- Dokumentation des Wettbewerbs
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Veröffentlicht als:
- Kurzergebnis
- Zwischenbericht
- wa-ID
- wa-2026698
- Tag der Veröffentlichung
- 03.06.2019
- Aktualisiert am
- 30.09.2022
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EWG
- Teilnehmer
- Architekt*innen und Bewerbergemeinschaften aus Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen
- Beteiligung
- 15 Arbeiten
- Auslober
- Gemeinde Bietigheim
- Koordination
- Freie Architekten + Stadtplaner Humpert & Kösel-Humpert, Karlsruhe
- Bewerbungsschluss
- 04.07.2019 17:00
- Abgabetermin Pläne
- 30.10.2019
- Abgabetermin Modell
- 14.11.2019
- Preisgerichtssitzung
- 28.11.2019
- Ausstellung
- 05.-13.12.2019
Verfahrensart
Nicht offener architektonischer Realisierungswettbewerb mit 18 Teilnehmern nach RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Um die bestehenden Einrichtungen zu entlasten und ein zukunftsorientiertes Angebot für Kinder und Familien zu schaffen, bedarf es einer dritten Kindertageseinrichtung in Bietigheim. Durch diese entsteht eine größere Flexibilität in Sachen Kinderbetreuung, um auf die möglichen zukünftigen äußeren Einflüsse (Bedarfsanstieg, Sanierung der Gebäude, Rückbau von Gebäudeteilen, Schulentwicklung, Gesetzesänderungen, usw.) reagieren zu können.
Gegenstand des Wettbewerbes ist daher die architektonische Planung eines Kinderhauses mit Gruppenbereichen für Kinder von 3-6 Jahren und Gruppenbereichen für Kinder von 0-3 Jahren. Um dem stetig wachsenden Bedarf an Betreuungsplätzen gerecht zu werden und flexibel agieren zu können, muss der Neubau des Kinderhauses so geplant werden, dass dieser problemlos in 3 Bauabschnitten auf insgesamt 8 Gruppen erweitert werden kann. Die entsprechenden allgemeinen Raumgruppen werden daher bereits zu Beginn auf die maximale Auslastung ausgelegt.
Fachpreisrichter*innen
Ulrike Beckmann, Architektin, Stuttgart
Mieke De Jonge, Architektin, Heidelberg
Astrid Fath, Architektin, Weinheim
Dr. Fred Gresens, Architekt, Offenburg (Vorsitzender)
Almut Henne, Landschaftsarchitektin, Freiburg
Sachpreisrichter*innen
Constantin Braun, Bürgermeister, Bietigheim
Dr. Wolfgang Bernart, Gemeinderat, Bietigheim
Samuel Engelhard, Gemeinderat, Bietigheim
Rolf Westermann, Gemeinderat, Bietigheim
Empfehlung des Preisgericht
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin einstimmig, die mit dem 1. Preis ausgezeichnete Arbeit unter Beachtung der Anregungen der schriftlichen Beurteilung bei der Umsetzung des Gesamtprojektes zu Grunde zu legen.
Ausstellung
Die Ausstellung aller Wettbewerbsbeiträge kann von Donnerstag, 5. Dezember bis 13. Dezember 2019 zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses besucht werden (www.bietigheim.de).
Nicht offener architektonischer Realisierungswettbewerb mit 18 Teilnehmern nach RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Um die bestehenden Einrichtungen zu entlasten und ein zukunftsorientiertes Angebot für Kinder und Familien zu schaffen, bedarf es einer dritten Kindertageseinrichtung in Bietigheim. Durch diese entsteht eine größere Flexibilität in Sachen Kinderbetreuung, um auf die möglichen zukünftigen äußeren Einflüsse (Bedarfsanstieg, Sanierung der Gebäude, Rückbau von Gebäudeteilen, Schulentwicklung, Gesetzesänderungen, usw.) reagieren zu können.
Gegenstand des Wettbewerbes ist daher die architektonische Planung eines Kinderhauses mit Gruppenbereichen für Kinder von 3-6 Jahren und Gruppenbereichen für Kinder von 0-3 Jahren. Um dem stetig wachsenden Bedarf an Betreuungsplätzen gerecht zu werden und flexibel agieren zu können, muss der Neubau des Kinderhauses so geplant werden, dass dieser problemlos in 3 Bauabschnitten auf insgesamt 8 Gruppen erweitert werden kann. Die entsprechenden allgemeinen Raumgruppen werden daher bereits zu Beginn auf die maximale Auslastung ausgelegt.
Fachpreisrichter*innen
Ulrike Beckmann, Architektin, Stuttgart
Mieke De Jonge, Architektin, Heidelberg
Astrid Fath, Architektin, Weinheim
Dr. Fred Gresens, Architekt, Offenburg (Vorsitzender)
Almut Henne, Landschaftsarchitektin, Freiburg
Sachpreisrichter*innen
Constantin Braun, Bürgermeister, Bietigheim
Dr. Wolfgang Bernart, Gemeinderat, Bietigheim
Samuel Engelhard, Gemeinderat, Bietigheim
Rolf Westermann, Gemeinderat, Bietigheim
Empfehlung des Preisgericht
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin einstimmig, die mit dem 1. Preis ausgezeichnete Arbeit unter Beachtung der Anregungen der schriftlichen Beurteilung bei der Umsetzung des Gesamtprojektes zu Grunde zu legen.
Ausstellung
Die Ausstellung aller Wettbewerbsbeiträge kann von Donnerstag, 5. Dezember bis 13. Dezember 2019 zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses besucht werden (www.bietigheim.de).
21/06/2019 S118 - - Dienstleistungen - Ergänzende Angaben - Nicht offenes Verfahren
Deutschland-Bietigheim: Architekturentwurf
2019/S 118-290429
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2019/S 105-256998) Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Gemeinde Bietigheim
Malscher Straße 22
Bietigheim
76467
Deutschland
Kontaktstelle(n): Gemeinde Bietigheim Frau Marlena Ganz
Telefon: +49 724580820
E-Mail: marlena.ganz@bietigheim.de
Fax: +49 724580890
NUTS-Code: DE124
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bietigheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Nicht offener architektonischer Realisierungswettbewerb mit 18 Teilnehmern nach RPW 2013 Wettbewerb Neubau Kinderhaus Schneidergarten
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71220000
II.1.3) Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung:
Um die bestehenden Einrichtungen zu entlasten und ein zukunftsorientiertes Angebot für Kinder und Familien zu schaffen, bedarf es einer dritten Kindertageseinrichtung in Bietigheim.
Ziel des Wettbewerbs ist es, am südlichen Rand der Gemeinde ein Kinderhaus zu entwerfen, das in 3 Bauabschnitten auf 8 Gruppen erweitert werden kann. Der erste Bauabschnitt startet mit 4 Gruppen. Das Konzept soll zeigen, wie das Kinderhaus in den 2 weiteren Bauabschnitten mit wenig Aufwand um je 2 Gruppen erweitert werden kann. Die allgemeinen Bereiche sowie Bereiche für Bildung, pädagogisches Personal, sonstige Räume und Außenbereich sind bereits von Anfang an auf die notwendige Größe des Endausbaus mit 8 Gruppen ausgelegt.
Die neue Einrichtung ist sowohl für Kinder unter 3 Jahren als auch für Kinder von 3-6 Jahren gedacht und soll altersgerechte Betreuungs- und frühkindliche Bildungsangebote bereitstellen. Die funktionale und städtebauliche Integration in das Umfeld, aber auch der Identität stiftende Ausdruck des Neubaus mit seinen neu konzipierten Außenräumen sind wesentliche Aspekte der Entwurfsaufgabe. Die Ausloberin wünscht neben Gestaltungsvorschlägen für die im Raumprogramm benannten Bereiche ein zusammenhängendes Konzept für die Zugänge und Abläufe sowie die Außenbereiche. Dabei sind die für die Umsetzung des Bauvorhabens relevanten Sicherheitsbestimmungen und Richtlinien ebenso einzubeziehen, wie die Inhalte der DIN 18040 barrierefreies Bauen und entsprechender Regelwerke zur Barrierefreiheit.
Das Verfahren ist anonym.
Die Ausloberin wird – in Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes – unter den in den § 8 Abs. 2 RPW genannten Voraussetzungen einen Preisträger für die weitere Bearbeitung mit den Leistungen gemäß HOAI einschließlich Objektbetreuung (Leistungsphase 9) beauftragen.Es ist beabsichtigt die Sachverständigen und Fachplaner im weiteren Vergabeverfahren zu berücksichtigen. Erhält eine Arbeitsgemeinschaft von Architekten und Landschaftsarchitekten den Zuschlag, so wird die Ausloberin die Landschaftsarchitekten bis einschließlich Leistungsphase 4 beauftragen. Im Anwendungsbereich der VgV, die als Grundlage der Vergabe gilt, wird die Ausloberin nach § 80 VgV Aufforderung zur Verhandlung; Nutzung der Ergebnisse des Planungswettbewerbs mit allen Preisträgern über den Auftrag verhandeln.
Wettbewerbsdurchführung gemäß RPW 2013, Verhandlungsverfahren und Auftragsvergabe nach VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/06/2019
VI.6) Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 105-256998
Abschnitt VII: Änderungen
VII.1) Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2) In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.1.10)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer
Anstatt:
muss es heißen:
[...] Die Zusammenarbeit mit einem Landschaftsarchitekten/einer Landschaftsarchitektin ist nicht zwingend. Im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft kann die Benennung des Landschaftsarchitekten/ der Landschaftsarchitektin noch bis zum 31.7.2019 erfolgen.
VII.2) Weitere zusätzliche Informationen:
---
03/06/2019 S105 - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren
Deutschland-Bietigheim: Architekturentwurf
2019/S 105-256998
Wettbewerbsbekanntmachung
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Gemeinde Bietigheim
Malscher Straße 22
Bietigheim
76467
Deutschland
Kontaktstelle(n): Gemeinde Bietigheim Frau Marlena Ganz
Telefon: +49 724580820
E-Mail: marlena.ganz@bietigheim.de
Fax: +49 724580890
NUTS-Code: DE124
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bietigheim.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.bietigheim.de/web/info_ausschreibungen.html
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Humpert & Kösel-Humpert Freie Architekten und Stadtplaner GmbH
Stephanienstraße 30
Karlsruhe
76133
Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Elena Hünig
Telefon: +49 7219375805
E-Mail: elena.huenig@humpert-architekten.de
Fax: +49 7219375806
NUTS-Code: DE122
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.humpert-architekten.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Nicht offener architektonischer Realisierungswettbewerb mit 18 Teilnehmern nach RPW 2013 Wettbewerb Neubau Kinderhaus Schneidergarten
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71220000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Um die bestehenden Einrichtungen zu entlasten und ein zukunftsorientiertes Angebot für Kinder und Familien zu schaffen, bedarf es einer dritten Kindertageseinrichtung in Bietigheim.
Ziel des Wettbewerbs ist es, am südlichen Rand der Gemeinde ein Kinderhaus zu entwerfen, das in 3 Bauabschnitten auf 8 Gruppen erweitert werden kann. Der erste Bauabschnitt startet mit 4 Gruppen. Das Konzept soll zeigen, wie das Kinderhaus in den 2 weiteren Bauabschnitten mit wenig Aufwand um je 2 Gruppen erweitert werden kann. Die allgemeinen Bereiche sowie Bereiche für Bildung, pädagogisches Personal, sonstige Räume und Außenbereich sind bereits von Anfang an auf die notwendige Größe des Endausbaus mit 8 Gruppen ausgelegt.
Die neue Einrichtung ist sowohl für Kinder unter 3 Jahren als auch für Kinder von 3-6 Jahren gedacht und soll altersgerechte Betreuungs- und frühkindliche Bildungsangebote bereitstellen. Die funktionale und städtebauliche Integration in das Umfeld, aber auch der Identität stiftende Ausdruck des Neubaus mit seinen neu konzipierten Außenräumen sind wesentliche Aspekte der Entwurfsaufgabe. Die Ausloberin wünscht neben Gestaltungsvorschlägen für die im Raumprogramm benannten Bereiche ein zusammenhängendes Konzept für die Zugänge und Abläufe sowie die Außenbereiche. Dabei sind die für die Umsetzung des Bauvorhabens relevanten Sicherheitsbestimmungen und Richtlinien ebenso einzubeziehen, wie die Inhalte der DIN 18040
Barrierefreies Bauen und entsprechender Regelwerke zur Barrierefreiheit.
Das Verfahren ist anonym.
Die Ausloberin wird – in Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes – unter den in den § 8 Abs. 2 RPW genannten Voraussetzungen einen Preisträger für die weitere Bearbeitung mit den Leistungen gemäß HOAI einschließlich Objektbetreuung (Leistungsphase 9) beauftragen.Es ist beabsichtigt die Sachverständigen und Fachplaner im weiteren Vergabeverfahren zu berücksichtigen. Erhält eine Arbeitsgemeinschaft von Architekten und Landschaftsarchitekten den Zuschlag, so wird die Ausloberin die Landschaftsarchitekten bis einschließlich Leistungsphase 4 beauftragen. Im Anwendungsbereich der VgV, die als Grundlage der Vergabe gilt, wird die Ausloberin nach § 80 VgV Aufforderung zur Verhandlung; Nutzung der Ergebnisse des Planungswettbewerbs mit allen Preisträgern über den Auftrag verhandeln.
Wettbewerbsdurchführung gemäß RPW 2013, Verhandlungsverfahren und Auftragsvergabe nach VgV.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes EWR sowie Staaten der Vertragspartner des WTO-Übereinkommens (world trade organisation) über das öffentliche Beschaffungswesen GPA (government procurement agreement = Beschaffungsübereinkommen). Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.
Alle Beschreibungen sowie die Vermaßung der Pläne werden in deutscher Sprache und in deutschen Maßeinheiten gefordert.
Die deutschen DIN-Normen und Regelwerke sind einzuhalten. Dies gilt auch für eine weitere Beauftragung.
Teilnahmeberechtigt sind Architekten/innen und Bewerbergemeinschaften aus Architekten/innen und Landschaftsarchitekten/innen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt/in bzw. Landschaftsarchitekt/in zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, sind teilnahmeberechtigt, sofern mindestens eine/r der Gesellschafter/innen oder eine/r der bevollmächtigten Vertreter/innen der Verfasser/innen der Wettbewerbsarbeit, die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Juristische Personen haben eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in zu benennen, der/die für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten. Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht
Teilnahmeberechtigt sein. Teilnahmehindernisse sind in § 4 Abs. 2 RPW beschrieben. Jede/r Teilnehmer/in hat seine/ihre Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. In den EWR-Mitgliedsstaaten sowie in der Schweiz ansässige natürliche Personen sind teilnahmeberechtigt, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in (eingetragen in einer Architektenkammer) berechtigt sind. Sofern in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die o. g. Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder Einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinien 85/384/EWG bzw. Richtlinie 89/48/EWG
Gewährleistet ist.
Zum Teilnahmewettbewerb wird nur zugelassen, wer die Bewerbererklärung bei der Ausloberin abgefragt und fristgerecht eingereicht hat.
Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt.
Die Unterlagen stehen auf der Homepage der Gemeinde Bietigheim unter www.bietigheim.de/web/info_ausschreibungen.html zum Download bereit.
Zwingendes Auswahlkriterium für alle Bewerber: Geeigneter Nachweis der geforderten Qualifikation (Architekt/in, Landschaftsarchitekt/in) z. B. durch Vorlage einer Eintragsbescheinigung der Architektenkammer oder Kopie des aktuellen Mitgliederausweises oder entsprechendem Nachweis.
Die Bewerbererklärung ist an die Ausloberin (gemeinde@bietigheim.de) per Mail zurück zu senden.
Teilnahmehindernisse sind unter §4 Abs.2 RPW beschrieben.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Architekten/innen. Landschaftsarchitekten/innen sind in einer Bewerbergemeinschaft mit Architekten teilnahmeberechtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 18
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
1. Michael Weindel & Junior Architekten, Waldbronn
2. Zweiarchitekten, Rastatt
3. PIA Architekten, Karlsruhe
4. Schweikert Schilling Architekten, Karlsruhe
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Formale Kriterien zur Zulassung zum Auswahlverfahren sind die fristgerecht eingesendete und vollständig ausgefüllte Bewerbererklärung, Samt Eigenerklärung und geeigneter Nachweise der geforderten Qualifikation. Die vorgegebene Bewerbererklärung ist unter www.bietigheim.de/web/info_ausschreibungen.html herunterzuladen und ausgefüllt samt aller erforderlicher Nachweise an die Ausloberin digital zurückzusenden (gemeinde@bietigheim.de)
Projektdokumentationen sind nicht gefordert. Alle Unterlagen, die über die geforderten Erklärungen, Nachweise hinaus gehen, werden nicht gewertet.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/07/2019
Ortszeit: 17:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 15/07/2019
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von netto 35 000 EUR zur Verfügung. Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Es werden folgende Preise (netto 35 000 EUR) ausgelobt (zzgl. 19 % MwSt.):
1) Preis (ca. 33 %) 11 500 EUR;
2) Preis (ca. 21 %) 7 500 EUR;
3) Preis (ca. 16 %) 5 500 EUR.
Zusätzlich stehen 10 500 EUR (ca. 30 %) für Anerkennungen zur Verfügung. Eine andere Verteilung der Preise/Anerkennungen ist dem Preisgericht vorbehalten. Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger/innen wird die Mehrwertsteuer von 19 % von der Auslober/in Einbehalten und in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland lebenden Preisträger/innen wird die Mehrwertsteuer ausgezahlt.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Ulrike Beckmann, Architektin, Stuttgart
Mieke De Jonge, Architektin, Heidelberg
Astrid Fath, Architektin, Weinheim
Dr. Fred Gresens, Architekt, Offenburg
Almut Henne, Landschaftsarchitektin, Freiburg
Bürgermeister Constantin Braun, Bietigheim
Gemeinderat-/rätin (FW)
Gemeinderat-/rätin (CDU)
Gemeinderat-/rätin (SPD)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Termine:
— Bekanntmachung der Auslobung: 29.5.2019,
— Bewerbungszeitraum 29.5.2019 bis 4.7.2019 bis 17.00 Uhr (Submissionstermin),
— Auslosung der Teilnehmer: 15.7.2019,
— Auslobung/ Zugriff auf Unterlagen: 17.7.2019,
— Eingang Rückfragen: bis 24.7.2019,
— Rückfragenkolloquium: 31.7.2019 Uhr,
— Rückfragenbeantwortung: bis 7.8.2019,
— Abgabetermin Pläne: 30.10.2019 / Abgabetermin Modell: 14.11.2019,
— Preisgerichtssitzung: 28.11.2019, ganztags,
— Eröffnung der Ausstellung: voraussichtlich 2.12.2019 bis 13.12.2019,
—— der genaue Zeitpunkt der Ausstellung wird noch bekannt gegeben).
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Durlacher Allee 100
Karlsruhe
76137
Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Durlacher Allee 100
Karlsruhe
76137
Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Karl-Friedrich-Str. 17
Karlsruhe
76133
Deutschland
Telefon: +49 7219264049
Fax: +49 7219263985
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/05/2019
Deutschland-Bietigheim: Architekturentwurf
2019/S 118-290429
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2019/S 105-256998) Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Gemeinde Bietigheim
Malscher Straße 22
Bietigheim
76467
Deutschland
Kontaktstelle(n): Gemeinde Bietigheim Frau Marlena Ganz
Telefon: +49 724580820
E-Mail: marlena.ganz@bietigheim.de
Fax: +49 724580890
NUTS-Code: DE124
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bietigheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Nicht offener architektonischer Realisierungswettbewerb mit 18 Teilnehmern nach RPW 2013 Wettbewerb Neubau Kinderhaus Schneidergarten
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71220000
II.1.3) Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung:
Um die bestehenden Einrichtungen zu entlasten und ein zukunftsorientiertes Angebot für Kinder und Familien zu schaffen, bedarf es einer dritten Kindertageseinrichtung in Bietigheim.
Ziel des Wettbewerbs ist es, am südlichen Rand der Gemeinde ein Kinderhaus zu entwerfen, das in 3 Bauabschnitten auf 8 Gruppen erweitert werden kann. Der erste Bauabschnitt startet mit 4 Gruppen. Das Konzept soll zeigen, wie das Kinderhaus in den 2 weiteren Bauabschnitten mit wenig Aufwand um je 2 Gruppen erweitert werden kann. Die allgemeinen Bereiche sowie Bereiche für Bildung, pädagogisches Personal, sonstige Räume und Außenbereich sind bereits von Anfang an auf die notwendige Größe des Endausbaus mit 8 Gruppen ausgelegt.
Die neue Einrichtung ist sowohl für Kinder unter 3 Jahren als auch für Kinder von 3-6 Jahren gedacht und soll altersgerechte Betreuungs- und frühkindliche Bildungsangebote bereitstellen. Die funktionale und städtebauliche Integration in das Umfeld, aber auch der Identität stiftende Ausdruck des Neubaus mit seinen neu konzipierten Außenräumen sind wesentliche Aspekte der Entwurfsaufgabe. Die Ausloberin wünscht neben Gestaltungsvorschlägen für die im Raumprogramm benannten Bereiche ein zusammenhängendes Konzept für die Zugänge und Abläufe sowie die Außenbereiche. Dabei sind die für die Umsetzung des Bauvorhabens relevanten Sicherheitsbestimmungen und Richtlinien ebenso einzubeziehen, wie die Inhalte der DIN 18040 barrierefreies Bauen und entsprechender Regelwerke zur Barrierefreiheit.
Das Verfahren ist anonym.
Die Ausloberin wird – in Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes – unter den in den § 8 Abs. 2 RPW genannten Voraussetzungen einen Preisträger für die weitere Bearbeitung mit den Leistungen gemäß HOAI einschließlich Objektbetreuung (Leistungsphase 9) beauftragen.Es ist beabsichtigt die Sachverständigen und Fachplaner im weiteren Vergabeverfahren zu berücksichtigen. Erhält eine Arbeitsgemeinschaft von Architekten und Landschaftsarchitekten den Zuschlag, so wird die Ausloberin die Landschaftsarchitekten bis einschließlich Leistungsphase 4 beauftragen. Im Anwendungsbereich der VgV, die als Grundlage der Vergabe gilt, wird die Ausloberin nach § 80 VgV Aufforderung zur Verhandlung; Nutzung der Ergebnisse des Planungswettbewerbs mit allen Preisträgern über den Auftrag verhandeln.
Wettbewerbsdurchführung gemäß RPW 2013, Verhandlungsverfahren und Auftragsvergabe nach VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/06/2019
VI.6) Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 105-256998
Abschnitt VII: Änderungen
VII.1) Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2) In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.1.10)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer
Anstatt:
muss es heißen:
[...] Die Zusammenarbeit mit einem Landschaftsarchitekten/einer Landschaftsarchitektin ist nicht zwingend. Im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft kann die Benennung des Landschaftsarchitekten/ der Landschaftsarchitektin noch bis zum 31.7.2019 erfolgen.
VII.2) Weitere zusätzliche Informationen:
---
03/06/2019 S105 - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren
Deutschland-Bietigheim: Architekturentwurf
2019/S 105-256998
Wettbewerbsbekanntmachung
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Gemeinde Bietigheim
Malscher Straße 22
Bietigheim
76467
Deutschland
Kontaktstelle(n): Gemeinde Bietigheim Frau Marlena Ganz
Telefon: +49 724580820
E-Mail: marlena.ganz@bietigheim.de
Fax: +49 724580890
NUTS-Code: DE124
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bietigheim.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.bietigheim.de/web/info_ausschreibungen.html
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Humpert & Kösel-Humpert Freie Architekten und Stadtplaner GmbH
Stephanienstraße 30
Karlsruhe
76133
Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Elena Hünig
Telefon: +49 7219375805
E-Mail: elena.huenig@humpert-architekten.de
Fax: +49 7219375806
NUTS-Code: DE122
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.humpert-architekten.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Nicht offener architektonischer Realisierungswettbewerb mit 18 Teilnehmern nach RPW 2013 Wettbewerb Neubau Kinderhaus Schneidergarten
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71220000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Um die bestehenden Einrichtungen zu entlasten und ein zukunftsorientiertes Angebot für Kinder und Familien zu schaffen, bedarf es einer dritten Kindertageseinrichtung in Bietigheim.
Ziel des Wettbewerbs ist es, am südlichen Rand der Gemeinde ein Kinderhaus zu entwerfen, das in 3 Bauabschnitten auf 8 Gruppen erweitert werden kann. Der erste Bauabschnitt startet mit 4 Gruppen. Das Konzept soll zeigen, wie das Kinderhaus in den 2 weiteren Bauabschnitten mit wenig Aufwand um je 2 Gruppen erweitert werden kann. Die allgemeinen Bereiche sowie Bereiche für Bildung, pädagogisches Personal, sonstige Räume und Außenbereich sind bereits von Anfang an auf die notwendige Größe des Endausbaus mit 8 Gruppen ausgelegt.
Die neue Einrichtung ist sowohl für Kinder unter 3 Jahren als auch für Kinder von 3-6 Jahren gedacht und soll altersgerechte Betreuungs- und frühkindliche Bildungsangebote bereitstellen. Die funktionale und städtebauliche Integration in das Umfeld, aber auch der Identität stiftende Ausdruck des Neubaus mit seinen neu konzipierten Außenräumen sind wesentliche Aspekte der Entwurfsaufgabe. Die Ausloberin wünscht neben Gestaltungsvorschlägen für die im Raumprogramm benannten Bereiche ein zusammenhängendes Konzept für die Zugänge und Abläufe sowie die Außenbereiche. Dabei sind die für die Umsetzung des Bauvorhabens relevanten Sicherheitsbestimmungen und Richtlinien ebenso einzubeziehen, wie die Inhalte der DIN 18040
Barrierefreies Bauen und entsprechender Regelwerke zur Barrierefreiheit.
Das Verfahren ist anonym.
Die Ausloberin wird – in Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes – unter den in den § 8 Abs. 2 RPW genannten Voraussetzungen einen Preisträger für die weitere Bearbeitung mit den Leistungen gemäß HOAI einschließlich Objektbetreuung (Leistungsphase 9) beauftragen.Es ist beabsichtigt die Sachverständigen und Fachplaner im weiteren Vergabeverfahren zu berücksichtigen. Erhält eine Arbeitsgemeinschaft von Architekten und Landschaftsarchitekten den Zuschlag, so wird die Ausloberin die Landschaftsarchitekten bis einschließlich Leistungsphase 4 beauftragen. Im Anwendungsbereich der VgV, die als Grundlage der Vergabe gilt, wird die Ausloberin nach § 80 VgV Aufforderung zur Verhandlung; Nutzung der Ergebnisse des Planungswettbewerbs mit allen Preisträgern über den Auftrag verhandeln.
Wettbewerbsdurchführung gemäß RPW 2013, Verhandlungsverfahren und Auftragsvergabe nach VgV.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes EWR sowie Staaten der Vertragspartner des WTO-Übereinkommens (world trade organisation) über das öffentliche Beschaffungswesen GPA (government procurement agreement = Beschaffungsübereinkommen). Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.
Alle Beschreibungen sowie die Vermaßung der Pläne werden in deutscher Sprache und in deutschen Maßeinheiten gefordert.
Die deutschen DIN-Normen und Regelwerke sind einzuhalten. Dies gilt auch für eine weitere Beauftragung.
Teilnahmeberechtigt sind Architekten/innen und Bewerbergemeinschaften aus Architekten/innen und Landschaftsarchitekten/innen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt/in bzw. Landschaftsarchitekt/in zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, sind teilnahmeberechtigt, sofern mindestens eine/r der Gesellschafter/innen oder eine/r der bevollmächtigten Vertreter/innen der Verfasser/innen der Wettbewerbsarbeit, die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Juristische Personen haben eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in zu benennen, der/die für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten. Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht
Teilnahmeberechtigt sein. Teilnahmehindernisse sind in § 4 Abs. 2 RPW beschrieben. Jede/r Teilnehmer/in hat seine/ihre Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. In den EWR-Mitgliedsstaaten sowie in der Schweiz ansässige natürliche Personen sind teilnahmeberechtigt, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in (eingetragen in einer Architektenkammer) berechtigt sind. Sofern in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die o. g. Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder Einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinien 85/384/EWG bzw. Richtlinie 89/48/EWG
Gewährleistet ist.
Zum Teilnahmewettbewerb wird nur zugelassen, wer die Bewerbererklärung bei der Ausloberin abgefragt und fristgerecht eingereicht hat.
Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt.
Die Unterlagen stehen auf der Homepage der Gemeinde Bietigheim unter www.bietigheim.de/web/info_ausschreibungen.html zum Download bereit.
Zwingendes Auswahlkriterium für alle Bewerber: Geeigneter Nachweis der geforderten Qualifikation (Architekt/in, Landschaftsarchitekt/in) z. B. durch Vorlage einer Eintragsbescheinigung der Architektenkammer oder Kopie des aktuellen Mitgliederausweises oder entsprechendem Nachweis.
Die Bewerbererklärung ist an die Ausloberin (gemeinde@bietigheim.de) per Mail zurück zu senden.
Teilnahmehindernisse sind unter §4 Abs.2 RPW beschrieben.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Architekten/innen. Landschaftsarchitekten/innen sind in einer Bewerbergemeinschaft mit Architekten teilnahmeberechtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 18
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
1. Michael Weindel & Junior Architekten, Waldbronn
2. Zweiarchitekten, Rastatt
3. PIA Architekten, Karlsruhe
4. Schweikert Schilling Architekten, Karlsruhe
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Formale Kriterien zur Zulassung zum Auswahlverfahren sind die fristgerecht eingesendete und vollständig ausgefüllte Bewerbererklärung, Samt Eigenerklärung und geeigneter Nachweise der geforderten Qualifikation. Die vorgegebene Bewerbererklärung ist unter www.bietigheim.de/web/info_ausschreibungen.html herunterzuladen und ausgefüllt samt aller erforderlicher Nachweise an die Ausloberin digital zurückzusenden (gemeinde@bietigheim.de)
Projektdokumentationen sind nicht gefordert. Alle Unterlagen, die über die geforderten Erklärungen, Nachweise hinaus gehen, werden nicht gewertet.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/07/2019
Ortszeit: 17:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 15/07/2019
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von netto 35 000 EUR zur Verfügung. Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Es werden folgende Preise (netto 35 000 EUR) ausgelobt (zzgl. 19 % MwSt.):
1) Preis (ca. 33 %) 11 500 EUR;
2) Preis (ca. 21 %) 7 500 EUR;
3) Preis (ca. 16 %) 5 500 EUR.
Zusätzlich stehen 10 500 EUR (ca. 30 %) für Anerkennungen zur Verfügung. Eine andere Verteilung der Preise/Anerkennungen ist dem Preisgericht vorbehalten. Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger/innen wird die Mehrwertsteuer von 19 % von der Auslober/in Einbehalten und in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland lebenden Preisträger/innen wird die Mehrwertsteuer ausgezahlt.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Ulrike Beckmann, Architektin, Stuttgart
Mieke De Jonge, Architektin, Heidelberg
Astrid Fath, Architektin, Weinheim
Dr. Fred Gresens, Architekt, Offenburg
Almut Henne, Landschaftsarchitektin, Freiburg
Bürgermeister Constantin Braun, Bietigheim
Gemeinderat-/rätin (FW)
Gemeinderat-/rätin (CDU)
Gemeinderat-/rätin (SPD)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Termine:
— Bekanntmachung der Auslobung: 29.5.2019,
— Bewerbungszeitraum 29.5.2019 bis 4.7.2019 bis 17.00 Uhr (Submissionstermin),
— Auslosung der Teilnehmer: 15.7.2019,
— Auslobung/ Zugriff auf Unterlagen: 17.7.2019,
— Eingang Rückfragen: bis 24.7.2019,
— Rückfragenkolloquium: 31.7.2019 Uhr,
— Rückfragenbeantwortung: bis 7.8.2019,
— Abgabetermin Pläne: 30.10.2019 / Abgabetermin Modell: 14.11.2019,
— Preisgerichtssitzung: 28.11.2019, ganztags,
— Eröffnung der Ausstellung: voraussichtlich 2.12.2019 bis 13.12.2019,
—— der genaue Zeitpunkt der Ausstellung wird noch bekannt gegeben).
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Durlacher Allee 100
Karlsruhe
76137
Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Durlacher Allee 100
Karlsruhe
76137
Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Karl-Friedrich-Str. 17
Karlsruhe
76133
Deutschland
Telefon: +49 7219264049
Fax: +49 7219263985
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/05/2019