Veröffentlicht als:
- Kurzergebnis
- wa-ID
- wa-2013555
- Tag der Veröffentlichung
- 18.07.2014
- Aktualisiert am
- 01.07.2015
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EWG
- Teilnehmer
- Architekten
- Beteiligung
- 18 Arbeiten
- Auslober
- Landkreis Trier-Saarburg u. Verbandsgem. Schweich a.d. römischen Weinstraße
- Koordination
- frankundfeil Verfahrens- | Management, Bad Kreuznach
- Preisgerichtssitzung
- 23.01.2015
- Bekanntgabe
- 27.04.2015
Verfahrensart
Nicht offener Planungswettbewerb gemäß Richtlinie für Planungswettbewerbe 2013 (RPW 2013) im Rahmen eines VOF-Verfahrens
Wettbewerbsaufgabe
Der Schwerpunkt der Wettbewerbsaufgabe liegt in dem Entwurf eines funktional und gestalterisch qualitätsvollen Schulzentrums, das den Stellenwert des Projektes als Inklusionsmodell abbildet. Erwartet werden die funktionale Integration der geforderten Räume gemäß Raumprogramm und die Erarbeitung einer wirtschaftlichen Gebäudekonzeption in Bezug auf Planung, Herstellung und Betrieb.
Nicht offener Planungswettbewerb gemäß Richtlinie für Planungswettbewerbe 2013 (RPW 2013) im Rahmen eines VOF-Verfahrens
Wettbewerbsaufgabe
Der Schwerpunkt der Wettbewerbsaufgabe liegt in dem Entwurf eines funktional und gestalterisch qualitätsvollen Schulzentrums, das den Stellenwert des Projektes als Inklusionsmodell abbildet. Erwartet werden die funktionale Integration der geforderten Räume gemäß Raumprogramm und die Erarbeitung einer wirtschaftlichen Gebäudekonzeption in Bezug auf Planung, Herstellung und Betrieb.
WettbewerbsbekanntmachungDieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/ Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Landkreis Trier-Saarburg und Verbandsgemeinde Schweich an der RömischenWeinstraßeWilly-Brandt-Platz 1Kontaktstelle(n): Landkreis Trier-Saarburg, Willy-Brandt-Platz 1, 54290TrierZu Händen von: Frau Ulrike Stein54290 TrierDEUTSCHLANDTelefon: +49 651715416E-Mail: ulrike.stein@trier-saarburg.deFax: +49 65171517640Internet-Adresse(n):Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:www.trier-saarburg.deWeitere Auskünfte erteilen: die oben genannten KontaktstellenAusschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen fürden wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)verschicken: die oben genannten KontaktstellenAngebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genanntenKontaktstellen
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
1.3) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
anderer AuftraggeberDer öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag andereröffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Gegenstand
des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen
Auftraggeber / den Auftraggeber:
Nichtoffener Planungswettbewerb gemäß Richtlinie für Planungswettbewerbe2013 (RPW 2013) im Rahmen eines VOF-Verfahrens für den Neubau„Integratives Schulprojekt Schweich“.
II.1.2) Kurze Beschreibung:
Allgemeines vorab:Die Auslober beabsichtigten, die folgenden Leistungen stufenweise zubeauftragen:Grundleistungen der Objektplanung für Gebäude nach § 34 HOAI in Verbindungmit Anlage 10 Nr. 10.1 und Grundleistungen der Objektplanung fürFreianlagen nach § 39 HOAI in Verbindung mit Anlage 11 Nr. 11.1, jeweilsLeistungsphasen (LP) 1-9.Die Leistungen sind bei folgendem Bauvorhaben zu erbringen:Der Landkreis Trier-Saarburg und die Verbandsgemeinde Schweich an derRömischen Weinstraße beabsichtigen ein gemeinsames neues Schulzentrum füreine Grundschule, eine Förderschule und eine Dreifeldsporthalle zuerrichten.Lage:Die Errichtung des neuen Schulzentrums soll auf dem Gelände westlichentlang der K39 und nordwestlich des Neubaugebietes „Ermesgraben“ inSchweich ausgeführt werden. Sowohl die derzeitige Grundschule der StadtSchweich (Grundschule „Am Bodenländchen“ im Ortszentrum) als auch diederzeitige Förderschule mit dem Schwerpunkt motorische Entwicklung derStadt Trier („Trevererschule“ in Trier) sind an ihrem herkömmlichenStandort für zukünftige Anforderungen nicht erweiterungsfähig. Daher wurdeein neuer gemeinsamer Standort für die beiden vorgenannten Schulartenentwickelt. Zusätzlich wurde der Bedarf an Sporthallenflächen sowohl fürdie Belange der Grundschule als auch für die der Förderschulefestgestellt, der nun in Form einer gemeinsamen Dreifeldsporthallerealisiert werden soll.Wesentliche Wettbewerbsziele:Um die Integration von Schulkindern mit einer Behinderung zu verbessern,sollen auf einer gemeinsamen Fläche die Grundschule, die Förderschule mitdem Schwerpunkt motorische Entwicklung und eine Dreifeldhalle zu dem„Integrativen Schulprojekt Schweich“ geplant und realisiert werden. Damitwird ein wichtiger Beitrag zur „Inklusion“ geleistet, der am bisherigenStandort Trier nicht möglich war. Es handelt sich für die Region um einbedeutendes Projekt, bei dem durch die bauliche Konzeption der Verzahnungder Schultypen Grundschule und Förderschule ein Schulprojekt mitModellcharakter im Sinne der „Inklusion“ entstehen soll.Planungsaufgabe:Der Schwerpunkt der Wettbewerbsaufgabe liegt in dem Entwurf einesfunktional und gestalterisch qualitätsvollen Schulzentrums, das denStellenwert des Projektes als Inklusionsmodell abbildet. Erwartet werdendie funktionale Integration der geforderten Räume gemäß Raumprogramm unddie Erarbeitung einer wirtschaftlichen Gebäudekonzeption in Bezug aufPlanung, Herstellung und Betrieb. Die Einhaltung der vorgegebenen Flächendes Raumprogramms sowie die Planung eines kompakten Baukörpers werden vonden Auslobern als Basis für eine wirtschaftliche Gebäudekonzeptionvorausgesetzt. Die Planung des Geländes mit den Freiflächen für dieSchüler-/innen, den Erschließungsstraßen sowie den Flächen für denruhenden Verkehr und die Aufstellflächen (überdachtes Busterminal) für dieFahrzeuge der Schüler-/innen der Förderschule verlangen einedifferenzierte Planung des Freigeländes. Im Wettbewerbsentwurf ist auf diebauliche Barrierefreiheit (Flur- und Türbreiten, Rampen, erforderlicheBewegungsflächen etc.) in allen Nutzungsbereichen zu achten.Raumprogramm und Funktionsbereiche:Für die genannten Nutzungen und Nutzer sind 4 Funktionsbereiche imRaumprogramm eingestellt.1.) Für die 4-zügige Grundschule mit rd. 384 Schüler-/innen ist eineNettogrundfläche mit rd. 1.370 m² vorgesehen, bestehend aus 16Unterrichtsräumen, 8 Förderräumen, 6 Verwaltungsräumen und 2Ganztagesschul-Betreuungsräumen.2.) Für die Förderschule mit dem Schwerpunkt motorische Entwicklung (fürdie Schüler-/innen der derzeitigen „Treverer Schule“ in Trier) mit rd. 80Schüler-/innen, ist eine Nettogrundfläche von rd. 3.000 m² vorgesehen,bestehend aus einer Unter/Mittelstufe, einer Mittel-/Oberstufe, einerOber-/Werkstufe (jeweils 4 bis 5 Unterrichtsräume, 1 Förderraum, 2 bis 4Pflegeräume, Therapieräume, Abstellräume, Teeküche etc.), Therapie-,Förder- und Beratungsräume (insgesamt 10 Einzelräume inklusive Neben- undMaterialraum), 10 Fachunterrichtsräume, 7 Verwaltungs- und Beratungsräume,Lehrmittelräume und ein Bewegungsbad, Umkleide- und Sanitärräume fürSchüler-/innen und Lehrer-/innen.3.) Für Grundschule und Förderschule ist eine Nettogrundfläche von rd. 1900 m² als gemeinsam genutzte Fläche vorgesehen, bestehend ausGeschäftszimmer, Lehrerzimmer mit Nebenräumen, Bibliothek, Mensa mitNebenräumen, Mehrzweck- und Fachraum, Pausenhalle, Hausmeisterräumen,Lehrer-/innen- und Schüler-/innen-WCs.4.) Eine Dreifeldhalle mit rd. 1 770 m² Nettogrundfläche, im Wesentlichenmit den Flächen und Räumen gemäß der DIN 18032-1:2003-09 (Sporthalle 27 x45 m, teilbar in 3 Teile à 15 x 27 m, Sanitär- und Umkleideräume,Geräteraum).Energie, Ressourcen und Wirtschaftlichkeit:Durch bauliche und konzeptionelle Maßnahmen soll ein möglichst geringerEnergiebedarf im Winter wie im Sommer gewährleistet sein. Die Ausloberlegen Wert auf ein ausgewogenes Gebäudekonzept, das Potenzial zurEinhaltung des sommerlichen Wärmeschutzes durch geeigneteFensterflächenanteile, Sonnenschutz, Orientierung und Speichermassenaufweist. Der Anteil erneuerbarer Energien sollte bei der Projektumsetzungden gesetzlichen Anteil nach EEWärmeGesetz 2008, aktueller Stand,prozentual überschreiten und die mögliche Anwendung der wichtigstenKomponenten im Entwurf erkennen lassen. Aussagen und Planungen zutechnischen Details des Energiekonzeptes werden im Planungswettbewerbnicht verlangt. Im Sinne von geringen Lebenszykluskosten ist einoptimiertes Verhältnis von Investitions- und späteren Nutzungskosten(Betriebs- und Instandhaltungskosten) durch bauliche und technischeMaßnahmen anzustreben.Wettbewerbsleistungen:Es werden voraussichtlich die folgenden Wettbewerbsleistungen verlangt:Lageplan, Grundrisse aller Ebenen, notwendige Schnitte, Ansichten,Fassadenschnitt sowie ein Massenmodell (Maßstab 1 500) auf einer zurVerfügung gestellten Einsatzplatte verlangt. Ferner ist einErläuterungsbericht mit Aussagen zur Gebäudekonzeption, zum Städtebau, zuden Materialien der Bauteile sowie zu den übergeordneten planerischenAspekten des Energiekonzepts anzufertigen.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71200000, 71221000, 71222000
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
1.) Prüfung der Bewerbungsunterlagen auf Persönliche Lage desWirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einemBerufs- oder Handelsregister und Vollständigkeit. Angaben undFormalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zuüberprüfen und zur Prüfung auf Vollständigkeit:1.1) Nachweis der Unterschriftsberechtigung für den Unterzeichner desTeilnahmeantrags durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges odervergleichbaren Registern des Herkunftslandes des Bieters oder, sofern einsolcher nicht vorhanden ist, durch Nachweis der Vertretungsmacht durchVollmacht.1.2) Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat ineiner Erklärung zum Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Gemeinschaftzu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter fürdas Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zubezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder derGemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Sie muss von allen Mitgliedernder Gemeinschaft unterzeichnet sein, eine Vertretung ist nichtausreichend.1.3) Verbindliche Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung derfreiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressenerfolgt, § 2 (3) VOF.1.4) Unabhängigkeitserklärung oder Angaben des Bewerbers nach § 4 (2) VOF(wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen, Zusammenarbeit mitAnderen).1.5) Verbindliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründenach § 4 (6) und (9) VOF vorliegen.1.6) Nachweis über die Berechtigungen zur Führung der Berufsbezeichnung„Architekt“ und „Landschaftsarchitekt“ gemäß §19 (1) VOF oder nach derRichtlinie 2005/36/EG vom 7.9.2005 über die Anerkennung vonBerufsqualifikationen (Abl. EU Nr. L 255 S. 22, 2007 Nr. L 271 S. 18),zuletzt geändert am 18.6.2013, für den zuständigen Architekten undLandschaftsarchitekten oder zuständigen Architekten undLandschaftsarchitekten in einer Arbeits- /Bietergemeinschaft.1.7) Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften,Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäߧ 19 (3) VOF zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zuübertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen undderen Qualifikation gemäß Ziffer 1.6) nachweisen.1.8) Wird von § 5 Abs. 6 VOF Gebrauch gemacht, sind für dieLeistungserbringer (andere Unternehmer) die Nachweise nach Ziffern 1.3)bis 1.7) vorzulegen.1.9.) Im Falle einer Arbeits- und Beitergemeinschaft hat jedes einzelneMitglied die unter den Ziffer 1.1) bis 1.7) geforderten Nachweisevorzulegen.1.10) Werden die Angaben und Erklärungen unter den Ziffern 1.1) bis 1.9)nicht bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.4.3) vorgelegt, werden dieUnterlagen nachgefordert. Erfolgt die Übersendung der nachgefordertenUnterlagen nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, führt dies zwingend zumAusschluss des Bewerbers.1.11) Alle Erklärungen und Nachweise nach Ziffer 1.1) bis 1.10) sind indeutscher Sprache oder in Form einer beglaubigten Übersetzung vorzulegen.1.12) Der Auftraggeber behält sich vor, die Verpflichtungserklärungensowie die geforderten Nachweise gemäß der Ziffern 1.3) bis 1.7) derNachunternehmen zu einem späteren Zeitpunkt zu verlangen.2.) Prüfung und Bewertung der finanziellen/wirtschaftlichen undpersonellen Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde(Eignungsprüfung). Vorzulegende Eignungsnachweise/-angaben des Bewerbers,die durch Eigenerklärung zu führen sind, hier zur Leistung Architektur:2.1) Durchschnittlicher Jahresumsatz netto für die LeistungenObjektplanungen für Gebäude in den letzten 3 Geschäftsjahre (2011, 2012und 2013).Es können maximal 5 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalenPunktzahl ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz von mindestens 400 000EUR netto erforderlich.Bei Umsatz <400 000 EUR netto werden 3,5 Punkte erteilt,bei Umsatz <300 000 EUR netto werden 2 Punkte erteilt.bei Umsatz <200 000 EUR netto werden 0,5 Punkte erteilt.2.2) Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Architekten (Inhaber oderPartner oder Mitarbeiter) im Bewerberbüro in den letzten 3 Jahren (2011,2012, 2013).Es können maximal 5 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalenPunktzahl ist eine durchschnittliche Beschäftigtenzahl von mindestens 3Architekten erforderlich.Bei 2 Architekten werden 3 Punkte erteilt,bei 1 Architekten wird 1 Punkt erteilt.2.3) Referenzprojekt 1:Darstellung eines ausgewählten Projektes, das der Bewerber (Architekt)geplant und dessen Bauausführung er überwacht hat:Neubau einer allgemein bildenden Schule (Grund-, Real-, Gesamtschule,Gymnasium oder vergleichbares Schulprojekt). Gewertet werden nur dieLeistungsphasen, die ab 1.1.2005 erbracht wurden.Es sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu machen:Projektbezeichnung;Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Gebäudes;Bauwerkskosten brutto (Baukonstruktionen KG 300 plus Technische Anlagen KG400);Auflistung der erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen undLeistungszeiträumen;Projektleitender und stellvertretender Architekt im Büro, zuständig fürdas Projekt;Objektüberwacher im Büro, zuständig für das Projekt.Es können insgesamt maximal 18 Punkte erreicht werden.Bei Projekten abweichend von der oben genannten Definition werdeninsgesamt 0 Punkte erteilt. Die vom Bewerber anzugebenden Projektdatensind im Bewerbungsbogen einzutragen. Zusätzlich ist ein Projektdatenblattbeizufügen, siehe unter 3.) Hinweise zu den Nachweisen, Angaben undErklärungen, hier Ziffer 3.3).2.3.1) Für die Projektgröße gemessen an den Bauwerkskosten brutto (KG 300+ 400) können maximal 10 Punkte von 18 Punkten erreicht werden.Zur Erreichung von 10 Punkten sind mindestens 3 000 000 EUR bruttoBauwerkskosten (KG 300 + 400) erforderlich.Bei Bauwerkskosten <3 000 000 EUR brutto werden 7 Punkte erteilt,bei Bauwerkskosten <2 500 000 EUR brutto werden 4 Punkte erteilt,bei Bauwerkskosten <2 000 000 EUR brutto wird 1 Punkt erteilt.2.3.2) Für den erbrachten Leistungsumfang können maximal 8 Punkte von 18Punkten erreicht werden. Zur Erreichung von 8 Punkten sind die erbrachtenGrundleistungen für die Objektplanung Gebäude der Leistungsphasen (LP) 1bis 9 gemäß HOAI (Gesamtleistungsbild 100 %) erforderlich. ErbrachteEinzelleistungen werden jeweils anhand der Prozentpunkte der Leistungenfür Objektplanung Gebäude nach § 34 Abs. 2 HOAI 2013 (unabhängig davon,wann das jeweilige Projekt bearbeitet wurde und ob zu diesem Zeitpunkteine andere HOAI-Fassung geltend war) bepunktet und addiert; also LP 1 bis9-100 von 100 Prozentpunkte und zum Beispiel LP 1 bis 3 = 24 von 100Prozentpunkten. Der Gesamtwert wird durch 12,5 dividiert. Für LP 1 bis 9werden demnach 8 Punkte von maximal 8 Punkten erteilt, für LP 1 bis 3werden demnach 1,92 Punkte von maximal 8 Punkten erteilt. Bezeichnung undBewertung/Prozentpunkte der einzelnen Leistungsphasen gemäß § 34 Abs. 2HOAI 2013: LP 1 Grundlagenermittlung 2 %, LP 2 Vorplanung 7 %, LP 3Entwurfsplanung 15 %, LP 4 Genehmigungsplanung 3 %, LP 5Ausführungsplanung 25 %, LP 6 Vorbereitung Vergabe 10 %, LP 7 MitwirkungVergabe 4 %, LP 8 Objektüberwachung 32 %, LP 9 Objektbetreuung 2 %.Für die Bewertung der LP 1 bis 8 gilt: Es werden nur vollständige undabgeschlossene Leistungsphasen im Leistungszeitraum ab 1.1.2005 gewertet.Die Leistungsphase 8 gilt mit dem Datum der Inbetriebnahme alsabgeschlossen. Nicht abgeschlossene einzelne Leistungsphasen undLeistungsphasen, die teilweise vor dem 1.1.2005 erbracht wurden, werdenjeweils mit 0 Punkten bewertet. Für die Bewertung der LP 9 gilt: LP 9 wirddann gewertet, wenn mit deren Bearbeitung begonnen wurde.Die einzelnen unter den Ziffern 2.3.1) und 2.3.2) zu erzielenden Punktewerden addiert. Bei fehlenden Angaben zu Einzelaspekten werden jeweils 0Punkte erteilt.2.4) Referenzprojekt 2:Darstellung eines ausgewählten Projektes, das der Bewerber (Architekt)geplant und dessen Bauausführung er überwacht hat: Neubau einer Förder-oder Sonderschule oder einer Einrichtung aus der Eingliederungshilfe zurbehinderungsgerechten Betreuung und Versorgung Minderjähriger (hier auchWohngebäude) oder eines Pflegeheims, eines Sanatoriums oder einesKrankenhauses, das die baulichen Anforderungen an die Barrierefreiheiterfüllt. Gewertet werden nur die Leistungsphasen, die ab 1.1.2005 erbrachtwurden.Es sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu machen:Projektbezeichnung;Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Gebäudes;Bauwerkskosten brutto (Baukonstruktionen KG 300 plus Technische Anlagen KG400);Auflistung der erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen undLeistungszeiträumen;Projektleitender und stellvertretender Architekt im Büro, zuständig fürdas Projekt;Objektüberwacher im Büro, zuständig für das Projekt.Es können insgesamt maximal 18 Punkte erreicht werden.Bei Projekten abweichend von der oben genannten Definition werdeninsgesamt 0 Punkte erteilt. Die vom Bewerber anzugebenden Projektdatensind im Bewerbungsbogen einzutragen. Zusätzlich ist ein Projektdatenblattbeizufügen, siehe unter 3.) Hinweise zu den Nachweisen, Angaben undErklärungen, hier Ziffer 3.3).2.4.1) Für die Projektgröße gemessen an den Bauwerkskosten brutto (KG 300+ 400) können maximal 10 Punkte von 18 Punkten erreicht werden.Zur Erreichung von 10 Punkten sind mindestens 3 000 000 EUR bruttoBauwerkskosten (KG 300 + 400) erforderlich.Bei Bauwerkskosten <3 000 000 EUR brutto werden 7 Punkte erteilt,bei Bauwerkskosten <2 500 000 EUR brutto werden 4 Punkte erteilt,bei Bauwerkskosten <2 000 000 EUR brutto wird 1 Punkt erteilt.2.4.2) Für den erbrachten Leistungsumfang können maximal 8 Punkte von 20Punkten erreicht werden. Zur Erreichung von 8 Punkten sind die erbrachtenGrundleistungen für Objektplanung Gebäude der Leistungsphasen (LP) 1 bis 9gemäß HOAI (Gesamtleistungsbild 100 %) erforderlich. ErbrachteEinzelleistungen werden jeweils anhand der Prozentpunkte der Leistungenfür Objektplanung Gebäude nach § 34 Abs. 2 HOAI 2013 (unabhängig davon,wann das jeweilige Projekt bearbeitet wurde und ob zu diesem Zeitpunkteine andere HOAI-Fassung geltend war) bepunktet und addiert; also LP 1 bis9-100 von 100 Prozentpunkte und zum Beispiel LP 1 bis 3 = 24 von 100Prozentpunkten. Der Gesamtwert wird durch 12,5 dividiert. Für LP 1 bis 9werden demnach 8 Punkte von maximal 8 Punkten erteilt, für LP 1 bis 3werden demnach 1,92 Punkte von maximal 8 Punkten erteilt. Bezeichnung undBewertung/Prozentpunkte der einzelnen Leistungsphasen gemäß § 34 Abs. 2HOAI 2013: LP 1 Grundlagenermittlung 2 %, LP 2 Vorplanung 7 %, LP 3Entwurfsplanung 15 %, LP 4 Genehmigungsplanung 3 %, LP 5Ausführungsplanung 25 %, LP 6 Vorbereitung Vergabe 10 %, LP 7 MitwirkungVergabe 4 %, LP 8 Objektüberwachung 32 %, LP 9 Objektbetreuung 2 %.Für die Bewertung der LP 1 bis 8 gilt: Es werden nur vollständige undabgeschlossene Leistungsphasen im Leistungszeitraum ab 1.1.2005 gewertet.Die Leistungsphase 8 gilt mit dem Datum der Inbetriebnahme alsabgeschlossen. Nicht abgeschlossene einzelne Leistungsphasen undLeistungsphasen, die teilweise vor dem 1.1.2005 erbracht wurden, werdenjeweils mit 0 Punkten bewertet. Für die Bewertung der LP 9 gilt: LP 9 wirddann gewertet, wenn mit deren Bearbeitung begonnen wurde.Die einzelnen unter den Ziffern 2.4.1) und 2.4.2) zu erzielenden Punktewerden addiert. Bei fehlenden Angaben zu Einzelaspekten werden jeweils 0Punkte erteilt.2.5) Referenzprojekt 3:Darstellung eines ausgewählten Projektes, das der Bewerber (Architekt)geplant und dessen Bauausführung er überwacht hat: Neubau einerSporthalle. Gewertet werden nur die Leistungsphasen, die ab 1.1.2005erbracht wurden.Es sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu machen:Projektbezeichnung;Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Gebäudes;Bauwerkskosten brutto (Baukonstruktionen KG 300 plus Technische Anlagen KG400);Auflistung der erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen undLeistungszeiträumen;Projektleitender und stellvertretender Architekt im Büro, zuständig fürdas Projekt;Objektüberwacher im Büro, zuständig für das Projekt.Es können insgesamt maximal 10 Punkte erreicht werden.Bei Projekten abweichend von der oben genannten Definition werdeninsgesamt 0 Punkte erteilt Die vom Bewerber anzugebenden Projektdaten sindim Bewerbungsbogen einzutragen. Zusätzlich ist ein Projektdatenblattbeizufügen, siehe unter 3.) Hinweise zu den Nachweisen, Angaben undErklärungen, hier Ziffer 3.3).2.5.1) Für die Projektgröße gemessen an den Bauwerkskosten brutto (KG 300+ 400) können maximal 6 Punkte von 10 Punkten erreicht werden.Zur Erreichung von 6 Punkten sind mindestens 2 500 000 EUR bruttoBauwerkskosten (KG 300 + 400) erforderlich.Bei Bauwerkskosten <2 500 000 EUR brutto werden 4 Punkte erteilt,bei Bauwerkskosten <2 000 000 EUR brutto werden 2 Punkte erteilt,bei Bauwerkskosten <1 000 000 EUR brutto wird 1 Punkt erteilt.2.5.2) Für den erbrachten Leistungsumfang können maximal 4 Punkte von 10Punkten erreicht werden. Zur Erreichung von 4 Punkten sind die erbrachtenGrundleistungen für Objektplanung Gebäude der Leistungsphasen (LP) 1 bis 9gemäß HOAI (Gesamtleistungsbild 100 %) erforderlich. ErbrachteEinzelleistungen werden jeweils anhand der Prozentpunkte der Leistungenfür Objektplanung Gebäude nach § 34 Abs. 2 HOAI 2013 (unabhängig davon,wann das jeweilige Projekt bearbeitet wurde und ob zu diesem Zeitpunkteine andere HOAI-Fassung geltend war) bepunktet und addiert; also LP 1 bis9-100 von 100 Prozentpunkte und zum Beispiel LP 1 bis 3 = 24 von 100Prozentpunkten. Der Gesamtwert wird durch 25 dividiert. Für LP 1 bis 9werden demnach 4 Punkte von maximal 4 Punkten erteilt, für LP 1 bis 3werden demnach 0,96 Punkte von maximal 4 Punkten erteilt. Bezeichnung undBewertung/Prozentpunkte der einzelnen Leistungsphasen gemäß § 34 Abs. 2HOAI 2013: LP 1 Grundlagenermittlung 2 %, LP 2 Vorplanung 7 %, LP 3Entwurfsplanung 15 %, LP 4 Genehmigungsplanung 3 %, LP 5Ausführungsplanung 25 %, LP 6 Vorbereitung Vergabe 10 %, LP 7 MitwirkungVergabe 4 %, LP 8 Objektüberwachung 32 %, LP 9 Objektbetreuung 2 %.Für die Bewertung der LP 1 bis 8 gilt: Es werden nur vollständige undabgeschlossene Leistungsphasen im Leistungszeitraum ab 01.01.2005gewertet. Die Leistungsphase 8 gilt mit dem Datum der Inbetriebnahme alsabgeschlossen. Nicht abgeschlossene einzelne Leistungsphasen undLeistungsphasen, die teilweise vor dem 01.01.2005 erbracht wurden, werdenjeweils mit 0 Punkten bewertet. Für die Bewertung der LP 9 gilt: LP 9 wirddann gewertet, wenn mit deren Bearbeitung begonnen wurde.Die einzelnen unter den Ziffern 2.5.1) und 2.5.2) zu erzielenden Punktewerden addiert. Bei fehlenden Angaben zu Einzelaspekten werden jeweils 0Punkte erteilt.2.6) Technische Leitung (Architektur):2.6.1) Angaben zu Name, Qualifikation und Projekt- sowie Berufserfahrungdes vorgesehenen hauptverantwortlichen Architekten (Gesamtprojektleiter).Es können insgesamt maximal 10 Punkte erreicht werden.a) Berufserfahrung (maximal 2 Punkte von 10 Punkten):Bei einer Berufserfahrung von mindestens 15 Jahren werden 2 Punkteerteilt.Bei einer Berufserfahrung von mindestens 11-14 Jahren wird 1 Punkterteilt.Bei einer Berufserfahrung von weniger als 11 Jahren werden 0,5 Punkteerteilt.Der Nachweis über die Berufserfahrung ist zu führen durch die Vorlage desNachweises über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung„Architekt“ gemäß Abschnitt III.1) Ziffer 1.6). Die Anzahl der Jahre anBerufserfahrung ist zu rechnen ab der Führung der vorstehend genanntenBerechtigung. Wird der Nachweis nicht vorgelegt, werden hier 0 Punkteerteilt.b) Ausgeübte Projektleitung oder ausgeübte stellvertetende Projektleitungbei den Referenzprojekten 1 bis 3 unter den Ziffern 2.3), 2.4) und 2.5)(maximal 8 Punkte von 10 Punkten):Je Projekt werden 2 667 Punkte erteilt, wenn der unter a) benanntevorgesehene hauptverantwortliche Architekt für die unter den Ziffern 2.3),2.4) und 2.5) angegebenen Referenzprojekte 1, 2 und 3 die Projektleitungoder die stellvertretende Projektleitung ausgeübt hat. Der Nachweis istdurch Eigenerklärung zu führen. Wird die Eigenerklärung nicht vorgelegt,werden hier 0 Punkte erteilt.Die ausgeübte Projektleitung zu b) wird nur dann bewertet, wenn derNachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung gemäß a)vorliegt. Liegt diese nicht vor, werden auch zu b) 0 Punkte erteilt.2.6.2) Angaben zu Name, Qualifikation und Projekt- sowie Berufserfahrungdes für die Grundleistungen im Sinne der LP 8 der HOAI vorgesehenenObjektüberwacher (Bauüberwacher). Es können insgesamt maximal 10 Punkteerreicht werden.a) Berufserfahrung (maximal 2 Punkte von 10 Punkten):Bei einer Berufserfahrung von mindestens 15 Jahren werden 2 Punkteerteilt.Bei einer Berufserfahrung von mindestens 11-14 Jahren wird 1 Punkterteilt.Bei einer Berufserfahrung von weniger als 11 Jahren werden 0,5 Punkteerteilt.Der Nachweis über die Berufserfahrung ist zu führen durch die Vorlage desNachweises über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung„Architekt“ gemäß Abschnitt III.1) Ziffer 1.6) oder „Ingenieur“ gemäß § 19(2) VOF. Die Anzahl der Jahre an Berufserfahrung ist zu rechnen ab derFührung der vorstehend genannten Berechtigung. Wird der Nachweis nichtvorgelegt, werden hier 0 Punkte erteilt.b) Ausgeübte Objektüberwachung (im Sinne der Leistungsphase 8 nach HOAI §34) bei den Referenzprojekten 1 bis 3 unter den Ziffern 2.3), 2.4) und2.5) (maximal 8 Punkte von 10 Punkten):Je Projekt werden 2 667 Punkte erteilt, wenn der benannte vorgesehenehauptverantwortliche Bauleiter für die unter den Ziffern 2.3), 2.4) und2.5) benannten Referenzprojekte 1, 2 und 3 die Objektüberwachung im Sinneder LP 8 ausgeübt hat. Der Nachweis ist durch Eigenerklärung zu führen.Wird die Eigenerklärung nicht vorgelegt, werden hier 0 Punkte erteilt.Die Projektleitung zu b) wird nur dann bewertet, wenn der Nachweis überdie Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung gemäß a) vorliegt.Liegt diese nicht vor, werden auch zu Ziffer 2.6.4) 0 Punkte erteilt.Die einzelnen unter den Ziffern 2.6.1) und 2.6.2) zu erzielenden Punktewerden addiert.Bei fehlenden Angaben zu Einzelaspekten werden jeweils 0Punkte erteilt.Vorzulegende Eignungsnachweise/-angaben des Bewerbers, die durchEigenerklärung zu führen sind, ab hier zur LeistungLandschaftsarchitektur:2.7) Durchschnittlicher Jahresumsatz netto für die Leistungen beiFreianlagen,in den letzten 3 Geschäftsjahre (2011, 2012 und 2013).Es können maximal 4 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalenPunktzahl ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz von mindestens 300 000EUR netto erforderlich.Bei Umsatz <300 000 EUR netto werden 3 Punkte erteilt,bei Umsatz <200 000 EUR netto werden 2 Punkte erteilt,bei Umsatz <100 000 EUR netto wird 1 Punkt erteilt.2.8) Referenzprojekt 4:Darstellung einer ausgewählten Freianlage, die der Bewerber(Landschaftsarchitekt) geplant und deren Bauausführung er überwacht hat:Gestaltung einer großflächig zusammenhängenden Freifläche für pädagogischeEinrichtungen (Kindergarten, Schule, Hochschule, Einrichtung fürWeiterbildung,Förderschule, Sonderschule, Einrichtung aus der Eingliederungshilfe zurbehinderungsgerechten Betreuung und Versorgung Minderjähriger). Gewertetwerden nur die Leistungsphasen, die ab 1.1.2005 erbracht wurden.Es sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu machen:Projektbezeichnung;Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;Datum (Tag) der Inbetriebnahme der Außenanlage;Kosten der Außenanlagen brutto (KG 500);Auflistung der erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen undLeistungszeiträumen;Projektleitender und stellvertretend projektleitender Landschaftsarchitektim Büro, zuständig für das Projekt.Objektüberwacher im Büro, zuständig für das Projekt.Es können insgesamt maximal 14 Punkte erreicht werden.Bei Projekten abweichend von der oben genannten Definition werdeninsgesamt 0 Punkte erteilt. Die vom Bewerber anzugebenden Projektdatensind im Bewerbungsbogen einzutragen. Zusätzlich ist ein Projektdatenblattbeizufügen, siehe unter 3.) Hinweise zu den Nachweisen, Angaben undErklärungen, hier Ziffer 3.3).2.8.1) Für die Projektgröße gemessen an den Kosten der Außenanlagen brutto(KG 500) können maximal 6 Punkte von 14 Punkten erreicht werden.Zur Erreichung von 6 Punkten sind mindestens 500 000 EUR brutto Kosten derAußenanlagen (KG 500) erforderlich.Bei Kosten der Außenanlagen <500 000 EUR brutto werden 5 Punkte erteilt,bei Kosten der Außenanlagen <400 000 EUR brutto werden 4 Punkte erteilt,bei Kosten der Außenanlagen <300 000 EUR brutto werden 3 Punkte erteilt,bei Kosten der Außenanlagen <200 000 EUR brutto werden 2 Punkte erteilt.2.8.2) Für den erbrachten Leistungsumfang können maximal 8 Punkte von 14Punkten erreicht werden. Zur Erreichung von 8 Punkten sind die erbrachtenGrundleistungen für die Objektplanung Freianlagen der Leistungsphasen (LP)1 bis 9 gemäß HOAI (Gesamtleistungsbild 100%) erforderlich. ErbrachteEinzelleistungen werden jeweils anhand der Prozentpunkte der Leistungenfür Objektplanung Freianlagen nach § 39 Abs. 3 HOAI 2013 (unabhängigdavon, wann das jeweilige Projekt bearbeitet wurde und ob zu diesemZeitpunkt eine andere HOAI-Fassung geltend war) bepunktet und addiert;also LP 1 bis 9-100 von 100 Prozentpunkte und zum Beispiel LP 1 bis 3 = 29von 100 Prozentpunkten. Der Gesamtwert wird durch 12,5 dividiert. Für LP 1bis 9 werden demnach 8 Punkte von maximal 8 Punkten erteilt, für LP 1 bis3 werden demnach 2,32 Punkte von maximal 8 Punkten erteilt. Bezeichnungund Bewertung/Prozentpunkte der einzelnen Leistungsphasen gemäß § 39 Abs.2 HOAI 2013: LP 1 Grundlagenermittlung 3 %, LP 2 Vorplanung 10 %, LP 3Entwurfsplanung 16 %, LP 4 Genehmigungsplanung 4 %, LP 5Ausführungsplanung 25 %, LP 6 Vorbereitung Vergabe 7 %, LP 7 MitwirkungVergabe 3 %, LP 8 Objektüberwachung 30 %, LP 9 Objektbetreuung 2 %.Für die Bewertung der LP 1 bis 8 gilt: Es werden nur vollständige undabgeschlossene Leistungsphasen im Leistungszeitraum ab 1.1.2005 gewertet.Die Leistungsphase 8 gilt mit dem Datum der Inbetriebnahme alsabgeschlossen. Nicht abgeschlossene einzelne Leistungsphasen undLeistungsphasen, die teilweise vor dem 1.1.2005 erbracht wurden, werdenjeweils mit 0 Punkten bewertet. Für die Bewertung der LP 9 gilt: LP 9 wirddann gewertet, wenn mit deren Bearbeitung begonnen wurde.Die einzelnen unter den Ziffern 2.8.1) und 2.8.2) zu erzielenden Punktewerden addiert. Bei fehlenden Angaben zu Einzelaspekten werden jeweils 0Punkte erteilt.2.9) Technische Leitung (Landschaftsarchitektur):2.9.1) Angaben zu Name, Qualifikation und Projekt- sowie Berufserfahrungdes vorgesehenen Landschaftsarchitekten (Projektleiter). Es könneninsgesamt maximal 4 Punkte erreicht werden.a) Berufserfahrung (maximal 2 Punkte von 4 Punkten):Bei einer Berufserfahrung von mindestens 15 Jahren werden 2 Punkteerteilt.Bei einer Berufserfahrung von mindestens 11-14 Jahren wird 1 Punkterteilt.Bei einer Berufserfahrung von weniger als 11 Jahren werden 0,5 Punkteerteilt.Der Nachweis über die Berufserfahrung ist zu führen durch die Vorlage desNachweises über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung„Landschaftsarchitekt“ gemäß Abschnitt III.1) Ziffer 1.6). Die Anzahl derJahre an Berufserfahrung ist zu rechnen ab der Führung der vorstehendgenannten Berechtigung. Wird der Nachweis nicht vorgelegt, werden hierzu 0Punkte erteilt.b) Ausgeübte Projektleitung bei Referenzprojekt 4 unter der Ziffer 2.8)(maximal 2 Punkte von 4 Punkten):Es werden 2 Punkte erteilt, wenn der vorgesehene projektleitendeLandschaftsarchitekt für das unter der Ziffer 2.8 (Referenzprojekt 4)benannte Referenzprojekt die Projektleitung oder die stellvertretendeProjektleitung ausgeübt hat. Der Nachweis ist durch Eigenerklärung zuführen. Wird die Eigenerklärung nicht vorgelegt, werden hier 0 Punkteerteilt.Die Projektleitung unter b) wird nur dann bewertet, wenn der Nachweis zurFührung der Berufsbezeichnung gemäß a) vorliegt. Liegt diese nicht vor,werden auch b) 0 Punkte erteilt.2.9.2) Angaben zu Name, Qualifikation und Projekt- sowie Berufserfahrungdes für die Grundleistungen im Sinne der LP 8 der HOAI vorgesehenenObjektüberwacher (Bauüberwacher). Es können maximal 2 Punkte erreichtwerden.Der Nachweis über die Berufserfahrung ist zu führen durch die Vorlage desNachweises über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung„Landschaftsarchitekt“ gemäß Abschnitt III.1) Ziffer 1.6) oder „Ingenieur“gemäß § 19 (2) VOF.Für die ausgeübte Objektüberwachung (im Sinne der Leistungsphase 8 nachHOAI § 39) bei Referenzprojekt 4 unter der Ziffer 2.8) werden 2 Punkteerteilt, wenn der vorgesehene Objektüberwacher für das unter der Ziffer2.8 (Referenzprojekt 4) benannte Referenzprojekt die Bauüberwachungausgeübt hat. Der Nachweis ist durch Eigenerklärung zu führen. Wird dieEigenerklärung nicht vorgelegt, werden hier 0 Punkte erteilt. Dieausgeübte Objektüberwachung wird nur dann bewertet, wenn der Nachweis zurFührung der Berufsbezeichnung vorliegt. Liegt diese nicht vor, werden zuZiffer 2.9.2) insgesamt 0 Punkte erteilt.Die einzelnen unter den Ziffern 2.9.1) und 2.9.2) zu erzielenden Punktewerden addiert.Bei fehlenden Angaben zu Einzelaspekten werden jeweils 0Punkte erteilt.3.) Hinweise zu den Nachweisen, Angaben und Erklärungen der Ziffern 1.)und 2.):3.1) Bei der Bildung von Arbeits-/Bietergemeinschaften ausArchitekturbüros gilt, dass für die Eignungsnachweise /-angaben unter denZiffern 2.1) und 2.2) getrennte Angaben verlangt werden. Bei der Bewertungim Rahmen der Eignungsprüfung werden die Angaben bezüglich der Ziffern2.1) und 2.2) addiert.3.2) Bei Arbeits-/Bietergemeinschaften müssen die mit der Bewerbungvorzulegenden Referenzprojekte zu den Ziffern 2.3), 2.4), 2.5) und 2.8)und die Darstellung der technischen Leitung zu den Ziffern 2.6) und 2.9)entweder von der Arbeits- und Bietergemeinschaft selbst oder vonmindestens einem Mitglied der sich vorliegend bewerbendenArbeits-/Bietergemeinschaft erbracht worden sein. Hat das betreffendeMitglied die in den Referenzprojekten abgefragten Leistungen nicht alseinzelner Auftragnehmer erbracht, sondern ebenfalls in Form einer Arbeits-/Bietergemeinschaft, ist nachzuweisen, dass er die von ihm angegebenenLeistungsphasen selbst erbracht hat. Die Vorlage einer entsprechendenEigenerklärung des Bieters ist ausreichend.3.3) Den im Bewerbungsbogen zu dokumentierenden Referenzprojekten 1, 2, 3und 4 zu den Ziffern 2.3), 2.4), 2.5) und 2.8) ist jeweils einProjektdatenblatt mit Darstellungen von Fotos, Zeichnungen o. ä. zurErläuterung des Projektes beizufügen, das nicht gestalterisch/technischbewertet wird, sondern das als weiterer Beleg für die Größenordnung undArt des Projekts dient. Je Projekt ist hierfür 1 DIN A4 Seite (insgesamtmax. 4 Seiten DIN A4) vorzulegen. Bei widersprüchlichen Angaben zunachgefragten Projektdaten zwischen Bewerbungsbogen und Projektdatenblattwerden 0 Punkte erteilt.3.4) Fehlen Angaben und Nachweise in der Bewerbungsunterlage erfolgt eineAufforderung der Kontaktstelle, fehlende Angaben bzw. Nachweisenachzureichen. Kommt der Bewerber dieser Aufforderung der Kontaktstellezur Nachreichung von Angaben oder Nachweisen nicht fristgerecht nach,führt dies in den Fällen von Stufe 1.) zwingend zum Ausschluss. In denFällen der Stufe 2.) führt das Fehlen von Unterlagen nicht zum Ausschluss,sondern jeweils zu einer Bewertung mit 0 Punkten.3.5) Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft,bei der Erfüllung eines Auftrags der Kapazitäten anderer Ingenieurbürosbedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm unddiesem Ingenieurbüro bestehenden Verbindungen. Er muss in diesem Fall mitdem Teilnahmeantrag nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zurVerfügung stehen, z. B. durch Vorlage einer entsprechendenVerpflichtungserklärung dieses Büros.3.6) Das Ergebnis der oben unter den Stufen 1.) und 2.) beschriebenenEignungsprüfung ist die Bildung einer Rangfolge.Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl erhält die höchste Rangstelle. DerBewerber mit der zweithöchsten Punktzahl erhält eine Rangstelle wenigerals der beste Bewerber. Bei gleicher Punktzahl erhalten die Bieter diegleiche Rangstelle. Bei Mehrfachbesetzung einer Rangstelle bleibt diedarauf folgende Rangstelle im Umfang der Mehrfachbesetzung frei. Solltenbeispielsweise 3 Bewerber, die Rangstelle 2 erreichen, werden die Plätze 4und 5 nicht besetzt. Der in der Bewertung nächstbeste Bieter erhält Rang6. Es ist beabsichtigt zur Teilnahme am Architektenwettbewerb, die Bieterauf den Rangstellen 1 bis 20 aufzufordern. Bewerber mit einer höherenRangstelle als 20 werden also in keinem Fall zur Teilnahme am Wettbewerbeingeladen.
III.2) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: jaZur Bewerbung sind zugelassen alle in den Mitgliedstaaten der EWR und derSchweiz ansässigen natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriftenihres Heimatlandes am Tag der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung„Architekt“ und „Landschaftsarchitekt“ gemäß § 19 (1) VOF berechtigt sindund über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweiseverfügen. Die oben formulierte Teilnahmeberechtigung gilt auch fürjuristische Personen. Der verantwortliche Verfasser muss die an dienatürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. BeiArbeits-/Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und in der Summedie oben genannten Teilnahmeanforderungen erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Art des Wettbewerbs
NichtoffenGeplante Teilnehmerzahl: 20
IV.3) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Kriterien für die Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten durch dasPreisgericht:1. Gestalterische Qualität der/des Baukörper/s und der Freiraumplanungunter Berücksichtigung des Umfeldes.2. Raum- und betriebsorganisatorische Lösungen: Externe Erschließungen,interne Erschließungen, Funktionalität sowie innenräumliche Qualität.3. Wirtschaftlichkeit in Planung, Herstellung und Betrieb.4. Barrierefreiheit der Gebäudekonzeption.Die dargestellte Reihenfolge der Kriterien wird nicht als Rangfolgeherangezogen.
IV.4) Verwaltungsangaben
IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
Bewerbungsunterlagen sind auf dem Postweg oder direkt an die unter I.1)genannte Kontaktstelle zu übermitteln. Die Bewerbungsunterlagen sind außenauf dem Umschlag gut sichtbar mit folgendem Aktenzeichen zu versehen:„Wettbewerb Integratives Schulprojekt Schweich – nicht öffnen!“.
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden
UnterlagenSchlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme:19.8.2014Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 19.8.2014 - 12:00
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte
BewerberTag: 18.9.2014
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
Teilnahmeanträge verfasst werden könnenDeutsch.
IV.5) Preise und Preisgericht
IV.5.1) Angaben zu Preisen:
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: jaAnzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: 1. Preis 36 000 EUR netto2. Preis 22 500 EUR netto3. Preis 13 500 EUR nettosowie 3 Anerkennungen à 6 000 EUR netto, zuzüglich der jeweiligengesetzlichen Umsatzsteuer.
IV.5.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. aneinen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.5.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber /den Auftraggeber bindend: nein
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Siehe unter VI.2) Zusätzliche Angaben, Ziffer 9.)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das ausMitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2) Zusätzliche Angaben:
1.) Zum Teilnahmewettbewerb:Informationen zum Wettbewerbsgebiet (Lageplan/Wettbewerbsgrundstück) sowieder Bewerbungsbogen werden auf der Homepage des Landkreises Trier-Saarburgwww.trier-saarburg.de unter der Rubrik „Bürger“/„Download“ bereitgestellt.Für die Bewerbungen wird die Verwendung des Bewerbungsbogens alsFormularvordruck empfohlen. Maßgeblich bleibt der Inhalt derEU-Bekanntmachung. Der Bewerbungsbogen kann bis zum 19.8.2014 unterwww.trier-saarburg.de unter der Rubrik „Bürger“/„Download“ abgerufenwerden. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen undNachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist bis spätestens am19.8.2014 um 12:00 Uhr schriftlich in einem verschlossenen Umschlag,gekennzeichnet mit dem Aktenzeichen „Wettbewerb Integratives SchulprojektSchweich – nicht öffnen!“ bei der unter Abschnitt I.1) genanntenKontaktstelle einzureichen. Anträge per Telefon, Fax und Email sind nichtzulässig. Die eingereichten Bewerbungsunterlagen werden nichtzurückgegeben. Der Umfang der Bewerbungsunterlagen soll denBewerbungsbogen mit den beschriebenen Anlagen nicht überschreiten.Rückfragen von Bewerbern werden nur schriftlich per Email oder Fax an dieunter I.1) genannte Kontaktstelle bis zum 12.8.2014 um 12:00 Uhrentgegengenommen und von der Vergabestelle ebenso nur schriftlich perEmail oder Fax bearbeitet.Die allgemeinen Bewerberinformationen zum Bewerbungsverfahren (z. B. dieBeantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend auf der Homepage desAuslobers, Pfad siehe oben, geführt.Die Bewerbungsunterlagen sind zweifach – einmal als Ausdruck (inPapierform) unterschrieben und einmal in digitaler Form(im PDF-Format aufCD-ROM) – abzugeben. Sollten die beiden Bewerbungsunterlagen, Papierformund digitale Form, unterschiedlichen Inhalts sein, wird der Auslober diePapierform seiner Bewertung zugrundelegen. Die Bewerbungsunterlageninklusive der vorzulegenden Nachweise sind in deutscher Sprachevorzulegen.Für die individuelle Bieterkommunikation wie z. B. für den Versand derAuslobungsunterlage zum Architektenwettbewerb und für die Einladungen zumVerhandlungsgespräch und der Informationsschreiben gemäß § 101 a GWBverwendet die Kontaktstelle die vom Bewerber angegebene Email-Adresse oderFaxnummer. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft ausArchitekturbüros erfolgt die Korrespondenz der Kontaktstelle mit demBewerber ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten desbevollmächtigten Architekturbüros.2.) Termine für den Architektenwettbewerb:Voraussichtlicher Versand der Auslobungsunterlage an die zumArchitektenwettbewerb ausgewählten Teilnehmer ist am 18.9.2014,voraussichtlicher Termin Kolloquium am 2.10.2014 (kein Pflichtkolloquium).Der Abgabetermin für die Wettbewerbsarbeiten ist voraussichtlich der4.12.2014, für das Modell der 11.12.2014 jeweils bis 16:00 Uhr.Entscheidend ist der Zeitpunkt des Eingangs der Wettbewerbsarbeiten beider Kontaktstelle.3.) Zuschlagskriterien:Nach Abschluss des Wettbewerbs werden mit den 3 PreisträgernVerhandlungsgespräche geführt, nicht jedoch mit den mit einer Anerkannungbedachten Büros. Dabei gelten die folgenden Zuschlagskriterien:1. Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens. Wichtungsfaktor 40.2. Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung anhand der Darstellung dervorgesehenen Projektorganisation in der Planungs- und Ausführungsphase aufder Grundlage des Wettbewerbsentwurfes. Wichtungsfaktor 15.3. Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung anhand der Darstellung derTerminkontrolle in der Planungs- und Ausführungsphase auf der Grundlagedes Wettbewerbsentwurfes. Wichtungsfaktor 10.4. Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung anhand der Darstellung derKostenkontrolle zur Sicherstellung der Kostenvorgaben in der Planungs- undAusführungsphase auf der Grundlage des Wettbewerbsentwurfes.Wichtungsfaktor 20.5. Honorarangebot nach HOAI für die Grundleistungen Objektplanung fürGebäude nach § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1., Leistungsphasen1-9. Für die Angebotsbearbeitung ist von folgenden Honorarzonen und vonfolgenden anrechenbaren Kosten auszugehen:Für das Schulgebäude: Anrechenbare Kosten 14 900 000 EUR netto. Nachderzeitiger Einschätzung des Auftraggebers dürfte von Honorarzone IVauszugehen sein. Für die Dreifeldhalle: Anrechenbare Kosten 3 100 000 EURnetto. Nach derzeitiger Einschätzung des Auftraggebers dürfte vonHonorarzone III auszugehen sein.Unterkriterien:5.1 Schulgebäude:5.1.1 Honorarsatz, 15 Punkte.5.1.2 Zeithonorar, 15 Punkte.5.1.3 Nebenkosten, 15 Punkte.5.1.4 Entfall von Grundleistungen bei dem geplanten Objekt, 15 Punkte.5.1.5 Zahlungsfristen, 15 Punkte.5.2 Dreifeldhalle:5.2.1 Honorarsatz, 3 Punkte.5.2.2 Zeithonorar, 3 Punkte.5.2.3 Nebenkosten, 3 Punkte.5.2.4 Entfall von Grundleistungen bei dem geplanten Objekt, 3 Punkte.5.2.5 Zahlungsfristen, 3 Punkte.Wichtungsfaktor 10.6. Honorarangebot für die Grundleistungen der Objektplanung fürFreianlagen nach § 39 HOAI in Verbindung mit Anlage 11.1., Leistungsphasen1-9.Für die Angebotsbearbeitung: Nach derzeitiger Einschätzung desAuftraggebers dürfte von Honorarzone IV und von anrechenbaren Kosten inHöhe von 1 300 000 EUR netto auszugehen sein.Unterkriterien:6.1. Honorarsatz, 3 Punkte.6.2. Zeithonorar, 3 Punkte.6.3. Nebenkosten, 3 Punkte.6.4. Entfall von Grundleistungen bei dem geplanten Objekt, 3 Punkte.6.5. Zahlungsfristen, 3 Punkte.Wichtungsfaktor 5.4.) Bedingungen für den Auftrag:Aufgefordert zum Teilnahmewettbewerb sind Architekten undLandschaftsarchitekten, siehe Abschnitt II.1.1). Die Ausloberbeabsichtigen die Grundleistungen der Objektplanung für Gebäude nach § 34HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1, Leistungsphasen (LP) 1-9 und dieGrundleistungen der Objektplanung für Freianlagen nach § 39 HOAI inVerbindung mit Anlage 11.1 stufenweise zu beauftragen. Es sollen diefolgenden Stufen – nach Objekten aufgeteilt – gebildet werden:Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2,Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4,Stufe 3: Leistungsphasen 5 bis 9.Die Leistungen für Gebäude nach § 34 HOAI und Freianlagen nach § 39 HOAIwerden nicht zwingend parallel beauftragt, sondern ggf. auch zeitlichnacheinander. Die Beauftragung erfolgt im Anschluss an den Wettbewerb unddie die nachfolgenden Verhandlungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrensmit den Preisträgern an einen der Preisträger. Es ist beabsichtigt eineBaukostenobergrenze für das Gesamtprojekt in dem zu schließenden Auftragfestzulegen.5.) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:Im Falle einer Beauftragung ist vom Bieter – im Falle der Beauftragungeiner Arbeits-/Bietergemeinschaft von jedem Mitglied derArbeits-/Bietergemeinschaft – eine Haftpflichtversicherung mit denDeckungssummen für Sach- und Vermögensschäden von 2 000 000 EUR und fürPersonenschäden von mindestens 3 000 000 EUR nachzuweisen. Im Falle einerBeauftragung haftet die Arbeits-/Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.Der Bieter hat im Auftragsfall nachzuweisen, dass die genanntenDeckungssummen für die Ausführung des ausgeschriebenen Projekts alsEinzeldeckung zur Verfügung stehen.6.) Vergütung:Die Vergütung der zu beauftragenden Planungsleistung erfolgt gemäßHonorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Entsprechend denBestimmungen des § 8 (2) der Richtlinien für Planungswettbewerbe 2013 (RPW2013) wird im Falle einer weiteren Beauftragung die Preissumme auf dieentsprechende Vergütung in Beauftragungsstufe 1 angerechnet, wenn undsoweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändertder weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.7.) Erläuterungen zu den Zuschlagskriterien:Erläuterungen zu sämtliche Oberkriterien (Zuschlagskriterien Nr. 1-6):Die Auswertung der Angebote zu den Oberkriterien unter den Ziffern 1 bis 6erfolgt in einem Ranking. Der jeweils beste Bewerber bezüglich derOberkriterien erhält bei jedem Oberkriterium 30 Punkte von 30 möglichenPunkten. Der zweitbeste Bewerber erhält zehn Punkte weniger als der besteBewerber, also 20 Punkte. Der jeweils drittbeste Bewerber erhält zehnPunkt weniger als der jeweils Zweitbeste, also 10 Punkte. Ergibt dieBewertung die Gleichwertigkeit von 2 oder mehreren Bewerbern bei einemoder mehreren Kriterien, erhalten diese Bewerber die gleiche Punktzahl(Mehrfachbesetzung einer Rangstelle). Bei Mehrfachbesetzung einerRangstelle bleiben die folgenden Rangstellen im Umfang derMehrfachbesetzung frei. Sollten also beispeilsweise 2 Bewerber innerhalbdes Rankings Rang 1 erreichen, erhält jeder dieser Bewerber 30 Punkte,wobei die Rangstelle 2 nicht besetzt wird.Die Gesamtzahl der Wichtungsfaktoren beträgt 100. Die maximale Punktzahlje Oberkriterium beträgt, wie ausgeführt, 30. Unter Anwendung der Summeder Wichtungsfaktoren ergibt dies eine maximal erreichbare Punktzahl von30 x (40 + 15 + 10 + 20 + 10 + 5) = 3.000 für sämtliche Oberkriterienzusammen.Die in dem jeweiligen Oberkriterium erreichte Punktzahl (30 Punkte oder 20Punkte oder 10 Punkte) wird mit dem jeweils angegebenen Wichtungsfaktormultipliziert. Die Summe der so erreichten Punkte sämtlicher Oberkriterienergibt die Rangfolge der Bieter in Bezug auf die Zuschlagskriterien.Ergänzende Erläuterungen zu dem Zuschlagskriterium (Oberkriterium) 1:Das Ranking richtet sich nach dem Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens. Der1. Preisträger erhält also 30 Punkte, der 2. Preisträger 20 Punkte und der3. Preisträger 10 Punkte.Ergänzende Erläuterungen zu den Zuschlagskriterien (Oberkriterien) Nr. 2bis 4:Die Auswertung der Angebot zu den Oberkriterien Ziffer 2. bis 4. erfolgtin einem Ranking, wie oben bereits dargelegt. Der jeweils beste Bewerbererhält jeweils 30 Punkte, der jeweils zweitbeste 20 usw. Hinsichtlich derMehrfachbesetzung einer Rangstelle gilt das oben Gesagte.Ergänzende Erläuterungen zu den Zuschlagskriterien (Oberkriterien) 5. und6.:Die Kriterien 5 und 6 enthalten Unterkriterien. Jedes Unterkriterium wirdmit der in der oben aufgeführten Matrix angegebenen Punktzahl wie folgtbewertet: Bei den Unterkriterien 5.1.1. bis 5.1.5 erhält der jeweils besteBewerber je Unterkriterium 15 Punkte, der jeweils zweitbeste 10, derjeweils drittbeste 5 Punkte. Bei den Unterkriterien 5.2.1. bis 5.2.5. und6.1. bis 6.5. erhält der jeweils beste Bewerber je Unterkriterium 3Punkte, der jeweils zweitbeste 2 Punkte, der jeweils drittbeste 1 Punkt.Die Auswertung der Angebote zu den Oberkriterien in 5. und 6. erfolgtdabei ebenfalls in einem Ranking. Der jeweils beste Bewerber erhält also30 Punkte, der zweitbeste Bewerber 20 Punkte, der drittbeste Bewerber 10Punkte. Hinsichtlich der Mehrfachbesetzung einer Rangstelle gilt das obenGesagte. Die Punktzahl des Oberkriteriums (30 oder 20 oder 10 Punkte)ergibt sich aus der Addition der bei den betreffenden Unterkriterien durchden jeweiligen Bieter erreichten Punkte. Derjenige Bieter, der in derSumme der Unterkriterien des jeweiligen Oberkriteriums die im Verhältnisaller Bieter höchste Punktzahl erreicht hat, erhält also bei demjeweiligen Oberkriterium die erste Rangstelle mit der Höchstpunktzahl von30 Punkten. Derjenige Bieter der in der Summe der Unterkriterien die imVerhältnis aller Bieter zweithöchste Punktzahl erreicht hat, erhält beiden jeweiligen Oberkriterien die zweite Rangstellen mit 20 Punkten usw.8.) Ablauf des Zuschlagsverfahrens nach Abschluss desArchitektenwettbewerbs:Die verbliebenen drei Bieter werden rechtzeitig vor Durchführung desVerhandlungsverfahrens über den Ablauf des Zuschlagsverfahrens nachAbschluss des Architektenwettbewerbs schriftlich unterrichtet.9.) Namen der ausgewählten Preisrichter:1. Klaus-Dieter Aichele, Mainz, (Fachpreisrichter)2. Prof. Ulrich Elwert, Ravensburg, (Fachpreisrichter)3. Prof. Gerhard Freising, Trier, (Fachpreisrichter)4. Prof. Ulrich Hamann, Darmstadt, (Fachpreisrichter)5. Christiane Horsch, Bürgermeisterin VG Schweich, (Sachpreisrichterin)6. Prof. Ulrich Königs, Köln, (Fachpreisrichter)7. Otmar Rößler, Stadtbürgermeister Schweich, (Sachpreisrichter)8. Günther Schartz, Landrat Kreis Trier-Saarburg, (Sachpreisrichter)9. Prof. Kunibert Wachten, Aachen, (Fachpreisrichter)10. Christina Steinmetz, Grundschule Schweich, (Sachpreisrichterin)11. Franz-Josef Schwaller, Treverer-Schule Trier, (Sachpreisrichter)Stellvertreter:Wolfgang Deutsch, Büroleiter VGV Schweich, (Sachpreisrichter, stellv. fürChristiane Horsch)Rolf Rauland, Geschäftsbereichsleiter KV Trier-Saarburg (Sachpreisrichter,stellv. für Günther Schartz)Prof. Kuno Mauritius Schneider, Trier (Fachpreisrichter)Prof. Oskar Spital-Frenking, Dortmund (Fachpreisrichter).
VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,Klimaschutz, Energie- und LandesplanungStiftsstraße 955116 MainzDEUTSCHLANDE-Mail: vergabekammer.RLP@mwkel.rlp.deTelefon: +49 6131162234Fax: +49 6131162113
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1)Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hatund eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durchNichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei istdarzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften imVergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich(8 Kalendertage) gerügt hat,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachungerkennbar sind nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit desVertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101 a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibtunberührt.
VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteiltVergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,Klimaschutz, Energie- und LandesplanungStiftsstraße 955116 MainzDEUTSCHLANDE-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.deTelefon: +49 6131162234Fax: +49 6131162113
VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16.7.2014
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/ Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Landkreis Trier-Saarburg und Verbandsgemeinde Schweich an der RömischenWeinstraßeWilly-Brandt-Platz 1Kontaktstelle(n): Landkreis Trier-Saarburg, Willy-Brandt-Platz 1, 54290TrierZu Händen von: Frau Ulrike Stein54290 TrierDEUTSCHLANDTelefon: +49 651715416E-Mail: ulrike.stein@trier-saarburg.deFax: +49 65171517640Internet-Adresse(n):Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:www.trier-saarburg.deWeitere Auskünfte erteilen: die oben genannten KontaktstellenAusschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen fürden wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)verschicken: die oben genannten KontaktstellenAngebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genanntenKontaktstellen
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
1.3) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
anderer AuftraggeberDer öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag andereröffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Gegenstand
des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen
Auftraggeber / den Auftraggeber:
Nichtoffener Planungswettbewerb gemäß Richtlinie für Planungswettbewerbe2013 (RPW 2013) im Rahmen eines VOF-Verfahrens für den Neubau„Integratives Schulprojekt Schweich“.
II.1.2) Kurze Beschreibung:
Allgemeines vorab:Die Auslober beabsichtigten, die folgenden Leistungen stufenweise zubeauftragen:Grundleistungen der Objektplanung für Gebäude nach § 34 HOAI in Verbindungmit Anlage 10 Nr. 10.1 und Grundleistungen der Objektplanung fürFreianlagen nach § 39 HOAI in Verbindung mit Anlage 11 Nr. 11.1, jeweilsLeistungsphasen (LP) 1-9.Die Leistungen sind bei folgendem Bauvorhaben zu erbringen:Der Landkreis Trier-Saarburg und die Verbandsgemeinde Schweich an derRömischen Weinstraße beabsichtigen ein gemeinsames neues Schulzentrum füreine Grundschule, eine Förderschule und eine Dreifeldsporthalle zuerrichten.Lage:Die Errichtung des neuen Schulzentrums soll auf dem Gelände westlichentlang der K39 und nordwestlich des Neubaugebietes „Ermesgraben“ inSchweich ausgeführt werden. Sowohl die derzeitige Grundschule der StadtSchweich (Grundschule „Am Bodenländchen“ im Ortszentrum) als auch diederzeitige Förderschule mit dem Schwerpunkt motorische Entwicklung derStadt Trier („Trevererschule“ in Trier) sind an ihrem herkömmlichenStandort für zukünftige Anforderungen nicht erweiterungsfähig. Daher wurdeein neuer gemeinsamer Standort für die beiden vorgenannten Schulartenentwickelt. Zusätzlich wurde der Bedarf an Sporthallenflächen sowohl fürdie Belange der Grundschule als auch für die der Förderschulefestgestellt, der nun in Form einer gemeinsamen Dreifeldsporthallerealisiert werden soll.Wesentliche Wettbewerbsziele:Um die Integration von Schulkindern mit einer Behinderung zu verbessern,sollen auf einer gemeinsamen Fläche die Grundschule, die Förderschule mitdem Schwerpunkt motorische Entwicklung und eine Dreifeldhalle zu dem„Integrativen Schulprojekt Schweich“ geplant und realisiert werden. Damitwird ein wichtiger Beitrag zur „Inklusion“ geleistet, der am bisherigenStandort Trier nicht möglich war. Es handelt sich für die Region um einbedeutendes Projekt, bei dem durch die bauliche Konzeption der Verzahnungder Schultypen Grundschule und Förderschule ein Schulprojekt mitModellcharakter im Sinne der „Inklusion“ entstehen soll.Planungsaufgabe:Der Schwerpunkt der Wettbewerbsaufgabe liegt in dem Entwurf einesfunktional und gestalterisch qualitätsvollen Schulzentrums, das denStellenwert des Projektes als Inklusionsmodell abbildet. Erwartet werdendie funktionale Integration der geforderten Räume gemäß Raumprogramm unddie Erarbeitung einer wirtschaftlichen Gebäudekonzeption in Bezug aufPlanung, Herstellung und Betrieb. Die Einhaltung der vorgegebenen Flächendes Raumprogramms sowie die Planung eines kompakten Baukörpers werden vonden Auslobern als Basis für eine wirtschaftliche Gebäudekonzeptionvorausgesetzt. Die Planung des Geländes mit den Freiflächen für dieSchüler-/innen, den Erschließungsstraßen sowie den Flächen für denruhenden Verkehr und die Aufstellflächen (überdachtes Busterminal) für dieFahrzeuge der Schüler-/innen der Förderschule verlangen einedifferenzierte Planung des Freigeländes. Im Wettbewerbsentwurf ist auf diebauliche Barrierefreiheit (Flur- und Türbreiten, Rampen, erforderlicheBewegungsflächen etc.) in allen Nutzungsbereichen zu achten.Raumprogramm und Funktionsbereiche:Für die genannten Nutzungen und Nutzer sind 4 Funktionsbereiche imRaumprogramm eingestellt.1.) Für die 4-zügige Grundschule mit rd. 384 Schüler-/innen ist eineNettogrundfläche mit rd. 1.370 m² vorgesehen, bestehend aus 16Unterrichtsräumen, 8 Förderräumen, 6 Verwaltungsräumen und 2Ganztagesschul-Betreuungsräumen.2.) Für die Förderschule mit dem Schwerpunkt motorische Entwicklung (fürdie Schüler-/innen der derzeitigen „Treverer Schule“ in Trier) mit rd. 80Schüler-/innen, ist eine Nettogrundfläche von rd. 3.000 m² vorgesehen,bestehend aus einer Unter/Mittelstufe, einer Mittel-/Oberstufe, einerOber-/Werkstufe (jeweils 4 bis 5 Unterrichtsräume, 1 Förderraum, 2 bis 4Pflegeräume, Therapieräume, Abstellräume, Teeküche etc.), Therapie-,Förder- und Beratungsräume (insgesamt 10 Einzelräume inklusive Neben- undMaterialraum), 10 Fachunterrichtsräume, 7 Verwaltungs- und Beratungsräume,Lehrmittelräume und ein Bewegungsbad, Umkleide- und Sanitärräume fürSchüler-/innen und Lehrer-/innen.3.) Für Grundschule und Förderschule ist eine Nettogrundfläche von rd. 1900 m² als gemeinsam genutzte Fläche vorgesehen, bestehend ausGeschäftszimmer, Lehrerzimmer mit Nebenräumen, Bibliothek, Mensa mitNebenräumen, Mehrzweck- und Fachraum, Pausenhalle, Hausmeisterräumen,Lehrer-/innen- und Schüler-/innen-WCs.4.) Eine Dreifeldhalle mit rd. 1 770 m² Nettogrundfläche, im Wesentlichenmit den Flächen und Räumen gemäß der DIN 18032-1:2003-09 (Sporthalle 27 x45 m, teilbar in 3 Teile à 15 x 27 m, Sanitär- und Umkleideräume,Geräteraum).Energie, Ressourcen und Wirtschaftlichkeit:Durch bauliche und konzeptionelle Maßnahmen soll ein möglichst geringerEnergiebedarf im Winter wie im Sommer gewährleistet sein. Die Ausloberlegen Wert auf ein ausgewogenes Gebäudekonzept, das Potenzial zurEinhaltung des sommerlichen Wärmeschutzes durch geeigneteFensterflächenanteile, Sonnenschutz, Orientierung und Speichermassenaufweist. Der Anteil erneuerbarer Energien sollte bei der Projektumsetzungden gesetzlichen Anteil nach EEWärmeGesetz 2008, aktueller Stand,prozentual überschreiten und die mögliche Anwendung der wichtigstenKomponenten im Entwurf erkennen lassen. Aussagen und Planungen zutechnischen Details des Energiekonzeptes werden im Planungswettbewerbnicht verlangt. Im Sinne von geringen Lebenszykluskosten ist einoptimiertes Verhältnis von Investitions- und späteren Nutzungskosten(Betriebs- und Instandhaltungskosten) durch bauliche und technischeMaßnahmen anzustreben.Wettbewerbsleistungen:Es werden voraussichtlich die folgenden Wettbewerbsleistungen verlangt:Lageplan, Grundrisse aller Ebenen, notwendige Schnitte, Ansichten,Fassadenschnitt sowie ein Massenmodell (Maßstab 1 500) auf einer zurVerfügung gestellten Einsatzplatte verlangt. Ferner ist einErläuterungsbericht mit Aussagen zur Gebäudekonzeption, zum Städtebau, zuden Materialien der Bauteile sowie zu den übergeordneten planerischenAspekten des Energiekonzepts anzufertigen.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71200000, 71221000, 71222000
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
1.) Prüfung der Bewerbungsunterlagen auf Persönliche Lage desWirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einemBerufs- oder Handelsregister und Vollständigkeit. Angaben undFormalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zuüberprüfen und zur Prüfung auf Vollständigkeit:1.1) Nachweis der Unterschriftsberechtigung für den Unterzeichner desTeilnahmeantrags durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges odervergleichbaren Registern des Herkunftslandes des Bieters oder, sofern einsolcher nicht vorhanden ist, durch Nachweis der Vertretungsmacht durchVollmacht.1.2) Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat ineiner Erklärung zum Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Gemeinschaftzu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter fürdas Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zubezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder derGemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Sie muss von allen Mitgliedernder Gemeinschaft unterzeichnet sein, eine Vertretung ist nichtausreichend.1.3) Verbindliche Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung derfreiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressenerfolgt, § 2 (3) VOF.1.4) Unabhängigkeitserklärung oder Angaben des Bewerbers nach § 4 (2) VOF(wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen, Zusammenarbeit mitAnderen).1.5) Verbindliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründenach § 4 (6) und (9) VOF vorliegen.1.6) Nachweis über die Berechtigungen zur Führung der Berufsbezeichnung„Architekt“ und „Landschaftsarchitekt“ gemäß §19 (1) VOF oder nach derRichtlinie 2005/36/EG vom 7.9.2005 über die Anerkennung vonBerufsqualifikationen (Abl. EU Nr. L 255 S. 22, 2007 Nr. L 271 S. 18),zuletzt geändert am 18.6.2013, für den zuständigen Architekten undLandschaftsarchitekten oder zuständigen Architekten undLandschaftsarchitekten in einer Arbeits- /Bietergemeinschaft.1.7) Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften,Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäߧ 19 (3) VOF zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zuübertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen undderen Qualifikation gemäß Ziffer 1.6) nachweisen.1.8) Wird von § 5 Abs. 6 VOF Gebrauch gemacht, sind für dieLeistungserbringer (andere Unternehmer) die Nachweise nach Ziffern 1.3)bis 1.7) vorzulegen.1.9.) Im Falle einer Arbeits- und Beitergemeinschaft hat jedes einzelneMitglied die unter den Ziffer 1.1) bis 1.7) geforderten Nachweisevorzulegen.1.10) Werden die Angaben und Erklärungen unter den Ziffern 1.1) bis 1.9)nicht bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.4.3) vorgelegt, werden dieUnterlagen nachgefordert. Erfolgt die Übersendung der nachgefordertenUnterlagen nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, führt dies zwingend zumAusschluss des Bewerbers.1.11) Alle Erklärungen und Nachweise nach Ziffer 1.1) bis 1.10) sind indeutscher Sprache oder in Form einer beglaubigten Übersetzung vorzulegen.1.12) Der Auftraggeber behält sich vor, die Verpflichtungserklärungensowie die geforderten Nachweise gemäß der Ziffern 1.3) bis 1.7) derNachunternehmen zu einem späteren Zeitpunkt zu verlangen.2.) Prüfung und Bewertung der finanziellen/wirtschaftlichen undpersonellen Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde(Eignungsprüfung). Vorzulegende Eignungsnachweise/-angaben des Bewerbers,die durch Eigenerklärung zu führen sind, hier zur Leistung Architektur:2.1) Durchschnittlicher Jahresumsatz netto für die LeistungenObjektplanungen für Gebäude in den letzten 3 Geschäftsjahre (2011, 2012und 2013).Es können maximal 5 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalenPunktzahl ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz von mindestens 400 000EUR netto erforderlich.Bei Umsatz <400 000 EUR netto werden 3,5 Punkte erteilt,bei Umsatz <300 000 EUR netto werden 2 Punkte erteilt.bei Umsatz <200 000 EUR netto werden 0,5 Punkte erteilt.2.2) Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Architekten (Inhaber oderPartner oder Mitarbeiter) im Bewerberbüro in den letzten 3 Jahren (2011,2012, 2013).Es können maximal 5 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalenPunktzahl ist eine durchschnittliche Beschäftigtenzahl von mindestens 3Architekten erforderlich.Bei 2 Architekten werden 3 Punkte erteilt,bei 1 Architekten wird 1 Punkt erteilt.2.3) Referenzprojekt 1:Darstellung eines ausgewählten Projektes, das der Bewerber (Architekt)geplant und dessen Bauausführung er überwacht hat:Neubau einer allgemein bildenden Schule (Grund-, Real-, Gesamtschule,Gymnasium oder vergleichbares Schulprojekt). Gewertet werden nur dieLeistungsphasen, die ab 1.1.2005 erbracht wurden.Es sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu machen:Projektbezeichnung;Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Gebäudes;Bauwerkskosten brutto (Baukonstruktionen KG 300 plus Technische Anlagen KG400);Auflistung der erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen undLeistungszeiträumen;Projektleitender und stellvertretender Architekt im Büro, zuständig fürdas Projekt;Objektüberwacher im Büro, zuständig für das Projekt.Es können insgesamt maximal 18 Punkte erreicht werden.Bei Projekten abweichend von der oben genannten Definition werdeninsgesamt 0 Punkte erteilt. Die vom Bewerber anzugebenden Projektdatensind im Bewerbungsbogen einzutragen. Zusätzlich ist ein Projektdatenblattbeizufügen, siehe unter 3.) Hinweise zu den Nachweisen, Angaben undErklärungen, hier Ziffer 3.3).2.3.1) Für die Projektgröße gemessen an den Bauwerkskosten brutto (KG 300+ 400) können maximal 10 Punkte von 18 Punkten erreicht werden.Zur Erreichung von 10 Punkten sind mindestens 3 000 000 EUR bruttoBauwerkskosten (KG 300 + 400) erforderlich.Bei Bauwerkskosten <3 000 000 EUR brutto werden 7 Punkte erteilt,bei Bauwerkskosten <2 500 000 EUR brutto werden 4 Punkte erteilt,bei Bauwerkskosten <2 000 000 EUR brutto wird 1 Punkt erteilt.2.3.2) Für den erbrachten Leistungsumfang können maximal 8 Punkte von 18Punkten erreicht werden. Zur Erreichung von 8 Punkten sind die erbrachtenGrundleistungen für die Objektplanung Gebäude der Leistungsphasen (LP) 1bis 9 gemäß HOAI (Gesamtleistungsbild 100 %) erforderlich. ErbrachteEinzelleistungen werden jeweils anhand der Prozentpunkte der Leistungenfür Objektplanung Gebäude nach § 34 Abs. 2 HOAI 2013 (unabhängig davon,wann das jeweilige Projekt bearbeitet wurde und ob zu diesem Zeitpunkteine andere HOAI-Fassung geltend war) bepunktet und addiert; also LP 1 bis9-100 von 100 Prozentpunkte und zum Beispiel LP 1 bis 3 = 24 von 100Prozentpunkten. Der Gesamtwert wird durch 12,5 dividiert. Für LP 1 bis 9werden demnach 8 Punkte von maximal 8 Punkten erteilt, für LP 1 bis 3werden demnach 1,92 Punkte von maximal 8 Punkten erteilt. Bezeichnung undBewertung/Prozentpunkte der einzelnen Leistungsphasen gemäß § 34 Abs. 2HOAI 2013: LP 1 Grundlagenermittlung 2 %, LP 2 Vorplanung 7 %, LP 3Entwurfsplanung 15 %, LP 4 Genehmigungsplanung 3 %, LP 5Ausführungsplanung 25 %, LP 6 Vorbereitung Vergabe 10 %, LP 7 MitwirkungVergabe 4 %, LP 8 Objektüberwachung 32 %, LP 9 Objektbetreuung 2 %.Für die Bewertung der LP 1 bis 8 gilt: Es werden nur vollständige undabgeschlossene Leistungsphasen im Leistungszeitraum ab 1.1.2005 gewertet.Die Leistungsphase 8 gilt mit dem Datum der Inbetriebnahme alsabgeschlossen. Nicht abgeschlossene einzelne Leistungsphasen undLeistungsphasen, die teilweise vor dem 1.1.2005 erbracht wurden, werdenjeweils mit 0 Punkten bewertet. Für die Bewertung der LP 9 gilt: LP 9 wirddann gewertet, wenn mit deren Bearbeitung begonnen wurde.Die einzelnen unter den Ziffern 2.3.1) und 2.3.2) zu erzielenden Punktewerden addiert. Bei fehlenden Angaben zu Einzelaspekten werden jeweils 0Punkte erteilt.2.4) Referenzprojekt 2:Darstellung eines ausgewählten Projektes, das der Bewerber (Architekt)geplant und dessen Bauausführung er überwacht hat: Neubau einer Förder-oder Sonderschule oder einer Einrichtung aus der Eingliederungshilfe zurbehinderungsgerechten Betreuung und Versorgung Minderjähriger (hier auchWohngebäude) oder eines Pflegeheims, eines Sanatoriums oder einesKrankenhauses, das die baulichen Anforderungen an die Barrierefreiheiterfüllt. Gewertet werden nur die Leistungsphasen, die ab 1.1.2005 erbrachtwurden.Es sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu machen:Projektbezeichnung;Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Gebäudes;Bauwerkskosten brutto (Baukonstruktionen KG 300 plus Technische Anlagen KG400);Auflistung der erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen undLeistungszeiträumen;Projektleitender und stellvertretender Architekt im Büro, zuständig fürdas Projekt;Objektüberwacher im Büro, zuständig für das Projekt.Es können insgesamt maximal 18 Punkte erreicht werden.Bei Projekten abweichend von der oben genannten Definition werdeninsgesamt 0 Punkte erteilt. Die vom Bewerber anzugebenden Projektdatensind im Bewerbungsbogen einzutragen. Zusätzlich ist ein Projektdatenblattbeizufügen, siehe unter 3.) Hinweise zu den Nachweisen, Angaben undErklärungen, hier Ziffer 3.3).2.4.1) Für die Projektgröße gemessen an den Bauwerkskosten brutto (KG 300+ 400) können maximal 10 Punkte von 18 Punkten erreicht werden.Zur Erreichung von 10 Punkten sind mindestens 3 000 000 EUR bruttoBauwerkskosten (KG 300 + 400) erforderlich.Bei Bauwerkskosten <3 000 000 EUR brutto werden 7 Punkte erteilt,bei Bauwerkskosten <2 500 000 EUR brutto werden 4 Punkte erteilt,bei Bauwerkskosten <2 000 000 EUR brutto wird 1 Punkt erteilt.2.4.2) Für den erbrachten Leistungsumfang können maximal 8 Punkte von 20Punkten erreicht werden. Zur Erreichung von 8 Punkten sind die erbrachtenGrundleistungen für Objektplanung Gebäude der Leistungsphasen (LP) 1 bis 9gemäß HOAI (Gesamtleistungsbild 100 %) erforderlich. ErbrachteEinzelleistungen werden jeweils anhand der Prozentpunkte der Leistungenfür Objektplanung Gebäude nach § 34 Abs. 2 HOAI 2013 (unabhängig davon,wann das jeweilige Projekt bearbeitet wurde und ob zu diesem Zeitpunkteine andere HOAI-Fassung geltend war) bepunktet und addiert; also LP 1 bis9-100 von 100 Prozentpunkte und zum Beispiel LP 1 bis 3 = 24 von 100Prozentpunkten. Der Gesamtwert wird durch 12,5 dividiert. Für LP 1 bis 9werden demnach 8 Punkte von maximal 8 Punkten erteilt, für LP 1 bis 3werden demnach 1,92 Punkte von maximal 8 Punkten erteilt. Bezeichnung undBewertung/Prozentpunkte der einzelnen Leistungsphasen gemäß § 34 Abs. 2HOAI 2013: LP 1 Grundlagenermittlung 2 %, LP 2 Vorplanung 7 %, LP 3Entwurfsplanung 15 %, LP 4 Genehmigungsplanung 3 %, LP 5Ausführungsplanung 25 %, LP 6 Vorbereitung Vergabe 10 %, LP 7 MitwirkungVergabe 4 %, LP 8 Objektüberwachung 32 %, LP 9 Objektbetreuung 2 %.Für die Bewertung der LP 1 bis 8 gilt: Es werden nur vollständige undabgeschlossene Leistungsphasen im Leistungszeitraum ab 1.1.2005 gewertet.Die Leistungsphase 8 gilt mit dem Datum der Inbetriebnahme alsabgeschlossen. Nicht abgeschlossene einzelne Leistungsphasen undLeistungsphasen, die teilweise vor dem 1.1.2005 erbracht wurden, werdenjeweils mit 0 Punkten bewertet. Für die Bewertung der LP 9 gilt: LP 9 wirddann gewertet, wenn mit deren Bearbeitung begonnen wurde.Die einzelnen unter den Ziffern 2.4.1) und 2.4.2) zu erzielenden Punktewerden addiert. Bei fehlenden Angaben zu Einzelaspekten werden jeweils 0Punkte erteilt.2.5) Referenzprojekt 3:Darstellung eines ausgewählten Projektes, das der Bewerber (Architekt)geplant und dessen Bauausführung er überwacht hat: Neubau einerSporthalle. Gewertet werden nur die Leistungsphasen, die ab 1.1.2005erbracht wurden.Es sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu machen:Projektbezeichnung;Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Gebäudes;Bauwerkskosten brutto (Baukonstruktionen KG 300 plus Technische Anlagen KG400);Auflistung der erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen undLeistungszeiträumen;Projektleitender und stellvertretender Architekt im Büro, zuständig fürdas Projekt;Objektüberwacher im Büro, zuständig für das Projekt.Es können insgesamt maximal 10 Punkte erreicht werden.Bei Projekten abweichend von der oben genannten Definition werdeninsgesamt 0 Punkte erteilt Die vom Bewerber anzugebenden Projektdaten sindim Bewerbungsbogen einzutragen. Zusätzlich ist ein Projektdatenblattbeizufügen, siehe unter 3.) Hinweise zu den Nachweisen, Angaben undErklärungen, hier Ziffer 3.3).2.5.1) Für die Projektgröße gemessen an den Bauwerkskosten brutto (KG 300+ 400) können maximal 6 Punkte von 10 Punkten erreicht werden.Zur Erreichung von 6 Punkten sind mindestens 2 500 000 EUR bruttoBauwerkskosten (KG 300 + 400) erforderlich.Bei Bauwerkskosten <2 500 000 EUR brutto werden 4 Punkte erteilt,bei Bauwerkskosten <2 000 000 EUR brutto werden 2 Punkte erteilt,bei Bauwerkskosten <1 000 000 EUR brutto wird 1 Punkt erteilt.2.5.2) Für den erbrachten Leistungsumfang können maximal 4 Punkte von 10Punkten erreicht werden. Zur Erreichung von 4 Punkten sind die erbrachtenGrundleistungen für Objektplanung Gebäude der Leistungsphasen (LP) 1 bis 9gemäß HOAI (Gesamtleistungsbild 100 %) erforderlich. ErbrachteEinzelleistungen werden jeweils anhand der Prozentpunkte der Leistungenfür Objektplanung Gebäude nach § 34 Abs. 2 HOAI 2013 (unabhängig davon,wann das jeweilige Projekt bearbeitet wurde und ob zu diesem Zeitpunkteine andere HOAI-Fassung geltend war) bepunktet und addiert; also LP 1 bis9-100 von 100 Prozentpunkte und zum Beispiel LP 1 bis 3 = 24 von 100Prozentpunkten. Der Gesamtwert wird durch 25 dividiert. Für LP 1 bis 9werden demnach 4 Punkte von maximal 4 Punkten erteilt, für LP 1 bis 3werden demnach 0,96 Punkte von maximal 4 Punkten erteilt. Bezeichnung undBewertung/Prozentpunkte der einzelnen Leistungsphasen gemäß § 34 Abs. 2HOAI 2013: LP 1 Grundlagenermittlung 2 %, LP 2 Vorplanung 7 %, LP 3Entwurfsplanung 15 %, LP 4 Genehmigungsplanung 3 %, LP 5Ausführungsplanung 25 %, LP 6 Vorbereitung Vergabe 10 %, LP 7 MitwirkungVergabe 4 %, LP 8 Objektüberwachung 32 %, LP 9 Objektbetreuung 2 %.Für die Bewertung der LP 1 bis 8 gilt: Es werden nur vollständige undabgeschlossene Leistungsphasen im Leistungszeitraum ab 01.01.2005gewertet. Die Leistungsphase 8 gilt mit dem Datum der Inbetriebnahme alsabgeschlossen. Nicht abgeschlossene einzelne Leistungsphasen undLeistungsphasen, die teilweise vor dem 01.01.2005 erbracht wurden, werdenjeweils mit 0 Punkten bewertet. Für die Bewertung der LP 9 gilt: LP 9 wirddann gewertet, wenn mit deren Bearbeitung begonnen wurde.Die einzelnen unter den Ziffern 2.5.1) und 2.5.2) zu erzielenden Punktewerden addiert. Bei fehlenden Angaben zu Einzelaspekten werden jeweils 0Punkte erteilt.2.6) Technische Leitung (Architektur):2.6.1) Angaben zu Name, Qualifikation und Projekt- sowie Berufserfahrungdes vorgesehenen hauptverantwortlichen Architekten (Gesamtprojektleiter).Es können insgesamt maximal 10 Punkte erreicht werden.a) Berufserfahrung (maximal 2 Punkte von 10 Punkten):Bei einer Berufserfahrung von mindestens 15 Jahren werden 2 Punkteerteilt.Bei einer Berufserfahrung von mindestens 11-14 Jahren wird 1 Punkterteilt.Bei einer Berufserfahrung von weniger als 11 Jahren werden 0,5 Punkteerteilt.Der Nachweis über die Berufserfahrung ist zu führen durch die Vorlage desNachweises über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung„Architekt“ gemäß Abschnitt III.1) Ziffer 1.6). Die Anzahl der Jahre anBerufserfahrung ist zu rechnen ab der Führung der vorstehend genanntenBerechtigung. Wird der Nachweis nicht vorgelegt, werden hier 0 Punkteerteilt.b) Ausgeübte Projektleitung oder ausgeübte stellvertetende Projektleitungbei den Referenzprojekten 1 bis 3 unter den Ziffern 2.3), 2.4) und 2.5)(maximal 8 Punkte von 10 Punkten):Je Projekt werden 2 667 Punkte erteilt, wenn der unter a) benanntevorgesehene hauptverantwortliche Architekt für die unter den Ziffern 2.3),2.4) und 2.5) angegebenen Referenzprojekte 1, 2 und 3 die Projektleitungoder die stellvertretende Projektleitung ausgeübt hat. Der Nachweis istdurch Eigenerklärung zu führen. Wird die Eigenerklärung nicht vorgelegt,werden hier 0 Punkte erteilt.Die ausgeübte Projektleitung zu b) wird nur dann bewertet, wenn derNachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung gemäß a)vorliegt. Liegt diese nicht vor, werden auch zu b) 0 Punkte erteilt.2.6.2) Angaben zu Name, Qualifikation und Projekt- sowie Berufserfahrungdes für die Grundleistungen im Sinne der LP 8 der HOAI vorgesehenenObjektüberwacher (Bauüberwacher). Es können insgesamt maximal 10 Punkteerreicht werden.a) Berufserfahrung (maximal 2 Punkte von 10 Punkten):Bei einer Berufserfahrung von mindestens 15 Jahren werden 2 Punkteerteilt.Bei einer Berufserfahrung von mindestens 11-14 Jahren wird 1 Punkterteilt.Bei einer Berufserfahrung von weniger als 11 Jahren werden 0,5 Punkteerteilt.Der Nachweis über die Berufserfahrung ist zu führen durch die Vorlage desNachweises über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung„Architekt“ gemäß Abschnitt III.1) Ziffer 1.6) oder „Ingenieur“ gemäß § 19(2) VOF. Die Anzahl der Jahre an Berufserfahrung ist zu rechnen ab derFührung der vorstehend genannten Berechtigung. Wird der Nachweis nichtvorgelegt, werden hier 0 Punkte erteilt.b) Ausgeübte Objektüberwachung (im Sinne der Leistungsphase 8 nach HOAI §34) bei den Referenzprojekten 1 bis 3 unter den Ziffern 2.3), 2.4) und2.5) (maximal 8 Punkte von 10 Punkten):Je Projekt werden 2 667 Punkte erteilt, wenn der benannte vorgesehenehauptverantwortliche Bauleiter für die unter den Ziffern 2.3), 2.4) und2.5) benannten Referenzprojekte 1, 2 und 3 die Objektüberwachung im Sinneder LP 8 ausgeübt hat. Der Nachweis ist durch Eigenerklärung zu führen.Wird die Eigenerklärung nicht vorgelegt, werden hier 0 Punkte erteilt.Die Projektleitung zu b) wird nur dann bewertet, wenn der Nachweis überdie Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung gemäß a) vorliegt.Liegt diese nicht vor, werden auch zu Ziffer 2.6.4) 0 Punkte erteilt.Die einzelnen unter den Ziffern 2.6.1) und 2.6.2) zu erzielenden Punktewerden addiert.Bei fehlenden Angaben zu Einzelaspekten werden jeweils 0Punkte erteilt.Vorzulegende Eignungsnachweise/-angaben des Bewerbers, die durchEigenerklärung zu führen sind, ab hier zur LeistungLandschaftsarchitektur:2.7) Durchschnittlicher Jahresumsatz netto für die Leistungen beiFreianlagen,in den letzten 3 Geschäftsjahre (2011, 2012 und 2013).Es können maximal 4 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalenPunktzahl ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz von mindestens 300 000EUR netto erforderlich.Bei Umsatz <300 000 EUR netto werden 3 Punkte erteilt,bei Umsatz <200 000 EUR netto werden 2 Punkte erteilt,bei Umsatz <100 000 EUR netto wird 1 Punkt erteilt.2.8) Referenzprojekt 4:Darstellung einer ausgewählten Freianlage, die der Bewerber(Landschaftsarchitekt) geplant und deren Bauausführung er überwacht hat:Gestaltung einer großflächig zusammenhängenden Freifläche für pädagogischeEinrichtungen (Kindergarten, Schule, Hochschule, Einrichtung fürWeiterbildung,Förderschule, Sonderschule, Einrichtung aus der Eingliederungshilfe zurbehinderungsgerechten Betreuung und Versorgung Minderjähriger). Gewertetwerden nur die Leistungsphasen, die ab 1.1.2005 erbracht wurden.Es sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu machen:Projektbezeichnung;Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;Datum (Tag) der Inbetriebnahme der Außenanlage;Kosten der Außenanlagen brutto (KG 500);Auflistung der erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen undLeistungszeiträumen;Projektleitender und stellvertretend projektleitender Landschaftsarchitektim Büro, zuständig für das Projekt.Objektüberwacher im Büro, zuständig für das Projekt.Es können insgesamt maximal 14 Punkte erreicht werden.Bei Projekten abweichend von der oben genannten Definition werdeninsgesamt 0 Punkte erteilt. Die vom Bewerber anzugebenden Projektdatensind im Bewerbungsbogen einzutragen. Zusätzlich ist ein Projektdatenblattbeizufügen, siehe unter 3.) Hinweise zu den Nachweisen, Angaben undErklärungen, hier Ziffer 3.3).2.8.1) Für die Projektgröße gemessen an den Kosten der Außenanlagen brutto(KG 500) können maximal 6 Punkte von 14 Punkten erreicht werden.Zur Erreichung von 6 Punkten sind mindestens 500 000 EUR brutto Kosten derAußenanlagen (KG 500) erforderlich.Bei Kosten der Außenanlagen <500 000 EUR brutto werden 5 Punkte erteilt,bei Kosten der Außenanlagen <400 000 EUR brutto werden 4 Punkte erteilt,bei Kosten der Außenanlagen <300 000 EUR brutto werden 3 Punkte erteilt,bei Kosten der Außenanlagen <200 000 EUR brutto werden 2 Punkte erteilt.2.8.2) Für den erbrachten Leistungsumfang können maximal 8 Punkte von 14Punkten erreicht werden. Zur Erreichung von 8 Punkten sind die erbrachtenGrundleistungen für die Objektplanung Freianlagen der Leistungsphasen (LP)1 bis 9 gemäß HOAI (Gesamtleistungsbild 100%) erforderlich. ErbrachteEinzelleistungen werden jeweils anhand der Prozentpunkte der Leistungenfür Objektplanung Freianlagen nach § 39 Abs. 3 HOAI 2013 (unabhängigdavon, wann das jeweilige Projekt bearbeitet wurde und ob zu diesemZeitpunkt eine andere HOAI-Fassung geltend war) bepunktet und addiert;also LP 1 bis 9-100 von 100 Prozentpunkte und zum Beispiel LP 1 bis 3 = 29von 100 Prozentpunkten. Der Gesamtwert wird durch 12,5 dividiert. Für LP 1bis 9 werden demnach 8 Punkte von maximal 8 Punkten erteilt, für LP 1 bis3 werden demnach 2,32 Punkte von maximal 8 Punkten erteilt. Bezeichnungund Bewertung/Prozentpunkte der einzelnen Leistungsphasen gemäß § 39 Abs.2 HOAI 2013: LP 1 Grundlagenermittlung 3 %, LP 2 Vorplanung 10 %, LP 3Entwurfsplanung 16 %, LP 4 Genehmigungsplanung 4 %, LP 5Ausführungsplanung 25 %, LP 6 Vorbereitung Vergabe 7 %, LP 7 MitwirkungVergabe 3 %, LP 8 Objektüberwachung 30 %, LP 9 Objektbetreuung 2 %.Für die Bewertung der LP 1 bis 8 gilt: Es werden nur vollständige undabgeschlossene Leistungsphasen im Leistungszeitraum ab 1.1.2005 gewertet.Die Leistungsphase 8 gilt mit dem Datum der Inbetriebnahme alsabgeschlossen. Nicht abgeschlossene einzelne Leistungsphasen undLeistungsphasen, die teilweise vor dem 1.1.2005 erbracht wurden, werdenjeweils mit 0 Punkten bewertet. Für die Bewertung der LP 9 gilt: LP 9 wirddann gewertet, wenn mit deren Bearbeitung begonnen wurde.Die einzelnen unter den Ziffern 2.8.1) und 2.8.2) zu erzielenden Punktewerden addiert. Bei fehlenden Angaben zu Einzelaspekten werden jeweils 0Punkte erteilt.2.9) Technische Leitung (Landschaftsarchitektur):2.9.1) Angaben zu Name, Qualifikation und Projekt- sowie Berufserfahrungdes vorgesehenen Landschaftsarchitekten (Projektleiter). Es könneninsgesamt maximal 4 Punkte erreicht werden.a) Berufserfahrung (maximal 2 Punkte von 4 Punkten):Bei einer Berufserfahrung von mindestens 15 Jahren werden 2 Punkteerteilt.Bei einer Berufserfahrung von mindestens 11-14 Jahren wird 1 Punkterteilt.Bei einer Berufserfahrung von weniger als 11 Jahren werden 0,5 Punkteerteilt.Der Nachweis über die Berufserfahrung ist zu führen durch die Vorlage desNachweises über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung„Landschaftsarchitekt“ gemäß Abschnitt III.1) Ziffer 1.6). Die Anzahl derJahre an Berufserfahrung ist zu rechnen ab der Führung der vorstehendgenannten Berechtigung. Wird der Nachweis nicht vorgelegt, werden hierzu 0Punkte erteilt.b) Ausgeübte Projektleitung bei Referenzprojekt 4 unter der Ziffer 2.8)(maximal 2 Punkte von 4 Punkten):Es werden 2 Punkte erteilt, wenn der vorgesehene projektleitendeLandschaftsarchitekt für das unter der Ziffer 2.8 (Referenzprojekt 4)benannte Referenzprojekt die Projektleitung oder die stellvertretendeProjektleitung ausgeübt hat. Der Nachweis ist durch Eigenerklärung zuführen. Wird die Eigenerklärung nicht vorgelegt, werden hier 0 Punkteerteilt.Die Projektleitung unter b) wird nur dann bewertet, wenn der Nachweis zurFührung der Berufsbezeichnung gemäß a) vorliegt. Liegt diese nicht vor,werden auch b) 0 Punkte erteilt.2.9.2) Angaben zu Name, Qualifikation und Projekt- sowie Berufserfahrungdes für die Grundleistungen im Sinne der LP 8 der HOAI vorgesehenenObjektüberwacher (Bauüberwacher). Es können maximal 2 Punkte erreichtwerden.Der Nachweis über die Berufserfahrung ist zu führen durch die Vorlage desNachweises über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung„Landschaftsarchitekt“ gemäß Abschnitt III.1) Ziffer 1.6) oder „Ingenieur“gemäß § 19 (2) VOF.Für die ausgeübte Objektüberwachung (im Sinne der Leistungsphase 8 nachHOAI § 39) bei Referenzprojekt 4 unter der Ziffer 2.8) werden 2 Punkteerteilt, wenn der vorgesehene Objektüberwacher für das unter der Ziffer2.8 (Referenzprojekt 4) benannte Referenzprojekt die Bauüberwachungausgeübt hat. Der Nachweis ist durch Eigenerklärung zu führen. Wird dieEigenerklärung nicht vorgelegt, werden hier 0 Punkte erteilt. Dieausgeübte Objektüberwachung wird nur dann bewertet, wenn der Nachweis zurFührung der Berufsbezeichnung vorliegt. Liegt diese nicht vor, werden zuZiffer 2.9.2) insgesamt 0 Punkte erteilt.Die einzelnen unter den Ziffern 2.9.1) und 2.9.2) zu erzielenden Punktewerden addiert.Bei fehlenden Angaben zu Einzelaspekten werden jeweils 0Punkte erteilt.3.) Hinweise zu den Nachweisen, Angaben und Erklärungen der Ziffern 1.)und 2.):3.1) Bei der Bildung von Arbeits-/Bietergemeinschaften ausArchitekturbüros gilt, dass für die Eignungsnachweise /-angaben unter denZiffern 2.1) und 2.2) getrennte Angaben verlangt werden. Bei der Bewertungim Rahmen der Eignungsprüfung werden die Angaben bezüglich der Ziffern2.1) und 2.2) addiert.3.2) Bei Arbeits-/Bietergemeinschaften müssen die mit der Bewerbungvorzulegenden Referenzprojekte zu den Ziffern 2.3), 2.4), 2.5) und 2.8)und die Darstellung der technischen Leitung zu den Ziffern 2.6) und 2.9)entweder von der Arbeits- und Bietergemeinschaft selbst oder vonmindestens einem Mitglied der sich vorliegend bewerbendenArbeits-/Bietergemeinschaft erbracht worden sein. Hat das betreffendeMitglied die in den Referenzprojekten abgefragten Leistungen nicht alseinzelner Auftragnehmer erbracht, sondern ebenfalls in Form einer Arbeits-/Bietergemeinschaft, ist nachzuweisen, dass er die von ihm angegebenenLeistungsphasen selbst erbracht hat. Die Vorlage einer entsprechendenEigenerklärung des Bieters ist ausreichend.3.3) Den im Bewerbungsbogen zu dokumentierenden Referenzprojekten 1, 2, 3und 4 zu den Ziffern 2.3), 2.4), 2.5) und 2.8) ist jeweils einProjektdatenblatt mit Darstellungen von Fotos, Zeichnungen o. ä. zurErläuterung des Projektes beizufügen, das nicht gestalterisch/technischbewertet wird, sondern das als weiterer Beleg für die Größenordnung undArt des Projekts dient. Je Projekt ist hierfür 1 DIN A4 Seite (insgesamtmax. 4 Seiten DIN A4) vorzulegen. Bei widersprüchlichen Angaben zunachgefragten Projektdaten zwischen Bewerbungsbogen und Projektdatenblattwerden 0 Punkte erteilt.3.4) Fehlen Angaben und Nachweise in der Bewerbungsunterlage erfolgt eineAufforderung der Kontaktstelle, fehlende Angaben bzw. Nachweisenachzureichen. Kommt der Bewerber dieser Aufforderung der Kontaktstellezur Nachreichung von Angaben oder Nachweisen nicht fristgerecht nach,führt dies in den Fällen von Stufe 1.) zwingend zum Ausschluss. In denFällen der Stufe 2.) führt das Fehlen von Unterlagen nicht zum Ausschluss,sondern jeweils zu einer Bewertung mit 0 Punkten.3.5) Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft,bei der Erfüllung eines Auftrags der Kapazitäten anderer Ingenieurbürosbedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm unddiesem Ingenieurbüro bestehenden Verbindungen. Er muss in diesem Fall mitdem Teilnahmeantrag nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zurVerfügung stehen, z. B. durch Vorlage einer entsprechendenVerpflichtungserklärung dieses Büros.3.6) Das Ergebnis der oben unter den Stufen 1.) und 2.) beschriebenenEignungsprüfung ist die Bildung einer Rangfolge.Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl erhält die höchste Rangstelle. DerBewerber mit der zweithöchsten Punktzahl erhält eine Rangstelle wenigerals der beste Bewerber. Bei gleicher Punktzahl erhalten die Bieter diegleiche Rangstelle. Bei Mehrfachbesetzung einer Rangstelle bleibt diedarauf folgende Rangstelle im Umfang der Mehrfachbesetzung frei. Solltenbeispielsweise 3 Bewerber, die Rangstelle 2 erreichen, werden die Plätze 4und 5 nicht besetzt. Der in der Bewertung nächstbeste Bieter erhält Rang6. Es ist beabsichtigt zur Teilnahme am Architektenwettbewerb, die Bieterauf den Rangstellen 1 bis 20 aufzufordern. Bewerber mit einer höherenRangstelle als 20 werden also in keinem Fall zur Teilnahme am Wettbewerbeingeladen.
III.2) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: jaZur Bewerbung sind zugelassen alle in den Mitgliedstaaten der EWR und derSchweiz ansässigen natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriftenihres Heimatlandes am Tag der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung„Architekt“ und „Landschaftsarchitekt“ gemäß § 19 (1) VOF berechtigt sindund über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweiseverfügen. Die oben formulierte Teilnahmeberechtigung gilt auch fürjuristische Personen. Der verantwortliche Verfasser muss die an dienatürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. BeiArbeits-/Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und in der Summedie oben genannten Teilnahmeanforderungen erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Art des Wettbewerbs
NichtoffenGeplante Teilnehmerzahl: 20
IV.3) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Kriterien für die Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten durch dasPreisgericht:1. Gestalterische Qualität der/des Baukörper/s und der Freiraumplanungunter Berücksichtigung des Umfeldes.2. Raum- und betriebsorganisatorische Lösungen: Externe Erschließungen,interne Erschließungen, Funktionalität sowie innenräumliche Qualität.3. Wirtschaftlichkeit in Planung, Herstellung und Betrieb.4. Barrierefreiheit der Gebäudekonzeption.Die dargestellte Reihenfolge der Kriterien wird nicht als Rangfolgeherangezogen.
IV.4) Verwaltungsangaben
IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
Bewerbungsunterlagen sind auf dem Postweg oder direkt an die unter I.1)genannte Kontaktstelle zu übermitteln. Die Bewerbungsunterlagen sind außenauf dem Umschlag gut sichtbar mit folgendem Aktenzeichen zu versehen:„Wettbewerb Integratives Schulprojekt Schweich – nicht öffnen!“.
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden
UnterlagenSchlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme:19.8.2014Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 19.8.2014 - 12:00
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte
BewerberTag: 18.9.2014
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
Teilnahmeanträge verfasst werden könnenDeutsch.
IV.5) Preise und Preisgericht
IV.5.1) Angaben zu Preisen:
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: jaAnzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: 1. Preis 36 000 EUR netto2. Preis 22 500 EUR netto3. Preis 13 500 EUR nettosowie 3 Anerkennungen à 6 000 EUR netto, zuzüglich der jeweiligengesetzlichen Umsatzsteuer.
IV.5.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. aneinen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.5.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber /den Auftraggeber bindend: nein
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Siehe unter VI.2) Zusätzliche Angaben, Ziffer 9.)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das ausMitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2) Zusätzliche Angaben:
1.) Zum Teilnahmewettbewerb:Informationen zum Wettbewerbsgebiet (Lageplan/Wettbewerbsgrundstück) sowieder Bewerbungsbogen werden auf der Homepage des Landkreises Trier-Saarburgwww.trier-saarburg.de unter der Rubrik „Bürger“/„Download“ bereitgestellt.Für die Bewerbungen wird die Verwendung des Bewerbungsbogens alsFormularvordruck empfohlen. Maßgeblich bleibt der Inhalt derEU-Bekanntmachung. Der Bewerbungsbogen kann bis zum 19.8.2014 unterwww.trier-saarburg.de unter der Rubrik „Bürger“/„Download“ abgerufenwerden. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen undNachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist bis spätestens am19.8.2014 um 12:00 Uhr schriftlich in einem verschlossenen Umschlag,gekennzeichnet mit dem Aktenzeichen „Wettbewerb Integratives SchulprojektSchweich – nicht öffnen!“ bei der unter Abschnitt I.1) genanntenKontaktstelle einzureichen. Anträge per Telefon, Fax und Email sind nichtzulässig. Die eingereichten Bewerbungsunterlagen werden nichtzurückgegeben. Der Umfang der Bewerbungsunterlagen soll denBewerbungsbogen mit den beschriebenen Anlagen nicht überschreiten.Rückfragen von Bewerbern werden nur schriftlich per Email oder Fax an dieunter I.1) genannte Kontaktstelle bis zum 12.8.2014 um 12:00 Uhrentgegengenommen und von der Vergabestelle ebenso nur schriftlich perEmail oder Fax bearbeitet.Die allgemeinen Bewerberinformationen zum Bewerbungsverfahren (z. B. dieBeantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend auf der Homepage desAuslobers, Pfad siehe oben, geführt.Die Bewerbungsunterlagen sind zweifach – einmal als Ausdruck (inPapierform) unterschrieben und einmal in digitaler Form(im PDF-Format aufCD-ROM) – abzugeben. Sollten die beiden Bewerbungsunterlagen, Papierformund digitale Form, unterschiedlichen Inhalts sein, wird der Auslober diePapierform seiner Bewertung zugrundelegen. Die Bewerbungsunterlageninklusive der vorzulegenden Nachweise sind in deutscher Sprachevorzulegen.Für die individuelle Bieterkommunikation wie z. B. für den Versand derAuslobungsunterlage zum Architektenwettbewerb und für die Einladungen zumVerhandlungsgespräch und der Informationsschreiben gemäß § 101 a GWBverwendet die Kontaktstelle die vom Bewerber angegebene Email-Adresse oderFaxnummer. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft ausArchitekturbüros erfolgt die Korrespondenz der Kontaktstelle mit demBewerber ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten desbevollmächtigten Architekturbüros.2.) Termine für den Architektenwettbewerb:Voraussichtlicher Versand der Auslobungsunterlage an die zumArchitektenwettbewerb ausgewählten Teilnehmer ist am 18.9.2014,voraussichtlicher Termin Kolloquium am 2.10.2014 (kein Pflichtkolloquium).Der Abgabetermin für die Wettbewerbsarbeiten ist voraussichtlich der4.12.2014, für das Modell der 11.12.2014 jeweils bis 16:00 Uhr.Entscheidend ist der Zeitpunkt des Eingangs der Wettbewerbsarbeiten beider Kontaktstelle.3.) Zuschlagskriterien:Nach Abschluss des Wettbewerbs werden mit den 3 PreisträgernVerhandlungsgespräche geführt, nicht jedoch mit den mit einer Anerkannungbedachten Büros. Dabei gelten die folgenden Zuschlagskriterien:1. Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens. Wichtungsfaktor 40.2. Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung anhand der Darstellung dervorgesehenen Projektorganisation in der Planungs- und Ausführungsphase aufder Grundlage des Wettbewerbsentwurfes. Wichtungsfaktor 15.3. Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung anhand der Darstellung derTerminkontrolle in der Planungs- und Ausführungsphase auf der Grundlagedes Wettbewerbsentwurfes. Wichtungsfaktor 10.4. Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung anhand der Darstellung derKostenkontrolle zur Sicherstellung der Kostenvorgaben in der Planungs- undAusführungsphase auf der Grundlage des Wettbewerbsentwurfes.Wichtungsfaktor 20.5. Honorarangebot nach HOAI für die Grundleistungen Objektplanung fürGebäude nach § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1., Leistungsphasen1-9. Für die Angebotsbearbeitung ist von folgenden Honorarzonen und vonfolgenden anrechenbaren Kosten auszugehen:Für das Schulgebäude: Anrechenbare Kosten 14 900 000 EUR netto. Nachderzeitiger Einschätzung des Auftraggebers dürfte von Honorarzone IVauszugehen sein. Für die Dreifeldhalle: Anrechenbare Kosten 3 100 000 EURnetto. Nach derzeitiger Einschätzung des Auftraggebers dürfte vonHonorarzone III auszugehen sein.Unterkriterien:5.1 Schulgebäude:5.1.1 Honorarsatz, 15 Punkte.5.1.2 Zeithonorar, 15 Punkte.5.1.3 Nebenkosten, 15 Punkte.5.1.4 Entfall von Grundleistungen bei dem geplanten Objekt, 15 Punkte.5.1.5 Zahlungsfristen, 15 Punkte.5.2 Dreifeldhalle:5.2.1 Honorarsatz, 3 Punkte.5.2.2 Zeithonorar, 3 Punkte.5.2.3 Nebenkosten, 3 Punkte.5.2.4 Entfall von Grundleistungen bei dem geplanten Objekt, 3 Punkte.5.2.5 Zahlungsfristen, 3 Punkte.Wichtungsfaktor 10.6. Honorarangebot für die Grundleistungen der Objektplanung fürFreianlagen nach § 39 HOAI in Verbindung mit Anlage 11.1., Leistungsphasen1-9.Für die Angebotsbearbeitung: Nach derzeitiger Einschätzung desAuftraggebers dürfte von Honorarzone IV und von anrechenbaren Kosten inHöhe von 1 300 000 EUR netto auszugehen sein.Unterkriterien:6.1. Honorarsatz, 3 Punkte.6.2. Zeithonorar, 3 Punkte.6.3. Nebenkosten, 3 Punkte.6.4. Entfall von Grundleistungen bei dem geplanten Objekt, 3 Punkte.6.5. Zahlungsfristen, 3 Punkte.Wichtungsfaktor 5.4.) Bedingungen für den Auftrag:Aufgefordert zum Teilnahmewettbewerb sind Architekten undLandschaftsarchitekten, siehe Abschnitt II.1.1). Die Ausloberbeabsichtigen die Grundleistungen der Objektplanung für Gebäude nach § 34HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1, Leistungsphasen (LP) 1-9 und dieGrundleistungen der Objektplanung für Freianlagen nach § 39 HOAI inVerbindung mit Anlage 11.1 stufenweise zu beauftragen. Es sollen diefolgenden Stufen – nach Objekten aufgeteilt – gebildet werden:Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2,Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4,Stufe 3: Leistungsphasen 5 bis 9.Die Leistungen für Gebäude nach § 34 HOAI und Freianlagen nach § 39 HOAIwerden nicht zwingend parallel beauftragt, sondern ggf. auch zeitlichnacheinander. Die Beauftragung erfolgt im Anschluss an den Wettbewerb unddie die nachfolgenden Verhandlungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrensmit den Preisträgern an einen der Preisträger. Es ist beabsichtigt eineBaukostenobergrenze für das Gesamtprojekt in dem zu schließenden Auftragfestzulegen.5.) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:Im Falle einer Beauftragung ist vom Bieter – im Falle der Beauftragungeiner Arbeits-/Bietergemeinschaft von jedem Mitglied derArbeits-/Bietergemeinschaft – eine Haftpflichtversicherung mit denDeckungssummen für Sach- und Vermögensschäden von 2 000 000 EUR und fürPersonenschäden von mindestens 3 000 000 EUR nachzuweisen. Im Falle einerBeauftragung haftet die Arbeits-/Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.Der Bieter hat im Auftragsfall nachzuweisen, dass die genanntenDeckungssummen für die Ausführung des ausgeschriebenen Projekts alsEinzeldeckung zur Verfügung stehen.6.) Vergütung:Die Vergütung der zu beauftragenden Planungsleistung erfolgt gemäßHonorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Entsprechend denBestimmungen des § 8 (2) der Richtlinien für Planungswettbewerbe 2013 (RPW2013) wird im Falle einer weiteren Beauftragung die Preissumme auf dieentsprechende Vergütung in Beauftragungsstufe 1 angerechnet, wenn undsoweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändertder weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.7.) Erläuterungen zu den Zuschlagskriterien:Erläuterungen zu sämtliche Oberkriterien (Zuschlagskriterien Nr. 1-6):Die Auswertung der Angebote zu den Oberkriterien unter den Ziffern 1 bis 6erfolgt in einem Ranking. Der jeweils beste Bewerber bezüglich derOberkriterien erhält bei jedem Oberkriterium 30 Punkte von 30 möglichenPunkten. Der zweitbeste Bewerber erhält zehn Punkte weniger als der besteBewerber, also 20 Punkte. Der jeweils drittbeste Bewerber erhält zehnPunkt weniger als der jeweils Zweitbeste, also 10 Punkte. Ergibt dieBewertung die Gleichwertigkeit von 2 oder mehreren Bewerbern bei einemoder mehreren Kriterien, erhalten diese Bewerber die gleiche Punktzahl(Mehrfachbesetzung einer Rangstelle). Bei Mehrfachbesetzung einerRangstelle bleiben die folgenden Rangstellen im Umfang derMehrfachbesetzung frei. Sollten also beispeilsweise 2 Bewerber innerhalbdes Rankings Rang 1 erreichen, erhält jeder dieser Bewerber 30 Punkte,wobei die Rangstelle 2 nicht besetzt wird.Die Gesamtzahl der Wichtungsfaktoren beträgt 100. Die maximale Punktzahlje Oberkriterium beträgt, wie ausgeführt, 30. Unter Anwendung der Summeder Wichtungsfaktoren ergibt dies eine maximal erreichbare Punktzahl von30 x (40 + 15 + 10 + 20 + 10 + 5) = 3.000 für sämtliche Oberkriterienzusammen.Die in dem jeweiligen Oberkriterium erreichte Punktzahl (30 Punkte oder 20Punkte oder 10 Punkte) wird mit dem jeweils angegebenen Wichtungsfaktormultipliziert. Die Summe der so erreichten Punkte sämtlicher Oberkriterienergibt die Rangfolge der Bieter in Bezug auf die Zuschlagskriterien.Ergänzende Erläuterungen zu dem Zuschlagskriterium (Oberkriterium) 1:Das Ranking richtet sich nach dem Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens. Der1. Preisträger erhält also 30 Punkte, der 2. Preisträger 20 Punkte und der3. Preisträger 10 Punkte.Ergänzende Erläuterungen zu den Zuschlagskriterien (Oberkriterien) Nr. 2bis 4:Die Auswertung der Angebot zu den Oberkriterien Ziffer 2. bis 4. erfolgtin einem Ranking, wie oben bereits dargelegt. Der jeweils beste Bewerbererhält jeweils 30 Punkte, der jeweils zweitbeste 20 usw. Hinsichtlich derMehrfachbesetzung einer Rangstelle gilt das oben Gesagte.Ergänzende Erläuterungen zu den Zuschlagskriterien (Oberkriterien) 5. und6.:Die Kriterien 5 und 6 enthalten Unterkriterien. Jedes Unterkriterium wirdmit der in der oben aufgeführten Matrix angegebenen Punktzahl wie folgtbewertet: Bei den Unterkriterien 5.1.1. bis 5.1.5 erhält der jeweils besteBewerber je Unterkriterium 15 Punkte, der jeweils zweitbeste 10, derjeweils drittbeste 5 Punkte. Bei den Unterkriterien 5.2.1. bis 5.2.5. und6.1. bis 6.5. erhält der jeweils beste Bewerber je Unterkriterium 3Punkte, der jeweils zweitbeste 2 Punkte, der jeweils drittbeste 1 Punkt.Die Auswertung der Angebote zu den Oberkriterien in 5. und 6. erfolgtdabei ebenfalls in einem Ranking. Der jeweils beste Bewerber erhält also30 Punkte, der zweitbeste Bewerber 20 Punkte, der drittbeste Bewerber 10Punkte. Hinsichtlich der Mehrfachbesetzung einer Rangstelle gilt das obenGesagte. Die Punktzahl des Oberkriteriums (30 oder 20 oder 10 Punkte)ergibt sich aus der Addition der bei den betreffenden Unterkriterien durchden jeweiligen Bieter erreichten Punkte. Derjenige Bieter, der in derSumme der Unterkriterien des jeweiligen Oberkriteriums die im Verhältnisaller Bieter höchste Punktzahl erreicht hat, erhält also bei demjeweiligen Oberkriterium die erste Rangstelle mit der Höchstpunktzahl von30 Punkten. Derjenige Bieter der in der Summe der Unterkriterien die imVerhältnis aller Bieter zweithöchste Punktzahl erreicht hat, erhält beiden jeweiligen Oberkriterien die zweite Rangstellen mit 20 Punkten usw.8.) Ablauf des Zuschlagsverfahrens nach Abschluss desArchitektenwettbewerbs:Die verbliebenen drei Bieter werden rechtzeitig vor Durchführung desVerhandlungsverfahrens über den Ablauf des Zuschlagsverfahrens nachAbschluss des Architektenwettbewerbs schriftlich unterrichtet.9.) Namen der ausgewählten Preisrichter:1. Klaus-Dieter Aichele, Mainz, (Fachpreisrichter)2. Prof. Ulrich Elwert, Ravensburg, (Fachpreisrichter)3. Prof. Gerhard Freising, Trier, (Fachpreisrichter)4. Prof. Ulrich Hamann, Darmstadt, (Fachpreisrichter)5. Christiane Horsch, Bürgermeisterin VG Schweich, (Sachpreisrichterin)6. Prof. Ulrich Königs, Köln, (Fachpreisrichter)7. Otmar Rößler, Stadtbürgermeister Schweich, (Sachpreisrichter)8. Günther Schartz, Landrat Kreis Trier-Saarburg, (Sachpreisrichter)9. Prof. Kunibert Wachten, Aachen, (Fachpreisrichter)10. Christina Steinmetz, Grundschule Schweich, (Sachpreisrichterin)11. Franz-Josef Schwaller, Treverer-Schule Trier, (Sachpreisrichter)Stellvertreter:Wolfgang Deutsch, Büroleiter VGV Schweich, (Sachpreisrichter, stellv. fürChristiane Horsch)Rolf Rauland, Geschäftsbereichsleiter KV Trier-Saarburg (Sachpreisrichter,stellv. für Günther Schartz)Prof. Kuno Mauritius Schneider, Trier (Fachpreisrichter)Prof. Oskar Spital-Frenking, Dortmund (Fachpreisrichter).
VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,Klimaschutz, Energie- und LandesplanungStiftsstraße 955116 MainzDEUTSCHLANDE-Mail: vergabekammer.RLP@mwkel.rlp.deTelefon: +49 6131162234Fax: +49 6131162113
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1)Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hatund eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durchNichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei istdarzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften imVergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich(8 Kalendertage) gerügt hat,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachungerkennbar sind nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit desVertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101 a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibtunberührt.
VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteiltVergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,Klimaschutz, Energie- und LandesplanungStiftsstraße 955116 MainzDEUTSCHLANDE-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.deTelefon: +49 6131162234Fax: +49 6131162113
VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16.7.2014