- wa-ID
- wa-2035807
- Tag der Veröffentlichung
- 28.02.2023
- Aktualisiert am
- 17.08.2023
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Architekt*innen in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen
- Beteiligung
- 20 Arbeiten
- Auslober
- Schulverein Weierhof e.V.
- Koordination
- Hille Tesch Architekten+Stadtplaner PartGmbB, Ingelheim
- Bewerbungsschluss
- 27.03.2023 12:00
- Abgabetermin Pläne
- 21.06.2023
- Abgabetermin Modell
- 28.06.2023
- Preisgerichtssitzung
- 18. und 19.07.2023
- Ausstellung
- 20.-26.07.2023
Einstufiger, nicht offener hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil nach RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Gegenstand des Wettbewerbs sind der hochbauliche sowie freiraumplanerische Vorentwurf für den Neubau eines Internatsgebäudes sowie der Anpassung der umgebenden Freianlagen im Realisierungsteil sowie einer Erweiterung des Internatsgebäudes, eines ergänzenden Bausteins für eine neue Zweifeld-Sporthalle sowie eine Erweiterung der bestehenden Mensa im Altbau und die jeweils zugehörige notwendige Umgestaltung der Freianlagen im Ideenteil.
Der Weierhof (Bolanden) ist ein Ortsteil von Bolanden im Donnersbergkreis in Rheinland-Pfalz und liegt unmittelbar an der A63. Das gleichnamige Gymnasium Weierhof mit angegliedertem Internatsbetrieb umfasst einen Großteil des Areals des östlich von Bolanden gelegenen Ortsteils und stellt im Bestand einen vielfältig geprägten Schulstandort mit diverser Geschichte dar.
Die Grundstücksgröße beträgt insgesamt ca. 60.000 qm und ist zu weiten Teilen mit unterschiedlichen Bestandsgebäuden und Sportanlagen bebaut. Für den vorliegenden Wettbewerb wurden Potentialflächen mit einer Größe von ca. 18.000 qm im südlichen und westlichen Grundstücksbereich ausgemacht.
Fachpreisrichter*innen
Gerold Reker (Vorsitz)
Prof. Ulrich Hamann (stv. Vorsitz)
Joachim Kaiser
Julia Klumpp
Sachpreisrichter*innen
Michael Scholz
Corinna Eichling
Mutlu Ciftci
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt dem Auslober, den Verfasser der Arbeit mit dem ersten Preis, vorbehaltlich des Ergebnisses der Verhandlungsgespräche und unter Berücksichtigung der schriftlichen Beurteilung des Preisgerichtsprotokolls mit den weiteren Planungsleistungen gemäß der Auslobung zu beauftragen.
Insbesondere sollte die Belichtung der innenliegenden Aufenthaltszonen überprüft und optimiert werden. Ebenso sind die Raumhöhen im Hinblick auf die Aufenthaltsqualitäten zu überprüfen.
Deutschland-Bolanden: Architekturentwurf
2023/S 042-124949
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: An der Aula 1
Ort: Bolanden
NUTS-Code: DEB3D Donnersbergkreis
Postleitzahl: 67295
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hille Tesch Architekten+Stadtplaner PartGmbB
E-Mail: vergabe@hilleundtesch.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.weierhof.de/
Abschnitt II: Gegenstand
WHB_Nichtoffener hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil "Neubau Internatsgebäude und Zweifeld-Sporthalle Gymnasium Weierhof Bolanden"
Das Verfahren wird als einstufiger, nichtoffener hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil durchgeführt. Eine maximale Teilnehmerzahl von 25 wird angestrebt. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 in der aktuellen Fassung, eingeführt in Rheinland-Pfalz durch den Erlass des Ministeriums der Finanzen vom 22. Mai 2013 sowie durch die Verwaltungsvorschrift vom 01. Juni 2014, zugrunde.
Die Anwendung und Anerkennung der RPW 2013 ist für die Ausloberin und Teilnehmer sowie alle übrigen Beteiligten verbindlich, soweit die Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht. Ausloberin, Teilnehmer sowie alle am Verfahren Beteiligten erkennen den Inhalt der Auslobung an. An der Vorbereitung dieses Wettbewerbs hat der Ausschuss Wettbewerb und Vergabe der Architektenkammer Rheinland-Pfalz beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer 3/02/23 registriert.
Anlass des Wettbewerbs ist im Realisierungsteil die Planung eines Internatsgebäudes mit 6+2 Gruppen. Es müssen zukünftig Internatsplätze für insgesamt 80 Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stehen.
Das neue Internatsgebäude soll so geplant werden, dass zunächst 8 Gruppen vorgesehen werden. Da möglicherweise zwei Gruppen im bestehenden Altbau weiterhin genutzt werden können soll die Planung so ausgelegt sein, dass zwei Gruppen im Neubau bei Beibehaltung des Gesamtkonzeptes entfallen können. In diesem Fall muss ein unmittelbarer baulicher Anschluss des Neubaus an den Altbau unter Berücksichtigung der Belange u.a. des Denkmalschutzes erfolgen.
Zusätzlich ist die in diesem Zuge notwendige partielle Umgestaltung der den gewählten Standort umgebenden Außenanlagen um den Neubau Teil des Realisierungsteils.
Im Ideenteil sollen Vorschläge für eine Erweiterung des Internatsgebäudes um weitere Gemeinschaftsräume, einen ergänzenden Baustein für eine neue Zweifeld-Sporthalle sowie eine Erweiterung der bestehenden Mensa im Altbau, sowie die jeweils dem gewählten Standort zugehörige Umgestaltung der Freianlagen entwickelt werden. Sofern durch den Neubau die im südlichen Grundstücksbereich befindlichen Nebengebäude (Lager und Werkstätten) entfallen so sind hierfür im Ideenteil ebenfalls alternative Standorte vorzuschlagen.
Die Realisierung des Internatsgebäudes und die Bezugsreife bis zum 01.01.2027 im Realisierungsteil hat für die Ausloberin absolute Priorität und muss auch möglich sein, ohne dass ein Baustein des Ideenteils umgesetzt wird.
Innerhalb des Gesamtgrundstücks des Weierhofs wurden Flächen mit einer Größe von ca. 18.000 qm als Potentialflächen für eine bauliche Entwicklung sowohl im Realisierungs- als auch Ideenteil ausgemacht. Die Verortung der einzelnen Bausteine hierin ist Teil der Wettbewerbsaufgabe.
Das Gesamtbudget für die KG 300-400 des Realisierungsteils beträgt ca. 5,56 Mio. Euro brutto. Das Gesamtbudget für die KG 500 des Realisierungsteils beträgt ca. 0,42 Mio. Euro brutto. Die Ausloberin geht von einer BGF des Realisierungsteils von ca. 2.960qm (6+2 Gruppen) aus.
Bei der Ermittlung der Budgetierung wurde ein eigenständiger Neubau mit 8 Gruppen als auch ein Neubau mit 6 Gruppen zzgl. einer Anbindung an den Altbau und der hierfür notwendigen Maßnahmen berücksichtigt. Bei den Freianlagen wird darauf hingewiesen, dass hier nicht die Umgestaltung aller in den Potentialflächen erfassten Freiflächen enthalten ist, sondern nur die partielle, für den Neubau notwendige Umgestaltung vorgesehen ist, welche sich in die bestehende Freianlagengestaltung einfügen soll.
Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird ein VgV-Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zunächst mit dem ersten Preisträger durchgeführt. Es wird zunächst der 1. Preisträger des Wettbewerbs zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Nur wenn diese Verhandlungen nicht erfolgreich abgeschlossen werden, werden die übrigen Preisträger zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Teilnahmeanträge müssen elektronisch in Textform (§ 126b BGB) mit d. Angaben u. Erklärungen unter ausschließlicher Verwendung der zur Verfügung gestellten Formulare bis zum Submissionstermin auf d. Vergabeplattform eingegangen sein. Die postalische Abgabe von
Teilnahmeanträgen in Papierform ist nicht zugelassen. Die Einreichung muss in einem üblichen Dateiformat (PDF) erfolgen.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand den in der Eignungsmatrix (siehe Vergabeunterlagen) aufgeführten Kriterien u. deren Gewichtung.
Fachliche Anforderungen sowie sonstige Zulassungsvoraussetzungen zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung nach § 4 Abs.1 Satz 2 RPW 2013:
- Form- & fristgerechter u. vollständiger Eingang der Bewerbung
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 + 124 GWB vorliegen sowie zur Tariftreue und zum 5.-EU-Sanktionspaket
- Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation der Bewerbergemeinschaft durch aktuelle Nachweise der Berufszulassung/en als Architekt und
Landschaftsarchitekt. (Hinweis: Die Benennung des Landschaftsarchitekten sowie die Vorlage des entsprechenden Berufsnachweises müssen erst nach der Auswahl zur Teilnahme erfolgen)
- Eigenerklärung über das Bestehen bzw. den Abschluss im Auftragsfall einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden u. mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden, 2-fach maximiert
- Erklärung zur Teilnahme am Wettbewerb
- Vorlage v. 2 Referenzprojekten vergleichbarer Komplexität aus dem Bereich Objektplanung Gebäude, Fertigstellung / Prämierung nach dem 01.01.2014
Zusätzlich bei Bewerbern, d. Referenzen einreichen, die sie als Projektleiter in einem anderen Büro erbracht haben:
- Bestätigung über die Projektleitung durch d. Urheber
Als Teilnahmehindernisse gelten die unter RPW § 4.2 beschriebenen.
Auswahlkriterien nach § 71 Abs. 3 Satz1 VgV i. V. m. § 3Abs. 3 Satz 4 RPW 2013:
- Referenzen: Die Angabe von zwei Referenzprojekten (Ref. A und B) ähnlicher Planungsanforderung und Komplexität wird in
Eigenerklärung gefordert (Bewerbungsbogen). Die Fertigstellung (Bezug des Objektes durch den Nutzer bzw. Abschluss Lph. 8) bzw. Prämierung muss nach dem 01.01.2014 erfolgt sein. Die Projekte sind auf den vorgesehenen Referenzblättern darzustellen, welche Teil des Teilnahmeantrags sind. Zusätzlich müssen die Projekte jeweils auf einem Präsentationsblatt im Format DIN A3 quer dargestellt werden.
Bei den angegebenen Referenzprojekten sind folgende Angaben in den entsprechenden Formularblättern gefordert:
- Projektbezeichnung, Ort
- Herstellungskosten KG 300+400 netto
- Honorarzone nach HOAI
- Bearbeitete Leistungsphasen gemäß HOAI
- Auftraggeber
- Monat / Jahr der Fertigstellung / Inbetriebnahme
- ggf. Angaben zur Prämierung
//Referenz A: Mindestanforderung: Planung und Realisierung von Neubau oder Erweiterung eines Gebäudes, mit Planungsanforderungen (Komplexität) gem. Einordnung entsprechend HZ III gem. HOAI oder höher, und einer Bausumme von mindestens 2,0 Mio. Euro netto KGr 300+400, Erbringung der Leistungen der Objektplanung Gebäude, mind. LPH 2-8 gem. HOAI durch den Bewerber.
//Referenz B: Mindestanforderung: Nachweis einer in einem nach RPW / GRW durchgeführten hochbaulichen Wettbewerb erzielten Prämierung (Preisträger oder Anerkennung) ODER Nachweis eines fertiggestellten und mit einem Architektur- / Gestaltungspreis prämierten Gebäudes. Nachweis ist beizufügen.
Alle Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die die Zulassungskriterien erfüllen, werden zum Auswahlverfahren zugelassen. Doppelbewerbungen
führen zum Ausschluss der Bewerber. Entsprechend §56 (2) VgV / § 57 (1) VgV werden Bewerbungen, die nicht form- und fristgerecht eingegangen sind, von der Wertung ausgeschlossen.
Erfüllen mehr als 25 Bewerber die Anforderungen wird d. Auswahl unter d. Bewerbern d. Los getroffen. Danach wird eine angemessene Zahl von Nachrückern ausgelost.
Teilnahmeberechtigt sind Architekten in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten. Die Berechtigung zum Führen beider Berufsbezeichnungen muss vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft nachgewiesen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Städtebauliche Leitidee und konzeptionelle Umsetzung
- Architektonische Qualität
- Freiraumplanerische Qualität
- Erfüllung der funktionalen Anforderungen
- Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit
Die Wettbewerbssumme ist ermittelt nach § 7 Absatz 2 der RPW 2013 auf der Basis HOAI. Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von € 70.000,- zur Verfügung. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
Preise
1. 28.000,- €
2. 17.500,- €
3. 10.500,- €
Anerkennungen:
Für Anerkennungen ist eine Summe von 14.000,- € vorgesehen.
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden.
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen nicht enthalten und wird in gesetzlich geschuldeter Höhe zusätzlich ausbezahlt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausloberin wird unter Würdigung der Preisgerichtsempfehlung einen der Preisträger – vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung des Projektes sowie einer Einhaltung des Budgets - mit weiteren Leistungen beauftragen. Folgende Leistungen sind Bestandteile der Auftragsvergabe an den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft auf Grundlage der HOAI 2021 und werden stufenweise beauftragt:
- Objektplanung Gebäude §34 ff. HOAI, Lph. 1-3, 4, 5, optional 6-9. Die Ausloberin geht von folgenden Honorarparametern aus:
o Honorarzone III Basissatz, kein Umbauzuschlag, keine mitzuverarbeitende Bausubstanz
- Objektplanung Freianlagen §39 ff. HOAI, Lph. 1-3, 4, 5, optional 6-9. Die Ausloberin geht von folgenden Honorarparametern aus:
o Honorarzone III Basissatz, kein Umbauzuschlag, keine mitzuverarbeitende Bausubstanz
Hinweis: Um ggf. eine Förderschädlichkeit auszuschließen behält sich die Ausloberin eine stufenweise Beauftragung zunächst nur bis zu der Leistungsphase vor, welche zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Hinblick auf die Förderverträglichkeit möglich ist.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Der Anteil des Ideenteils am Preisgeld beträgt 38% und wird bei dieser Betrachtung nicht herangezogen.
Voraussetzung für die stufenweise Beauftragung ist, dass die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Ausloberin für die Umsetzung des Gesamtprojektes erreichbar erscheinen, das Bauvorhaben realisiert wird und einer Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird gemäß §14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zunächst mit dem ersten Preisträger des Wettbewerbs durchgeführt. Bewerbergemeinschaften treten dabei als Bietergemeinschaften auf.
Entsprechend der EU-weiten Bekanntmachung zum Wettbewerb wird zunächst der 1. Preisträger des Wettbewerbs zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Nur wenn diese Verhandlungen nicht erfolgreich abgeschlossen werden, werden die übrigen Preisträger zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Auftraggeberin behält sich die Möglichkeit offen, den Auftrag auf Grundlage des Erstangebotes (§17 Abs. 11 VgV) an den 1. Preisträger zu vergeben.
Das Gremium der Verhandlungsgespräche wird gebildet aus Vertretern der Ausloberin. Es ist vorgesehen mind. einen Fachpreisrichter zur Beratung hinzuzuziehen.
Die Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren werden sein:
1. Wettbewerbsergebnis 40%
2. Weiterentwicklung Entwurf (auf Basis der Preisgerichtsbeurteilung) 15%
3. Projektmanagement 15%
a. Kostenmanagement (5%)
b. Terminmanagement (5%)
c. Qualitätsmanagement (5%)
4. Bewerberprofil und Personaleinsatz 15%
5. Honorarangebot 15%
Die detaillierten Unterkriterien werden m. d. Angebotsaufforderung versandt. Im Rahmen d. Angebotsphase wird eine Kostenschätzung gem. DIN 276 KGR 300+400+500 anhand von Massen des Entwurfs u. entsprechenden Kostenkennwerten gefordert. Eine separate Honorierung hierfür ist nicht vorgesehen, die Leistung wurde bei der Ermittlung der Preisgelder bereits berücksichtigt. Ein Nachweis zur Einhaltung des Budgets anhand d. Kostenschätzung soll erfolgen.
Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche wird der Teilnehmer mit dem wirtschaftlichsten Angebot gem. §58 VgV beauftragt.
Die Ausloberin behält sich Änderungen der Auslobung und deren Anlagen vor, die sich im Wettbewerbsverfahren ergeben, insbesondere in Folge der Beantwortung von Fragen im Rückfragekolloquium. Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Projektbudgetierung, der gesicherten Finanzierung und der Gremienzustimmung. Schadensersatz für nicht beauftragte Arbeiten wird ausgeschlossen.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 6131-16-2234
Fax: +49 6131-16-2113
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen (maximal 4000 Zeichen): Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird
verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Mainz
Land: Deutschland