderbetreuung sowohl im Bereich U3 als auch Ü3. Es wird daher die gemeinsame Umsetzung eines Kita- und Grundschulstandortes (mit 3 Krippen- und 3 Kindergartengruppen) im Sinne eines Bildungshauses angestrebt.
Im Weiteren siehe Punkt II.2.4) „Beschreibung der Beschaffung“ der Bekanntmachung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/01/2019
VI.6) Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 245-561884
Abschnitt VII: Änderungen
VII.1) Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2) In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.1.10)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer
Anstatt:
muss es heißen:
Bewertung der einzureichenden Referenzen gemäß § 46 VgV:
Die Bewertung der Referenzen (siehe Anlage „Teilnahmevoraussetzung/Eignung“) erfolgt zunächst über eine quantitative Auswertung (Teilnahmekriterien erbracht ja/nein).
Im Weiteren werden aus dem Kreis der Bewerber, welche die formalen und fachlichen Anforderungen für die Zulassung erfüllen, diejenigen 20 Bewerber ausgewählt, die aufgrund der aus den Bewerbungsunterlagen ersichtlichen Qualitäten der eingereichten Referenzprojekte mit grafischen Nachweis („Architektur-/Gestaltsprache“) besonders geeignet erscheinen.
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt dabei durch ein Auswahlgremium, bestehend aus Vertretern des Auslobers und je einem externen Architekten und Landschaftsarchitekten.
Einzureichen sind hierbei „Projekte zur Darstellung der eigenen für die anstehende Bauaufgabe als adäquat angesehenen Architektursprache“. Die Anzahl der einzureichend Referenzen ist nicht begrenzt. Für dieses Kriterium können auch Wettbewerbserfolge eingereicht werden (hier gilt dann Preisgericht nicht vor 2011).
Bei der Bewertung geht es um grundsätzlich gestalterische Qualität sowie die Angemessenheit der nutzungs- und ortsspezifischen Gestaltung der jeweiligen Projekte. Das Auswahlgremium bewertet anhand des Gesamteindrucks aller Referenzen (Objektplanung Gebäude und Freianlagen), ob für die anstehende Bauaufgabe eine adäquate Gestaltung/Architektursprache zu erwarten ist.
Dabei spielt die Aussagekraft der eingereichten Nachweise sowie der gewählten Referenzen ein Rolle. So sind z. B. grafisch gut dokumentierte realisierte Projekte vergleichbarer Nutzung aussagekräftiger als Wettbewerbsplanungen, aus denen die abschließende Umsetzung noch nicht erkennbar wird.
Bei der Bewertung wird eine Einstufung in drei Kategorien vorgenommen:
Überzeugt größtenteils in weiten Teilen der Referenzen
Überzeugt teilweise in einzelnen Teilen der Referenzen
Überzeugt in geringen, wenigen Teilen der Referenzen
Für den Fall, dass mehr als 20 Bewerber „größtenteils in weiten Teilen“ überzeugen, erfolgt die Auswahl durch Losverfahren aus dieser Kategorie.
Entgegen der Vorgaben in der Anlage „Teilnahmevoraussetzung/Eignung“, sind die grafischen Nachweise, wie der gesamte Teilnahmeantrag, ausschließlich digital einzureichen.
VII.2) Weitere zusätzliche Informationen:
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20/12/2018 S245 - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren
Deutschland-Darmstadt: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2018/S 245-561884
Wettbewerbsbekanntmachung
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Darmstädter Stadtentwicklungsgesellschaft
Bessunger Straße 125
Darmstadt
64285
Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Elke Fleck
E-Mail: hhs@stadtbauplan.de
NUTS-Code: DE711
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dse-darmstadt.de/
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=2916-511
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Stadtbauplan GmbH
Rheinstraße 40-42
Darmstadt
64283
Deutschland
Kontaktstelle(n): Fr. Wagner
Telefon: +49 615199570
E-Mail: hhs@stadtbauplan.de
Fax: +49 6151995730
NUTS-Code: DE711
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtbauplan.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.subreport-elvis.de/E44622467
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Nichtoffener, einphasiger interdisziplinärer Realisierungswettbewerb gemäß RPW und vorgeschaltetem qualifizierten Auswahlverfahren 'Neubau der Heinrich-Hoffmann-Grundschule mit Kita'
Referenznummer der Bekanntmachung: 13116-HHS
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71240000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
71221000
71242000
71420000
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Nachdem die Prüfung der Sanierungs- und Erweiterungsfähigkeit der heutigen Heinrich-Hoffmann-Schule am aktuellen Standort negativ ausfiel, hat die Stadt Darmstadt die Errichtung der Grundschule an einem neuen zentral gelegenen Standort „Lindenhofstraße/Mühlstraße“ und in neuer Organisationsgröße als 3-zügige inklusive Grundschule beschlossen. Dies trägt zudem auch dem hohen Bevölkerungszuwachs der vergangenen 4 Jahre und der damit verbundenen Erhöhung der Schülerzahlen insbesondere im Bereich der Innenstadt Rechnung.
Im Planungsraum Stadtmitte bedarf es weiterhin eines Ausbaus der Kinderbetreuung sowohl im Bereich U3 als auch Ü3. Es wird daher die gemeinsame Umsetzung eines Kita- und Grundschulstandortes (mit 3 Krippen- und 3 Kindergartengruppen) im Sinne eines Bildungshauses angestrebt. Einerseits können so die vorhandenen Flächen durch gemeinschaftlich genutzte Räume und (Frei)Flächen effizient genutzt werden. Andererseits bietet dieses Modell die Chance, die Institutionen Kita und Grundschule konzeptionell eng zu verknüpften, Übergänge neu zu gestalten und somit nahtlose Bildungsbiographien zu ermöglichen.
Das Raumprogramm umfasst insgesamt ca. 3 700 m2 NF bei einer Bausumme von ca. 16,9 Mio. EUR netto (KG 300 und 400). Für die Außenanlagen sind ca. 2,0 Mio. EUR netto kalkuliert.
Die derzeit auf dem städtischen Grundstück befindliche BMX- und Skateranlage wird im Rahmen des Neubauprojektes an einen anderen Standort verlegt.
Die Schaffung von neuen öffentlichen Spielplatzflächen zusätzlich zu den Außenanlagen der notwendigen Pausenflächen, als Ersatz für die derzeit bestehende Spielplatzfläche ist Bestandteil der Aufgabenstellung.
Die Ausloberin wird unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichtes einen der Preisträger mit den folgenden Planungsleistungen beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht:
Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. §34 HOAI
Leistungen der Objektplanung Freianlagen gem. §39 HOAI
Jeweils die LPH 1 (anteilig) sowie LPH 2-9, mindestens jedoch die LPH 2-5.
Es wird eine separate Beauftragung der Planungsleistungen für Gebäude und Freianlagen angestrebt. Die Zuschlagsentscheidung ergeht gleichwohl ausschließlich an das Planungsteam aus dem Wettbewerb. Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Nach Abschluss des Wettbewerbs wird der Auftraggeber gemäß §14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit den Preisträgern durchführen. Die Bewertung dieser Angebote/Auftragsgespräche erfolgt auf Grundlage der Ausführungen in der Vergabeverhandlung sowie des Honorarangebotes anhand der nachfolgend beschriebenen Zuschlagskriterien:
Insgesamt 100 %
A) Wettbewerbserfolg 50 %;
B) Projektteam/Projektorganisation 15 %;
C) Projektanalyse/Herangehensw. 30 %;
D) Honorar 5 %.
Hinweis:
Bevor die Ausloberin den Auftrag im beschriebenen Umfang erteilt, sind nach § 42 (1) und § 80 (1) VgV von den Preisträgern zum Verhandlungsverfahren weitere Nachweise ihrer Eignung zu erbringen.
Die Details der hierzu nachzuweisenden Mindesteignung sind der Anlage Teilnahmevoraussetzung/Eignung zu entnehmen!
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Teilnahmeberechtigt sind Architekten in bindender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten.
Für den Wettbewerb sind 25 Teilnehmer vorgesehen. 5 Teilnehmer wurden von der Ausloberin unter Zugrundelegung der den Teilnahmebedingungen entsprechenden Grundqualifikationen zur Teilnahme gesetzt. Die Auswahl der verbleibenden 20 Teilnehmer erfolgt in einem offenen Bewerbungsverfahren.
Bei der Auswertung der Bewerbungsunterlagen sind externe Architekten/Landschaftsarchitekten beteiligt. Sollten mehr als die gewünschte Anzahl an Bewerber die Anforderungen gleich gut erfüllen, erfolgt die Auswahl durch Losverfahren aus dem Kreis der gleich gut geeignet erscheinenden Büros. Zusätzlich werden per Los Nachrücker in angemessener Zahl bestimmt. Die ausgewählten Bewerber werden benachrichtigt und haben die Teilnahme innerhalb gesetzter Frist zu bestätigen, geloste Nachrücker rücken im Falle einer Absage nach.
Zur Bewerbung sind zwingend die vom Auftraggeber erstellten Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag mit Anlagen) o. eine einheitliche europäische Eigenerklärung EEE (wird nicht vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt) zu verwenden. Der Antrag ist ausgefüllt und fristgerecht elektronisch in Textform (§126b BGB) unter I.3) Adresse einzureichen.
Einzureichende Unterlagen sind:
— von einem bevollmächtigten Vertreter der Büros / der Bewerbergemeinschaft in Reinschrift ausgefüllter Teilnahmeantrag mit Anlagen,
— bei Bewerbergemeinschaften (BG) ein von sämtlichen Mitgliedern in Reinschrift ausgefülltes Formblatt ‚Bewerbergemeinschaftserklärung’ mit der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters (die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort - im Falle der Zuschlagserteilung an ein Planerteam sollen allerdings separate Verträge für die Objektplanung Gebäude und Freianlagen geschlossen werden.),
— bei dem Einsatz von Nachunternehmern zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde das in Reinschrift ausgefüllte Formblatt ‚Nachunternehmerverpflichtungserklärung‘ (§ 47 Abs. 1 VgV). Die vom Nachunternehmern (NU) zu erbringenden Leistungen waren nach Art und Umfang im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Auftraggeber behielt sich vor, bei Angabe eines hohen Nachunternehmeranteils weitergehende Eignungsnachweise für den NU im Wege der Aufklärung anzufordern,
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 79 Abs. 2 VgV
— bei jurist. Personen ein aktueller Handelsregisterauszug. In Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bzw. von Nachunternehmern)
— Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung ‚Architekt‘ und ‚Landschaftsarchitekt‘ durch beigefügte Kopie der Eintragungsurkunden in die Architektenkammer,
— Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit in Form von Referenzen gemäß § 46 VgV
Die Details zu den nachzuweisenden Referenzen sind der Anlage „Teilnahmevoraussetzung/Eignung“ zu entnehmen!
Referenzen aus früheren Tätigkeiten in anderen Büros werden zugelassen, soweit eine Bescheinigung des früheren Arbeitgebers vorliegt, dass diese Referenzen in leitender Position bearbeitet wurden.
Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgingen, werden nicht berücksichtigt.
Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitige Vorlage des in Reinschrift ausgefüllten Teilnahmeantrags, eine fehlende Bewerbergemeinschaftserklärung/Nachunternehmerverpflichtungserklärung (bei Bedarf) und Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Der Bewerber ist aufgefordert, in diesem Fall bereits mit seiner Bewerbung darzulegen, wie für die Wettbewerbsphase ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann. Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architektin/Architekt bzw. Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt zu führen. (Fortführung unter VI.3.1) Weitere Angaben)
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 25
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
opus Architekten BDA, Darmstadt mit Landschaftsarchitektur und Ökologie Angela Bezzenberger
netzwerkarchitekten GmbH, Darmstadt mit club L94 Landschaftsarchitekten, Köln
raum-z architekten gmbh, Frankfurt am Main mit Keller & Keller, Kronberg
1100 Architekten Riehm Piscuskas Part GmbH, Frankfurt mit AG Wewer/Scholtissek, Eltville
v-architekten GmbH, Köln mit rmp Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, Bonn
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
— Realisierungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Maßnahme,
— Entwurfsidee/Leitgedanke,
— Städtebau/Freiraum (Einbindung und Gestaltung),
— Erfüllung des Raumprogramms und der funktionalen Anforderungen,
— Qualität der Erschließungskonzeption,
— Architektur- und Gestaltungsqualität,
— Gebrauchs- und Nutzungsqualitäten.
Die Reihenfolge der aufgeführten Beurteilungskriterien stellt grundsätzlich keine Gewichtung dar. Auf eine wirtschaftliche Planung, Ausführung und Betrieb wird jedoch äußerster Wert gelegt.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 01/02/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 27/02/2019
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Es werden Preise und Anerkennungen in Höhe von 128 500 EUR ausgelobt (zzgl. MwSt.):
1) Preis: 51 500 EUR;
2) Preis: 32 000 EUR;
3) Preis: 19 300 EUR.
Für Anerkennungen 25 700 EUR
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Prof. Susanne Gross, Architektin, Köln
Prof. Jürgen Hauck, Architekt, Würzburg
Brigitte Holz, Architektin, Darmstadt
Bernd Neis, Architekt, Geschäftsführung DSE
Tobias Mann, Landschaftsarchitekt, Fulda
Prof. Felix Waechter, Architekt, Darmstadt
Prof. Jean Heemskerk, Architekt, Mannheim
Prof. Dr. Nicole Pfoser, Landschaftsarchitektin, Nürtingen-Geislingen
Petra Bittkau, Landschaftsarchitekt, Wiesbaden
Thomas Stark, Architekt, Darmstadt
Barbara Akdeniz, Dezernentin für Soziales
Dr. Barbara Boczek, Baudezernentin
Rainer Dressel, Leiter Bauaufsichtsamt, Stadt Darmstadt
Jochen Krehbiehl, Leiter Stadtplanungsamt Darmstadt
Jochen Partsch, Oberbürgermeister Stadt Darmstadt
Rafael Reißer, Bürgermeister Stadt Darmstadt, Schuldezernent
André Schellenberg, Stadtkämmerer
Sven Kling, Geschäftsführung DSE
Bettina Kroh, Leiterin Schulamt Darmstadt
Annette Laute, Stadtplanungsamt Darmstadt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
VI.3.1) zu III.2.1)
Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architektin/Architekt bzw. Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt zu führen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architektin/Architekt bzw. Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein bevollmächtigter Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt; dabei muss jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt sein.
Sachverständige, Fachplaner und andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistung erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entspricht, und wenn sie überwiegend und ständig auf dem Fachgebiet tätig sind.
VI.3.2) Abgabetermin
Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die bis zum Abgabetermin elektronisch unter der I.3) Kommunikation genannten URL eingegangen sind. Bewerbungen per E-Mail o. Fax sind unzulässig.
VI.3.3) voraussichtliche Termine
Ausgabe der Unterlagen: 27.2.2019
Kolloquium: 19.3.2019;
Abgabe der Wettbewerbsunterlagen: 8.5.2019
Preisgericht: 19.6.2019
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/12/2018